1866 / 42 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Bestimmungen über das Verfahren bei Ein⸗ erufung der Reserve⸗ und Landwehr⸗Mannschaften zu den Fahnen, om 26. Oktober 1850, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die

permanenten Mitglieder der unterzeichneten Kommission zum Behufe der Entscheidung über die Gesuche um einstweilige Zurückstellung vom Eintritt in den Militairdienst, bei etwa eintretender Mobilmachung der Armee, am 7. April c. ihre nächste Sitzung halten werden. Diejenigen, in hiesiger Stadt und deren Weichbilde wohnenden Reserve⸗ und Landwehr⸗Mannschaften 1. Aufgebots, welche einen Grund zur Zurückstellung nach §. 9 der oben gedachten Bestimmun⸗ gen geltend machen zu können vermeinen, werden daher aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche sofort, und spätestens bis zum 4ten künft. Mts. beim hiesigen Magistrat anzubringen.

Ueber später eingehende Gesuche kann im nächsten Sitzungs⸗ Termine nicht entschieden werden.

Nach diesem Termine werden die Namen derjenigen Mann⸗ schaften, deren Gesuche als begründet erachtet worden sind, durch das Intelligenz⸗Blatt öffentlich bekannt sondere Bescheidung auf die eingegangenen Gesuche unterbleibt. Berlin, den 16. Februar 1866. 4

8 Königliche Kreis⸗Ersa

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Preußen. König nahmen heute die Vorträge des Militair⸗ und Civil⸗Kabi⸗ nets, sowie im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten mili⸗ tairische Meldungen entgegen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Vormittage des 16. d. M. die Meldung des Majors vom 2ten Leib⸗Husaren⸗Regiment, von Schoen, entgegen, der zuvor die Ehre gehabt hatte, von Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin empfangen zu werden. Um 2 Uhr ertheilte Se. Königliche Hoheit dem Ober⸗Schloßhauptmann und Intendanten der Königlichen Gärten, Grafen von Keller, eine Audienz. besuchten die Höchsten Herrschaften das Königliche Schauspielhau

85 2 65 1† V Nach längerer Debatte über die Petition, das Abgeordneten⸗

fest zu Cöln betreffend, wurden die Anträge der Kommission in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses mit großer Majorität

angenommen.

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Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 15. Februar. Das 11. Stück des »Verordnungsblatt für das Herzogthum Schleswig⸗ bringt die folgende Bekanntmachung des Gouverneurs vom heutigen Tage, betreffend die Einschränkung der den Besatzungstruppen der Herzogthümer bisher gewährten Zollfreiheit: »Im Einverständnisse mit der Kaiserlich K. österreichischen Statthalter⸗ schaft des Herzogthums Holstein, welche gleichzeitig dasselbe verfügt, wird nachstehende mit 1. März d. J. in Wirksamkeit tretende Verord⸗ nung hierdurch erlassen: I. In das Zollgebiet der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein können bisweiter zollfrei eingehen: 1) Alle Gegenstände, die zur Her⸗ stellung, Armirung, Ausrüstung, Equipirung von Befestigungen und militairischen Etablissements, zu Lande oder zu Wasser für Rechnung der betheiligten hohen Regierungen (Preußen und Oesterreich) von Orten außerhalb des Zollgebietes eingehen. 2) Alle für die in den Herzogthümern stationirten Königlich preußischen und K. K. österreichischen Truppen und Heeres⸗Anstalten unmittelbar aus deren Heimathslande aus dem freien Verkehr Preußens resp. Oesterreichs) eingehenden Sen⸗ ungen an Ausrüstungs⸗, Equipirungs⸗ und Bekleidungs⸗Gegenständen, moögen diese in fertigen Sachen oder in Stoffen dazu bestehen, sowie sonstige militairische Erfordernisse, als Pferde, Munition ꝛc. 3) Alle an Königlich preußische und K. K. österreichische Militairs unmittelbar aus deren Heimathslande (aus dem freien Verkehr Preußens und Oesterreichs) eingehenden Gegenstände der obigen Kategorieen, insofern solche Gegen⸗ stände an deren resp. Kommandos gesendet werden oder an einzelne Mi⸗ litairpersonen gelangen, letzteren Falls jedoch nur gegen eine schriftliche Versicherung über die Bestimmung der Sachen zu eigenem Bedarf des Beziehers. Diese Versicherung wird, wenn der Empfaͤnger der Offtziers⸗ oder einer dieser gleichstehenden Charge angehört, von diesem selbst, wenn er aber zu den Militairpersonen vom Feldwebel und Wachtmeister ab⸗ wärts, diese eingerechnet, gehört, vom betreffenden Abtheilungs⸗Komman⸗ Uüschan resp. vom Compagnie-, Escadron⸗ oder Batterie⸗Chef auszufer⸗ tigen sein. G II. Verzehrungsgegenstände, d. h. Eßwaaren und Getränke, Tabak, Cigarren ꝛc., mögen sie an Truppen⸗Kommandos oder an einzelne Militairpersonen gelangen, werden künftig keine Zollfreiheit genießen. Nur solche Konsumtibilien, welche zur Verproviantirung von Koöͤniglich reußischen und K. K. österreichischen Kriegsschiffen für Rechnung einer der eiden hohen Regierungen eingeführt werden, gehen auch ferner zollfrei ein.

gemacht, weshalb jede be⸗

Berlin, 17. Februar. Se. Majestät der

Abends

8. 5 ““

III. Der für Moöͤbel, Bettzeug und sonstiges Hausgeräth zum eigenen AAX“ G ö b 86

Gebrauche von Militairpersonen nachweisbar erlegte Einfuhrzoll wird nach Abzug der Gebühren von 6 pCt., zurückgezahlt, wenn die gedachten Gegenstände innerhalb eines Jahres nach der Einfuhr von dem Einmelder wieder ausgeführt worden und die Identität der ausge⸗ führten Gegenstände mit den fruͤüher eingeführten gehörig bescheinigt wird

IV. Die unter I. ad 1 aufgeführten Gegenstände genießen auch künftig Befreiung von allen sonstigen Steuern, Wege⸗- und Brückengeldern, Hafen⸗ und Schifffahrts⸗Abgaben.

7. Kriegs⸗ und Regierungsschiffe, mögen dieselben leer oder beladen sein, sind von allen Schifffahrts⸗ und Hafenabgaben befreit.

VI. Alle mit dem Vorstehenden nicht übereinstimmende Erlasse, welche sich auf die Freiheit der Truppen und Flotten von Zöllen und anderen Abgaben beziehen, abgesehen von der durch diese Verordnung nicht berührten Portofreiheit, sind vom 1. März cr. an als aufgehoben

anzusehen. Schleswig⸗

Die Zollintraden der Herzogthümer Holstein, einschließlich der mit Holstein zollvereinten anderen Ge⸗ bietstheile, haben, amtlicher Veröffentlichung zufolge, in den ersten zehn Monaten des Finanzjahres 1865/66 betragen: 6,424,413 Mk., was ein Mehr von 643,444 Mk. gegen den Ertrag im entsprechen⸗ den Zeitraum des Finanzjahres 1864/65 ergiebt.

Frankfurt a. Mr., 16 Februar. Die offtzielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 15. Februar lautet: Der Bun⸗ desversammlung ging eine Note des K. belgischen Herrn Gesandten, Baron Beaulieu, zu, worin derselbe mittheilt, daß er in Folge be⸗ sonderen Auftrags längere Zeit abwesend sein werde, und den K. belgischen Legationsrath Ritter v. Moyard als Geschäftsträger prä⸗ sentirt. Ein Bericht des Vorsitzenden der Kommission für Ausarbei⸗ tung eines allgemeinen deutschen Gesetzes über das Obligationenrecht, Frhrn. v. Raule, beantragt Veröffentlichung des von der Kommission bearbeiteten Entwurfs und wird dem Ausschusse für das Bundes⸗ gericht überwiesen. Von der Königlich bayerischen Regierung er⸗ folgt die Anzeige, daß an die Stelle des mit Tod abgegangenen Gouverneurs der Bundesfestung Landau, General⸗Lieutenants von Schnizlein, der Königlich bayerische General⸗Major v. Neumayer, und an die Stelle des zu anderweiter Bestimmung berufenen Kom⸗ mandanten jener Festung, General⸗Majors Herdegen, der K. bayerische Oberst Frhr. v. Mantey⸗Dittmer ernannt worden sei. Die zugleich über⸗ reichten Eidesurkunden der neu Ernannten werden in dem Bundesarchiv niedergelegt. Standesübersichten der Bundeskontingente werden über⸗ reicht von Großherzogthum Hessen, Anhalt, Liechtenstein, Reuß älterer und jüngerer Linie und Schaumburg⸗Lippe, und ebenso eine Ueber⸗ sicht sämmtlicher Eisenbahnen des Großherzogthums Hessen hinsicht⸗ lich ihrer Benutzung für militairische Zwecke. Großherzogthum Sachsen und Frankfurt geben Erklärungen ab binsichtlich ihrer Zu⸗ stimmung zu dem Entwurfe eines allgemeinen Gesetzes zum Schutze literarischer Erzeugnisse und Werke der Kunst, und ein Vortrag des betreffenden Ausschusses für denselben Gegenstand bezweckt Förderung der desfallsigen Vorarbeiten und wird zum Beschluß erhoben wer⸗ den. Ein Vortrag des Militairausschusses über Munitionanschaf⸗ fung wird zur Abstimmung in einer späteren Sitzung ausgesetzt. Bladen. Karlsruhe, 15. Februar. (Fr. J.) Die zweite Kammer hielt heute wieder eine Sitzung, in welcher die Regierung eine Reihe von Gesetzentwürfen vorlegte. Dieselben betreffen eine Aenderung im Einstandswesen; ein neues Preßgesetz; das Vereins⸗ und Versammlungsrecht; die Abänderung einiger Bestimmungen der Gemeindeordnung, welche 1851 in dieselbe eingeführt sind; die Be⸗ steuerung der Hausirgewerbe; den Bahnbau von Rastatt nach Gerns⸗ bach (durch eine Privatgesellschaft). Dann beschäftigte sich die Kammer mit den Rechnungsnachweisungen von 1862 63, ohne daß eine Diskussion stattfand. Heute früh fand man in seinem Bette todt den ehemaligen Staatsminister Freiherrn v. Meysenbug, welcher gestern noch seinen gewöhnlichen Spaziergang gemacht hatte.

Oesterreich. Wien, 16. Februar. Von den Landtagen bringen die Wiener Blätter nachstehende Mittheilungen:

Agram, 15. Februar. In der heutigen Sitzung wurde (wie bereits telegraphisch angezeigt ist) beschlossen, die vom Abgeordneten Mrazovic und Genossen unterzeichnete Adresse als Minoritätsvotum Sr. Majestät zu unterbreiten. Dr. Suhaj und Graf Friedrich Kulmer wurden vom Landtage beauftragt, beide Adressen Sr. Majestät einzuhändigen. Nach der namentlichen Abstimmung bezüglich der Mrazovie'schen Adresse verließen sämmtliche Grenzvertreter den Sitzungssaal, aus dem Grunde, weil ihre Gegenwart am Landtage nicht mehr nothwendig

sei. Hierauf wurden die Statuten des Nationalmuseums und der südslavischen Akademie in der vom Comité beantragten Fassung angenommen.

Prag, 15. Februar. Die Debatte bezüglich des Jagdgesetzes wird fortgesetzt. Bei §. 40 (Antrag der Kommission: Geldstrafenverhän⸗ gung dem Bezirksausschusse zuzuweisen) erklärt der Regierungsvertreter, der Antrag der Kommission dürfte die Sanctionirung des Gesetzes un⸗ möglich machen; der Referent der Kommission acceptirt hierauf den Regierungs⸗Antrag (derselbe weist die Strafverhängung den Bezirks⸗Behörden zu.) Der Regierungs⸗ Antrag wird schließlich angenommen. Der Antrag des Grafen Leo Thun, den Grund⸗ besitzern das Recht auf Entschädigung für erlittene Jagd⸗ und Wild⸗ schäden, bezüglich ersterer gegen Jagdherren, bezüglich letzterer gegen Jagd⸗ genossenschaft wahrend, und auf Einsetzung von Schiedsgerichten zur Er⸗ mittelung des Schadens, gegen deren Aussprüche die Berufung unzuläͤssig ist, wurde angenommen 8

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1 5. Februar. Der Landeshauptmann wirft in seiner ““ Rückblick auf die Verhandlungen des Landtages und jerkt, man werde den Landtag nicht unfruchtbar nennen können; doch 88 8 Gesetzesbestimmungen, zu deren Zustandekommen der Landtag dns noehe entgegengesetzte Auffassungen hervorgetreten, ohne daß der 18 schritten worden sei, der allein zu einer Vereinbarung zu führen eS e er bedaure, daß durch die meisten Verhandlungen eine ge⸗ geeign reiztheit sich bindurchgezogen habe. Nach einer Ansprache des Se- alters und Dr. Wisers wird der Landtag unter dreimaligem 88h auf Se. Majestät den Kaiser geschlossen. 3 8 1 Graz, 15. Februar. Bericht des Ausschusses über die »politische Territorial⸗Eintheilung.« Der Antrag des Ausschusses wird angenom⸗ men; derselbe lautet: In eine Begutachtung der Regierungsvorlage 1 inzugehen und auszusprechen, es liege im Interesse des Landes, daß die 8 beit bestehenden Bezirksämter in ihrer dermaligen territorialen Begren⸗ 78e insolange fortbesteben, bis im verfassungsmäßigen Wege eine Neu⸗ istaltung des inneren Verwaltungsorgantsmus erfolgen könne. Brünn, 15. Februar. Der Landesausschuß wird beauftragt, über die Feststellung «ines Straßennetzes für Mähren in der nächsten I zu berichten. Hierauf Bericht des Gemeindeausschusses und Schluß der Session unter dreimaligem Hoch auf Se. Majestät. 8 Czernowitz, 15. Februar Der Landesausschuß wird beauf⸗ tragt, eine Adresse an Se. Majestät wegen Ertheilung 1 n jährigen Grundsteuernachtasses zu verfassen; eine neuerliche 8 1888 wegen Wiederherstellung der Autonomie der griechisch⸗orientalischen; 1 8 und Einberufung einer Diöcesanversammlung wird beschlossen; ferner wir das Gesetz wegen Aufhebung der die Bes 1hgte Isra e⸗ liten beschränkenden Vorschriften angenommen, die Sisg 8 änderung der galizischen Kreditanstalt wird nich t 88n.. eh oth⸗ standsgesetz wurde sanctionirt; an Se. Majestät wurde 1 8 b Verlängerung der Session bis 21. Februar durch das Staats⸗ ministerium gerichtet und telegraphisch geneh migt. 1— 8 Die Nachricht von der nahe bevorstehenden Reise mehrerer Mini⸗ er nach Pest⸗Ofen, schreibt die »Abendpost«, hat zu Gerüchten Anlaß gegeben, die in den Zeitungen verzeichnet 9 E8 Die »Debatte“« meldet nun als »Thatsache⸗, daß die Chess 6 8 theiligten Ministerien sich nach Pesth begeben werden, 1“ haft unter dem Vorsitze Sr. Majestät über das zu berathen, welches an den kroatischen La ndiag gerichtet werden soll.⸗ Für die Abreise der Herren Minister sei, wie sie vernimmt, der Zeitpun t maßgebend, wann die kroatische Hoskanzlei den Entwurf des lichen Reskriptes ausgearbeitet haben und denselben ebenfalls an das Allerhöchste Hoflager abzusenden im Stande sein werde. Die „Presse⸗ bringt eine ähnliche Mittheilung. Wir Hesäs an dieser Stelle, weil wir Grund haben, sie für zutreffend zu halten.

Großbritannien und Irlaud. London, 15. Februar.

In der Unterhaus⸗Sitzung am Mittwoch, den 14. be⸗ antragte Sir George Grey die zweite Lesung der 16Iʒ Hunt erlaubt sich vorauszusagen, daß der den örtlichen Behörden gege 22. freie Spielraum den ganzen Werth der Maßregel aufheben und i Küa Verwirrung führen werde. Aber aus Fuͤrcht, einen allzugroßen f zu verursachen, wolle er nicht auf Verwerfung der Bill antragen. bemerkt, daß die Regierung eine schwierige Stellung habe, indem sie lesaher inmitten einer panischen Aufregung einbringe, und das sei immer ge 8 n lich. Wenn man für das getödtete Vieh Geldentschädigung gehe⸗ ein kolossales und oft unnöthiges Schlachten beginnen. Auch sehe f nicht ein, warum jeder Steuerpflichtige dazu beitragen 8 88 wohlhabende Pächter und reiche Gutsbesitzer schadlos zu halten. Sechißts⸗ luste dieser Klasse seien nicht größer als diejenigen, 11 fch of 8 88 eigner, Fabrikanten und Kaufleute ausgesetzt sehen. Die Seu he 1 durch Jagdhunde in unangesteckte Bezirke eingeschleppt, düa gac Herren Land⸗Edelleute dürften auf einige Zeit auf ihre Jagdfreu en 2 ten. Oberst Lindsay, der für die Bill spricht und eine Sa unausführbar hält, glaubt nicht an die den Jagdhunden vorgeworfene Ses that; aber wenn die Pächter nur den Wunsch aussprächen, so würden die e Cdelleute gern auf einige Zeit die Fuchsjagd einstellen. v. Lom 8 Bright, doch nicht ewig eine Klasse gegen die andere zu 8. hr n wünscht manche Punkte der Maßregel geändert; aber was die En schä igung betreffe, so werde sie ja nicht fuͤr die durch die Viehseuche Fönunsictzet. 8— luste, sondern für das direkt von der Regierung getödtete Vieh Fegeist 1 den. Diesen Unterschied übersehe Bright, ebenso wie den Umstand, die Vorsichtsmaßregel nicht zum Besten einer einzigen Klasse, sondern des ganzen Volkes, des Konsumenten sowohl wie des Produzenten, ergriffen werde. Stuart Mill, der im Allgemeinen mit Bright sheseinsmmk h gega das Prinzip der Bill, aber gegen den hohen Ansatz der Entschädigungs⸗ summe und gegen die Art der Erhebung. Nachdem noch einige Mitglieder ihre Bedenken über dies und jenes ausgesprochen haben, wird die zweite Lesung der Regierungsmaßregel genehmigt; und ebenso auch die zweite

Lesung des von Hunt vorgelegten strengeren Gesetzentwurfs. 1

Das auswärtige Amt hat neuere Nachrichten von Mr. Rassam erhalten. Er hatte am 21. November Matemna erreicht und er⸗ wartete dort eine Antwort von König Theodor, dem er geschrie⸗ ben hatte. Die Gefangenen waren laut der letzten Kunde vom

17. Oktober gesund.

Frankreich. Paris, 15. Februar. Der ⸗Moniteur⸗ meldet auch 68. See 8 chilenischen Bevollmächtigten in Lima und den Abschluß eines Schutz⸗ und Trutzbündnisses zwischen beiden Republiken. Spanien hat jetzt acht Kriegsschiffe vor Valparaiso und Caldera, scheint aber schließlich sich blos auf die Blokirung . Val⸗ paraiso zu beschränken. SI

Spanien. Der Kolonial⸗Minister Canovas del Castillo stellte den Standpunkt der Regierung zu Italien wörtlich in folgender Weise bei der Senatsdebatte sest: »Wir haben das Königreich Italien anerkannt, weil wir der Isolirung, in der sich Spanien befand, ein Ende machen und uns der Bewegung des modernen Europa in einer der wichtigsten Fragen anschließen wollten, die der Erwägung des zeitgenössischen Europa unterbreitet wurden. Die Macht der Ver⸗ hältnisse hat die liberal⸗konservativen Regierungen, die sich von der allgemeinen Bewegung nicht lossagen wollten und konnten, zu dieser Anerkennung gezwungen. Spanien hat aus dem nämlichen Grunde

gebandelt: seit zwei Jahrhunderten war es der Verfechter absolu⸗ tistischer Prinzipien; heute dagegen will, darf und kann es, obwohl es nicht aufhört, katholisch zu sein, nicht mehr der Verfechter katho⸗ lischer Prinzipien bleibeͤͤn.. öter

Der Prinz Na p ol eon traf a

Italien. Mailand ein.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Februar. Am 31. Januar ist hier eine Kataster⸗Kommission zusammen⸗ getreten, deren Zwecke und Gerichtsumfang ein Artikel der »Nord. Post« erläutert, worin es heißt: .

Die Befreiung der Bauern aus der Leibeigenschaft hat in letzter Zeit viele neue Besitzeinheiten geschaffen und den Uebergang des Besitzes aus einer Hand in die andere beschleunigt. Die vorgeschlagene Uebertragung der Kopfsteuer auf den Grundbesitz, die bevorstehende Einführung der neuen Gerichtsordnung, endlich die landschaftliche Reform alles das

hat die Nothwendigkeit erwiesen, eine möglichst vollständige Beschreibung

15. Februar in

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der ökonomischen Eintheilung und der Ertragfähigkeit der Ländereien zu gewinnen, und zugleich die Möglichkeit einer Abänderung in dem Ver⸗ schreibungsverfahren und Hypothekensystem angedeutet. Um diese herbei⸗ zuführen, hatte das Ministerium des Innern Erhebungen veranstaltet und

vornämlich ein Gutachten des statistischen Conseils erfordert, auf Grund

dessen nachstehende unter dem 17. November vom Kaiser bestätigte Vor⸗

schläge gemacht sind: 8

1) Bei dem Ministerium des Innern eine besondere Kommission zur

Beurtheilung der Frage über die Organisation einer regelmäßigen Katastri⸗

rung in Rußland zu prüfen und ausführliche Vorschriften über diesen

Gegenstand zu entwerfen. 2) Diese Kommission unter den Vorsitz des

Gehülfen des Ministers des Innern zu stellen und für dieselbe folgende

Personen als Mitglieder zu bestimmen: a) den Direktor des statistischen

Centralcomités; b) Mitglieder der Ministerien des Kaiserlichen Hofes

(wegen der Apanagen), des Krieges (w egen der irregulären Truppen), der

Reichsdomänen, der Finanzen und der Justiz, der 2. Abtheilung der eigenen Kanzlei des Kaisers und der Reichskanzlei, und c) Personen,

velche speziell mit dem Vermessungs⸗ und Hypothekenwesen und der

Statistik des Grundbesitzes bekannt sind. 3) Die Vorschläge der Kom⸗ mission der Durchsicht des Reichsraths unterlegen zu dürfen.

Deas einzige Blatt, welches die polnische Emigration noch be⸗ sitzt, schreibt man der »Patr. Ztg.“, ist der »Glos wolny«, der in London unter Redaction des Anton Zebicki erscheint und von der demokratischen Partei unterhalten wird. Mieroslawski steht mit diesem Blatt in Verbindung, das während des Aufstandes sein Organ war. Die »Ojeczyzna⸗, das letzte Blatt der National⸗ Regierung, ist seit Oktober vorigen Jahres eingegangen. Redacteur war der frühere Hauslehrer Agathon Giller, Sohn eines Wirth⸗ schaftsbeamten, zuletzt Bürgermeister in dem Städtchen Opatowek. Es erschien in Leipzig, wo das Pariser Directions⸗Comité, das damals die Rolle der National⸗Regierung fortspielte, Fonds zur Herausgabe des genannten Blattes zur Verfügung stellte. Giller redigirte das Blatt in Leipzig, nach der von den Agenten der National⸗Regierung angenommenen Sitte unter fremdem Namen. Unter diesem wurde er wegen Preß⸗Vergehen, Beleidigung des Kaisers von Rußland und Königs von Preußen, zu 4 Jahren Ge⸗ fängniß in contumaciam verurtheilt. Das nach Zürich verlegte Blatt ging dort aus Mangel an Abonnenten ein. Die »Wytrw alosc 7, welche die Compagnie Guttry⸗Kurzyna in Brüssel gegründet hatte, erlosch, als die Führer sich entzweiten und die Waffen, welche sie bisher gegen ihre Gegner geführt hatten, gegen sich selbst richteten. Die Parteigänger des Adels, welche aus Ehrgeiz und Verblendung zu Werkzeugen der Nationalregierung sich gemacht hatten, wie Fürst W. Czartoryski, Fürst Adam Sapieha, Graf Dzialynski, Graf Branicki wurden nach dem Fall des Aufstandes, den sie durch diplomatische Künste vergeblich aufzuhalten versucht hatten, von ihren demokratischen Bundesgenossen dermaßen mit Koth beworfen und als Verräther gebrandmarkt, daß sie seitdem in die Verborgenheit zurückgetreten sind und ihre Thorheit betrauern. Dagegen ist der Adel im Lande, der schweigend und widerwillig dem Despotis⸗ mus der Fortschrittspartei und dem von ihr angezettelten Aufstande sich unterworfen hatte, wieder zu Leben und Geltung gelangt.

eden und Norwegen. Christiania, 9. Fe⸗ saee s Constitutions⸗Ausschuß hat sein Gutachten, in Betreff des von Dr. Broch und O. A. Bachke eingereichten Vorschlages, den bei schwedischen und dänischen Gerichten abgegebenen Urtheilen und Entscheidungen Gesetzeskraft hier im Lande und umgekehrt, beizulegen, abgegeben. Der Ausschuß schlägt dem Odelsthinge vor, einen Beschluß in Uebereinstimmung mit dem erwähnten Vorschlage