1 zu fassen, jedoch mit der geringen Veränderung der Schlußbestim⸗ mung, daß es dem Staate ausdrücklich vorbehalten bleibe, dieses Gesetz wieder außer Wirksamkeit setzen zu können. 8
Dänemark. Kopenhagen, 14. Februar. In der gestri⸗ gen und heutigen Sitzung hat die erste Berathung des Budgets des Kriegsministeriums stattgefunden. Aus der umfangreichen Debatte dürfte nur die Rede des Kriegsministers hervorzuheben sein, mit wel⸗ cher dieser die Diskussion in der heutigen Sitzung eröffnete und die dahin ging: Mit Befriedigung habe er den Eindruck und die Ueberzeugung er⸗ halten, daß das Thing keine Entwaffnung, sondern eine starke Wehr wolle. Es wolle Ersparungen und damit sei auch er einverstanden, d. h. soweit em Hauptzweck des Heeres nicht dadurch Schaden zugefügt werde; er habe das durch die Reductionen in der Kavallerie und den Wegfall der Exercierzeit bethätigt. Der ihm von seinem Vorgänger überkommenen Reorganisation (über welche er eine Uebersicht gab) enthalte viele vortreffliche Momente, während Manches doch einer Modisication bedürftig sei. Der neue Plan liege in der Kommission vor. Es sei wichtig, die bisherigen Cadres aufrecht zu erhalten, theils um den Arbeiten der Kommission nicht vorzugreifen, theils um nicht Auflösung und Verwirrung in die Armee zu bringen, deren traurige Wirkungen wir vom Herbst 1863 kennten. Auch würde man durch ein Eingreifen in die Armeeverhältnisse im jetzigen Zeitpunkt nichts sparen. Er bitte daher keine Veränderungen zu verlangen. Einer ferneren Reduec⸗ tion der Kavallerie widersetze er sich und schilderte in instrukti⸗ ver Weise, unter großer Aufmerksamkeit des Things, die Anwen⸗ dung der Kavallerie und that die Gründe dar, weshalb sie, als noth⸗ wendiges Glied einer Armee überhaupt, wenigstens in der gegenwärtigen Stärke aufrecht erhalten werden müsse. Dann sprach er sich über die Bewaffnung aus, in Bezug auf welche ein kleiner Staat weniger Grund zu sparen habe, als ein großer, da die Einführung von Verbesserungen leichter zu bewerkstelligen sei. Mehr als die Ueberlegenheit in der An: zahl des Feindes sei seine Ueberlegenheit in der Bewaffnung unheil⸗ voll im letzten Kriege gewesen. Er schilderte, mit wie großer Bravour die dänischen Truppen gegen den Feind gegangen seien, aber wie mör⸗ derisch die Salven des Feindes auf kurzer Distance gewirkt hätten, die ihm in größerer Anzahl als auf dänischer Seite durch die Zündnadel⸗ gewehre zu geben möglich gewesen sei. Was die Ausbildung von Offi⸗ zieren beträfe, so schlage sein Plan einen Zugang theils aus der Unter⸗ offiziersklasse, theils aus der Reserveoffiziersklasse vor.
Amerika. New⸗York, 3. Februar, Abends. General Weitzel hat über den Protest der Kaufleute und fremden Konsuln in Matamoras ein Schreiben an den General⸗Adjutanten des Departements von Texas gerichtet. Er erhebt die Gegenbeschuldi⸗ gung, daß sie während des Bürgerkrieges den Konföderirten zu Kriegsmaterial verholfen hätten. Uebrigens desavouirt er die Ein⸗ nahme und Plünderung von Bagdad und weiß, daß die föderale Regierung desgleichen thun werde. Alle Theilnehmer an der Affaire von Bagdad sind, wie er sagt, verhaftet worden und eine Kommission untersucht jetzt die ganze Angelegenheit. Weitzel hat auch alle Be⸗ waffneten, die sich im Bezirke des Rio Grande auf der Lauer halten, verhaften lassen und den Befehl zur Ausmusterung des 118. Re⸗ giments farbiger Infanterie annullirt, bis die Militair⸗Kommission ihren Bericht abgestattet haben wird.
Im Senate hat Mr. Howard eine Resolution beantragt, Jefferson Davis und Clement C. Clay schleunigst vor ein Kriegs⸗ gericht zu stellen.
Depeschen aus New⸗Orleans wiederholen die Nachricht, daß Juarez in Texas angekommen sei. Nachrichten aus Vera⸗Cruz vom 22. Januar melden, daß eine von General Fignisoa befehligte republikanische Streitmacht von 2000 Mann im Staate von Tehuantepec von den Kaiserlichen unter Prieto geschlagen worden ist. Marschall Bazaine hat die Belagerung von Tampico für aufgehoben erklärt. Der republikanische General Porferio Diaz hatte noch eine Streitmacht in Oajaca. In Michoacan war der republi⸗ kanische General Riva Palazzio verstärkt worden und rüstete sich zu einem neuen Feldzuge an der Spitze von 3000 Mann.
Asien. Der Pariser »Moniteur⸗ bringt (theilweise schon ge⸗ meldete) Nachrichten aus Hongkong vom 1. Januar, denen zufolge der Aufstand in dem Norden von China noch lange nicht unterdrückt ist. Die Provinzen Sang⸗tong, Honan, Tscheli, Kiang⸗Si, Huppeh, Fo⸗Kieng, Sutscheu, Kuang⸗Si und Kanton sind theilweise von den Banden dieser Uebelthäter verheert worden. Die Taipings bilden, mit Einschluß der Weiber und Kinder, eine Masse von 100,000 Per⸗ sonen, von denen kaum 20,000 waffenfähig sind, und doch konnten sie bis jetzt noch nicht unterworfen werden. Die Rebellen von Sang⸗ tong wußten den Truppen Tseng⸗kwo⸗fan's, denen sie in geordneter Schlacht nicht hätten widerstehen können, zu entschlüpfen. Sie sind jetzt, nördlich vom Gelben Flusse, im Honan, wo sie in einer starken Stellung Winterquartier bezogen haben. Der Gouverneur von Kiang⸗Nan mußte einige Truppen von Nanking heranziehen, um, wenn möglich, den Marsch der Insurgenten nach dem Süden aufzu⸗ halten. Alle ansässigen Fremden bedauern sehr lebhaft, daß die Kai⸗ serlichen die europäischen Offiziere, die unter Gordon gedient, nicht beibehalten haben. Durch ihren Muth und ihre Geschicklichkeit wären sie schon längst der Taipings, Nienfeis, Mohamedaner und wie diese
Räuberscharen alle heißen, Herr geworden. Trotz der anerkenne
werthen Thätigkeit der Kreuzer werden die Küsten durch die Seeräu. ber noch sehr unsicher gemacht. Beinahe täglich nehmen oder zerstüͤan die Kanonenboote einige mit Feuerschlünden und zahlreichen Mann, schaften ausgestattete Dschunken. Mit genauerer Kenntniß der Küst und der verschiedenen Ankerplätze wird auch diese Gefahr abnehn se Die französische Admiralität läßt Aufnahmen der chinesischen K anstellen, eben so ist von Seiten der englischen Marine Capitai Wilds nach vierjähriger Arbeit mit der ihm übertragenen Aufgabe fertig geworden. Er hat den vollständigen Plan der Küste und de Häfen Chinas, den südlichen Theil von Korea, so wie die Inset Formosa mit ihren Bänken aufgenommen. Das Innere dieser Insel wird gegenwärtig von zwei englischen Reisenden durchforscht. Am 3. Dezember wurde der Chirurg des vor Hankao liegenden franzö. sischen Kanonenbootes urit einem seiner Landsleute auf einem Sre zirgange von eine Anzahl Chinesen obne alle Veranlassung über⸗ fallen und schwer mißhandelt. Der französische Chirurg wurde so⸗ gar von den Angreifern in der Gefangenschaft zurückgehalten. Der französische Consul begab sich sofort mit 50 Leuten des Kanonen. boots nach dem Gefängnisse, befreite den Offizier und nahm vier Chinesen mit fort. Am folgenden Tage trat auf Verlangen des Konsuls das Gericht zusammen und verurtheilte zwei der Delin⸗ quenten zur Bastonnade, welche sofort an ihnen öffentlich vollzogen ward. Die beiden anderen, welche Mandarinenrang haben, befinden sich, bis der Hof von Peking ihre Absetzung verfügt haben wird, als Gefangene an Bord des Kanonenbootes. Die übrigen Consuln und
nen. üste
die ansässigen Ausländer haben das energische Auftreten des franzö⸗
sischen Consuls sehr gebilligt und unterstützt. 1 8
Hamburg, 17. Februar, Nachmittags. Der „Börsenhalle⸗ wird aus Braunschweig telegraphirt, daß heute Morgen 8 Uhr eine bedeutende Feuersbrunst in der Wohnung des Schloßpersonals, so wie in der anstoßenden herzoglichen Reitbahn ausgebrochen ist.
Wien, Sonnabend, 17. Februar, Morgens. Wie die ⸗Neue freie Presse⸗ meldet, ist die handelspolitische Annäherung Oesterreichs an Italien nunmehr eine vollendete Thatsache. Der Handelsminister hat gestern eine Verordnung an die Zollbehörden erlassen, durch welche denselben eröffnet wird, daß der Handelsvertrag mit Sardinien vom 18. Oktober 1851 mit dem heutigen Tage auf alle italienischen Provenienzen ausgedehnt worden ist. 1
Pesth, Freitag, 16. Februar, Abends. In der heutigen Sitzung des Unterhauses wurden die Adreßdebatten fortgesetzt. Nach Madaraß, welcher keine gemeinsamen Angelegenheiten kennt, sprach Eötvös für die Annahme des Adreßentwurfs in seiner vollen Aus⸗ dehnung. Er sei überzeugt, daß eine Lösung gewiß sei, wenn dies⸗ seits und jenseits der Leitha wahre Verfassungsmäßigkeit herrsche. Seine Rede erregte Sensation und hörte man vielseitig den Ruf nach sofortiger Abstimmung und Annahme des Adreßentwurfs. Nach Eötvös traten jedoch noch 7 Redner auf. Am Schlusse der
Sitzung zeigte der Präsident an, daß Bartal zwei Amendements eingebracht habe.
Der »Lloyd« theilt mit, daß die Hierherkunft der Minister ver⸗ schoben worden sei. (S. Wien.)
London, Freitag, 16. Februar, Nachmittags. Die Regierung hat die beiden Häuser des Parlaments aufgefordert, sich morgen in außerordentlicher Sitzung zu versammeln, um eine Bill behufe
Suspendirung der Habeas⸗Corpus⸗Akte in Irland entgegenzunehmen. London, Sonnabend, 17. Februar, Morgens. Das Ober⸗
haus tritt heute Mittags, das Unterhaus Nachmittags zusammen. Die Regierungsbill, betreffend die Suspendirung der Habeas⸗Corpus. Akte in Irland, dürfte sofort alle Stadien der geschäftlichen Behand⸗ lung durchlaufen. Eine andere demnächst einzubringende Bill soll die Regierung eventuell zur Besitzergreifung der irischen Telegraphen⸗ leitungen ermächtigen.
Paris, Sonnabend, 17. Februar, Vormittags. Das ⸗Me⸗ morial diplomatique⸗ schreibt: Oesterreich und Italien find im Begriff, eine Vereinbarung zur Verbesserung ihrer wecchselseiti⸗ gen Beziehungen auf dem Gebiete der kommerziellen und Konsular⸗ Verkehrs abzuschließen. Oesterreich wird jedoch Italien nicht aner⸗ kennen, wohl aber seine Zustimmung dazu geben, daß die Bestim⸗ mungen des austro⸗sardinischen Vertrags von 1851 auf alle Pro⸗ venienzen des Königreichs ausgedehnt werden.
Madrid,
schlich in den Unterrichtsgegenständen, welche
Man versichert, daß der Kaiser Franz Joseph bereit sei, dem Kaiser Maximilian alle Truppen, welche dieser verlangen sollte, zur Verfügung zu stellen, unter der Bedingung, daß dieselben in die mexikanische Armee inkorporirt und die Kosten von Mexiko getragen werden. “
Freitag, 16. Februar. Der ⸗Correspondencia⸗ zu⸗ polge wird die spanische Regierung auf die Note des Florentiner Kabinets erwidern, daß sie ebenso die Rechte des Königreichs Italien wie die des heiligen Stuhles achten und zu Gunsten dieses letzteren
unablässig so handeln werde, wie es einer katholischen Macht zu⸗
mme. 1b Florenz, Freitag, 16. Februar, Nachmitkags. Lam armora
legte in der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer den Handeless
vertrag mit dem Zollverein vor. Bei der Berathung des provisori⸗ schen Budgets erklärte der Ministerpräsident, Italien würde jetzt im Stande sein, nicht nur einen Krieg, sondern sogar einen unglücklichen Krieg auszuhalten, ohne seine Einheit in Gefahr zu setzen.
— Das »Justiz⸗Ministerial⸗Blatt« für die preußische Gesetz⸗ gebung und Rechtspflege (Nr. 7 vom 16. Februar erx.) veröffentlicht ein Er⸗ kenntniß des Koͤniglichen Ober⸗Tribunals vom 14. Dezember 1865, wonach „die gegen Ausländer statt der Polizei⸗Aufsicht zu verhängende Landesverweisung nicht wie jene, auf eine bestimmte Zeitdauer zu beschrän⸗
ist«; und ka 88 Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 22. Dezember 1865, wonach »bei einer auf Unterschlagung amtlich empfangener Gelder ꝛc. ꝛc. lautenden Anklage, die konkurrirende unrichtige Buchführung, einen erschwe⸗ renden Umstand bildet, über welchen die Geschworenen besonders abstimmen
üssen; und schließlich . 1b 50 Erkenniniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 14. Oktober 1865, wonach im Rechtswege darüber zu entscheiden ist, wenn ein Uferbesitzer zur Benutzung des an seinem Grundstücke vorüberfließenden Wassers Anlagen unternimmt, welche den benachbarten Mühlenbesitzern das zum Betriebe ihrer Mühle erforderliche Wasser entziehen, und von den Letzteren Widerspruch dagegen erhoben wird.
— Das »Amtsblatt des Königlichen Post⸗Departements⸗ (Nr. 7 vom 15. Februar) veröffentlicht folgende General⸗Verfügungen:
vom 5. Februar c. Einführung von Formularen zu den Vollmachten mswoegen Empfangnahme von Postsendungen. 8 Vollziehung der Ablieferungsscheine über Geld⸗ und Werthsendungen an solche Behörden, welche in den Ausführungs⸗Bestimmungen zu §. 34 des Reglements von 21. Dezember 1860 zu dem Gesetze über das Postwesen nicht namentlich bezeichnet sind. Portofreiheit für zurückzuerstattende Gebäudesteuer⸗ und Grundsteuer⸗Beträge. Erhebung der Stempelsteuer für aus dem Auslande überwiesene inländische Zeitungen.
1 8
und wissenschaftliche Nachrichten.
Kunst⸗
— Die durch letztwillige Verfügung des Königlichen General⸗Garten⸗ Direktors Lenné dem Museum Wallraf⸗Richartz verehrte prächtige Por⸗ zellan⸗Vase ist, nach Mittheilung der »Köln. Blätter« in Cöln ange⸗ kommen und im früheren »Rubens⸗Saale« des Museums, in weichent sich jetzt de Gemälde der modernen Schule befinden, aufgestellt. Dieselbe ist mehrere Fuß hoch und bekanntlich ein Geschenk des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin, dessen Widmung: »Dem Garten⸗Direktor Lenné in Anerkennung. Friedrich Franz. Schwerin, 1865 auf der Vorderseite der
ußplatte zu lesen ist. e und Fortbildungsschulen wird in Stück 6, vom 9. Februar, des Amtsblatts der Regierung zu Oppeln ein Artikel veröffentlicht, in welchem die allgemeine Nothwendigkeit solcher Ein⸗ richtungen, so wie die gesetzlichen Bestimmungen darüber nachgewiesen wer⸗ den. In Bezug auf letztere, namentlich daß die sonntäglichen Wieder⸗ holungsstunden auch von den Kindern, welche bereits aus der Schule ent⸗ lassen sind, bis zu ihrem 16ten Jahre besucht werden müssen, heißt es: leider war diese heilsame Vorschrift im Laufe der Zeit und an vielen Orten fast ganz in Vergessenheit gerathen, so daß die Königliche Regierung des hiesigen Departements sich genöthigt gesehen hat, sie wiederholt einzuschärfen und noch neuerdings durch den Erlaß vom 24. Juni 1861 iie Sendzathe und Magisträte zu beauftragen, »die Aeltern, Lehrherren und Dienstherr⸗ schaften auf das Strengste anzuweisen, daß sie ihre Kinder, Lehrlinge und Dienstleute zum Besuche der in den erwähnten Schul⸗Reglements vor⸗ geschriebenen sonntäglichen Wiederholungsstunden anhalten.« 1
Einem verwandten, doch noch weiter gehenden Bedürfnisse sollen die »Fortbildungsschulen« abhelsen. Während die sonntäglichen Wieder⸗ holungsstunden nur den Zweck haben, den in der Schule erworbenen Kennt⸗ nissen, wenn sie schwach und lückenhaft sind, nachzuhelfen oder sie durch Wieberhatung zu erhalten und zu befestigen, 19 88 über er Elementarschule hinausgehendes Ziel gesteckt, pt⸗
das Wissen der Elementarschule h g sündes ürgellichen Beschä⸗. tigungen und den Verkehr im Handwerk, Gewerbe und Handel von Wich⸗
tigkeit sind. 1b In richtiger Anerkennung dieses Bedürfnisses haben es die Staats⸗
durch die Ministerial⸗Erlasse vom 31. Mai 1844 und vom 20. April 1846 geschehen, in welchen zugleich ausgesprochen wurde, „daß die Veranstaltun⸗ gen zur Fortbildung der aus der Elementarschule entlassenen Jugend überall nur das Werk freier Entschließung sein, und daß sie ihre Einrichtung und Förderung lediglich durch freie Vereine und durch die Thätigkeit einzelner wohlwollender Personen finden können.« Am Schlusse des Jahres 1858 betrug die Gesammtzahl der Handwerker⸗Fortbildungsschulen im ganzen Staate nur 274 mit 21,528 Schülern, während sich die Zahl der Gehülfen und Lehrlinge auf über 560,000 belief, so daß etwa nur der 26ste Theil derselben die Fortbildungsschulen besuchte. Im hiesigen Regierungsbezirke haben sich Handwerker⸗Fortbildungsschulen nur in Ratibor, Gleiwitz, Leobschütz und Loslau mit einer Schülerzahl von etwa 500 gebildet. Den Grund dieser geringen Theilnahme hat man vorzüglich darin ge⸗ sucht, daß die Einrichtung und Unterhaltung der Fortbildungsschulen ledig⸗ lich in den guten Willen und die Opferfreudigkeit der betreffenden Kommu⸗ nen und Berufskreise gestellt ist. In der That fehlt es in der Schulgesetz⸗ gebung unseres Staates an Anhaltspunkten, um die Errichtung und den allgemeinen Besuch dieser Anstalten zu einer Sache des Zwanges zu machen. Es muß daher, so lange nicht auf gesetzlichem Wege etwas anderes bestimmt wird, immer aufs Neue an die Einsicht, den Gemeinsinn und erleuchteten Eifer der Magisträte, Stadtverordneten⸗Versammlungen, Innungen und einflußreicher Privatpersonen, welchen das Wohl des Volkes am Herzen liegt, namentlich der Geistlichen und Lebrer, appellirt und von ihrem opferwilligen Zusammen⸗ wirken die Förderung dieser Sache erwartet werden. Daß die zur Schule inscribirten Lehrlinge die Stunden nicht willkürlich versäumen dürfen, ver⸗ steht sich von selbst. Im Departement Oppeln hat die Regierung in ihren diese Angelegenheit betreffenden Erlassen wiederholt darauf hingewiesen, wie in dem Anschluß der Fortbildungsschulen an die gesetzlich bestehenden Sonn⸗ tags⸗Wiederholungsstunden ein zweckentsprechendes Mittel geboten sei, um die Schulen der ersteren Art mit möglichst geringen Kosten ins Leben zu rufen. Auf solchem Wege ist vor ca. 10 Jahren die Fortbildungsschule in Ratibor zu Stande gekommen, welche von ca. 350 Lehrlingen besucht wird. — Se. Majestät der Kaiser, schreibt die »Wiener Ztg.« hat, wie wir aus kompetenter Quelle vernehmen, durch Entschließung vom 6. Februar d. . genehmigt, daß allen Lehrern an öffentlichen Gymnasien selbstständigen Real⸗ schulen und Realgymnasien, welche auf Grundlage der vollständig abgeleg⸗ ten Lehramtsprüfung und der Erfüllung der gesetzlichen, auf ihre lehramtliche Stellung bezüglichen Bedingungen im Lehramte definitiv bestätigt worden, der Titel »Professor« zuerkannt werde.
Statistische Nachrichten.
— Die neue Organisation der russischen Armee, schreibt die „D. Petersb. Ztg.«, ist nun, nach dem Erscheinen des kleinen Staatshand⸗ buches für 1866, auch für den Laien übersichtlich, beendet und von der früheren Eintheilung in Corps und Brigaden keine Spur mehr vorhanden, dagegen aber die Division, bei der Infanterie zu 4, bei der Kavallerie zu 6 Regimentern, zur taktischen wie administrativen Einheit erhoben worden. Selbst die kaukaͤsische Armee ist nach dem Erlöschen der Feindseligkeiten jetzt zu einem kaukasischen Haupt⸗Militairbezirke geworden, in welchem alle diejeni⸗ gen Aemter und Chargen eingezogen worden sind, die für den Kriegszustand functioniren, z. B. der General⸗Quartiermeister, der Dujour⸗General und der General⸗Gewaltiger, eine Charge, die außer in der russischen nur noch in der österreichischen Armee existirt. Vor einem Jahre noch stand der Generalstab Sr. Majestät des Kaisers, zu welchem allerdings auch der Kriegsminister gehörte, an der Spitze des Armee⸗Tableaus. Dieser Generalstab des Kaisers ist ganz verschwunden und der Kriegsminister steht allein an der Spitze. Ihm folgt der Kommandeur des kaiserlichen Hauptquartiers, Graf Adkerberg II, dann 121 General⸗Adjutanten bis zum General⸗Lieutenant hinab, 81 General⸗Majors à la suite und 87 Flügel⸗Adjutanten vom Obersten bis zum Lieutenant. Dann folgt das Kriegsministerium mit verhältnißmäßig, gegen andere Ministerien, wenigen Beamten. Die Militair⸗Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗Anstalten, früher eine ganz abgesonderte Verwaltung, sind jetzt ebenfalls dem Kriegsministerium untergeordnet, welches uͤberhaupt ganz die Faktur und Form des französischen Kriegsministeriums angenommen hat, d. h. ohne alle Zwischen⸗Instanzen direkt mit den Truppen und Militair⸗ Anstalten verkehrt. Alle Absonderung und Selbstständigkeit einzelner Theile der Armee oder der für sie wirkenden Institute hat aufgehört, und nur durch den Kriegsminister kommen die Befehle des Kaisers zur Armee. Die nach und nach entstandenen Haupt⸗ Territorial⸗ Kommandos sind nun, mit Umwandlung der kaukasischen Armee in ein solches, abgeschlossen und heißen: Petersburg, Finnland, Riga, Wilna, War⸗ schau, Kiew, Odessa, Charkow, Moskau, Kasan, Kaukasus, Orenburg, West⸗ Sibirien und Ost⸗Sibirien. An der Spitze eines jeden steht ein General, in dem Verhältnisse eines Militair⸗Gouverneurs oder Territorial-⸗Komman⸗ danten, dem alle Truppentheile, welche und so lange sie in seinem Bezirk stehen, untergeordnet sind. Nur das Garde⸗Corps hat seine Namen noch behalten und besteht aus 12 Infanterie⸗, 4 Kürassier., 2Dragoner., 2 Ulanen. und 2 Husaren⸗, so wie 2 Kosaken⸗Regimentern, aus der Garde⸗Artillerie und 3 Garde⸗Schützen⸗Bataillonen, sowie mehreren Garnison⸗, Muster⸗, Lehr⸗ und Invaliden⸗ Truppentheilen. Dann folgen 4 Grenadier⸗ Divisionen, jede zu 4 Regimentern = 16 Grenadier⸗Regimenter; 40 Infanterie⸗Divisionen, ebenfalls jede zu 4 Regimentern = 160 Infanterie⸗Regimenter, 25 Scharf⸗ schützen ˖Bataillone, 9 angesiedelte finnländische Schützen⸗Bataillone, 1 Garde⸗, 1 Grenadier⸗, 9 Sappeur⸗Bataillone, 3 Reserve⸗Sappeur⸗Bataillone und 6 Pontonier⸗Halbbataillone. 8 Kavallerie⸗Divisionen, von denen 7 jede 2 Dra⸗ goner-, 2 Ulanen⸗ und 2 Husaren⸗Regimenter hat, die 8. oder Kaukasische aber 4 Dragoner⸗Regimenter, also 18 Dragoner⸗, 14 Ulanen⸗ und 14 Husaren⸗Regi⸗ menter. 7 reitende und 42 Fuß⸗Artillerie⸗Brigaden, sowie 8 Parkbrigaden. Die Reserve⸗Infanterie (Ersatz⸗Depot) zählt 72 Bataillone und 10 Scharf⸗ schützen⸗Bataillone; die Reserve⸗Kavallerie: 8 Brigaden, jede von 8 Esca⸗ drons; die Reserve⸗Artillerie: 2 reitende und 4 Fuß⸗-Brigaden. Von den Linien⸗ (Grenz⸗) Bataillonen giebt es 37 kaukasische, 9 orenburgische, 7 west⸗
behörden an ernstlicher und wiederholter Anregung zur Errichtung solcher Fortbildungs⸗Anstalten nicht fehlen lassen un
d namentlich ist dieses zuerst
und ostsibirische, 8 Festungs⸗Regimenter, 3 Festungs⸗Bataillone, 53 ½ Gou-
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