In unser Firmen⸗Register ist bei Nr. 80 das Erlöschen 8— — Carl Lubowsky in Ohlau heute eingetragen worden.
*DOdhlau, den 15. Februar 1866. — — iäas 3a Fobcches Kreisgericht. I. Abtheilung.
““ 4 In das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfü⸗
gung vom 17. Februar 1866 am 17. Februar 1866 eingetragen w rden:
Unter Nr. 8 5 “ Bezeichnung des Firmen⸗Inhabers: Feucsbter Carl Neitzel zu Muskau, Ort der Niederlassung: Muskau, b Bezeichnung der Firma: — C. Neitzel, Hof⸗Apotheker.. Rothenburg O.⸗L., den 17. Februar 1866. “ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
v1“ 6G “ In unser Firmen⸗Register ist sub laufende Nr. 109 di
Rybnik am 19. Februar 1866 eingetragen worden. Rybnik, den 19. Februar 1866. 1 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
8
In das Gesellschafts⸗Register des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum 8 2 8 in Witten«, Folgendes ein⸗
11“¹“
getragen: 89 8. Kolonne 4: 8 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eingetragen zufolge Verfügung vom D“
ist bei Nr. 48, der Firma »Surlage u. Giese in
““
In das Firmen⸗Register des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum ist
Folgendes eingetragen: Colonne 1. Laufende Nummer: Nr. 122. Colonne 2. . Bezeichnung des Firma-⸗Inhabers: EE11 Pferdehändler Simon Meyer zu Colonne 3. 116“ Ort der Niederlassung: Bochum. Colonne 4. Bezeichnung der Firma: Simon Meier. Colonne 5. Zeit der Eintragung:
1““ “ 1“] 1“ 8
Eingetragen zufolge Verfügung vom 7. Februar 1866 am
7. Februar 1866.
In das Gesellschafts⸗Register des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum ist bei Nr. 26, der Firma: »Meyer et Cahen zu Bochum«, Folgendes ein⸗
getragen: Colonne 4: Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:
Die Gesellschaft ist aufgelöst. erfügung vom 7. Februar
“
Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen⸗) Register unter Nr. 1483 eingetragen worden der Kaufmann Wilhelm Gustav Kathe zu Deutz, welcher daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als In⸗
haber der Firma: »Gustav Kathe«. 8
Cöln, den 19. Februar 1866.. “ Der Handelsgerichts⸗Secretair
Kanzlei⸗Rath Lindlau!.
Auf Anmeldung von Elise, geborenen Tigler, Wittwe des Kaufmannes Johann Troeger, Inhaberin einer Goldleistenfabrik, in Cöln wohnend, daß das von ihrem verstorbenen Ehemanne am hiesigen Platze unter der Firma: »J. Troeger« geführte Geschäft mit der Firma durch Erbgang auf sie über⸗ gegangen sei, und daß sie das Geschäft in Cöln für ihre Rechnung unter der nämlichen Firma fortführe, ist dieselbe als Inhaberin der Firma: „J. Troe ⸗ ger« heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen⸗) Register unter Nr. 1484 ein⸗ getragen, und der Uebergang der Firma auf sie bei Nr. 437 desselben Re⸗
gisters vermerkt werden. Cöln, den 19. Februar 1866. SDSKer Handelsgerichts⸗Secretair Kanzlei⸗Rath Lindlau. “ 8 8
Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Re⸗
gister bei Nr. 710 eingetragen worden, daß die Kaufleute Johann Peter Uerlich und Stephan Joseph Baurmann zu Altenberg in die zwischen ihnen
u Altenberg unter der Firma: »Uerlich u. Baurmann« bestehende Han⸗
delsgesellschaft den Bürgermeister Hubert Drecker, ebenfalls zu Altenberg wohnhaft, vom 1. I. M. Februar ab als Gesellschafter aufgenommen haben, sowie daß die frühere Firma: »Uerlich u. Baurmann« nunmehr in die Firma: »Uerlich, Baurmann u. Drecker« umgeändert worden iist.
Cöln, den 19. Februar 1866. 8 “ Der Handelsgerichts⸗Secretair
Kanzlei⸗Rath Lindlau.
Eb1“ 6 1“
1 rma Jacob Preiß zu Rybnik und als deren Inhaber der Kaufmann Jacob Preiß zu
ö — 4 —, — Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
8
[503] Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse über das Vermögen des Tuchmachermeisters Juliu
Neubarth zu Cottbus ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗ gläubiger noch eine zweite Frist 1X“
bis zum 3. März d. J. einschließlich
festgesetzt worden. 1 “
Die Gläubiger, welche ihre Anspruͤche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 30. Januar d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ““
auf den 10. März d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Gerichts⸗Assessor Wulsten, im Terminszimmer Nr. 4 des unterzeichneten Gerichts anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. 8
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwälte Justizräthe Behm und Hagen und Rechts⸗Anwälte Kobligk und Struck hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen. 8
Cottous, den 9. Februar 1866.
1 Koöhnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[508] Konkurs⸗Eröffnung. 8 Ueber das Vermögen des Tuchmachermeisters Bormkam zu Lucken⸗ walde ist
der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 3. Januar 1866 festgesetzt.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Emil Vorländer, zu Luckenwalde wohnhaft, bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
den 28. Februar 1866, Vormittags 11 Uhr, “ in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. II. ““ vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Witte, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal⸗ tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 7. März 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche/ dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ langten Vorrecht
bis zum 17. März 1866 einschließlich
der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals am 11. April 1866, Vormittags 10 Uhr, 98 n unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. II., 1 vor dem genannten Kommissar 8
zu erscheinen.
und ihrer Anlagen beizufügen.
Beilage
am 20. Februar 1866, Vormittags 11 Uhr,
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗
1”
.
stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Mettke und Oberbeck hier und Moßner in Luckenwalde zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Jüterbog, den 20. Februar 1866. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
[506] b Konkurs⸗Eröffnung.
Ueber den Nachlaß der am 21. Mai 1865 hierselbst verstorbenen ver⸗ ehelichten Schnittwaarenhändler Stiglorus, Auguste Friederike Elisabeth, geb. Goernemann, ist am 17. Februar 1866, Vormittags 10 Uhr, der ge⸗ meine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Theodor Conradi jun. hierselbst, Waisenstraße 53 wohnhaft, bestellt.
Die Gläubiger der Nachlaßmasse werden aufgefordert, in dem
auf den 1. März 1866, Vormittags 11 Uhr, 8 in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Hrn. Kreisgerichtsrath Scharnweber, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von der zc. Stiglorus etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihr etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an Andere zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände 8
bis zum 17. März 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der ꝛc. Stiglorus haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 3. April 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗
derungen,
am 12. April 1866, Vormittags 9 ⅞ Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom⸗ missar zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justizräthe Licht, Stoepel und Kelch und die Rechtsanwalte Naudé und Engels hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Potsdam, den 17. Februar 1866.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.
8
Bekanntmachun 6 s Termins zur Prüfung einer erst nach dem Ablauf der bestimmten Fristen angemeldeten Forderung. (Konkurs⸗Ordnung §. 176. Instruction §. 30.) Zu dem Konkuͤrse über das Vermögen des Gasthofsbesitzers Carl Frie⸗ drich Zander in Braunsberg hat 1) der Rechtsanwalt Engelmann in Königsberg eine Forderung von 2000 Thlrn. nebst 5 pCt. Zinsen seit dem 1. April 1865, 2) die Handlung J. W. Schmiedel zu Schwerin eine Forderung von 1490 Thlrn. 15 Sgr. nebst 5 pCt. Zinsen seit dem 1. Januar 1865 nachträglich angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist 8 auf den 8. März cr., 11 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Kommissar, im Rathsherrn Pasternackschen Hause, anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. Braunsberg, den 16. Februar 1866. 1 1 Königliches Kreisgericht. Der Kommissar WG
[504] 9 H Der über das Vermögen des Kaufmanns A. Jacob zu Polzin am 28. Mai 1864 eröffnete kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren ist durch Schlußvertheilung der Masse beendigt und der Gemeinschuldner für entschuldbar erklärt worden. b Belgard, den 8. Februar 1866. Königliches Kreisgericht.
Fr
nzei
“
.““ Konkurs⸗Eröffnung.
Königliches Kreisgericht zu Burg, Erste Abtheilung,
den 17. Februar 1866, Vormittags 10 ¾⅞ Uhr.
„Ueber das Vermögen des Kaufmanns Adalbert Boewe hier ist der kauf⸗
männische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zah⸗ besee g. “ Februar 1866 festgesetzt worden.
a einstweiligen Verwalter der Masse i Geh. Justiz⸗
beuch bestelt, g Masse ist der Geh. Justiz⸗Rath Herz
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 3. März 1866, Mittags 12 Uhr,
vor dem Kommissar, Kreisrichter Voigtel, im Terminszimmer Nr. 12 an⸗
beraumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bestellung
des desinitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 17. März 1866 einschließlich 32 dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu⸗ biger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Die Unterlassung der hier erforderten Anzeigen zieht die im §. 147 der Konkurs⸗Ordnung vom 8. Mai 1855 angedeuteten Nachtheile nach sich.
[502]
In dem Konkurse über das Vermögen des Gastwirths Friedrich Eh⸗ renberg zu Eisleben ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf
den 5. März crx., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. 19, anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläͤubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo⸗ thekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch ge⸗ nommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord Eisleben, den 2. Februar 1866. ““ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses.
[3761] Edi ktalla
Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist zu dem Nachlasse des Grundstücksbesitzers und Baumaterialienhaͤndlers Carl Wilhelm Raue in Seußlitz der Konkursprozeß zu eröffnen gewesen. 1
Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger besagten Raue's und seiner Verlassenschaft, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an die letztere zu haben glauben, hierdurch vorgeladen, in dem anberaumten Liquidationstermine,
den 14. März 1866, innerhalb der Gerichtszeit, persönlich oder durch gehörig legitimirte, und, was die Ausländer anlangt, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie von der Perception aus der vorhandenen Konkursmasse ausgeschlossen und der ihnen etwa zustehen⸗ den Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet werden würden, demnächst sowohl mit dem bestellten Rechtsvertreter Herrn Advokat Haertig hierselbst über ihre Zulassung zu diesem Kreditwesen, als auch nach Befinden unter sich über die Priorität ihrer Anforderungen rechtlich zu ver⸗ fahren, binnen neun Wochen zu beschließen und 1“ “ den 23. Mai 1866
der Eröffnung eines Präklusivbescheides, welcher in Betreff der in diesem
Termine Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht wird er⸗ achtet werden, sich zu gewärtigen, hierauf aber in dem auf
den 15. Juni 1866 anberaumten Verhörstermine, 9 Uhr des Vormittags, anderweit in Person oder durch genügend legitimirte, resp. mit gerichtlichen Vollmachten versehene
Stellvertreter an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, mit einander die Güte zu pflegen und über etwaige Vergleichsvorschläge sich bestimmt zu erklären, unter der Verwarnung, daß sie außerdem, so wie beim gänzlichen Außen⸗ bleiben in diesem Termine, als einwilligend in den Beschluß der Mehrheit der Gläubiger werden angesehen werden. Falls jedoch ein Vergleich im Verhörstermine nicht zu Stande kommen sollte, sodann
den 14. Juli 1866
des Aktenschlusses zum Verspruche, und September 1866
der Bekanntmachung eines Locations⸗Erkenntnisses, welche den Außenbleiben⸗ den gegenüber Mittags 12 Uhr für erfolgt angesehen werden wird, sich ge⸗ wärtig zu halten.
Uebrigens haben auswärtige Interessenten, und zwar ein Jeder bei
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