als Liquidations
lich oder durch gehörig legitimirte und,
5 Thlr. Strafe, Bevollmächtigte an Ladungen zu bestellen. Großenhain, am 18. Dezember 1865. 8 Das Königliche Gerichts⸗Amt daselbst. Moöhn, Ass.
8
unterzeichneten Koͤniglichen Gerichtsamte ist zu dem Vermögen: Firma: »Gebrüder Märgel« bestandenen Spinnerei-⸗
9.
[3768]
Vom
1) des hier unter der
Geschäfts, so wie zu dem Prir delsgesellschaft, nämlich 6 8
2) des hiesigen Fabrikanten Wenzel Märgel un 3) des Fabrikanten Philipp Märgel hierselbst, der Konkursprozeß eröffnet und zu 1 der 20. März 1866, zu 2 der 22. März 1866, zu 3 der 24. März 1866, Termin anberaumt worden.
Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger der ge⸗ dachten Handelsgesellschaft, sowie der genannten Gemeinschuldner hierdurch vorgeladen, an den obenerwähnten Tagen innerhalb der Gerichtszeit persön⸗ was die Ausländer anlangt, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte an hiesiger Ge⸗ richtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls sie von dem bezüglichen Schuldenwesen für ausge⸗ schlossen und der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet werden würden, demnächst sowohl mit dem bestellten Rechtsvertreter über ihre Zulassung zu dem betreffenden Kredit⸗ wesen, als auch nach Befinden unter sich über die Priorität ihrer Anforde⸗ rungen rechtlich zu verfahren, binnen 9 Wochen zu beschließen und
den 4. Juni 1866 1“ der Eröffnung eines Präklusivbescheides, welcher rücksichtlich der in diesem Termine Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht wird er⸗ achtet werden, sich zu gewärtigen, hierauf aber in dem auf
den 30. Juni 1866 anberaumten Verhörstermin, 9 Uhr des Vormittags, anderweit in Person oder durch gehörig legitimirte, resp. mit gerichtlichen Vollmachten ver⸗ sehene Stellvertreter, an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, mit ein⸗ ander die Güte zu pflegen und über etwaige Vergleichsvorschläge sich bestimmt zu erklären, unter der Verwarnung, daß sie außer⸗ dem, so wie beim gänzlichen Außenbleiben in diesem Termine, als einwilli⸗ gend in den Beschluß der Mehrheit der Gläubiger werden angesehen wer⸗
Privatvermögen der Inhaber der unter 1 erwähnten Han⸗
11114“ “]
3
den. Falls jedoch ein Vergleich im Verhörstermine nicht zu Stande kom⸗ men sollte, sodann den 31. Juli 1866
des Aktenschlusses zum Verspruche, und den 1. November 1866
der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welche den Außenbleiben⸗ den gegenüber Mittags 12 Uhr für erfolgt angesehen werden wird, sich ge⸗ wärtig zu halten.
Uebrigens haben auswärtige Interessenten, und zwar ein Jeder bei 5 Thlr. Strafe, Bevollmächtigte an hiesigem Orte zur Annahme von La⸗ dungen zu bestellen.
Großenhain, am 19. Dezember 1865.
Das Königlich Sächsische Gerichtsamt daselbst.
Möhn, Asseessor.
““
[27901 KNothvendiget Verkauf. Die den Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Buchholzschen Erben gehörigen, zu chißg unter den Hypotheken⸗Rummern XVII. 136 und XVII. 119 be⸗ legenen Speichergrundstuͤcke, genannt der Bachus und der Buchbaum, abge⸗ schätzt auf 1241 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. resp. 6088 Thlr. 17 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenscheinen in der Registratur einzusehenden Taxen, sollen am 9. April 1866, von Vormittags 11 Uhr ab,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Ver⸗
meidung der Präklusion spätestens im vA“*“
30. August 1865.
Elbing, den Königliches Kreisgericht. Abtheilung “
[2766] Nothwendiger Verkauf.
Das zur Kommerzien⸗Rath Ignatz Grunauschen Konkursmasse gehoͤrige, zu Elbing unter der Hypotheken⸗Nummer XVII.7133 belegene Speichergrund⸗ stück, genannt der »Eichbaum«, abgeschäßt auf 5032 Thlr. 21 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein im Büreau III. einzusehenden v
am 7. April 1866, von Vormittags 11 Uhr M“ an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10, subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren
8 Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelde
“
Hypothekenbuche nicht ersicht⸗
88
Der dem Aufenthalt nach unbekannte Gläubiger Kaufmann Johann
Jacob Möller wird hierzu öffentlich vorgeladen.
Elbing, den 6. September 1865. 1i Königliches Kreisgericht.
I1“ Nothwendiger Verkauf. St Königliches Kreisgericht Rothenburg O.⸗L. I. Abtheilung
Das dem Johann Gottfried Kretschmer gehörige Grundstück sub Nr. b6 zu Petershain, abgeschätzt auf 5700 Thlr., zufolge der, nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in unserm Prozeß⸗Buͤreau einzusehenden Tage, soll
am 8. September 1866, Mittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer, aus dem Hypothekenbuche nicht er⸗ sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
Namentlich wird hierdurch der seinem Aufenthalte nach unbekannte Häusler Carl August Trillmich von Nieder⸗Cosel öffentlich vorgeladen.
Nothwendiger Verkauf.
Kreisgerichts⸗Kommission Schweinitz.
88 Königliche gehörigen Grundstuͤcke, als.
Die dem Banquier Karl Rummel in Hall⸗ das sub Nr. 16 zu Stolzenhayn belegene, Vol. I. Blatt 151 des da⸗ sigen Hypothekenbuchs verzeichnete Zweihufengut mit allen Zubehörun. gen nebst einem Plane im Oberfelde Stolzenhayner Flur von 228 Morgen 175 —R., ferner einer Bockwindmühle und einer walzenden Wiese, ’ die in der Flur Linda belegenen, Vol. VI. Fol. 253 des kombinirten Hypothekenbuchs verzeichneten 198 Morgen 84 ¶ Ruthen vom Plan⸗ stück Nr. 46 und e) die in der Flur Stolzenhain sub Nr. 3 belegene Resthufe Landes,
abgeschätzt auf 15,689 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗
schein in unserer Registratur einzusehenden Taxe sollen 8
am 5. Juli 1866, von Vormittags 11 Uhr ab,
an ordentlicher Gerichtsstelle in Schweinitz subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht erscche⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren
8
Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
Das bisher zur Königlichen Domaine Wimmelburg gehörig gewesene
Schäferei⸗Gehöft »Nußbreite« nebst den darauf befindlichen Gebäuden, dem Hofraum und Garten, zusammen eine Grundflaͤche von 1 Morgen 14 Ruthen umfassend, eingetragen Band 33 Fol. 272 Nr. 1315 des Haut⸗ Hypotheken⸗Buchs von Eisleben, jetzt dem Holzhändler Louis Horn gehörig und zusammen auf 8129 Thlr. 13 Sgr. 9 der nothwendigen Subhastation in dem auf
den 14. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herrn Kreisrichter Lindemann anberaumten Termin an Gerichtsstell
öffentlich meistbietend verkauft werden. Taxe und neuester Hypothekenschein
sind in unserm Büreau I. einzusehen.
Gläubiger, welche wegen einer nicht aus dem Hypothekenbuche erschht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sih bei uns bis zum Termine bei Präklusionsvermeidung zu melden.
Eisleben, den 2. November 1865.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Nothwendiger Verkauf. Königlich Preuß. Kreisgericht zu Halle a. d. S. I. Abtheilung. Das im Hypothekenbuche von Halle Nr. 2380 eingetragene Grundstuͤtt . 42 (Ruthen in der vor dem Leipziger Thore belegenen soge nannten Lehmbreite,« und die darauf gebauten Gebäude (Königsstraße Nr. 25), dem Schachtmeister Friedrich Benkert hier gehörig, nach theken⸗Schein in der Registratur (— eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 15— einzusehenden Taxe, abgeschätzt auf 10,398 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf.) soll am 14. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichksstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. l. vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bosse, meistbietend ver⸗ kauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersich lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben üt mit ihrem Anspruche bei dem Gerichte zu melden. v
[35011 beim
Alle diejenigen, welche an die bei dem Brande des hiesigen Regierung⸗ gebäudes am 1. Dezember v. J. zu Grunde gegangenen Prioritäts Obl⸗
gationen der Mcecbuefüscn Eisenbahn⸗Gesellschaft Serie I. Litter. A. Nr. 213. 214. 215.
Pf. abgeschätzt, soll im Weg:
Nachkommen
mit der Aufforderung vorgeladen werden, vor oder in demselben ihre Er⸗ ärung über den zu errichtenden Familienschluß abzugeben, unter der Ver⸗ warnung, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem
der nebst Hypo⸗ ¶ marnung, d Widerspruchsrechte werde präkluͤdirt werden.
1822
bäkannt gemacht:
“ “ “ “ 1“ aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen gesonnen sind, werden auf Antrag des Kammer⸗Secretairs, Advokaten Heidenheim hierselbst, in Auftrag Großherzoglicher Kammer, peremtorisch öffentlich zu dem auf den 24. April d. J. anberaumten Liquidationstermine, zum Zweck deren genauer Angabe und sofortiger Darlegung, unter dem Nachtheile, daß sie damit, unter Auf⸗ erlegung eines ewigen Stillschweigens, für stets werden abgewiesen, und die u Grunde gegangenen vorberegten Schuldpapiere für ungültig werden er⸗ llärt werden, auch die Ausfertigung neuer Prioritäts⸗ Obligationen statt derselben für Großherzogliche Kammer für statthaft erklärt werden wird, vor hiesige Großherzogliche Zustiz⸗Kanzlei vorgeladen. Solches wird durch diesen Auszug aus dem in den hiesigen öffentlichen Anzeigen abgedruckten Proklama noch weiter öffentlich bekannt gemacht. Schwerin, den 10. Februar 1866. 8 Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei. 8 v.—““ ““
Bekann tmachung. Oeffentliches Aufgebot.
Das Instrument vom 29 Mai 1845 über die auf dem Bauergute
Nr. 9 zu Graeben, in Rubr. III. unter Nr. 7, für den hierselbst verstor⸗ benen Apotheker Ignatz Joseph Langsch eingetragenen 1000 Thlr. ist angeb⸗ ich verloren gegangen und soll für erloschen erklärt werden. Es werden daher alle diejenigen, welche an dieses Instrument Ansprüche als Inhaber, deren Erben, Cessionarien, oder aus einem anderen Rechts⸗ grunde erheben, aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche dem unterzeichneten Gericht, und zwar spätestens in dem 8 am 5. April 1866, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Orthmann an hiesiger Gerichtsstelle hierzu ange⸗ stzten Termine anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf der Frist das ppotheken⸗Instrument für erloschen erklärt werden wird. Striegau, den 12. Dezember 1865. 8 “ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
3419] r oe la m a.
Der Kammer ⸗ Secretair Samuel Schink und dessen Ehefrau Anna Constantia, geb. Meisner, haben in ihrem am 25. Mai 1808 errichteten Kestamente ein Kapital von 2200 Thlr. ausgesetzt, wovon die Zinsen von 200 Thlr. zwei aus der Familie der Testatoren in Thorn oder Danzig zurückbleibende hülfsbedürftige Wittwen zu ihrem Unterhalt erhalten sollen.
Die Mitglieder der Familie Meisner haben zur Erklärung und Ergän⸗ zung der Stiftungsurkunde die Aufnahme eines Familienschlusses dahin:
¹) daß nicht nur solche Wittwen, welche mit den Testatoren blutsver⸗ wandt sind, sondern auch Wittwen von Blutsverwandten derselben berechtigt sein sollen, aus der Stiftung Zinsen zu ziehen,
daß eine Vergrößerung des Stiftungskapitals durch ersparte Zinsen,
und die Verausgabung von Zinsen von diesem vergrößerten Kapital
zulässig sei und in der Intention der Stifter liege, demgemäß auch die nicht verbrauchten Zinsen zum Kapital zu schlagen,
daß, falls nur eine genußberechtigte Wittwe vorhanden, dieselbe auf
die ganzen Zinsen und nicht nur auf die Hälfte der Zinsen von dem
ganzen durch ersparte Zinsen vergrößerten Stiftungskapital Anspruch haben solle, beantragt.
Es ist deshalb in Gemäßheit der §§. 9 und 10 des Gesetzes vom 15, Februar 1840 ein Termin auf
den 6. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr,
6 vor Herrn Gerichtsassessor Muenchmeyer ö““ an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem alle Diejenigen, welche auf den Zinsengenuß des obengedachten Kapitals Ansprüche machen zu koͤnnen glauben, namentlich alle dem Leben oder Aufenthalt nach unbekannten Mitglieder der Familie der Testatoren und insbesondere die unbekannten
1) des Ober⸗Amtmanns Johann Carl Schink und seiner am 17. April 1833 zu Stettin verstorbenen Wittwe Caroline, geb. Heidenreich, 2) des Jacob Wilhelm Meisner,
den 10 Oktober 1865.
Gumbinnen, Königliches Kreisgericht.
1 Proelama. 8 Folgende jetzt schwebende Auseinandersetzungen werden hiermit öffentli
A. Im Regierungs⸗Bezirk Stralsund. 1) im Franzburger Kreise: 2 1 die Theilung der Kommunweide zu Born a. Darß; 8 ) 89 UesfaFühoer Kreise: 22) die Aufbebung der Weideberechtigung der Küsterei zu Züssow au 1“ Faldmmatk des dortigen Gne⸗ 2 B 4 Ses ) die Ablösung resp. Umwandlung der Abgaben und Leistungen,
Schule zu Koelzin zu en t⸗
8
Vice-Plebanat in Gützkow und an die richten sind.
B. Im Regierungsbezik Stetti 1
1¹) im Camminer vaae; 8 “ v
ee . Weideberechtigung der bäuerlichen Wirthe z
nebuhr in der Königlich Sagersberger und Gu⸗ ;
die Ablösung der der Pfarre in Binow auf dem sung dö i großen Petznick⸗ See zustehenden Fischereiberechtigung ü 3) im Demminer Kreise: die Theilung der gemeinschaftlichen Büdnerweid 1 Raufgecder vefes schaftlichen Büdnerweide zu Grischow; ie Ablösung der Holz⸗ und Weideberechtigung der bäuerliche Wirthe zu Gräwenhagen in der Königl. Rot Forst; im Pyiber, Krese g er Königl. Rothensierschen Forst; “ Ablösung der dem Gute und den bäuerlichen Wirthen z Rakitt, so wie der Stadtgemeinde zustehenden Fischereiberechtigung; 8 6) im Regenwalder Kreise: ö““ a) die Umwandlung der von den Gütern Rosenow und Aalkist a die Pfarre in Schoenwalde zu entrichtenden Naturalabgaben im 8 Er. Roggenrente, 1 ie Ablösung der Fischereiberechtigung des Gutes Henkenhagen, Antheils Wangerin b., auf den Seen des Gutes ee Antheils Wangerin a.; 5 7) im Ueckermünder Kreise: die Ablösung der Holzberechtigung der Bauern zu Liepgarten i
8
dem Königlichen Jaedkemühler Forstrevier. C. im Regierungs⸗Bezirk Coesli 1) im Dramburger Kreise: die Feststellung der Theilnehmungsrechte der Hütungs gten des ehemaligen Domainen⸗Vorwerks Wildforth, des Rittergutes SeEHenn nh be wen Sg. und Christianswalde in dem zur Königlichen Oberfoͤrsterei Balster gehörigen Forstrevi ild 2) im Reustettiner “ 2) die Ablösung der den Ortschaften Thurow und Labenz im König lichen Forstrevier Thurow zustehenden Weideberechtigung, b) “ der Ortschaft Eschenriege im Königlichen Forst⸗ ier Repplin; 3) im Stolper Kreise: 8s a) die Gemeinheitstheilung zu Podewilshausen, “ b) die Ablösung der den Besitzern des Gutes Damerkow auf den Wiesen des Gutes Gloddow zustehenden Nutzungsrechte, e) die Ablösung der den Grundbesitzern zu Scholpin auf der alten Radung und den Wittstocker Wiesen auf Schmolsiner Fundo, so wie den bäuerlichen Wirthen zu Schmolsin auf den Wiesen zu Scholpin zustehenden gegenseitigen Hütungsrechte.
Alle unbekannten Lehnsagnaten, Wiederkaufsberechtigte, Anwärter und zur Mitnutzung berechtigten unmittelbaren Theilnehmer, welche bei den vor⸗ bemerkten Auseinandersetzungen ein Interesse zu haben vermeinen, insbeson dere der nächste von den in die Lehns⸗ und Successions⸗Register eingetrage nen, und ihrem Aufenthalte nach unbekannten Agnaten:
1) des v. Borckeschen Geschlechts zu den Lehngütern Rosenow und Aalkist,
„Regenwalder Kreises, 8
2) des v. Borckeschen Geschlechts zu dem vom Lehngut Wangerin a. noch nicht abgeschriebenen Gute Henkenhagen, Antheils Wangerin a., früher Labes d., — und zu dem im Hypothekenbuche von Labes A. veghi gseete Gute Henkenhagen, Antbeil Wangerin b., Regenwalder Kreises, des von Puktkamerschen Geschlechts zu den bei der Gemeinheitsthei⸗ lungs⸗Sache von Podewilshausen, Stolper Kreises, betheiligten Lehn⸗ gütern Sellin und Zuckers, Rummelsburger Kreises, welche Güter zur Zeit theils außer dem Lehnsgange, theils wiederkäuflich besessen werden und theils im Besitze von nicht mit lehnsfähiger Descendenz versehener Agnaten sind, werden hiermit aufgefordert, sich in dem
am 7. April cr., Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herrn Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath Alter in unserem Geschäfts · lokale hierselbst anstehenden Termine zu melden und ihre Erklärung darüber abzugeben, ob sie bei Vorlegung des Auseinandersetzungs⸗Planes zugezogen sein wollen, widrigenfalls sie die betreffende Auseinandersetzung, selbst im Falle einer Verletzung, gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Ein⸗ wendungen dagegen weiter gehört werden können.
Zugleich wird folgenden Gläubigern, resp. nachfolgern, hiermit bekannt gemacht, und zwar: 1) den auf dem Grundstücke, Hypotheken Nr. 38, zu Mühlenbeck, Grei⸗
fenhagener Kreises, Rubr. III. Nr. 1, mit einer Forderung von
180 Thlr. nebst Zinsen eingetragenen Bauer⸗ und Kossäthen⸗Witthen
zu Mühlenbeck, daß der Eigenthümer dieses Grundstücks, die Karl Friedrich Rind⸗ fleischschen Eheleute, von demselben mittelst gerichtlichen Vertrages vom 7. Dezember 1865 eine Gartenparzelle von 9Ruthen gegen ein Kaufgeld von 35 Thlrn. an den Mühlenmeister Friedrich Grabs verkauft, und Behufs pfandfreier Abschreibung der Parzelle vom Hauptgrundstücke die Ertheilung eines Unschädlichkeits⸗Attestes nachgesucht haben; dem auf dem Büdnergründstücke Vol. I. fol. 91 — 96, Nr. 16 des Hypothekenbuchs von Liepgarten, Ueckermünder Kreises, Rubr. III., Nr. 1 ex obligat. vom 19. September 1798 mit einem Kapital von 12 Thlrn. 2 gGr. 4 Pf. nebst 4 pCt. Zinsen eingetragenen Königl. Justiz⸗Amt Swinemünde, daß der Besitzer dieses Büdnergrundstücks, Maurer Karl Bussack, in der Sache, betreffend die Ablösung der den Büdnern und der
ö““
deren Erben und Rechts⸗
“
welche von den Bauerhöfen in Koelzin an die Kirche und das
schule zu Liepgarten in de Koͤnigl. Jädkemühler Forst zustehen⸗