Der Lehrer Hei 8 b
und Lehrer Heine zu Hövern ist als L Sns; als Seminar⸗Hülfslehrer des Re eRelah e“ zu Petershagen angestellt worden gelischen Schullehrer⸗
ber⸗Commando der Marine.
1“
Laut gestern eingegan 16“ genem Telegramm i jestä Se; “ Monats atatich in . Berlin, den 23. Februar 1866. 8 Seiten des Ober⸗Commandos de Der Chef des Stabes GHeld, G Capitain zur See.
Berlin, 23. f 8 1 . Februar. S 6 gnädigst ge f Fe 1 e. Majestät zni eg 8 ““ Obersten be See bk Hencg 1“ Aller⸗ des Herzogs von “ “ zur 8— K hweig Hoheit i erli n reuzes erster Klasse vom Oeden ““ ve JSaht 1 b heilen.
Nichtamtliches.
8—
Preußen. B. lichen Majestä erlin, 23. Februar. Bei jestäten fand b Bei Ihren König⸗ vhung 1 K gestern eine musikalische Abenzunterhel⸗ — Se. Königliche b Meldungen des Gener Hoheit der Kronprinz 25. 111— von LE11““ Gewehrfabrik in S gade⸗ Oberst von Schä indeur der 8 fabr Spandau, und des Schätzell, Direktor d Führer des 1 u, und des Oberst⸗Lieutenants 88 gegen und “ u““ 111““*“*“ von Schwerin⸗Putzar 1 “ Staats⸗Minister a. D prinzessin hatte den Legation önigliche Hobeit die K 8 Königli den Legations⸗Rath Dr. 1 ie Kron⸗ Hohen Fanen 8 Cö6 den Bes CCCC 8 8 v. chaften Ihren Königliche m *7 Uhr statteten die Hoͤch Carl zu Königlichen Hohei eten die Höchsten Herr herzogin von 8 iglichen Hoheiten dem Gr 1 Herr⸗ 30g1 kecklenburg⸗Strelitz ei Hroßherzog und der C Schlosse ab und b g⸗Strelitz einen Besuch i der Groß⸗ Schlosse ab und begaben Sich um 2 esuch im Königli Königlichen Deeeeren— im 310 Uhr . Foire zu ö b 9 28
Die Debatte üb sperger auf eine Adre den Antrag des Abgeordneten Rei eeehases s b in der gestrigen Sitzung b kajorität abe⸗ zu Ende geführt und ““ gelehnt. Hiernächst b nd derselbe mit gr. on Bismard zwei Könt hs verlas der Minister⸗Präsi großer Schluß der Si zwei Königliche Verordnunge tzungen beider Häuser d ungen, durch welche d Freitag, Nachmi ider Häuser des L e der G rittags 1 Uhr, fe 8 Landtages auf h ertagt wurden. D r., festgesetzt und die Sitzun I“ 11“ 1 “ G 2 en inzwisch einem dreimali Der Präsident Grabow schlo W“ “ die Abgeord igen Hoch auf Se. Majestät 8 11 Die . laut einstimmten i König, in welches i erwähr Könialie 86 eeeseg. hnten Königlichen Verordnungen haben folgen Sir Wilhel uf Grund ee Gottes Gnaden König von Pr eres Staatsministeriums 11 Verfassungs⸗Urkunde . eitsen ꝛc., haben L““ besbn vn enans Baennaabn, 1“”“ am 23. d. M. in Un Häuser des Landtag ftragt, die Häuser des Feüceeh zu schließen. “ Monarchie gs hierdurch auf, zu diesem Zwecke . ö 8 5 gedachten
Tage um 1 Uh HGe ie en, Nachmittags in Unserem Residenz⸗Schlosse zu Berli rlin zu⸗
L . Gegeben Berlin, den 22. Februar 1866 1 Wilhel Wir Wil Gr. von Bis auf “ hGe Beide Hã ikel 52 der Verfassungs⸗ 16 2 B6 CIu laange 1 secgt Unser Staatsministeri Schlusse der auftragt. inisterium ist mit Ausführung dieser Verordnung b g be⸗
“ Insiegel. h unter Unserer Unterschrist un “ Gegeben “ 22. Februar 1866 n Bismarck-Schönhausen. von Bodelschwingh Lring
.
von Selchow. G 2 . 88 Verordnung su Elen bürg.
wegen Vertagung beider Häuser des Landtags.
“ v fand abermals “ 19. Februar. (Lüb. Zto “ thums Lauenburg 8 litter, und Landschaft 88en der in letzter Sitz 8 er Tagesordt erzog⸗ in l Sitzung niedergese — ardnung war der Beri der Regierun gesetzten Kommission i ericht Hx 11“ Postgesetzes, 888 des von Schleswig⸗ vgrmer einigen Abänderungen “ nach T c- RHolstein. Kiel, 21. Feb mmen. Tagen, wird den ⸗ 59 iel, 21. Februar vt, gt preußische zweite “ Nachr.⸗ e weilt ” ernigen Z Wassersch! LI Festungen, Generar. 0. Fortschreiten der Befe — en hier. Zweck seines Besuches Lieute⸗ 1n22* 5 25 2 — 7 8 ist Ostküste einer einge festigungs⸗Anlagen an der Auh General von Weesseschieben uch, güae zu 1 geben, am gestrigen T sich am Montage nach Friedrichs 46 Ufer der Kieler rigen Tage fuhr der General Friedrichsort be⸗ ü Föhrde, nach Laboe eral nach dem jenseiti genügend vorgeschritte hLaboe und Möltenort. Die Arbei igen Wetter — noch und haben — Dank dem de rbeiten sind nselben günsti 1““ einen Tag ausgesetzt zu günstigen zchar f dem Jägerberge ist jedoch zu werden brauchen. Di gänzlich beendet ist; dies ge ist jedoch die einzige, deren B “ die Befestigungslini diese hat eine völlig irregulaire F au bereits gungslinien derselb regulaire Form und Grundsätzen selben weniger allgemei m und sind als gerade dem Terrai gemeinen fortifikatori gepaßt; sie hat eine n Terrain und dem lokale orischen — n Zwecke nach der Landsei Front, welche die See beherrs an⸗ auch bereits ein Det evor, und befi 6 d Wecterihleta welcher bies der Gee. nece g 6 hah dessen er hier stets vom Obe . — General von Leitung die rsten von Mertens begleitet worder die gesammten Befesti 8 n u, begiebt sich her sigungs⸗Anlagen steben “ L“ um nun 1uh en. Dresden, 22. Februs gangenen Nachri 22. Februar. (6 1 1 “ K 1““ werden Ihre vecencden Lr K5 eg Nachmittag Münch achsen nächsten So der König nittag München verlassen, in Regene önntag (25. Februar dontag über Eger di sen, in Regensb 8 ruar) 8 8 Eger die Reise nach- vII urg übernachten und v. Eö engeh aat fortseten, woselbst die 8 UM. 8 8 destagssitzung .“ Februar. In der heuti ““ eines Nsch n “ der Ausschüsse Beete di Rostocker T 1 aaß⸗ und . nd die Oeste reich ⸗Angelegeneit⸗ “ “ 11114“ Die ⸗„Wien. Abend vom 18. d. M. die Ang 1 brachte in seiner let tn iisho 1 erklärt habe, grai 8b das österreichische “ ügung zu stellen, welch aiser Maximilian alle rn be⸗ würden. Wir sind de he mexikanischerseits etwa “ aens verlangt w daß es sich lediglich em gegenüber in der L gt werden 9. 1 1 4 La 18 be „„ 4 reichische Freiwilligencorps vom Oktober 1864 geschaff 8 ; d rps handel geschaffene öster⸗ meinen Maßregel 3 handelt und daher von ei als einen 11““ Charakter der betee fecben allge⸗ die Rede sein kann.⸗ erscheinen lassen würde, durchaus nich Heute wurde der nieder⸗ö Prag, 20. Febr. ieder⸗österreichische Landta Univerfiban “ Der akademische IE1ue“” S in welcher auf 8 der ee⸗ am 1141“ urde, daß ein eigenes Comité s Herrn Dr. Sch die Inkteressen d genes Comité zu berathe *Se en Egh n eEzn er 4 8„ - 8 n abe z0. S, der Gleichbetecatgfünt üegenüber hn Aügerschen ollen. Für dieses Comité g an der Universität ag ELE11“ nité wurden die Herren Prof gewahrt werden ginnen wer Schneider ihre Ber dem Vorsitze des G g athungen demnächst be⸗ raz, 20. Februa “ Bewilligun Februar. Wie die »Tagespost⸗ anst all ““ zur Eerich ing berhen s ist die wurfe bereits hier ei hiesigen Sparkasseaus ch Pfandbrief⸗ Pesth 21,5 1 schuß vorgelegten Ent⸗ 5 „21. Februar. Bei 9 über den Adreß⸗Entwurf ei der Fortsetzun Feibrasset ig urf wurde ns ganit aas 53 Spezial⸗Debatten 15) E1ö1““ dem Amendement ff e Freu . weise und ste Freude und volle Beruhi iche Freiheit ist ein S — ege regieren la r und rovin⸗ wenn auch 5 heene ee an Die bürger⸗ atsrechtliche
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be bringen oft d er V Befü 2 hren Gefühlen einander näher und
von Roon. Gr. von J 8 Itzenplitz. von Mühl 1 ppe.
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Wir betrachten
ntfremdung, Mißtrauen und Bitterkeit. 8 als Stütze un⸗ Verfass
die ver ige Freiheit aller Länder Ew. Majestät als Stütze eigenen eit, denn wir können nicht glauben, daß die Völker jener Länder eine Verfassung wünschen sollten, welche die Aufrechterhal⸗ tung unserer seit ahrhunderten bestehenden und auch in der pragmatischen
ion ge wãa Aeisteten verfassungsmäßigen Selbstständigkeit und gesetz⸗
nabhängigkeit unmöglich Absätze 16 — 30 wurden dan
Sie lauten: 8 16) Wir werden daher nicht außer Acht lassen, daß Ew. Majestät
Ibren zur ungarischen Krone nicht gehörigen Rechte gewährt haben, und wir wollen,
nterthänigsten Adresse vom Jahre 18 als constitutionelle Völker, wie eine selbstständige
mit einer anderen selbstständigen f gigkeit in Berührung treten.«
ihrer Unabhän g 17) Wie die Form der Verfassung in je ltnisse unter einander geregelt werden
welcher Grundlage ihre Verha . cht äußern, denn diese Angelegenheit Majestät, und wir haben kein
können wir uns ni sie selbst und Ew. — unseren Wunsch aus⸗
Wir können nur alismus in unserem Vater sch in's Leben treten möge, und in hon in unserer unterthänigsten as uns zu thun erlaubt ist und t und versassungsmäßigen zlich gebotenen strengen
s politischen Ruͤck⸗
nis
ommen.
auf cher sollen? darüber
betrifft ausschließlich uns darein zu mengen. daß der wahre Constitution minder wie bei ihnen je früher faktisch in diesem Falle sind wir bereit, wie wir es se Adresse vom Jabre 1861 erklärten: »Das, was un was wir ohne Verletzung unserer Selbstständigkei Rechte thun dürfen, auch über das Maß der gese Pflicht hinaus auf Grundlage der Billigkeit und aus sichten zu thun, damit unter den schweren Lasten,
des absoluten Systems zusammengehaͤuft hat, ammen
selben auch en der verflossenen schweren Zeit
wendet werden. 18) Ew. Majestät geruhten das am Diplom und das Patent vom 26. Februar 1861 uns zu üb und uns allergnädigst aufzufordern, üͤber diese vöchste Majestät »im versöhnlichen Geiste der Billigkeit zu wenn die diesfalls auftauchenden Besorgnisse ni⸗ wären, blos solche Abänderungsvorschläge zu unterbreiten, welche den Lebensbedingungen der Monarchie in Einklang geb nen « Ew. Majestät haben der festen Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß »die gemeinsame constitutionelle Behandlung der im umschriebenen gemeinschaftlichen Angelegenheiten zum Postulat des einheitlichen Bestandes und der geworden sei, vor welchem jede and
treten müsse.“ 1 wir haben dies
ermitteln berathen/
mit
unabweisbaren
im versöhnlichen Geiste b G Wir stellen die großartige Bedeutung des Oktober⸗Diplomns cht in Ab⸗ rede, inwieferne dadurch Ew. Majestät Ihren Völkern feiersich zugesichert hoben, dieselben von nun ch verfassungsmäßig regieren zu wollen. Dieses Diplom ist der Grundstein der allgemeinen Verfassungsmaßteskelt für alle jene Länder Ew. Mazjestät, welche nicht zur ungarischen Krone gehören. 20) Aber unsere Verfassung hat nicht im Okrober⸗Di⸗ plome ibren Anfang genommen, sie ist von gleichem Alter wie der Bestand des Landes und hat sich aus dem Leben der Nation entwickelt. In Ungarn beruhen die stets heilig gevaltenen Rechte der Königlichen Gewalt auf der Verfassung⸗ Unter Gewäbrleistung der Aufrecht⸗ haltung der Verfassung bat die ungarische Nation in der Vorzeit ihre Könige gewählt, unter derselben Gewährleistung bat sie aus eigenem freien Willen das Recht der Thronfolge sowobl in der männtlichen al nach dem Erlöschen in der weib ichen Linie des aberhöchnen Hauses Oesterreich fengesellt/ und diese Gewährleistung haben unsere Herrscher bei jeder Krönung in ihren Inaugural⸗Diplomnen erneuert. 21) Als Ew. Majestät im Jahre 1860 sich Allergnädtgst bewogen anden, das absoluate Regierungssystem in Hinkunft aufzuneb n. vofften zuversichtlich, daß unsere zu Recht bestebende, aber f ktach suspendirte Verf assung wieder bergestellt werden und Ew. Majestäͤt auf Grundlage derselben die etwa nötbige Abänderung eines oder des andern Theiles s Gesetze im Wege der ordentlichen Gesetzg bung zu vermi teln ge⸗ ruben wird. Unsere Hoffnung wurde jedoch nicht verwuklicht Ungarns feierlich verbürgte constitutionelle Rechte wurden uwgangen und da Oktober⸗Diplom oktroyirte vor allem Andern eine gemeinsame Verfassung für die ganze Monarchie, w ausged bnt wu de. In
elche auch auf uns de. diese oktroyirte gemeinschaftliche Verfassung wurden jene wese tlichen Rechte Ungarns übertragen, weiche die ungarische Nation ibrer awitischen Verfassung gemaß hinsichtlich des eigenen Vaterlandes selost usuübte und welche mit der vollkommenen Sicherheit der Monarchie nie im Gegensatz standen ja die Aufrechthaltung derselben wesentlich vefördert buten. 22) Nachdem jedoch Ew. Majestät dreses Oktober⸗ Diplom in
icht im Wege der
unserem Vaterlande ni Oktroyirung zur Geitung zu bringen gesonnen sind, sondern dasselbe unserem Reichsta e „zurn reiflichen Erwä ung, eindringlichen Ber ihung und Annahme« mittbeilen: so schwei⸗ gen wir über die mit unserer Verfassung im Widerspruch sebende Art seines Ursprunges Was jedoch seinen Inhalt betrifft/ so haben wir den⸗ selben in reifliche Erwägung gezogen und uns vollkommen uver «ugt, daß vjene Umschreibung der gemeinschaftlichen Angelegenbeitene, welche die⸗ es Diplom andeutet, in Bezug auf ihren Umfan C in Vielem uüber die Grenzen der pragmatischen Sanction binaus eicht und Vieles der vaterländischen Gesetzgebung was zu entzieben die vollkommene Zicherung der in der praame n ausgesproche⸗ nen Zwecke eben nicht gebirtet. Nachdem ied Ausgangspunit derselre ist, welchen Ew. 1 schaftlich anerkannte Re 2ts⸗
M jestät als gememn 1 4. grundlae auch Ivrerseits als Ausgangspunft vezeichn b ben so erk'ären wir Ew. Mazjestat . durch Annahme
mit aufrichtigem Vertrauen, daß wir
stellung
der Vorschriften und Grundsätze dieses ung und unserer constitutionellen Unabhängigkeit selbst auf uns laden würden. Ausführlicher und um⸗
Ländern verfassungs⸗ . wie wir es schon in gemeinschaftlichen Interess 18 4 ausgesprochen haben, auf Einve⸗ Amguns freie Nation der väterliche Wunsch Ew. Majestät ni t ß si
reien Nation, bei Wahrung unserer und die verfassungsmäßige Freiheit der änder durch das innige Bündniß ihrer Völker dauernd gesich
1 as auch di natische
eX.
nen Ländern geartet sein? könn -
Sanction hervorhebt, die Beruhigung und au müther. enthaltene Verfa bar war
lande nicht 24) U und schärferer Ausdruck der Rech
unter einem und demf die allgemeine Sicherheit vertheidigen
es sicherlich nicht die Absicht, daß diese Vereinigung einst sogar zur
welche das Verfahren verleibung führen könnte, ja in der prag
iwr Wohl und mit dem⸗ 8 Undeeieechtausbrüch constitutionellen Selbstständigkeit und gesetzlichen
das unserige nicht zu brechen und die schädlichen Fol⸗ Una ängigkeit au ru
serge nichta sowohl von ihnen als von uns abge⸗ in welche uns das Oktober⸗Diplom durch und der Nothwendigkeit hinausgehende Umschreibung der gemeinschaft⸗ 0. Oktober 1860 erlassene lichen Angelegenheiten de, durch die Annahme des Patents vom 26. Februar noch schwerer werden. 25) Diesem Patente gemäß gehörten zahlreiche staatsrechtliche Gegen⸗ in i Ausdehnung zur Kom⸗
Oktober-Diplom V 8 e ei⸗ 5 teressen der übrigen Länder untergeo Machtstellung der Monarchie
ee Rücksicht in den Hinter rund nich
88 csicht 8 Besten de
8 11. Fürstli lichen Nachtbeile entschieden wor Ja, allergnädigster Hesr e zwei landesfürstlichen kecheie h ]
19) Ja, allerg gster Herr, der Bihigkeit in Erwägung gezogen⸗ meinschaftlich bezeichneten sehr wichtigen
den Gesetzgebungen der einzelnen Län . Hegenständen in größerem oder geringerem Zusammenhang stehen, derartige Abweichungen, ja
Diplomes die Annullirung unserer Selbstständigkeit und gesetzlichen
Gründe und Ansichten über diesen Gegen⸗ in Betreff der Fest⸗
ständlich werden wir unsere stand in jenem Vorschlage entwickeln, welchen wir und Art der Behandlung der gemei
se Ew. Majestät unterbreiten werden. F zwar auf Grundlage
inschaftlichen Verhält
Februar kam
machen würde. n wieder unverändert ange⸗ 23) Das Patent vom 26. s t des Oktober⸗Diploms zu Stande, doch breitete es sich noch weit über die
Grenzen desselben aus. Interessen der Länder nicht, w
jene Rechte und besonderen
Es schonte selbst j welche mit den Gemeinzwecken und wahrhaft
en nicht im Gegensatz standen. Es schien eher erleibung als auf Vereinigung abzuzielen, und deshalb konnte cht in Erfüllung geben, „daß sich
gen entwickeln
Nicht verwirklicht konnte werden, w frichtig
Vierjährige Erfahrung hat endlich bezeugt,
ssung weder die Völker beruhige, no isch ausführ⸗
in noch entschiedenerer Als Ungarn
Uns gegenüber aber war dieses Patent e alle
tsverwirkungstheorie. ermöglich
durch Annahme der pragmatischen Sanction e unter dem allerhöchsten Herrscherhause stehenden Länder auch i uft
selben Herrscher bleiben und mit ve und aufrecht halten konnten,
matischen Sanction selbst wurde
Nun möchte aber jene Gefah
cklich ausbedungen. die über die Grenzen des R
bringen würde,
r ganzen
allerböchsten Entschließun⸗ 1 stände ohne alle Beschränkung in ihre nicht zu zerstreuen peten; solch' eines gemeinschaftlichen gesetzgebenden Körpers, in welchem, die Vertreter Ungarns ihrer geringen racht werden kön- großen Mehrheit der. woären, und jene unsere Interessen, w früher unsere eigene Gesetzgebung versah,
Zahl nach in allen Fragen von de
der Vertreter der uͤbrigen Länder abhängig gewese elche in Betreff unseres Vaterlandes würden auf diese Art den In⸗ rdnet worden sein. Diese Unterord⸗ hätte sich oft h auf solche Interessen erstreckt, welche vom gemeinschaftlichen Gesichtspunkte aus, sondern zum r in der Majorität befindlichen Länder mit unserem wider⸗ den wäre. J nachdem die als ge⸗ einahe mit allen
eben können,
Schwierigkeiten erg Grund oder Vorwand
angesehenern gemein’chaftlichen Gesetzgebung zum mit der Zeit den größten
gedient hätten Theil der gese
Patent hinsichtlich Ungarns die wichtigsten Zweige eines von unserer eigenen Regierung . körpers, währen schen Regierung anheimfiel. Gebiete uͤber dies dene Regierungsgewalten auf. Staate eine
und beständige Verwirrung auch
begründet/ daß schließlich entweder die Verwaltung ins oder das Stärkere das Schw Annullirung unserer waltung anzunehmen,
Interessen Ungarns nahe stehen. Herzen, denn an dieselben ist ja das Glück unseres Vaterlandes
standenen Interessen Selbstständig unterthänigsten Adresse vom Augen verlieren dürfen. 8
selbst, daß die Erledigung dieser
legenheit auf gegenseitigem ändni gruͤt aber möglich, gegenseitige ständniß bei einer be hoffen, welche, indem sie dem einen Lande constitutionelle Fr
ihre Macht auszudehnen und tzgebenden Gewalt an sich zu ziehen. waltung anbelangt, so gab das Februar⸗ derselben in die Hände durchaus unabhängigen Beamten⸗ d die Leitung der übrigen Verwaltungszweige der ungari⸗ Es stellte also auf einem un elben Staatsbürger zwei von einander in Allem verschie⸗ constitutionellen
Läßt sich wohl in einem unendliche Reibungen
ühnliche zweifache Verwaltung ohne nur denken? und ist die Besorgniß nicht Stocken gerathen, Eine derartige Ver⸗
26) Was die öffentliche Ver
ächere absorbiren müßte? Verfassung und unserer selbstständigen inneren verbietet uns unsere heiliaste Bürgerpflicht⸗ 1 daß Ew. Majestät väterlichem Herzen di Auch uns liegen diese Interessen am geknüpft.
ber wir sind des unerschütterlichen Glaubens, daß unter den wohlver⸗ Ungarns die Wahrung unserer constitutionellen
8 wie es in unserer
keit eines der wichtigsten sei, welches wir, 1t Jahre 1861 erörtert wurde, nicht aus den
27) Wir sind überzeugt,
28) Ew. Majestät w Ange⸗ ändniß begründet sein möge. Ist es
Entscheidung anzu⸗
eiheit giebt,
Jahrhunderten bestandenen und so oft feier⸗
lich gewährleisteten Verfassung beraubt? Könnte denn dieses den Rechts⸗ verlust vergessen? und könnte denn jenes sich seiner auf diese Art erlang⸗ ten Verfassung mit ruhigem Herzen erfreuen? “
29) Geruhe daher Ew. Majestät zu erlauben, daß wir lieber jenem Fingerzeig der allerhöchsten Thronrede folgen, welcher mit Bezug auf das Okiover⸗iplom und Februar⸗Patent dahin weist daß/ wenn die diesfalls auftauchenden Besorgnisse nicht zu zerstreuen wären, „wir blos solche Abänderungsvorschläge Ew. Majestät unterbreiten mögen, welche mit den Lebensbedingungen der Monarchie in Einklang gebracht werden können. « — Wir haben es schon in unserer 1861er Adresse ausgesprochen, daß wir den Bestand chie nicht auf Spiel setzen wollen. Fern liegt solche Absicht, und da es unserer Ueberzeugung gemãß öͤgli das Oktober⸗ iplom und Februar⸗ Patent mit den Lebensbedingungen unseres Vaterlandes in Einklang zu bringen, so werden wir bemüht sein, Ew. Majestät Vorschläge zu unter
8 Einver
das andere Land seiner seit