8
»Actien.
1 Stamm-Aetien.
Aachen-Düsseldorfer — Aachen-Mastrichter —
Berg.-Märk. Lit. A.. Berlin-Anhalter
Berlin-Hamburger —
Berl.-Potsdam-Magdeb. Berlin-Stettiner.. Breslau-Schw.-Freib. Brieg-Neiseae Cöln-Mindener. Magdeb.-Halberstadt 8 Magdeb.-Leipziger.. Münster-Hammer... Niederschles.-Märk... Niederschles.-Zweigb.. Oberschl. Lit. A. u. C.
do. Nit. I.... Oppeln-Tarnowitzer... Amihie.
[Wilh. (Cosel-Oderbg.) — do. (Stamm-) Prior. 4 ½⅔ do. do. do. 5
Prioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorfer. 4 do. II. Emission. 4 do. III. Emission. 4½ Aachen-Mastrichter 4 ½⅔ do. II. Emission. 5 Berg.-Märkische conv.. do. II. Serie conv.. do. III. S. v. Staat 3 ¼ gar. do. do. Mkt. DU. o. I. Serie.... do. V. Serie.. do. Düsseld.-Elberf. Pr. s d. II. Ler... do. Dortm.-Soest..
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do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe.
Ruhrt.-Cref.-Kr.-Gladb. —
Stargard- Posen Thüringer..
Ao. do. II. Ser.. Berlin-Anhalter. Berlin-Anhalter
Berlin-Hamburger.. Berlin-Hamb. II. Emiss.
-
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28
8½—
8
Br.
2 89 ½⅔
Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usancemässig 4 PCt. berechnet.
96 100 ½ 98
—2.
Gld.)
61 ⅞ Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. do. Litt. B. V do. Litt. C. Berlin-Stettiner.
do. Il. Serie
do. IIl. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. 88 ¼ Brsl.-Schw.-Frb. Lit. D. 87 ¾ Cöln-Crefelder.. 98 ¾ Cöln-Mindener..
Litt. A. Litt. B.. Litt. C.. Litt. D.. Litt. E... Litt. F... Rheinische. do. vom Staat gar... do. III. Em. v. 1858 /60 do. do. von 1862.. do. do. von 1864.. do. v. Staat garantirt.. Rhein-Nahe v. Staat gar. do. do. H. Em.... Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. do. II. Serie.. do. III. Serie.. Stargard-Posen. do. II. Emission.. dOo. II Thüringer conbv.. do. II. Serie. do. III. Serie conv.. do. IV. Serle ....... Wilh. (Cosel-Odbg.).
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A eS SS
79 e 8 79 do. 8
98 Magdeburg-Halberstadt 98 do. v. 1865 — do. Wittenbge. — Magdeburg.-Wittenbge. 87 Niederschl. 2Märk. I. Serie 97 ¼ do. II. Serie à 62 ½ Fhlr. dao. GConr . . . .. do. do. III. Serie.. do. IV. Serie..
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—2
100
—4
— Nied.-Zweigbahn Lit. C. do. III. Emission.
Nichtamtliche Notirungen.
Ausl. EFisenbahn- Stamm-Actien.
Amsterdam-Rotterdam aliz. (Carl Ludw.)... Löbau-Zittau Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger. Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest.südl. Staatsb. Lomb. Ostpreuss. Sdb. St. Pr. Russische Eisenb.. Westbahn (Böhm.).. Warschau-Wien..
a6EERNR=E=ÖVW=V=VqéNEg
5
Stamm-Prior...
erneeeeeeena.
Ausl. Prioritäts- Actien.
Belg. Oblig. J. de l'Est do. Somb. et Meuse. Oester. franz. Staatsbahn
do,
8
A
Oest. frz. Südb. (Lomb.) 3
Rjäsan-Kozlow 5
Galiz. (Carl Ludw.) 5
— 2,g
Inländ. Fonds.
Berl. Handels-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein .. 2 Preuss. Hyp. Vers... do. Cred. B. (Henckel) Erste Preuss. Hyp.- G.
do. Gew. Bk. (Schuster)
—.— —
Industrie-Actien.
Hoerder Hüttenwerk.. Minerva 8 Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas... Fabr. für Holzw. (Neu-
haus). Berl. Pferdebahn... Berl. Omnibus-Ges....
.„222229bu—2*—2*
250 ½ 2493
Moskau-Rjäsan (v. St. g.) 5
73 ½
121⅔
Gid. 218; 84⁸
Ausl. Fonds. Braunschweiger Bank. Bremer Bank... V Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank.. Dessauer Credit....
do. Landesbank. Genfer Creditbank Geraer DBauk . Gothaer Privatbank ... v. Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank.. Norddeutsche Bank. .. Oesterreich. Credit... Rostocker Bank Thüring. Bank. Weimar. Bank Oesterr. Metall....
do. Nation.-Anleihe
do. Prm.-Anleihe..
do. n. 100 Fl. Loose
do. Loose (1860)..
Oester. Loose (1864). do. Silb.-Anl. (1864) Italien. Anleihe... Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. 6. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do. 4 do. do. do. do. Präm.-Anleihe v. 64 do. Poln. Schatz-Obl. do. do0. Coert. I.. . Poln. Pfandbr. in S.-R. e. Pa 500 HNI... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. (Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Lübeck. Pr.-A...
Amerikaner.
boN
XRREER=WVXRVESWSe+B—
161 ½
101½ 87
72
Nordbahn (Fried. Wilh.) 68 ¾ a ½ gem. Genfer Creditbank 36 ¾ 2 37 ¼ gem.
Oesterr Franz. Staatsb. 107 ¼ a 108 ¾ gem Oesterr. Credu 70 ¾¼ a 71 gem.
Oesterr. süidl. Staatsb. Lomb. 106 ¼ a 107 F6 Neue Bad. Pr. 0. 35 Fl. (Verloosung,
Oesterr. Loose v. 1860 78 ⅛⅞ a gem.
Amerikaner 74 ¾¼ a 75 ½⅛ a 75 gem.
Berlin, 28. Februar.
Die Haltung
der Börse war heut ent-
doch
schieden fester; die Liquidation beschäftigte sie heut vorzugsweise,
ging dieselbe leiecht vor sich, auch ausserhalb derselben wurde etwas mehr gebandelt als in den letzten Tagen, namentlich in Eisenbahnen; auch österreichische Papiere waren fester und belebter; Amerikaner we- sentlich höher und belebt; preussische Fonds fester und mehrfach höher.
—
11““]
Stettin, 28. Februar, 1 Uhr 35 Minuten Naechmittags. (Ae. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 55 — 68, Frühjahr 68 — 68 % Mi. Juni 69 ¼ — ½ bez., Juni-Juli 71 bez. u. Br., Juli-August 72. Br. kcg gen 45 —47, Frühjahr 45 ¾ — 46 bez., 45 Br., Mai-Juni 46 ½ - 1=k Juni-Juli u. Juli-August 47 ½ — ½ — 48 bez. u. Br. Rüböl 15 Br., Febrm- März 14 ⁄¾% — ½, Aprü-Mai 14 — ½ — ½ bez. u. G., September -Oiade 12 ½ bez. u G., 12 ½⅞ Br. Spiruus 14 bez., Februar-März 14 ½ Br. U. jahr 14 %¾2 bez., Mai- Juni 14 ½ G, Juni-Juli 15 ¼ bez.
1
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbu druckera “ (R. v. Decker). 6 8
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von 28,000 Thalern ausstellen zu dürfen, im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzets vom 17. Juni
nach dem
pas abonnement beträgt: 1 Thlr. ür das Vierteljahr in 8 Theilen der Monarch ohne Preis-Er 97 hung. 1
8 Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl⸗ Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 5f. (nahe der Leipzigerstr.)
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Dem Direktor der Kunstkammer ꝛc. Hauptmann a. D. Frei⸗ von Ledebur zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Geheimen Kanzlei⸗Rath Matton beim General⸗Post⸗Amt den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und dem Gerichtsschöppen Johann Christian Werfel zu Beyernaumburg im Kreise Sangerhausen das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; ferner
Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Luckwald in Schwedt a. O. bei seiner Entlassung aus dem Justizdienste den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen;
Den bisher bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten beschäftigten Gerichts⸗Assessor Friedrich Carl Hermann Lucanus zum Regierungs⸗Rath, Fustitiarius und Verwaltungs⸗Rath bei dem Provinzial⸗Schul⸗ Kollegium in Berlin; so wie
Den Seminar⸗Direktor Ohlert in Angerburg; und
Den Seminar⸗Oberlehrer Prange in Bunzlau zu evangeli⸗ schen Regierungs⸗ und Schul⸗Räthen zu ernennen;
Bei der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer dem Geheimen Rechnungs⸗ Revisor Voelschow den Charakter als Rechnungs⸗Rath; und
Dem Pianisten Carl Tausig das Prädikat eines Königlichen bof⸗Pianisten zu verleihen.
herrn
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Rybnicker Kreises im Regierungsbezirk Oppeln im Betrage von 28,000 Thalern. n
von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von den Kreisständen des Rybnicker Kreises auf dem Kreistage vom 8. November 1865 beschlossen worden, die zur Förderung der in dem Kreise unternommenen Chausseebauten ferner⸗ hin erforderlichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe neben der durch das Privilegium vom 8. Juni 1864 (Gesetz⸗Sammlung 1864, S. 405) genehmigten, zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗Coupons versehene, Seitens der
läubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage da sich hiergegen weder
1833 zur Ausstellung von Obligationen halern, in Buchstaben: »Acht und zwanzig Tausend Thalern⸗, eiche in folgenden Apoints: 8— 10,000 Thaler à 500 Thaler, 10,hw00ooh.2900 » I1311“*“ Z2 28,000 Thaler 88 anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer zürissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der ich das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jaͤhrlich vom Jahre
zum Betrage von 28,000
1867 ab, mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß
ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus bervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 29. Januar 1866. .“
2.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Obligation des Rybnicker Kreises II. Emission. .. Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund des unterm BHestätigten Kreistags⸗ beschlusses vom 8. November 1865 wegen Aufnahme einer Darlehns⸗ schuld von 28,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Rybnicker Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 28,000 Thalern geschieht vom Jahre 1867 ab allmälig aus einem, zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von Einem Prozent jaͤhrlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1867 ab in dem Monate September jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus⸗ geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zah⸗ lungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Oppeln, in der Schlesischen Zeitung, im Staats⸗Anzeiger und im Rybnicker Kreisslatte. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an ge⸗ rechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Rybnick, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeits⸗ Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab, nicht erhobe⸗ nen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Theil I. Titel 51. §. 120 seq. bei dem Königlichen (Kreis⸗) Gerichte zu Rybnick. 8