zum Schlusse
Kommunal⸗Kasse zu Rybnick
Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs- frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind sechs halbjährige Zins⸗Coupons bis des Jahres 1869 ausgegeben. Für die weitere Zeit wer⸗ den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗ Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldver⸗ schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt.
Rybnick, den.
Die ständische Kommission
Provinz Schlesien.
für den Chausseebau im Rybnicker Kreise.
Regierungsbezirk Oppeln. Zins⸗Coupon
zu der Kreis⸗Obligation des Rybnicker Kreises II. Emission.
söüber .. Thaler zu fünf Prozent Zinsen überü Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe
1.ß, Fanarkk. in der Zeit vom 1 bis 15 Juli 18., und späterhin die Zinsen 1. bis
der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom. .. , , mgmit (in Buchstabet) . Thalern Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Rybnick. Rybnick, den .. 186. Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im 32 Rybnicker Kreise. Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Talon h zur Kreis⸗Obligation des Rybnicker Kreises. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Rybnicker Kreises Littr. EETET16161—838ä““ Thaler à sünf Prozent Zinsen, sofern nicht von dem Inhaber dieser Obli⸗ gation rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist, die . te Serie Zins⸗ Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse u Rybnick. Rybnick, den tenF 186.. Die ständische Kreis⸗Kommission für den
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Chausseebau im Rybnicker Kreise.
Ministerinum für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dcer Königliche Kreisbaumeister Haege zu Olpe ist zum König⸗ lichen Bauinspektor ernannt und demselben die Bauinspektor⸗Stelle zu Arnsberg verliehen, und der Königliche Kreisbaumeister Stau⸗ dinger zu Berlebur in gleicher Eigenschaft nach Olpe versetzt Ibbtt1“ 1 8
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Uebertretungen der Postgesetze kommen erfahrungsmäßig baupt⸗ sächlich bei solchen Sendungen vor, welche unter Band (Streif oder Kreuzband) zur Beförderung mit der Post eingeliefert werden. Zum Zweck möglichster Abwendung der Uebertretungen wird, unter Bezug⸗ nahme auf §. 15 des Reglements vom 21. Dezember 1860, auf die einschlagenden Vorschriften aufmerksam gemacht.
Gegen die ermäßigte Taxe von vier Pfennigen bis zu 1 Loth egkl. u. s. w. nach Maßgabe des Gewichts können innerhalb des preußischen Postgebiets und des deutschen Postvereins⸗ Gebiets unter Band frankirt befördert werden; alle gedruckte, lithographirte, metal⸗ lographirte oder sonst auf mechanischem Wege bergestellte, zur Be⸗ förderung mit der Briespost geeignete Gegenstände, mit Aus⸗ nahme der gebundenen Bücher und der mittelst der Kopirmaschine oder mittelst Durchdrucks hergestellten Schriftstücke.
Die Adresse muß auf dem Streif⸗ oder Kreuzbande und darf nicht auf der Sendung selbst angebracht sein.
Die Versendung unter Band gegen die ermäßigte Taxe ist im Allgemeinen unzulässig, wenn die Gegenstände nach ihrer Fertigung durch Druck u. s. w. außer der Adresse irgend welche Zusätze oder Aenderungen am Inhalte erhalten haben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Zusätze oder Aenderungen geschrieben oder auf andere Weise bewirkt sind, z. B. durch Stempel, durch Druck, durch Ueberkleben von Worten, Ziffern oder Zeichen, durch Punktiren, Unter⸗ streichen, Durchstreichen, Ausradiren, Durchstechen, Ab⸗ oder Ausschneiden einzelner Worte, Ziffern oder Zeichen u. s. w.
lungsschreiben noch eine innere, mende Adresse, sowie Ort, hinzugefügt mit der handschriftlichen Unterzeichnung Theilnehmern der Handlung versehen sein. Den Korrekturbogen können Aenderungen und Zusätze, den Druck betreffen, dagegen den Korrekturbogen nicht beigefügt Landkarten ꝛc. dürfen kolorirt sein; die Bilder und Karten dürfen 5 nicht in Handzeichnungen bestehen, sondern müssen durch holg se nitt, bh
solche Zusätze, welche keinen befinden, mit Ausnahme des Namens oder der Firma des Ab⸗ senders.
Es kann jedoch den Pr is⸗Couranten, Cirkularen und 1 mit der äußeren übereinstim.
Datum und Namens⸗Unterschris
werden; ferner dürfen Cirkulare von Handlungshäusem
der Firma von mehreren
welche die Korrektur, die Ausstattung und hinzugefügt werden, das Manuskript dar werden. Modebilder
Lithographie, Stahistich, Kupferstich ꝛc. hbergestellt sein. Auf der inneren oder äußeren Seite des Bandes dürfen sich Bestandtheil der Adresse bilden, nilt
Mehrere Gegenstände dürfen unter Einem Bande versendtt
werden, sofern sie von ein⸗ und demselben Absender her⸗
rühren und überhaupt zur die einzelnen Gegenstände dürfen aber alsdann nicht mit verschiede⸗
Versendung unter Band geeignet sind,
nen Adressen oder besonderen Adreß⸗Umschlägen versehen sein. Wer Gegenstände unter Streif⸗ oder Kreuzband zur Versä⸗ dung mit der Post einliefert, welche überhaupt oder wegen verbotene Zusätze unter Streifband nicht versandt werden dürfen, wird nach 35 des Gesetzes vom 5. Juni 1852 mit dem vierfachen Vetrage des Porto, jedoch niemals unter einer Geldbuße von fünf Thalem bestraft. Berlin, den 28. Februar 1866. General⸗Post⸗-Amt. von Philipsborn.
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Kinisterium der geistiichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Regierungs⸗ und Schul⸗Rath Ohlert ist der Königlichen Regierung zu Danzig überwiesen worden. .“
Der Regierungs⸗ und Schul⸗Rath Prange ist an die Koniglice Regierung in Cöslin versetzt worden.
Der Lehrer Karow an dem Seminar in Drossen ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗Seminar in Soest ver⸗ setzt worden. “
Beerlin, 1. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigs geruht: Dem Premier⸗Lieutenant Metze vom 2. Posenschen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 19 zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes zweln Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von Dieskau vom Dragoner⸗Regiment zur Anlegung des von Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des dem Musik⸗Direktor Piefke vom Leib⸗Grenadier⸗Regiment (lfnn Brandenburgischen) Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Verdienstkreuzes erster vom Orden Heinrichs des Löwen die Erlaubniß zu ertheilen.
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Neue Post⸗Expedition in der Brunnenstraße.
Am 1. März c. wird in der Brunnenstraße Nr. 121b (Ecke der klamerstraße) eine Post⸗Expedition in Wirksamkeit treten, sendungen und telegraphische Depeschen in demselben Umfange rung gelangen können, wie stehenden Post⸗Expeditionen. Berlin, den 26 Februar 1866 . 31— Der Ober⸗Post⸗Direktor.
zur Auflic
Nichtamtliches. Berlin, 1. Maͤrz.
Se. Königliche H der Kronprinz empfing im Laufe des gestrigen Tages d
Preußen.
General⸗Lieutenant von Manteuffel, 1
Um 12 Uhr begab sich Höchstderselbe wn. Sr. Majestät dem Könige. Ihre Konüe liche Hoheit die Frau Kronprinzessin machte um 20 „ eine Spazierfahrt mit der Frau Großherzogin von Mecklenbut Strelitz Königliche Hoheit. 1 ae
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neur von Schleswig,
Fürsten zu Putbus. Minister⸗Conseil bei
Hausordens, dem 2. Garde des Königs der Belga Leopold⸗Ordens, und
Nr. 8 zur Anlegung des von des Herzogtenh Klosten.
⸗z bei welcher e⸗
bei den üͤbrigen in hiesiger Stadt bereits be
gimentern desertirt und zu den Feniern übergegangen zu
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— Laut Telegramms an das General⸗Post⸗Amt ist die Post von England vom 28. Februar c. früh in Cöln heute früh rück⸗ ständig gewesen.
Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 26. Februar. Das heute ausgegebene 13. Stück des »Verordnungsblatts für das Her⸗ zogthum Schleswig⸗« bringt eine Bekanntmachung des Freiherrn von Zedlitz, wonach von jett ab auch die in Braunschweig er⸗ scheinende „Deutsche Reichs⸗Zeitung« im ganzen Umfange des Herzog⸗ lbums Schleswig verboten ist. Jede Mitwirkung zum Vertriebe und Verbreitung dieser Zeitung, sowie das Auslegen derselben in öffentlichen Lokalen, ist bei Vermeidung einer Geldstrafe von 20 bis 200 Mrk. untersagt.
Mecklenburg. Schwerin, 28. Februar. An dem heu⸗ jigen Tage hat Se. Königliche Hoheit der Großherzog sein 43stes Lebensjahr erreicht. Das voraufgehende hat ihm leider tiefe und ge⸗ rechte Trauer gebracht, weshalb Se. Königliche Hoheit sich bereits estern Abend nach Steinfeld begeben, um dort den Tag geräusch⸗ los im engen Familienkreise zuzubringen. Ihre Königliche Hoheit die Frau Großbhberzogin⸗Mutter, Se. Hoheit der Herzog Wil⸗ helm nebst hoher Gemahlin und die hochfürstlichen Kinder theilen heute den Aufenthalt in dem stillen Landsitze mit dem Großherzog.
Hessen. Darmstadt, 27. Februar. (Darmst. Ztg.) Heute Nachmittag traf Ihre Majestät die verwittwete Königin von Bayern zu einem mehrtägigen Besuch am Großherzoglichen Hofe dahier ein. Allerhöchstdieselben wurden von Sr. Königlichen Hoheit dem Großberzog, den Prinzen Carl, Ludwig und Alexander und der Prinzessin Battenberg am Bahnhof empfangen und in das Großherzogliche Residenzschloß begleitet.
Bayern. München, 27. Februar. (N. C.) Se. Majestät der König hat heute Mittags den neuernannten Gesandten der Königin von England, Herrn Haworth, in feierlicher Audienz impfangen und dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen.
Hesterreich. Wien, 28. Februar. Von den Landtagen enthalten die Wiener Blätter nachstehende telegraphische Mitthei⸗ lungen: 3 Prag, 27. Februar. Regierungsvertreter Statthalterei⸗Rath Bach machte bei Eröffnung der Sitzung die Mittheilung, daß der Kaiser den Schluß der Session des Landtages am 15. März angeordnet habe.
Agram, 27. Februar. Dr. Kacki, Domherr, stellt den Antrag, der Landtag wolle sich feierlichst dagegen verwahren, daß Fiume und dessen Bezirk ohne Einwilligung des kroatischen Landtags in ein Separatverhält⸗ niß mit dem Königreiche Ungarn treten kann. — Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Hierauf wurde ein Nachtrag zu dem Entwurfe der Landtagswahl⸗ ordnung verhandelt, derselbe, aus 7 Paragraphen bestehend, betrifft die Vornahme der Wahlen für den Landtag in der Militairgrenze. Mehrere Redner sprachen sich dahin aus, daß der Landtag bei dem Umstande, als die Vertreter der Grenze sich nicht am Landtage befinden, nicht berechtigt sei, den diesbezüglichen Nachtrag zur Landtagswahlordnung in Verhand⸗ lung zu nehmen. Diese Einwendung wurde jedoch mit Stimmenmehr⸗ heit abgelehnt und beschließt der Landtag: »Die Grenzoffiziere und die
Militairgrenzbeamten haben w der das aktive noch das passive Wahl⸗
recht’“« Morgen Sitzung.
Belgien. Brüssel, haus und Senat in ihren heutigen dungen gefaßt. Die Kammer hat einstimmig das Gesetz auf Abschaffung der Weggelder (droits de barrières) genehmigt, während der Senat den auf das Vergehen der Arbeiter⸗ Coalitionen bezüglichen Art. 347 des Strafgesetzbuches gestrichen hat. Der von der Justiz⸗Kommission dahin gestellte Antrag, wel⸗ chem der Justiz⸗Minister Bara sich angeschlossen hatte, wurde gleich⸗ falls ohne Diskussion und mit Einhelligkeit genehmigt. Um den Arbeitern den aus diesem Beschlusse für sie erwachsenden Vortheil nicht bis zur Veröffentlichung des revidirten Strafgesetzbuchs vorzu⸗ enthalten, hat man sich dahin geeinigt, die betreffende Reform in einem besonderen Gesetzentwurfe niederzulegen,
27. Februar. Es haben Abgeordneten⸗ Sitzungen wichtige Entschei⸗ und ohne Debatte
der unverzüglich in beiden Kammern eingebracht werden und unmittelbar nach der Ge⸗ nehmigung in Kraft treten wird.
Großbritannien und Irland. London, 27. Februar. Oberst Duran, der neu⸗ beglaubigte Gesandte des mexikanischen Kaisers, sollte gestern bei Ihrer Majestät der Königin eine Audienz haben. Diese ist jedoch um einige Tage verschoben worden. Zur Erklärung dieses Umstandes bemerkt die »Pall Mall Gazette⸗, daß Ihre Majestät an einer Unpäßlichkeit leide. 1“ Aus Dublin wird von gestern Abend telegraphirt, daß bei einer Inspection der Gefängnisse durch Offiziere der Dubliner Gar⸗ nison 5 in Civilkleidung verhaftete Individuen als Deserteure aus Englischen Regimentern erkannt wuürden. Sie wurden natürlich den Militairbehörden zur Bestrafung übergeben. Von weitern Ver⸗ haftungen meldet dieselbe Quelle neben mehreren anderen die eines Sergeanten der Irischen Miliz zu Belfast. Am Samstage sind, wie man aus Dublin schreibt, sechs in dieser Stadt auf Urlaub befind⸗ liche Soldaten verhaftet worden, unter der Anklage, von Re⸗
ein. —
Nach mehrmonatlicher angestrengter Nachforschung ist es endlich ge⸗
V seiner Predigten Einfluß üben.
druck erleichtert.«
lungen, des Hauptes der Verschwörung in der Grafschaft Carlow, John Morris, habhaft zu werden. Mit dieses Mannes Gefangen⸗ nahme, auf die ein Preis von 100 Pfd. Sterl. gesetzt war, hat die Sache der Fenier in jener Grafschaft einen härtesten Stoß erlitten.
Das Telegramm, welches gestern die Uebergabe der Kanonen von Bhutan meldete, hat den Weg von Kalkutta zum hiesigen indischen Amte in dem Zeitraume von 21 Stunden zurückgelegt. Es möchte dies eins der Beispiele der schnellsten Beförderungen zwischen jenen Punkten sein, die überhaupt in letzter Zeit vorge⸗ kommen sind.
1 Im Oberh ause bemerkte gestern Earl Gran ville, daß die Re⸗ gierung sich der Huntschen Viehseuchenbill nicht annehmen, sie auch dem Hause nicht empfehlen könne und, falls ein unabhängiger Pair sie verfechten sollte, bedeutende Verbesserungsanträge zu ihr stellen werde. — Lord Derby bedauert dies sehr und möchte die Bill lieber einem Sonderausschuß über⸗ wiesen sehen. — Die Bill gelangt darauf zur ford fragt, ob die Regierung nicht eine Maßregel beabsichtige, um den katholischen Klerus Irlands aus Staatsgeldern zu besolden. Eaͤrl Russell erwiedert, daß eine solche Maßregel einst Staat männern wie Pitt und Castlereagh als wünschenswerth vorge⸗ schwebt habe. Allein heutzutage herrsche in zahlreichen Kreisen der größte Widerwille gegen alle staatliche Subsidirung von Kirchen und Geist⸗ lichen; ein Vorschlag der Art würde auf die stärkste Opposition stoßen und nicht erörtert werden können, ohne bittere Religionsstreitigkeiten zu erregen. Er fürchte auch, daß der katholische Klerus, der dem Fenierthum gegen⸗ über die Sache des Rechts und der gesetzlichen Ordnung nach besten Krä ten vertreten habe, durch eine Bezahlung aus der Staatskasse größten Theil seines Einflusses auf das Volk einbüßen würde. Er glaube daher nicht an die Räthlichkeit eines solchen Gesetzentwur⸗ fes. Der Marquis von Clanricarde bedauert, daß die Regierung dem Vorschlage mit einer so entschiedenen Verneinung entgegentrete. Angesicht der reichen Dotirungen, welche die Kirche der protestantischen Minorität in Irland genieße, klinge es wie reine Ironie, den Widerwillen gegen staat Uiche Subsidirungen als Grund und Entschuldigung dafür anzuführen, daß für den Gottesdienst der katholischen Majorität Irlands gar nichts geschehe Earl Grey zeigt an, daß er am 9. März ein Comité des ganzen Hauses zur Berathung über die Lage Irlands beantragen und in diesem Comité, falls es genehmigt werden sollte, gewisse Resolutionen in Vorschlag bringen werde. — Lord Dunsany bemerkt, der Umstand, daß der katholische Klerus auf die Gaben der ärmsten Voltsklassen angewiesen sei, müsse auf den Ton So lange der Klerus mißvergnügt sei, werde auch die Gemeinde nicht vergnügt werden. Seiner Meinung nach sollte der Staat dem katholischen Klerus eine Subsidie anbieten. Gleich⸗ viel, ob sie angenommen werde oder nicht. England werde dann jedenfalls das Seinige gethan haben.
Im Unterhause beantwortete gestern Sir G. Grey eine Frage Bouverie'’s dahin, daß die im Hinblick auf die projektirte Reformbill angeordneten Ausweise aus den Burgflecken noch nicht vollständig angefertigt seien. — Ehe das Haus, der Tagesordnung gemäß, in Subsidien⸗Comité geht, stellt White folgenden Resolutions⸗Antrag: » Daß die Staatsaus⸗ gaben in den letzten Jahren übermäßig geworden seien; daß die Kosten großentheils aus dem Erwerb des Volkes bestritten worden seien und noch immerfort bestritten würden und daß sie einen Abzug verursachten von der gerin⸗ gen Summe, die erforderlich sei, um der Bevoͤlkerung ein genügendes Maß nicht nar der Behaglichkeiten des Lebens, sondern der allernöthigsten Lebensmittel, wie Speise, Kleidung, Obdach und Feuerung zu sichein. Daß dieses Haus, waährend es seiner Verpflichtung eingedenk bleibt, für die Sicherheit des Landes im Innern und den Schutz seiner Interessen gegen außen zu sorgen, tief durchdrungen ist von der dringenden Nothwendigkeit der Sparsamkeit in allen Departements des Staates und der Meinung ist, daß keine Regierung das Vertrauen des Hauses und des Landes verdient, wenn sie nicht durch eine baldige und beträchtliche Reduction der Staats⸗Ausgaben den gegenwärtigen auf den unvertretenen wie andern Klassen lastenden Steuer⸗ Der Antragsteller erklärt, daß er mit diesem Antrage keine Feindseligkeit gegen die Regitrung an Tag legen wolle, aber daß die eben vorgelegten Voranschläge von demselben Instinkt der Verschwendung diktirt seien, wie die der vorigen Jahre. Niemand habe sich waͤrmer für das Prinzip der Einschränkung ausgesprochen als der Schatzkanzler, und an den neugewählten Mitgliedern werde es sein, im Bunde mit den Spar⸗ samkeitsmännern im Hause Gladstone beim Worte zu nehmen. Nachdem einige Mitglieder dafür und dagegen gesprochen, erinnert der Schatzkanzler daran, daß die Armee⸗Voranschläge eine beträchtliche Reduction aufwiesen. Direkt lasse sich das Zuviel der Armeekosten auf die Kolonialpolitik zurück⸗ führen, indem Neuseeland allein bald ein Zwölftel, bald ein Zehntel der ganzen britischen Heeresmacht beschäftigt habe. Ohne die Bewilligung der Ausgabe für die von einem vorjährigen Sonderausschuß empfohlenen Bau⸗ ten würde auch die Reduction in den Flotten⸗Voranschlägen bedeutender ausgefallen sein. Was den vorliegenden Antrag betreffe, so könnten allge⸗ meine Erklärungen manchmal von guter Wirkung sein; aber White, der sich den seligen Hume zum Vorbild nehmen wolle, müsse bedenken, daß Hume sich nicht etwa in vagen unbestätigten Erklärungen erging, sondern
die Details aller Ausgabe⸗Departements an den Fingerspitzen hatte. Das keine eingehende und kritisch prüfende Erörterung ihrer Maßregeln scheue. White nimmt hierauf mit Erlaubniß
Haus werde finden, daß die Regierung des Hauses seinen Antrag zurück, und das Haus geht in Subsidien⸗Comité.
Lord Clarence anschläge für 1866 — 67. Sie belaufen sich, wie schon an einer anderen Stelle erwähnt, auf 10,388,153 Pfd. St. Das Votum für Neubauten — sagt Lord Paget — betrage
ersten Lesung. — Lord Lif⸗
den
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Paget beantragt die Bewilligung der Flotten⸗Vor-
800,000 Pfd. St, aber dieser Posten würde
in den nächsten drei Jahren nicht weniger als 1,000,000 Pfd. St. per annum
machen, weil es sonst nicht möglich waͤre, die Vorschläge des parlamentari⸗ Leider glaube er keine Reduction
schen Sonder⸗Ausschusses auszuführen. der Seemacht in Aussicht stellen zu können,
werde, zur Beschützung des Handels nach allen Weltgegenden, namentlich
da die Admiralität gedrängt
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