1866 / 53 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3 1 8 8— 22 8 5 8 11 288 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Heinrichswalde, b 8 1 sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen legitimirten Inhaber der Obli⸗ 6 Regierungsbezirk Gumbinnen. gation dagegen Widerspruch erhoben worden ist.

ö“ z Preuße⸗ 8 1“““ Obligation des Niederunger c““ EI“

zur Entnahme der Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhalt v“

Maßaabe ver für di altungs⸗Materialien nach den Ständen des Kreises Ni b 8 8 en. .

beeebeeʒehae-a decenamkes tecs Gemenher der ster, Kras SLeirtt vnsban er Beete tntn h 16w ...tr. Fgale Prelhiss Couramt e“ 11“ 1 na rei Gemeinden der Ti⸗ Kreis EI11“ er Straßen: 3

Sbra⸗ Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterbaltung 8 im Anschlusse an die Filstr⸗Ried unen Auf Grund der unterm ... Aufnah bestätigten Kreistags⸗ 6 zrti 2

e 822 Mect des Chausseegeldes nach den Be⸗ nach ö. Dammtrug, Neukirch und Stehcer beschlüsse wal 48 nge 1864 wegen Aufnahmme einer istc baista a ü88 1“

ungen des für die Staats⸗C jedes 1 en, von Neukir Straße en 29,000 Thalern b t sich die ständische Kommisst für den C 8

geldtarise einschließlich der in jedesmal geltenden Chaussee⸗ pienen, 3) von der Straße wisch zu 1 nach Lap⸗ 1208es E““ Karnkes 8” arch Fuss⸗ S An Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen bisherigen Vice⸗

über die Befreiungen 2 2 W“ Bestimmungen thal, über Heinrichswalde nach 8 Brtssisch e. und Nassen. Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung Konsuls Georg Geipel in Hartlepool ist der dortige Kaufmann

zusätzlichen Vorschriften, wie diese 9— ie Erhebung betreffenden taats⸗Chaussee genehmigt habe verleihe 1ch b Tilsit⸗Königsberger zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche an Wilhelm Geipel zum Vice⸗Konsul daselbst ernannt worden.

Chausseen von Ihnen angewandt berhr dig arch 5 Niederung das Expropriationsrecht für die 2 eeden ec 899 Kreise den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver⸗ 11A“

sollen die dem C dtarif 26 h verleihen. Auch derlichen Grundstücke, imgleiche 1 ea seen erse insen ist. —⸗

Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehäng⸗ Chaussee⸗Bau⸗ lh gh .n Me aln 1 znse Die Rückzahlung der g aßgabe

*

anzen Schuld von 132,000 Thalern geschieht Ministerium der geistlichen, Unter

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vom Jahre 1867 ab allmälig aus einem, zu diesem Behufe gebildeten Medizinal⸗Angelegenheiten.

ten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei 1

e94 8 eivergehen auf d S 8

Straße zur Anwendung kommen. Der ö a ee Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezu Tilgungsfonds von wenigstens einem Prozent des gesammten Kapitals 1

die Gesetziammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen raßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreist 18 jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Dr. phil. F. K. A. Stohmann zu Halle ist zum außer⸗ e gegen Die Folgeordnung der Einloösung der Schuldverschreibungen wird durch ordentlichen Professor in der philosophischen Fakul ät der Köni lichen

Berlin, den 12. Februar 1866. Uebernahme der künftigen chausseemäßig . v“ ßen das Recht zur Erhebung . Unterhaltung der Stra⸗ das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1867 ab in dem Universität daselbst ernannt worden stimmungen des für die Staats⸗ II“ nach den Be. gnste JZuni jedes Jahres. Der Krtis behält jich jedoch das Recht 4 Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich d. d usseen jedesmal geltenden vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie 8 9 h der in demselben enthaltenen sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus⸗ Königliche Bibliothek.

Bestimmungen ü— h st - über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ In der nächsten Woche vom 5, bis 10. März c. findet nach

von Bodel chwi Erhe zufäuwli 8 schwingh. hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim⸗ jeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, 8 die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die all⸗ U 1

An den Finanz⸗Minister u ini 3 n mun en Gevern. 88 1“*“ für Handel, blendatch de 5 Staats⸗Chausseen von Ihnen angewandt werd an welchem 1 8 8 DII rbeiten. 8 erleihen. Auch sollen die dem Char d⸗Tarif den, Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zah⸗ EEEö S Moyer vr; 29. Februar 1840 angehängten Besti usseegeld⸗Tarife vom lungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent⸗ immungen wegen der Chaussee⸗ mwie in einer zu Gumbinnen und in einer zu Koͤnigsberg erscheinenden liehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗

Polizei⸗Vergehen de r.n at ce Säns in denes drr beren⸗Leeebe e solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden

men. Der gegenwärtige Erlaß i Allerhöch ü6 öffentlichen Leüntnis 8 Fgnees ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird gefordert, 1 h ster Erlaß vom 12. Februar 1866 be⸗ Berlin, den 5. Februar 4866 es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfang⸗ 8 8 an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem ver⸗ scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach

Ordnung der Namen der Entleiher und zwar von

treffend die Verleihung der fi ¹ r fiska 2 3 f lischen Vorrechte jinset. 8 1 1““ alphabetischer Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße A— H am Montag und Dienstag, von J —-R am Mittwoch und

für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗ .“ Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ Donnerstag und von S—Z am Freitag und Sonnabend.

Chaussee von Herch H en an der Si 1 8 iegsorgße über 8 Itzenplitz. schreibung/ bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Heinrichswalde und zwar Berlin, den 26 Februar 1866 ch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. EE1“ 9 1 Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bibliothekar.

L G66 . ““ 8 Regierungsbezirk Cöln nach Weyer⸗ vC1C166 b b a zln⸗RF a 8 S . 9 un der Cöln Frankfurter Staatsstraße im den Finanz⸗Minister und de Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei Regierungsbezirk Coblenz. öffentliche Arbeiten I, Gewerbe und bung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗ Coupons der späteren Fälligkeits⸗ 8 1 88 Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag

vom Kapitale abgezogen. welche innerhalb dreißig Jahren nach

Nachdem Ich durch Mei .

Bau einer ööö heutigen Tage den Die gekündigten Kapitalbeträge, V

Leuscheid im Regierungsbezirk Cöln Hacheadah über dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden 2 wie 8 F

Frankfurter t 1 eyerbusch an der Cöln- wegen A vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fällig eit an gerechnet, ni⸗ V ei Koniglichen allgemein ittwen⸗ gerpflegun 1s⸗Anstalt

Fabe⸗ f verlei 8 aatsstraße im Regierungsbezirk Coblenz genehmigt A sfe tigung auf den Inhaber ethodenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. 1 s 8 Hage Rtesgates pfleg 8c dscen

busch Ich hierdurch den Gemeinden Herchen, Weye Kreis ⸗Obligationen des Niederu Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ ist der Kassen W“

di Werkhausen und Marenbach das Erpropriationsr cht büür Betrage von 192 e Ketzeis eg 19 verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Assistent Meyer zum Kassen⸗Secretair ernannt worden.

dns zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke . 1s. 9 3 2,000 Thalern. 1 Theil 1. Titel 51. §. 120 seq. bei dem Königlichen (Kreis⸗) Gerichte zu 8— 8

as Recht zur Entnahme der Chaussee⸗Bau⸗ und 8 sce. 1 Vom 5. Februar 1866. Tilsit. 8 1 . rhaltungs⸗ Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch Ni cht amtl i ch es.

Materialien nach Maßgab gür di e der 8. g für die Staats⸗Chausseen bestehenden Wir Wilhel soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ Coupons vor Ablauf der elm, vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den Preußen. Berlin, 2. März. Se. Majestät der König

Vorschriften in Bezu g auf diese Straße. Zuglei IS genannten Gemeinden gegen Uebernahm Zugleich will Ich den v„pon Gottes Gnaden Köni 11““ mass ebernahme der künfti naden König von Preu 1 ins⸗Coupons durch Vorzei der Schuldverschrei⸗ 8 - I“ mäßige gen chaussee⸗ 8692 en . attgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschre 8 Ct ßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erheb 8 d Nachdem von den Kreisständen des Niederunger Krei 8 oder sonst 8 Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ empfingen heute Vormittag den Ober⸗Jägermeister Grafen von der Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für di bebung des dem Kreistage vom 16. August 1864 besch 38 es 1s8 8 d d bis dahin nicht kommenen Asseburg⸗Falckenstein, den General der Infanterie von Werder, den jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs 88 98 die Staats⸗Chausseen Ausführung der vom Kreise unter 1“ b 8 Iöö üo Baron von Malzan⸗ Sommersdorff und den 2ten Bürgermeister enthaltenen Bestimmungen über die forderlichen Geldmittel im Wege Eistfee dr 8 Mit dieser 1141“ halbjährige Zins⸗Coupons bis I von Königsberg, Freiherrn von Reitzenstein, und nahmen den Vor⸗ en Staats⸗Chausse b jeden Inhaber la - 1 en Zins⸗Coupons auf fun jährige Peribden ga.sg⸗ 1 Den Kammerherrendien ei Ihre werden, hierdurch verleihen. Auch u-5 1 g. versehene, Seitens der Sclthace Bh cgta uX““ Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons ⸗„Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Königin vom 1. bis 15. März haben die Königl. Kammerherren vom 29. Februar 1840 angehängten Besti hausseegeld⸗Tarife angenommenen Betrage von 132,000 Th igationen zu dem Kommunal⸗Kasse zu Heinrichswalde gegen Ablieferung des der älteren Zinscou⸗ Graf Perponcher und Freiherr von Landsberg angetreten. Gestern Chaussee⸗Polizei⸗ estimmungen wegen der da sich hierge ö“ Thalern ausstellen zu dürfen pons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ . L. NW. Polizei⸗Vergehen auf die ged ierzegen weder im Interesse de zubi 9 . j 8 vwear eine kleinere musikalische Abend⸗Unterhaltung im Königlichen kommen. Der gegenwärtige hG Straße zur Anwendung ner Etwas zu erinnern Gläubiger, noch der Schuld⸗ händigung der neuen Inscoupons Sekie en 8 Sehgts der Schuldver⸗ Palais zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. ürch Wse Gests⸗Sammlung .. . zur 11.“ Sana⸗. 7e des Rtrateanc,echeh zer Perzeigänd cütgaag gecechfigzunden haftet der ¹. Se, Köoͤnigliche Hoheit der Kronprinz empfing im Berlin, den 12. Februar 1866. zum Betrage von 132,000 Thalern, in Buchstaben: » Einl igationen Krreis mit seinem Vermögen. Laufe des gestrigen Vormittags den General⸗Lieutenant von Man⸗ zwei und eh awsind Thalern«, welche in 8 11“ Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ teuffel und den Lieutenant Garde⸗Regiment 1 3 schri dei 8 igli it die Fr . ri Frau Wilhelm b 40/0 Thaler à 500 Thlr. = 140 Stück schrift ertheilt. Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin, Frau 8 8 00 u“ 1 den 116“ 1 2 and die Antritts⸗Audien des engli⸗ b 12,000 18 . 1.“ CCu““ sündische Kommission für den Chausseebau im Niederunger Kreise⸗ don Balscasters Lord und Larh Augußus 10,000 „⸗ 25 hen 8 ; zoftus, Stat Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog 1.“ 5 1 inz 2 . Regierungsbezirk Gumbinnen. Loftus, Statt; worauf Ihr glich b An = 132,000 Thaler 8 Provinz NateCoupon zu 8 reig⸗Obligation und die Frau Großberzogin von Mecklenburg⸗ Strelitz zum Besuch den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel 8 nach dem anliegenden (a.) Schema auszuferti v“ des Niederunger Kreises. 6 erschienen. Um 10 Uhr begab sich Se. Königliche Hoheit der Gewerbe und öffentliche Arbeiten 8 Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich 3 gen, mit Hülfe einer Littrt Nr. 44A“ Prozent Kronprinz zur Soirée bei Ihrer Majestät der Königin. 1 durch das Loos zu bestimmenden Fol 8 verzinsen und nach der insen über. Thaler . Silbergroschen. . Mecklenburg. Schwerin, 1. März. (Mecklenb. Ztg. 1867 ab, mit wenigstens jährlich nung jährlich vom Jahre Der Inhaber dieses Zins ⸗·Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe Se. Königliche Hoheit der Großherzog reiste heute Morgen mi inem Prozent des Kapitals, aan ten und späterhin die Zinsen der vorbenannten dem Bahnzuge in Begleitung des Flügel —. Adjutanten Major von Besuch bei dem Prinzen von Reuß

unter Zuwachs der Zinsen d 8 s er ausgeloosten Schuldverschreibun Kvreis⸗Obligati ür das Halbjahr vom . 34““ . gen eisObligation für das Halbjahr S. 8. Brandenstein ab, um sich zum Buchstaben) Thalern. „Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal nach Klipphausen bei Dresden zu begeben. Dem Vernehmen nach

b zu tilgen sind, du ärti rseh. Allerhöchster Erlaß vom 5. Februar 1866 b herrliche Genehn agee Seehe Privilegium Unsere landes⸗ fend die Verleihung der fiskalisch etref⸗ ein jeder Inhaber dieser Obligati ichen Wirkung ertheilen, daß ten 8 kehrt Se. Königliche Hoheit am 6. d. M. wieder hierher zurück. ischen Vorrechte für gationen die daraus hervorgehenden Kreis⸗-Kom sseebau im Württemberg. Stuttgart, 1. März. Hes hiesige „St. A.“ veröffentlicht heute eine Verfügung des Ministeriums der

d Rechte 8 en chausseemäßigen Ausbau und die Unterhal⸗ nechch EEe des Eigenthums nachweisen zu dürfen, Niederunger Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen fauswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für Verkehrsanstalten, wo⸗

tung der Straßen: 1) —: 1) von der Tilsiter Krei Das wilegi im asg isgrenze as vorstehende Privileg ; 2 MG chlus se an die Tilsit⸗Niederunger Rechte Dritter 8 üenah. ficn Wir vorbehaltlich der Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, nach nach mit Genehmigung des Königs vom 21. Februar c. die Ver⸗ ussee über Linkuhnen, Dammktrug, Neukirch haber der Obligationen eine Gewährleistur 8 SBehtetsahn der In⸗ Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit, er⸗ wendung von Frauen und Mädchen im Dienste der Verkehrs⸗ und Sköpen nach Kaukehmen, 2) von N 1 ki nicht übernommen wird, ist durch die GeseteS eitens des Staats 8 hoben wird. Z6““ anstalten für zulässig erklärt wird, und zwar für bestimmte der Straße zu 4 nach Lappi ukirch, an meinen Kenntniß zu bringen t⸗Sammlung zur allge⸗ Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbenh Zweige des Eisenbahnbetriebsdienstes, so wie im Post⸗ 1 h Lappienen, 3) von der Straß Urkundlich b l . Gleichzeitig enthält diese Verfügun zu 1 zwischen Brunischken und 111“ ich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Kreis⸗Obligation des Niederunger Kreises und Telegraphendienf. Keitzg s 1I1“ nd Nassenthal, über ge Eöö Insiegel. 8 1u“ e“ Inhaͤber dieses alons empfängt gegen dessen Rückgabe zu die Vorbedingungen worunter auch besonders mmen, an der Tilsit egeben Berlin, den 5. 7 p ese ö rüfung zu erwähnen ist. 8 Fhtengt 1gc6.. der Obhgson ee zee Sünsedh 8 pons für die fünf 2.2 Scluße der Verfügung heißt es: „Die in den Dienst der Verkehrs

Königsb 1“ gsberger Staats⸗Chaussee. e8 Thaler à fünf Prozent Zinsen, die te Serie Zins⸗Coupon

Dr. Pertz.

Finanz⸗Ministerium.

v11AXA“ 8

von Bodelschwingh. Graf vo li Graf zu Eälenbveg.