1866 / 64 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 1“ 1““ 8 1“ 11“ auf erfolgte Anmeldung heute unter Nr. 281 des hiesigen Handels⸗ (Pro⸗ kuren⸗) Registers eingetragen worden ist. vW Erefeld, den 12. März 1866. 8 8 Der Handelsgerichts⸗Secretair Scheidges. ““

Bei Nr. 271 des Handels⸗(Gesellschafts⸗) Registers des hiesigen Königl. Handelsgerichts wurde in Folge Anmeldung der Betheiligten heute einge⸗ tragen, daß Frau Wittwe Ludwig Gerkrath, Josephine geb. Hebestreit, in Cöln wohnhaft, am 22. Februar d. J. als Mitgesellschafterin der Handels⸗ gesellschaft unter der Firma: Franz Hebestreit in Rheinberg ausgeschieden und das Gesellschaftsgeschäft mit allen Aktiven und Passiven auf die übri⸗

en seitherigen Mitgesellschafter Philipp Hebestreit, Theodore oder Dorothea Hebestreit und die minderjährige Johanna Hebestreit übergegangen ist, zwi⸗

chen denen die Gesellschaft fortbesteht. Crefeld, den 13. März 1866.

. Der Handelsgerichts⸗Secretair Scheidges.

In das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte dahier ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: Nr. 967 des Gesellschafts⸗Re⸗ isters: Die Handelsgesellschaft unter der Firma Lauffs et Kiekert in Elber⸗

feld, welche am 1. März 1866 begonnen hat; die Gesellschafter sind die Kaufleute Gerhard Albert Lauffs und Johann Heinrich Kiekert in Elberfeld, ft zu vertreten und die Firma zu

on denen Jeder befugt ist, die Gesellschaf eichnen. Elberfeld, den 12. März 1866. iDer Handelsgerichts⸗Secretair b Mink.

. 16“ In das Handels⸗ (Firmen ) Register des hiesigen Königl. Handels⸗ gerichts ist heute sub Nr. 848 eingetragen worden: der Kaufmann Friedrich Wilhelm Vogelsang in Gladbach mit der Handelsniederlassung unter der Firma Wm. Vogelsang daselbst. 8 8 88 8

Gladbach, am 12. März 186606. Der Handelsgerichts⸗Secretair, Kanzlei⸗Rath Kreitz.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote Vorladungen u. dergl.

17100) Konkurs⸗Eröffnung.

Ueber den Nachlaß des am 6. September 1864 zu Kiel verstorbenen Königlichen Obersten und Commandeurs des Garde⸗Husaren⸗Regiments, Hermann von Kerssenbroigk, ist am 10. März 1866, Vormittags 9 Uhr, der gemeine Konkurs eröffnet.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechnungsrath Güt⸗ schow, hierselbst am Wilhelmsplatz wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 23. März 1866, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scharnwebex, anberaumten Termin ihre Erklärun⸗ gen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 10 April 1866 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗

ten Vorrecht bis zum 18. April 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des desinitiven Verwaltungspersonals am 27. April 1866, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom⸗ missar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte, Justizräthe Licht, Stöpel und Kelch und die Rechts⸗Anwalte Naudé und Engels hierselbst zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen.

Potsdam, den 10. März 1866. ö

1 Koänigliches Kreisgericht. Abtheilung 1

Mq((fffnung. Koöngliches Kreis⸗Gericht zu Deutsch⸗Crone, I. Abtheilung, den 7. März 1866. Ueber das Gesellschafts⸗Vermögen der Handels⸗Gesellschaft Isidor Litten und Hirsch zu Jastrow Gesellschafter sind der Kaufmann Isidor Litten

und der Kaufmann Isidor Hirsch sowie über das Privat⸗Vermögen des

Kaufmanns Isidor Litten zu Jastrow und des Kaufmanns Isidor Hirsch daselbst, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ einstellung auf

festgesetzt. 1 Zum einstweiligen Verwalter der Massen ist der hiesige Justiz⸗Rath Kloer bestellt.

den 2. März 1866

Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf den 21. März er., Vormittags 12 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 6 des Gerichtsgebäudes vor dem gericht⸗ lichen Kommissar, Herrn Kreisrichter Soenke, anberaumten Termine ihre Er⸗ klärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 4. April cer. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben⸗ dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ selben gleichberechtigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an eine der Massen Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrecht bis zum 14. April ecr. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen

innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Be⸗

vor dem genannten Kommissar im Verhandlungszimmer Nr. 6 des Gerichts⸗

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finden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals auf den 1. Mai cr., Vormittags 11 Uhr 8

gebäudes zu erscheinen.

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand lung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Pragis bei uns berechtigten Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Wer dies unterläßt, kaun einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rech s⸗Anwalte Brauer und Roeßler hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Die Betheiligten werden darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Konkurs besonders verhandelt, und daß jede der drei Massen gesondert verwaltet wird. Die liquidirenden Gläubiger haben daher ausdrücklich hervorzuheben, ob sie zur Masse des Konkurses über das Gesellschafts⸗Vermögen, oder zu welcher Masse im Konkurse über das Privat⸗Vermögen der beiden genannten Gesellschafter sie liquidiren. 111

In dem Konkurse über den Nachlaß des Pfarrers Juliu Niezywieé ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 14. April cr. einschließ lich festgesetzt wor⸗ den. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei un schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 31. Januar cr. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist

auf den 27. April er., Morgens 14 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath v. Werthern, im Fermint⸗

zimmer Nr. 2, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht an⸗ fechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Kallenbach und J. R. Niemann zu Sachwaltern vorgeschla⸗ gen. Der Rechtsanwalt v. Ziehlberg ist als definitiver Verwalter bestellt.

Strasburg W.⸗Pr, den 6. März 1866.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Liegnitz. Erste Abtheilung, 8 den 3. März 1866, Nachmittags 4 Uhr.

Ueber das Vermögen der Handlung Köhler und Cohn zu Liegnitz ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. März 1866 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Fränkel bestellt. Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem

auf den 17. März 1866, Vormittags 11 Uhr, 1 in unserem Geschäftslokale in der Johannisstraße vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Tomasczewski, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 31. März 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗.

stücken nur Anzeige zu machen. 11 Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als

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Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem L 8 bbis zum 7. April 1866 einschließ lich e bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prü⸗ ng der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ . 4 so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ ersona p auf den 20. April 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar zu erscheinen. Nach Abhal⸗ tung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Aktord verfahren werden. v11““ Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung 2 bis zum 9. Juni 1866 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 22. Juni 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz at, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Barschdorff, Lorenz, Siemon, die Justizräthe Hasse und Putze hier, und der Rechtsanwalt Dr. Hirsch in Parchwitz zu Sachwaltern vorgeschlagen. —8 .““

[752] Ediktal⸗Ladung.

Zu dem Vermögen des Schuhmachermeisters Ernst Gotthold Meischke in Groitzsch ist auf geschehene Insolvenz⸗Anzeige von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt der Konkursprozeß eröffnet worden. Alle bekannten und unbekannten Gläubiger des ꝛc. Meischke werden daher hierdurch geladen,

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den 3. September 1866, welcher als Liquidationstermin anberaumt worden ist, an hiesiger Amtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen bei Vermeidung der Ausschließung von der Konkursmasse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Konkursvertreter, Herrn Advokat Bürger⸗ meister Ferdinand Trenkmann in Pegau, beziehentlich unter sich des Vor⸗ zugs halber, binnen sechs Wochen rechtlich zu verfahren, den 22. Oktober 1866

der Eröffnung eines Präklusivbescheides gewärtig zu sein, sodann

den 29. Oktober 1866, welcher als Verhörstermin anberaumt worden, Vormittags 10 Uhr, ander⸗ weit an hiesiger Amtsstelle sich einzufinden, womöglich einen Vergleich zu treffen, wobei die Nichterschienenen, so wie diejenigen, welche sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als in die Beschlüsse der Mehrheit einwilligend er⸗ achtet werden, bei dem Nichtzustandekommen eines Vergleichs aber

den 10. November 1866 der Inrotulation der Akten zum Verspruche und

den 31. Dezember 1866 der Bekanntmachung eines Locations⸗Erkenntnisses gewärtig zu sein.

Auswärtige Gläubiger haben zu Empfangnahme künftiger Ladungen 1n a bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu

Pegau, den 6. März 1866. 1

v““ Das Königliche Gerichtsamt daselbst.

von Logau. 8 PEL“ Bekanntmachung.

Die Subhastation des dem Gutsbesitzer Wacsaw von Koszutski gehöri⸗ gen Ritterguts Magnuszewice, Kreis Pleschen, und der auf den 28. März 1866 angesetzte Licitations⸗Termin ist aufgehoben worden

Pleschen, den 12. März 1866. 11““

Königliches Kreisgericht I.

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[31560 Nothwendiger venreane⸗ Kreisgericht zu Oppeln.

Das Haus nebst Gartenbesitzung Nr. 26 zu Oppeln auf der Beuthener Vorstadt, womit die Scheuer nebst Garten unter Nr. 45 daselbst vereinigt worden, abgeschätzt auf 9188 Thlr. 8 Sgr. 9⸗2 Pf. zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 7. Mai 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. „Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufgefordert, sich zur Ver⸗ meidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Subhastations⸗Interessenten: a) der Tischlermeister August Kalus aus Oppeln, b) die verehelichte Büchsenmacher Hedwig Reymann, geborene Bernatzek aus Oppeln, zuletzt in Cosel, e) der Ober⸗Amtmann und Domainenpächter Kühlein in Sczepanowitz, zuletzt in Ohlau, oder die Erben dieser Personen, und d) derjenige, an welchen nach dem Hypothekenbuche des zur Subhastation gestellten Grundstücks von der Rubr. III. Nr. 11 eingetragenen Post von 2000 Thlr. der Betrag von 390 Thlr. 22 Sgr. mit dem Vor⸗ zugsrecht vor dem Ueberrest abgetreten worden ist, werden hierzu öffent⸗ lich vorgeladen. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

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Oppeln, den 15. September 1865. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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EI1“ Bekanntmachung. Der am 20. März 1861 hierselbst verstorbene Rentier Ernst Ludwig Blumberg hat in seinem Testamente die Vormundschaft über seinen am 14. April 1842 gebornen Sohn Wilhelm Blumberg bis zum vollendeten 30. Lebensjahre verlängert, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. Berlin, den 5. März 1866.

KFoönigliches Stadtgericht, Abtheilung für Vormundschaftssachen

Hübener.

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Der früher zu Friedeberg N./M. ortsangehörigen Ehefrau des Arbeits⸗ mannes Krüger, Johanna geb. Remus, deren gegenwärtiger Aufenthalt un⸗ bekannt ist, wird bekannt gemacht, daß sie in dem am 4. September 1865 eröffneten Testamente ihres verstorbenen Sohnes, des Schankwirths Adolph August Krüger von hier, zur Erbin auf den Pflichttheil eingesetzt worden ist.

Berlin, den 15. März 1866.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Bekanntmachung wegen des öffentlichen meistbietenden Verkaufs der Parzellen Nr. 1 bis

einschließlich Nr. 15 des aufgestellten Parzellirungsplans von dem Bau- viertel III. zwischen der Schifferstraße und der nach der Alsen⸗Brücke . 8 führenden Hauptstraße Nr. I. Diese fünfzehn Parzellen sollen im Wege des Meistgebots öffentlich veräußert werden.

Der Termin zur Abgabe der Gebote auf diese Parzellen ist auf Dienstag, den 20. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle vor dem Königlichen Domainen⸗Rath Krack anberaumt, und wird die Licitations⸗Verhandlung in dem Bau⸗Büreau, Schifferstraße Nr. 2, auf⸗ genommen werden.

Die Parzellen sind abgesteckt und auf denselben Tafeln aufgestellt, bseis die Nummern derselben und deren Länge, Breite und Flächen⸗Inhalt angeben.

Der Baumeister von Ludwiger, Schifferstraße Nr. 2 wohnhaft, wird auf Verlangen die einzelnen Parzellen an Ort und Stelle näher nachweisen oder nachweisen lassen.

Die Licitations⸗ und Verkaufs⸗Bedingungen mit dem Parzellirungs⸗ plane liegen in unserer in der Registratur des Königlichen Domainen⸗Rent⸗ Amts Berlin, Niederwallstraße Nr. 39 und Kleine Jägerstraße Nr. 1, so wie in dem Bau⸗Büreau, Schifferstraße Nr. 2, aus und können daselbst in den gewöhnlichen Dienststunden eingesehen, auch daselbst Exemplare des Par⸗ zellirungsplans, soweit der Vorrath reicht, entnommen werden.

Auf Verlangen werden wir und das Königliche Rent⸗Amt Berlin Ab⸗ schriften der Verkaufs⸗Bedingungen gegen Berichtigung der Kopialien dafür ertheilen lassen.

Die Ertheilung des Zuschlags bleibt dem Königlichen Ministerio für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vorbehalten.

Jeder Bietende hat bei Abgabe seines Gebots den fünften Theil dessel⸗ ben daar oder in inländischen öffentlichen Papieren in dem Termin als Caution an den Königlichen Domainen⸗Rath Krack zu bestelleu.

Sollten in diesem Termine, am 20. d. Mts.,, nicht alle fünfzehn Parzellen zum Verkauf gestellt werden können, oder auf Parzellen nicht der Taxpreis geboten werden, so wird zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe dieser Parzellen gleichzeitig hiermit ein Termin auf Dienstag, den 2 7sten d. Mts., Vormittags 10 Uhr, ebenfalls an Ort und Stelle vor dem Königlichen Domainen⸗Rath Krack anberaumt. 18

Berlin, den 1. März 1866.

Königliche Ministerial⸗-⸗Bau⸗Kommission. 8 Pehlemann.

Am Donnerstag, den 5. April ecr., sollen im Schmidt’schen Gast⸗ hofe hierselbst nach Beendigung des Brennholzverkaufes zum Lokalbedarf, welcher um 10 Uhr Vormittags beginnt, aus den verschiedenen Beläufen des hiesigen Reviers größere Quantitäten Kiefern⸗, Kloben⸗, Knüppel⸗ und Stubben⸗Hölzer bei freier Konkurrenz öffentlich meistbietend versteigert wer⸗ den. Die näͤheren Verkaufsbedingungen werden im Termin selbst bekannt gemacht werden, und wird nur noch bemerkt, daß bei Kaussummen über 50 Thaler derselben sofort im Termin als Angeld gezahlt werden müssen. Friedersdorf, den 13. März 1866. 1“ Der Königliche Oberförster

Bekanntmachung.

Auf dem Utensilien⸗Depot des Berlin⸗Spandauer Schifffahrts⸗Kar

Schifferstraße Nr. 2 sollen: »Freitag, den 16. März, Vormittags 10 US

eine Partie alte Rüsthölzer meistbietend veräußert werden, wozu Kauflustige eingeladen werden.

Berlin, den 12. März 1866.

1 Schrobitz, Königlicher Bau⸗Inspektor.

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Eisenbahn.

Der Schienenbedarf für die Bahnstrecke Hengstei⸗Holzwickede ist von den Stationen Aplerbeck und Cabel, derjenige für die Strecken Haan⸗ Mülheim am Rhein und Ohligs Solingen von den Bahnhöfen Mülheim, Küppersteg, Langerfeld, Benrath und Vohwinkel nach den, an verschiedenen Punkten der erwähnten Strecken errichteten Depots mittelst Landfuhrwerk

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zu verfahren. Wir beabsichtigen, diese Transporte, bei welchen es sich hin⸗