1866 / 66 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Verfügung vom 10. März 1866 betreffend An⸗

rrechnung derjenigen Festungsstrafe, welche während

der Dienstzeit bei der Fahne verbüßt worden, auf die Dienstverpflichtung im Beurlaubtenstande.

Es sind Zweifel darüber laut geworden, wie die Festungsstrafe, welche Mannschaften während der Dienstzeit bei der Fahne verbüßt haben, auf die Dienstverpflichtung im Beurlaubtenstande anzu⸗ rechnen ist.

Behufs Beseitigung dieser Zweifel wird Folgendes bestimmt.

Sowohl im Reserve⸗Verhältniß wie in der Landwehr ersten Aufgebots haben die Betreffenden ihre volle gesetzliche Dienstverpflich⸗ tung abzuleisten, verbleiben demnach unter normalen Friedens⸗Ver⸗ hältnissen zwei Jahre in der Reserve und sieben Jahre im ersten Aufgebot der Landwehr.

Für den Uebertritt in das erste resp. zweite Aufgebot der Land⸗ wehr ist demgemäß der Termin maßgebend, an welchem die Ent⸗ lassung zur Reserve stattgefunden hat. Was dagegen die Dienst⸗ verpflichtung im zweiten Aufgebot der Landwehr betrifft, so ist auch

rücksichtlich der Mannschaften der in Rede stehenden Kategorie an dem allgemeinen Grundsatz festzuhalten, daß die Verpflichtung zum zweiten Aufgebot der Landwehr mit dem vollendeten 39. Lebensjahre aufzuhören hat.

Dagegen ist, in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets⸗ Ordre vom 5. Mai 1820, Festungsstrafe, welche während der Dauer des Reserve⸗ oder Landwehr⸗Verhältnisses verbüßt worden, rücksichtlich des Uebertritts zum 1. und 2. Aufgebot, resp. zum Landsturm außer Betracht zu lassen. 3 Berlin, den 10. März 1866.

Kriegs⸗Ministerium. von Roon.

Personal-Veränderungen.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 15. Februar.

Rückforth, Oberst von der Armee und Direktor der Pulverfabrik zu

Neisse, ein Patent seiner Charge verliehen. Den 9. März.

v. Podbielsky, Gen. Major und Chef des Stabes bei dem Gou⸗ vernem. d. Herzogth. Schleswig, zum Direktor des Allgem. Kriegs⸗Depart. im Kriegsministerium ernannt. Crüger, Rittmeister z. D., bisher im Lit⸗ thauischen Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) und Adjut. der 10. Division, als Hauptmann in der 8. Gendarmerie⸗Brig. angestellt. v. Trotha, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., in das Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, v. Herrmann, Port. Fähnr. vom Kaiser Alexander Garde⸗ Gren. Regt. Nr. 1, in das 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 25, v. Sichart, Port. Fähnr. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., in das Neumärk. Drag. Regt.

Nr. 3 versetzt. 1 1 Den 10. März.

Berendt, Pr. Lt. à la suite der 6. Art. Brig. und Directions⸗ Assistent bei der Pulverfabrik in Neisse, unter Entbind. von diesem Verhältniß in die 6. Art. Brig. einrangirt, Büsching, Pr. Lt. von der 6. Art. Brig., unter Stellung à la suite derselben, zum Directions⸗ Assistenten bei der Pulverfabrik in Neisse ernannt.

B. Abschieds⸗Bewilligungen ꝛc Den 6. März.

Borchmann, Sec. Lt. vom 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, als

Halbinvalide mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst aus⸗ eschieden und zu den beurlaubten Offizieren 2. Aufg. des 1. Bats. (Jauer) 8. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 7 übergetreten. Crüger, Rittmeister vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) und Adju⸗ tant der 10. Division, mit Pension zur Dispos. gestellt.

Den 9. März.

Frhr. v. Hilgers, Ob. Lt. und Brigadier der 7. Gendarmerie⸗Bri⸗ gade, mit Pens. der Abschied bewilligt. v. Glisczinski, Gen. Lt. und Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗Departemegts im Kriegs⸗Ministerium, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension zur Disposition gestellt. Baron v. d. Goltz, Gen.⸗Lieut. und Commdr. der Garde⸗Kav. Division, in Genehmigung seines mit Pens. zur Dispos. gestellt.

T

en 10. März. Sackersdorff, Oberst à la suite des Neumärkischen Dragoner⸗Regts. Nr. 3 und Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission, mit Pension und der Unif. des Litth. Dragoner⸗Regts. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) der Abschied bewilligt. Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. b Den 26. Februar. Hoeckewald, Zahlmeister 1. Klasse vom 3. Garde⸗Regt. z.

Pens. verabschiedet. Den 28. Februar.

v. Gotzkow, Zahlmstr. 2. Klasse, zum 1. Bat. 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49 ernannt

Zahlmstr. 1. Klasse beim

83 * 1““ Den 6. März. 8 vX““ Horion, Intendantur⸗Assessor vom VIII. Armee⸗Corps, zum III. Armee.

s versetzt. 11““ II. In der Marine. Offiziere ꝛc.

Livonius, Capitain⸗Lieut., als Ausrüstungs⸗Direktor zur Werft in Danzig kommandirt.

bö“

Das bevorstehende Studien⸗Semester unserer Universität nimm mit dem 9. April e. seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir Diejenigen, welche die Absicht haben, die hie⸗ sige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des An⸗ fangs der Vorlesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studirenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Dis⸗ ziplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung derjenigen Stu⸗ direnden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeits⸗Atteste die Wohl⸗ that der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu neh. men beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach neueren gesetzlichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerhalb der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters von den Petenten in Person eingereicht werden müssen, und daß von denjenigen Studirenden, welchen die Wohlthat der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stundungsscheine innerhalb der ersten Woche nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht werden muß. ““ Bonn, den 15. März 1866. b Rektor und Senat der Rheinischen Friedr v Cööö

Die Immatriculation für das bevorstehende Studien⸗Semester findet vom Dienstag, den 3. April c. an bis zum Samstag, den 21. ejusd. inel. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Stu⸗ direnden noch immatrikulirt werden, welche die Verzögerung ihrer Anmel⸗ dung durch Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen ver⸗ mögen. Behufs der Immatriculation haben 1) diejenigen Studirenden, welche die Universitäts⸗Studien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimations⸗Papiere, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeich⸗ neten Papieren noch ein vollständiges Abgangs⸗Zeugniß von jeder fruͤher besuchten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Maturi⸗ täts-Prüfung bestanden, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 nur nach vor⸗ gängiger, ihnen hierzu Seitens des Königlichen Universitäts⸗Kuratoriums ertheilter Erlaubniß immatrikulirt werden.

Bponn, den 15. März 1866. Die Immatrikulations⸗Kommission. Naumann.

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 17. März. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des Militair⸗Kabinets entgegen. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin empfingen im Laufe des 15. März den Geheimen Kommerzien⸗Rath Krupp und Frau Krupp. Hierauf ertheilte Se. Königliche Hoheit Audienz an den Oberstabsarzt a. D. Dr. Biefel und Herrn von Erxleben aus Selbelang; Abends begab sich Höchstderselbe in die Soirée Ihrer Majestät der Königin. Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin empfing Vormittags den Legationsrath Dr. Meyer. Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz fuhr mit dem 8⸗Uhr⸗Zuge gestem nach Potsdam, wohnte der Besichtigung von vier Compagnieen des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß Seitens Sr. Majestät des Königs daselbst bei und kehrte gegen 2 Uhr nach Berlin zurück. Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 16. März. (W. T. B.) Durch eine auf Grund Königlicher Ermächtigung erlassene Verordnung des Gouverneurs Freiherrn von Manteuffel werden für alle preußischen Schiffe die für die Küstenschifffahrt im Herzogthum Schleswig bestehenden Beschränkungen aufgehoben. Schiffe anderer Staaten werden, wenn letztere solches unter Gewährung der vollen Gegenseitigkeit beantragen, ebenfalls ohne irgendwelche Beschränkun⸗ gen zur Küstenschifffahrt zugelassen. Reuß. Gera, 15. März. (L. Ztg.) Heute Vormittag haben im hiesigen Regierungsgebäude die von den Regierungen Preußen,

Bayern, Weimar, Meiningen, Schwarzburg⸗Rudolstadt und Reuß J. L. beschickten Konferenzen für die Eisenbahnprojekte Gera⸗Hof und Gera⸗Saalfeld begonnen. Die sämmtlichen Konferenzmitglieder waren heute Mittag zur fürstlichen Tafel eingeladen.

Württemberg. Stuttgart, 15. März. Nach aus St. Petersburg eingetroffener telegraphischer Nachricht, so meldet der „St. A. f. W.⸗, ist Ihre Majestät die Königin von Württem⸗ berg gestern Abend um 6 Uhr daselbst in erwünschtem Woblsein angekommen. Seine Majestät der Kaiser von Rußland holte Seine Schwester in Gatschina ein und Ihre Majestät die Kaiserin empfing die Königin auf dem Bahnhofe von St. Petersburg.

Hesterreich. Wien, 16. März. (W. T. B.) Nach der „Generalkorrespondenz« hat das Staatsministerinm im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Einsetzung des Standrechts über diejenigen Bezirke des Königreichs Böhmen verfügt, in welchen jüngst Ausschreitungen vorgekommen sind, indem es gleichzeitig das Prager Statthaltereipräsidium ermächtigt hat, das Standrecht auch auf alle durch Excesse bedrohten Bezirke auszudehnen.

Gestern ist, derselben Quelle zufolge, der Abschluß der neuen sterreichisch⸗-mexikanischen Militairconvpention erfolgt, welche, indem sie eine Vervollständigung der früher abgeschlossenen bildet, stipulirt, daß Werbungen bis zu 2000 Mann zur Kompletterhaltung des

österreichischen Freiwilligencorps in Oesterreich veranstaltet werden

können. Die Werbungen sollen alsbald beginnen. . Von den Landtagen melden die »Wien.“ Zeitungen: Pesth, 15. März.

hauses wurden zwei Anträge angemeldet, welche beide die Einsetzung einer

Kommission zur Ausarbeitung eines Gesetzvorschlages über die Nationali⸗

tätenfrage bezwecken.

Agram, 15. März. Es wurde beschlossen, daß eine Deputation, aus drei Mitgliedern bestehend, die Repräsentation Sr. Majestät bezüglich der Eisenbahnen überreichen soll.

Prag, 15. März. In der beutigen Landtagssitzung wurde die Debatte bezüglich der Bezirkseintheilung zu Ende geführt. Es sind 87 Bezirke vorgeschlagen und wurde beschlossen: die zahlreichen, die Bezirks⸗ Eintheilung betreffenden Petitionen der Regierung mit der Aufforderung zu übergeben, nach Einvernehmung mit den betreffenden Gemeinden und Bezirksvertretungen dem Landtage in der nächsten Session einen bezüg⸗ lichen Gesetzentwurf vorzulegen. Weiter wurde beschlossen, die Regierung um Vorlage eines Gesetzes zur Erleichterung des freiwilligen Austausches von Grundstuͤcken zum Behufe der Zusammenlegung anzugehen.

Großbritannien und Irland. London, 15. März. In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung beantragte Sir C. O' Loghlen die zweite Lesung einer Railway Travelling (Ireland) Bill, eines Gesetzentwurfs, der die irischen Eisenbahn⸗Compagnieen, welche an Wochentagen Reisende be⸗ fördern, verpflichten soll, auch am Sonntag wenigstens einen Zug hin und zurück zwischen je zwei Endpunkten fahren zu lassen. Blake stellt ein Amendement auf Lesung in sechs Monaten, weil die irischen Bahnen nicht rentiren, der erzwungene Verkehr deshalb dem Publikum wenig nützen, den Compagnieen aber sicheren Schaden verursachen würde. Eben so viele Mitglieder unterstützen den Antrag, als ihn bekämpfen. M. Gibsonspricht vermittelnd, aber die Bill wird schließlich mit 200 gegen 83 Stimmen verworfen. Die vom Unterhause angenommene Viehseuchenbill ist vom Oberhause so vielfach amendirt worden, daß sie sich selber nicht mehr ähnlich sieht und vom Ur⸗ heber nicht mehr erkannt wird. Das Haus der Gemeinen soll nun die Amendements des Oberhauses erörtern, was sehr viel Zeit kosten und wahr⸗ scheinlich nichts fruchten würde. Auf einen Vorschlag Barings nimmt daher Hunt seine Bill zurück, wogegen die Regierung sich anheischig macht, durch Geheimeraths⸗Verordnungen die Vorschläge Hunts so weit als möglich aus⸗ zuführen. Außerdem sind zwei Anzeigen zu erwähnen. Sir H. Hoare zeigt auf den kommenden Abend die Frage an, ob der Schatzkanzler im Fall des Durchgehens der Reformbill die Absicht habe, zu Anfang der nächsten Session, a. 1867, eine Bill zur Neuvertheilung der Parlamentssitze und Ordnung der Burgfleckenbezirke einzubringen. Stone beabsichtigt, im Co⸗ mité über die Bill die Streichung der Klausel, welche den Arbeitern in Re⸗ gierungswerften das Stimmrecht entzieht, zu beantragen. Wie aus Dublin telegraphirt wird, träfen die dortigen Be⸗ hörden Anstalten zur Aufnahme einer Anzahl neuer Verhafteten in den Gefängnissen. Für den Vorabend des St. Patrickstages beab⸗ sichtigten sie die Verhaftung vieler Verdächtigen. Die in den Provinzialgefängnissen befindlichen Fenier sind, wie es heißt, trotz aller Vorsichtsmaßregeln in beständiger Communication mit den Ge⸗ nossen auf freiem Fuße. Der »Cork Examiner⸗ von gestern be⸗ hauptet, guten Grund zu der Annahme zu haben, daß Stephens in juͤngster Zeit nach Amerika entkommen sei. Vor seiner Abreise soll er der Genossenschaft gerathen haben, sich für jetzt friedlichen Be⸗ schäftigungen hinzugeben.

Frankreich. Paris, 16. März. Die »Patrie⸗ meldet, daß der preußische Botschafter Graf von der Goltz heute dem Kaiserlichen Prin⸗ zen den Schwarzen Adler⸗Orden im Namen des Königs von Preußen übergeben hat. Der Kaiser war hierbei von seinem Hofstaate umgeben. Der preußische Botschafter hielt eine Ansprache, in welcher er den Gefühlen der persönlichen Freundschaft des Königs für den Kaiser, so wie der Sympathie seines Monarchen für Frankreich Ausdruck gab. Der Kaiser drückte in seiner Antwort das gleiche Wohlwollen für den König von Preußen aus.

Der »Moniteur⸗ dementirt auf Grund einer Depesche des fran⸗

In der heutigen Sitzung des Repräsentanten⸗-

zösischen Konsuls in Alexandrien die Nachricht, daß in Aegypten die.

Cholera wieder ausgebrochen sei. Nur am 7. März sei eine einzige Cholera⸗Erkrankung in dem europäischen Hospitale zu Alexandrien vosgelommean.AA

Italien. Rom, 10. März. Tagen vorbereitete Abzug eines der drei französischen Regimenter unserer Garnison ist für die Parteien eine neue Erinnerung an die Ausführung der September⸗Convention. In der Congregation über Bischöfe und Ordensgeistliche liegt ein Schreiben des heiligen Vaters an alle Bischöfe der katholischen Christenheit zur Absendung bereit, welches dieselben zur Theilnahme an dem Centenarium des Martyriums des Apostels Petrus einladet mit der ausdrücklichen Be⸗

merkung, daß der Ernst der Zeit und die Interessen der Kirche die

Gegenwart Aller wünschenswerth mache. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Synode, auf welcher nicht allein die Themata des Syllabus noch einmal zur Besprechung kommen, sondern auch Mittel ausfindig gemacht werden sollen, die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Regierung des heiligen Stuhles, was die welt⸗ liche Herrschaft anbetrifft, gegen die Eventualitäten sicher zu stellen, welche bei der Fortdauer der gegenwärtigen Lage die Finanznoth ihr bringen muß.

Türkei. Bucharest, 13. März. In der gestrigen Kammer⸗ sitzung wurde das Gesetz zur Errichtung der Nationalgarde votirt. Aus der Moldau treffen erschütternde Nachrichten über die dort herrschende Hungersnoth ein.

Rußland und Polen. Warschau, 13. März. Das Amtsblatt publizirt einen Kaiserlichen Befehl an den dirigirenden Senat, durch welchen besondere goldene und silberne Medaillen ge⸗ stiftet werden, die für diejenigen Beamten bestimmt sind, welche mit der Durchführung der Bauernregulirung und der Liquidationsopera⸗ tion im Königreiche zu thun haben. Die goldene Medaille soll ver⸗ liehen werden: allen unmittelbaren Urhebern des Bauernablösungs⸗ planes, den Mitgliedern des Regulirungs⸗Comité's, der Central⸗ Kommission für die bäuerlichen Angelegenheiten und der Liquidations⸗ Kommission, so wie dem General⸗Polizeimeister, den Chefs der Militairbezirke und den Präsidenten der Ablösungs⸗Kommissionen. Die silberne Medaille sollen die Kreis⸗Commissaire für die Ablösung, die Militair⸗Polizeichefs in den einzelnen Distrikten und alle mit der

Bauernablösung beschäftigten Kanzleibeamten erhalten.

Gegen den polnischen Adel in Westrußland werden die Maßregeln der Strenge fortgesetzt. Der »Ostsee⸗Ztg.⸗ wird hierüber geschrieben: Es wurde seiner Zeit mitgetheilt, daß die russische Re⸗ gierung im Jahre 1864 eine neue Revision der polnischen Adels⸗ Diplome in den neun westlichen Gouvernements (Litthauen und Reußen) angeordnet hatte, und daß in Folge derselben vielen meist zum sogenannten Kleinadel gehörigen polnischen Adelsfamilien, welche kein Adelsdiplom aufzuweisen hatten, die sehr gewichtigen Adelsrechte, zu denen namentlich die Steuer⸗ und Militairfreiheit gehören, entzogen wurden. Nachdem jetzt die Zahl der der Adels⸗ privilegien für verlustig zu erklärenden polnischen Familien, die mehrere Tausend betragen soll, festgesetzt ist, hat der dirigirende Senat zur wei⸗ teren Ausführung des betreffenden Kaiserlichen Ukas neuerdings eine Verordnung erlassen, dahin gehend, daß alle Edelleute, welche wegen mangelnder Legitimation des Adels für verlustig erklärt sind, sofort zur Steuerzahlung herangezogen und zu diesem Zwecke ohne ge⸗ meinderäthliche Beschlüsse in den Verband der nächsten Stadt⸗ oder Landgemeinde aufgenommen werden sollen. Um die Bedeutung dieser Maßregel zu begreifen, muß bemerkt werden, daß es in Lit⸗ thauen und Reußen mindestens 50,000 polnische Edelleute giebt, welche keinen größeren Landbesitz haben, als der bäuerliche Wirth, und bisher von den Staatsabgaben und vom Militairdienst befreit waren. Auch hinsichtlich der Bildung und der materiellen Lage steht dieser kleine Adel, von dem oft ganze Dorfschaften bewohnt sind, dem gewöhnlichen Bauer ziemlich gleich.

Amerika. New⸗York, 3. März. Der Konflikt zwischen dem Präsidenten und Kongresse geht seinen Gang fort, ohne daß er bis jetzt in eine neue Phase getreten wäre. Zahlreiche Deputa⸗ tionen bieten dem Präsidenten ihre Unterstützung an, welcher ihnen seinen Entschluß, trotz Widerstand und Schmähung bei seiner Politik ausharren zu wollen, wiederholt. Er blickt mit Hoffnung in die Zukunft und glaubt, daß ungeachtet der gegenwärtigen extremen Parteiung doch alles schließlich gut gehen werde. Je früher die Wiederherstellung des Südens vollbracht, desto eher würden seine Produkte auf den Markt kommen, den Umlaufskreis der Währung erweitern und dadurch finanzielles Unheil abwenden. Der Senat verfolgt seine gegensätzliche Politik. Er hat die Reso- lution, wonach südstaatliche Vertreter so lange ausgeschlossen sein sollen, bis der Kongreß überhaupt ein Recht der abgefallenen Staa⸗ ten auf Vertretung anerkannt haben wird, mit 29 gegen 18 Stim⸗ men angenommen. Die Meinung, es werde das Reconstructions- Comité in Bälde zu Gunsten der Zulassung der Mitglieder aus Tennessee Bericht erstatten, gewinnt an Festigkeit. Der Senat hat eine Resolution angenommen, wonach der Präsident wiederholt