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das geschäfts⸗ und landes⸗
Linken die Einbringung eines Protestes gegen 1G einfache
ordnungswidrige Vorgehen bei der Adreßbehandlung durch Majorität an. Der Protest wird morgen eingebracht. . Lemberg, 19. März. Die Spezialdebatte über das Gemeindegesetz wird fortgesetzt; die §§. 50 bis 109 werden nach der Vorlage der Aus⸗ schußmajorität fast unverändert angenommen. Oderberg, 21. März. (W. T. B.) Oesterreichische Beur⸗ laubte werden seit einigen Tagen in Abtheilungen von 200 Mann von Wien aus auf der Nordbahn nach Krakau befördert, um die dortige Garnison auf den Kriegsfuß zu bringen. “ Großbritannien und Irland. London, 20. März. ie letzte Nummer der offiziellen »Gazette⸗ enthält einen Geheim⸗ athsbefehl, welcher neue Vorsichtsmaßregeln gegen die Verbreitung der Rinderpest verfügt. Diesem nach soll in Zukunft Jeder, der Rindvieh, Schafe, Ziegen oder Schweine durch Großbritannien trans⸗ portirt, bei Strafe von bis zu 5 Pfd. St. für jeden Contraventions⸗ fall gehalten sein, das Transportmittel, Waggon, Boot u. s. w. nach jedesmaligem Gebrauche sofort durch Kalkwasser oder ein an⸗ deres vom Handelsamt gebilligtes Verfahren genau zu reinigen und zu desinfiziren. Im Oberhause überreichte Petition von einem Manne, der
gestern der Earl Stradbroke eine wegen Bruchs eines Eheversprechens zu Schadenersatz und Gerichtskosten verurtheilt, wegen Unfäbhigkeit, die Kosten zu zahlen, eingesperrt worden und jetzt in der Lage ist, vielleicht lebensläng⸗ licher Schuldgefangener bleiben zu müssen. Der Lord⸗Kanzler bemerkte dazu, daß im Bankeruttgesetz des letzten Lord⸗Kanzlers Schuldgefangene solcher Art von der Wohlthat des Gesetzes ausgenommen würden. Er werde zu erwägen haben, ob eine Aenderung des Gesetzes thunlich sei. Wegen des auf den 20sten vom Bischof von London angesetzten Buß⸗ und Fast⸗ tages zur Abwendung der Viehseuche beschließt man, auf Earl Russell's Vorschlag, die Comitésitzungen am nächsten Tage etwas später beginnen zu lassen, weil der Morgen⸗Gottesdienst an solchen Tagen, wie am Sonntag, von 11 bis 1 Uhr dauert. 1“
Im Unterhause fragte Sir H. Hoare, ob die Regierung die Ab⸗ sicht habe, falls die Reformbill durchgeht, im nächsten Jahre eine Bill zur Neuvertheilung der Parlamentssitze einzubringen? H. Seymour stellt dieselbe Frage in anderer Form, auch die Grenzen der Burgfleckené·Bezirke als nothwendigen Gegenstand eines Gesetzentwurfs erwähnend. Der Schatzkanzler erwiedert, daß die Regierung es gewiß für ihre Pflicht halte, eine Neuvertheilung der Parlamentssitze zu unternehmen, ohne welche das Werk der Parlaments⸗Reform nicht vollständig wäre. Aber die Re⸗ gierung behalte sich das Recht vor, den geeignetent Zeitpunkt dafür zu wählen. — Auf eine Frage O'Reilly’'s sagt der Attorney⸗ General für Irland, daß der Lord Statthalter von mehre⸗ ren protestantischen Gutsherren Irlands um die Erlaubniß angegangen worden sei, ihre Pächter zur Aufrechthaltung der Ruhe zu bewaffnen und im Waffengebrauch zu üben, aber daß die Regierung ablehnend geantwortet habe. — Auf den Antrag des Sch atzkanzlers, daß keiner der Sonder⸗ ausschüsse des Hauses am Bußtage vor 1 Uhr Mittags zusammentrete, wendet Bouverie ein, daß der Bußtag nur vom Bischof von London, nicht vom Primas oder von Ihrer Majestät angeordnet sei. — Andere Mitglieder sind ebenfalls gegen die Motion; dieselbe wird aber mit 259 gegen 112 Stimmen genehmigt. — Die Parlamentseidbill geht, trotz eines energischen Protestes von M. Newdegate, ohne Abstimmung durch die dritte Lesung. Das Haus bewilligt später im Subsidien⸗Comité einige Posten des Flottenbudgets. b Auch gestern ist der Versuch, den »* Northumberland⸗ vom Stapel zu bringen, wieder nicht gelungen, und man wird nun mit allen weiteren Versuchen bis Sonnabend über acht Tagen warten, wo wieder Springfluth sein wird und bis wann solche Vorkehrun⸗ gen getroffen sein werden, daß, wie man hofft, kein ferneres Fehl⸗ schlagen zu befürchten sein wird. Nach dem Urtheile der Sach⸗ verständigen hat das Schiff bis jetzt keinen Schaden gelitten.
Die Befürchtungen vor irischen Aufständen am St. Patrick⸗ tage sind nicht in Erfüllung gegangen. Soweit die Berichte reichen, haben weder in Dublin, noch in einem anderen Theile Irlands an dem Tage Unruhen stattgefunden.
Frankreich. Paris, 20. März. Bei der Wahl in Avesnes (Nord) wurde gestern der offizielle Kandidat Hamoir mit 17,577 von 18,059 Stimmen gewählt; der Gegenkandidat Pinard, welcher von mehreren Blättern empfohlen worden, kam bei der Abstimmung gar nicht zum Vorschein. Auch bei den Nachwahlen, welche unter dem Eindrucke der Adreß⸗Debatte am verwichenen Sonntage für den Generalrath in drei und für den Arrondissementsrath in sieben Cantons stattfanden, haben überall die Regierungsleute gesiegt.
Die »France⸗ erklärt die Nachricht, der spanische bevollmächtigte Minister Hidalgo, welcher mit dem nächsten transatlantischen Paket⸗ boote in Frankreich erwartet wird, werde die Convention über den Abzug der Franzosen aus Mexiko mitbringen, für verfrüht. Eben so möglich sei es, zu behaupten, daß Hidalgo die von Langlais überbringe.
—
Italien. Baron Meyendorff hat bei seinem Abgange von Rom einen offiziösen diplomatischen Agenten zurückgelassen. Die englischen Behörden auf Malta haben in Folge günstiger Sanitätsberichte aus Alexandria die Quarantaine wieder aufgehoben. talien wird selbstverständlich folgen, zumal in den dortigen Häfen
nd besonders in Ancona die neue Anordnung sehr hindernd ist.
en Finanzplane
Aus Rom, 17. März, wird gemeldet, daß der Erzbischof Ledo. chowski mit dem Titel eines Primas von Polen nach Posen gehen wird.
Türkei. Aus Konstantinopel, 19. März, wird telegra⸗ phirt, der türkische Botschafter in Paris sei neuerdings dahin in. struirt worden, daß, wenn die Konferenz⸗Mächte darauf beständen, die Pforte sich allerdings auch dazu verstehen würde, nochmals aus⸗ nahmsweise die Union der Donau⸗Fürstenthümer unter einem ein⸗ geborenen Hospodaren gutzuheißen. An der Donau hat bis jetzt noch keine Bewegung der türkischen Truppen stattgefunden.
Die Delegirten der rumänischen Nation zur Pariser Konferenz sind Seitens der Regierung Jon Bratiano und Falkoiano, Seitens des Senats Costaforo und Steege, Seitens der Kammer Jepuriano und Bojeresco.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. März. Ein Senatsbefehl vom 7. März in der Gesetzsammlung bestimmt in Betreff des Verfahrens, das von den Behörden, welche beim Kaufe von Gütern in den 9 westlichen Gouvernements die Kauf⸗ briefe vollziehen, zu beobachten ist, um sich den Beweis zu verschaf— fen, daß der Käufer nicht polnischer Herkunft ist, daß wenn der Käufer einen Schein des Ministers der Reichsdomänen einreicht, durch den ihm die Freiheiten und Rechte gewährt werden, welche die am 17. März 1864 vom Kaiser bestätigte Verordnung und deren Ergän⸗ zungen bezeichnen, dann kein weiterer Nachweis zu verlangen ist. Wenn es den Behörden, die den Kaufßbrief zu vollziehen haben, in zuverlässiger Weise bekannt ist, daß der Käufer nicht polnischer Her⸗ kunft ist, können sie das erwähnte Dokument unter ihrer eigenen Verantwortlichkeit ausstellen. In allen anderen Fällen hat der Käufer einen Schein von dem Chef desjenigen Gouvernements, in welchem das Gut liegt, darüber beizubringen, daß dem Kaufe keine Hindernisse entgegenstehen.
Riga, 15. März. Heute Mittag wurde der diesjährige ordent⸗ liche Livl. Landtag eröffnet.
Von der polnischen Grenze, 20. März. (Ostsee⸗Ztg.) Die russische Regierung hat die Anordnung getroffen, daß künstig nur diejenigen Zollkammern, welche sich in den von Eisenbahnen durchschnittenen Grenzpunkten befinden, Zollkammern erster Klasse sein sollen. In Folge dessen sind mehrere Zollkammern, welche bis⸗ her zur ersten Klasse gehörten, in Zollkammern zweiter Klasse um⸗ gewandelt und nur drei Zollkammern erster Klasse an der preußi⸗ schen Grenze belassen worden, welche Myslowitz, Thorn und Exdt⸗ kuhnen gegenüber liegen. Zu den in die zweite Klasse versetzten Zollkammern gehört auch die Zollkammer in Slupce. Eine große Anzahl Waaren, zu denen namentlich alle plombirten gehören, köͤn⸗ nen in Folge dieser Anordnung künftig nicht mehr über d amt Slupee nach Polen eingeführt werden. “
Schweden und Norwegen. Stockholm, 17. März. Die Hoffnungen auf baldigen Schluß dieses Reichstages dessen Verlängerung über die Zeit hinaus, welche für Abwickelung der Vorlagen nothwendig ist, als eine konstitutionelle Abnormität betrachtet werden muß, scheint auf höchst bedenkliche Weise getäuscht zu werden. Der Erzbischof hat nämlich die Anzeige gemacht, daß man bei einer oberflächlichen Durchsicht der Sachen in einer Konfe⸗ renz zu dem Resultat gekommen ist, daß der Reichstag, wenn alles nach Wunsch geht und keine unvorhergesehenen Hindernisse eintreten, in 10 bis 12 Wochen zu Ende sein kann, sonst kann er auch wohl noch bis Ende Juni oder Anfangs Juli dauern. Vor dem Osterfeste werden nur noch, vom nächsten Montage an, zwei Plena stattfinden. Wie es heißt, hat gestern der Constitutions⸗ Ausschuß mit 10 gegen 9 Stimmen den Antrag des Herrn Dahlmann zur M⸗ betrachtnahme empfohlen, daß §. 12 der Regierungsform einen Zu⸗ satz erhalten solle, der dem Könige verbietet, ohne Genehmigung des Reichstages, regierender Fürst eines ausländischen Staates werden zu können; eben so hat der Ausschuß mit 11 gegen 8 Stimmen eint Veränderung des §. 28 der Regierungsform vorgeschlagen, wodurch Bekenner anderer christlicher Konfessionen als die evangelische, so wie auch Israeliten zu Civilbeamten und Bediensteten, außer zu Richtern und firchlichen Beamten, so wie zu Lehrern der Religion, Philosopbik und Geschichte ernannt werden können.
“
Daänemark. Kopenhagen, 18. März. (H. C.) Di zweite Reichskammer beschloß, aus finanziellen Gründen die Einzie hung des Marine⸗Wachtpostens auf der naheliegenden See⸗Batterie „Trekroner⸗ (Ersparung 7532 Thlr. NRm.) so wie die Herabsetzun der für die Ausrüstung eines Kriegsschiffes nach Japan regierungs seitig begehrten Summe um 80,000 Rthlr. Rm.
In der gestrigen Sitzung der zweiten Reichsrathskammer wun den die verschiedenen Gesetz⸗Entwürfe, betreffend die Erhöhung ein ger Pensionen und Unterstützungen, sowie betreffend die durch de Thronwechsel nöthig gewordenen Pensionsbewilligungen, in dritt oder letzter Behandlung endgültig erledigt. Nach einer länger Diskussion wurden sämmtliche Amendements mit überwiegend Stimmenmehrheit verworfen, nachdem der Finanzminister sich i
2„
größter
995
Bestimmtheit gegen dieselben ausgesprochen hatte und die
Entwürfe in der regierungsseitig befürworteten Form angenommen.
Amerka.
„Reuter’s Office« meldet: NRew⸗York, 10. März.
Der Senat hat das Verfassungsamendement verworfen, wonach die
—
Neger in
den Staaten, in welchen sie das Stimmrecht nicht besitzen,
bei Feststellung der Bevölkerungszabl Behufs Wahl der Volksver⸗
treter, ausgeschlossen bleiben so
l(lten. Mehrere
Amendements
zu
Gunsten der Verleihung des Stimmrechtes an die Neger wurden
gleichfalls verworfen. Grade fort; es wurden Vorberei
tungen zu einer
Telegraphische Depeschen us dem Wolff’schen Telegraphen⸗Bürea
Rendsburg, Donnerstag, 22. März,
22*
Die sfenische Bewegung dauert in hobem Invasion Kanada’s
11 Uhr Vormittags⸗
Zur Feier des Geburtstages des Königs von Preußen hat soeben
waltung Ausgaben für 1866 zu 192,650 Thlr. überbaupt 163,400 Thlr., und für 2 Ministerial⸗Direktoren 17 Kanzleibeamte Beamte
für beamte 19,500 Thlr. und für
eine Gallaparade der preußischen
„ᷣ .
und österreichischen Garnison gefunden, welcher auch die Spitzen der Behörden beigewohnt.
statt⸗ Dem
Könige wurde unter Kanonendonner ein Hoch ausgebracht, wobei die
Truppen jubelnd eingestimmt. *△
Hamburg, D burger Nachrichten⸗ wird aus K
20
London, Donnerstag, 22. meldet: Hongkong, 1.
Hauptanführer der Rebellen ersch
Melbourne, 24. Februar.
— .
Nachmittags onnerstag, 22. März, Morgens.
findet ein Festdi
Den
ner statt. »Ham⸗
iel gemeldet, daß der Civiladlatus Hoffmann den Statthalter von Holstein Herrn v. Ga⸗ bei der in Schleswig stattfindenden Geburtstagsfeier des von Preußen vertreten werde. März, Morgens. »Reuter's Office⸗
ossen.
Die Wahlen in der
Der Norden ist ruhiger, der
Kolonie
Victoria sind dem Ministerium günstig ausgefallen. Am 13. März sollte das Parlament eröffnet werden. XX“
Zum Staatshaushalts⸗Etat für 188.
XXIV.
1 — 89]
Das
—
Finanz
Für die Central⸗Finanz⸗Verwaltung,⸗ der Steuern und die General⸗Staatskasse veranschlagt, nämlich Besoldungen den Finanz⸗Minister 10,000 Thlr., und 14 vortragende Räthe 44,400 Tblr, 19 General⸗Staats⸗Kasse
zwar:
Büreau⸗ und 6400 Thlr.,
50 für 18 3 Beamte d
„Ministerium. die
.“ Genera
für 73,000 Thlr., für
der es Ministerial⸗Archivos und 1
l⸗Ver⸗ sind die
Unter⸗
Beamte
der Haupt⸗Buchhalterei 10,100 Thlr., ferner zu anderen persönlichen Zwecken,
so wie zur Unterbaltung Bedürfnissen, Diäten und
2400 Thlr. gesteigert, was darin beruht, daß schnittsgehalts Buchhalter von 1100 Thlr. auf 1200 Thlr. dasselbe mit dem Durchschnittsgehalte der Expedienten und den Ansatz pro 1861 beträgt d
„ℳ
des Reisekosten Der Gesammtbedarf
der Ministerial⸗Registr Ministeriums gleichzustellen. Gegen
gerung 9490 Thlr., hauptsächlich in Der Zuschuß für die allger
ꝛc. 17,500 Thlr.
eine Erhöhung des atoren und der General⸗Staa in Aussicht genommen
Dienstgebäudes 11/750 Thlr., und zu Büreau⸗
hat sich gegen den Anschlag des Vorjahres um
Durch⸗ tskassen⸗ ist, um
Kalkulatoren des
ie Stei⸗
Folge Erhöhung der Besoldungstitel.
neine
Wittwen⸗Verpflegungs⸗
Anstalt beträgt für 1866 719,000 Tblr, mit einer Steigerung gegen das
Vorjahr um 4000 Thlr. und gegen Ansatz gründet sich auf den Durchsch
Jahre und ergiebt für 1866 den höͤchsten Betrag,
stalt auf den Etat gebracht worde
das Vorjahr beruht im Speziellen
der Anstalt an Beiträgen der Mitgli
Thaler, hinter dem Anschlage pro 1865 um
und die Ausgaben von überhaupt 1, 3700 Thlr. übersteigen
das Jahr 1861 um 27,870 nitt des wirklichen Bedarfs der
n ist. darin,
eder, im Gesammtbetrage von
300 Thlr. zurückgeblie
Thlr.
Der
letzteren
der bisher für diese An⸗ Der Mehrbedarf in Bezug auf daß die eigenen Einnahmen
718,830 ben sind
dieselben pro 1865 um
Die Passiva der General⸗Staats⸗Kasse bestehen in den
Renten und Entschädigungen für in Zuschüssen zur übernommenen Provinzial⸗
für die Ersteren eine Summe von 563,0
solche von 9580 Thlr. nach. Den erheblichsten Betrag Wesentlichen auf Verträgen beruhen, ein, welche auf das der Königlich der Sund⸗ und Beltzölle zustebende Thalern, abzutragen ist
1/103,287 Thlr. berichtigt und
durch fernere gleiche Ratenzahlungen
getragen werden.
Abgesehen von dieser Entschädigung und welche nach dem Staatsvertrage vom 7.
Hohenzollern⸗Hechingen und Sigmar
Kasse beziehen, werden in den einzelnen Provinzen des Staats
und Entschädigungen für aufgehobene
Verzinsung und Tilgung verschiedener und Kommunal⸗Schulden. 76 Thlr., und für die Letztern eine
Von dem Letzteren sind ab begonnenen jährlichen Ratenzahlungen von gen. 1 wird das gesammte Entschädigungskapital bis zum Jahre 1877 vollständig ab⸗
aufgehobene Rechte und Nutzungen und vom Staate nicht Der Etat
weist
der Renten und Entschädigungen, die im
nimmt die Rate von 243,462 Thlr.
dänischen Regierung für die
Aufbebung
Entschädigungs⸗Kapital von 3,330,020
der obigen Höhe
aus der General⸗ an
Rechte und Nutzungen folgende
ingen direkt
durch die vom Jahre 1857
bereits
von einer Rente von 35,000 Thlr., Dezember 1849 die Fürsten zu
Staats⸗ Renten
Beträge!
gezahlt: in Westphalen 106,539 Thlr, in Sachsen 58,823 Tblr., in Branden⸗ burg 54,216 Tblr., im Rheinlande 34,235 Thlr., in Preußen 20,093 Thlr, in Pommmern 10,000 Thir, in Schlesten 9161 Thir. und in Posen 1127 Thlr. 8 Der Gesammtbetrag dieses Titels hat sich gegen den Anschlag des Vorjahres um den Betrag einer Rente für die Stadt Erfurt von 13,531 Thlr. und um 6 Thlr. an sonstigen Renten vermehrt, wogegen durch Ab⸗ löͤsung 2717 Thlr. in Abgang gekommen sind, so daß die wukliche Erhöhung des Titels nur 10,820 Tblr. beträgt.
Außerdem find bier noch in Ausgabe nachgewiesen: 97,500 Thlr. als der Betrag der von der Berlin-⸗Hamburger Eisenbahn rinkommenden Abgabe siehe den Etat der Verwaltung der direkten Steuern) und 21,500 Thaler als der Betrag der Zinsen und Dividenden der aus dieser Abgabe bereits angekauften Actien (siche den Etat der verschiedenen Einnahmen der allgemeinen Kassen⸗Verwaltung, welche Beträge mit zusammen 119,000 Thaler vertragsmäßig zur Amortisation der Stamm⸗Actien der genannten Bahn verwendet werden.
Su Pensionen und Kompetenzen sind folgende Fonds in An⸗ satz gekommen: —
Der Civilbeamten⸗Pensionsfonds mit 2,080,000 Thlr. Der Bedarf ist nach den im Vorjahre wirklich gezahlten Pensionen unter Berücksichtigung der erfabrungsmäßigen Steigerung ermittelt, woraus sich gegen den Anschlag des Vorjahres ein Mehr von 150,000 Thlr und gegen den des Zabres 1861 ein solches von 369,000 Thlr. ergiebt. Bei der fortschreitenden Ver⸗ mehrung des Beamten⸗Personals namentlich in der Eisenbahn⸗, Post-, Tele⸗ graphen⸗ und Justiz⸗Verwaltung, wird auch für die Folge eine weitere Er⸗ höhung dieses Fonds erforderlich sein. Nach Abzug der von den Besoldun⸗ gen der Beamten aufkommenden Pensionsbeiträge im Betrage von 539,193 Thaler, bleiben zur Deckung der obigen Summe 1,540,807 Thlr. aus all⸗ gemeinen Staatsfonds zuzuschießen.
Zu einmaligen Unterstützungen für pensionirte Beamte und zu Pensio⸗ nen und Unterstützungen für Wittwen und Waisen von Beamten aus dem Ressort des Finanz⸗Ministeriums sind, wie im Vorjabre, 42,000 Thblr. zum Etat gebracht.
Der Gnaden⸗Pensionsfonds ist, wie im Vorjahre, mit 60,000 Thlr. dotirt. Aus diesem Fonds werden nach Allerhöchster Bestimmung solche Personen aus allen Verwaltungen bedacht, die zwar nach Lage der Pen⸗ sionsgesetze und Bestimmungen keinen Anspruch auf eine derartige Bewilli⸗ gung haben, denen jedoch bei vorhandener Bedürftigkeit und Würdigkeit aus Billigkeitsrücksichten eine fortlaufende Beihülfe aus Staatsfonds nicht versagt werden kann.
Für diejenigen Beamten⸗Wittwen, welche in dem ersten Jahre nach dem Ableben ihrer Männer die reglementsmäßige Wittwen⸗Pension entbehren müssen, ist ein Unterstützungsfonds von 34000 Thblr. ausgesetzt. Derselde bat sich nach der Fraction der letzten Jahre gegen 1865 um 1000 Thir, gegen 1861 jedoch nur um 700 Thlr. gesteigert.
Zu Wartegeldern für Civilbeamte sind 58,757 Thlr. in. Ansatz gebracht, wobei die folgenden Ressorts mit den nachstehend angegebenen Beträgen be⸗ theiligt sind: das Staatsministerium mit 13,800 Thlr., das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten mit 11,290 Thlr., das Finanz⸗Ministerium 830 Thlr., das Ministerium für Handel ꝛc., hauptsächlich bei der Bergwerks⸗ Verwaltung, mit 9803 Thlr., das Ministerium des Innern mit 14,306 das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegendeiten mit 901 Thlr., das Justiz⸗Ministerium mit 1900 Tbhlr., das Ministerium der geistlichen ꝛec. Angelegenheiten mit 3477 Thlr. und das Marine⸗Ministerium mit 2450 Thlr.
Der Gesammtbedarf ist gegen das Vorjabr um 1990 Thlr. niedriger, jedoch gegen das Jahr 1861 um 12,545 Tblr. höher anzusetzen gewesen.
Der Pensions⸗Aussterbefonds, dessen Höbe seit mehreren Jahren jähr⸗ lich um 35,000 Thlr. hat verringert werden können, ist für 1860 zu 190,000 Thlr. veranschlagt. Für 1861 betrug derselbe noch 350,000 Thlr.
Die bei diesem Fonds in Folge des Ablebens der Pensionsempfänger zur Erledigung kommenden Beträge werden nicht wieder zu Pensionen ver⸗ wendet, sondern fließen den allgemeinen Staatsfonds zu.
Die Ausgaben für die Ober⸗Präsidien und Regierungen im Gesammtbetrage von 1,851,470 Thlr. besteben in folgenden Ansätzen: Be⸗ soldungen für 8 Ober⸗Präsidenten 48,000 Thlr., Dispositionsfonds für dieselben 9000 Thlr., Besoldungen für 25 Regierungs⸗Präsidenten und Vice -Präsi⸗ denten 82,100 Thlr., für 273 Ober⸗ und Regierungs⸗Räthe 428,600 Tblr., für 508 Büreau⸗Beamte 360,800 Tblr., für 154 Kanzlisten 87,150 Thlr., für 26 Rendanten und 188 Buchbalter und Kassirer ꝛc. der Regierungs⸗ Haupt⸗Kassen 184,820 Thlr., und für 221 Kanzlei und Kassendiener 62,100 Thlr., ferner zur Remuneration der Regierungs⸗Assessoren 63,000 Tble., für Hülfsarbeiter im Subalterndienst 73,800 Tblr., für Hülfsschreiber 63,800 Thlr., zu sonstigen persönlichen Ausgaden 49,900 Thlr., zu Geschäftsbedürfnissen, Diäͤten, Fuhrkosten zꝛc. 312,000 Thlr. und zu unvorhergesehenen Ausgaben, Prozeßkosten ꝛc 26,400 Tbhlr.
Diese Ansätze ergeben einen Mehrbedarf, welcher hauptsächlich bei de Besoldungen eingetreten ist, gegen den Anschlag des Vorjahres von 2450 Thlr. und gegen den Etat pro 1861 von 18,305 Thlr.
Die Ausgaben der Depositenkasse für den Bezirk des Appellations⸗ gerichthofes zu Cöln sind zu 1150 Thlr. veranschlagt.
Für die Rentenba nken zu Berlin, Breslau, Koͤnigsberg, Maagde⸗ burg, Münster, Posen und Stettin ist eine Summe von 142,490 Thlr. ausgebracht und zwar zu Besoldungen 39,750 Thblr., zu anderen per⸗ soͤnlichen Ausgaben 54,290 Thlr. zu sächlichen Verwaltungsausgaben 16,641 Thlr. und zur Tilgung der Eichsfeld'schen Schuldverschreibungen (efr. §. 7 des Reglements vom 9. April 1845. Ges. S. S. 410) 11,459 Thlr., so wie zur Tilgung der Paderbornschen Schuldverschreibungen (efr. §. 6 des Regle⸗ menis vom 8. August 1836. Ges. S. S. 236) 20,350 Thlr.
Im Vergleich mit den Anschlägen für 1865 und 186t hat sich der Bedarf um 3320 Thlr. und resp. 15,760 Thlr. vermindert.
Unter den Allgemeinen Fonds sind in Ansatz gekommen: 50,000 Thlr. zur Ablösung von Passiv⸗Renten, 300,000 Thlr. zu unvorhergesehenen Ausgaben (Haupt⸗Extraordinarium), 508,600 Thlr. zu Besoldungs⸗Verbesse⸗ rungen, hauptsächlich für die Unterbeamten in allen Verwaltungen, und
400,000 Thlr. zu Gnadenbewilligungen aller Art. 8
“
—