Ibre Majestät die Königin wird den morgenden Tag, wie alljährlich, zur Feier des Geburtstages der Großherzogin von Sachsen, in Weimar zubringen und übermorgen wieder hier eintreffen. Der Obersthofmeister Ihrer Majestät begleitet Allerhöchstdieselbe, so⸗ wie die Palastdame Gräfin Oriolla. Heute fand ein größeres mili⸗ tairisches Dejeuner bei den Königlichen Majestäten, nach der Parade, im Palais statt.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Oberst von Trotha, Kommandanten von Swinemünde, den Oberst Wittich, Commandeur der 20. Infanterie⸗Brigade, den Oberst⸗ Lieutenant v. Zychlinsky, Commandeur des 2. Magdeburgischen Infan⸗ terie⸗Regiments Nr. 27, den Oberst⸗Lieutenant v. Zimmermann, Kom⸗ mandanten von Cosel, den Professor Curtius aus Göttingen, den Ober⸗ Schloß⸗HauptmannGrafen Keller, welcher den neu ernannten Garten⸗Di⸗ rektor Jühlke vorzustellen die Ehre hatte, und den kommandirenden Gene⸗ ral des 8. Armee⸗Corps, General der Infanterie, Herwarth von Bitten⸗ feld. — Der Prinz Heinrich Könhnigliche Hoheit hatte in der vergan⸗ genen Nacht einen heftigen Bräune⸗Anfall, von dem er Sich jedoch rasch wieder erholte.
— Aus Wien, den 6. April wird mitgetheilt: Der unter⸗ zeichnete Königl. preußische außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister ist von seiner Regierung beauftragt, dem Kaiserl. österreichischen Minister des Kaiserl. Hauses und des Aeußern, Herrn Grafen v. Mensdorff⸗Pouilly, den Empfang der Eröffnung anzuzeigen, welche der Kaiserliche Gesandte in Berlin dem Minister⸗Präsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Grafen v. Bismarck mittelst Note vom 31. März gemacht hat. Der Minister⸗Präsident hat nicht gesäumt, diese Note, dem darin ausgesprochenen Wunsche ge⸗ näß, Sr. Majestät dem Könige, seinem Allergnädigsten Herrn, vor⸗
zulegen, und der Unterzeichnete ist mit Bezug darauf angewiesen, den Herrn Grafen von Mensdorff⸗Pouilly die folgenden Be⸗ nerkungen zu richten: Die Besorgnisse einer Gefährdung des Friedens sind aus⸗ schließlich der Thatsache entsprungen, daß Oesterreich, ohne erkennbaren Anlaß, seit dem 13. v. Mts. begonnen hat, beträcht⸗ liche Streitkräfte in drohender Weise gegen die preußische Grenze vorzuschieben. Irgend welche Aufklärung über die Motive dieses befremdlichen Verfahrens hat die Kaiserliche Regierung nicht gegeben denn der Behauptung, daß die Judenkravalle diese Rüstun⸗ gen noͤthig gemacht hätten, steht der Umfang der letzteren eben so entgegen, wie die Lokalität der Aufstellung der berbeigezogenen Verstärkungen an der sächsischen und preußischen Grenze, wo die Sicherheit der Juden niemals gefährdet war. Hätte Oesterreich sich von Preußen bedroht geglaubt, so durfte nach den in der Note des Grasen Karolyi ausgesprochenen Gesinnungen, um so sicherer erwartet werden, daß das Wiener Kabinet die bedrohlich erscheinen⸗ den Thatsachen mit Bezug auf Artikel 11 der Bundes⸗Akte dem deutschen Bunde angezeigt oder doch wenigstens zur Kenntniß der Koͤniglichen Regierung gebracht haben würde. Statt dessen ver⸗ missen wir noch beute jeden Versuch, den angeblich defensiven Charakter der österreichischen Rüstungen durch Angabe irgend welchen Anzeichens einer Gefahr, gegen welche die Vertheidigung sich richten solllte, zu rechtfertigen. Das Geheimniß, mit welchem die 9 üstungen gichs „ eßrah“ .„ z deenem - wurden, und das Bestreben, ihren der Königlichen gierung wohlbekannten Umfang geringer erscheinen zu lassen, als er ist, baben den an sich natürlichen Eindruck nur verstärken können, daß die seit 2 Wochen täglich vermehrten Kaiserlichen Truppen an der 8 ordgrenze Oesterreichs zu einer offensiven feindlichen Unternehmung gegen Preußen bestimmt seien. Dennoch hat die Königl. Regierung 14 Tage lang bis zum 28sten v. M. mit der Anordnung von Ver⸗ theidigungsmaßregeln gezögert, weil der König, des Unterzeichneten allergnädigster Herr, voraussah, daß die Anhäufung gegenüberstehen⸗ der Streitkräfte den Frieden ernster gefährden werde, als es bis dahin durch diplomarischen Schriftwechsel hatte geschehen können. Erst als vermöge der Zahl und der Stellung der österreichischen Truppen an der böbmischen Grenze, die Sicherheit preußischer Landestheile von den Entschließungen des Wiener Kabinets abhängig zu werden drohte, hat Se. Majestät Maßregeln zum Schutze des Landes an⸗ geordnet und gleichzeitig Akt davon genommen, daß es die Kaiser⸗ lich b öͤsterreichische Regierung war, welche aus bisher unauf⸗ geklärten Beweggründen durch militairische Bedrohung der Preußi⸗ schen Grenze einen Zustand der Spann ng schuf, von dem bis dabin in der Politik und in dem Verkehrsleben Europa'’s jedes Anzeichen gefehlt hatte, und für welchen die Königliche Re⸗ gicrung die Verantwortung durchaus von sich weisen muß Hatte die Kaiserliche Regierung wirklich nicht die cht, Preußen anzugreifen, so vermag die Königl. Regierung nicht einzu⸗ sehen, wes balb Oesterreich jene kriegerischen Maßregeln ergriff. Wie der Unterzeichnete den jedes Grundes entbehrenden Ver⸗ dacht einer von Preußen beabsichtigten Friedensstörung in der bis⸗ berigen Lage bestimmt zurückweist, so ist derselbe angewiesen, Sr Excellenz dem Herrn Grafen von Mensdorff in aller Form zu er. flären, daß den Absichten Sr. Majestät des ; egt, als ein Angriffskrieg gegen Oesterreich. An den persönlichen
Absicht,
Königs nichts ferner
Gesinnungen Sr. Majestät des Kaisers hat V
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sieben Spezialkommissionen, bezüglich
der König, des Unterzeichneten allergnädigster § um so weniger zweifeln können, als Allerhoͤchstderselbe diese Gesinnungen durchaus erwiedert und die eigenen freundschaftlichen Gefühle für Se. Majestät von den politischen Verhältnissen unberührt zu erhalten wissen wird Den wohlwollenden Gesinnungen, welche Seine Majestät den Ferzeifchen beseelen, durch Handlungen Aus⸗ n 8 der iserlichen Regier “ seben dürfte es der Kaiserlichen Regierung nicht an Ge⸗ Seiner Excellenz ““ dem Herrn Grafen von Mensdo rff v “
ꝛc. ꝛc. ꝛc. 1u“ 1 Danzig, 5. April. (Westpr. Ztg.) Sr. Majestät Dampf⸗ Korpette »Arkonas liegt seit vorgestern auf der hiesigen Rhede, konnte aber wegen zu niedrigen Wasserstandes den Hafen noch nicht passiren. Sie bringt Offiziere und Mannschaften für die hier besfindlichen Kriegsschiffe und muß derselben zugleich ein neuer Mast eingesetzt werden. — Auch Sr. Majestät Dampfkorvette »Gazelle« ist an⸗ gelangt. b
Cöln, 5. April. (Elbf. Ztg.) Bei Beginn der heutigen Sitzung der Stadtverordneten⸗Versammlung wurde Geh. Commerzienrath Mevissen als unbesoldeter Beigeordneter eingeführt und vereidet und von dem Vorsitzenden hierauf mitgetheilt, daß nach einem Re⸗ stript des Kgl. Ministeriums des Innern derselbe auf die Präsen⸗ tation der Stadt Coͤln hin zum Mitglied des Herrenhauses Allerhöchst ernannt sei. V
Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 6. April. Die »Flensburger Norddeutsche Zeitung⸗ vernimmt, daß sächsische Pferde⸗ händler hierselbst zahlreiche Pferdeankäufe für Rechnung der sächsi ⸗ schen Regierung bewirkt haben. b
Husum, 3. April. (H. W.) Die Eindeichungsarbeiten auf Nordstrand werden in dieser Woche ihren Anfang nehmen Dem Vernehmen nach werden 1200 Arbeiter dabei angestellt werden.
Sonderburg, 31. März. (N. T.) Die Inangriffnahme der neuen Befestigungswerke wurde um acht Tage sistirt. Der Oberst v. Mertens langte hier heute Vormittag an und inspizirte das für die neuen Schanzen abgesteckte Terrain. 2000 Civilarbeiter sollen sofort anstellt werden. Das größte Werk erhält allein einen Umfang von 10 Tonnen Landes. Alle fertigen Schanzen werden durch Laufgräben verbunden.
Frankfurt a. M., 5. April. Dem Vernehmen nach, meldet das »Fr. J., hat heute die Bu ndesversammlung keine Sitzung gehalten. . Ba en. Karlsruhe, 5. April. Der Geheimerath und Gesandte bei der deutschen Bundesversammlung, Dr. R v. Mohl ist von der bisher gleichzeitig bekleideten Stelle eines außerordent— lichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers am K. niederlän⸗ dischen Hofe abberufen, und an dessen Stelle der seitherige interi⸗ mistische Geschäftsträger im Haag, Legationsrath, Dr. G. Bohlen⸗ Halbach, zum Ministerresidenten am K. niederländischen Hofe er—⸗ nanntj ferner ist der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister an den K. Höfen von Preußen und Hannover, Kammer⸗ herr und Legationsrath Hans Frhr. v. Türckheim zu Altdorf, von der bisher gleichzeitig bekleideten Stelle eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers am Großh. hessischen Hofe abberufen, und an dessen Stelle R. v. Mohl auch als außer⸗ ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am Großherz hessischen Hofe beglaubigt.
„Baden, 4. April. (Fr. P. Z.) Heute fand die feierliche Ver⸗ mählung der Wild⸗ und Rheingräfin Eleo nore, Prinzessin zu Salm⸗Salm, Tochter des verstorbenen Wild⸗ und Rheingrafen Franz, Prinzen zu Salm⸗Salm, aus seiner Ehe mit der Prinzessin Sophie zu Löwenstein⸗Wertheim⸗Rosenberg, wieder vermählten Prinzessin Carl zu Solms⸗Braunfels, mit dem Herzoge von Osuna und In⸗ 8 statt. Die Trauung wurde um 11 ½⅔ Uhr Vormittags durch 1 Bischof von Straßburg in der Klosterkirche zu Lichtenthal poll⸗ zogen.
8 Oesterreich. Agram, 31. März. (P. Ll.) Infolge eines Schreibens des Präsidenten der Pesther Deputirtentafel werden die Mitglieder der mit der Deputation des ungarischen Landtages in Verhandlung tretenden kroatischen Deputation spätestens am 15. April d. J. nach Pesth abreisen. b — Pesth, 5. April. (Wien. Ztg.) In der heutigen Kommissions⸗ sitzung zur Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten legte das Fünfer⸗Subcomité ein Geschäftsprogramm in sieben Punkten vor, welches nach unerheblicher Debatte einstimmig angenommen wurde. Die nächste Kommissionssitzung findet erst nach Wahl der 15 Sieben⸗ bürger statt, welche wahrscheinlich am 16. d. M. erfolgt. Die Zwölfer⸗Kommission bestimmte in der heutigen Sitzung ferner noch ben Spe⸗ welcher Vorschlä in d nächsten öffentlichen Landtagssitzung age kraiser “
Großbritannien und Irland. London, 5. April
er König der Belgier, welcher schon gestern seine Rückreis
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Königin auf heute hinausgeschoben.
Demonstrationen zu Gunsten der Reformbill werden tag⸗ täglich aus den verschiedenen Landestheilen gemeldet. Die bedeu⸗ tendsten der beiden letzten Tage sind zwei Meetings zu Leeds und zu Rochdale; auf ersterem waren gegen 10 — 12,000 Personen an⸗ wesend und wurden unter der Führung des Lord Houghton, der in Abwesenheit des Lord⸗Lieutenants des West⸗Riding von Yorkshire, von dem das Meeting ausgegangen war, und V von einem halben Dutzend Parlaments ⸗Mitgliedern Reso⸗ lutionen gefaßt, welche der öffentlichen Meinung in Yorkshire zu Gunsten der Reformbill energischen Ausdruck gaben; auf dem Meeting zu Rochdale, das in dem Fabrikgebäude der Arbeiter⸗ Association abgehalten wurde, sprach Bright sich ausführlich über die Reformbill und seine Stellung zu ihr aus.
Den nächsten Versuch, den »Northumberland«⸗ flott zu machen, wird man erst am 16. April anstellen, an welchem Tage die Fluth den höchsten Jahresstand erreichen wird.
— 6. April. Die Regierung hat eine Depesche erhalten, welcher V
zufolge Rassam von dem Könige von Abyssinien freundlich empfan⸗ gen worden ist und sofort die vollständige ausnahmslose Freilassung sämmtlicher europäischen Gefangenen erlangt hat.
Frrankreich. Paris, 5. April. Die (telegraphisch erwähnte) Mittheilung des »Moniteurs« über den Abzug der Franzosen von Mexico lautet: -
Herr Baron Saillard ist in Paris wieder eingetroffen, nachdem er die ihm anvertraute Mission vollführt hat. In Folge der zwischen dem fran⸗ zösischen Gesandten Herrn Dano, Sr. Excellenz dem Marschall Bazaine und der megxicanischen Regierung ausgetauschten Mittheilungen hat der Kaiser beschlossen, daß die französischen Truppen Mexico in drei Abtheilungen räu⸗ men werden: die erste rückt im November 1866, die zweite im März 1867. und die dritte im November des nämlichen Jahres ab. Verhandlungen zwischen beiden Regierungen sind im Gange, um die Finanz⸗Stipulationen des Vertrages von Miramare durch neue Bedingungen zu ersetzen, die zum
Zwecke haben, Bürgschaften für den französischen Kredit und für die in mexicanischen Anleihen engagirten französischen Interessen zu schaffen.
Spanien. Der spanische Finanz⸗Minister hat den Cortes einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Bank dafür, daß sie der Regierung 400 Millionen Realen zu 5 Prozent, rückzahlbar in 10 Jahren, leiht, ein auf 30 Jahre lautendes Privilegium zu einer sogenannten Nationalbank mit einem Kapital von 1480 Mill. Realen erhalten soll. Die Bank⸗Inhaber sollen die dreifache Summe ihres Kapitals in Bank⸗Actien ausgeben dürfen. Die Konzessions⸗ Spekulanten sind lauter Engländer, die als Garantie bereits 20 Mill. deponirt haben.
Türkei. Aus Konstantinopel, 28. März, wird über Marseille gemeldet: »Die rumänische Deputation ist aus Bucha⸗ rest hier eingetroffen und von Ali Pascha gestern empfangen wor⸗ den. begonnen. Aus Aegypten wird gemeldet, daß in Suez und Port Said der Gesundheitszustand noch ganz gut sei. Die Regierung der Pforte geht mit dem Plan um, alles Besitzthum mit einer Ein⸗ kommensteuer von 7 Prozent zu belasten.“
Der Firman, durch welchen der Sultan seine Sanction zum Abschluß der den Suez⸗Kanal betreffenden Einrichtungen gegeben hat, ist an den Vice⸗König von Aegypten gerichtet und unter dem 19. März ausgefertigt. 8
anzutreten beabsichtigte, hat dieselbe wegen einer Einladung zur am 2.
Die Cholera⸗Sanitäts⸗Konferenz hatte ihre Sitzungen wieder
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1 2 RNußland und Polen. St. Petersburg, 5.
Die Gesetz⸗Sammlung enthält ein Kaiserliches Reskript vom 2. März, wodurch der Beschluß des esthländischen Adels bestätigt wird,
kraft dessen den Besitzern adeliger Güter in Esthland, welche nicht in die Matrikel eingetragen sind, in allen denjenigen Fällen volles V Stimmrecht auf dem Landtage verliehen wird, wo es sich um die V Landsteuern handelt. b
Warschau, 4. April. (Schles. Ztg.) Die neuen Civil⸗ V gouverneurposten, welche durch den kürzlich mitgetheilten Ukas über die allmälige Rückkehr zur Civilverwaltung angeordnet worden sind, werden laut einer Veröffentlichung des heutigen Amtsblattes in folgender Weise besetzt. Zum provisorischen Civilgouverneur von Kalisch ist ernannt: der Stabschef der 6. Infanterie⸗Division, Oberst Fürst Schtscherbatoff, zum pr. Civilgouverneur von V Kielce: der Ingenieur⸗Oberst Chlebnikoff, zum pr. Civil⸗ gouverneur von Siedlee: der Präses der Bauernregulirungs⸗ Kommission in Radom, Kollegienrath Gromeka.
Zur Beschleunigung der Liquidations⸗Operation ist die Anfer⸗ V tigung der Liquidationstabellen für Güter bis zur Größe von 180 V Morgen, sofern die Eigenthümer dieselben nicht selbst einreichen wol⸗ len, den Kommissaren für die Bauernregulirungssachen aufgetragen worden. Der heutige »Oziennik« enthält die betreffende amtliche Verfügung. V
polnischen Grenze, 5. April. Osts. Ztg.) Der Jahrestag der Bauern⸗Emancipation, der alljäbrlich zugleich mit dem Jahrestage der Thronbesteigung des Kaisers Alexander
hat auch in
diesem Jahre den Bauern in Litthauen und Polen zu vielfachen Kundgebun⸗ gen der Loyalität und Dankbarkeit Veranlassung gegeben. Aus dem Königreich Polen, namentlich aus den Kreisen Sieradz, Sandomir, Strpnico und Miechow, sind von ländlichen Ge⸗ meinden durch Vermittelung des Statthalters Grafen Berg 103 Loyalitäts⸗ und Dankadressen an den Kaiser übersandt worden. In allen ländlichen Gemeinden Litthauens und des Königreichs Polen wurde der Jahrestag der Bauern⸗Emancipation und der Kaiserlichen Thronbesteigung durch öffentliche Dankgottesdienste gefeiert. Diese durchaus freiwilligen Kundgebungen lassen wohl keinen Zweifel, daß es der russischen Regierung gelungen ist, die polnische ländliche Be⸗ völkerung dauernd an sich zu fesseln und den Einwirkungen des seine 12 Herrschaft erstrebenden Adels und der Geistlichkeit zu ent⸗ ziehen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. März. Auf dem versammelten Reichstage ist mit der erforderlichen Stim⸗ menmehrheit ein Antrag des Staats⸗Ausschusses auf die Anordnung von energischen Maäßregeln gegen eine möglicherweise ausbrechende Viehseuche angenommen worden. In dem Beschlusse wird der Königlichen Regierung eventuell die sofortige Tödtung sämmtlicher von der Viehseuche angegriffener oder irgend eines Symptomes der Seuche verdächtiger Rinder und Schafe anempfohlen, während die volle Entschädigung der auf solche Weise benachtheiligten Viehzüchter aus Staatsmitteln proponirt wird.
Amerika. Die letzten Berichte von dem Kriegsschauplatze am Parana melden noch keinen Erfolg der Alliirten. Wenn nicht von einem paraguitischen Streifcorps zu vorübergehender Thätigkeit aufgestachelt, lagen ihre Truppen müßig am südlichen Ufer des Flusses: einen Versuch, überzusetzen, haben sie nicht gewagt, obschon der Admiral Tamandare mit Panzerdampfern und Thurmschiffen schon vor Corrientes angekommen war. — In Rio de Janeiro sind am 5. März die Kammern eröffnet worden. Der Finanz⸗ minister de Carvalho hat sein Amt an da Silva Carvao abgegeben. Die Ministerkrisis in Montevideo ist durch den Abgang des Finanzministers Gornez und den Eintritt Antonio Marques' zu Ende gebracht. Sieben britische Kriegsschiffe, fünf spanische, drei italienische, zwei französische, zwei nordamerikanische, ein portugiesi⸗ sches und ein russisches lagen bei Montevideo vor Anker. 8
Von der Südseeküste sind über Panama Berichte bis zum 15. d. M. eingetroffen, welche Näheres über das letzte Gefecht brin⸗ gen. Die spanischen Fregatten »Villa de Madrid⸗ und ⸗»Blanca⸗ entdeckten auf einer Kreuzfahrt die alliirte Flotte in dem Hafen von Chiloe. Die Spanier eröffneten Feuer auf die Strandbatterieen und auf die Schiffe innerhalb des Hafens; mußten sich aber, ener⸗ gisch empfangen, nach zweistündigem Kampfe mit stark beschädigten Schiffen zurückziehen. Einen Tag noch blieben sie auf der Höhe von Chiloe liegen, um den Alliirten Gelegenheit zu geben, hervor⸗ zukommen; aber auch letztere sollen erheblichen Schaden erlitten haben. Unmittelbar nach der Rückkehr der »Villa de Madrid⸗ und der „»Blanca« schickte Admiral Nunez die Panzerfregatte »Numancia⸗ nach dem Hafen von Chiloe zur Wiederaufnahme des Kampfes ab. Bolivien hat sich bekanntlich dem Bündnisse zwischen Chil i, Peru und Ecuador angeschlossen; der Kongreß von Columbien aber wei⸗ gert sich, desgleichen zu thun.
März gefeiert wird,
— Das Justiz⸗Ministerial⸗Blatt (Nr. 14 vom 6. April er.) veröffentlicht ein Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 19ten Februar 1866: »Der bei einer Meuterei Betheiligte, welcher nicht selbst Ge⸗ waltthätigkeiten verübt hat, wird nur von der Strafe des Abs. 1 des § 96 des Strafgesetzbuͤchs betroffen, sollte er auch an den, andern Meuterern zur Last fal⸗ lenden Gewaltthätigkeiten im Sinne des §. 34 ebend. Theil genommen haben. Und ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 9. Dezember 1865, wonach vüber die Frage: ob das Expropriationsrecht über ein Grundstück stattfinde, desgleichen in welcher Weise und in welchem Umfange dasselbe auszuüben sei, ein Prozeß- verfahren nicht zulässig ist; die Gerichte haben lediglich über die Entschädi⸗ gungsfrage zu entscheiden. Dasselbe gilt in dem Falle, wenn der Eigen⸗ thümer eines Grundstücks die auf demselben befindlichen Baumaterialien, wie z. B. Steine, Sand u. dergleichen, zum Bau oder zur Reparatur . Landstraße herzugeben gesetzlich verbunden ist..“. 1
— Das Ministerialblatt für die gesan . nnere 8 1 tung (Nr. 3 vom 31. März c.) hat folgenden Inhalt: Cirkular-Erka 8 Finanzministers und des Ministers des Innern an sämmtliche Künsgliche Regierungs⸗Präsidien (excl. Sigmaringen), die vorbereitende Ausbildung der bei den Regierungen arbeitenden Oberförster⸗Kandidaten im 8 1 und Kassenwesen, so wie in der Kommunal⸗ und Pelizetverwaltung betreff
vom 5. Februar 1866. — Cirkular⸗Erlaß des Fmanz-Ministers und des Kriegs⸗Ministers an sämmtliche Königliche Regterungen exel Aachen, Cäln und Trier) und an die Ministerial⸗Bau⸗ und Militair-Kommifsicu dreseldst, betreffend die Belassung der Pension bei Militair⸗Indalden, Delche der den Behörden als Hülfsschreiber angenommen werden; vom It. Januar 1866 — Cirkular⸗Erlaß des Kultus⸗Ministers an die lichen Regierungen der
Provinzen Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Sachsen und Westͤ⸗ phalen, so wie an die Königlichen Regierungen zu
Düsehderf und
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