1866 / 90 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ren Döchterschulen zu D

macht wird, ist b Ortsbehörde ausgestelltes Armuths⸗ Zeugniß beizubringen, aus welchem die Vermögensverhältnisse der Bewerberin und ihrer Angehörigen genau zu ersehen sind.

Zur Aufnahme in das Seminar sind, mit Ausnahme der Aus⸗ bildung in der Musik, diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten erfor⸗ derlich, wie sie in dem Regulativ vom 2. Oktober 1854 für die Vor⸗ bildung der Seminar⸗Präparanden bezeichnet sind; außerdem Fertig⸗ keit in weiblichen Handarbeiten. Ein Anfang im Verständniß der französischen Sprache, sowie im Klavierspiele, Gesang und Zeichnen find erxwünscht. 15 B

Berkin, den 12. April 1866.

8 r 2 „Z=ZS* * 2 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Angelegenbeiten.

In Vertretung; Lehnert.

Bekanntmachung, rige Aufnahme in das evangelische Gou⸗ Institut und Toͤchter⸗Pensi Dropßig betreffend.

In der unter der unmittelbaren Leitung des Ministers der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten stehenden Bildungs⸗Anstalt für evangelische Gouvernanten und Lebrerinnen an böbe⸗ opßig bei Zeitz im Regierungsbezirk

Merscburg beginnt im September d. J. ein neuer Kursus, zu welchem

der Zutritt einer Anzahl junger Damen offen steht.

Familicn und in höheren

heit und in christlichem Leben selbst sühigt und geneigt werden, d im cherftlichen Glauben und in

mamtem⸗Jastitut verbundenen Töchter⸗Pensionat lehrend und erziehend

Der Kursus dauert drei Jahre. Die Entlassung der Zöglinge rfolgt mach einer vor einer Königlichen Kommission bestandenen Vru ner n ersteren ausgestellten Qualifica⸗ Erzieherinnen und Lehrerinnen in evangelise später anzuvertrauenden Kinder der christlichen Liebe zu erziehen. en sie theoretisch und praktisch mit einer guten und

2

o zu begründen, daß ie ihnen sp

8.

*

letzteren Bezichung sie in dem mit dem Gouver⸗

werden. Ein besonderes Gewicht wird

ris 2. auf die Ausbil⸗ ag im der französischen und englischen

Sprache, so wie in der

Der Untaricht in Geschichte, Literatur und in sonstigen zur allgemammem Bildung gehörigen Gegenständen findet seine volle Ver⸗ Feerng vorzugsmweiser Berücksichtigung der Zwecke weiblicher

Jungfrauen zunächst in christlicher Wahr⸗ sie be⸗

ts⸗ und Erziehungsmethode bekannt gemacht wer⸗ bis 16ten Lebensjahre.

EPülaumg, weshalb jede Verflachung zu vermeiden und die nothwendige Bermfumg des Gemüthslebens zu erzielen gesucht wird. Die Einrichtung der Anstalt bietet zur Betheiligung an häus⸗ ffhex Aabeiten, soaweit diese das Gebiet auch der körperlichen Pflege mur. amngehen, geordnete Gelegenheit. jab von

7 len eine in monatlichen Raten voraus zu ent⸗ rchnenae 1 Uauerxrücht, volle

03 Thalern jährlich, wofür sie den gesamm⸗ ter Bett und Bettwäsche, Heizung und sege und Medizin für vorübergehen⸗ Für die Anstalten ist ein besonderer V

E M Far diesjährigen Aufnahme sind spätestens bis zum 1. JZat 8. „2hhNamittelbar an mich einzureichen. Denselben beszufchemn V

1 De Geburzs⸗ und Taufschein, wobei bemerkt wird, daß die Aafzunchnenden bas 1712 Let. r erreicht haben müssen. Zeaqassß der Ous⸗ örbe über die sittliche Füh⸗ &. Ortsgeistlichen und Seelsorger in ber Kirche und christlichen

-8v,. c2 z7glg ein Urtheil über die genntaisser zar in, den Hritlichen Religionswahr⸗ Satzes as ür ger gübtzschen Geschichte nach Maßgabe des Re⸗ Ss 2. Shzstb 1254 auszusprechen, Fim Zeugnig 78 Fazaeeeen Rbnigl vr, Phg kus über nor⸗ ges Sʒzeeʒs hHimsamn wadin, unz daß sle in vessche⸗s Entevickeenh Kicent votgeschritten ist, um hsricen Aufenthal⸗ in beam Inhitut ohne Gefahr⸗ bbGesat ernchmen zu tunnen vas Sktern be Votmünber, pber fonft glaubhaft 8 5 622 d7-- Pensionsgelt von 105 halern vVVWVAbbnbbs⸗-⸗s⸗, wemnm soll vo En eshechwetat., eh. 1G 8

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bisberige

ersehen und auf die Ent⸗ dem erwählten Beruf zu schlie⸗

ö11“ Bildungsgang der Aspirantin zu wickelung ibhrer Neigung zu ßen ist.

6) Die aus den zuletzt besuchten Schulen und Bildungsanstalten erhaltenen Zeugnisse. 1 Außerdem hat sich die Bewerberin bei einem von ihr zu waͤh⸗ lenden Direktor oder Lehrer einer hoöberen oöͤffentlichen Unter⸗ richts⸗Anstalt, oder bei einem Koͤniglichen Schulratb

Prüfung zu unterwerfen und ein Zeugniß desselben uͤber ibre Kenntnisse in der deutschen, englischen und französischen Sprache und Literatur, so wie in den Realgegenständen beizu⸗

bringen. Diesem Zeugniß sind die schristlich angefertigten und censirten Prüfungsarbeiten beizufügen. Hinsichtlich der erlang⸗

ten musikalischen Ausbildung genügt, wenn nicht das Zeugniß⸗ eines Musikverständigen beigebracht werden kann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien.

Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen wird vorausgesetzt.

Jungfrauen, welchen es Ernst ist, in einer wohlgeordneten christ⸗ lichen Gemeinschaft sich zu einem würdigen Lebensberuf vorzube⸗ reiten, werden dazu in der Bildungs⸗Anstalt zu Dropßig eine Ge⸗ legenheit finden, die auch weniger wohlhabenden einen lohnenden Beruf sichert.

In das mit dem Gouvernanten⸗Institut verbundene Pensio⸗ nat fuüͤr evangelische Döchter boöbherer Stände können eben⸗ falls noch Zͤglinge vom 10. bis 16. Lebensjahre Aufnahme finden. Dieselben sind bei dem Königlichen Seminar⸗Direktor Krihinger in Droyßig anzumelden, von welchem auch ausführliche Programme über das Pensionat bezogen werden können. 3

Das neu ausgegebene Programm lautet:

In Verbindung mit dem zu Droyßig von des Herrn Fürsten von Schönburg⸗ Waldenburg Hurchlaucht evangelischen Lehrerinnen⸗Seminar und der Bildungs⸗Anstalt für Gouvernanten, besteht eine Erzieb ungs⸗Anstalt für evan⸗ gelische Töchter höberer Stände.

Die vereinigten Schul⸗ und Erziehungs⸗Anstalten stehen unter der unmittelbaren Leitung und Aussicht des Königlich preußischen Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten in Berlin.

Die Erziehungs⸗Anstalt für berechnet.

Aufgenommen können

einer

Handarbeitem

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verewigten gestifteten

8

Döchter ist auf böchstens 50 Steller werden evangelische Kinder vom 10ten

Die Aufnahme findet in der September eines jeden Jahres statt. eigneten Fällen zulässig. jahr vorher der Seminar⸗Direction anzuzeigen.

Bei der Anmeldung ist ein ärzliches heitszustand des Kindes beizubringen, in welchem namentlich be⸗ scheinigt wird, daß das Kind nicht an Krämpfen leidet, so wie die natürlichen Blattern überstanden hat, oder mit Schutzblattern geimpft ist.

Das Pensionsgeld beträgt, ärztliche in Krankheitsfällen eingeschlossen, jährlich 205 Thaler Preuß. Courant, die in vierteljährlichen Raten Praenumcrando zu zahlen sind. Zeitweise Abwesenheit aus der Anstalt entbindet nicht von der Zah— lung der Pension. Besonders berechnet wird nur die Besorgung der Leibwäsche; Bett und Bettwäsche wird von der Anstalt geliefert.

Die Kinder wohnen, in Familiengruppen vertheilt, unter steter Aufsicht des Lehrerpersonals und der Gouvernanten, in dem zweck⸗ mäßig eingerichteten, frei gelegenen Anstaltsgebäude.

Der Flecken Droyßig, Residenz des Prinzen von Schönbu g⸗ Waldenburg Durchlaucht, liegt im Kreise Weißenfels, Regierungs⸗ bezirk Merseburg, Provinz Sachsen, nahe bei Zeitz. Der Ort ist von den Eisenbahn⸗Stationen Naumburg, Weißenfels und Zeitz leicht zu erreichen.

Die Hügelkette, welche hier beginnt und Thüringer Walde erhebt, ist mit fruchtbaren Feldern und Laubwalde bedeckt und von dem nahen, lieblichen El durchschnitten. Die Luft ist rein und stärkend, die Gesundbei verhältnisse des Orts sind überhaupt günstig.

Der Garten der Anstalt, der Fürstliche Schloßpark, so wie die unmittelbar an die Anstalt sich anschließenden Waldpartieen, eine stundenlange Linden⸗Allee, ein fuͤr das Institut eingerichtetes Fluß⸗ bad, Turnübungen, verbunden mit der Uͤndlichen Stille, bieten der körperlichen Entwickelung jede wünschenswerthe Unterstützung. Aerzt⸗ liche Hülfe wird von dem im HOrte wohnenden Anstalts ⸗Arzte geleistet.

Die Bespeisung in der Anstalt ist uͤberall einsach und reichlich.

Das Pensionat, wie die übrigen Erziehungs⸗ und Schul⸗ An· stalten in Droyßig, verfolgen, dem Willen ihres verewigten Ststers entsprechend, eine entschteden evangelisch⸗christliche Nichtung.

888 Hie in demselben durch Erziehung und Unterricht angenredte wilbung soll die eigenthüͤmlichen Bedürfuisse des weiblichen Ge⸗ müths« und Geistestebens mit aller Umsicht derücksichtigen, und

Regel zu Ostern und Ansang Ausnahmen sind in dazu ge⸗

sich weiterhi

k

parum und zugleich in die reiche Sphäre d* *

Der Abgang eines Zöglings ist ein Viertel-

Zeugniß über den Gesund⸗-

Behandlung und Medizin

des weiblichen Berufs für das Reich Gottes einführen. Nicht der Schein äE V die alänzende, inhaltlose Form, nicht ein abstraktes oder we chliches, 8 Neiti gen Ordnungen Gottes entfremdetes Leben soll angestrebt. werden; sondern eine bei aller Berücksichtigung der Schranken der

plichen Natur gründliche Bildung, und ein Leben, welches in innerer Wahrheit hervorblühenden edlen Form⸗ lebens⸗ Fhtig und opferfähig an Familie, Vaterland und Kirche Secc rer Erkenntniß, mit warmer, dankbaxer Liebe sich uns eßt und in deren Arbelt und Foörderung mit freudiger 6 So wird diese Bildung, wie hoch sie auch das r. dem Fremden achtet und sich aneignet, in ibrem innersten Wesen eine deutsche bleiben und die Tradition des edlen deutschen

Frauencharakters in seiner Tiefe, Einsachbeit und Fhatkraft be⸗ 8 all

den

einer

abren. 8 [BIuu v mwee Erziebung, auf dem Worte Gottes sicher ruühend, soll

Leben des Kindes in den Kreis der Heiligung ziehen, ihm

das ganze freudigen und from⸗

eine Gehülsin zur Erlangung eines kindlichen, 8 stes erden. 8 1 1 isss gn Beflbeben sindet seine Unterlage und Pflege vwa ge⸗ einsamen Morgen⸗ und Abend⸗Andachten, in der Unterrheifans ee Gottes, in der Beaufsichtigung und Leitung, die in dem⸗ hen 8 8 von den Lehrerinnen inblich in den Gottesdiensten, an denen die Anstalten Sheil nehmen. 8 Hazu tritt die reiche und fruchtbare Uebung gegenseitiger Hülfe

8; A ¹ 1 8 [ und Liebe, welche das gemeinsame Leben der Zöglinge fordert und

nt sich bringt. II1“” 1 1 Unkerricht wird so⸗ ertheilt, daß er zugleich die Zucht des

1 U; 9 b bo „† 9 Geistes an dem ganzen Menschen üben kann. In 1Ie an Füs ve 98 . ige Zöglinge von der Selectn des b 18 daß füͤr fahige Zoß inge sehung wird bemerkte, de ö“ b n⸗. e be⸗ wenston ats aus der Eintritt in das Gouvernanten⸗Institut ohne be. 8 1 4

ondere Prüfung gestattet pdis Kuülle der verrtehe 6 8 kleine Zahl der Zöglinge, wie die Zülle der erziehenden

Kräfte, gestatten es, etwalgen Verirrungen und Einseitigkeiten vorzu— 6G 1 1 n Bwie sie wohl sonst bet einer Anstaltserziehung hervortreten. 8 e 8 V 19 9 Es soll bier die einzelne Persönlichkeit in ihren eigentbümlichen Ent⸗ wickelung volle Ausmerksamkeit und Berücksichtigung finden, b. 8c 8 * 8 *. A &△ 1 1 61 kterliche Haus sie uͤbt, zugleich aber auch das Bewußtsein der Ge aft geweckt d geste werden. einschaft geweckt und gestärkt . b 8” döpere Haltung und Gestaltung des Lebens soll wahr und 82 9 *) 7. 8 H 415 88 ble einfach sein, und die Sitte derjenigen gleichen, die von der edlen b * ün er; 1 Familie dargestellt wird. 8 deutschen Familie darg tin 1 d L Kleidung ist moöglichst. einsach zu eee * Seos 1 i- nache ch einen LKurnanzug nôthig , 80 übungen machem auch g. tann. Saͤmmtliche Wäsche ꝛc. muß Orte leicht beschafft werden t Hutzend, an Handtüchern eben gezeichnet sein. An Servietten ist 2 Dut ; so viel mitzubringen. Was den Unterricht

Lurn⸗

betrifft, so soll sich derselbe 8 den erichtete öheren 8 dem Ziel einer wohleingerichteten höb⸗ JA 8 en bis zu dem Ziel eine 1 8 Fanb h Eass e e . Daß in Auswahl und des Hochtersch' VEA 3 Ire ese en Unterrichtsstosses wissenschaftliches Scheinwesen ebenso T..HS ist 1 wie der christlichen Unterweisung e. 8- 1nggg 1— ist, be üher Gesagten. . orke inn dem früher esag. klare Aneignung des Heils in Christo sie dem Kinde in der heiligen Taufe verstegelt ist, bleibt der oberf g 1 4 rrie * -ck des Religions Unterrichts. 8 1 S „rr- Snee 8 1. Bekenntniß wird durch den dem dutherischen Catechismus eingeführt, der 186 richt und die Einsegnung kann seitens des Ortsgeit Gziche Die Beziehungen zur äußeren und inneren Mission⸗ sliches Be⸗ so daß nach allen Seiten bin ein levendig christlich⸗kirchliches Be⸗ 6 8

bungs⸗Anstalt zu Droyßig sind portofrei an die Seminardirection zu richten; von Seiten derselben wird auch die Korrespondenz uͤber die Zöglinge mit den Angehörigen unterhalten werden. Berlin, den 12. April 1806. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Kgngelegenhelten In Vertretung Lehnert..

dbenn

2 . 82

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekannnimacha Dermine 1866 zu Merseburg au sgeloosten Steuer⸗K redit⸗Kassenscheine betreffend.

8

Bet der heute erfolgten Verloosung der im Jahre 1764, so wie

b der, anstatt der früheren unverwechselten und unverloosbaren Steuer⸗

scheine im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer⸗Kredit⸗Kassen⸗ scheine sind nachstehende Nummern, deren Realisirung im Michaelis⸗ termine 1866 erfolgen soll, gezogen worden: l) von den Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheine von L, i. A. à 1000 Thlr.: 188. 192. 414. 517. 527. 960. 1196, 1821. 2432. 2553. 2681. 2841. 2971. 31038. 38147. 3448. 8662. 398382. 4825. 4981. 5393. 6134. 6520. 7056. 7259. 7396. 7432. 7438. 7628. 8137. 8272. 8807. 8979. 9504. 10,140. 10,435. 10,792. 10,816. 10,983. 11,010.

165.

2596. 4273. 74006. 9849. 11,094. 12,908.

11,136. 11,162. 12,126,. 12,248. 12,546. 12,707. 13,756. ,925. 14,090. 14/,106. vo Lit, B, à 86900 Thlr.; 562. 729, 755. 13836. 1462. 3380. 3570. 3985, 4108, 4218. 5168. 5272. 5968. 5596. 5934. 6733. 7613. 8006. 8041., . von⸗Lit, D 1190 271. 343. 585. 825. 1155. 2234. 2489. 3151. 37006. 3770. 3805. 4035. 4271. 4276. 4588. 5385, 5421. 6034. 6078. 6584. 6641. 6651. ) von den Steuer⸗Krebit⸗Kassenscheinen Jahre 1836, von Litt. A. à 1000 Thlr. 204. 206. 231; 1 von 1. Itt, P. 4 500 Thlr.

* 9

2761. 4940. 6071.

2511. 4524. 6492.

1879. 4231. 6078.

332.

2944. 9051. 0072.

357.

3753

5927

aut dem

8. 70.

Nr. 7. 105. 88 von Litt, C. à 200 Thlr.: 180.;

17, 56. 128. 8 von Litt. D. à

Nr. 100 Thlr. Nr. 24,;

Außerdem wurden von den unverzinslichen Kammer⸗Krebit

Kassenscheinen Lit. 1L. à 4A7 Thaler die Scheine daenssh 793. 8093. 810* 8563. 8608, 8697. 8717 8753. 8907. 8909. 9187. 1 8 CG““ zur Zahlung im Michaelis⸗Lermine 1866 ausgesetzt. Die Inhaber der vorverzeichneten verloosten, resp. zur ,—. ausgesetzten Scheine, 1Ss. v gabe der Scheine und der zu den z ben Scheinen gebe dn os⸗ Coupons) mit dem Eintritt bes Michaclis- Termins 1866, wo die Verzinsung der jetzt ausgeloosten Steuer⸗Krebit⸗ Cassen⸗

von Lit. L. à 50 Thlr.: Nr.

8630.

b indelebe wird atsei d Gemeindeleben angebahnt H ee.; besonders in der vaterländischen Ge ict st Der 1 zemeinschaft mit Fürst und Vo b in die lebendige Gemeinschaft mit Fürf 7 1 pb . l in die lebendige 8 4 . 11“ und seinen Gütern, dem 2 ... en die Schätze der L 4 birezpos Jorzu sweise sollen ie Sche Fbe Gegenwart einführen. Vorzugsn. ““ e ns. des Evangeliums bsgcheg nt. ne dea ist ehe zv. Ligentbümlichkeit ausgewählt un lt/ der weiblichen Eigenthümlichkeit ause . 6. reicher Quell von Erquickung, Läuterung und Kräftigung für Geist, Gemü d Geschmack werden. für Geist, Gemüth und sch 4 weiblichen Wesen der Unter⸗ In ähnlicher Weise soll dem 8 Derselbe bildet einen richt im Gesange und Klavierspiel I 2 2 Sr 4 8 0 g. . integrirenden Theil des Gesammt sg. Sprache und Litera⸗ In der englischen und aege d Verständniß der pro⸗ tur soll fehlerfreier schriftlicher LEE“ inter allen Umstän⸗ saischen, so wie der leichteren poetischen Stucke u kation in beiden den erreicht werden. Dazu kommt die Sonbese Kaürte-⸗ Sprachen. Der Unterricht wird durch National⸗Lehrerisn besorgt. Fheh Fnnd Alle übrigen Unterrichtsfächer finden tretung. ] . I. dem Pensionat arbeiten vier Lehrer und sechs 5 die häuslichen Arbeiten der Pensionaire werden von * Zöglingen des Gouvernanten⸗Instituts überwacht und ge⸗ de Gmie⸗ Die Anmeldungen zur Aufnahme von Töchtern in die Srs⸗

ihre angemessene Ver⸗

1“

cheine aufhört, bei der hiesigen Regierungs⸗Haupikasse 12 g. 8 Aus den früheren S—. 7eee Steuer⸗Kredit⸗ Kassenscheine aus dem Jahre 1764⸗ 8 egc- Lit. A. à 1000 Thlr.- 8— 10,354. 11,812 und 14,402. Lit. B. à 500 Tt 641. 1188. 1414. 2408. 4707. 5433 Lit. D. à 10 80. 472. 514. 808. 1104. 1852.

2952

Nr. 6308. 7122. 7557.

Nr.

Nr.

is jetzt noch nicht zur Einlösung räß 8 Verluste an die baldige Abbereng —ö —En

Zugleich bringe ich zur Krimenf der Inbeten e h A nicht ausgeloosten Strurt.Kredi —Marsstenichemmne den Jubdren 1764 und 1836, daß dir Talums und Crumons zun Srremaer

Lit. C. à 200 Tblr.

bei gedachter Haupckasfst Fegen Muagpee der im Damr üee