1866 / 92 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bahn-Actien.

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Wilh. (Cosel-Oderbg.) 54 ½ Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. As v do. (Stamm-) Prior. 4 ½ do. Eb. Aachen-Düsseldorfer. do. do. do. 5 85 ½ do. Litt. C.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an

li ch P r 2 u 7 1 sch E r 2 für Berlin die Expedition des önigl. 8

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vn. König für das Vierteljahr 8

in allen Theilen der mMonarchie 8 ö 22 Preußischen Staats⸗Anzeigers: vhne 5 b“

g Wilhelms⸗Strasze No. F. Ober-Schles. Litt. A... (nahe der Leipzigerstr.)

do. Litt. B... do. Litt. C..

do. Litt. D...

Stamm-Actien. preis-Erhöhung.

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Aachen-Mastrichter.. * Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, Berg.-Märk. Lit. A.. Berlin-Anhalter.. Berlin-Hamburger. Berl.-Potsdam-Magdeb. Berlin-Stettiner Breslau-Schw. -Freib. Brieg-Neisde. Cöln - Mindener... Magdeb.-Halberstadt .. Magdeb.-Leipziger... Münster-Hammer.... Niederschles.-Märk... Niederschles.-Zweigb.ü. Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. II1I1““] Oppeln-Tarnowitzer... Rbkünische ö““ do. (Stamm-) Prior. wbeee“ Ruhrt.-Cref.-Kr.-Gladb. Stargard- Posen. FZSTTEeE

(Aachen-Mastrichter ...

Prioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorfer .. do. II. Emission.. do. III. Emission..

do. II. Emission.. Berg.-Märkische conv.. do. II. Serie conv.. do. III. S. v. Staat 3 ½ gar. do, do. Lit, Hl. do. IV. Serie do. V. Serie.... do. Düsseld.-Elberf. Pr. do. INo. I. Ser.. do. Dortm.-Soest.. do. do. II. Ser. Berlin-Anhalter.. Berlin-Anhalter. Berlin-Anhalter Lit. B. Berlin-Hamburger... Berlin-Hamb. II. Emiss.

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werden usancemässig 4 pCt. berechnet. do

Berlin-Stettiner

Il. Serie

do. III. Serie

do. IV. Ser. v. Staat gar.

Brsl.-Schw.-Frb. Lit. D.

Cöln-Crefelder..

Cöln-Mindener..

II. Em.

do.

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IV. Em.

811 V. Em.

Magdeburg-Halberstadt

do. v. 1865

do. Wittenbge.

JMagdeburg.-Wittenbge.

Niederschl.-Märk. I. Serie

do. II. Serie à 62 ½ Thle. do. Conv...

do. do. III. Serie.

do. IV. Serie..

Nied.-Zweigbahn Lit. C.

A

do. bitt. N... heintekhkes ...... do. vom Staat gar.. do. III. Em. v. 1858/60 do. do. von 1862.. do. do. von 1864.. do. v. Staat garantirt.. Rhein-Nahe v. Staat gar. . WE II. Imn. 6 ¾ [Rhrt. Cref.-Kr. Gladb.

do. II. Serie.. do. III. Serie.. Stargard-Posen do. II. Emission.. ds. MI. d655 . Thüringer conv.. do. II. Serie do. III. Serie conv. . öö Wilh. (Cosel-Odbg.)... do. III. Emission..

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Nichtamtliche Notirungen.

Eisenbahn-Stamm- Actien.

Amsterdam-Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.)... Löbau-Zittaaua . Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C

Mecklenburger. Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest.südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenb.. Westbahn (Böhm.).. Warschau-Terespol.. Warschau-Wien ....

Berlin-Görlitttt do. Stamm-Prior... Ostpreuss. Sdb. St Pr.

IE RRREEEEnEngE

Prioritäts-Actien.

Belg. Oblig. J. de 'Est4 do. Somb. et Meuse. 4 Oester. franz.Staatsbahn 3 245:

32 68 8 99 ½

7

61¼

245 ½

Oest. frz. Südb. (Lomb.) 3 Moskau-Rjäsan (v. St. g.) 5 Rjäsan-Kozlow 5

Galiz. (Carl Ludw.) 5

Inländ. Fonds.

Berl. Handels-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein .. Preuss. Hyp. Vers....

do. Cred. B. (Henckel) Erste Preuss. Hyp.-G. do. Gew. Bk. (Schuster)

Industrie-Actien.

Hoerder Hüttenwerk.. EE1n1“ Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas... Fabr. für Holzw. (Neu-

haus). .

Berl. Pferdebahn.

„22222„ 22 2245—22⸗-⸗

Berl. Omnibus-Ges 5

Lf

Br. 215 ½ 84 ½

soJd.

Ausl. Fonds. 16 Braunschweiger Bank. Bremer Bank. 42à Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank.... Dessauer Credit. ...... FHIr dèës. Landesbank. Genfer Creditbank. . . .. Geraer Bank. Gothaer Privatbank . .. Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank.. Norddeutsche Bank. .. Oesterreich. Credit.. Rostocker Bank Thüring. Bank.. Weimar. Bank Oesterr. Metall.... do. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe. do. n. 100 Fl. Loose do L

Oester. Loose (1864).— do. Silb.-Anl. (1864) Italien. Anleihe. . ... .. Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 9. Aunl. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do. b do. do. do. Holl. , do. Eng do. Präm.-Anleihe v. 64 do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Pau. 500 vI.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Ebe]

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Oberschl. Lit. A. u. C. 167

Galiz. (Carl Ludw.) 67 ⅛½ a 68 ½ a 68 gem.

a 167 ¼ gem.

Oesterr. südl. Staatsb. Lomb. 99 a 101 a 100 gem.

Rhein-Nahe 30 ¾f a 30 ½ gem.

Nordbahn (Friedr. Oesterr. Credit 61 ¼ a 63 ¾ gem. Russ. Präm. Anleihe von 1864 neue 80 ¼ a bez. Amerikaner 74 ½ a gem.

Rheinische III. Em. von 1858 u. 1860 93 ½ ilh.) 64 ¼ a X gem. Oesterr. Franz. Staatsb. 97 a 98 gem. Oesterr. Loose von 1860 70 a 71 ¾¼ gem.

Berlin, 18 April. Die Börse war heut sehr

und animirt,

Kheinische lebhaft gebandelt,

wurden meist im Course gesteigert und waren im Ga

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senehm.

eben

so Amerikaner;

günstig gestimmt namentlich wurden österreichische Papiere (Lombarden, Kredit, Franzosen), ferner Nordbahn, Oberschlesische, Bergisch-Märkische, reussische Fonds nzen re

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ANeMgs Ne-

Mai 16 ⁄1 G., Mai-Juni 15 ¾ Br., September-Oktober 12 %¼3 bez. 14 Br.

Bur.) Wetter: schön. Weizen unverändert, loeo 6.7 ½, pr. Juli 5.24, pr. November 5.28.

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Juni- Juli 68 ½, Juli-August 69 ¼ bez.

August 46 ½ 46 %,

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Stettin 18. April, 1 Uhr 33 Minauten Nachmittags. des Staats-Anzeigere.) Weigen 52 66, Frübjahr 67 ,

Roggen 45⁄

(Tel. Dep. Mai-Juni 67 ½, Frühjahr 45 bis 44 bez., Mai -Juni 45 ½ 45 ¼ bez. u. G., Juni-Juli 46 ½ 46, September-Oktober 46 —45 ¼ bez.

„, Juli- Rüböl 16 ½, April-

Mai 4.14, pr. November 4.20. Spiritus loco 18 ½.

loco 16 ⁄½, pr. April- Mai 158⁄1, pr. Septbr.-Oktober 13.

matt, loco 14 ⁄1%. Triest, 18. April.

drien hier eingetroffen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

(R. v Decker)

ider Spiritae 14 ½ - 14 ¼, Frühjahr 14 ½2 bez., Mai-Juni 14 ½ Br. u. G., Juni-Juli

Cöln, 18. April, Nachmittags 1 Uhr Minuten. (Wolffs Tel. pr. Mai 5.18, Roggen behauptet, loco 4.17, pr. Rüböl niedriger, Leinöl

(Wolff's Tel. Bur.) Der fällige Lloyddampfer ist mit der ostindischen Ueberlandpost heute Vormittags aus Alexan-

—— A.

Berlin, Freitag den 20.

——

Se. Majestät der König haben Allergnadigst geruht: Dem Amtsrath Eduard Heller, Pächter der Domaine Chrzelitz im Kreise Neustadt, Regierungsbezirk Oppeln, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Kreisgerichts⸗Boten und Exekutor Gottlieb Kiesewetter zu Prausnitz im Kreise Millitsch das Allgemeine Ehrenzeichen und dem Färbergesellen Friedrich Korth zu Cziskowo im Kreise Flatow die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 1“] 111““ Da das Befinden Ihrer Köäöniglichen prinzessin, Princeß Royal von Großbritannien und Irland, an⸗

8

dauernd gut ist, so werden keine weiteren Bülletins .

Potsdam, Neues Palais, den 19. April 1866. B1 Dr. Wegner.

wegen Ausf gung auf den Inha

Kreis⸗Obligationen des Züllichau⸗Schwiebuser

Kreises im Betrage von 200,000 Thaleränr. 3 X“”“ 8

Wir Wilhelm, voon Gottes Gnaden König von Preußen Nachdem von den Kreisständen des V Kreises auf den Kreistagen vom 1. Mai und 7. September 1865 beschlossen worden, die Geldmittel zur Zeichnung von 150,000 Tha⸗ lern Stamm⸗Actien der Posen⸗Frankfurt⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft und zur Erwerbung des für den Bau dieser Bahn innerhalb des Kreises erforderlichen Grund und Bodens im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis⸗ stände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗ Coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obliga⸗ tionen zu dem angenommenen Betrage von 200,000 Thalern aus⸗ stellen zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 200,000 Thalern, in Buchstaben: »Zweimal Hundert Tausend Thalern⸗, welche in folgenden Apoints: 60 Apoints à 250 8 200 » 1000 . 100 200 . 50 400 . ͤ1“ nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre 1869 ab mit wenigstens jährlich einem Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. b Das ve eeench Privilegium welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. GSegeben Berlin, den 5. März 1866. Graf von

von Bodelschwingb. Graf zu Eulenburg.

Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt. 28 Obligation des Züllichau⸗Schwiebuser Kreises. Littr. 254 2

111111/ m ꝓ½.

————

Auf Grund des unterm Festätigten Kreistags⸗ beschlusses vom.... wegen Aufnahme einer Schuld von 200,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Züllichau⸗Schwiebuser Kreises, Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Courant, welche für den Kreis kon⸗ krahirt worden, und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 200,000 Thalern geschieht vom Jahre 1869 ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens einem Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des genehmigten Tilgungs⸗ planes.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt spätestens vom Jahre 1869 ab in dem Monate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus⸗ geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zah⸗ lungs⸗Termine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt, im Staats⸗Anzeiger und im Züllichau⸗Schwiebuser Kreisblatte.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen, in der Zeit vom 1. bis 15. April und vom 1. bis 15. Oktober, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Züllichau und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeits⸗ Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 2 3

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Theil I. Titel 51. §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Züllichau. 28

Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗-Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ ung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 1 Mit dieser Schuldverschreibung sind .. halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres. ausgegehben. Für die weitere Zeit wer⸗ den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 1

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Züllichau gegen Ablieferung des der älteren Sinscou⸗ pons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldver⸗ schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Saßs

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. b

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt. 8 b 9

ständische Kommission für den Chausse im Zülljchaun-Schwictuser

. 22722⸗ 2