Die Advokaten Biesenbach, Küster und Lützeler zu Düssel⸗ dorf sind zu Anwalten bei dem Königlichen Landgericht zu Düssel⸗
dorf ernannt worden. 8 F
3 8 Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 133. König⸗
licher Klassen⸗Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 30,000 Thlr. auf r. 81,730.
8 5 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 10,205. 19,435.
39,120. 65,557 und 71,308.
54 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 2414. 3971. 4030. 5698. 6232. 7154. 8636. 8929. 10,576. 10,692. 11,137. 11,800. 13,175. 15,335. 16,799. 20,504. 23,323. 25,545. 29,047. 33,154. 35,012. 35,331. 36,070. 38,526. 42,354. 42,665. 45,065. 45,735. 46,083. 46,284. 46,971. 47,970. 48,818. 50,817. 50,894. 53,900. 54,123. 54,195. 56,720. 57,014. 62,867. 63,617. 68,367. 72,965. 73,907. 77,450. 79,413. 81,554. 86,116. 86,450. 92,814. 93,131. 93,759 und 94,504. 8—
39 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 2850. 3665. 3793. 8329. 12,598. 15,484. 16,007. 16,834. 21,810. 21,854. 23,172. 25,910. 26,865. 29,580. 33,836. 38,163. 42,14. 43,959. 45,298. 48,519. 51,721. 53,319. 55,108. 57,101. 58,788. 59,274. 60,099.
60,433. 63,124. 64,955. 69,346. 72,055. 76,392, 76,775. 77,634. 81,539. 85,075. 89,357 und 90,178.
74 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 153. 1804. 3737. 4128. 4293. 5391. 6125. 11,235. 11,756. 13,938. 15,110. 15,138. 15,369. 16,766. 18,805. 18,910. 19,584. 20,990. 21,153. 21,706. 22,502. 22,609. 25,292. 25,400. 27,595. 27,622. 27,762. 27,910. 28,304. 30,483 31,880. 37,788. 43,312. 45,030. 46,232. 46,408. 46,763. 48,732. 49,688. 49,796. 51,709. 52,380. 53,848. 55,070. 59,444. 59,526. 59,916. 59,954. 61,303. 63,422. 65,339. 65,897. 66,526. 70,376. 74,751. 76,172. 77,217. 77,459. 78,944. 79,031. 81,061. 84,157. 84,999. 85,380. 85,933. 87,112. 87,502. 89,092. 89,955. 91,558. 93,539 und 9 9 CSRf. 52
Berlin, den 23. April 1866. G“ Konigliche General⸗Lotterie⸗Di on.
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Berlin, 23. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem preußischen Unterthanen und Rabbiner der jüdischen Gemeinde zu Odessa, Simon Leon Schwabacher, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät
hm verliehenen St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilen.
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MNichtamtliches. Preußen. Berlin, 23. April. Se. Majestät der König empfingen heute Morgen die Vorträge des Kriegsministers und des Militair⸗Kabinets und arbeiteten dann mit dem Kabinets⸗ Rath von Mühler und dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Costenoble. Hierauf geruhten Allerhöchstdieselben den Flügel⸗ Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Obersten von Weimarn, zu empfangen, welcher die Ehre hatte, Sr. Majestät einen Brief des Kaisers einzuhändigen; sowie dem Erzbischof von Posen und Gnesen, Grafen Ledochowsky, eine Abschieds⸗Audienz Aller⸗
nädigst zu ertheilen. 1 — Ihre Majestät die Königin wohnte am vorigen Frei⸗ tag der Jahresfeier des unter Allerhöchstihrem Protektorate stehenden
Berliner Kirchenbau⸗Vereins im Dome bei und speiste vorgestern mit Sr. Majestät dem Könige bei der verwittweten Königin n Charlottenburg. Gestern wohnte die Königin dem Gottesdienste n der St. Marien⸗Kirche bei und besuchte Ihre Königl. Hoheit die ronprinzessin in Potsdam. — Das Familien⸗Diner fand bei Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Carl statt.
— Durch Kabinets⸗Ordre vom 24. v. M. ist, wie die »Aach. tg.⸗ meldet, bestimmt worden, daß die Feststellung der Landes⸗ renze des Landkreises Aachen und des Kreises Geilenkirchen zwi⸗ schen der preußischen Gemeinde Gangelt und der niederländischen Gemeinde Schinveld, der preußischen Gemeinde Merkstein, so wie den enseitigen Gemeinden Kerkrade, Uebach ober Worm und Eygels⸗ oven, ferner der preußischen und der niederländischen Gemeinde Rimburg, endlich der preußischen Gemeinde Effeld und der nieder⸗ ändischen Gemeinde Vlodrog im Wege kommissarischer Verhandlun⸗ en mit der Königl. niederländischen Regierung erfolge. Zu Kom⸗ missarien sind ernannt worden Regierungspräsident Kühlwetter und Kataster⸗Inspektor Steuerrath Peltzer.
Schwelm, 17. April. (W. M.) Die Aufhebung des Ein⸗ ugsgeldes vom 1. k. M. ab ist nunmehr gestern vom Stadtrath eschlossen worden.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 18. April. Das heute aus⸗ egebene 30ͤste Stück des Verordnungsbl. f. d. Herzogth. Holstein⸗ nthält u. A. eine Bekanntmachung vom 9. d., betreffend das Ni⸗ ellement einer Kanallinie von Eckernförde nach St. Margarethen. Zufolge Reskripts der K. K. Statthalterschaft vom
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2. d. M. ist dem ertheilt worden, behufs der Anlage des im Artikel 7 der Gasteiner Convention vom 14. August v. J. vorbehaltenen Nord⸗Ostsee⸗Kanals in der Richtung von Eckernförde nach St. Margarethen auf dem holsteinischen Gebiete nochmals technische Untersuchungen anstellen zu lassen, mit der Verpflichtung zum Ersatz alles etwa dadurch verur⸗ sachten Schadens. — Eine andere Bekanntmachung meldet die Er⸗ richtung eines statistischen Büreaus für das Herzogthum Holstein unter der Leitung des Professors Dr. Seelig in Düsternbrook. Hadersleben, 19. April. (Nordsl. Tid.) Des 18. April, des Düppeler Sturmtages, ist natürlich auch hier in der nörd⸗ lichsten Stadt Schleswig⸗Holsteins gedacht worden. Schon früh
Morgens wurde geflaggt, Mittags 12 Uhr wurde große Militair⸗
Parade abgehalten und Abends versammelte sich zu einem, zur Ehre des Tages veranstalteten Souper im Saale des Bürgervereins eine Gesellschaft von 60 Personen, bestehend aus den Offizieren der Gar⸗ nison, Beamten, Lehrern und Bürgern der Stadt.
Sonderburg, 20. April. (Nordd. Ztg.) Die Administration der Grafschaft Reventlow veröffentlichte gestern eine Bekannt⸗ machung, laut welcher die Festungsbehörde zu Sonderburg es für nothwendig erkannt hat, daß die für den Festungsbau erforderlichen Arbeiten bis zum 15. Juni auch Sonntags fortgesetzt werden. Dem⸗ zufolge werden nur am Buß⸗ und Bettage, den 25. April, sowie am Himmelfahrtstage und am 1. Pfingsttage die Arbeiten ruhen.
Der 18. April wurde von den auf der Insel garnisonirenden
preußischen Truppen durch einen feierlichen Gottesdienst auf den Düppeler Höhen begangen.
Der Militairprediger Frank hielt am Monument eine Rede, worauf der übliche Salut über die Gräber der Gefallenen abgefeuert wurde, welche von Damen aus Sonderburg und Augustenburg reich bekränzt worden waren. Außer dem Militair waren der Amtmann, der Bürgermeister und der Ma⸗ gistrat Sonderburgs, sowie eine Anzahl Civilpersonen, Herren und Damen, aus Sonderburg und Augustenburg anwesend. Am Nach⸗ mittage hatte das hiesige Offiziercorps ein Festdiner im »Holsteini⸗ schen Hause⸗ veranstaltet.
Hannover, 21. April. Die gewählten Präsidenten beider Häuser, Graf Bennigsen und Herr v. Schlepegrell, haben die Königliche Bestätigung gefunden.
Sachsen. Weimar, 21. April. Der Staatsminister von Watzdorff hat sich zu der Konferenz der Minister der süd⸗ und mitteldeutschen Staaten nach Augsburg begeben.
Frankfurt a. M., 21. April, Abends. (W. T. B.) In der veutigen Sitzung der Bundesversammlung stimmte Oester⸗ reich für die Verweisung des preußischen Reformantrages an eine be⸗ sondere, aus 9 Mitgliedern bestehende Kommission; zugleich erklärte die österreichische Regierung ihre Bereitwilligkeit, auf eine Berathung der Bundesreform einzugehen. Der Kaiser habe die Nothwendigkeit derselben durch seine Initiative im Jahre 1863 bereits anerkannt, und alle deutschen Regierungen, mit Ausnahme Preußens, hätten sich damals geeinigt. Preußen werde sich hoffentlich der Verpflich⸗ tung nicht entziehen, seine Vorschläge eben so bestimmt zu formuliren.
Auf die Motive des preußischen Antrages übergehend, erklärte die österreichische Regierung, daß Artikel 11 der Bundesakte und Ar⸗ tikel 19 der Wiener Schlußakte allen Bundesgenossen gleichen Schutz gewähre. Die Regierung wiederhole die von dem Kaiser von Oester⸗ reich bereits in der Note vom 31. März gegebene Erklärung, daß er den Bundesfrieden nicht stoͤren werde, und erwarte das Gleiche von Preußen. Nur wenn Achtung vor den Bundesgesetzen die oberste Norm für alle Regierungen bleibe, könne das Vertrauen wiederkehren, welches allein einen gedeihlichen Ausgang der Berathungen über die Bundesreform hoffen lasse.
Preußen bezog sich einfach auf die Motive seines Antrages. Nur Sachsen und Hannover gaben ausführlichere Erklärungen, und zwar Sachsen, um die gegen den Bund gerichteten Vorwürfe zu entkräften, während Hannover namentlich die Wahrung des Bun⸗ desfriedens betonte. Die meisten anderen Regierungen stimmten einfach für die Verweisung an den Ausschuß.
— Das „Frankf. Journal⸗ enthält ein Telegramm aus Wien vom heutigen Tage, nach welchem dem Vernehmen nach die öster⸗ reichische Finanzverwaltung das Domainengeschäft im Betrage von 60 Millionen Gulden mit einem aus Pariser Banquiers gebildeten Konsortium abgeschlossen habe.
— Die offizielle Mittheilung über die vorstehend erwähnte Bundestagssitzung vom 21. April hat folgenden Wortlaut: Die Bundesversammlung empfing von Ihrer Majestät der Königin von Spanien die Notification von der Entbindung Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Herzogin von Montpensier von einem Infanten, welchem die Namen Antonio Maria Luis Felipe Juan Florencis beigelegt worden. — Von Württemberg ward die Anzeige erstattet, daß der seitherige Vice ⸗ Gouverneur der Blundesfestung Ulm, General⸗Lieutenant von Hardegg, zu anderweiter
v. Malchus ernannt worden sei. — Von Kurhessen werden Stan⸗
deslisten und Uebersichten der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen überreicht. — In Betreff der vorliegenden Entwürfe für eine all⸗
Particulier C. Hansen in Pinneberg die Erlaubniß
rungsparks statt.
Fäandschreiben ist nach St. Petersburg abgegangen, welches den
Bestimmung abberufen und an seine Stelle der General⸗Maäjor
gemeine Patentgesetzgebung erklärt Großherzogtbum Hessen, daß we⸗ gen ihrer Abweichung von der bestehenden Gesetzgebung und der in Kraft bestehenden Zollvereinsvorschriften der Beitritt vor der Hand abgelehnt werden müsse. Aehnliche Erklärung wird von Reuß älterer Linie und Lippe gegeben. — Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗ Strelitz, Reuß jüngerer Linie, Lippe und Frankfurt erklären ihre Be⸗ reitwilligkeit, dem Entwurf einer allgemeinen deutschen Maß⸗ und Gewichtsordnung beizutreten, unter unwesentlichen Modificationen. — Von Liechtenstein wird angezeigt, daß der Entwurf eines Gesetzes gegen den Nachdruck angenommen werden solle, sobald dies von der Mehrheit anderer Staaten geschehe. — Ein Ausschußantrag über Her⸗ ausgabe des Gesetzentwurfs und der Protokolle der Kommission zur Ausarbeitung einer allgemeinen deutschen Civilprozeßordnung wird ge⸗ nehmigt. — Andere Anträge über die Dotation der Bundesfestung Mainz und die Erbauung eines Wagenhauses daselbst werden zum Beschluß erhoben. — Hinsichtlich der geschäftlichen Behandlung des preußischen Antrags auf Bundesreform ward mit überwiegender Majorität be⸗ schlossen, daß selbiger einem besonders zu wählenden Ausschuß über⸗ wiesen werde. — Ueber den Antrag einer gemeinschaftlichen Phar⸗ makopöe ward beschlossen, die Ansichten der Bundesregierungen ein⸗ zuholen, und fand schließlich die Feststellung des Bundes⸗Belage⸗
Baden. Karlsruhe, 21. April. (N. B. Ldsztg.) Die erste Kammer hat heute den von dem Freiherrn von Andlaw gestellten Antrag, den Präsidenten des Ministeriums des Innern, Staatsrath Lamey, wegen Amtsmißbrauch und Verfassungsbruch in Anklagestand zu versetzen, mit 11 gegen 8 Stimmen verworfen.
Bayern. München, 21. April. Der österreichische Ge⸗ sandte am hiesigen Hofe, Graf Blome, ist durch ein Telegramm
eintragen werden mit Bezeichnung derjenigen von den übrigen fünf Kommissionen, für welche sie gewählt zu werden wünschen.
Die ungarisch⸗kroatische Deputation hält beute Abends Sitzung. »Magyar Viläg⸗ theilt mit, daß Graf Anton Majläth in der kroatisch⸗ungarischen Deputation, allein das Präsidium führen werde. Das Protokoll wird gleichmäßig in ungarischer und kroatischer Sprache geführt werden. Die Deputation wird den Gang der Berathungen wahrscheinlich geheim halten und nur wirk⸗ liche Vereinbarungen den Zeitungen mittheilen.
Agram, 21. April. Das Präsidium des kroatischen Land⸗ tages reproduzirt in der heutigen »Agramer Ztg.⸗ den Landtagsbe⸗ schluß vom 12. März d. J. in Betreff der Wiederaufnahme der Land⸗ tagssitzungen und bringt zur Kenntniß, daß die Wiederaufnahme der Landtagsberathungen nicht am 1. Mai d. M. stattfinden werde, sondern einem späteren Zeitpunkte vorbehalten bleiben müsse, welchen das Präsidium des Landtages nachträglich publiziren wird.
Lemberg, 19. April. Landmarschall Fürst Sapieha giebt kund, daß Se. Majestät der Kaiser die Landtagssession bis 28. April zu verlängern geruhte. Hierauf wird die Debatte über die ad⸗ ministrative Landeseintheilung fortgesetzt. Auf Antrag Golejewski's wird nur über die Bezirksamtssitze diskutirt und werden die Bezirks⸗ abgrenzungen der Regierung mit dem Ersuchen um Bestimmung einer sechsmonatlichen Reclamationsfrist überlassen werden. Nach zweistündiger Pause werden die restirenden Paragraphen des Straßen⸗ baukonkurrenzgesetzes angenommen und wird sodann das ganze Ge⸗ setz in dritter Lesung genehmigt.
8 Großbritannien und Irland. London, 20. April. Im Oberhause gelangte gestern die Eidbill zur Comitéberathung. Der
nach Wien berufen worden. Oesterreich. Wien, 20. April. (Boh.) Ein Kaiserliches
Kaiser wegen der Rettung von dem Attentate beglückwünscht.
Die Auswanderung aus Vorarlberg ist der⸗Presse⸗ zufolge in stetem Zunehmen begriffen. Das Ziel der Auswanderer ist nicht, wie bei den glaubenseinheitlichen Nachbarn jenseits des Arlberges, die unwegsamen, aber katholischen Gegenden am Pozuzu in Peru, sondern die westlichen Staaten der Union, Missouri, Jowa, Illinois und Michigan. Aus der Gemeinde Dornbirn allein wanderten seit Neujahr 1866 gegen 150 Personen nach Nordamerika aus. Die Bodenseedörfer Gaißau, Höchst, Fussach und Haardt haben vielleicht in noch größeres Contingent gestellt.
Prag, 20. April. (W. Z.) Die Handelskammer hat in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf der neuen vom Reichsrathe modifi⸗ zirten Konkursordnung angenommen. Ferner wird eine dreijährige Wahlperiode statt der jetzigen zweijährigen für die Handelskammer⸗ wahlen einzuführen beschlossen, die Wahl eines Comité zur Berathung, mit welchen Staaten die Gegenseitigkeit des Markenschutzes anzu⸗ bahnen sei, vorgenommen und der Antrag Dotzauers, an das Han⸗ delsministerium eine Eingabe wegen Wahrung der Rechte des Han- dels⸗ und Gewerbestandes auf Vertretung im böhmischen Landtage zu richten, mit großer Majorität angenommen und zu letzterem Zwecke ein Comité von acht Mitgliedern und dem Präsidenten gebildet. 1
Pesth, 20. April. Die Quästur der Deputirtentafel giebt bekannt, daß wegen der im neuen Landhause vorzunehmenden Aenderungen die nächsten Sitzungen wieder im Museum stattfinden werden.
— 21. April. (W. Ztg.) Das Repräsentantenhaus hielt heute im Museumsaale Sitzung. Deak war anwesend. Nach Verlesung des Protokolls wird Baron Ladisl. Majthenyi eingeführt, welcher den die Annahme der Adresse betreffenden Protokoll⸗ auszug der letzten Sitzung der Magnatentafel überbringt. Der Auszug wird verlesen und mit Eljen aufgenommen. — Nach dem Monatsbericht der Hausbudgetkommission, kommt der Bericht der 12er⸗Kommission an die Reihe. Derselbe wird nebst zwei Zusatz⸗ anträgen verlesen, von welchen einer eine besondere Verfügung des Hauses über die Theiß⸗Regulirung verlangt. Deak weist nach, daß dieser Gegenstand theils der volkswirthschaftlichen, theils der Codi⸗ fications⸗Kommission zusteht, also keine besondere Verfügung er⸗ heischt. — Der zweite, von Vertretern der Nationalitäten unterzeich⸗ nete Antrag verlangt, daß die betreffende Kommission aus einer der Wichtigkeit des Gegenstandes entsprechenden Mitgliederzahl bestehe. Deak setzt mit lebhafter Betonung auseinander, daß es sich bei der
Marquis von Bath stellte das Amendement, daß die Formel mit den Worten schließe: „und ich gebe diese Erklärung ab beim wahren Glauben eines Christen« — was die Judenemancipation wieder rückgängig machen würde. Earl Russell spricht gegen das Amendement, und dasselbe wird zurückgenommen. Lord Chelmsford beantragt darauf den Zusatz des schon seinem Wortlaut nach früher erwähnten Vorbehalts zu Gunsten des Supremats der Krone. Lord Ellenborough fürchtet, daß man über kurz und lang auch die Abschaffung dieses Vorbehalts verlangen werde, eine Befürchtung, die Lord Derby nicht theilen kann, während Earl Grey bemerkt, daß es ihm gleichgültig scheine, ob der Vorbehalt in der Parla⸗ mentseidbill stehe oder nicht; er werde weder schaden noch nützen. Earl Russell nimmt das Chelmsfordsche Amendement als Kompromiß an, und ist erfreut, daß die edlen Lords keine factiöse Opposition mehr gegen die Bill versucht haben. — Das Amendement Lord Chelmsford's wird geneh⸗ migt, und die Bill ist durch das Comité gelassen, folglich schon so gut wie zum Gesetz erhoben.
Im Unterhause fragte gestern Sir H. Verney den Unterstaats⸗ secretair des Auswärtigen, ob die britische Regierung der preußischen den Besitz jenes Theiles von Sachsen, der durch den Wiener Vertrag ihrem Gebiet einverleibt wurde, gewährleistet habe, und ob diese Garantie, in dem Fall, daß Preußen jetzt Krieg führen sollte, aufrecht erhalten bleiben würde. — Layard sagt, daß Preußen bekanntlich durch den 17. Artikel des Wie⸗ ner Vertrages für den erwähnten Theil Sachsens eine Garantie von Eng⸗ land, Oestereich, Frankreich und Rußland erhalten habe. Falls ein Krieg ausbräche, könnte es die Pflicht der Regierung Ihrer Majestät sein, die Re⸗ gierungen der drei andern Garantiemächte zu befragen, um zu ermitteln, was sie in der Sache zu thun gedächten. Er sei jedoch außer Stande, zu sagen, was für ein Ergebniß eine solche Berathung haben würde. — Layard giebt ferner die Erklärung ab, daß eine Mittheilung des »Württemberg. Staats⸗ anzeigers« über eine angebliche Antwortnote Oestreichs auf eine angebliche Note Englands total unwahr sei. — Die Fortsetzung der vertagten Debatte über die Reformbill beginnt Graham, der in allen Stücken der Bill seinen Beifall giebt und nur die Weglassung jener Artikel wünscht, welche den Werftarbeitern das Stimmrecht entziehen und es den Sparkassen⸗Depositärs geben. — Lord Elcho sagt, die Regierung habe mit unanständiger Eile den Tod Lord Palmerstons benutzt, um ihr Reformprojekt gleich nach jenem Er⸗ eigniß dem Lande aufzudrängen. Eine Verpflichtung dazu habe nicht vor⸗ gelegen, wie mehrere der Minister vor Jahresfrist selber gesagt hätten. Auch er koͤnnte sich mit einer Reformbill befreunden; habe er doch a. 1859 für die von Lord Derby gestimmt! Aber diese Bill habe lauter Grundfehler. Einerseits unvollständig, bezwecke -sie auf der andern Seite die über- wiegende politische Macht in die Hände Einer Klasse, der arbeitenden, zu legen, England zu demokratisiren, es gleichsam von seinem alten festen Ankergrunde loszureißen und 2000 Meilen weiter nach Westen zu treiben zu lassen. Er glaube nicht, daß die große Masse der li beralen Partei von Herzen der Bill zustimme; sie spräche privatim anders als öffentlich. Doulton (von dem es fälschlich geheißen hatte, daß er sich von der Opposition gegen die Bill habe abbringen lassen) hält die Einthei lung der Nation in Wahlkörper für eine viel wichtigere Frage, als die Höhe des Wählercensus und kann zu einer Bill, welche die beiden Probleme trennt, kein Vertrauen fassen. In sehr wichtigen Fragen, wie die Kirchen⸗ abgabe und die Oxforder Reverse sind, habe sich die Regierung mit einer
Nationalitätenfrage nicht um Unterhandlung des Hauses mit den Nationalitäten als Parteien handle. Das Haus vertrete das Land, nicht Nationalitäten. Es handle sich um die Lösung der Frage im Interesse des Ganzen. Die Zahl der Mitglieder vorschreiben, das Ver⸗ trauen binden, wäre nicht zweckmäßig. Der Zusatzantrag der Nationali⸗ täten⸗Vertreter wurde nach langer Debatte verworfen. — Dienstag erfolgt die Abstimmung zur Wahl der Kommissionen für die sie⸗ benbürgische Frage, für die Revision der Hausordnung und für die Nationalitätenfrage. Nach Publizirung des Resultats werden Bogen aufgelegt, in welche die Mitglieder des Hauses ihre
von wenig aufrichtigem Liberalismus zeigenden Lauheit bdenommen, indem sie dieselben als offene Fragen behandelte. Schon aus diesem Grunde könne er mit ihren Reformplänen nicht sympathisiren. — Milner Gibson fragt, wie es komme, daß Doulton, der jetzt einer bloßen Censusbill seinen Bei⸗ stand nicht geben könne, es doch in voriger Session über ich vermocht habe, für die Burgflecken⸗Censusbill von Baines zu stimmen. Dem Hause liege einfach die Frage vor, ob der Census herabgesetzt werden solle oder nicht. Sei das Prinzip der Herabsetzung angenommen, so lasse sich ja eine allenfalls nöthige Modification im Comiké durchführen. Er bleibe des festen Glaubens, daß der erpgn. Gesetz werden und zur Befestigun der freien Institutionen Englands wie zur allgemeinen Wohlfahrt der ation