und auf die Herbeischaffung ausreichender Proviantmittel für 80,000 Mann, welche hier als 1 Mittelpunkt der Reserve ein verschanztes Lager bilden sollen. — Die fühlen sich durch die Beschlüsse des Lemberger sehr in ihren Rechten verletzt, wie die Ruthenen. Sie klagen namentlich darüber, daß der Landtag ihre Betheiligung an der Gemeindeverwaltung zu sehr beschränkt und ihre deutsche Muttersprache aus der Schule verbannt hat, so daß ihre Kinder ge⸗ zwungen sind, nur Polnisch zu lernen. tags⸗Beschlüsse noch nicht die Kaiserliche so haben die Juden eine Deputation nach Wien geschickt, u Sanction, wo möglich, zu hintertreiben.
Italien.
““ schaften der Geschütze usreich im Haupt⸗
Galizischen Juden Landtages eben so
Da die betreffenden Land⸗ Sanction erhalten haben,
Aus Rom, 25. April, berichtet die⸗Köln. Ztg.⸗ Die seit vierzehn Tagen zur Rückkehr nach Frankreich bereitstehen⸗ den zwei Regimenter erhielten Befehl, einstweilen zu bleiben.
Schweden und Norwegen. 1 G In der gestrigen Vormittags⸗Sitzung hat der Adelstand mit 18 Stimmen Majorität Zollfreiheit auf Salz bewilligt.
(H. B. H.)
Stockholm, 26. April.
Däanemark. Kopenhagen, 28. April. ferde⸗Ankäufe für deutsche Rechnung dauern in den Provinzial⸗ tädten ununterbrochen fort.
London, Montag, 30. April, Abends. In der b
Sitzung des Unterhauses theilte Gladstone mit, die Regierung
gebilligt sei, am nächsten Montage Reformbills für Schottland Irland und die Retributionsbill einbringen. b Montag, 30. April, Nachmittag »Abend⸗Moniteur⸗ meldet, daß heute ein Minister⸗Conseil statt⸗ gefunden habe.
Die »Presse⸗ glaubt zu wissen, daß diese Conseilsitzung mit dem (von der »Presse⸗ gemeldeten) Vorschlage des Fürsten Metter⸗ einer gleichzeitigen Entwaffnung Seitens Oesterreichs und Italiens im Zusammenhang stehe.
Florenz, Montag, 30. April, Mittags. schreibt:
4 Paris, 8 5 Uhr.
„Opinione⸗ In der außergewöhnlichen Lage, in welcher sich das Köoöͤnig⸗ reich befindet, hielten die Minister es für angemessen, ihre Porte⸗ feuilles dem Präsidenten des Conseils zur Bildung eines Kabinets zur Disposition zu stellen, welches dem Könige geeigneter erscheinen General Lamarmora ließ darauf den Baron Ricasoli 8 befragen, ob derselbe geneigt sei, die Bildung eines Ministeriums Ricasoli erwiederte, er glaube den Augenblick zu einer neuen ministeriellen Combination noch nicht gekommen. Dies habe die Veranlassung zu den Gerüchten über eine angebliche Ministerkrisis gegeben.
Florenz,
zu übernehmen.
Montag, Von der venetianischen Grenze wird gemeldet, daß von morgen ab täglich 8 Transport⸗ züge mit Truppen im Venetianischen anlangen sollen. lautet, soll das ganze Armee⸗Corps um Vicenza konzentrirt werden. Florenz, Dienstag, 1. Mai, Mittags. Sitzung der Deputirtenkammer stellter Antrag, daß in der gegenwärtigen äußersten Lage alle Vor⸗ bereitungen für einen Krieg zu treffen seien, einstimmig angenom⸗ men. Der Finanzminister Scialoja brachte darauf einen Gesetz⸗ vorschlag ein, durch welchen die Regierung ermächtigt wird, den Be⸗ dürfnissen der Finanzverwaltung zum Zwecke der Vertheidigung des Staates durch Königliche Verordnungen selbst unter Inanspruch⸗ nahme der außerordentlichen Hülfsmittel zu genügen. minister forderte die unverzügliche Discussion dieses Gesetzvorschlages. Nach Beendigung der öffentlichen Sitzung begannen die Kommis⸗ sionssitzungen zur Prüfung dieser Vorlage. Heute Abend findet wieder eine Plenarsitzung statt. 3 Der ⸗Corriere Italiano⸗ meldet: Im Ministerium des Innern sind alle Vorbereitungen für die Mobilisirung der Nationalgarde ge⸗ troffen worden. Bukarest, Dienstag 1. Mai. Die bisher gewählten Depu⸗ tirten zur legislativen Versammlung gehoͤren größtentheils der libe⸗ ralen Bojaren⸗Partei an.
Alexandrien, gestern nach Konstantinopel
Wie ver⸗
In der heutigen
wurde ein von Mordini
Der Finanz⸗
Montag, 30. April.
Der Vicekönig ist abgereist.
Zum Staatshaushalts⸗Etat für 1866.
8 XXIX. 8 Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Etat dieses Ministeriums veranschlagt die Ausgaben für dauernde Bedürfnisse zu 4 338,427 Thlr., mithin um 75,475 Thlr. höher als im Vorjahre und um 413,144 Thlr. höher als nach dem Etat für 1861. Da⸗ bei ist zu berücksichtigen, daß die Kirchen und Schulen hauptsächlich aus Aufwendungen der Gemeinden, Patronatsbeiträgen ꝛc., und die Heil⸗ und Wohlthätigkeits⸗Anstalten vornehmlich aus Kommunal⸗, Kreis⸗ und Pro⸗ vinzialmteln unterhalten werden, ferner, daß viele Unterrichts⸗, Kunst⸗ und wissenschaftliche Institute und Wohlthätigkeits⸗Anstalten ihre Dotation zum roßen Theil aus Stiftungs⸗ und ähnlichen Fonds, sowie aus dem eigenen Vermögen und Erwerbe beziehen. Die in dem Etat, neben den gewöhn. lichen Staatsverwaltungs⸗Ausgaben, für jene Institute und Anstalten in Ansatz gebrachten Beträge bilden daher im Wesentlichen nur Zuschüsse, welche der Staat zur Unterhaltung derselben leistet.
Die erwähnten eigenen Einnahmen sind jedoch insofern auf den Staats.⸗ haushalts⸗Etat von Einfluß, als von ihrem Steigen oder Sinken gewöhnlich die Höhe der für die betreffenden Institute aus der Staatskasse zu leistenden Zuschüsse abhängig ist. Sie sind daher im Etat vor der Linie angegeben und auch hier nachstehend wit in Betracht gezogen. Ihr Gesammtbetrag beläuft sich für 1866 auf 2,373,554 Thlr. und ist gegen das Vorjahr um 139,743 Thlr. und gegen den Etat für 1861 um 417,666 Thlr. gestiegen.
Die Ausgabe fuͤr das Ministerium, von überhaupt 125,460 Thlr., zerfällt in 104,400 Thlr. Besoldungen, in 4300 Thlr. andere persönliche Ausgaben, in 14,960 Thlr. sächliche Ausgaben und in 1800 Thlr. Kosten der Unterhaltung des Dienstgebäudes ꝛc. .
Das Beamtenpersonal desselben besteht aus dem Chef des Ministeriums, 1 Unter⸗Staatssecretair, 1 Direktor der Abtheilung für die katholischen Kirchen⸗Angelegenheiten, 18 Räthen, 26 Büreau⸗ und Kassen⸗Beamten, 12 Kanzlei⸗ und 16 Unterbeamten; ferner gehören dazu 1 Direktor und 9 Mitglieder der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen welche ihre diesfälligen Functionen als Nebenämter versehen.
Gegen den Etat fuͤr das Jahr 1861 ist eine Erhöhung des Bedarss
um 10,800 Thlr. eingetreten, wovon 5800 Thlr. auf das Jahr 1866 fallen. Für den evangelischen Kultus werden aus Staatsfonds jährlich 416,158 Thlr. verwendet, und aus eigenen Einnahmen 75,365 Thlr. be⸗ stritten. Die letzteren entspringen aus verschiedenen Stiftungen und Fonds, von welchen der kurmärkische Aemter⸗Kirchen⸗Hauptfonds mit einer Einnahme von 45,614 Thlr., nämlich 25,767 Thlr. an Zinsen von Kapitalien und 19,847 Thlr. an sonstigen Einnahmen, und der Neumärkische Amtskirchen Revenüen⸗Fonds mit einer Einnahme von 18,780 Thlr, darunter 12,779 Thlr. an Zinsen von Kapitalien und 6001 Thlr. an sonstigen Einnahmen, die bedeutendsten sind. Gegen den Etat für 1861 haben sich die eigenen Ein⸗ nahmen um 1731 Thlr. und der Zuschuß aus Staatsfonds um 8782 Thlr. er⸗ höht, worüber nachstehend bei den einzelnen Titeln das Nähere bemerkt ist. Für den evangelischen Ober⸗Kirchenrath sind 20,680 Thlr. in Ansatz ge⸗ bracht, nämlich 16,600 Thlr. zu Besoldungen für den Präsidenten, 4 Mit⸗ glieder, 3 Büreau⸗, 2 Kanzhei⸗ und 4 Unterbeamte; 6 Mitglieder beziehen keine Besoldung, 1480 Thlr. zu anderen persönlichen, 2200 Thlr. zu saͤch⸗ lichen Ausgaben und 400 Thlr. zur Unterhaltung des Dienstgebäudes. Diese Behoͤrde ist durch die Kabinets⸗Ordre vom 29. Juni 1850 zur Aus⸗ bildung der Kirchen⸗Verfassung eingesetzt. Eine Aenderung gegen die An⸗ sätze früͤherer Etats ist nur bei den Besoldungen eingetreten, indem gegen das Vorjahr ein Zugang von 200 Thlr., gegen den Etat für 1861 jedoch ein Minderbedarf von 50 Thlr. nachgewiesen ist. Die Ausgaben für die in den Hauptorten der einzelnen Provinzen be⸗ stehenden Konsistorien, mit Einschluß der bei den Regierungen beschaͤftigten Konsistorial⸗Räthe, sind zusammen zu 111,775 Thlr. veranschlagt, und zwar: 93,535 Thlr. zu Besoldungen, 2300 Thlr. zu anderen persönlichen und 15,940 Thlr. zu sächlichen Ausgaben, wobei gegen den Anschlag für das Vorjahr 1625 Thlr. und gegen den Etat für 1861 8525 Thlr. in Folge Besoldungsverbesserungen und Neuanstellungen eines Raths, eines Secre⸗ tairs, eines Kanzlisten und zweier Unterbeamten, als neue Ansätze hervor⸗ treten. Das Beamtenpersonal besteht für 1866 aus 1 Konsistorial⸗Präsi⸗ denten in Berlin, 3 Konsistorial⸗Direktoren in Breslau, Stettin und Mag⸗ deburg, 9 General⸗Superintendenten, 29 Konsistorial⸗Räthen, von welchen 17 ihre diesfälligen Functionen als Nebenämter versehen, 8 Justitiarien, 1 Verwaltungs⸗Rath in Berlin, 1 Huülfsarbeiter, 21 Secretairen, 14 Kanz⸗ listen und 14 Kanzleidienern. Zu VBesoldungen und Zuschüssen für evangelische Geistliche und Kirchen setzt der Etat einen Fonds von 283,703 Thlr. aus, welcher sich, in Folge verschiedener Heimfälle und neuer Bewilligungen, gegen das Vorjahr um 889 Thlr. und gegen den Etat für 1861 um 307 Thlr. hoͤher stellt. Aus demselben werden gezahlt: in Preußen 26,591 Thlr., in Posen 20,557 Thlr., in Pommern 10,363 Thlr., in Schlesien 16,509 Thlr., in Brandenburg 23,574 Thlr., in Sachsen 42,680 Thlr., in Westfalen 24,852 Thlr., in der Rheinprovinz 68,093 Thlr. und in der Stadt Berlin 41,554 Thlr.; dazu kommen noch 1125 Thlr. für die Beaufsichtigung und Unterhaltung der zum Dombau in Berlin gehörigen Bautheile und der Dispositionsfonds der evangelischen Kirche von 7804 Thlr.
Für den katholischen Kultus werden aus Staatsfonds 747,273 Thaler gewährt, mit einer Steigerung gegen den Etat für 1861 um 3181 Thlr. und gegen den Anschlag des Vorjahres um 1226 Thlr. Die eigenen Einnahmen sind, wie für 1861, zu 150,345 Thlr. angegeben. Die einzelnen Ansätze in dem Etat sind folgende:
Für den fürstbischöflichen Stuhl zu Breslau, die erzbischöflichen Stühle zu Gnesen, Posen und Cöln und die bischöflichen Stühle zu Frauenburg, Pelplin, Münster, Paderborn und Trier mit den dazu gehörigen Dom⸗ Kapiteln, Dom Pfarrkirchen, Seminarien, Emeriten⸗ und Demeriten⸗An⸗ stalten ꝛc. sind die Ausgaben, wie in den früheren Jahren, mit überhaupt 499,914 Thlr. nachgewiesen, wovon 353,569 Thlr. aus Staatsfonds und 146,345 Thlr. aus folgenden eigenen Einnahmen der Bisthümer, nämlich: 36/158 Thlr, aus dem Grundeigenthum, 61,497 Thlr. aus dem Kapital⸗
““
Vermögen, 8491 Thlr. aus Berechtigungen, 17,881 Thlr. aus Stifts⸗ und
anderen Fonds und 22,318 Thlr. aus sonstigen Einnahmen gedeckt werden.
je einzelnen Bisthümer sind dotirt: Breslau mit 80,747 Thlr., davon
3318 Tblr. aus Saehnzesade, Gnesen⸗Posen mit 84,599 Thlr., davon 64,696 Thlr. wie vor, Ermland zu Frauenburg mit 43,228 Thlr, davon 35,080 Thlr. wie vor, Cöln mit 81,804 Thlr., davon 53,004 Thlr. wie vor, Culm zu Pelplin mit 43,762 Thlr., davon 33,346 Thlr. wie vor, Münster mit 57,265 Thlr., davon 36,357 Thlr. wie vor, Paderborn mit 45,884 Thlr., davon 36,741 Thlr. wie vor, und Trier mit 54,530 Thlr., davon 32,510 Thlr. wie vor; ferner das bischöflich⸗ geistliche Gericht zu Erfurt und das bischöflich⸗ geistliche Kommissariat zu Heiligenstadt, Bis⸗ thums Paderborn, mit 1753 Thlr., und das Kollegiatstift in Aachen, Bis⸗ thums Cöln, mit 6037 Thlr., lettrre beiden Summen aus Staatsfonds. Zu Besoldungen und Zuschuͤssen für katholische Geistliche und Kirchen sind für 1866 überhaupt 393,701 Thlr. ausgesetzt, nämlich in Preußen 10,734 Thlr., in Posen 16,331 Thlr, in Pommern 2408 Thlr., in Schlesten 51,479 Thlr., in Brandenburg 2750 Thlr., in Sachsen 20,413 Thlr., in Westfalen 43,353 Thlr., in der Rheinprovinz 242,596 Thlr. und in der Stadt Berlin 3640 Thlr. Die hohen Beträge in Schlesien, Westfalen und der Rheinprovinz finden im Wesentlichen ihre Begründung in der üͤber⸗ wiegenden katholischen Bevölkerung dieser Provinzen. 2
Für den öffentlichen Unterricht, für Kunst und Wissen⸗ schaft sind im Etat überhaupt 1,865,309 Thlr. ausgesetzt und die eigenen Einnahmen zu 1,874,929 Thlr. angegeben. Letztere haben sich seit 1861 um 365,401 Thlr. gesteigert. Die Zuschuͤsse aus Staatsfonds sind in diesem Zeitraum um 235,769 Thlr. erhöht, wovon 48,089 Thlr. auf das Jahr 1866, 18,428 Thlr. auf das Jahr 1865, 73,130 Thlr. auf das Jahr 1864, 27,103 Thlr. auf das Jahr 1863 und 69,019 Thir. auf das Jahr 1862 fallen, wie bei den nachstehenden speziellen Etats⸗Positionen erläutert ist.
Die Ausgaben für die Provinzial⸗Schul⸗Collegien betragen wie im Vorjahre 65,460 Thlr. Davon treffen 51,540 Thlr. auf Besoldungen für die Beamten, nämlich: 1 Dirigent des Provinzial⸗Schul⸗ Collegiums in Berlin, 15 Provinzial⸗Schulräthe und 2 Verwaltungsräthe (für Branden- burg und Sachsen), 21 Büreau⸗-, 9 Kanzlei⸗ und 10 Unterbeamte; ferner 2770 Thlr. auf andere persönliche und 11,150 Thlr. auf sächliche Ausgaben. In Folge der eingetretenen Geschäftsvermehrung, sowie von Besoldungs⸗ verbesserungen, ist der Bedarf gegen den Etat für 1861 bei den Besoldun⸗ gen um 5600 Thlr. und bei den anderen persönlichen und den sächlichen Ausgaben um 1780 Thlr., zusammen um 7380 Thlr. gestiegen. b
Bei den wissenschaftlichen Prüfungs ⸗Kommissionen in Berlin, Bonn, Breslau, Königsberg, Münster, Halle, Greifswald und der theologischen Prüfungs⸗Kommission in Halle, füͤr welche der Gesammibedarf an persön⸗ lichen Ausgaben zu 8780 Thlr. veranschlagt ist, ergiebt der Etat in Folge Vermehrung der Kommissionsmitglieder eine Steigerung gegen den Anschlag ür 1861 von 1350 Thlr. 8 1 8 b zu E“ werden nach dem Etat 604,573 Thlr. Pege. wendet, einschließlich einer Summe von 9,301 Thlr. zu FPe 188 solche aus Staatsfonds erfolgen. Dazu treten noch 378,/942 Th 15 anderweiten Einnahmen, so daß sich der Gesammtbedarf der Universitäten
983,516 Thlr. berechnet. ““
8 8cim Phirear sür 1861 enthält diese Summe eine Steigerung um 155,602 Thlr., wovon 64,139 Thlr. auf die Zuschüsse aus S treffen. Die Steigerung der Aufwendungen des Staats speciell gegen 8 Vorjahr beträgt 24,055 Thlr., nämlich 10,000 Thlr. zur S. er Besoldungen der Universitätslehrer, sowie zur Heranziehung 8 5 rung ausgezeichneter Docenten, und der übrige Betrag hauptsächlich zu 2 1 stattungen von Instituten und Sammlungen der Universitäten, dies durch die fortschreitende Entwickelung der Wissenschaft 1 ü
Den erheblichsten Zuschuß aus Staatsfonds bezieht dis väare in Berlin. Dieselbe ist durch die Kabinets⸗Ordre vom 8 „August 8 5 die eigenen Einnahmen derselben zu 1,718 Thlr. Merchr⸗ len 10,804 en Ausgaben, im Gesammtbetrage von 206,727 Thlr entfallen 8 Tötr. Kosten Ce akademischen Disziplin und Verwaltung, I“ Thlr. auf die Besoldungen der Professoren und Lehrer, nämlich: 12, 1 Thlr. für die evangelisch⸗theologische Fakultät, 13,600 Thlr. für die 1300 stische Fakultät, 21,100 Thlr. für die medizinische Fakultät/ 8 2 Thlr. fuͤr die philosophische Fakultät und 400) Thlr. 88 t8 soren, Sprach⸗ und Exgercitienmeister, ferner 77,070 Th 1 au die Ausgaben für 27. verschiedene Institute - e. ungen, endlich 13,353 Thlr. auf die sonstigen Ausgaben, zu Prämien, Un n gen und Stipendien für Studirende, Baukosten, Abgaben und F 18 ökonomischen und Amtsbedürfnissen ꝛc. Im Sommersemester n
men an den Vorlesungen Theil: 2550 Zuhörer, darunter 1862 immatriku⸗
lirte Studirende — nämlich 1472 Inländer und 390 Ausländer — und
icht i cikulirte Zuhörer. 6 Antsenessiat 8 EFeblan bezieht aus Staatsfonds 90,615 Thlr. und
talien und Reve⸗ innahmen, namentlich aus Zinsen von Kapitalig
1““ “ — 8 EET1“ 6 in d g/ hiervon: 7477 Thlr. für die akademische “ Sehres wäeee 31,715 Thlr. zu Besoldungen fuüͤr die Preofesenoh Lolr, fuͤr die katholis⸗
7800 Thlr. für die evangelisch⸗theologische, 5260 Thlr. fus. “ 500 ür die j 7600 Thlr. für die medizinsiche tbeologische, 6600 Thlr. fuüͤr die juristische, kultät, so wie 1155 Thlr. für und 23,300 Thlr. für die philosophische Fakultät, itute und Samm⸗ 7. „, ferner 31,197 Thlr. für 23 verschiedene Institute u ö 15,806 Thlr. zu sonstigen Fühen. Dis Sag0ges 1535 lief sich im Sommer⸗Semester 1865 auf 1001 wovon d 9,3 8 81 : änder i cikulirt wie 93 Zuhöͤrer nicht immatrikulirt waren. 39 Lagländer “ 88,9 Föean die Einnahmen aus Stagts. fonds 123,630 Thlr. und die eigenen Einnahmen 6010 Thlr. vagegen die Ausgaben 8771 Thlr. für die akademische Disziplin und Vermsetzang, 72,744 Thlr. zu Besoldungen der Professoren und Lehrer, und zwar: 5800 Thlr. für die evangelisch⸗theologische, * selr füͤfane on os denn 12,700 Thlr. für die juristische, 13,250 Thlr. fur die mnieezmensese 1 33,300 Thlr. san die Uhilesophische Fakultät, so wie 1394 Thlr. für Lek
toren ꝛc., ferner 35,729 Thlr. für 26 verschiedene Institute und Samm⸗ lungen und 12,396 Thlr. für sonstige Bedürfnisse. An den Vorlesungen nahmen Theil 763 Inländer und 145 Ausländer als immatrikulirte Studi⸗ rende und 62 nicht immatrikulirte Zuhoͤrer.
Die Universität in Halle hat 68,679 Thlr. an Einnahmen aus Staats⸗ fonds und 51,281 Thlr. an eigenen Einnahmen und Zuschüssen aus Stif⸗ tungen. Ihre Ausgaben betragen: 7370 Thlr. für die akademische Disziplin und Verwaltung, 54,755 Thlr. zu Besoldungen der Professoren und Lehrer, nämlich: 10,100 Thlr. für die evangettsch-teoleg ghc 7700 Thlr. für die juristische, 9459 Thlr. füͤr die medizinische und 25,500 Thlr. für die philo⸗ sophische Fakultät, so wie 996 Thlr für Lektoren ꝛc, ferner 40,655 Thlr. für 23 verschiedene Institute und Sammlungen, darunter 13,730 Thlr. für das medizinische und chirurgische Klinikum; und 17,180 Thlr. für sonstige Bedürfnisse. An Zuhörern waren in den Vorlesungen des obigen Zeit⸗ raumes überhaupt 834 vorhanden, darunter 722 Inländer und 99 Aus⸗ länder als immatrikulirte und 13 als nicht immatrikulirte Studirende.
Die Universität in Königsberg i. Pr. bezieht aus Staatsfonds 100,789 Thaler und an eigenen Einnahmen 5138 Thlr. Sie verausgabt hiervon 8958 Thlr. für die akademische Disziplin und Verwaltung, 41,721 Thlr. zu Besoldungen der Professoren und Lehrer, nämlich 5787 Thlr. für die evangelisch⸗theologische, 5794 Thlr. für die juristische, 8200 Thlr. für die medizinische und 21,540 Thlr. für die philosophische Fakultät, sowie 400 Thlr. für Lektoren ꝛc, ferner 38,027 Thlr. für 26 verschiedene Institute und Sammlungen, und 17,221 Thlr. für sonstige Bedürfnisse. Die Zahl der Studirenden belief sich in dem obigen Zeitraume auf 472, darunter waren 435 Inländer und 19 Ausländer immatrikulirt und 18 Zuhörer nicht immatrikulirt. -
Die Universität in Greifswald erhält sich aus eigenem Vermögen und bezieht keinen Zuschuß aus Staatsfonds. Ihre Einnahmen, hauptsächlich aus den Revenüen von ihrem Grundeigenthum bestehend, belaufen sich auf 91,600 Thlr., wovon 4543 Thlr. für die akademische Disziplin und Ver⸗ waltung, einschließlich 1403 Thlr. zu Pensionen, 45,187 Thlr. zu den Be⸗ soldungen der Professoren und Lehrer, und zwar: 6300 Thlr. für die evan⸗ gelisch⸗theologische, 8012 Thlr. für die juristische, 8900 Thlr. für die medi⸗ zinische und 20,000 Thlr. für die philosophische Fakultät, so wie 1975 Thlr. für Lektoren ꝛc., ferner 34,895 Thlr. für 22 verschiedene Institute und Samm⸗ lungen, und 6975 Thlr. zu sonstigen Ausgaben verwendet werden. Die Zahl der Studirenden belief sich auf 368, wovon 340 Inländer und 2 Ausländer immatrikulirt und 7 Zuhörer nicht immatrikulirt waren.
Die theologisch⸗philosophische Akademie zu Münster wird überwiegen aus Stiftsfonds dotirt und erfordert zu ihren Heigenen Einnahmen vo⸗ 17,215 Thlr. nur einen Zuschuß aus Staatsfonds von 2250 Thlr., womit die Ausgaben von 430 Thlr. für die akademische Disziplin und Verwal⸗ tung, von 12,800 Thlr. zu Besoldungen für die Professoren und Lehrer, nämlich 4150 Thlr. für die katholisch⸗theologische und 8650 Thlr. für die philosophische Fakultät, ferner 5263 Thlr. für 10 verschiedene Institute und Sammlungen und 972 Thlr. für sonstige Bedürfnisse bestritten werden. An Studirenden waren vorhanden: 532 immatrikulirte, — nämlich 481 Inländer und 51 Ausländer, — und 9 nicht immatrikulirte Zuhörer.
Sodann kommen noch in Betracht die Neben⸗Einnahmen der verschie⸗ denen Universitäts⸗Institute und Sammlungen, veranschlagt zu 74,270 Thlr. welche außer den obigen Beträgen ebenfalls für die Zwecke der Institute verwendet werden, sowie die Einnahmen und Ausgaben der den Univerfi⸗ täten gewidmeten, resp. denselben zur Verwaltung uͤberwiesenen Stiftungen und Fonds, soweit dieselben mit Rücksicht auf die Bestimmung der Stifter nicht zu den unmittelbaren Einnahmen und Ausgaben der Univerfitaten ge⸗ hören. Die Summe dieser Beträge beläuft sich auf 110,133 Thlr.
Von dem Gesammtbetrage der Ausgaben für die Universitäten, welcher mit dem Gesammtbetrage der Einnahmen im Gleichgewichte steht, Heshen überhaupt 48,353 Thlr. auf die Kosten der akademischen Disziplin 88 Ver⸗ waltung, 394,722 Thlr. auf die Besoldungen der Professoren und Lehrer, 337,106 Thlr. auf die Kosten für Institute und Sammlungen und fin den Universitäts⸗Gottesdienst, 140,443 Thlr. auf die Kosten für 5 zu Prämien, Unterstützungen und Stipendien für Studirende, 19,469 Thlr. auf Baukosten, Abgaben und Lasten und 34,121 Thlr. auf die Ausgaben zu neuen Besoldungen, und 1.“ innerhalb der Normal⸗Etats, u ökonomischen und Amtsbedürfnissen. b u An Prpfessoren sind uͤberhaupt vorhanden: 34 ordentliche und 16 außer- ordentliche der evangelisch⸗theologischen Fakultät, 15 ordentliche und LgB außer- ordentliche der katholisch⸗theologischen Fakultät, 39 ordentliche und 10 außer. ordentliche der juristischen Fakultät, 52 ordentlich: und 238 außerordentlich der medizinischen Fakultät, 130 ordentliche und 10 außerordentliche der phzi⸗ losophischen Fakultät, zusammen 270 ordentliche und 125 außerordentliche Professoren; davon in Berlin 58 ordentliche und 53 außerordentliche in Breslau 4* ordentliche und 15 außerordentliche, in Bonn 50 ordentliche und 19 außerordentliche, in Halle 38 ordentliche und 18 außerurdentlüche, in Königsberg 37 ordentliche und 7 außerordentliche, in Greifsmald 33 — liche und 5 außerordentliche, in Münster 12 ordentliche und 71 außer⸗
ntliche. 1““
s 1cg, sammtzahl der immatrikulirten Studirenden betrug im Sommer⸗ Semester v. J. 5846, darunter 5082 Inländer und 164 Ausländer, ader nach Fakultäten geordnet: 990 für die evangelisch⸗thevlogische, üt8 für die katholisch⸗theologische, 976 für die juristische, 1153 für die medizinische und 2108 für die Seeen. een nahmen 890 nicht imma⸗ cikulirte Zuhörer an den Vorlesungen Theil. ““ Zühaffem für die Gymnasien und Realschulen sind 268, 298 Thlr. aus unmittelbaren und 81,249 Thlr aus muttelharen Staatsfonde⸗ — Stifts⸗ und bestimmten Zwecken gewidmeten Fonds, zusammen 347,54- geg zum Etat gebracht, und zwar 3190 Tdhr. weniger als im Variahre r. 22,604 Thlr. mehr als nach dem Etat für 186t. Oas Weniger gegen de Jorj 1 in scher z, indem in der Wirklichkeit der Bedarf in Vorjahr ist nur ein scheindares, indem in 8 — Folge Erweiterung einzelner Gymnasien und Nruanstellung * — um 4715 Thlr. gestiegen, und nur durch Uebertragung auf andere Witer eine Summe von 7905 Thlr. in Abgang gekemmen st.
Die sonstigen Einnahmen der Homnasten und Rralschu⸗