Ministerium hat hiernach das Weitere
igunn.
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 19. April 1866 —
betreffend die Erhöhung der (Kriegs⸗) Verpflegungs⸗
Etats einer Ersatz⸗Batterie resp. einer Festungs⸗
Artillerie⸗Compagnie um einen Lazareth⸗Gehülfen,
so wie die Verhältnisse sämmtlicher Lazareth⸗Ge⸗
hülfen des mobilen (Kriegs⸗) Standes der Armee überhaupt.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß der in den bezüglichen (Kriegs⸗) Verpflegungs⸗Etats einer Ersatz⸗Batterie resp. einer Festungs⸗Artillerie⸗Compagnie angegebenen Stärke ein Lazarethgehülfe hinzutrete und daß auf die Verbältnisse dieser, sowie überhaupt sämmtlicher Lazareth⸗Gehülfen des mobilen (Kriegs⸗) Standes der Armee die Bestimmungen Meiner Ordre vom 11. Ja⸗ nuar dieses Jahres analoge Anwendung finden. Das Kriegs⸗ u veranlassen.
Kriegs . Ministerium.
Berlin, den 19. April 1866.
11“
An das Kriegs⸗Ministeriuum. “ Vorstehende Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre wird mit nachfolgenden Erläuterungen zur Kenntniß der Armee gebracht: 8 1) Die in der Allerhöchsten Ordre vom 11. Januar d. J. ge⸗ dachten Ernennungen und Loͤhnungssätze fifiden — die be⸗ standene resp. »gut⸗ bestandene Prüfung vorausgesetzt — im Kriegszustande lediglich nach Maßgabe der zurückgelegten aktiven Dienstzeit Anwendung. Die im Beurlaubten⸗Verhältniß zuge⸗ brachte Zeit bleibt hierbei außer Betracht. Die Lazareth⸗Gehülfen der auf dem Feld⸗Etat stehenden Trup⸗ pen und Feld⸗Lazarethe erhalten, statt des sub pos. 4 der Allerhöchsten Ordre vom 11. Januar d. J. gedachten freien Mittagstisches, die freie Viktualien⸗Portion, ohne den bishe⸗
rigen Löhnungsabzug dafür zu erleiden. Kre Bei den Feld⸗Lazarethen erhalten die Lazareth⸗Gehülfen auch ferner die dort bisher etatsmäßig gewesene Löhnung, sofern dieselbe nach Vorstehendem nicht auf eine höhere Löhnung An⸗ spruch haben. 1.“ B “ Berlin, den 23. April 1866. Kriegs⸗Ministerium, 2 8 v. Podbielski.
8 “ 1“
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche zc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 28. April. v. Radecke, Rittmstr. à la suite des Litthauischen Drag. Regts. Nr. 1
Programm der sächsischen Regierung im Falle eines zwischen Preußen und Oesterreich ausbrechenden Konflikts die Neutralität sein werde. Der Frhr. v. Beust hat es als seine eigene Ansicht ausgesprochen, daß diese Neutralität anf das Strengste innegehal⸗ ten und nach keiner Seite hin verlassen werden dürfe. Zugleich hat er den Bundesstandpunkt als für Sachsen allein maßgebend bezeichnet, und es sich sowohl in seinen hierher gerichteten, wie in den am Bundestage abgegebenen Erklärungen zur besonderen Auf⸗ gabe gemacht, nachzuweisen, daß dieser Bundesstandpunkt einen Krieg unmöglich mache, und daß die Institutionen des Bundes, namentlich des Art. XI. der Bundesakte, hinreichende Mittel dar⸗ böten, um eine Spannung zwischen Bundesgliedern auszugleichen, und einen Konflikt zu verhüten.
In einem schwer zu lösenden Widerspruch biermit stehen die Nachrichten, welche uns über die nichts destoweniger in Sachsen stattfindenden Rüstungen und Kriegsvorbereitungen zugehen, und welche uns nicht daruͤber in Zweifel lassen, daß die ganze säch⸗ sische Armee allmälig auf vollen Kriegsfuß gesetzt werde, und daß dies Verhältniß namentlich durch die angeordneten und zum größeren Theil bereits effektuirten Pferdeankäufe, bei der Artillerie bereits vollständig, bei der Kavallerie nahezu erreicht sei.
Die Natur unserer gegenwärtigen Beziehungen zu Oester⸗ reich und die geographische Lage Sachsens erlauben uns nicht, diese Vorbereitungen und Rüstungen unbeachtet zu lassen. Wir können es nicht gleichgültig ansehen, wenn in einem solchen kriti⸗ schen Augenblicke ein Staat, dessen Haltung von Bedeutung für beide Theile ist, Maßregeln trifft, welche nur einen Sinn haben, wenn die Neutralität aufgegeben werden soll. Dazu kommt — zu meinem Bedauern muß ich es aussprechen — daß die bis⸗ berige Stellung der Königlich sächsischen Regierung und der in der sächsischen offiziösen Presse sich kundgebende Geist der Feind⸗ seligkeit gegen Preußen uns kaum eine andere Annahme erlaubt, als daß diese Rüstungen gegen uns gerichtet seien.
Diese Erwägungen werden es rechtfertigen, wenn wir die Königl. sächsische Regierung um Aufklärungen über ihre Kriegs⸗ vorbereitungen angehen.
Auf Befehl Sr. Majestät des Königs habe ich daher Ew. ꝛc. ergebenst zu ersuchen, von dem Freiherrn von Beust mündlich, aber amtlich sich die geeigneten Aufklärungen über den Zweck die⸗ ser Rüstungen zu erbitten. Ew. ꝛc. wollen ihm dabei zugleich andeuten, daß, wenn diese Aufklärungen nicht in befriedigender Weise gegeben und die vorgenommenen Rüstungen nicht abgestellt werden, Se. Majestät der König genöthigt sein würden, ent⸗ sprechende militairische Maßregeln Sachsen gegenüber anzuordnen.
Indem ich einer baldigen gef. Rückäußerung entgegensehe, ermächtige ich Ew. ꝛc. zugleich, diese Depesche dem Königl. sächsi⸗ schen Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten in ihrem
vollen Umfange vorzulesen und, wenn er es wünschen sollte, sie auch in seinen Händen zu lassen. (gez.) Bismarck.
— Die »Spenersche Ztg.⸗ enthält folgende Mittheilungen über
österreichische und sächsische Kriegsrüstungen:
Aus Oberschlesien vom 4. Mai: Nach Nachrichten aus Trop⸗ pau sind die Urlauber der drei Bataillone des Regiments Franz Joseph daselbst bereits eingekleidet und unter Waffen. Ein Theil derselben hat gestern Nacht die Stadt verlassen. Die außerdem daselbst eingekleideten Urlauber des 4. und 11. Jäger⸗Bataillons, so wie diejenigen der Ar⸗
Mitgliedern bestehen wird.
8 1öö
zu Fuß ein sämmtliche Urlauber des hier stationirten Infanterie⸗Regiments »Martini⸗.
Siebenbürgen eintreffen sollen.
Oesterreich. Karlsbad, 3. Mai. (W. Z.) in Sophie ist heute hier angekommen. 2. Mai. (Dresd. J.) Kirchenparamente der Schloßkapelle und die Lo⸗ ettoschatzkammer, so wie Kostbarkeiten des Kaisers Ferdinand Wien befördert wurden. Pesth, 3. Mai. (W. Z.) Die 67 er Kommission hielt heute
unter Vorsitz des Grafen Andrässy eine Sitzung, in welcher be⸗ sscchlossen wurde, zur Beantwortung der Fragen, welches sind die ge⸗ meinsamen Angelegenheiten und wie sind sie zu behandeln? eine aus' 15 Mitgliedern bestehende Subkommission zu ernennen. borat dieser Subkommission wird, ehe man an die Detailberathung
Das Elo⸗
dem Hause vorgelegt werden. Die 12er⸗Kommission hielt heute
Vormittag ebenfalls eine Sitzung, welche Abends 5 Uhr fortgesetzt
vird. Es handelt sich um die Einreihung der Mitglieder in die noch zu wählenden fünf Kommissionen, deren jede aus ungefähr 80
(W. Z.) Auf der Fregatte »Novara⸗ im
Triest, 3. März.
Dock zu Pola ist ein Brand ausgebrochen, welcher vermuthlich ge⸗ legt wurde. — Der Waarentransport auf der Bahn von Pesth nach
ier (herwärts) ist eingestellt.
Aus Oesterr.⸗Schlesien, 3. Mai, wird der »Schl. Ztg.⸗ geschrieben: Die Situation wird von Tage zu Tage kriegerischer. Aus allen Ortschaften Schlesiens eilen in diesen Tagen die Beur⸗ aubten nach Troppau, um dort sich zu gestellen. Man hat selbst olche einberufen, die bereits über ihre reglementsmäßige Dienstzeit hinaus sind, wenn sie ihre Entlassung noch nicht erhalten hatten, was bei der Langsamkeit unserer Behörden sich oft auf 2 bis 3 Jahre über den Termin hinaus verzögert. In Troppau wird in Folge dessen eine so große Masse von Urlaubern zusammenkommen, daß nan sie nur dadurch wird unterbringen können, daß man die Schulen schließt. Es ist bereits auch ein dahin gehender Befehl erlassen. Auch sind zur Besetzung der Grenze schon mehrere Regimenter Infanterie n Anmarsch. Aus Galizien wird ein Infanterie⸗Regiment erwartet,
velches für die Troppauer Gegend bestimmt ist, für Bielitz, Biala
und Oswiecim sind zwei ungarische Infanterie⸗Regimenter im An⸗
marsch, welche die Grenze besetzen sollen. Man sieht diesen Regi⸗ mentern aus Ungarn gerade nicht mit besonderer Freude entgegen,
da man Gelegenheit hatte, die rohen Sitten dieser halbwilden Nation
bei ihren Durchzügen kennen zu lernen.
Lemberg, 1. Mai. Dem ⸗Dziennik pozn.⸗ wird über die
österreichischen Rüstungen unter vorstehendem Datum geschrieben: „Ich habe schon früher berichtet, daß, wie die Artillerie und der Frain, so auch die Infanterie⸗Regimenter, wenigstens die hier in
Galizien stationirten, auf Kriegsfuß gestellt worden sind. Die be⸗ reffenden, den Regiments⸗Commandeuren schon vor vier Wochen
zugekommenen Befehle sind jetzt in Folge telegraphischer Weisungen des Kriegsministers zur Ausführung gebracht. Lemberg ist der Sam⸗ melpunkt für die jetzt einberufenen Urlauber und Reservisten der zum
Lemberger Wehrbezirks⸗Rayon gehörigen Regimenter. Täglich treffen daher bedeutende Transporte Soldaten theils zu Wagen, theils Heute, ist der letzte Gestellungs⸗Termin für
Seit Tagesanbruch ziehen daher schaarenweise die Ur⸗ auber dieses Regiments herbei. Die hiesige Militair⸗Verwaltung rwartet einen sehr bedeutenden Zufluß von Truppen, da außer den Urlaubern neue Truppen⸗Abtheilungen aus der Bukowina und Für jetzt sind 6000 Mann in Quartieren unterzubringen. Da die vom Magistrat zu beschaffenden
Als bestimmt verlautet, daß
1487
Die Frau
schließlich wurde nach langer, bewegter Sitzung die Fortsetzung der Debatte auf morgen vertagt. — Hr. de Brouckeère und mit ihm eine Reihe Mitglieder beider Parteien haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Gewährung einer Million Francs als Zuschuß zu dem eventuellen Ertrage der National⸗Subseription für das Denk⸗ mal des Königs Leopold I. beantragt.
Großbritannien und Irland. London, 3. Mai. Der Prinz von Wales hielt gestern statt der Königin ein Lever im
St. James⸗Palast. Es fanden gegen 170 Vorstellungen statt, welche
ö mit Vorstellungen vor Ihrer Majestät selber sein en. 8 Der Verein Literary Fund (zur Unterstützung von Schrift⸗
steilern) vereinigte sich gestern unter Vorsitz von Lord Houghton zu dem jährlichen Bankette. Gegen hundert Mitglieder nahmen an dem Festmahle Theil.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses beantragte Chambers die zweite Lesung der »Marriage with a Deceased Wife'’s Sister Bill«, d. h. eines Entwurfs, der den Zweck hat, die Ehe mit einer Schwester der verstorbenen Gattin zu legalisiren. Gegenwärtig wird eine solche Ehe vom englischen Gesetz nicht anerkannt, Kinder aus solcher Ehe sind in den Augen des Scleses Bastarde und ohne Erbrecht. Trotzdem sind viele solcher Ehen von britischen Unterthanen im Auslande geschlossen worden, und eine von Lord Lyndhorst 1835 erwirkte Parlamentsakte gab den bis dahin im Auslande geschlossenen Verbindungen — aus Rücksicht darauf, sagt man, daß unter den so Vermählten ein sehr begüterter Herzog war — die Indemnitaͤt, legalisirte sie, erklärte aber zugleich, daß das Verbot fortbestehen und jede künftig wissentlich eingegangene Ehe solcher Art ungültig sein solle. Das Verbot würde in der Erwartung, daß eine ähnliche Indemnitätsbill oder die Abschafung des alten Statuts nach einer Reihe von Jahren wahrscheinlich sei, von vielen Seiten übertreten, was jedoch für die Nachkommenschaft böse Folgen gehabt hat. Vor ein paar Jahren erst verloren zwei Geschwister, Sprossen solcher Ehe, durch ge⸗ richtliche Entscheidung ihr ganzes Erbtheil. Seit einer ziemlich langen Periode wird fast jäbrlich von einem oder dem andern Mitgliede eine Bill zur Ab⸗ schaffung des Verbotes eingebracht, aber sie scheitert bald im Unter⸗ bald im Oberhause. Chambers, der diesmal den Gesetzentwurf beantragt, macht unter anderen Gründen den geltend, daß sich das Verbot auf eine Begriffsver⸗ wechslung stütze, indem man übersehe, daß die Schwester der Gat⸗ tin zwar eine Verwandte, aber keine Blutsverwandte des Gatten sei. In der That verbiete die Bibel die vom englischen Gesetz untersagten Ehen nicht. Die Gegner der Bill brandmarkten die bewußten Ehen mit dem starken, aber falschen Wort: Blutschande; aber eine blutschänderische Ver⸗ bindung müßte nicht blos für ungültig erklärt, sondern als entehrendes Ver⸗ brechen bestraft werden. Sie häͤtten aber nicht die Konsequenz oder den Muth, ein Strafgesetz zu beantragen. Er weist endlich auf das Beispiel der protestantischen Länder der übrigen Christenheit hin und auf die That⸗ sache, daß selbst in katholischen Staaten der Wittwer die Schwester der verstorbenen Gattin mittelst eines leicht zu erlangenden Dispenses zum Altar führen und seinen Kindern eine zweite Mutter, anstatt einer kalten Stiefmutter, geben darf. — Hunt, der die Verwerfung beantragt, behaup⸗ tet, daß die Verwandtschaft durch Anheirathung nicht so leicht genommen werden dürfe; denn erkläre man die Schwester der Gattin für eine Fremde, so könnte auch die Ehe mit der Nichte oder Mutter der verstorbenen oder gar der geschiedenen Gattin für erlaubt gelten. Die zahlreichen Petitionen gegen die Bill seien ein Beweis von der im Volke herrschenden Meinung, daß das Verbot sich auf das Wort Gottes stütze. Es handle sich auch nicht darum, den ärmeren Klassen eine Erleichterung zu verschaffen, denn unter 1648 solcher Ehen seien nur 40 von Tagelöhnern und Handwerkern ge⸗ schlossen worden. — Sir G. Grey glaubt, daß die Majorität der Meinun⸗ gen zu Gunsten einer Milderung des Verbots sti, und daß er nicht gegen die zweite Lesung stimmen werde; aber man sollte die Frage nicht immer wieder von Neuem anregen, so lange keine Aussicht zu einer Lösung sich zeigen wolle. — Der Attorney⸗General bekämpft die Bill entschieden⸗ sie würde das Familienglück, wegen dessen England berühmt und durch das
es vor allen Ländern groß sei, untergraben; sie würde die Abschaffung aller
Privat⸗Quartiere nicht ausreichend sind, so ist die ganze hiesige 1 auf die Verwandtschaft gegründeten Verbote rechtfertigen u. s. w. u. s. w.
(Prinz Albrecht von Preußen) unter Belassung in seinem Verhältniß als Citadelle zu diesem Zweck geräumt worden. Die Jäger und die
persönlicher Adjutant des Prinzen Albrecht von Preußen Königliche Hoheit tillerie sind in einzelnen Abtheilungen nach Prag dirigirt. Gestern Abend
ging eine Schwadron des Husaren⸗Regiments Nicolaus unter 4 Offizieren
Bruders Sr. Maj. des Königs), zum Westfäl. Drag. Reg. Nr. 7, à la suite dess. versetzt. Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 23. April.
Schindler, Zahlmstr⸗Aspirant vom 2. Bat. 1. Oberschles. Inf. Negts.
22, zum Zahlmstr. 2. Klasse beim 2. Landw. Ulanen⸗Regt. ernannt.
NRichtamtliches.
Preußen. Berlin, 5. Mai. Se. Majestät der König
besichtigten heute auf dem Exerzierplatz hinter dem Carlsgarten das
Garde⸗Pionier⸗Bataillon und das Kaiser Franz Garde⸗Grenadier Regiment Nr. 2.
Darauf ertheilten Allerhöchstdieselben dem Rittergutsbesitzer Frei⸗ herrn von Heintze aus Holstein, sowie dem General⸗Major und Ge⸗ sandten in Tassel von Roeder Audienzen und nahmen den Vortrag des Kriegs⸗Ministers und Militair⸗Kabinets entgegen. Später be⸗ gaben Se. Majestät Allerhöchstsich ins Auswärtige Ministerium und empfingen dort den Vortrag des Grafen von Bismarck.
— Die Depesche des Herrn Grafen v. Bismarck an den
reußischen Gesandten in Dresden vom 27. April lautet:
Aus den Aeußerungen des Königl, sächsischen Herrn Mini⸗ sters der auswärtigen Angelegenheiten, welche Ew. 2c. wiederholt berichtet haben, hatten wir bisher entnehmen müssen, daß das
1u“
per Eisenbahn durch Oderberg nach Theresienstadt. Die anderen Esca⸗ drons des Regiments folgten gestern in der Nacht und heute früh. Die ganze österreichische Armee wird mobil gemacht. Die ältesten Jahrgänge werden eingezogen.
Aus Halle, vom 3. Mai: Seit mehreren Tagen gehen bedeutende Pferdetransporte auf der Eisenbahn nach Leipzig. Dem Anscheine nach sind die Pferde im Hannöverschen und in Jütland aufgekauft. Sie wer⸗ den in Wagen der hannöverschen und braunschweigischen Bahnen beför⸗ dert und gehen dem Vernehmen nach durch Sachsen nach Oesterreich.
Aus Leipzig vom 3. Mai: Am 1. d. M. sind neue Urlauber für das hier stehende Schützen⸗Bataillon eingetroffen. In der letzten Woche haben Kommandos der Kavallerie⸗Regimenter die bei den hiesigen bekann⸗ ten Pferdehändlern angekauften Pferde in Empfang genommen. Die Pferdelieferungen dauern fort.
II 8 4
Mecklenburg. Schwerin, 4. Mai. (Mecklenburg. Ztg.)
Se. Köͤnigliche Hoheit der Großherzog ist gestern Nachmittag von
Rostock hierher zurückgekehrt, Ihre Königliche Hoheit die Frau
Großherzogin⸗Mutter Abends von Ludwigslust wieder hier eingetroffen.
Hessen. Darmstadt, 3. Mai. (Darmstädt. Ztg.) Ihre
Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl sind heute Vormittag
von Gießen resp. Schwerin wieder in hiesiger Residenz eingetroffen.
Frankfurt a. M., 4. Mai. Morgen findet eine außer⸗ ordentliche Bundestagssitzung auf Antrag Sachsens statt, welches in Folge des letzten Notenwechsels mit Preußen die Ver⸗ mittelung des Bundes anruft.
der französischen Regierung große P
Infanterie, welche dort untergebracht waren, wurden einstweilen in den umliegenden Dörfern einquartiert.
Ein Theil dieser vorgestern einquartirten Jäger wurde gestern plötzlich zusammengezogen und per Eisenbahn nach Westen befördert. Die Kasernen in der Cita⸗ delle füllen sich täglich mit von allen Seiten heranziehenden Ur⸗
aubern. fi1 8 1 — b“ 1 Schweiz. Bern, 2. Mai. Seit einigen Tagen find
den Cantonen Genf und Waadt, sowie im Berner Jura, so mel⸗
det man der ⸗Köln. Ztg.⸗ aus zuverlässiger Quelle, für Rechnung ferdeankäufe statt. Ebenso wer⸗ den in dem Canton Wallis, ganz wie zur Zeit des Krimkrieges und des letzten italienischen Krieges, von italienischen Händlern alle dort vorräthigen Maulthiere und ganze Heerden von Schafen angekauft,
und endlich geht aus Genf die Nachricht zu, daß in der Nähe von
Lyon bei Sathonay Vorbereitungen zu einem großen Feldlager ge⸗ troffen werden, welches aus drei Divisionen unter dem Befehle des Generals Montauban bestehen soll.
Belgien. Brüssel, 3. Mai. Das Abgeordnetenhaus hat
heute die Discussion der Wahlreform⸗Vorlagen unterbrochen,
um einen mehrstündigen Vortrag des Justizministers Bara anzuhören, der zur Antwort auf eine Interpellation des Hrn. Funck die Ge⸗ schichte der Mißbräuche in den durch das neue Stipendiengesetz ab⸗ geschafften Spezialverwaltungen der Studienstiftungen beleuchtete;
(Der Minister des Innern sprach für, der Attorney⸗General spricht gegen das Prinzip der Bill — sie ist nämlich »offene Frage“.) Die zweite Lesung wird darauf mit 19 Stimmen Majorität, mit 174 gegen 155,„ verworfen.
Italien. Florenz, 30. April. (Köln. Z.) In der gestrigen Kammersitzung erhoben sich die Deputirten wie Ein Mann, um dem Minister ein Vertrauens⸗Votum zu geben, bei welchem alle Partei⸗ Unterschiede vor der Rücksicht auf das große Interesse des Allge⸗ meinen wegfielen. Ein donnernder Beifall begrüßte den einmüthi⸗ gen Beschluß der Landesvertretung. Der erste Gebrauch, den das Ministerium von den ihm ertheilten Finanzvollmachten machen wird, soll die Einführung des Zwangscourses für die Banknoten sein, welche unter den jetzigen anomalen Verhältnissen wohl gerechtfertigr und zur Vermeidung schlimmer Katastrophen unumgänglich ist. Dagegen giebt man den Plan einer Besteuerung der italienischen Rente als solcher gänzlich auf. — Die Rüstungen nehmen ihrer energischen Fortgang. Admiral Persang hatte eine Zusammenkunft mit dem Könige und wird wahrscheinlich in Kurzem das Ober⸗ kommando der Flotte übernehmen. Ueberall bilden sich Comiteé 3 zur Einreihung von Freiwilligen
Rußland und Polen. Petersburg, 3. Mai. Die Ergebenheits⸗Adressen und Beglückwünschungs⸗Teiegramme an
Se. Majestät den Kaiser laufen noch immer von allen Seiten ein. Die letzten beiden Nummern der »Nordd. Post⸗ theilen den Wort⸗