1866 / 109 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ist am gestrigen Spätabende hierselbst die Ordre an die öster⸗ reichische Garnison eingetroffen, sich marschbereit zu halten und der Transport der Bagage verfügt worden⸗ Mehrere Unteroffiziere und Aspiranten sind zu Offizieren avancirt und bereits am vorgestrigen und gestrigen Tage nach Oesterreich abgereist.

In Folge des großen Armee⸗Avancements in der österreichischen

Armee ist auch der Chef des theilweise hier garnisonirenden Regi⸗ mentes »Ramming⸗ Oberst v. Abele zum General⸗Major befördert worden und wird derselbe eine Brigade in der italienischen Armee übernehmen.

Der Gouverneur General⸗Lieutenant von Manteuffel ist heute

Korgen von Schleswig hier eingetroffen und hat dem General von Kaphengst einen Besuch abgestattet.

Die Frequenz unseres Eiderkanals in dem verflossenen Mo⸗ nat April betrug im Ganzen 430 Schiffe, wovon 353 mit Ladung durchpassirten. Die am stärksten vertretene Flagge war die schleswig⸗ holsteinische mit 298 Schiffen, ihr am nächsten kam die hannoversche mit 62 Schiffen, außerdem waren vertreten Hamburg durch 7 Schiffe, Preußen durch 10, Dänemark durch 27 ꝛc.

Sachsen. Dresden, 9. Mai. Heute hat die Schlußsitzung der Kommission für deutsches Obligationsrecht stattgefunden. Hessen. Darmstadt, 9. Mai. Aus verläßlicher Quelle wird die Nachricht bestätigt, dem Prinzen Alexander von Hessen sei vom Kaiser von Oesterreich die Eröffnung gemacht worden, daß

r vom Könige von Württemberg zum Commandeur des 8. Bundes⸗ Corps designirt sei.

Frankfurt a. M., 10. Mai. Abstimmung von Preußen n der Bundestagssitzung am 9. d. M. über den sächsischen Untrag in Betreff eines auf Grund des Artikels XI. der Bundes⸗ Akte an die Königlich preußische Regierung zu richtenden Ersuchens:

»In Mitte des Friedens und ohne daß von Seiten Preußens

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rgendwelche für seine Nachbarn bedrohliche Vorkehrungen getroffen wären, hat die Kaiserlich österreichische Regierung Rüstungen gegen Preußen begonnen, und die Königlich sächsische sich densel⸗ ben bald darauf mit den ersten Einleitungen der ihrigen ngeschlossen. Wenn die Königliche Regierung auch die sächsischen Rüstungen, unabhängig von den österreichischen, als bedrohlich nicht ätte auffassen dürfen, so mußte sie doch ihre Aufmerksamkeit verdoppeln, sobald zwei ihrer Bundesgenossen, deren Gebietszusam⸗ menhang die Sphäre ihrer gemeinsamen militairischen Action bis nahe an die Hauptstadt von Preußen reichen läßt, gleichzeitig und in offenbarem Zusammenhang militairische Vorbereitungen treffen. Die Königliche Regierung hätte voraussetzen dürfen, daß Oesterreich sowohl als Sachsen, wenn sie sich wirklich von Preußen bedroht glaubten, nach den von ihnen selbst bekannten Auffassungen vor jedem anderen Schritte sich an den Bund, Behufs Sicherstellung des Bundesfriedens gewendet haben würden. Statt dessen haben beide Regierungen es vorgezogen, sich in Verfassung zu etwaiger Selbsthilfe zu setzen. Die preußische Regierung hatte inzwischen durch ihre Cirkular⸗ Devpesche vom 24. März d. J. die Thbatsachen und die Besorgnisse, welche sie an dieselben knüpfte, zur Kenntniß ihrer Bundesgenossen gebracht. Die Antworten, welche sie erhielt, haben ihr die Aussicht auf rechtzeitige Unterstützung, im Fall sie angegriffen würde, nicht gewährt. Sie hat sich erst dadurch genöthigt gesehen, zur Sicherung ihres Gebiets eigene Vorkehrungen zu treffen, und selbst diese am Ende des Monats März nur in sehr geringem und beschränktem Maße eingeleitet.

In der Zwischenzeit haben die Rüstungen sich nicht vermindert, sondern erheblich vermehrt. Die Königliche Regierung ist bemüht gewesen, die Abstellung derselben durch Austausch von Erklärungen zwischen ihr und Oesterreich herbeizuführen, welche ohne Erfolg ge⸗ blieben sind, weil die fortdauernde und zuletzt von Oesterreich offen anerkannte Ausdehnung seiner Kriegsvorbereitungen die Frage auf⸗ dem thatsächlichen Gebiete in wachsender Spannung erhielt. Eben so erfolglos ist ihr Bestreben der Königlich sächsischen Regierung gegenüber gewesen. Die Spannung hat sich vielmehr auch den an⸗ deren Bundesregierungen mitgetheilt, und nach den Nachrichten über Rüstungen, die der Königlichen Regierung von allen Seiten zugehen, muß sie voraussehen, daß das Gebiet des deutschen Bundes bald einem be⸗ waffneten Lager gleichen werde, dessen kriegerische Richtung nicht etwa defensiv gegen das Ausland gekehrt ist, sondern den inneren Frieden mit den schwersten Gefahren bedroht. Die Königliche Regierung kann sich leider nicht darüber täuschen, daß auch hier an manchen Stellen Tendenzen zu Grunde liegen, welche eben so wohl gegen Preußen gerichtet sind, wie gegen jedes ernste Bestreben, auch nur den bescheidensten Ansprüchen der deutschen Nation gerecht zu werden.

Die Kaiserlich österreichische Regierung hat in ihrer neuesten Mittheilung vom 4. d. M. die Verhandlung über eine gleichzeitige Zurücknahme der von Preußen gegenüber Oesterreich und Oesterreich gegenüber Preußen angeordneten militairischen Vorbereitungen für erschöpft erklärt. Die Königlich sächsische Regierung hat auf das Ersuchen um Aufklärung über ihre Rüstungen, welches am 27. v. M. an sie gerichtet wurde, unter dem 29. ejusd. eine Erwiederung ge⸗

gebe e in keiner Weise eine Beruhigung gewähren konnte.

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Beide Aktenstücke liegen hoher Bundesversammlung

Gesandte hat schon in der Sitzung vom 5. d. M. Veranlassung ge⸗ nommen, den Charakter derselben zu präzisiren und hervorzuheben wie in den Aeußerungen seiner Regierung nich der mindeste Anlaß gegeben sei, um Besorgnisse der Art, wie sie Sachsen zu seinem Antrage veranlaßt haben, zu motiviren.

Weder die von Sachsen geforderten Erklärungen, noch die dabei in Aussicht gestellten Gegenmaßregeln bezweckten etwas Anderes, als die vollständige Sicherstellung des preußischen Gebietes. Da also hiernach diese Maßregeln, in so weit sie in das Leben getreten, sind, einen entschieden defensiven Charakter an sich tragen, so sieht sich des Gesandten Allerhöchste Regierung nicht in dem Falle, solche zurück⸗ zunehmen, bevor der Anlaß beseitigt ist, welcher sie hervorgerufen und bis die Regierungen, welche mit den Rüstungen begonnen haben, auch mit der gewünschten Abrüstung vorangegangen sein werden.

In diesem Sinne ist es die Preußische Regierung, welche mit Befremden in dem Königlich sächsischen Antrage die Ver⸗ hältnisse umgekehrt sieht, und welche daher vielmehr ihrerseits von der Bundes⸗Versammlung erwarten darf, daß sie die hohen Regie⸗

rungen von Sachsen und Oesterreich veranlassen werde, ihre einge⸗

standenermaßen Preußen gegenüber getroffenen Rüstungen bald⸗ möglichst einzustellen.

Sollte hohe Bundesversammlung dieses zu thun Anstand nehmen, oder dem Bunde selbst in seiner gegenwärtigen Verfassung dies in möglichst kurzer Frist zu bewirken die Kraft abgehen, so würde sich Preußen allerdings gezwungen sehen, das Bedürfniß der eigenen Sicherheit und der Erhaltung seiner europäischen Stellung in erster Linie für sich als maßgebend zu betrachten und sein Ver⸗ hältniß zu einem Staatenbunde, der im Widerspruch mit seinem obersten Grundgesetze die Sicherheit seiner Mitglieder nicht vermehrt, sondern gefährdet, den gebieterischen Forderungen der Selbsterhaltung unterzuordnen.⸗

Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 9. Mai lautet: Von Seiten des Militairausschusses wird die Verwendung verschiedener disponibler Festungsgelder für Bauten in Luxemburg beantragt, und ein dem entsprechender Beschluß gefaßt. Ein weiterer Vortrag des Militairausschusses betraf die Normaletats der Besatzungen für die Bundesfestungen und die Stadt Franksurt, und ward die Militair⸗Kommission beauftragt, die Aufrechthaltung des normalen Standes der verschiedenen Bundesgarnisonen mit Sorgfalt zu über⸗ wachen. Der von der Königlich sächsischen Regierung gestellte Antrag: »Hohe Bundesversammlung wolle ungesäumt beschließen, die Königlich preußische Regierung darum anzugehen, daß durch ge⸗ eignete Erklärung dem Bunde mit Rücksicht auf Artikel 11 der Bundesakte volle Beruhigung gewährt werde«, ward mittelst Majo⸗ rität zum Beschluß erhoben, worauf von verschiedenen Seiten Er⸗ klärungen erfolgten.

Das ⸗Dresdner Journal⸗ meldet in einem Telegramm, daß in der heutigen Sitzung des Bundestages der von Seiten Sachsens ge⸗ stellte Antrag mit 10 Stimmen angenommen worden ist. Gegen denselben stimmten Preußen, Mecklenburg und die sunfzehnte und

siebenzehnte Curie. Kurhessen stimmte für Verweisung an den Aus⸗

schuß. Luxemburg hat sich der Abstimmung enthalten.

Oesterreich. Wien, 10. Mai. gangener Verfügung ist der Eintritt von Freiwilligen in die K. K. Armee, ohne die gesetzliche achtjährige Capitulation, bloß mit der Dienstesverpflichtung für die Dauer des Bedarfs, gestattet foühth. Die wesentlichsten Bestimmungen dieser Verfügung sind olgende:

Für die Dauer des Bedarfes kann, mit eigener Wahl des Truppen⸗ körpers, Jedermann freiwillig in das Heer eintreten, welcher den unter §. 2 des Heeresergänzungsgesetzes enthaltenen Bedingungen entspricht. Diese Bedingungen werden für solche Freiwillige nur insoweit abgeän⸗ dert, daß das Minimalmaaß der Körpergröße, ohne Rücksicht auf das Alter, mit 59 Wienerzoll bestimmt wird; jedoch ist auf den Besitz der sonstigen für die betreffende Waffe erforderlichen Eigenschaften, besonders

bei den Freiwilligen für die Artillerie und die technischen Truppen strenge

zu sehen.

Diejenigen Freiwilligen, welche in der Armee gedient haben (vom Feldwebel, Wachtmeister ꝛc. abwärts) treten mit dem Tage ihrer Assen⸗ tirung in jene Charge, mit welcher sie aus der Armee entlassen wurden, wenn sie sich mit legalen Dokumenten darüber ausweisen. Diese Doku⸗ mente sind den Assentlisten anzuschließen.

Jedem Freiwilligen ist nach vollzogener Assentirung das Handgeld aus⸗

zubezahlen, u. z.: a) Jedem, von dem es nachgewiesen ist, daß er als Feldwebel oder in einer äquiparirenden Charge mit guter Conduite und Verwendbarkeit in der Armee gedient hat, mit fünfundzwanzig (25) Gulden; b) Jedem, der nachweisbar als Führer oder Corporal tadellos in der Armee ge⸗ dient hat, mitzwanzig (20) Gulden; ec) Jedem, der in der Armee überhaupt ge⸗ dient und den Anspruch auf das höhere Handgeld per 25 und 20 Gulden nicht hat, mit fünfzehn (15) Gulden; d) allen sonstigen Freiwilligen mit zehn (10) Gulden.

Jünglinge der gebildeten Stände können als Kadetten auf die Dauer des Bedarfes mit Nachsicht der Kadettenprüfung und der Eintrittskage assentirt werden, wenn sie mittelst Schulzeugnissen nachweisen, daß sie

jene Schulkenntnisse besitzen, welche für die Kadettenaufnahmsprüfung

vorgeschrieben sind. Ebenso können Beamte der landesfürstlichen Behörden

als Kadetten auf die Dauer des Bedarfs mit Nachsicht der Prüfung und 28 1 1111“ v1“ 1“

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(W. Z.) Nach soeben er⸗

der Eintrittstaxe assentirt werden, wenn sie sich mit der Zustimmung ihrer Behörde ausweisen. b .

Den Truppen⸗Kommandanten wird zur Pflicht gemacht, bei vor⸗ kommenden Beförderungen zur Besetzung erledigter Chargenstellen die Frei⸗ willigen, welche sich hiezu qualifiziren, besonders zu beruͤcksichtigen.

Pestb, 8. Mai. Das Fünfzehner Subcomité für die gemeinsamen Angelegenhbeiten hielt gestern eine zweite Sitzung; die Details der Diskussion werden geheim gehalten. »Pesti Naplo⸗ dementirt die Nachrichten, welche die „Pesther Correspondenz⸗ aus diesem Subcomité gebracht hat. Hofkanzler v. Majlath weilt seit gestern früh hier.

Von der galizischen Grenzez 8. Mai, wird der »Schles. Ztg.⸗ geschrieben: In Krakau ist bereits der Befehl an alle Ein⸗ wohner ergangen, sich mit Proviant auf längere Zeit zu versehen. Denjenigen aber, die nicht in der Lage sind, dies ausführen zu kön⸗ nen, ist befohlen worden, in nächster Zeit die Festung zu verlassen. Die Garnison von Wadowice, Infanterie und Kavpallerie, ist bereits ausgerückt und an die Grenze marschirt, sie hat Cantonnements in den der Grenze zunächst gelegenen Dörfern bezogen. Die Kasernen, die die Wadowicer Garnison inne hatte, sind vollständig geräumt und werden in Lazarethe umgewandelt. Es steht demnach in un⸗ mittelbarer Nähe an der preußischen Grenze jetzt ein Infanterie⸗Re⸗ giment und ein Kavallerie⸗Regiment, dem sich am 10. d. M. noch 2 Infanterie⸗Regimenter anreihen werden, so daß also Krakau durch

rca 10,000 Mann Avantgarde gedeckt sein wird. 3

Schweiz. Bern, 7. Mai. (Cöln. Ztg.) Der Bundesrath

hat die sofortige Vertheilung sämmtlicher vorhandenen neuen Jäger⸗

gewehre unter die Kantone, so wie eine genaue Inspection des in den Zeughäusern liegenden Munitionsvorraths anbefohlen. Erfolgt die Grenzbesetzung, woran wohl nicht zu zweifeln ist, so wird selbst⸗ verständlich die diesjährige eidgenössische Truppen⸗Zusammenziehung unterbleiben. Die Nachwahlen in den Berner Großen Rath haben gestern stattgefunden. Der neue Große Rath wird aus 131 prin⸗ zipiell Radikalen und 96 Konservativen bestehen; 6 Wahlen sind noch nicht bekannt. Ebenso sind die Großrathswahlen im Kanton Zürich, welche ebenfalls gestern vorgenommen worden sind, der Er⸗ wartung gemäß der großen Mehrheit nach gouvernemental 8 8. Mai. Der Bundesrath hat so eben eine neue Ein⸗ theilung der schweizerischen Armee nach dem Territorial⸗System be⸗ schlossen. Der Plan zu dieser neuen Eintheilung lag schon seit län⸗ gerer Zeit vollständig ausgearbeitet auf dem eidgenössischen Militair⸗ Departement. Derselbe soll die schnelle Einberufung der Mann⸗ schaften und ihre Unterwaffenstellung bedeutend erleichtern. Aus Florenz ist an den Bundesrath, so wie an verschiedene Handels⸗ häuser die Anzeige eingetroffen, daß der Verkehr auf der Eisenbahn von Turin nach Susa und Florenz für den Handel geschlossen sei. Waaren, welche Handelshäusern in Genf angehören, blieben in St. Michel am Fuße des Mont⸗Cenis liegen oder wurden an dieselben

zuruͤckgeschickt.

Belgien. Brüssel, 8. Mai. Seit mehreren Tagen war das Gerücht verbreitet, die Regierung beabsichtige eine Reihe von militairischen Vorsichtsmaßregeln. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stellte Herr Coomans dem Finanz⸗ Minister die Frage, mit welchen Mitteln er die fraglichen Maßregeln zu bestreiten gedenke. »Wenn unglücklicher Weise⸗, antwortete Herr Frére, „die Sicherheit des Landes dergleichen Schritte benöthigen sollte, so wür⸗ den wir bei der Kammer um die dazu erforderlichen Mittel ein⸗ kommen. Bis jetzt verlangen wir nichts und habe ich folglich Herrn Coomans keine andere Antwort zu ertheilen.⸗ Das Haus ging darauf sofort zur Tagesordnung über und votirte einstimmig die von Herrn Brouckéère und Genossen beantragte Million als Beitrag für die National⸗Subscription zur Errichtung eines Denkmals für

den verstorbenen König Leopold I.

Großbritannien und Irland. London, 8. Mai. Im Unterhause fragte gestern Alderman Salomons, ob der Unter⸗ Staatssecretair des Auswärtigen dem Hause irgend eine Auskunft über die gegenwärtige ungelegene Lage der Dinge auf dem Kontinent geben könne, und ob Ihrer Majestät Regierung entweder allein oder in Verbindung mit Frankreich den Regierungen von Italien und Oesterreich irgend ein freund⸗

liches Anerbieten gemacht habe, um die bestehenden Schwierigkeiten beizulegen

nd von Europa die androhenden Kriegsdrangsale abzuwenden. Layard bedauert sehr, sagen zu müssen, daß er keine beruhigende Auskunft oder Zu⸗ sicherung in Bezug auf die Lage des Kontinents geben könne. Die Meinung der englischen Regierung über die Ursachen und Ereignisse, welche diese Lage herbeigeführt haben, sei wohl bekannt, und eben so gut wüßten Oesterreich, Preußen und Italien, daß Ihrer Majestät Regierung mit größter Freude ihre guten Dienste zur Erhaltung des Friedens aufbieten möchte, wenn jene guten Dienste gesucht würden, oder wenn irgend eine Aussicht vorhan⸗ den wäre, daß sie zu einem befriedigenden Resultate führen könnten. Ihrer Majestät Regierung habe gegen die französische Regierung die Bereitwillig⸗

keit ausgesprochen, mit ihr zu handeln, wenn ein Gelingen ihrer Anstren⸗

gungen irgend eine Wahrscheinlichkeit für sich hätte; aber es sei oͤffenbar nicht rathsam für Ihrer Majestät Regierung, allein eine Korrespondenz an⸗ zuknüpfen, um den am Rande des Krieges stehenden Mächten gute Dienste anzubieten. Das Haus werde einsehen, daß es bei dem jetzigen kritischen

auf Details einzugehen. Der Schatzkanzler beantragt, daß ihm die Bewilligung ertheilt werde, eine Bill zu einer neuen Vertheilung der Par⸗ lamentssitze einzubringen.

9. Mai. Im Oberhause erhob sich gestern Earl Cadogan / um an den edeln Lord, den Staats⸗Secretair des Auswärtigen, die am Abend vorher angemeldete Frage zu richten, ob Ihrer Majestät Regierung allein oder in Verbindung mit Frankreich und Rußland irgend eine Vermittelung zur Ab⸗ wehr der kontinentalen Kriegsgefahr versucht habe. (Die Antwort von Sei⸗ ten der Regierung, sowie die weitere Verhandlung und der Abschluß der⸗ selben ist bereits telegraphisch gemeldet wordel ).

Frankreich. Paris, 8. Mai. Die Opposition hat Amendement zum Budget von 1867 eingebracht, in welchem ver⸗ langt wird, daß jedes Staatseigenthum, welches zu einem öffentlichen Dienst oder einem öffentlichen Gebrauch verwandt wird, nur kraft eines Gesetzes eine neue Verwendung finden kann; daß mithin das Dekret vom 24. März 1852 zurückgenommen werde. Ein anderes Amendement ist von den Herren Jules Simon, Carnot, Garnier⸗ Pageès, Picard, Pelletan und Havin bei der Budget⸗Kommission eingebracht worden. Dasselbe beantragt, daß das Ministerium des Innern der Stadt Rouen eine Summe von 100,000 Fr. zur Ver⸗ fügung stelle als Subvention für den Ankauf des Thurmes der Jungfrau von Orleans, um daraus ein National⸗Monument zu machen.

„Moniteur⸗- theilt noch verschiedene Einzelheiten über der Aufenthalt des Kaiserlichen Paares in Auxerre mit. Zur Wieder herstellung des sehr schönen gothischen Domes daselbst hat der Kaise 8 dem Erzbischof von Sens für zehn Jahre die Summe von 30,000 Francs versprochen und außerdem den Wohlthätigkeits⸗Anstalten de

Stadt die Summe von 10,000 Fr. zugewiesen. 8

Italien. Florenz, 5. Mai. Bezüglich der Freiwilligen ward zunächst festgesetzt, daß nur solche junge Leute in die Freicorps aufgenommen werden können, welche weder zu der Klasse von 1846 und 1845 gehören, noch in irgend einem anderen Verbande mit dem regulären Heere stehen. Die Freiwilligen erwerben kein Recht au Beibehaltung ihrer Grade oder auf irgend eine Geldbelohnung nach dem Kriege. Ihre Action wird nur durch die Rücksicht auf di Operationen der Linientruppen beschränkt. Ihre Disziplin ist mili 8 tairisch und das Militair⸗Strafgesetzbuch findet auf sie Anwendung. Garibaldi übernimmt die Verantwortlichkeit für ihre Führung.. Die militairischen Vorkehrungen werden möglichst der Oeffentlicha keit entzogen. Als Operationslinie wird man dem Vernehmen nach die von Cremona bis Piacenza wählen. 3 1

9. Mai. In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer wurde der Gesetzentwurf, durch welchen der Regierung außerordentliche Vollmacht zu Maßregeln für die öffentliche Sicherheit bewilligt wird, mit 203 gegen 48 Stimmen angenommen.

Dem »⸗Avenir National⸗ geht aus Florenz vom 6. Mai ein Brief zu, worin es heißt: „Die italienische Armee ist seit dem 5. d Mts. vollständig organisirt, und die Generale, welche sie befehligen haben sich fast alle auf ihre Posten begeben. Der König übernimmt das Ober⸗Kommando in eigener Person. Er wird sein Hauptquartier in San Micheli, einem Schlosse in der Nähe von Bologna, auf . schlagen. Lamarmora⸗ wird der Generalstabschef und der General Petitti Unter⸗Generalstabschef sein. Die Landarmee besteht aus 1 Divisionen, die vier Armeecorps bilden. Der Kronprinz befehlig eine Division; dieselbe steht in Cremona. Sein Bruder, der Herzo von Aosta, steht an der Spitze einer Brigade, die sich in Mailan befindet. Die Anwerbungen für die Freicorps gehen schnell vo Statten; die Studenten⸗Legion zählt bereits 2000 Mann.v...

Türkei. Bukarest, 8. Mai. Der »Moniteur⸗ publizirt heute an der Spitze seines offiziellen Theiles die Entscheidung der Pariser Konferenz in Bezug auf die Fürstenwahl. Vorangeschickt wird eine Erklärung der provisorischen Regierung, in welcher dieselbe ihre Achtung vor den garantirenden Mächten und zugleich die Ueber⸗- zeugung ausspricht, daß diese Mächte den nationalen Willen, wie

sonst überall, so auch in Rumänien berücksichtigen und

5. Mai.

Stockholm, 5. waren gestern Abend im Ritterhaussaale zu gemeinschaftlicher Berathung über das Gutachten des Gesetz⸗Aus⸗

Schweden und Norwegen. Die vier Reichsstände schusses hinsichtlich Veränderungen in der Bewaffnungsfrage ver⸗

ammelt. In den heutigen Plenarsitzungen der Stände wurden die Wahlen

um verstärkten Staatsausschuß vollzogen. Im Bauernstande Uwdeibe außerdem nach einer sehr langen und heftigen Debatte, b. wohl die Königliche Proposition, als auch des Ausschusses Essfehre lung zur Inbetrachtnahme der Veränderung d Verfassung angelegenheit vollständig abgelehnt.

8. Mai

Abends. (H.

Dänemark. Kopenhagen,

Stande der Dinge nicht wünschenswerth sein würde, in diesem Augenblick 4 Die »Berlingske Tidende⸗ bringt eine offiziöse Vertheidigung