Morgen, also 2 ½ Sgr. für den Magdeburger Morgen erreichen wird; das Minimum für einen solchen Morgen wird auf 3 Kopeken — 1 Sgr. — angenommen werden. — Die Einfuhrzölle für fremde Tabake und Cigarren werden nicht mehr nach der Qualität, deren Schätzung meist sehr unsicher und auch mit Schwierigkeiten verbun⸗ den ist, sondern für alle Gattungen nach einer gleichen festen Norm erhoben werden. Die Banderollen bei inländischen Fabrikaten haben sich nicht bewährt, und hören auf.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 8. Mai⸗ In allen vier Ständen ist jetzt die Bewaffnungsfrage entschieden, ohne daß der Königliche Vorschlag von einem der Stände geneh⸗ migt worden wäre. Der Beschluß im Bürger⸗ und Bauernstande ist schon mitgetheilt worden, und auch der Adels⸗ und Priesterstand nahmen in der gestrigen Abendsitzung den Vorschlag zu einer ableh⸗ nenden Antwort an, welcher ganz mit dem des Bürgerstandes über⸗ einstimmt, nur mit Hinweglassung des bestimmten Ausdruckes, daß die Stände den Königlichen Vorschlag nicht gutheißen können.
Dänemark. Kopenhagen, 11. Mai. (Tel. Dep. der „Hamb. Nachr.⸗) Die von den gemeinsamen Ausschüssen zu Gunsten sämmtlicher ministerieller Forderungen kraft Paragraph 56 der Ver⸗ fassung getroffenen Entscheidungen, wurden heute beiden Reichsraths⸗ thingen mitgetheilt. In beiden Reichsrathsthingen verlas dann der Conseilspräsident eine königliche Botschaft, durch welche die sechste ordentliche Session des Reichsraths nach Erledigung sämmtlicher Ar⸗ beiten für geschlossen erklärt wird.
— 12. Mai. (Hamb. Boöͤrs.⸗Halle.) Das Folkething des Reichs⸗ tages hielt heute Sitzung; in dieser wurde das vorgeschlagene Grund⸗ gesetz in dritter Lesung unverändert angenommen und sind dadurch die Arbeiten beendet. In heutiger Abendsitzung wird der Reichstag durch eine Botschaft des Königs geschlossen werden. Nachdem das vorgeschlagene Grundgesetz jetzt von zwei ordentlichen Reichstags⸗ sessionen angenommen ist, erübrigt noch seine Annahme in einer letzten Session.
Amerika. New⸗York, 28. April. Das Reconstructions⸗ Comité hat beschlossen, ein Amendement zur Verfassung zu befür⸗· worten, welches alle mit dem Rechte eines Theils der Bürger im Widerspruch stehende Gesetzgebung der Einzelstaaten verbietet, die Vertretung im Kongresse ausschließlich auf die mit Stimmrecht ver⸗ sehene Bevölkerung gründet und die Zahlung der Konföderirtenschuld untersagt. Der Ausschuß hat ferner Gesetzesvorschläge für die Zu⸗ lassung der Staaten zum Kongreß gemacht, welche die obigen Amendements annehmen und die Führer der Rebellion zum Staats⸗ dienste unwählbar erklären.
Der Vorschlag des Reconstructions⸗ Ausschusses hinsichtlich der für die Wiederaufnahme der Südstaaten in den Kongreß zu stellenden Bedingungen schließt alle die, welche freiwillig an der Rebellion theilgenommen, bis zum 4. Juli 1870 vom Wabhlrechte aus. Den Staaten, welche die Bedingungen annehmen, soll eine zehnjährige Frist für die Abtragung der rückständigen direkten Steuern verstattet werden. Als für den Unionsstaatsdienst untauglich zu er⸗ klären, bezeichnet der Amendements⸗Vorschlag folgende Kategorien: Präsident, Vice⸗Präsident und alle Agenten der Konföderirten im Auslande, alle Konföderirten⸗Offiziere über den Rang eines Obersten im Heere und eines Capitains bei der Flotte, die Gouverneure der Staaten, Unions⸗richterliche und Civil⸗Beamte und in den Militairanstalten der Union erzogene Personen, welche der Rebellion Vorschub leisteten, endlich alle, welche Kriegsgefangene von der Union gegen Kriegsrecht behandelten. — Das Kabinet hielt am 1. Mai eine Sitzung, um den Vorschlag des Rekonstructionscomités in Betracht zu ziehen. Alle Mitglieder, außer Mr. Harlan, erklärten sich ent⸗ schieden gegen denselben und sprachen sich für den Rekonstructions⸗ plan des Präsidenten aus. — Vom Revpräsentantenhause ist eine Resolution, welche verlangt, daß Jefferson Davis wegen Ver⸗ atb und anderer Verbrechen unverzüglich vor Gericht ge⸗ stellt und im Falle der Ueberführung hingerichtet werde, an das Justiz⸗Comité verwiesen worden. Die Gesundheit des Ex⸗ präsidenten ist, wie es heißt, ist starker Abnahme begriffen. — Im Senate ist ein Brief von Generak Wade Hampton verlesen wor⸗ den, welcher die Beschuldigung Shermans, „Columbia“ absichtlich verbrannt zu haben, wiederbolt und vom Kongresse die Einsetzung eines Ausschusses zur Untersuchung der Thatsachen verlangt. Der Senat lehnte es jedoch ab, auf die Sache einzugehen. — Seward in einem Schreiben an Mr. M’Culloch erklärt, daß keiner der gemachten Vorschläge zur Befriedigung der Ansprüche, die von britischen Inhabern der Baumwoll⸗Anleihe erhoben worden, die Be⸗ rückscchtigung der Unionsregierung verdiene. — Das Unterhaus des den Körpers von Tenessee hat eine Bill angenommen, die Zulässigkeit eidlicher Zeugenaussagen von Negern bei
ier schtshöfen des Staates ausspricht.
— Mai. Seward erklärte, die verschiedenen Vorschläge
Süsstaaten⸗Gläubiger seien der Berücksichtigung nicht werth.
Dauis ist bedenklich krank.
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Das Bombardement Valparaiso's durch die Spanier dauerte sechs Stunden. Den Nichtkombattanten war zum Abzuge eine Frist von vier Tagen gestellt. Die Zollmagazine sind zerstört. Die Ver⸗ luste der englischen, französischen und amerikanischen Kaufleute sind sehr groß. Der amerikanische Gesandte protestirte und proponirte vergebens eine gewaltsame Verhinderung des Bombardements durch amerikanische, englische und französische Kriegsschiffe. Wie es heißt, will die spanische Flotte auch Coquimbo, Callao und andere chilenische
und peruanische Häfen bombardiren.
Australien. Melbourne, 24. März. von der Legislatur mit großer Stimmenmehrheit verworfen worden, worauf das Ministerium seine Entlassung nahm. Verschiedene Ver⸗ suche des Gouverneurs, ein neues Ministerium zu bilden, sind fehl⸗ geschlagen und beabsichtigt derselbe jetzt, wie es heißt, die gesetzgebende Versammlung aufzulösen und mit der Executive allein zu regieren. — Den Mittheilungen aus Neuseeland zufolge wird dort der Erfolg von General Chute's Expedition stark in Zweifel gezogen. An der Ostküste herrschte Ruhe. Oberst Lyons hatte die stärkste Po⸗ sition der Eingeborenen in Opotiki eingenommen. Die Zeitungen von Taranaki behaupten, daß der Kampf noch nicht beendet sei, indem sich noch mehrere Abtheilungen der Aufständischen auf der Küste befinden. 1 8
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Kassel, Montag, 14. Mai. Durch Ordre vom gestrigen Tage sind die kurhessischen Truppen auf den Aktivstand gesetzt. Die Ein⸗ berufung der Reserven unterbleibt vorerst.
Frankfurt a. M., Sonntag, 13. Mai. Der Vorstand des im Jahre 1862 in Weimar gegründeten deutschen Abgeordnetentages hat die Mitglieder desselben zu einer am 20. Mai in Frankfurt ab⸗ zuhaltenden Versammlung eingeladen.
Ratibor, Sonntag, 13. Mai, Abends. Gestern Vormittag haben österreichische Truppen die böhmisch⸗schlesische Grenze zwischen Oderberg und Pruchna besetzt. In die an der Eisenbahn liegenden böhmischen Dörfer Pietrowitz und Seibersdorf sind Kroaten ein⸗ gerückt. 8
München, Sonntag, 13. Mai. Morgen wird in Bamberg die zweite Konferenz der Minister der deutschen Mittel⸗ und Klein⸗ staaten stattfinden. Freiherr von der Pfordten ist bereits heute dorthin abgereist. 8
Augsburg, Sonntag, 13. Mai. Im venetianischen Gebiete stehen nur vier und eine halbe Division österreichischer Truppen zur Verwendung gegen Italien. Die übrigen Truppen werden per Eisenbahn nach Böhmen und Mähren dirigirt. Gestern wurden Husaren befördert, denen Dragoner folgen werden. Das Hauptheer konzentrirt sich gegen Preußen.
Wien, Sonntag, 13. Mai, Abends. Die »General⸗Korre⸗ spondenz aus Oesterreich« sagt: Es wird in den nächsten Tagen eine Kaiserliche Vexordnung publizirt werden, welche mit Bezug auf die Pariser Declarationen vom Jahre 1856 über die Abschaffung der Kaperei und über die Rechte der Neutralen, bestimmt, daß Handels⸗ schiffe und ihre Ladungen aus dem Grunde, daß dieselben einem Lande angehören, mit welchem Oesterreich im Kriege ist, von öster⸗ reichischen Kriegsfahrzeugen zur See nicht aufgebracht und von öster⸗ reichischen Prisengerichten als gute Prise nicht erklärt werden können, wenn die feindliche Macht den österreichischen Handelsschiffen gegen⸗ über Gegenseitigkeit beobachtet. Auf Handelsschiffe, welche Kriegs⸗ contrebande führen oder rechtsverbindliche Blokaden brechen, findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Brüsfel, Montag, 14. Mai, Vormittags. Der Prinz von Oranien ist zum Besuche am hiesigen Hofe eingetroffen. Man legt diesem ersten Besuche des holländischen Prinzen hier eine große Wichtigkeit bei.
London, Montag, 14. Mai, Morgens. »Reuter's Office meldet: Das Bombardement von Valparaiso bestätigt sich voll kommen. Wie gemeldet wird, hat der Admiral Nunez die In⸗ struction erhalten, alle chilenischen und peruvianischen Häfen zu zer⸗ stören. Zu Quito ist eine Convention zwischen Chili und Peru⸗ unterzeichnet worden, durch welche Ecuador Subsidien illigt
Der Dampfer ⸗La Plata⸗ ist mit einer Baarfracht von 421,883 Dollars in Southampton eingetroffen.
Kopenhagen, Sonntag, 13. Mai, Nachmittags. Durch Reskript des Königs werden Neuwahlen für den Reichstag ausge⸗ schrieben. Die Wahlen zum Volksthing sollen im ganzen König⸗ reiche am 4., für das Landsthing am 23. Juni stattfinden.
dSDODdie Hohenzollernschen Lande.
Die Hohenzollernschen Fürstenthümer Hechingen und Sigmaringen sind in Folge des Staats⸗Vertrages vom 7. Dezember 1849 mit dem preußischen Staatsgebiete vereinigt. Diese Lande, mit einem Flächeninhalte von 21 ◻ Meilen und einer Einwohnerzahl von etwa 65,000 Seelen, haben eine von den alten Landen des Staats getrennte Lage und einen anderen Münzfuß als die Letzteren, nämlich den der süddeutschen Währung. Mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Staats⸗Einrichtungen und Verhältnisse, der Einnahme⸗ quellen, Bedürfnisse und Ausgabezwecke der Hohenzollernschen Lande ist ein besonderer Etat für dieselben aufgestellt, welcher nach den für die altländischen Provinzen des Staats bestehenden Etats⸗Grundsätzen und Formen geregelt und dem Staatshaushalts⸗Etat als Anlage beigegeben ist.
Nach dem Etat für das Jahr 1861 balancirten die Einnahmen und Ausgaben mit 424,000 Fl., darunter an ordentlichen Ausgaben 392,500 Fl. und an außerordentlichen 31,500 Fl. Für das Jahr 1866 beläuft sich der Etat, wie bisher balancirend, auf 461,000 Fl. oder 263,429 Thlr.; es sind mithin die Einnahmen und Ausgaben um 37,000 Fl. oder 21,143 Thlr. gestiegen.
Die Einnahme für 1866 bildet sich aus folgenden Ansätzen:
Grundstock 350 Fl. Es sind früher aus der Landeskasse an vier Gemeinden Vorschüsse gegeben, welche in bestimmten jährlichen Raten wieder abgetragen werden und ult. 1864 noch 11,570 Fl. betrugen. Die eingehen⸗ den Raten werden zur Tilgung der Landesschulden verwandt, und sind im Jahre 1864 als »Grundstock« auf den Etat gebracht.
Ertrag aus dem Landesvermögen 210 Fl. Die Domainen des Landes sind den Fürsten verblieben und der vorstehende Ertrag bildet sich aus den Pacht⸗ und Miethszinsen von einzelnen Grundstücken.
Direkte Steuern 132,570 Fl. Davon betragen: die Grund⸗ und Gefällesteuer 89,346 Fl., die Kapitaliensteuer 19,500 Fl., die Dienst⸗Ertrags⸗ steuer 6,800 Fl., die Patentsteuer und Konzessionsgelder 850 Fl.) die Ge⸗ werbesteuer 9728 Fl., die Hundstaxen 5700 Fl, die Schätzung von der Stadt Hechingen 286 Fl., die althergebrachten fixirten Steuern 308 Fl. und die Strafgelder aus Vergehen gegen die Gesetze über die Erhebung der di⸗ rekten Steuern 52 Fl. Der Gesammtbetrag ergiebt gegen den Etat für 1861 eine Steigerung um 10,820 Fl., wovon der größte Theil auf die Kapitaliensteuer trifft, indem dieselbe, in Folge des mit der Ablösung der Rentlasten verbundenen Anwachsens der Kapitalien, sich um 6463 Fl. er⸗ höͤht hat.
Indirekte Steuern 157,610 Fl., und zwar: Eingangs⸗ und Aus⸗ gangs⸗Abgaben 93,000 Fl., Sporteln, Strafen und Stempel bei den Ver⸗ waltungs⸗Behörden 6000 Fl., Wirthschafts⸗Abgaben 56,400 Fl., Zeitungs⸗ steuer 1500 Fl., und Brückengelder, Gewerks⸗Accise zc. 710 Fl. Die Eingangs⸗ und Ausgangs⸗Abgabe, welche im Vorjahre zu 98,000 Fl. veranschlagt war, ist mit Rücksicht auf die in Folge der neueren Zoll⸗ und Handelsverträge in der ersten Zeit zu erwartenden Ausfälle, gegen den Anschlag für 1865 um 5000 Fl. und gegen den für 1861 um 2000 Fl. geringer in Ansatz gebracht. Dagegen ergiebt die Wirthschafts⸗Abgabe hauptsächlich aus der Durchschnittsberechnung der letzteren Jahre ein plus gegen 1861 von 7580 Fl., und es stellt sich daher die gesammte Einnahme an indirekten Steuern, nach Berücksichtigung einzelner anderen Ermäßigungen, auf 5458 Fl. höher, als für 1861.
Regalien 3474 Fl, wie nach dem Etat für 1861; davon aus dem Wasserregal 3350 Fl. und an Wasserzins 124 Fl.
Salzdebit 63,430 Fl., nämlich 62,800 Fl. an Erlös für Salz und 630 Fl. an sonstigen Einnahmen. Gegen den Etat für 1861 ist die Ein⸗ nahme in Folge des vermehrten Salzabsatzes um 2337 Fl. gestiegen.
Salzwerk bei Stetten: 17,740 Fl. für Produkte und 332 Fl. aus ökonomischen Nutzungen und Pensionsbeiträgen. Der Ertrag aus dem Absatz von Hallerde und Viehsalzlecksteinen ist zwar nach den Ergebnissen der Vorjahre um 2763 Fl. geringer als für 1865 zu veranschlagen gewesen, gegen den Etat für 1861 ergiebt der Anschlag jedoch in Folge sonstiger Mehr⸗Einnahmen eine Steigerung um 2632 Fl.
Die Production des Salzwerks belief sich im Jahre 1864 bei 25 Ar⸗ beitern auf 20,209 Ctr. Steinsalz und 10,580 Ctr. Siedesalz.
Fixirte und unbestimmte Beiträge zu den Straßenbau⸗ kosten 9180 Fl., welche nach dem Durchschnitte der Einnahmen der Vor⸗ jahre um 2080 Fl. höher veranschlagt sind, als für 1861.
Gerichtsverwaltung 69,450 Fl., das sind: 1690 Fl. mehr als für 1865 und 13,870 Fl. mehr als für 1861. Diese Steigerung trifft im Wesentlichen die Einnahme an Gerichtskosten, welche für 1866 zu 65,000 Fl. veranschlagt ist. Die sonstigen Ansätze bestehen in 760 Fl. an Kalkulatur⸗ Gebühren, 2000 Fl. an Strafen und 1690 Fl. an anderweiten Ein · nahmen.
Verschiedene Einnahmen 6654 Fl. Sie bestehen in den Ein⸗ nahmen der Straf⸗ und Besserungsanstalt zu Hornstein, der Corrections- Anstalt zu Habsthal, der Amtsblatts⸗Verwaltung, in Paßgebühren und sonstigen zufälligen Einnahmen. Ihr Gesammtertrag ist gegen den Etat für 1861 um 603 Fl. gesunken.
Die Ausgaben an Betriebs⸗Erhebungs⸗ und Verwal⸗ tungskosten und Lasten der einzelnen Einnahmezweige sind zu 52,791 Fl. veranschlagt, mit einem plus gegen den Etat für 1861 von 2311 Fl., das im Wesentlichen eine Folge der vermehrten Einnahme ist.
Die einzelnen Ausgabe⸗Ansätze sind folgende: ““ “
Direkte Steuern 5670 Fl., nämlich 3270 Fl. an Kosten der Ver⸗ anlagung und Erhebung, hauptsächlich der Grund⸗, Gefäll⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer, und 2400 Fl. für die Erhaltung und Fortführung der Flur⸗ karten im Bezirke des ehemaligen Fürstenthums Hohenzollern⸗Sigmaringen, der Primär⸗Kataster, Besitz⸗ und Steuerhefte.
Indirekte Steuern 5770 Fl., davon 3970 Fl. zu Besoldungen,
Remunerationen und Tantièmen fuüͤr die Steuer⸗Aufseher und Steuer⸗
B 88 1 gl. sächliche und vermischte Ausgaben.
an der Floßstraße Fl. an Tantième für die Erhebung und zu Bauten
“ n 8 v Fl., 13,429 Fl. für das von dem en zu entnehmen 375 6-
6416 Fl. Debitstosten z hmende Salz, 3755 Fl. Verpackungs⸗ und
Salzwerk bei Stetten 16,502 Fl., und zwar: 2375 Fl. an Be⸗ soldung für 1 Berg⸗ und Salinen⸗Inspektor und 1 Schichtmeister und Se⸗ cretair, ferner 6570 Fl. zu Betriebslöhnen, 5565 Fl. zu Betriebsmaterialien und 1992 Fl. zu sonstigen Ausgaben. Nach Abzug dieser Beträge von der Einnahme verbleibt als Reinertrag aus dem Salzwerke eine Summe von 1570 Fl. 8
Straßenbaukosten⸗Beiträge 279 Fl.
Die Ausgaben an Dotationen betragen 28,900 Fl., wovon 8400 Fl. zur Verzinsung und 20,500 Fl. zur Tilgung der öffentlichen Schuld bestimmt sind. Die Letztere beläuft sich demnächst noch auf 197,500 Fl. Bei der Vereinigung der hohenzollernschen Lande mit dem preußischen Staatsgebiete betrug dieselbe 453,100 Fl., und nach dem Etat für 1861 waren bavon noch 290,500 Fl. zu berichtigen; es sind mithin von der Schuldenlast e chee 255,600 Fl., und seit dem Jahre 1861 93,000 Fl. getilgt worden.
Die Verwaltungs⸗Ausgaben sind zu 324,609 Fl. veranschlagt, und betragen 8671 Fl. mehr als nach dem Etat für 1861. Sie bestehen in folgenden Ansätzen:
Staats⸗Ministerium 3900 Fl. wie für 1861; nämlich 3500 Fl. an Besoldung des zur Bearbeitung der Angelegenheiten der hohenzollernschen Lande dem Staats⸗Ministerium zugewiesenen Hülfsarbeiters und 400 Fl. zur Verwaltung des Landes⸗Archivs.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: 407 Fl. an Beiträgen zur Dotation der Bundesfestungen.
Finanz⸗Ministerium: 92,246 Fl. Davon entfallen 6027 Fl. au Renten und Entschädigungen, welche gegen den Etat für 1861 in Folge der stattgefundenen Ablösung und Berichtigung um 5920 Fl. vermindert sind. Sodann sind erforderlich: 13,852 Fl. zu Pensionen an emeritirte Staatsdiener, 7980 Fl. zu Unterstützungen für Wittwen und Erziehungs⸗ gelder für Waisen von Beamten ꝛc., 1909 Fl. zu sonstigen Pensionen und Unterstützungen, 2260 Fl. zu Ruhegehältern für ausgediente und entlassene Lehrer und 9517 Fl. zu Wartegeldern für disponible und übernomment Beamte.
Für die Regierung in Sigmaringen sind ausgesetzt: 24,125 l. ju Besoldungen, und zwar: für 1 Regierungs⸗Präsidenten, 2 Regierungs⸗Räthe, 5 Büreau⸗, 1 Kanzlei⸗, 4 Kassen⸗ und 2 Unterbeamte, ferner 5250 Thir. zu anderen persönlichen Ausgaben für Hülfsarbeiter, Hülfsschreiber c., 4650 Fl. zu Diäten, Fuhrkosten und Geschaͤftsbedürfnissen, und 300 Fl. zu verschiedenen Ausgaben. Außerdem sind an Remunerationen für die zur Bearbeitung der Auseinandersetzungs⸗ und Rentenbank⸗Geschäfte bei der Regierung erforderlichen Hülfsarbeiter 800 Fl. ausgesetzt; macht zusam⸗ men 35,135 Fl.
An »allgemeinen Fonds« kommen in Ansatz: 3945 Fl. jzu unporher⸗ gesehenen Ausgaben und zur Abrundung des Etats, 220 l zur Bericht⸗ gung der Landesgrenzen, 8400 Fl. zur Ablieferung an den Stantsschaz, behufs Berichtigung des aus dem Fonds der alten Landestheile zur Her-
stellung des Salzwerks bei Stetten gewährten Vorschusses, melcher zur Z. der Aufstellung des Etats noch 143,446 ¾ Thlr. betrug, und 3000 Fl. zur Verbesserung der Besoldungen der Unterbeamten in den Hobemnzplernscher Landen; die letzteren beiden Fonds erscheinen in den Stats ꝛrsg. für 1 858 und 1866 als neue Ansätze.
Ministerium für Handel ꝛc. 45,440 Fl., oder 465 Fl mehr uls für 1861; davon entfallen: 5430 Fl. für 1 Dber⸗Bau⸗Inspektnr vee 1 Kreis⸗Baumeister, 1750 Fl. zur Unterhaltung der Regierungsgebäube in Sigmaringen, des Ständehauses und der Dienstgebäude der Ober⸗Vemter, 3110 Fl. an Soldbeträgen für 11 Straßen⸗Aufsecher, 29,400 Fl. zur Unter- haltung der unmittelbaren Staatsstraßen in einer Ausdehnung von 25,9 Meilen, 2500 Fl. an fiskalischen Beiträgen für die von den Gememden zu unterhaltenden Straßen in einer Ausdehnung von 9 „ 8 Meilen, 1250 Fl. zu verschiedenen Ausgaben für Straßen⸗ und Wasserbauwerke a. unn 2000 Fl. zur Förderung gewerblicher Zwecke
Justiz⸗Ministerium 78,430 Fl. Es besteht das Kreisgericm zu Hechingen aus: dem Direktor, 14 Kreisrichtern, 15 Bürenn-, 1 Kanzlern⸗ und 16 Unterbeamten; außerdem fungirt 1 Staatsanwalt bei demfelven. Die Besoldungen für diese Beamten betragen 45/690 Fl. Dir anderen per⸗ sönlichen Ausgaben, und zwar zur Annahme von Gehülfen im Suvaltern. und Unterbeamtendienste, von Lohnschreibern, sy wie zu Nemunerationen und Unterstützungen ꝛc. sind zu 12,475 Fl⸗ die Ausgaben zu Bürrraubedürf nissen und zur baulichen Unterbaltung der Geschäfts und Gesängnißlokalten sind zu 8550 Fl., die Kriminalkosten zu 5500 Fl. und die vaaren Auls⸗ lagen und anderen Ausgaben in Parteisachen zu 5215 Fl. veranschlagt⸗ Der Gesammtbedarf ist gegen den Stat fir 1801, bauptsächlich ve den Be⸗ soldungen und persönlichen Ausgaben, um 8530 Fl. gestiegen.
Ministerium des Innnern 53,175 Fl., nder 1903 Fl. weniger als für 1861. Die Ausgaden bestehen in 11,335 Fl. zu Besoldungen für die 4 Oberämter, deren jedes aus 1 Ober⸗Amtmann, 1 Ober-Amts⸗-Secre- tair und 1 Amtsdiener besteht, so wit zu Remuneratinnen zc. ferner m 7110 Fl. zu sächlichen Ausgaben fin dieselben, in 955 Fl. für die Volize:- Verwaltung, in 11,992 Fl. für die Landgendarmerie, bestehend aus 1 Dfß · zier, 1 Wachtmeister, 2 berittenen und 15 Fuß⸗Gendarmen für die Strafanstalt zu Hornstrin und die S ectinnsanfte