1866 / 118 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. derl.

1““

[1538] Konkurs⸗Eröffnung. 8 ““ Ueber das Vermoͤgen des Posamentiers Julius Lobbes zu Potsdam ist am 19. Mai 1866, Vormittags 11 Uhr, der gemeine Konkurs im ab⸗ ürzten Verfahren eröffnet. evaüden Verwalter der Masse ist der Kaufmann Eduard Julius Koblitz hierselbst, Lindenstr. 23 wohnhast, bestellt. 1 Die Glaͤubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 7. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr, 8 in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scharnweber, anberaumten Termin ihre Erklärun⸗ gen und Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände 8 bis zum 19. Juni 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen. 3 8 1 Zugleich alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht v ““ bis zum 19. Juni 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde⸗ 1 Masn am 25. Juni 1866, Vormittags 9 ½ Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom⸗ issar zu erscheinen. ee seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. 8

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt⸗ schaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Licht, Stöpel und Kelch und die Rechtsanwalte Naudé und Engels hierselbst zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. 8

Potsdam, den 19. Mai 1866.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 4.

Im Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Ed. Lang ist der Kaufmann Carl Appel hierselbst zum definitiven Verwalter der Masse be⸗

stellt worden. 18 8. Rathenow, den 17. Mai 1866. 1 1 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Der Kommissar des Konkurses.

[1540] 8 Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Rudolph Fürssenau, in Firma Rud. Fürstenau, zu Pyritz ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf

den 18. Juni d. J., Vormittags 10 ½ Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem unterzeichneten Fommissar anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zuge⸗ lassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypotbekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungs⸗ recht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.

reisgerichts⸗Deputation.

Der Kommissar des Konkurses Küster. 1b ung und offener Arrest. ericht zu Stolp, I. Abtheilung. ai 1866, Vormittags 10 Uhr. iesigen Kaufmanns Louis Friedländer ist net und der Tag der Zahlungseinstellung

der kaufmännisch auf

festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der hiesige Kaufmann Dohrn bestellt.

b Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 14. Juni d. . einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masfe Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbchalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ kesern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ Kücken nur Anzeige zu machen.

Bekanntmachung. b äber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Louis Fried⸗ taufmännischen Konkurse ist der hiesige Kaufmann Dohrn zum kKnsftweiligen Verwalter der Masse bestellt worben. Die Gläubiger des

Gameinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf Juni cr., Vormittags 10 ¾ Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Wegner, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweili⸗ gen Verwalters abzugeben. Stolp, den 16. Mai 1866. 1 Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.

Hekannimahnn8 v Königliches Stadgericht zu Breslau, Abtheilung I,

den 18. Mai 1866, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Gesellschafts⸗Vermögen der unter der Firma G. Rutsch u. Comp. hier Nikolaistraße Nr. 73 bestehenden Handelsgesellschaft so wie über das Privat⸗Vermögen des Mitinhabers dieser Handelsgesellschaft Kaufmanns C. A. Niemann hier ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung

auf den 16. Mai 1866 5

festgesetzt worden. 1

I. Zum einstweiligen Verwalter der Masse des Gesellschaftsvermögens ist der Kaufmann Franz Lütke, Nikolaiplatz Nr. 1, und zum einstweiligen Verwalter des Privatvermögens des Kaufmanns C. A. Niemann ist der Rechtsanwalt Petiscus hier bestellt.

Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem

auf den 26. Mai 1866, Vormittags 11 Uhr, .“

vor dem Kommissar, Gerichts⸗Assessor Friedlaender, im Berathungszimmer im J. Stock des Stadtgerichtsgebäudes anberaumten Termine ihre Erklärun⸗ gen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

II. Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihner⸗ etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 16. Juni 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

III. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ langten Vorrecht

bis zum 25. Juni 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ personals auf den 16. Juli 1866, Vormittags 10 ½ Uhr,

vor dem Kommissarius, Gerichts⸗Assessor Friedlaender, im Terminszimmer der I. Abtheilung im II. Stock des Stadtgerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Pragis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Brier, Leonhard, Lent und Justizrath Schröter

zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[15341— II11 Nachdem vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zum Vermögen der Handelsfrau Auguste Wilhelmine Gottschald zu Grünhain auf deren Insolvenzanzeige der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle be⸗ kannten und unbekannten Gläubiger derselben, so wie diejenigen, welche aus einem Rechtsgrunde Anspruch an deren Vermögen zu haben glauben, hier⸗ durch geladen, in dem auf den 4. September 1866 anberaumten Liquidationstermine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von diesem Creditwesen und des Verlustes der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter binnen 3 Wochen rechtlich zu verfahren, zu be⸗

schließen und

den 19. Oktober 1866 der Publication des Präklusivbescheids sich zu gewärtigen, hierauf

den 2. November 1866,

Vormittags 9 Uhr,

fernerweit persönlich oder sonst gehörig vertreten an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und, wo möglich sich zu vergleichen, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen, oder sich über Annahme des Vergleichs nicht bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Mehrzahl beistimmend werden erachtet werden und endlich, falls im letzten Termine ein Hauptvergleich nicht zu Stande kommen sollte,

den 28. Dezember 1866 der Publication eines Locationsurthels gewärtig zu sein.

Auswärtige Gläͤubiger haben bei Vermeidung 5 Thlr. Strafe Bevoll⸗ mächtigte zur Empfangnahme der Ladungen an hiesigem Orte oder wenig⸗ stens in der Nähe desselben zu bestellen.

Grünhain, den 12. Mai 1866.

4 Königlich sächsisches Gerichtsamt daselbst.

von Scheibner...

dreißigsten öffentlichen Verloosung von Pommerschen Rentenbriefen sind die pital⸗Betrag gegen Quittung und Rückgabe der ausgeloosten Pommerschen Rentenbriefe im coursfaͤhigen Zustande vom 1. Oktober 1866 ab auf un⸗ weit die Bestände der Letzteren ausreichen, auch schon früher geschehen, jedoch nen Fälligkeitstage.

auf. Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen soll bis

EEbeööe921.999.43821. 1382. 16 t2. 1622. 4714

Verloosung, Amortisatinn, Ziuszahlung

vy„yfppon öffentlichen Papieren. Bekanntmachung.

Bei der heute nach Maaßgabe der §§. 39. 41 und 47 des Gesetzes

vom 2. März 1850 wegen Errichtung der Rentenbanken im Beisein der

Abgeordneten der Provinzial⸗Vertretung und eines Notars statttgehabten

in dem nachfolgenden Verzeichnisse a. aufgeführten Nummern gezogen wor⸗ den, welche den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt werden, den Ka⸗

serer Kasse Gr. Ritterstr. Nr. 5 in Empfang zu nehmen. Dies kann, so

nur gegen Abzug von 4 pCt. Zinsen vom Zahlungs⸗ bis zum angegebe⸗ Vom 1. Oktober 1866 hört jede fernere Verzinsung dieser Rentenbriefe

auf Weiteres gestattet sein, die zu realisirenden Rentenbriefe unter Beifü⸗ gung einer vorschriftsmäßigen Quittung auf der Post an unsere Kasse ein⸗ zusenden, worauf auf Verlangen die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolgen wird. In dem Verzeichnisse b. sind die Nummern der bereits früher ausge⸗ loosten Rentenbriefe, welche innerhalb zweier Jahre nach dem Verfalltage noch nicht zur Zahlung präsentirt sind, abgedruckt. Die Inhaber derselben werden zur Vermeidung ferneren Zins⸗Ver⸗ lustes an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert. 8 NPerZ6 der bei der 30. Verloosung gezogenen, zum gekündigten Nummern. Littr. A, zu 1000 Thlr.:

er 1866

1817. 2043. 2390. 3011. 3249. 3750. 4065. 4170. 4234. .bh zu 80 SChlr: 982. 6.8g79000. 1122.

C. ,zu 100 Thle: 5. 384. 397. 428. 533. 551. 564. 1129. 1378.1398, 1514. 1611. 1933. 2397. 2586. 2733. 3389. 4103. 4192. 4380. 4669. 4700. 4712. 4908. 4930. 5337. Littr. 5 Ther.: v 8. 221. 561. 582. 1153. 1843. 1932. 2228. 2629. 2865. 3040. 3146. 3220. 3490. 3613. 3616. Littr. E. zu 0 Tblr.: 1 4935. 4936. 4937. 4938. FB. Sämmtliche Rentenbriefe Littr. E. von Nr. 1 bis 4938 sind aus⸗ geloost resp. gekündigt. ““ der bereits früher ausgeloosten und seit zwei Jahren rückständigen Rentenbriefe der Provinz Pommern aus den Fälligkeits 8 Terminen. 8 1. April 1859 15. Verloosung: 1u] Littr. E. zu 10 Thlr.: Nr. 34. 87. 1361. 2281. 2582. 2596. 3108. 3666. 3894. 4260. 4441. 1. Oktober 1859 16. Verloosung: Littr. C. zu 100 Thlr.: Nr. 290. Littr. D. zu 25 Thlr: Nr. 1635. 2997. Littr. E. zu 10 Thlr.: Nr. 88. 1153. 1420. 2279. 2338. 2569: 3197. 3496. 4423. 4424. 4513. 1. April 1860 17. Verloosung: Lütr. C. zu. 100 Thlr. Nr. 1142. Littr. E. zu 10 Thlr. Nr. 221. 403. 531. 1372. 1693. 1756. 1922. 2013. 2114. 2657. 3041. 3707. 4305. 4443. 4528. 1. Oktober 1860 18. Verloosung: Littr. C. zu 100 Thlr.: Nr. 2185. Littr. D. zu 25 Thlr.: Nr. 3601. Littr. E. zu 10 Thlr.: Nr. 122. 193. 223. 269. 562. 857. 859. 872. 1022. 1098. 1232. 2544. 2971. 3059. 3504. 4084. 4161. 4497. 4713. 4718. 1. April 1861. 19. Verloosung: 82 Littr. C. zu 100 Thlr. Nr. 4550. Littr. E. zu 10 Thlr. Nr. 135. 217. 233. 267. 566. 858. 887. 987. 1053. 1444. 1809. 2048. 2090. 2091. 2325. 2595. 2932. 2949. 3165. 4668. 4744. Oktober 1861. 20. Verloosung: Littr. B. zu 500 Thlr. Nr. 443. Littr. C. zu 100 Thlr. Nr. 4336. Littr. D. zu 25 Thlr. Nr. 54. 2675. Littr. E. zu 10 Thlr. Nr. 232. 1286. 1690 1775. 1800. 1930. 2317. 2420. 2907. 2938. 3379. 3505. 3769. 4083. 4099. 4300. 4318. 4412. 4425. 4621. 4728. 4840.

1. April 1862. 21. Verloosung:

Littr. C. zu 100 Thlr. Nr. 875. 1058. 1490. 2651. Littr. D. zu 25 Thlr. Nr. 2491. Littr. E. zu 10 Thlr. N J 11““

v“ 2897. 3013. 4319. 4782. 4872.

1. Oktober 1862. 22. Verloosung: 8 Littr. A. zu 1000 Thlr. Nr 200. Littr. B. zu 500 Thlr. Nr. 1187. Littr. C. zu 100 Thlr. Nr. 1513. 4687. 4922. Littr. D. zu 25 Thlr. Nr. 159. 199. Littr. E. zu 10 Thlr. Nr. 4883.

1. April 1863. 23. Verloosung: Littr. C. zu 100 Thlr. Nr. 588. 1158. 1976. 2291. 2859. 3973. Littr. D. zu 25 Thlr. Nr. 3000. 3083.

1. Oktober 1863 24. Verloosung: 8 8 zu 1000 Thlr. Nr. 4284. Littr. B. zu 500 Thlr. Nr. 253. Littr. C. zu 100 Thlr. Nr. 636. 694. 1530. 1532. 2830. 3643. 34746. 3776. 5849. 1 Littr. D. zu 25 Thlr. Nr. 513. 912. 1558. 244

Transport befindet sich auf der neuen Kanal⸗Station Malstadt.

folgende Züge aus:

pril 1864 25. Verloosung: . Littr. C. zu 10 Thlr. Nr. 4. 1432. 2290. Littr. D. zu 25 Thlr. Nr. 1435. 2360. 3710.

Stettin, den 14. Mai 1866. Königliche Direction er Rentenbank für die Provinz P

Die in der Kreis⸗Kommunalkasse vorhandenen Fonds müssen ohne Ansnahme zur Deckung der Kosten für die auf den hiesigen Kreis ee. Kriegsleistungen bereit gehalten werden. Es kann daher die Einlösung der nach meinen Bekanntmachungen vom 11. Dezember pr. ausgeloosten 4- und 5 proz. Schlawer Kreis⸗Obligationen am 1. Juli er. nicht erfolgen. So⸗ bald die nöͤthigen Fonds wieder flüssig sind, werde ich dies beh s Empfang⸗ nahme des Geldbetrages für die Obligationen veröffentlichen. Schlawe, den 18. Mai 1866. 8 Der Landrath. (gez.) von Woedtke.

Verschiedene Bekanntmachungen.

15. M. a 1 wird auf der .

.“ Saar⸗Kanal⸗ resp. Hafen⸗Zweigbahn

von Station St. Johann nach dem neuen Saar⸗Kanal, dem Saar⸗Hafen, dem Bahnhofe Malstadt und den fertigen Hafen⸗Strängen, sowie umge⸗ kehrt, der öffentliche Locomotiv⸗Betrieb für den Güter⸗Trans⸗

port, zunächst indeß bis zur Vollendung der Werft⸗Stränge, nur für Kohlen und Coaks, von der unterzeichneten Eisenbahn⸗Direction eröffnet

und geführt. 3 Für denselben treten die, auf unserer Hauptbahn bestehenden oder

künftig ergehenden Reglements und Bestimmungen in Kraft, soweit nicht Ausnahmen besonders publizirt werden oder aus der abweichenden Natur der Verhältnisse von selbst folgen, insbesondere: das Reglement zur Siche⸗

rung des Betriebes auf Staatsbahnen d. d. Berlin, 27. Mai 1859, das

Bahn⸗Polizei⸗Reglement d. d. Saarbrücken, 27. Mai 1851, die Betriebs- Ordnung für Staatsbahnen d. d. Berlin, 3. September 1865, und der

allgemeine Theil des Tarif⸗Reglements d. d. Saarbrücken 10. Sehtkeber 1862 1. November

Als Tarif dieser Zweigbahn, einschließlich des Rangirdienstes nach und von den Lade⸗ resp. Lagerplätzen auf der Hafen⸗Insel, resp. nach und von Z werden nachstehende Zuschläge zu den

X4 St. Johann bis resp. ab Station Saarbrücxen ten Verbands⸗Frachtsätzen erhoben: J. bei Kohlen und Coaks

(inkl. Entladung in die Schiffe an der II. bei Wagenladungs⸗Gütern A., B. und C. ddes Binnen⸗Tarifes (exkl. Ent⸗ oder Be⸗ lladung).

III. bei Gütern der K

IV. bei Eilgut.

Unser Expeditions⸗ und Stations⸗Büreau

bestehenden Binnen⸗oder direk

2 Pfg. 2 für diesen Bahn⸗ Säaarbrücken, den 2. Mai 1866 8 Königliche Eisenbahn⸗Direction.

1988⸗) v. DPhering.

Bekanntmachung. Berlin⸗Stettiner Eisenbahn

Vom 23. d. M. ab bis auf Weiteres fallen auf unseren Bahnen a) der Personenzug Nr. 24 von Berlin nach Angermünde, o. Nr. 25 » Angermünde nach Berlin, do. Nr. 14 Stettin nach Cöslin, do. Nr. 17 Cöslin nach Stettin, gemischte Zug Nr. 1 Stargard nach Stettin, do. Nr. 6 Stettin nach Stargard, do. Nr. 37 Stettin nach Pasewalk, do. Nr. 38 Pasewalk nach Stettin, do. Nr. 29 Stralsund nach Pasewalk, do. Nr. 32 Pasewalk nach Stralsund, do. Nr. 43 Wolgast nach Züssow, Nr. 44 » Züssow nach Wolgast. Stettin, den 19. Mai 1866. Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Stei

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