1866 / 126 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1760

treffend das Verfahren bei Einberufun ve⸗ wehrmannschaften zu den Fahnen. 19 ERLSEMer n; ülan. 2 g evege Reclamationen bedürfen nicht der 2 e Departements⸗E Landwehr⸗Bataillons⸗Commandeur 8. 2” ee ee gäüat 9- der Kreis⸗Ersatz⸗Kommission einverstanden sind. S Peäscta, donaglc General⸗Kommando und das Königliche Ober⸗ ersuchen wir ergebenst, hiernach die Ersatzbehörden mit ung versehen zu wollen, damit seiner Zeit dem sofortigen Seg des 2. Kreis⸗Ersatz⸗Geschäftes nichts im Wege stehe 2 Berlin, den 29. Nai 1866.

Der Kriegs⸗Minister. Der Minister des Innern von Roon. Eulenburg.

ö11“] : kee g. a . General⸗Kommandos des 2,2,, 3., 5., 6., 7. und 8. Armee⸗Corps, das Militair⸗Gouvernement der Provinz Sachsen und die betreffenden Ober⸗Präsidien.

8

Marine⸗Ministerium.

Allerböchste Kabinets⸗Ordre vom 15. Mat 1866 betreffend die Bestimmungen über die Organisation 8 der Marine ⸗Schule. Ich genehmige die in dem anlie 11“ 1 I w genden (a.) Entw 8 3 helegten über die 8 16 -9 Sn ⸗Instituts zu errichtenden Marine⸗Schul 3 Bildung der Examinations⸗K is 1,eeenene e. 815,1. Kommission für die Prü⸗ 8 Prüfurn Eintritt als Kadett, zum Seekadetten und zum 2ee

Allgemeinen Dienstkenntniß und der üa “] is und der gymnastischen Uebun hee S-FE. 21 Marineschule kommandirt und 1 wvee, em Bedarf bis auf 3 Offiziere aus dem Ra vres-s en. werden. nge der Lieute⸗ Die als Inspections⸗Offiziere ab . d ,,.: ffiziere abkommandirten Offtzier . und gleichzeitig als Entschädigung 85 ö . Schule jahrli erricht neben ihren Chargen⸗Kompetenzen aus dem E en zu ds lährlich eine Zulage von 100 Thltn⸗ tat der dann, wenn in Gektslens. Fristen und jedesmal GI ist, eine Ablösung ber s eförderung zum Capitain⸗-Lieutenant er Ratine oten. 19 sind die nächsten militairischen Vorgesetzte stattet, gegen die u soweit die Räumlichkeit es irgend 9 e der E. in den .6. Krankendienst. Zur Ausführung 2, 411: 5 8 führung d. Pense ach1a182,. bEb—— Ue scha⸗ . Marinearzt kommandirt, der sich täglich 5 delt. Fienierbeanie 1“ hat und die Revierkranken böhan. 1 in den vom Arzt als d bvne FHeereb Kb zu e— Feix. 8 Stunden in der 2 : falls f 18 in das Lazareth 38 S , zu dulden, andern⸗ 4. erwaltungs⸗ und Sag. . und Unterpersonal Fae; 11u“ ig Seeea zur unmittelbaren Beaufsichtigung des Unter⸗ Marines⸗ un Besorgu g der gesammten Verwaltungs . arineschule; 6 ühhcga ungsgeschäfte der

Zum Verwal⸗

ein Portier, dhgnegs Haus. und Klassendiener ußerdem werden zum Aufwärterdi hei ineschc der Königlichen Marine F.ena pste. den Mafineschshlern *) 1 8 4 8 6 Pwas zu beschränkende Kommandirung von Auf⸗ beantragen. Schule rechtzeitig bei dem Stations ⸗Kommando zu 11 der von den Marine⸗Schülern den Auf⸗ festzusetzen. V Zulage den oͤrtlichen Verhältnissen entsprechend

Ausführung dieser Besti . -

g dieser Bestimmungen . Ich

zu veranlassen. gen überlasse Ich Ihnen das Weitere Berlin, den 15. Mai 1866.

Vilhelm. v. Roon

An den Kriegs⸗ und Marine⸗Minister.

a.

Bestimmungen über die Organisation der Marineschule Vom 15. Mai 1866. 1—

§. 1. Bestimmung der Mari nung der Me rine⸗Schule. Die Marine⸗Schule öu“ 8 Seeofsigier⸗Aspiranten diejenige wissenschafttdae Bübtne der Seeoffizier zur gedeihlichen Ausübung seines B6 de f und welche daher, als sichere Grundlage für ferneres Selbst d 8 3 danbes Prüfung sam Seeoffizier nachzuweisen ist § 2. Allgemeines Dienstverhältniß. Die Mari⸗ 12. Al nei ie Die Marine⸗Schuler h Fee en n. raae 10. des Regulativs über die Bencaftafahehnte nssortt 4 ,8 Berhaͤltnisse der oberen Marine ⸗Behörden vom 30. April 2 1 . Marine⸗Ministerium und dem Ober⸗Kommando der Matin emein en dem Ober⸗Kommando der Marine geht die Söcgr beee e⸗ *8 2 e aus und werden von demselben die Vorschläge zur Be⸗ erung te 3 des Direktors und zur Kommandirung der für die Ma⸗ .““ 8 viv- erlichen Offiziere Allerhöchsten Orts vorgelegt E 5,12 1— 7 eeee der Marine am Orte der Ma . Ale trit S lons⸗ ssi 6 ü 9 ommando als Aussichts⸗Behörde für die Unter dem Marine⸗Ministeri ssortirt di Unter dem Marine⸗T nisterium ressortirt die ökonomis⸗ der TxI zunächst von der Marine⸗Intendantur e tgcams e bbe. Fer. bie Marineschule werden fest ange⸗ . 7 28, .a. der Flotte ist, und die⸗ brer, welche nich Abkommandirungen aus dem ier · als Honorar⸗Lehrer gewonnen 89.8 Fere Üns und die Lehrer beziehen ihr Gehalt aus bem 5 e e ein Capitain⸗Lieutenant mit der Direc⸗ rion e. derselbe 2 zur Beförderung zum Stabsoffizier aus dem vpacanten St 1 halt das Gehalt seiner Charge und eine Zu⸗

S kommandirte Lehrer erhalten, fall der Lieutenantz befinden, aus dem Etat 18. Plea- 1 1 L

dbit Leee.⸗ r Setoffiziere als Lehrer an der ine⸗ 2 Jahre nicht überschreiten; sie setzt eine 8. ndee praktischer Brauchbarkeit voraus, und vermittelt,

ung in den praktischen Dienst, den doppelten Zweck,

* aus der Königlichen Marine in die

T.νρ ö-er, wissenschaftliche Bildung in die ö überzuführen usgezeichnett Leistungen im Dienst der 9 auf die höberen Betimmungen über die fernere A- en 8, 5 b betreffenden Offiziere von wesentlichem Einfluß sein 8us 2ꝙ&ꝙ& w e. SIe Für den Zweck einer permanen⸗ * veaes 8 9. vꝗSchüler 2 vvenv.— der Direction, so wie r Pulfsteittung sac VUnterrichtszwedt, namentlich für die Branchen der

Das Verwaltungs⸗ und Un ist, s

der Pa gnt 11““ 1“ ; böö und Wirkungskreis des Di⸗ sscts, s wis e * er Marine⸗Schule angestellten und kommandirten Offt⸗ Marine⸗Personal Schüler und das sonstige der Marine⸗Schule überwiese Verhaltnisse unt stehen in Bezug auf die persönlichen und diszi een Lommanbeurs b * Strasgewalt eines Negiments.

nsichtli kandarmee beliehenen Direktor. Di au 9-4. . ie weit facti einzureichen hat. 2 bezüglichen Fälle zu berichten, resp. species

o 1 b .

nal 5ee Mennsehuehenfsr chtlict Angelegenheiten jst das Offeier⸗Perso. Betreff der Ueb Schule als zur Marine⸗Station gehörig anzusehen. J der Aussertigu erweisung, mittelst Personal⸗ und Qualifications⸗Berichts 8 16. Oktober 2868 dieser Berichte bleibt die Allerhöchste Kabiseis ördie von ten Lehrer, die Inf v Die aus dem See⸗Offizier⸗Corps . sind als von ihr dene H tsztere die Schüler und Aufwärter der Seekadetten Un (Stat und i. IT zu betrachten, und vertkeibtn

11““ gung ihrer Marinetheile; indeß hört j 1h t Ver 8 B heile, ind 11*†, vg e eit e es. . mit ihren Saenaee eces dit 8

besenheit an der Marine⸗Schule a r dienstlich die Direction der Marine⸗Schule G;. 1“ der EE1 welcher der Vorgesetzte des gesammten Personals 86 ”” hat alle zur speziellen Regelung des ganzen inneren seinem 1“ acgschaen besonderen Vorschriften nach Sienb.b 2 zu ertheilen, und zwar für den Le 1““ insbesondere für 8* 1e ehsheenen sar din de Iasgeenons⸗Hffiere, der Hienfstuden. und Klassen⸗Ueltessen, Dienst des Unterpersonals g. 7). Hausordnung, insbesondere fur den Aufftellung Jag Direttor die Pflicht, den gesammten Unterricht durch n” dee 1 Lectionsplanes zu regeln, die Arbeitsstunden festzustellen heh e” la ens gzenscheich sanen chesnaß Shns gezun a es Sren ges zu überwachen, zu welchem B

Vorträgen und Uebungen fleißig beizuwohnen ee 16 ricage

Würdigung der Leistungen jedes Lehrers in Bezug auf die Bestimmung

der Schule und die Zwecke des Unterrichtes erhä 3 errichtes erhält d ei 8 stab 8 §. 17 angeordneten Färd eg n und E.e an einen Maß “*“ Direktors geht immer auf den älkessen Offizier der mandirt sein. nag als Lehrer oder zur Inspection dorthin kom §. 10. Die Schüler. Die Schüler 8 ; 1 . .„ D werden, sofern si d 13““ berzurichtenden Tenkgfee chenann velertn d s. den. Mhashne Sebule gesuchenden Ofütziene haßen sich sgr. 9 8 8 S he ihre Quar⸗ er Direktor hat den von den Marine⸗Schülern sas deg 218 aber kräftig und schmackhaft 8. Sehlemdes Vön v“ Its nter sorgfältiger Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des shafüchen gitiagensc baben die Schüle Latenrhman den gemein en die Schüler Theil zu nehme p spections⸗Offizieren ist weni zu nehmen. Von den In⸗ Tbeilnehmer enigstens der Diensthabende bei jeder Mahlzeit als

812 I 7 80 r 6n 2. eche aag ob, die Heizung und Reinigung der Wohn⸗ täglichen Bedürfnisst as Reinigen der Equipirungsstücke, das Einholen der die ihre Zei isse und überhaupt alle nöthigen haͤuslichen Diensileist

e Zeit und Kräfte nicht übersteigen. Hienstleistungen,

dessen Dienerschaft sind unzulässi

zur Offizier⸗Pruͤfung zugelassen zu mildernden Umständen und bei aner

Verordnung über die Erg Flotte vom 16. Juni 1864, zu einem zweiten und letzten Kursus zuge⸗

lassen werden.

nachlässigungen ihrer versuchte

durch der Marine auf

Ihre Wiederaufnahme zu einem Fon den Führungs⸗Attesten abhängig, welche sie sich während dessen im

Dienst erworben haben.

sofort von der Marine⸗Schule an d und ist

1864 auf ein Jahr fortlaufend festg

1. August und endi Abhaltung der Prüfung.

bis incl. Dezember, umfaßt vornehmlich eine gründliche Repetition der Mathematik und in den N

tigung der der französischen und englischen Sprache,

tillerie, Navigation und im Zeichnen.

gursus von sechs Monaten, in welchem die schließlich Unterrichtsgegenstände sind. Fechten, Turnen, sowie im Sommer:

1761

der Schüler mit dem Speisewirth und

nem Cursus die Fähigkeit,

Unmittelbare Verhandlungen §. 11. Wer sich durch die Theilnahme an ei

kannt guter Führung, gemäß §. 11 der m

änzung der Offizier⸗Corps der Königlichen

Gegen alle träͤgen Schüler und gegen solche, welche sich grobe Ver⸗

Pflichten zu Schuldeu kommen lassen, wird, wenn Strafmaßregeln nicht zum Ziele führen, von der Direction das Stations⸗Kommando beim Königlichen Ober⸗Kommando

folgenden Kursus ist alsdann

Die in der See⸗Offizier⸗Prüfung bestandenen Schüler werden ie Flotten⸗Stamm⸗Division üͤberwiesen, letztere mit der dazu erforderlichen Anweisung zu versehen.

Der im §. 9 der Verordnung vom 16 Juni estellte Lehr⸗Kursus beginnt jährlich am igt am 30. Juni des folgenden Jahres einschließlich der

§. 13. Der Unterricht.

Der Kursus zerfällt in zwei Abschnitte.

Der erste derselben, in der Dauer von fünf Monaten vom 1. August für die Schüler nach dreijähriger Seefahrzeit resp. Erweiterung der Kenntnisse in Katurwissenschaften, mit besonderer Berücksich⸗

werden, nicht erworben hat, kann unter (§. 13)

Diese

enstellun

Berichte der Lehrer gelangen mittelst eines Jahresberichtes

des Direktors an das Ober⸗Kommando der Marine.

Außerdem hat der Direktor über jeden Schüler festgestellte

üͤber das am Schluß der beiden Abschnitte Urtheil (§§. 18 und 20) eine Zusam⸗· ureichen.

g baldmöglichst dem Ober⸗Kommando der Marine einz a) für die Ein⸗

Bildung der Examinations⸗Kommission: vom 16. Juni 1864

tritts⸗Prüfung. bei der Marineschule Anfangs des Eintritts⸗Prüfung besteht die Examinations⸗Kommission der Marineschule als Präses, einem der Inspection führer, und den Lehrern und englischen Sprache, als Mitglieder für die Prüfu

wie ein

sofortige Entfernung von der Schule angetragen. so Mitglied für die Prüfung in der Geschichte, Geographie, lateinischen Sprache.

Für die nach §. 3 der Verordnung

onats April jedes Jahres abzuhaltende aus dem Direktor 6-Offiziere als Protokoll⸗

der Mathematik, Naturwissenschaften, französischen ng in diesen Objekten,

einem geeigneten Schulmann als

em Marine⸗Prediger, event. deutschen und

b) für die Prüfung zum Seekadetten ec) für die Prüfung

zum See⸗Offizier. In gleicher Weise missionen für die Prüfungen sammenzusetzen.

Ueber diese Zusammense

dant resp. der Direktor der 2 schläge zu machen, über welche Letzteres Entscheidung trifft.

sind die Examinations ⸗Kom⸗ zum Seekadetten und zum See⸗Offizier zu⸗

ungen haben der betreffende Schiffs⸗Komman⸗ darine⸗Schule dem Stations⸗Kommando Vor⸗

Der Stations⸗Chef hat als stimmberechtigter Königlicher Kommissarius

den mündlichen Prüfungen zum Eintritt, Offizier beizuwohnen und als solcher die Protoko

Berlin, den 1

zum Seekadetten und zum See⸗ lle mit zu unterzeichnen.

15. Mai 1866.

Der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister.

(gez.) von Roon.

für den Seedienst wichtigen Lehren, und daneben Unterricht in Fortification und Landtaktik, Ar⸗ einem an den ersten sich anreihenden

Der zweite Abschnitt besteht aus 1 Berufswissenschaften fast aus⸗

Die gymnastischen Uebungen, Schwimmen, welche nach den vor alle Schüler verbindlich sind, sinden in beiden §. 14. Inhalt und Umfang der zu lehre §. 10 der Verordnung vom 16. Juni 1864 bestimmt.

Dem Unterricht ist eine Richtung zu geben, daß oberflächliche Auf⸗

t dem Gedächtniß verhütet und durch mündliche und schriftliche sein der Gründe für die Handlungsweise hervorgerufen werden. äufig in einer Abtheilung ertheilt wer⸗

handenen Hülfsmitteln zu regeln und für Abschnitten Statt. nden Disziplin ist durch

fassungen mi Lösung von Aufgaben das Bewußt bei der Anwendung des Erlernten

§. 15. Der Unterricht wird vorl

den können. 1“ Schüler in einer und

In der Regel dürfen jedoch nicht mehr als 30 derselven Abtheilung vereinigt werden, andernfalls können Parallel⸗Klassen on gleicher Stärke gebildet werden. Wird die Anzahl von dreißig durch Offiziere überschritten, so können die Offiziere eine besondere Klasse bilden. 6. 16. Ueber die Unterrichtsfonds steht innerhalb der Grenzen der ein⸗ zelnen Etatsbeträge nach Maßgabe der Festsetzungen des Marine⸗Ministe⸗ riums dem Ober⸗Kommando der Marine die Verfügung zu. 6. 17. Prüfungen und Censuren. Es wird in dem ersten

Abschnitt (§. 13) nach den drei ersten und nach den beiden folgenden Mo⸗ naten, im zweiten Abschnitt nach den drei ersten, und nach den drei letzten Monaten 8 11) in jeder Disziplin an einem nicht vorher bekannt gemachten Tage ne schriftliche Probearbeit sofort nach dem Diktiren der Aufgabe von Schüͤlern im Lehrzimmer, unter Aufsicht des Lehrers, im Verlauf imer Stunde angefertigt, und diese hierauf korrigirt und mit einem bestimmten Prädikat versehen, dem Direktor eingereicht. (Später werden die Arbeiten den Schülern zurückgegeben, nachdem von den Prädikaten eine in der

Marine⸗Schule zu deponirende

Nachweisung zusammengestellt ist.) 1 Außerdem wird eine mündliche öffentliche Prüfung abgehalten, aber nur über einige der im Verlauf obiger Fristen vorgetragenen Dis⸗ ziplinen. Ein Inspections⸗Offizier führt das Protokoll über die Ant⸗

worten. Von jedem Lehrer ist ein Urtheil über Aufmerksamkeit, Fleiß, Fort⸗ schritte und Betragen eines jeden Schülers in das dazu bestimmte

Angekommen: Se. Durchlaucht der Oberst⸗Schenk, Calixt

Prinz Biron von Curland,

P

König dinirten Prinzen Albrecht un la suite Gegenwart.

8 2

garten

Vortrag des Schloß Babelsberg. dieselben bei Ihrer Königlichen

Schloß empfin

von Poln.⸗Wartenberg.

Nichtamtliches.

Berlin, 30. Mai. Se. Majestät de am Montage bei Sr. Königlichen Hoheit dem

d beehrten am Abend die Soirée beim General mit der Allerhöchsten

reußen.

Generallieutenant v. Boyen Gestern hielten Se. Majestät auf dem Lust⸗ in Potsdam Truppen⸗Besichtigung ab, nahmen den Militair⸗Cabinets entgegen und begaben sich nach Um 3 Uhr Nachmittags dinirten Allerhöchst⸗ Hoheit der Frau Prinzessin Karl in Glienicke, kehrten mit der 5 Uhr⸗Fahrt hieher zurück und

gen demnächst den Vortrag des Ministers des Königlichen

Hauses Freiherrn von Schleinitz.

V marschiren

wehr

Feierli der G

König

kriege

That

Censurbuch einzutragen. 8

6 18. Demnächst wird nach jeder Prüfung unter dem Vorsitz des Direktors eine Konferenz abgehalten zu gegenseitiger Mittheilung der Urtheile der Lehrer über die einzelnen Schüler und damit durch eine gemeinsame Be⸗ hlbegründetes Urtheil über das den Gesammt⸗

rathung ein sicheres und wo d leistungen beizulegende Prädikat festgestellt werde.

Ei Inspections⸗Offizier führt hierbei das Protokoll.

Ob zur Besprechung von Unterrichts⸗Angelegenheiten ꝛc. Lehrer⸗Konfe⸗ ch werden, bleibt der Bestimmung des Direktors

renzen sonst noch erforderli

üͤberlassen. asc Nach der Konferenz (§. 18) ist eine öffentliche Censur abzu⸗ halten, in welcher jedem Schüler sowohl die für jede Disziplin wie für die Gesammtleistung festgestellten Urtheile ausgesprochen werden.

§. 20. Am Schlusse des ganzen Kursus wird in einer unter dem

Direktor von sämmtlichen Lehrern abzuhaltenden Konferenz, unter Anwesen⸗

heit eines Inspections⸗Offiziers als Protokollführer, das Gesammtergebniß dieser vier Censuren zusammengefaßt und das Endurtheil über Führung, Fleiß und die in jeder Disziplin erlangten Kenntnisse des Schülers, sowie darüber festgestellt, ob derselbe als reif für die Zulassung zur See⸗Offizier⸗

Prüfung zu erachten ist. Nur wenn das der Fall

erfolgen. . 21. Jahresbericht.

Kursus an den Direktor einen die Erfolge des Unterrichts, merkungen zu erstatten. 1

ist, kann eine Zulassung zu dieser Prüfung Die Lehrer haben nach dem Schluß eines

Jahresbericht über den ganzen Gang und sowie über alle irgend erwähnenswerthen Be⸗

8

mehr

Heut frü

vorbeimarschiren. Civil⸗Kabinets und eine Conseil⸗Sitzung Um 3 Uhr Nachmittags wollen All

Adjutanten Am 28. d. M., Nachmittags gegen

Er hatte nur zwei Tage das Bett gehütet u her den Besuch Sr. Majestät des Königs empfangen.

bene war am 27. Dezember

bei Ligny die durch die

welche denden greisen Feldmarschalls herbeiführte. feierte der nun heimgegangene General unter Anerkennung seines Königs und seines Vaterlandes den funffigsien Jahrestag dieser seiner Rettungsthat. Die Leiche mird heute ein⸗ gesegnet, dann nach Breslau, Königl. Hoheit der Kronprinz im L8. mittags das Offiziercorps,

üb 7 Uhr begrüßten Se. Majestät der König das durch⸗ de 3. Bataillon (Landsberg) 1. Brandenburgischen Land⸗ Nr. 8 und ließen dasselbe am Opernplatz bei sich Demnächst fanden die Vorträge des Militair⸗ und vor Sr. Majestät statt. erhöchstdieselben der Trauer⸗ chkeit für den verstorbenen General der Kavallerie und General⸗ Grafen Nostitz im Hause des Verstorbenen beiwohnen. 5 Uhr, verstarb hier General⸗Adjutant Sr. Majestät des von Nostitz, sanft und schmerzlos. nd noch am Tage vor⸗ Der Verstor⸗ 1777 in Zessel bei Oels gebouen, und

Regiments

eneral der Kavallerie, s ., Graf August

nt des Feldmarschalls Fürsten Blücher

hat als Adjuta 1 von 1813 15 mitgekämpft, in denen es ih vergünnt war,

Geschichte dieser großen Zeit waßlbekannte

treuer Hingebung und muthiger Entschlossenbeit zu verrichten,

die Rettung des in augenscheinlicher Lebensgefahr sich besin⸗ Im voarigen Jahre

hefonders ebrender

Zobten bei Löwenberg gebracht werden.

29. Mai. Prov. Ztg. f. Schl. Nachdem Se.

Laufe des gefirn Veor

die Spitzen der biesigen Benür

ere hohe Standesherren aus der Pravinz empfangen dZatte. mmandeemden Generuls des öten

nahm derselbe den Vortrag des kon

Arm

fand, 1 bischof Dr. Heinrich der Ober⸗Bürgermeister Hobrecht, Rectar maga.

kens,

8 Uhr machte Se. Königliche einen Spaziergang auf der Prammade prinzen erfolgt heut früh gegen Ahr.

V ten g an. nover sei verpflichtet, auf din schlrunge em und M.

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lten

eecorps entgegen. Zu einem Dimner meiches um 3 Uhr start⸗ waren befohlen Ober⸗Präsident vun Schiernmz der Furn· Förster, der Pelger⸗Prüsidenr Feur. vaem Snde so wie die Generalität und andern Fachgesteültr Verunen. Hegen Hedem in Begleitung zmeier Aumate

Hannover, 29. Mar⸗ In der grurtgrn Sitzung der Smer⸗ Kammer brachte Bemmnigsem uigenden. Ummmmng un Hun⸗ Parlamentes drrh mihe

81“