1866 / 127 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

17

2 Sgr.: 6 Pfennige, bei einem Schichtlohn bis zu 17 Sgr.: einen Sgr., und höher: anderthalb bis zwei Sgr.; von den Beamten: fünf und sieben ein halben Sgr. Der Betrag der Gewerkschaft hat die Höhe des Gesammtbeitrages der Beamten und Arbeiter. Hierdurch ist es möglich, folgende tägliche Unterstützungen geben zu können: 1) Für die zurückgebliebene Frau 4 Sgr., 2) für jedes Kind unter 14 Jahren 1 Sgr., 3) Für Eltern, deren unverheiratheter Sohn ihr Ernährer war, 4 Sgr. Es wird angenommen, daß diese Unterstützungen als Geschenke der Arbeiter und Arbeitgeber an die Angehörigen ihrer Kameraden und Arbeiter betrachtet werden und keinen Einfluß auf die den Familien von den Gemeinden und Kreisen zu leistenden Unterstützungen haben. Sollten bei Beendigung der Mobil⸗ machung noch Gelder in der Vereinskasse vorhanden sein, so werden solche zur Unterstützung der Hinterbliebenen etwa im Kriege Gefallener ver⸗ wandt. Glückauf! das ist zeitgemäß und verdient Nachahmung. Es ist die Eifel, welche mit diesem patriotischen Beispiel vorleuchtet.« Schleswig⸗Holstein. Kiel, 30. Mai. (W. T. B.)

Nach den angestellten amtlichen Ermittelungen sind bei einer am 27. d. auf dem Schützenhof in der Brunswieck zwischen preußischen

und österreichischen Mannschaften stattgefundenen Schlägerei Tödtun⸗

gen nicht vorgekommen. Die Untersuchung ist in vollem Gange. Sachsen. Dresden, 30. Mai. (W. T. B.) Die Bestim⸗ mung der Telegraphen⸗Ordnung, welche bei Privatdepeschen eine

Chifferschrift gestattet, ist durch Ministerial⸗Erlaß bis auf Weiteres

aufgehoben worden.

Berlin hierher zurückgekehrt.

Koburg, 29. Mai. Se. Hoheit der Herzog ist heute aus

Frankfurt a. M., 30. Maij. (W. T. B.) In der soeben

stattgehabten Ausschußsitzung ist die Annahme der Einladung zur Pariser Konferenz und die Vertretung des Bundes durch Bayern

beschlossen worden.

Da die Uebernahme der Mission von Seiten

des Freiherrn v. d. Pfordten nicht zweifelhaft ist, so wird seine Wahl in der dazu auf Freitag anberaumten Bundestagssitzung er⸗ folgen.

Die »Europe⸗ veröffentlicht den Inhalt der Einladungs⸗

depesche, die dem Freiberrn von Kübeck durch den beim Bundes⸗

tag akkreditirten französischen Gesandten übergeben worden ist.

Die

vom 28. d. datirte Mittheilung lautet im Wesentlichen:

Die zwischen Oesterreich und Preußen in der schleswig⸗holsteinschen

Angelegenheit ausgebrochene Differenz ist zum Gegenstande großer Sorgen

für Europa geworden. Die öffentliche Meinung ist durch die Möglichkeit

eines Krieges aufgeregt, durch welche so viele der verschiedenen Interessen

berührt werden. Frankreich, Großbritannien und Rußland konnten selbst nicht ohne Unruhe der Möglichkeit eines Waffenkampfes ins Auge sehen,

bei welchem Staaten, für die sie gleiche Freundschaft hegten, einander gegen⸗

überstehen würden.

Die gewichtigsten Erwägungen haben sie bewogen, die

Mitittel hervorzusuchen, durch welche diese Gefahr beschworen werden kann.

Die drei Mächte sind in Bezug auf diesen Gegenstand in ein und

demselben Gedanken des Friedens und der Versöhnung mit sich zu Rathe gegangen und haben sich darüber verständigt, um zu gemeinsamen Bera⸗ thungen die Regierungen einzuladen, welche in die Streitfrage mit verwickelt

sind, oder in dieselbe hineingezsogen werden können, nämlich Oesterreich, Preußen, Italien und den deutschen Bund. Der Gegenstand dieser Be⸗ rathungen drängt sich von selbst allen Gemüthern auf. Es handelt sich in dem Interesse des Friedens, auf diplomatischem Wege über die Herzog⸗

thümer⸗-Frage, über die Frage der italienischen Differenz, und endlich uͤber

die Reformen, welche in der Bundesakte vorzunehmen sind, insoweit die

Erhaltung des europäischen Gleichgewichts ein Interesse daran nehmen kann, Beschlüsse zu fassen.

Wenn der hohe deutsche Bund darin willige, diesem Rufe zu folgen,

so möge sein Bevollmächtigter sich in Paris denen Frankreichs, Großbritan⸗ niens und Rußlands anschließen.

Die Depesche schließt: Die Regierung des Kaisers hegt das Vertrauen,

daß die Mächte, welche sich gegenwärtig mit den Vorbereitungen zum Kriege beschäftigen, geneigt sein werden, dieselben, indem sie dem Vorschlage der drei Höfe beitreten, zu suspendiren, selbst dann, wenn sie Anstand nehmen sollten, ihre Streitkräfte auf den Friedensfuß zurückzuführen.

Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung

vom 29. Mai lautet: Die Bundesversammlung empfängt durch drei

gleichlautende Noten der betreffenden Herren Gesandten die Einladung

von Frankreich, Großbritannien und Rußland, sich an Verhandlun⸗

8.

gen in Paris wegen Aufrechthaltung des Friedens zu betheiligen. Es wird beschlossen, diese Einladung zur Kenntniß der hoͤchsten und hohen Regierungen zu bringen und einen Ausschuß von sieben Mit⸗

gliedern für die geschäftliche Behandlung dieser Angelegenheit zu

Diese Wahl findet sodann statt, nachdem vorher der Aus⸗

schuß für den Antrag auf Entlassung Limburgs aus dem Bunde gewählt worden war.

Baden. Karlsruhe, 29. Mai. In der heutigen Sitzung der

zweiten Kammer fand, wie telegraphisch bereits gemeldet, die Diskussion

8

8

über den von der Regierung verlangten außerordentlichen Kredit von 1,070,800 Fl. zur Beistellung von 1400 Militairpferden statt. Der Antrag des vom Abg. Kirsner estatteten Kommissionsberichts lautete

auf Bewilligung und wurde angenommen. Der Gegenstand, in näch⸗

8 8 8

ster Verbindung mit der politischen Lage des Augenblicks stehend, brachte es mit sich, daß diese letztere den Kernpunkt der Dis⸗ kussion bildete. Sie nahm über sechs Stunden in Anspruch, und wurde eingeleitet durch einen über 1 ½ Stunden dauernden Vortrag des Abgeordneten von Roggenbach, des früheren Ministers des Aeußern. Im Einverständniß mit der Kommission stellte er es als Hauptziel der badischen Politik hin: in Verbindung wo möglich mit

76

den anderen Mittelstaaten Süddeutschlands dem Kampf der beiden Großmächte so lang wie möglich fern zu bleiben und, wenn auch gerüstet, an keinen Maßregeln Theil zu nehmen, die, eine parteiische Hinneigung zu der einen der beiden Großmächte verrathend, nicht dem Frieden, sondern dem Kriege die Wege bahnen würden. Württemberg. Stuttgart, 29. Mai. (Fr. J.) Die Hoffnung, daß diese Woche die Geschäfte des außerordentlichen Land⸗ tags würden erledigt werden, schwindet nachgerade, indem bis heute noch nicht sicher ist, bis wann der Bericht der Kriegsrüstungs⸗Kom⸗ mission über die beiden von der Regierung vorgelegten Gesetzent⸗ würse über Dispositionsstellung der gesammten Landwehr und über einen Kriegskredit von 7,700,000 Fl. im Druck erscheinen und zur Vertheilung an die Mitglieder der zweiten Kammer erfolgen wird. Bayern. München, 30. Mai. (W. T. B.) Die Staats⸗ regierung verlangte von der Kammer für außerordentliche Militair⸗ bedürfnisse eine Kreditbewilligung von 31,512,000 Gulden, die

durch Anleihen und durch andere Finanz⸗Operationen aufzubrin⸗

gen sind.

Oesterreich. Wien, 29. Mai. Die ⸗Wiener Ztg.⸗ ver⸗ öffentlicht ein Gesetz vom 25. Mai c., gültig für das ganze Reich, mit Ausnahme des lombardisch⸗venezianischen Königreiches, in welchem, »um den Bedürfnissen des Kleinverkehrs nach Scheidemünze unter den dermaligen Verbältnissen die Befriedigung zu sichern⸗«, ver ordnet wird:

I. Die Hinausgabe von Münzscheinen zu zehn Kreuzer österreichischer Währung im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 17. November 1860, deren Betrag durch Artikel III. des Gesetzes vom 17. November 1863 auf vier Millionen Gulden ö. W. beschränkt wurde, ist nach Maß⸗ gabe des Bedürfnisses wieder bis auf den Betrag von zwölf Millionen Gulden ö. W. zu erhöhen.

II. Die Kommission zur Kontrole der Staatsschuld wird überwachen, daß der Münzscheinumlauf die Maximalhoͤhe von zwölf Millionen Gul⸗ den 65. W. nicht überschreite.

30. Mai. (W. T. B.) Die die Konferenzen betreffenden Mittheilungen Frankreichs, Englands und Rußlands sind gestern dem Grafen Mensdorff übergeben worden.

Die Königin von Württemberg reist heute Abend von hier ab und begiebt sich ohne Aufenthalt nach Stuttgart. Der Stallmeister Ihrer Majestät, Graf von Taubenheim, wurde mit einem hohen Orden dekorirt.

.“

nach Ablauf der Hoftrauer, die mit dem 10. k. Mis. zu Ende geht, wird das Königspaar zu einem mehrtägigen Besuche bei der Königin Victoria nach England abreisen und auf der Rückkehr den Besuch beim Kaiser Napoleon in Fontainebleau abstatten. Der Aufenthalt am französischen Hofe wird zwei Tage dauern. Gestern haben im ganzen Lande die (dreijährlichen) Wahlen zur Hälfteerneuerung der Provinzialräthe stattgefunden. ö

Großbritannien und Irland. London, 29. Mai. Die Konservativen hatten gestern Nachmittag ein Meeting beim Marquis von Salisbury, um die der Reformbill gegenüber zu befolgende Politik festzustellen. Gegen zweihundert Unterhaus⸗Mit⸗ glieder waren anwesend; man einigte sich über ein gegen die Bill gerichtetes, demnächst zu stellendes Amendement.

Der Herzog von Edinburgh bekanntlich der neue Titel des Prinzen Alfred begab sich gestern in feierlichem Aufzuge nach der City, um das Diplom eines Ehrenmitgliedes der Spezereihändler⸗ gilde entgegenzunehmen. Diese Gilde ragt sowohl durch ihr Alter sie blühte schon vor einem halben Jahrtausend als durch Reichthum und großartige Wohlthätigkeits⸗Anstalten unter den zwölf großen Zünften der Altstadt von London hervor, der Titel, der aller⸗ dings den ursprünglichen Charakter der Gilde bezeichnet, darf über ihren gegenwärtigen, wie bei den Citygilden überhaupt, nicht irre leiten; seit lange zählt dieselbe Könige und Fürsten unter ihren Großmeistern wie Ehrenmitgliedern. Se. Königliche Hoheit leistete G Eid, allen Gesetzen der Genossenschaft nachkommen zu wollen.

General Beauregard von der weiland Konföderirten⸗Armee ist mit der »Scotia⸗ in Liverpool angekommen. Die Reise des Generals steht, wie es heißt, in Zusammenhang mit einer projektirten neuen Bahnlinie in den beiden Unionsstaaten Carolina, mit deren Bau er betraut worden ist.

Im Unterhause antwortete gestern Layard auf eine Anfrage von D. Griffith, daß die Pariser Konferenz die Erwählung des Prinzen Karl von Hohenzollern zum Hospodaren der Moldau⸗Wallachei für ungesetzlich erklärt habe, und die Agenten der verschiedenen bei der Konferenz vertretenen Regierungen hätten die Weisung erhalten, daß keine Schritte zur Anerken⸗ nung des Prinzen Karl geschehen seien. —⸗D. Griffith wünscht zu er⸗ fahren, ob die Konferenz die Ermächtigung zu einer wirklichen Intervention in den Fürstenthümern ertheilt habe. Layard: Nein. Die Comitéberathung über die Reformbill ist an der Tagesordnung. Bouverie beantragt die Census⸗ und die Wahlkörperbill vor dasselbe Comité (des gan⸗ zen Hauses) zu weisen. Dieser Antrag wird genehmigt, eben so wie der nachherige desselben Mitgliedes, daß das Comité die Weisung erhalte, beide Bills zu einer Maßregel zu verschmelzen. R. Knightley beantragt

darauf, das Comité anzuweisen, daß es ermächtigt ist, Bestimmungen zur

Belgien. Brüssel, 29. Mai. (Köln. Ztg.) Unmittelbar

17

8 8 besseren Verhütung von Wahlbestechung und Corruption in die Bill einzu⸗ chalten. Der Schatzka nzler ist dagegen, daß die Bestechungsfrage anders denn als besonderer Gegenstand behandelt werde. Das Haus würde besser thun, erst die Berichte der K. Kommission über die Bestechung bei den letzten allgemeinen Parlamentswahlen abzuwarten. Osborne, der den Antrag unterstützt, fragt, wozu man noch warten solle; ob das Be⸗ stechungssystem, dieser Schmachfleck der Verfassung, nicht lange genug weltkundig sei; Bright sagt, gegen die Wahlcorruption gebe es keine andern Mittel, als Vergrößerung der Wahlkörper und Einführung der Ballot. Disraeli fragt, ob das Haus sich abschrecken lassen wolle, gegen ein so schreiendes Uebel alles Mögliche zu versuchen! Der Attorney⸗ General sagt: Die Motion habe den augenscheinlichen Zweck, das Durchgehen der Reformbill zu hintertreiben. Das Haus stimmt ab, und es ergeben sich für die Motion 248, gegen die Motion 238 Stim⸗ men. Der Schatzkanzler sagt, die Regierung wolle abwarten, welche Abhülfsmaßregeln der Urheber der Motion vorschlagen werde und dieselben unparteiisch in Erwägung nehmen, so wie nach Kräften unterstützen. Capt. Hayter stellt darauf folgendes Amendement: Daß dieses Haus, ob⸗ wohl von dem Wunsche beseelt, den Wählercensus und die neue Wahlkörper⸗ eintheilung zusammen zu erwägen, doch der Meinung ist, daß das von Ihrer Majestät Ministern in der gegenwärtigen Wahlkörperbill vor⸗ geschlagene Gruppirungssystem weder der Zweckmäßigkeit noch der Billigkeit entspreche, und daß der Regierungsplan nicht zur er⸗ forderlichen Reife gebracht sei, um als Grundlage einer befriedigen⸗ den Maßregel zu dienen. Er bedauert, daß sein Pflichtgefühl ihn zu einer feindlichen Stellung gegen das Ministerium zwinge, dessen Gruppirungsplan fehlerhaft im Prinzip und ungerecht und gefaͤhrlich in seiner Tendenz sei. Major Anson gesteht offen, daß er das Amendement unterstütze, weil er sich überzeugt habe, daß die Reformfrage in dieser Session keine befriedigende Lösung finden könne. Der Solicitor⸗General bemerkt, daß etwaige Fehler der Gruppirung sehr leicht im Comité verbessert werden könnten. Sandford vertheidigt die kleinen Burgflecken, da sie vorzugsweise das Verdienst hätten, wahre parlamentarische Größen, wie Lowe, Horsman, Baring u. a. m. ins Unterhaus zu senden. Major Jervis schlägt die Vertagung der Debatte vor. Der Schatzkanzler will den Vorschlag nicht bekämpfen, hofft aber, daß man die Debatte nicht jetzt schon abbrechen werde (es ist gegen Mitternacht). Sir G. Greey beschuldigt die Opposition einer unaufrichtigen Taktik. Nach einigem Hin⸗ und Herreden vertagt man die Debatte bis Donnerstag.

Frankreich. Paris, 29. Mai. In der gestrigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers wurde das neue Gesetz über die Te⸗ legraphie angenommen. Dasselbe gab in Folge mehrerer Amen⸗ dements auf Preisermäßigung der Depeschen zu einer längeren Dis⸗ kussion Anlaß. Nach Schluß der allgemeinen Debatte wurde zur Diskussion der einzelnen Artikel übergegangen, die der Reihe nach angenommen wurden. Das 8a- 6 es votirt wurde, lautet in einen Hauptbestimmungen, wie folgt: vrd 8 Absenter von telegraphischen Depeschen koͤnnen dieselben rekommandiren. Das Ankunftsbüreau expedirt an den Absender eine Kopie nebst Angabe der Ablieferungszeit und der Person, welche sie in Empfang genommen hat. War die Ablieferung nicht möglich, so werden die Um⸗ stände, welche dieselbe verhinderten, genau angegeben. Die Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1861 wegen der Empfangsanzeige werden beibe⸗ halten. Art. 2. Die Taxe für die Recommandation ist dieselbe, wie für die Depeschen selbst. Art. 3. Die telegraphischen Depeschen können in Ziffer- oder Geheimschrift geschrieben werden. Solche Depeschen müssen rekomman⸗ rden.

b Vei Art. 3 erhob sich eine kurze Discussion wegen der doppelten Taxe, welche für die Depeschen in Ziffern oder geheimen Zeichen erhoben werden soll. Der Regierungs⸗Kommissar führte aus, daß die Erhebung der Doppel⸗ taxe nothwendig sei, weil man zur Beförderung solcher Depeschen längere Zeit gebrauche. Was die Börsendepeschen anbelangt, die gewöhnlich nur aus Ziffern bestehen, so wurde festgestellt, daß dieselben nicht als De⸗ peschen in Ziffern betrachtet werden könnten. Dieses seien keine ge⸗ heimen Depeschen, da man wisse, was sie bedeuten. Dies ist in so fern von Wichtigkeit, als man nach dem Abschlusse des internationalen Tele⸗ graphen⸗Vertrages von den Börsendepeschen zuerst doppelte Taxen erhe⸗ ben wollte. Art. 4, 5 und 6 enthalten lokale Bestimmungen. Art. 7 sagt, daß das Gesetz mit dem 1. Juli in Kraft treten soll. Art. 8 sagt, daß die Verwaltung Depeschenstempel von 25, 50, 100 und 200 Cent. verkaufen kann. Art. 9. Ist die Frankirung ungenügend, so zahlt der Empfänger 50 Cent. als Uebertaxge und den Ausfall der Taxe. Im Falle der Ver⸗ weigerung der Annahme wird die Depesche bei Seite gelegt. Art. 10 regelt den Depeschenstempel⸗Verkauf. Art. 11 und 12 enthalten darauf besglche Strafbestimmungen. Art. 13 sagt, daß Verwaltungs⸗Verfügungen die Art der Zählung der Worte, Zeichen u. s. w., so wie auch die Fabrication, den Verkauf und die Anwendung der Stempel regeln sollen. Art. 14 bestimmt, daß für autographische Depeschen 20 Cent. per Quadrat⸗Centimeter erhoben werden sollen; dieselben müssen wenigstens 30 Quadrat⸗Centimeter groß sein; das Papier soll 10 Cent. per Blatt kosten, einerlei, wie groß es ist. Art. 15 enthält Bestimmungen über Depeschen, die zwischen Schiffen und elektro⸗semaphorischen Küstenposten ausgetauscht werden.

Die Bevollmächtigten Frankreichs und Spaniens, welche mit der Feststellung der Pyrenäen⸗Grenzen beauftragt sind, haben am 26. Mai zu Bayonne den dritten Vertrag und eine Zusatz⸗ Akte zum Vertrage vom Jahre 1862 unterzeichnet, wodurch die in Bezug auf die Grenzfrage bisher bestandenen Schwierigkeiten ihren definitiven Abschluß gefunden haben.

Italien. Florenz, 30. Mai. Die Opinione⸗ meldet, daß der König heute Morgen ein Dekret unterzeichnet habe, durch wel⸗ ches zwei Bataillone freiwilliger Bersaglieris gebildet werden. Ein zweites Dekret vermehrt das Freiwilligen⸗Corps um 20 Bataillone

*

I

8 2

1 Mai sieht die italienische Regierung am Po mit 350,000 Mann und 400 Kanonen eoncentrirt. Hierzu kommen 10 Regimenter Freiwilliger, jedes Regiment vorläufig nur aus zwei Bataillonen und 1460 Mann bestehend, deren Depots in Como und Varese für Nord⸗ und in Bari und Barletta für Süditalien sind. Zu den zehn Regimentern kommen zwei Bataillone Scharf⸗ schützen, genuesische und milanesische, von denen jenes in Gavi bei Novi, dieses in Lavena bei Varese, in der Provinz Como, seinen Sammelplatz hat. Annahme⸗Büreaus sind in sämmtlichen italieni⸗ schen Provinzial⸗ und Kreishauptorten. Eine Studenten⸗Legion hat Garibaldi nicht gestattet. Sämmtliche Freiwillige verpflichten sich auf ein Jahr. Unter den Offizieren befinden sich alle jüngeren Mit⸗ glieder der Linken, darunter Corte, Nicotera, Fabrizi, Cairoli, Guer⸗ zoni und Guastalla. Kommt es zum Schlagen, so wird Garibaldi 30 Regimenter, also etwa 50,000 Mann, die großentheils vorge⸗ merkt sind, zur Verfügung haben. Gleich rasch ging die Mobil⸗ machung der 50 Bataillone Nationalgarde voran. Das Bataillon ist 000 Mann stark; 10 andere sind jede Stunde zum Ausrücken bereit. Jene 50 Bataillone sind seit dem 20. Mai unter Waffen. Für die reguläre Armee ist die Bildung der fünften Bataillone bis I. Juni fertig. Diese fünften Bataillone sind mit den Mobilgar⸗ den bestimmt, im Süden gegen die Briganten ihre Schule zu machen.

Türkei. Ueber Ragusa, den 30. Mai, wird berichtet: Gestern sind in Antivari eine türkische Fregatte, eine Korvette und ein Dampfaviso eingetroffen, um die albanischen Küsten zu überwachen und sie vor jedem Handstreiche italienischer Freiwilliger zu schützen. .

Aus Paris, den 30. Mai wird telegraphisch gemeldet: Die Pforte hat darauf verzichtet, während der Dauer der Konferenzen in den Donaufürstenthümern zu interveniren; die türkische Regie⸗ rung hofft eine ihre Würde wahrende Kombination ausfindig zu machen. Prinz Karl von Hohenzollern hat dem Sultan ein zweites Schreiben zugesandt, in welchem er erklärt, daß die gegenwärtigen Umstände ihm nicht gestatten, sich sofort nach Konstantinopel zu be⸗ geben; er werde jedoch demnächst dorthin kommen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. Mai. Der verstärkte Bewilligungsausschuß hatte gestern Nachmittag seine Versammlung, aus welcher wir folgende Resultate mittheilen: Zoll⸗ freiheit wurde durch Stimmenmehrheit genehmigt, auf Speck, alle Arten Fleisch, Butter, Fett, ungemahlenen Roggen, Weizen, Bohnen, Hopfen, gehechelten und ungehechelten Flachs, Pottasche, Marinemetall, Metalldrath und rohe Metalle; eine Zollermäßigung wurde beschlossen auf Cigarren, Rauch⸗ und Schnupftaback und Ta⸗ backsstengel; erhöht wurde der Zoll auf Carcasse und der bestehende Zoll wurde beibehalten auf rohen Tab ck und Tabacksblätter auf Branntwein. 8

8 Amerika. New⸗York, 19. Mai. Wie berichtet wird, hat der Präsident auf den Rath General Grants die Ausmusterung aller weißen Freiwilligen befohlen. Gegen den vorgeschlagenen Ausgangszoll auf Baumwolle laufen beim Kongresse fortwährend zahlreiche Proteste von Kaufleuten ein. Im Senate ist von Sumner beantragt worden, Jefferson Davis vor ein Kriegsgericht zu stellen, da die Vornahme der Entscheidung durch eine Jury von Richmond nur lächerlich wäre. Daß die Gesundheit des Expräsidenten der Konföderirten in rascher Abnahme begriffen, wird durch den

Bericht seiner Aerzte bestätigt. Semmes, dem Capitain des

Konföderirten⸗Kreuzers »Alabama⸗, welcher zu einem Contralamte in Mobile gewählt worden, wurde vom Präsidenten die Stelle an⸗ zutreten untersagt, so lange er nicht pardonirt sei. Weit entsernt, die Zwietracht unter den Feniern zu schlichten 2 hat die Ankunft von Stephens dazu beigetragen, dieselbe womöglich noch zu der. größern. Während die Washingtoner Verbindungen sich für Stepdens ausgesprochen, will die Senatspartei, die sich noch immer verstärkt durchaus nichts von seiner Führerschaft wissen, ja General Sweenes soll so weit gegangen sein, ihn für einen Spion der britischen Re. gierung zu erklären. 18

RakiongaHan Der Seconde⸗Lieutenant im Besatzungs⸗Bataillen Ascherkledem Pen

Magdeh Landwehr⸗Regiments Nr. 27, Her Rudlessg zer Der in

rfurt, hat für die Zeit, wo er sich aktiv deum Batmihem

2282 Gehalt bezieht, die Hälfte seines Gehalts dem Rational⸗ Dan vm Wrr.

wendung für seine Zwecke überwiesen und für den Memat Mai e. dexeies den Betzag von 9 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. an das Kress .Kemmiffariat den Stiftung für den Kreis Aschersleben zu Quedlindarg zadlen lassen. Dimse patriotische Opferwilligkeit und kameradschaftliche Tdeilnadme für dir Meen und hülfsbedürftigen Krieger wird hierdurch dankdarkichs her Werihen

Kenntniß gebracht.

Invalidenhaus Berlin, den 29. Mai 1806. Das Kuratorium des National ⸗Danks für Verer gez.) von Maliszewski⸗ 1“