1866 / 133 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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er Kaufmann Otto

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Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist d Schliewinsky in Sommerfeld bestellt. Dit Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf 9U den 13. Juni ecer., Vormittags 11 Uhr, b vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Lemcke, im Gerichtszimmer Nr. 1 auf dem Koöniglichen Schlosse hier, anberaumten Termin ihre Erklä⸗ rungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. 1 Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. Juli ex. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand· stücken nur Anzeige zu machen. b Zugleich . alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafuͤr ver⸗ langten Vorrecht ““ bis zum 10. Juli erx. einschließlich 8 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des desinitiven Verwaltungs⸗ personals auf den 23. Juli cr., Vormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar in dem bezeichneten Terminszimmer zu er⸗ cheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand⸗ lung über den Akkord verfahren werden. . Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. 8 Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. b Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwälte, Justizräthe Wenzel und Mattern, und Unverricht hierselbst, so wie Securius in Sommerfeld zu Sachwaltern vorgeschlagen. Sorau, den 2. Juni 1866. 111“ Konigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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2 dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Kegelberg

hierselbst ist zur Verhandlung und Beschlußfassung üͤber einen Akkord Termin auf den 22. Juni c., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. V., anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Vemerken in Kenntniß esetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkarsglanbiger „soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo⸗ thekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genom⸗ men wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord be⸗ rechtigen. Gumbinnen, den 31. Mai 1866. 1 Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. v118““

1764] Aufforderung der vEII““ In dem Konkurse über den Nachlaß des hier verstorbenen Kaufmanns L. Oito Adolph werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗

langten Vorrecht bis zum 29. d. Mts. einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des desinitiven Verwaltungspersonals

auf den 20. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Direktor Diefke, im Terminszim⸗ mer Nr. V., zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwälte: Hassenstein, Jaquet und Justiz⸗Rath Paulini zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1X“X““

Gumbinnen, den 1. Juni 1866. 1

SKEKhönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1766] v111“; Königliche Kreisgerichts⸗Deputation zu Pr. Holland, 2 den 5. Juni 1866, Vormittags 10 Uhr. AUHeber das Vermögen des Kaufmanns Ferdinand Lange (Firma: Ferd. Lange) hier ist der kaufmännische Konkurs eröffnet.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Buchhalter Otto Steeg⸗ mann hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem

auf den 18. Juni d. J, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Birnbaum, im Audienzzimme beraumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung bieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters

abzugeben.

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8 1a“” 8 b“ 1“ v114““ Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 10. Juli d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. 8 8

Pr.⸗Holland, den 5. Juni 1866. 11““ 2 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Marggrabowa, I. Abtheilung, den 5. Juni 1866, Nachmittags 3 Uhr.

Ueber das Gesellschaftsvermögen der Handlung Lichtenstein & Salinger hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag des Zahlungs⸗ einstellung auf heute festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Otto Zim⸗ mermann hier bestellt. Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Werner im Terminszimmer anbe⸗ raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung des einstweiligen bestellten Verwatters oder die Bestellung eines andern einst⸗ weiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabsolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 4. Juli d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Glaäubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[1769] Konkurs⸗Eröffnung. Köͤnigliches Kreisgericht zu Marggrabowa, I. Abtheilung, den 5. Juni 1866, Nachmittags 3 Uhr.

Ueber das Privatvermögen des Kaufmanns David Lichtenstein hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstel⸗ lung auf heute festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Koelmann hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Werner, im Terminszimmer anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 4. Juli d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. 9

[1770] Königliches Kreisgericht zu Marggrabowa, I. Abtheilung, den 5. Juni, Nachmittags 3 Uhr.

Ueber das Privatvermögen des Kaufmanns Leopold Salinger hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf heute festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Koel⸗ mann hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufge⸗ fordert, in dem auf den 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Werner, im Terminszimmer anbe⸗ raumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung 8 Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 4 Juli dieses Jahres einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben⸗ dahin zur Konkursmasse abzu liefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[1669] Bekanntmachung.

Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns J. G. Ehmke

zu Elbing sind nachträglich nachstehende Forderungen von:

1) 1 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf. Arbeitslohn des Carl Reuter.

67 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf. Judicats⸗Forderung des Baron v. Kleist. 11 Thlr. 5 Sgr. Waarenforderung des A. Teuchert. 282 Thlr. 14 Sgr. Waaren⸗ und Wechsel⸗Forderung des H. Herrmann. 500 Thlr. Wechselforderung des Erdmann Cornelien. 16 Thlr. 8 Sgr. Waarenforderung der Auguste Kelch. 17 Thlr. Waarenforderung des Eduard Aschenheim. 1000 Thlr. Courtage des C. Kowski. 5737 Thlr. 10 Sgr. rückständige Darlehns⸗Valuta der Herrmann Douglaͤßschen Konkursmasse.

11768]

10) 11 Thlr. 10 Sgr. Waarenforderung des A. Penner. 8 6

ohne Vorrecht nachträglich angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist auf Kerechen 26. Jun Vormittags

vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Berendt anberaumt, und werden die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, hiervon in Kenntniß

gesetzt. Elbing, den 20. Mai 1866. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. v1“ 8 do ““ g n. Kommissar des Konkurses.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wil⸗ helm Blum hier, Inhaber der Handlung F. E. Blum, werden alle die⸗ jenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 25. Juni er. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und dem⸗ näͤchst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemel⸗ deten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungspersonals auf den 17. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, 1“ vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Heßner, im Verhandlungs⸗ zimmer Nr. 10 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗ fahren werden. 3

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Pragis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Dickmann, Schüler, Romahn und von Forkenbeck zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen.

Elbing, den 16. Mai 1866.

FKFhsönigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1658] G In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns M. Ascher zu Loebau werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrecht bis zum 1. Juli cr. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Be⸗ finden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 27. Juli cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Bresler, im Verhandlungszimmer des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Pragis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Raue, Plate und Obuch zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Loebau, den 26. Mai 1866. 1 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Konkurs⸗Eröffnung und offener Arrest. Königliches Kreisgericht zu Stolp. Erste Abtheilung. Stolp, den 31. Mai 1866, Vormittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Wilhelm Bechert ist der

kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 20. Mai d. J. v

festgesetzt worden.. 9

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der hiesige Kaufmann C. W. Dalcke bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem

auf den 15. Juni 1866, Vormittags um 10 ½ Uhr,

in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichtsrath Wegner anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 28. Juni d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu⸗ biger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besttz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[1774] Konkurbs Ersffnung. Königliches Kreisgericht zu Inowraclaw, Erste Abtheilung, den 1. Juni 1866, Nachmittags 4 Uhr.

Ueber das Vermögen der zu Inowraclaw bestehenden offenen Handels⸗ gesellschaft Aron Hirschberg et Comp. und das Privatvermögen der beiden alleinigen Theilhaber derselben, Kaufleute Markus und Abraham Hirschberg daselbst, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗

Einstellung auf den 31. Mai bd. Jö.

festgesetzt worden. Zu einstweiligen Verwaltern der Masse sind bestellt für das Gesell⸗ schaftsvermögen der Kaufmann W. Poptawski, für das Privatvermögen

des Markus Hirschberg der Kaufmann Raphael Schlesinger, für das des Abraham Hirschberg der Kaufmann Joseph Lewy, sämmtlich zu Inowraclaw.

Die Glaubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf den 15. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, iu unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Wieland anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibe haltung dieser Verwalter oder die Bestellung anderer einstweiliger Ver walter abzugeben.

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

. bis zum 15. Juli d. J. einschließlich dem Gerichte oder den Verwaltern der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Gemein⸗ schuldner haben von den in ihrem Besitze besindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ langten Vorrecht

bis zum 12. Juli d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung. der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

a) für den Konkurs über das Geschäftsvermögen

8 auf den 3. September d. J, Vormittags 9 Uhr, b) für die Konkurse über die beiden Privatvermögen 11 auf den 4. September d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtslokale vor dem Kommissar zu erscheinen.

Nach Abhaltung dieser Termine wird geeignetenfalls mit der Verhand⸗ lung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist für den Konkurs über das Geschäftsvermögen noch eine zweite Frist zur Anmeldung 1

bis zum 10. September d. J. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 24. September d. J., Vormittags 9 Uhr vor dem genannten Kommissar anberaumt.

Zum Erscheinen in diesem Termine werden die sämmtlichen Gläubiger des Gesellschaftsvermögens aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Janisch, Fellmann, Hoeniger und Justizräthe Keßler, Huelsen, Hantelmann hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.s 6

[752] LA·cdiktalZadung 8 Zu dem Vermögen des Schuhmachermeisters Ernst Gotthold Meischke in Groitzsch ist auf geschehene Insolvenz⸗Anzeige von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt der Konkursprozeß eröffnet worden. Alle bekannten und unbekannten Gläubiger des ꝛc. Meischke werden daher

hierdurch geladen,

den 3. September 1866, welcher als Liquidationstermin anberaumt worden ist, an hiesiger Amtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu n. Zee ihre Forderungen bei Vermeidung der Ausschließung von der Konkursmasse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Konkursvertreter, Herrn Advokat Bürger⸗ meister Ferdinand Trenkmann in Pegau, beziehentlich unter sich des Vor⸗ zugs halber, binnen sechs Wochen rechtlich zu verfahren, den 22. Oktober 1866 1 5 der Eröffnung eines Präklusivbescheides gewärtig zu sein, sodann den 29. Oktober 1866, welcher als Verhörstermin anberaumt worden, Vormittags 10 Uhr, ander⸗ weit an hiesiger Amtsstelle sich einzufinden, womoöͤglich einen Vergleich zu treffen, wobei die Nichterschienenen, so wie diejenigen, welche sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als in die Beschlüsse der Mehrheit einwilligend er⸗ achtet werden, bei dem Nichtzustandekommen eines Vergleichs aber den 10. Rovember 1866 der Inrotulation der Akten zum Verspruche und— ““ den 31. Hezember 868611 der Bekanntmachung eines Locations⸗Erkenntnisses gewärtig zu sein.

Auswärtige Gläubiger haben zu Empfangnahme künftiger Ladungen und Verfügungen bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. 8 . E

Pegau, den 6. März 1866 Das Königliche Gerichtsamt daselbst. von Logau. [1390] Subhastaikls Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber.

Das dem Bauer Johann Karl Friedrich Keller gehörige, in Wolters⸗ dorf bei Erkner belegene, im Hypothekenbuche von Woltersdorf Band J. Nr. 16 Blatt 91 verzeichnete Bauergut und die ebendemselben gehörige, am Dömeritzsee bei Erkner belegene Wiese von 7 Morgen 98 Muthen, in dem⸗ selben Hypothekenbuche Band II. Nr. 55. Blatt 25 verzeichnet, gerichtlich geschätzt auf 6306 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. und resp. 1483 Thlr. 22 Sgr 6 Pf., sollen 89

am 23. November 1866, Vormittags 11 Uhr‧, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.