Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen-) Register iuter Nr. 1519 eingetragen worden der in Coͤln wohnende Kaufmann Gustav Adolph Nadaud, welcher daselbst seine Handelsniederlassung hat, als Inhaber der Firma: »Gust. Ad. Nadaud«. Wöe“ Coöln, den 7. Juni 1866. „ Der Handelsgerichts⸗Secretair, veee. Kanzlei⸗Rath Lindlau. Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen⸗) Register uunter Nr. 1520 eingetragen worden der in Cöln wohnende Kaufmann und Agent Jacob Ostlender, welcher daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inhaber der Firma: »Jacob Ostilenderck. 8 Cöͤln, den 7. Juni 1866. Der Handelsgerichts⸗Secretair, Kanzlei⸗Rath Lindlau.
Der Kaufmann Carl Korn zu Saarbrücken, welcher daselbst sein Han⸗ delsgeschäft unter der Firma Philipp Korn Söhne betreibt, hat seiner Ehe⸗ frau Carolina Fritz Prokura ertheilt, diese Firma zu zeichnen, und ist die des⸗ fallsige Anmeldung unter Nr. 72 des Prokuren⸗Registers eingetragen worden. Saarbrücken, am 30. Mai 1866. 8 “ Der Landgerichts⸗Secretair sygert.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [18905) bonkurs Ereffn 5 99 ö Königliche Kreisgericht zu Cottbus. I. Abtheilung, den 8. Juni 1866, Vormittags 9 Uhr. 1 Ueber das Vermögen des Tuchscheermeisters und Fabrikbesitzers Gustav Deetz zu Peitz ist der kausmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Juni d. J. festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Adolph Luckner in Peitz bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗
8 . diesem Termine die saäͤmmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde⸗ rungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz⸗Räthe Licht, Stoepel und Kelch und die Rechtsanwalte Naudé und Engels hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen. Potsdam, den 28. Mai 1866. “ “ Königliches Kreisgericht. Abtheilung.
8
[1802] Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Allenstein, Erste Abtheilung, den 6. Juni 1866, Mittags 12 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Louis Mendelsohn zu Allenstein ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Ein⸗ stellung auf den 25. April cr. festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Dr. Ott mann bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 16. Juni er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Winkler, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren
oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
1n* dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen.
in dem Verhandlungszimmer Nr. III. des Gerichtsgebäudes vor dem gericht⸗
lichen Kommissar, Herrn Kreisrichter Lesse, anberaumten Termine ihre Erklä⸗
rungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die
Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder
anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. Juli er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu
machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen uns Anzeige zu machen.
11803] 8 In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns S. Cohn
in Culmsee werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als
Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche,
dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗
langten Vorrecht bis zum 1. Juli er. einschließlich bei uns schrift⸗
lich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmt⸗
lichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach
Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf den 11. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Schmalz, im Verhandlungszimmer Nr. UII des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Ter⸗ mins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren
werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben
und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte Simmel und Hoffmann und die Justi⸗Räthe Rimpler, Kroll und Dr. Meyer zu Sachwaltern vorgeschlagen.
1 bis zum 15. Juli d. J. einschließlih dem Gerichte oder den Verwaltern der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Gemein⸗ schuldner haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ langten Vorrecht
bis zum 12. Juli d. J. einschließlich 8 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnaͤchst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
a) für den Konkurs über das Geschäftsvermögen
auf den 3. September d. J, Vormittags 9 Uhr,
b) für die Konkurse über die beiden Privatvermögen — auf den 4. September d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtslokale vor dem Kommissar zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieser Termine wird geeignetenfalls mit der Verhand⸗ lung über den Akkord verfahren werden.
Zugleich ist für den Konkurs über das Geschäftsvermögen noch eine zweite Frist zur Anmeldung
bis zum 10. September d. J. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 24. September d. J., Vormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termine werden die sämmtlichen Gläubiger des Gesellschaftsvermögens aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Janisch, Fellmann, Hoeniger und Justizräthe Keßler, Huelsen, Hantelmann hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen. 6
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche al Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die v ¹ selben möoͤgen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten 4
v11111“ “ ““ b bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prü- Konkurs⸗Ersffnunsz, fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For Königliches Kreisgericht zu Thorn, Erste Abtheilung, derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs den 7. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr. Personals b 18 Ueber das Vermögen des Wagenfabrikanten Seraphin Krueger hier, 1 am 16. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, in Firma S. Krueger, ist der kaufmaͤnnische Konkurs eröffnet und der Tag in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem genannten Kom der Zahlungs⸗Einstellung auf den 20. Mai cx. festgesetzt. missar zu erscheinen. B Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann A. Haupt Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefor⸗ lung über den Akkord verfahren werden. ““ dert, in dem Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung auf den 22. Juni er., Vormittags 11 Uhr, bis zum 24. September cr. einschließlich n dem Verhandlungszimmer Nr. III des Gerichtsgebäudes vor dem gericht⸗ festgesetzt und zur Prüfung aller innerhalb derselben, nach Ablauf der ersten lichen Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗-Rath Hanow, anberaumten Termine Frist angemeldeten Forderungen Termin 1 — 1 hre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters auf den 8. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben. in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem genannten Kom 8 Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder missar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Glãu anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer derFristen an verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu melden werden. 1.“ 1 8 zahlen; vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. Juli ex. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu und ihrer Anlagen beizufügen. machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Kon⸗ Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz kurzmasse abzuliefern. Pfand⸗Inhaber und andere mit denselben gleich⸗ hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte erechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ ; .
Thorn, den 5. Juni 1866.
gefordert, in dem Königliches Kreisgericht.
auf den 23. Juni cr., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem Kommissar, Kreis⸗ richter Mann, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einst⸗ weiligen Verwalters abzugeben. . Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 30. Juni er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ langten Vorrecht
“ Bekanntmachung. 8 Königliches Kreis⸗Gericht in Rybnik. Erste Abtheilung
9 Rybnik, den 23. Mai 1866, Nachmittags 4½ Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Mosler in Rybnik ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 23. Mai 1866 festgesetzt worden. 6
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Benjamin Rosenthal zu Rybnik bestellt worden.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 5. Juni 1866, Vormittags 9 ½ Uhr, in unserem Geschäftslokale, vor dem Kommissarius, Kreisrichter Bittmann, anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal⸗ tung dieses Verwalters, oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem S der Gegenstände
bis zum 23. Juni 1866
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit dem Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ Masse abzulifern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗ rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. 1 ⸗
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche⸗
bis zum 7. Juli 1866 einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderun⸗ en, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungsperso⸗ nals auf den 18. Juli er., Vormittags 10 Uhr,
n unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem genannten Kom⸗ missar zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben Denjenigen, welchen es hier an
und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte
vohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗
räthe Behm und Hagen und Rechtsanwälte Kobligk und Struck zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen.
“ “
Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungs⸗Frist.
In dem Konkurse uͤber den Nachlaß des am 27. März 1866 hier⸗ selbst verstorbenen Korbmachermeisters Friedrich Wilhelm John ist zur An⸗ meldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist
bis zum 30. Juni 1866 einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 20. Mai 1866 bi zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf b den 11. Juli 1866, Vormittags 10 Uhr, He in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, H Rreisgerichts⸗Rath Einst, anberaumt, und den zum Erscheinen in
tigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Hubrich und Justizrath
Mertzen zu Sachwaltern vorgeschlagen. Allenstein, den 6. Juni 1866. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1799] Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Gutsbesitzers Leo von der
Heyde zu Leitnersfelde ist der Maurermeister Reinhold
definitiven Verwalter bestellt. 1““ 8 Wigerbueg, Nen S 366335 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
agelweide
111e.*“— Königl. Kreisgericht zu Thorn. 8 1 Erste Abtheilung. Den 4. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Abraham Boehm hier, in Firma
*
A. Boehm, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗ lungseinstellung auf den 29. Mai er. festgesetzt. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann H. Find-
eisen bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
den 16. Jun „Vormittags 11 Uhr,
befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
([11 Konkur sErbf f g. Königliches Kreisgericht zu Inowraclaw, Erste Abtheilung, den 1. Juni 1866, Nachmittags 4 Uhr.
Ueber das Vermögen der zu Inowraclaw bestehenden offenen Handels⸗ gesellschaft Aron Hirschberg et Comp. und das Privatvermögen der beiden alleinigen Theilhaber derselben, Kaufleute Markus und Abraham Hirschberg daselbst, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗
Ei instellung auf v 81. Mal b. I .
festgesetzt worden. 1“X“ Zu einstweiligen Verwaltern der Masse sind bestellt für das Gesell⸗ schaftsvermögen der Kaufmann W. Poplawski, für das Privatvermögen des Markus Hirschberg der Kaufmann Raphael Schlesinger, für das des Abraham Hirschberg der Kaufmann Joseph Lewy, sämmtlich zu Inowraclaw. Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf 1b den 15. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, iu unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Wieland, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibe⸗ haltung dieser Verwalter oder die Bestellung anderer einstweiliger Ver⸗ walter abzugeben.
Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände—
8
dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗
langten Vorrecht “ bis zum 3. Juli 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 17. Juli 1866, Vormittags 9 Uhr, 8 zu erscheinen. 1“ 1“ Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. 3 g. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn⸗ sitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwälte Bublatzki und Langer sowie der Justzzrath Wolff in Rybnik und der Rechtsanwalt Muthwill in Losbau vorgeschlagen. 1“
8
90] IUn Königliche d Kreisgericht zu Magdebur e Abtheilung 8 Den 31. Mai 1866, Mittags 12 Uhr. 1 Ueber das Handlungs⸗Vermögen der Kauftrute Togui u. Rammelberg zu Magdeburg ist der kaufmännische Konkurs eröffmet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 31. Mai 1866 festgesetzt werden. G