etien.
Alle Post-Anstalten des In- und 8 Auslandes nehmen LZestellung an, für Berlin die Expedition des Königl⸗ Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)
pas Abonnement beträgt
88 1 Thlr. öu““ für das vierteljlahr
Ober-Schles. Litt. A... in allen Theilen der Monarchi
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Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. do. Litt. B.
do. Litt. C. Berlin-Stettiner.. II. Serie
III. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. Brsl.-Schw.-Frb. Lit. D. Cöln-Crefelder..
Cöln-Mindener. . do. II. Em.
Wilh. (Cosel-Oderbg.) de. (Stamm-) Prior.D do. do. do.
Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist,
werden usancemissig 4 pCt. berechnet. Prioritäts-O blig. Aachen-Düsseldorfer .. do. II. Emission.. do. II] Emission.. Aachen-Mastrichter ... do. II. Emission.. Berg.-Märkische conv.. do. II. Serie conv.. do. III. S. v. Staat 3 ¼ gar. do ö. do. IV. Serie do. V. Herie.. [do. Düsseld.-Elberf. Pr.
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do. Dortm.-Soest..
11I Her Berlin-Anhalter Berlin-Anhalter Berlin-Anhalter Lit. B. Berlin-Hamburger.. Berlin-Hamb. II. Emiss.
Stamm-Actien.
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Aachen-Düsseldorfer.. Aachen-Mastrichter... Berg.-Märk. Lit. A... Berlin-Anhalter. Berlin-Hamburger. Berl.-Potsdam-Magdeb. Berlin-Stettiner Breslau-Schw. -Freib. Brieg-Neisee Cöln -Mindener.. Magdeb.-Halberstadt.. Magdeb.-Leipziger.. Mluünster-Hammer... Niederschles.-Märk... Niederschles.-Zweigb.. Oberschl. Lit. A. u. C. do. ö““ Oppeln-Tarnowitzer.. 8 do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe RKRKuhrt.-Cref.-Kr.-Gladb. Stargard- Posen.
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9 ½ Rheinischhe do. vom Staat gar., do. III. Em. v. 1858/60 do. do. von 1862.. [do. do. von 1864.. do. v. Staat garantirt.. Rhein-Nahe v. Staat gar. do. do. I1. II. Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. do. II. Serie.. do. III. Serie.. Stargard-Posen.. do. II. Emission.. bö1182 do. Thüringer conv... do. zl. Serie do. III. Serie conv. . Z“ Wilh. (Cosel-Odbg.). do. III. Emission..
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8 . 8 Magdeburg-Halberst⸗ do. v. 1865 do. Wittenbge. Magdeburg.-Wittenbge. Niederschl.-Märk. I. Serie 9 ¾ do. II. Serie à 62 ½ Thlr. . a do. do. III. Serie.. do. IV. Serie. Nied.-Zweigbahn Lit. C.
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e. Majestät der König haben Allergna V
Dem technischen Mitgliede der Eisenbahn⸗Direction zu Elber- fld, Eisenbahn⸗Bauinspektor Schneider daselbst, den Charakter als Bau⸗Rath zu verleihen. 1 “ 8 8 ““ . WMtr Wilhelm, vb 1 verordnen auf den Antrag 838 13. Juni. Grund des Artikels 63 der
1 1850, was folgt: 1 Hobeit die Großherzogin⸗Mutter von Meck- Der gesetzlich Umschlagstermin in Neu⸗Vorpommern, welcher nach
gestern Abend nach Schwerin zurück⸗ der Verordnung vom 31. Dezember 1826 in dem laufenden Jahr uüuͤäuf den 25. Juni fallen würde, wird für dieses Jahr auf den 2östen Juni verlegt.
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“ 8 Verordn. ng⸗ “ 8 vb1“ betreffend die Verlegung des gesetzlichen Umschlags⸗:
Termins in Neu⸗Vorpommern für deg Jahr
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259—
. “ 114“ von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., Unseres Staats⸗Ministeriums und auf Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar
Nichtamtliche Notirungen.
sI7 FSr. Gd. 1175 ½ 174 ½ 73 ½ 72 686 65 ¼
Eisenbahn-Stamm- Actien.
1 Amsterdam-Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.)...
Ausl. Fonds. 5 Braunschweiger Bank. 1 Oester. Loose (1864). Bremer Bank . V do. Silb.-Anl. (1864) Coburger Creditbank.. Italien. Anleihe. Darmstädter Bank.. Russ. Stiegl. 5. Apl..
Oest. frz. Südb. (Lomb.)¹ Moskau-Rjäsan (v. St. g.) 5 Rjisan-Kozlo’wvwv
G 5 Galiz. (Carl Ludw.) 5
Ihre Königl. . lenburg⸗Schwerin ist gereist.
Ludwigshafen-Bexbach Mrz.-Ludwgh. Lt. A. u. C Meecklenburger ... Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn 5 Oest. südl. Staatsb. Lomb. 5 Russische Eisenb.. . Westbahn (Bökm.). Warschau-Terespol... Warschau-Wien..
4 5 Löbau-Zittau 5 4 4
00
Berlin-Görlitz H do. Stamm-Prior... Ostpreuss. Sdb. St. Pr.
z
Prioritäts-Actien.
Belg. Oblig. J. de l'Est 4 do. Somb.
et Meuse. 4 Oester. franz. Staatsbahn3 205 204
—
2
([Schles. Bank-Verein 4
Inländ. Fonds.
Berl. Ilandels-Gesellsch. 4 Disc. Commandit-Anth. 4
Preuss. Hyp. Vers. 4 do. Cred. B. (IIenckel) ,4 Erste Preuss. Hyp.-G. 4 do. Gew. Bk. (Schuster)15
Industrie-Actien.
Hoerder Hüttenwerk. 5 bbb Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 V Dessauer Kont. Gas. 5 1 Fabr. für Holzw. (Neu- We*“ Berl. Pferdebahn. Berl. Omnibus-Ges 5
Dessauer Credit. do. doc do. Landesbank. do. v. Rothschild Lst. Genfer Creditbank..... do. Neue Engl. Anleihe Geraer Bank do. “ Gothaer Privatbank.. do. do. [IHHannoversche Bank... do I“ Leipziger Creditbank.. Eöö““ Luxemburger Bank.. do. Präm.-Anleihe v. 64 Meininger Creditbank. do. Poln. Schatz-Obl. Norddeutsche Bank.. Hho. do. Cert.. 4. Oesterreich. Credit... Poln. Pfandbr. in S.-R. Rostocker Bank. TVV0 T“] Dessauer Prämien-Anl. Weimar. Bank. [Hamb. St.-Präm.-Anl.. Oesterr. Metall Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. do. Nation.-Anleihe Neue Bad. do. 35 Fl. do. Prm.-Anleihe.. V Sechwed. 10 Rl. St. Pr.-A. do. n. 100 Fl. Loose Lübeck. Pr.-A... do. Loose (1860).. Amerikaner..
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99 ½ 59; 44 ½
Nordbahn (Friedr. Wilh.) 50 ¼ a2 50 gem.
1 g Oesterr. Franz. Staatsbahn 73 ¼ a 73 gem. Oester. Credit 44 ½ a ½¼ gem. Oesterr. Nat.-Anleihe 42 ¾ a ½ gem. Oesterr. Loose v. 1860 50 ¼ a 49 ¾ gem. Russ. Präm. Anleihe v Russ. Poln. Schatz-Oblig. kleine 55 bez. u. Gd. 1 8
bsw Cwe.
Berlin, 12. Juni. Die Börse war überaus geschäftsles, die Hal- tung nicht eben flau, Bahnen, besonders preussische, sogar fest, weil der österreichische Papiere matt; preussische Mechsel in schwachem
Mangel an Kassastücken anhält; Fonds gut behauptet Staatsschuldscheine ¼
Verkehr.
des Staats-Anzeige Fre’burger Stamm-Actien 107 G. 121 — 122 bez.; Litt. B.
68 ¾ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien 35 ¾ bez. u. Br.
Stettin, 12. Juni, 12 Uhr 20 Minuten Naehmittagz. (Tel. Dep. 8 Weizen 52 — 66, Juni-Juli 66, Juli -August 67, September-Oktober 67 ¾ — ¼ bez. Roggen 41 — 42, Juni-Juli 42 bez. u. Br., Juli-August 42 ½ — ½ bez., September-Oktober 44 — 43 ½ bez. u. 6. Rüböl! Juni 13 G., September-Oktober 11 ¾ Br., 11 ¼ G. 12 ⅞ bez., Juni- Juli 12, Juli-August 12 ⅛,
des Staats-Anzeigers.)
8
August-September 13 ¼ Br.
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Spiritus etwas niedriger.
Brieger Actien Oppels-Tarnowitzer Stamm-Acten —. sische 5proz. Anleihe von 1859 90 ¾ G.
Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 12 Thlr. Br., 11 ¾ G. weisset 50 — 72 Sgr., gelber 48— 67 Sgr. Roggen 45— 49 Sgr. 37 — 44 Sgr. Hafer 27 — 30 Sgr.
und Wien baldigst erwartet wird, verkehrte die Börse Stimmung und wichen die d.er eenep bis 3 pCt.
Das Geschäft war unbelebt. 1
BGex- und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (AR. v. Decker).
Oesterr. südl. Staatsbahn Lomb. 73 ¼ a 72 ¾ gem.
1864 neue 69 ⅜⅞ bez.
Breslan, 12. Juni, Nachmittags 1 Uhr 39 Minuren. (Tel. Dep. Oesterreichische Banknoten 73 ½ Br., 73 ½ 6.
Oberschlesische Actien Littr. A. u. (. Oberschlesische Prioritäts- Obügationen Litt D., 4proz, 72 ½ G.; Litt. F., 4 ½ proz., 84 ⅓ Br.; do. Litt. E, 3 prez., Neisse- Preus-
Weizen, Gerste
Auf die Naehricht, dass die Abberufung der Gesandten von Berlö in sehr flauer Auech Fonds
Durch §. 1 der Verordnung vom 31. Dezember 1826 (Gesetz⸗ Sammlung für 1827, Seite 25) ist bestimmt, daß der gesetzliche Um⸗
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
sclagstermin in Neuvorpommern am 24. Juni jeden Jahres, wenn dieser aber, wie in dem laufenden Jahre, auf einen Sonntag fällt, um 25. Juni stattfinden soll. Jener Termin trifft daher mit dem auf den 25. Juni d. J. für die Urwahlen bestimmten Tage zu⸗
ammen. Die Provinzialbehörden und der Kommunal⸗Landtag von Neu⸗
Vorpommern haben geltend gemacht, daß durch dieses Zusammen-
treffen der gesammte Geschäftsverkehr in Neuvorpommern, der sich in aͤllen Zweigen und Schichten des Handels, G und G wirthschaft auf den gedachten Termin konzentrirt, in bedenklicher Weise gestört, die Betheiligung an den Urwahlen wesentlich beein⸗ trächtigt, 8 Landestheil in Frage gestellt werden würde. beantragt, daß entweder der Urwahltermin Umschlagstermin für dieses Jahr auf den Eine Aenderung des Urwahltermins würde mit Rücksicht auf §. 1849 nicht unbedenklich sein, b zuwiderlaufen, nach welcher die der ganzen Monarchie an einem 1 gefunden haben; der Hinausschiebung den ganzen Staat aber stehen die tenden politischen Verhältnisse entgegen, . . nige Einberufung des Landtages der Monarchie erheischen. Hiernach bleibt nur die Verlegung ges Termins übrig, die nicht anders, als auf legislativem Weg, 1 kann. Wir können uns indessen mit Rücksicht auf die eigenthüm⸗
Dieselben haben daher
auch der bisherigen konstanten Praxis und demselben Tage statt⸗ der Wahltermine gegenwärtig
zeugung nicht B usammenfallen der erwähnten bei ermine i m 8 ” würden, von solcher Erheblichkeit sind, daß Abhülfe dringend geboten ist. Dieselbe kann durch Erlaß einer Allerhöchsten Verordnung gewährt werden auf Grund des Artikel 63 der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde, dessen Erachtens hier vorliegen.
zu bitten 1b die im Sinne des vorstehenden Berichts entworfene, allerunter⸗ thänigst beigefügte Verordnung Huldreichst vollziehen zu wollen. Berlin, den 12. Juni 1866. Das Staats⸗Ministerium. 8 Gra von Bismarck. Frhr. von der Heydt. von Roon. 188 von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.
der Gewerbe und der Land-
überhaupt die regelmäßige Ausführung derselben für diesen
hinausgeschoben oder der 26. d. M. verlegt werde. für Neuvorpommern allein 17 der Wahlverordnung vom 30. Mai
allgemeinen Wahlen stets in für obwal- welche eine möglichst schleu⸗ V
des gesetzlichen Umschlags⸗ I Wege erfolgen
iche Gestalt des Geschäftsverkehrs in Neuvorpommern der Ueber- üGehcss 6 daß die Mißstände, welche durch das Termine in jenem Landes⸗-
Voraussetzungen unseres allerunterthänigsten V
Ew. Königliche Majestät erlauben wir uns daher ehrfurchtsvoll
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhä nd
Gegeben Berlin, den 12. Juni 8 “ 8 Wilhelm.
(gez.)
8 3 1 “ 8 0.
Graf von Bismarck. Frhr. von der Heydt. von Roon. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe 8 von Selchow.
Graf zu Eulenburg.
Bekanntmachung.
Erst in jüngst vergangener Zeit hat sich der patriotische Sinn des preußischen Volkes durch die ausgedehnteste und nachhaltigste Fürsorge für die in den Reihen der Armee kämpfenden Söhne des Vaterlandes auf das Erfreulichste bewährt; ganz besonders liebreich hatte sich diese Fürsorge den Verwundeten und Erkrankten zuge⸗ wandt. 1 Wiederum sind Preußens wehrfähige Söhne für des Vater⸗ landes Ehre und Selbstständigkeit und zwar in einem ungleich grö⸗ ßeren Maßstabe zu den Waffen gerufen. Damit ist der Opfer⸗ willigkeit und Hingebung des Volkes ein weites Feld mitwirkender Thätigkeit eröffnet, und es liegen schon jetzt unverkennbare und zahl⸗ reiche Beweise von jener natürlichen Theilnahme und Hingebung vor, welche auch fernerhin — ich hoffe es — mit derjenigen Ein⸗ müthigkeit sich entwickeln in Zeiten der Gefahr immer reußens kräftigste Stütze gewesen ist. 5 8 5 ece fabes gemachten Erfahrungen nöͤthigen die Mili⸗ tair⸗Verwaltung schon heute zu dieser Veröffentlichung, die nur den Zweck hat, die der Armee und ihren Verwundeten und Kranken von patriotischen Herzen und freigebigen Händen zugedachten frei⸗ willigen Spenden und Dienste schon zum Voraus in geordnete Bahnen zu lenken und damit, den Absichten der patriotischen Geber entsprechend, die zweckmäßigste Verwendung sicher zu stellen. 1 Wohl hat die Militair⸗Verwaltung bereits alle diejenigen Maß⸗ regeln getroffen, welche für die Pflege der Kranken und Verwunde⸗ ten erforderlich sind und überhaupt getroffen werden konnten, ohne durch einen zu großen Troß der Armee hinderlich zu sein. “ Die Sorge für die Verwundeten auf dem Schlachtfelde ist in
der Hauptsache zunaͤchst Aufgabe der Militair⸗Verwaltung selbst; eine Mitwirkung von Privaten kann hier weder erwartet, noch un⸗ bedingt nützlich erachtet werden können. — Es fehlt nicht an 8 ausgestatteten Feldlazarethen, denen die nächste Sorge für die Verwundeten obliegt. Soll jedoch die steckenden Krankheiten
Armee vor dem verderblichsten Feinde, vor an⸗ bewahrt werden, welche die Reihen der Kämpfer
8e 8“ 8