1866 / 146 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dem General⸗Sekretair des Gesammt ⸗Ministeriums Geh. Finanzrath

vpon Seebach 8 W

hierdurch übertragen. 1““

4) Die Verwaltung in allen Branchen wird unverändert nach den

. Königlich hannoverschen Gesetzen und Bestimmungen fortgeführt und verbleiben hierzu die Beamten überall in ihren Stellen.

Gehalte, Pensionen und etwaige Unterstützungsgelder werden fort⸗

ezahlt.

Aüie Vergehen gegen die Landesgesetze sind von den betreffenden Be⸗

hörden selbstständig zu erledigen, soweit deren Machtvollkommenheit

dazu ausreicht. . 2

Anderweitig tritt mit dem heutigen Tage gegen sämmtliche Einwohner

des Königreichs Hannover, sowie gegen alle sich in demselben aufhal⸗

haltenden Fremden, welche den preußischen Truppen durch eine ver⸗ rätherische Handlung Gefahr oder Nachtheil bereiten, der in den preu⸗ ßischen Gesetzen vorgesehene außerordentliche Militairgerichtsstand in

Kriegszeiten in Kraft. A6“

Hauptquartier Hannover, am 19. Juni 1866.

Der kommandirende Genera v. Falckenstein. Proclamation. .

Nach einer Verordnung der hiesigen Behörden haben sich alle beurlaubte Kannschaften unverzüglich zu ihren resp. Truppentheilen zu begeben.

Diese Verordnung setze ich hiermit außer Kraft, mit dem Bemerken, diejenigen, welche derselben dennoch Folge geben und demnächst ergriffen werden sollten, dem in den preußischen Gesetzen vorgesehenen außerordent⸗ ichen Militairgerichtsstande in Kriegszeiten unterworfen sind. 88

Sie werden demnach als Kriegsgefangene behandelt und in eine preußi⸗ sche Festung abgeführt werden.

Unter dieselben Gesetze treten auch diejenigen hannoverschen Soldaten, welche sich zur Zeit noch hier oder im Lande aufhalten und auf dem Mar⸗ che zu ihren Truppentheilen betroffen werden sollten. 8

Außerdem ist mir mitgetheilt worden, daß versprengte bewaffnete Ab⸗ heilungen noch im Lande und sogar unter Mitführung von Geschützen herumziehen sollen. 8 8 8

An diese ergeht hiermit die Aufforderung, sich Angesichts dieses bei der Königlich preußischen Kommandantur in Hannover zu melden, dort haben sie ihre Waffen arbzuliefern und die Mannschaften demnächst ihre Entlassung in die Heimath zu gewärtigen, während den Offizieren unter Gewährung des Halbsoldes, gegen Ausstellung eines Reverses, während der Dauer der Feindseligkeiten zwischen Preußen und Hannover sich jeder feindseligen Hand⸗ lung gegen Preußen zu enthalten, Urlaub gewährt werden wird.

Dieselben Bestimmungen finden auch auf diejenigen Offiziere Anwen⸗ dung, welche gegen Ausstellung eines derartigen Reverses bereits entlassen

worden sind. 18

Wer dieser Aussorderung nachzukommen unterläßt, wird bei seiner Fest⸗ nahme nach denselben Gesetzen, wie die vorgedachten, behandelt und in einer preußischen Festung detinirt werden. 1 1

Hauptquartier Hannover, den 19. Juni 1866.

Der kommandirende General des Königlich preußischen 7. Armee⸗Corps. von Falckenstein, 1“ 8 General der Infanterie. 8 h“ Bekanntmachung.

Die Kurhessische Grafschaft Rinteln⸗Schaumburg wird hiermit von mir in Sequestration genommen, die Ausführung der dazu nöthigen Befehle ist dem Königlich preußischen Civil⸗Kommissarius für das Königreich Hannover, Freiherrn von Hardenberg,

Hauptquartier Hannover, den 19. Juni 1866.

Der kommandirende General von Falckenstein. 8

In Bezug auf zwei im „Hildesheimer Neuen Courier⸗ erschie⸗ nene Proclamationen Königs Georg »an Mein getreues Volk⸗ und die Civil⸗Dienerschaft erklärt schließlich der kommandirende Ge⸗ neral von Falckenstein: „Selbstverständlich haben diese Proclama⸗ tionen durch meine Bekanntmachung über die Fortführung der Re⸗ gierung ihre Erledigung gefunden.⸗

Gldenburg, 19. Juni. (Wes. Zig.) Durch eine in dem heute Abend ausgegebenen Gesetzblatte befindliche Verordnung wird der Landtag des Großherzogthums auf den 27 d. M. außeror⸗ dentlich einberufen. Der nahe Versammlungstermin und die bis zum 7ten k. M. festgesetzte Dauer des Landtages lassen es unzweifel⸗ haft, daß die durch die gegenwärtigen politischen Verhältnisse gebo⸗ tenen Maßregeln den Gegenstand der Verhandlungen bilden werden und letztere auch darauf sich beschränken sollen. Die Regierung sieht dem Ergebnisse dieser Verhandlungen mit Vertrauen und ohne Bedenken entgegen. Sie weiß in der auf dem bisherigen Bundes⸗ tage eingehaltenen Politik und in der Ergreifung der jetzt von Preußen dargebotenen Hand sich eins mit der Stimme des Landes, und Jedermann im Lande, und wer auch nicht von Opferfreudigkeit beseelt sein sollte, weiß, daß die Regierung dem Lande nur solche Opfer ansinnen wird, die in der Konsequenz der vor Aller Augen

sich entwickelnden öffentlichen Verhältnisse mit Nothwendigkeit be⸗

gründet liegen.

Bremen, 20. Juni. (Wes. Ztg.) Das hiesige preußische Generalkonsulat hat das hannoversche Telegraphenamt hier, weil sich für die Beförderung der preußischen Staatsdepeschen nicht die nöthige Garantie bot, für den gesammten telegraphischen Verkehr schließen lassen, doch ist Aussicht vorhanden, daß noch im Laufe des heutigen Tages der Dienst wieder eröffnet werden kann.

Bremerhaven, 19. Juni, 7 Uhr Abends. (Wes. Ztg.) Die

annoversche Bark „Landwursten⸗ wurde durch »Arminius⸗ und

8

4 öoAAX“ „Loreley⸗ angehalten und nach Regierungs⸗Geldern durchsucht.

wird heute freigegeben werden.

Sachsen. Dresden, 19. Juni. Das ⸗Dresd. Journal⸗ meldet: »Der Einmarsch preußischer Truppen hat gestern von Mittag bis Abend ununterbrochen angedauert; dieselben sind hier theils in Kasernen, theils in Privathäusern einquartirt. Für die der katholischen Konfession angehörenden Mannschaften wurde heute Mittag in der katholischen Hofkirche mit Genehmigung der betreffenden Behörden eine zahlreich besuchte Messe abgehalten. Aus zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß der zur Zeit hier an⸗ wesende kommandirende General Herw arth v. Bittenfeld gestern Nachmittag dem Oberbürgermeister Pfotenhauer in einer mit demselben gehabten Unterredung mitgetheilt hat, daß die Königlichen Kassen allerdings nach Kriegsgebrauch in Be⸗ schlag genommen würden, jedes Privateigenthum von Seiten der preußischen Truppen aber respektirt werde; nur was zur Ver⸗ pflegung der Armee erforderlich, werde von den Behörden und Ge⸗ meinen in Anspruch genommen. (In Meißen ist auch der dort vorgefundene, nicht unbedeutende fiskalische Salzvorrath auf Anord⸗ nung des Oberkommandirenden wieder freigegeben worden.) Weiter fügte der General noch bei, daß die bestehenden hiesigen Behörden in ihren Functionen verbleiben würden. Das gestern Abend hier verbreitete Gerücht von einer der Stadt Dresden auferlegten Con⸗ tribution ist völlig aus der Luft gegriffen. Nach einer uns ge⸗ wordenen Mittheilung des zum Civilkommissar bei der preußischen Armee in Sachsen ernannten Herrn v. Wurmb sind heute Morgen die sämmtlichen Kassen des Königl. Bezirksgerichts und der Königl. Polizei⸗Direction wieder freigegeben worden.⸗

Leipzig, 20. Juni. (Leipziger Ztg.) Den gestern hier eingerückten Truppen des 4. Königlich preußischen Garde⸗Regi⸗ ments zu Fuß sind bis diesen Mittag keine neuen Truppen weiter gefolgt. Auf der Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn ist heute der Ver⸗ kehr zwischen allen Stationen bis Dresden wieder eröffnet worden. Die desfallsige Bekanntmachung, durch welche das Direktorium der Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie das Publikum davon in Kenntniß setzt, ist mit unterzeichnet von der »Königlich preußischen Betriebskommission für die im Königreich Sachsen okkupirten Eisenbahnen«. Auf der Sächsisch⸗Bayerischen Eisenbahn ist gestern Nachmittag 3 ½ Uhr der gewöhnliche Personenzug versuchsweise zur Fahrt nach Zwickau abgelassen worden. Wie das hiesige „Tageblatt⸗ meldet, ist gestern Abend 7 Uhr ein Königlich preußi⸗ scher Offizier bei dem Verleger der hier erscheinenden „Leipziger Abendpost⸗ erschienen und hat im Namen des preußischen Stadt⸗ kommandos das fernere Erscheinen der gedachten Zeitung verboten. Im Königlichen Telegraphenbüreau erschien im Laufe des gestri⸗ gen Nachmittags ein preußischer Offizier und forderte von dem Büreauvorstande die Ausstellung eines Reperses. Auf die Vorstel⸗ lung, daß hierzu eine Rücksprache mit den übrigen Beamten vor Allem von Nöthen sei, ertheilte der Offizier bis heute Vormittag Frist zu einer bestimmten Erklärung.

Aus Chemnitz liegen Nachrichten

b 19. Juni früh Am 18. waren die meisten Eisenbahnzüge nach Zwickau

vom vor. und Annaberg noch von dort abgegangen. Aus Waldheim war die Kunde eingetroffen, daß die Preußen, nachdem sie Tags vor⸗ her eine Recognoscirung unternommen, am 18. daselbst einge⸗ troffen seien, das Telegraphenamt und den Bahnhof übernommen und den Viadukt bei Ostrau gesprengt hätten. Am Abend (des 18.) gegen 10 Uhr kamen drei preußische Dragoner nach Chem⸗ nitz herein gesprengt und verfügten sich nach der Hauptwache, wo sie Erkundigungen einzogen. Herr Bürgermeister Müller hielt eine Ansprache an die ziemlich aufgeregte Menge, ermahnte zur Ruhe und warnte namentlich vor jeder Beleidigung der preußischen Krieger. Dieselben verließen hernach auf demselben Wege, wo sie gekommen, die Stadt. Um Mitternacht rückte eine größere Abtheilung preußi⸗ scher Truppen in Chemnitz ein und besetzte den Bahnhof, während die Hauptwache noch von der Turner⸗Feuerwehr besetzt blieb.

Gotha, 20. Juni. (Goth. Ztg.) Dem heute hier zusammen⸗

getretenen gemeinschaftlichen Landtag unserer Herzogthümer ist ein Herzoglicher Erlaß, das Bündniß mit dem Königreich Preußen be⸗ treffend, zugleich mit dem Gesinnen zugegangen, diejenigen Kosten zu verwilligen, welche die Mobilmachung und Mobilhaltung unserer Truppen verlangen wird. Hessen. Kassel, 19. Juni. (Kassel. Ztg.) Gestern tra⸗ eine Abtheilung hannoverscher Pioniere hier ein, zerstörte in der Wohnung des preußischen Telegraphen⸗Vorstandes die sämmt⸗ lichen Apparate und auf dem Bahnhof die hannoverschen Telegra⸗ phen, worauf sich der Zug schnell entfernte.

Darmstadt, 18. Juni. Die hiesige Zeitung meldet die Ernennung des Prinzen Alexander von Hessen zum Kom⸗ mandanten des 8. Armee⸗Corps des ehemaligen Bundes und ver⸗ öffentlicht zugleich den ersten von demselben am 18. Juni erlassenen Tagesbefehl, worin es heißt: »Vertrauend blicke ich auf Euch Wuͤrttemberger, Badener ), Hessen und Nassauer und heiße mit Euch die braven österreichischen Kameraden willkommen, die dem· nächst in den Verband des Armee⸗Corps treten sollen.⸗ nu

Sie

Aus Frankfurt a. M., 19. Juni wird über den bereits am 15. d. gemeldeten Protestakt, der im Namen der preußischen Regierung bei dem Hause Rothschild vorgenommen wurde, fol⸗ gendes Nähere berichtet: 3

Auf Requisition des preußischen Minister⸗Residenten hierselbst hat in hiesiger Notar am 15. d. Namens und im Auftrage der Königlich preußischen Regierung bei dem Bankhause M. A. von Roth⸗ schild un öhne im Geschäftshause, Fahrgasse Nr. 146, vor Zeugen Protest eingelegt »gegen jede Disposition über Gelder des bisherigen deutschen Bundes, zu welcher die Zustimmung der preußi⸗ chen Regierung fehlt, indem letztere eine solche Zahlung als nicht geschehen behandeln würde.⸗ Ueber den Akt wurde ein Notariats⸗ Protokoll aufgenommen und sowohl dem preußischen Minister⸗Resi⸗ denten, als auch dem genannten Bankhause zugefertigt.

(Frankf. P.⸗Z.) Prinz Friedrich von Hessen, der kurhessische Thronfolger, ist heute Nachmittag hier eingetroffen. Wie man vernimmt, haben die Beamten des preußischen Telegraphen mit ihren Familien heute Abend unsere Stadt zu verlassen. Der Bürger⸗ verein in Sachsenhausen erließ eine Aufforderung zu einer Versamm⸗ lung hiesiger Einwohner auf morgen Abend in der Harmonie, um einen Ausschuß, aus Männern und Frauen bestehend, niederzusetzen, welcher Geld, Labungsmittel, Verbandzeug ꝛc. für die unglücklichen Opfer des Krieges sammeln und ohne Ansehen, ob der Eine oder der Andere auf dieser oder jener Seite gestanden, vertheilen soll.

Baden. Karlsruhe, 18. Juni. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 34 enthält das Gesetz, die Bewilligung eines außerordentlichen Kredits zum Zweck der Mobilmachung des Groß⸗ berzoglichen berufung der Exkapitulanten betreffend.

Bayern. München, 18. Juni. (Bayer. Z.) Heute Abend werden Se Majestät der König aus Schloß Berg und Ihre Majestät die Königin⸗Mutter aus Hohenschwangau hier eintreffen, um von Sr. Majestät dem König Ludwig I. Abschied zu nehmen, der morgen früh die Reise nach Aschaffenburg antritt.

Die »Bayrische Ztg.⸗ bringt heute folgenden 8“

Nachdem durch das Vorschreiten der Königlich preußischen Regierung

egen die Regierungen von Hannover, Kurhessen und Königreich Sachsen

der Bundesfrieden gebrochen worden ist und die Bundesversammlung auf Anrufen der Königlich sächsischen Regierung am 16. d. Mts. beschlossen hat, Bundeshilfe zu gewähren und die Königlich bayerische Regierung zu⸗ gleich mit der Kaiserlich österreichischen mit der Leitung derselben beauf⸗ tragt hat, hat sich die Königliche Regierung in die Nothwendigkeit versetzt gesehen, die diplomatischen Verbindungen mit der Königlich preußischen Regierung abzubrechen. Auf Befehl Sr. Majestät des Königs hat da⸗ her der Königliche Gesandte in Berlin gestern die Weisung erhalten, seine Pässe zu verlangen, welche auch schon vollzogen ist. Der Königlich preu⸗ ßischen Gesandtschaft dahier ist hiervvon mit dem Beifügen Mittheilung gemacht worden, daß ihre Funktionen am hiesigen zKöniglichen Hofe als beendigt betrachtet werden.

Schweiz.

Bern, 17. Juni. (Köln. Ztg.) Der Bundes⸗

rath hat so eben in außerordentlicher Sitzung den Ober⸗Komman⸗

anten der Grenzbesetzungstruppen im Münsterthale plein pouvoir

zum Aufgebot des Landsturmes der dortigen Grenzthäler, und selbst zum Aufgebot der gesammten bewaffneten Macht des Cantons Grau⸗

bünden ertheilt, sollten.

schützen ⸗Compagnie nehmen sind diese eingetroffene Nachricht

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baldianer im Tyrol starke Truppenmassen bereits bis nach Tausers vorgeschoben haben,

wenn es die Ereignisse an jener Grenze verlangen ein weiteres Bataillon der 23. Brigade, in 63, und eine weitere bündener Scharf⸗ unter die Waffen gerufen. Laut Ver⸗ Maßregeln auf die im Bundes⸗Palais

von einer Vorwärtsbewegung der Gari⸗ und daß die Oesterreicher neuerdings in zusammengezogen und ihre Vorposten beschlossen worden. Noch sei bemerkt, daß der Bundesrath in der gleichen außerordentlichen Sitzung eine Verordnung an die Kantone uͤber die Handhabung der

Ebenso ist Gallen, Nr.

Veltlin

Neutralität erließ, welche folgende Punkte enthält: Bewaffnete, welche

rückzuweisen; Waffen⸗

en Eingang in die Schweiz forciren wollen, sind mit Gewalt zu⸗ und Kriegsausfuhr in die kriegführenden

Staaten ist nicht gestattet; eben so ist die Ansammlung solcher Gegen⸗

bei dritten Personen mit

ände in der Nähe der Grenze verboten; Flüchtlinge und Deserteure sind zu entwaffnen; der Ankauf von Waffen von Flüchtlingen und Deserteuren ist ebenfalls nicht gestattet und können dieselben auch Beschlag belegt werden; Flüchtlinge und Deserteurs sind zu interniren, Frauen und Kranke ausgenommen, und endlich: Zuzüglern ist der Durchpaß durch die Schweiz nicht

erlaubt.

18. Inni. Hf vorgestern vom Bundesrath erlassene Ver⸗

ordnung, betreffend die Handhabung der Neutralität, hat bereits von den Thurgauer Behörden gegenüber 100 Mann Polen, welche deurch die Schweiz nach Italien wollten, Anwendung gefunden. Die⸗ sselben wurden in Rorschach Oesterreich zeigen sich die St. Galler Behörden. Diese haben so eben

zurückgewiesen. Sehr gefällig gegen sämmtliche in dem Kanton weilenden militairpflichtigen österreichischen Arbeiter aufgefordert, sich nach nbirn zu begeben, um ihrer Mi⸗ litairpflicht nachzukommen. CX“

Armee⸗Corps betreffend; ferner das Gesetz, die Ein⸗

Niederlande. Haag, 19. Juni. (W. T. B.) In Ve anlassung des neulichen Beschlusses der österreichischen Coalition vom 16. d. M., daß Oesterreich und Bayern in Sachsen einrücken sollten, hat der Gesandte für Luxemburg und Limburg die Erklärung abge⸗ geben, daß die niederländische Regierung sich bei keinem Akte ferner⸗ hin betheiligen werde, welcher die Anerkennung des Fortbestandes des Bundes in sich schließe.

Frankreich. Paris, 19. Juni. Daß Italien und Preußen an Oesterreich den Krieg erklärt haben, meldet der »Moniteur⸗ mit dem Zusatze, daß das Manifest Victor Emanuel's stündlich erwartet werde. Der italienische Kommissar für die Ausstellung ist gester von Paris abgereist, um bei Garibaldi einzutreten. General Tür traf am 15. von Berlin in Paris ein und ging nach Florenz weiter, wo er gestern eintraf.

In der heutigen Kammer⸗Sitzung wurde die längst erwartete Vorlage über die Aufhebung des Mäkler⸗Privilegiums eingebrach In dem weiteren Verlaufe der Diskussion handelte es sich um Alge. rien. Herr Lanjuinais trat als Redner auf. General Allard fand sich veranlaßt, mehrere frühere Behauptungen von Lanjuinais, die er in der Adreß⸗Diskussion entschieden in Abrede gestellt hatte, nu mehr als begründet anzusehen.

Italien. Die Verwersung des Gesetzentwurfs wegen Be⸗ steuerung der Rente erfolgte im Senate fast mit Stimmeneinheit, die Vernichtung der zweiten Wahl Mazzini's dagegen erfolgte im Abgeordnetenhause mit 145 gegen 45 Stimmen. Das italienische Ministerium ist definitiv fertig, Ricasoli hat das Präsidium und das Innere übernommen, Devpretis die Marine, Cordova den Handel; Visconti⸗Venosta übernimmt das Auswärtige und befindet sich schon unterwegs von Konstantinopel nach Florenz. Der Prinz von Carignan traf am 18. Juni in Florenz ein.

Die Eröffnung der Feindseligkeiten in Italien wird gleichzeitig durch die Flotte und durch den Einfall Freiwilliger in Tyrol erfolgen.

Die »Sentinella Bresciana⸗« vom 14. Juni erfährt, daß seit dem 10. die in Kärnten stehenden Oesterreicher statt nach Süden nach Böhmen geschafft wurden.

Ein Berner Korrespondent der »Köln. Ztg.⸗ schreibt derselben folgenden dort am 18. Juni eingetroffenen zuverlässigen Bericht aus Italien: »Gestern, 17. Juni, Morgens um 2 Uhr, hat Garibaldi auf eine in der Nacht von Florenz eingetroffene Depesche in Be⸗ gleitung seiner Stabsoffiziere und des Dr. Albanese Como verlassen, um, wie dies wenigstens von einigen seiner Begleiter versichert wird, sich über Lecco und Bergamo nach Brescia zu begeben. Später (gegen Mittag) erfolgte dann der Abgang der seither in Como ge⸗ legenen Freischaaren auf einem Dampfer den See hinauf ebenfalls nach Lecco, wie es hieß.⸗ Ob sich Garibaldi mit seinen Freischaaren wirklich nach Brescia begeben, scheint mir zweifelhaft. Von Lecco geht der Weg auch nach dem Ober⸗Veltlin und dem Stilfser Joch.

Am 18. Juni ging das Gerücht in Bern, Garibaldi sei mit Verletzung von schweizer Gebiet in Wälsch⸗Tyrol eingefallen. Das Gerücht bedarf noch der Bestätigung.

In Rom ist urplötzlich eine Minister⸗Krisis eingetreten. Kar⸗ dinal Antonelli hat seine Entlassung genommen und Kardinal Altieri ist an dessen Stelle getreten. Seit achtzehn Jahren war Antonelli die Seele der römischen Politik.

Das päpstliche Edikt Betreffs der neuen römischen Münze ist am 18. veröffentlicht worden. Es wird Goldmünzen von 100, von 50, von 20 und von 10 päpstlichen Liren geben, die den französischen Münzen von 100, 50, 20 und 10 Fr. entsprechen. Die Silber⸗ münzen sind von 5, 2, 1 und Lire. Die Wechselbüreaus sind aufgehoben. Die Bank ist bis auf Weiteres beauftragt, täglich 6000 Scudi in Silber zu wechseln. 11“

Telegraphische Depeschen aus dem Wolffeschen Telegraphen ⸗Büreau.

London, Mittwoch, 20. Juni, Abends. »Reuters Office⸗ meldet: New⸗York, 9. Juni. Der Senat nahm mit 33 gegen 11 Stimmen die Resolution des Reconstructions⸗Ausschusses an durch welche die Repräsentation auf die stimmberechtigte Bevölkerung basirt wird und alle innerhalb der Vereinigten Staaten geborenen oder naturalisirten Personen Bürger sind.

Unter Anführung des Generals Spear haben zwischen 1500 und 3000 Fenier die kanadische Grenze überschritten und Pigeon⸗ Hill besetzt. Einem Gerüchte zufolge haben sie ein britisches Ka⸗ vallerie⸗Corps geschlagen und 3 Fahnen erbeutet. Zahlreiche fenische Offiziere wurden von den Bundesbehörden verhaftet.

London, Donnerstag, 21. Juni, Morgens. Wie es heißt, hat die Königin die eingereichte Demission des Kabinets nicht an⸗ genommen. Die Königin kehrt übermorgen von Balmoral nach Windsor zurück.