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Weimar, 2. Juli. (W. T. B.) Der Großherzogliche Gesandte ist aus der Versammlung der in Frankfurt tagenden Regierungen abberufen worden unter der Erklärung der Großherzoglichen Regie⸗ rung, daß sie diese Versammlung nicht mehr als das legitime Organ des früheren deutschen Bundes anerkenne.
Apolda, 30. Juni. Heute Vormittag ist der König von Hannover und der Kronprinz mittels Extrazugs von Erfurt hier angekommen und von der Eisenbahn abgegangen. Nach einigem Aufenthalt auf dem Bahnhofe wurde die Reise nach Jena fortgesetzt. Als Ziel derselben wurde Hummelshain genannt.
Toburg, 29. Juni. Die »Cob. Ztg.⸗ meldet: Heute früh gegen 4 Uhr rückte, nach vorheriger Recognoscirung, baierisches Mi⸗ litair bier ein, bestehend in 2 Cheveauxlegers⸗Abtheilungen, Artillerie mit 7 Kanonen, Munitions⸗ und Pulverwagen, sodann das Infan⸗ terie⸗Leibregiment und 1 Bataillon Jäger vom Regiment Herzog Max Ohne Aufenthalt ging der Marsch über Rodach nach Hild⸗ burghausen weiter, nachdem Gepäckwagen neu bespannt waren.
Meiningen, 2. Juli. (W. T. B.) Die viel in der Um⸗ gegend verbreitete Nachricht, daß die 4. bayrische Infanterie⸗Division Hartmann bhier eingetroffen sei, ist erdichtet.
Hessen. Der ⸗Köln. Z.⸗ vom 2. Juni zugehenden zuverlässigen Nachrichten zufolge haben die Truppen des sogenannten 8. Bundescorps die vorige Nacht und heute bei Gießen und Wetzlar in ziemlicher Stärke mit allen Waffen bivouakirt. Wetzlar selbst war diesseits besetzt, zum Gefechte kam es nicht. Das Hauptquartier des Prinzen Alexander von Hessen ist nach Friedberg verlegt.
. Frankfurt a. M., 2. Juli. Zu den österreichischen Truppen,
die zur Verstärkung des sogenannten achten Bundescorps bestimmt V
sind, gehört ein italienisches Regiment, welches bereits in Darmstadt es rgend wel keinem Kriegsschiff einer der kriegführenden Mächte soll hinfort gestattet sein,
ingetroffen ist. Oesterreich. Wien, 30. Juni. Die heutige Wiener Ztg.⸗ bringt nachstehenden Beruhigungs⸗Artikel: Die vom Hauptquartier der K. K. Nordarmee im Laufe des gestrigen Tages hier eingetroffenen Nachrichten sind vollkommen befriedigend und geben uns folgendes Bild. Sämmtliche unter dem Befehle des FSM. Benedek stehenden Armee⸗ Corps befinden sich in den Positionen, welche ihnen nach dem ursprüng⸗ lich festgesetzten und durch keine Ereignisse geänderten Plan angewiesen wurden. Einzelne dieser Armee⸗Corps sind auf dem Marsch nach ihrem Bestimmungsorte vom Feinde angegriffen worden, ohne daß sie indeß dadurch gehindert worden wären, das ihnen vorgesteckte Ziel zu er⸗ reichen. Alle die kleineren Gefechte sind von sekundärer Bedeutung und haben auf den Operationsplan weder im Ganzen noch im Einzelnen den geringsten störenden Einfluß genommen. Wir müssen das Publikum ersuchen, sich mit dieser nach allen Seiten hin beruhigenden und, wie wir wohl nicht erst zu erwähnen brauchen, vollkommen wahr⸗ heitsgetreuen Darlegung zu begnügen und seine allerdings be⸗
greifliche und gerechtfertigte Ungeduld noch kurze Zeit zu zügeln. Gerade
in diesem wichtigen Augenblicke ist uns bezüglich der Details der Märsche, der Dispositionen und militairischen Maßnahmen die vollständigste Re⸗ serve mehr als je zur Pflicht gemacht. Die unmittelbar bevorstehende Action, welche das Schicksal von Hunderttausenden zur Entscheidung bringt, erheischt gebieterisch die Vermeidung aller Mitthei⸗ lungen, welche dem Feinde auch nur den geringsten Anhaltspunkt bieten könnten, seinerseits störende Dispositivnen zu treffen.
Das Publikum möge daher in dieser Reserve eben so wenig ein be⸗ unruhigendes Symptom erblicken, als in dem immerhin möglichen
bb 1“ V Königreichs oder der Kolonieen und auswärtigen Besitzungen Ihrer Majestät
von unserer Armee sein würden. Die Bedeutung der Action drängt sich eben in dem Erfolge der einen Hauptschlacht zusammen, scheinbar ungünstige Episoden wuͤrden diesemn Erfolge gegenüber durchaus nicht von Belang sein. Wir wiederholen aber, die Nachrichten von der Armee lauten in jeder Hinsicht befriedigend. Nicht unerwähnt wollen wir übri⸗ gens noch lassen, daß der Abgang eines Theiles der Wiener Garnison nicht etwa in Folge eines aus dem Hauptquartier desfalls gestellten An⸗ sinnens erfolgt, sondern eine längst beschlossene Maaßregel ist, hervorge⸗ rufen durch den Umstand, daß die zum Schutze der Eisenbahnen aufge⸗ stellt gewesenen Truppen sich successive der Hauptarmee angeschlossen haben, daher die Punkte an der Eisenbahn vorsichtsbalber von nachrückenden Truppen besetzt werden müssen.
Der Feind hat gestern gegen Wildenschwert eine Demonstration vorgenommen, sich aber alsbald zurückgezogen, als er den Ort von öster⸗ reichischen Truppen besetzt fand. Von einer Besetzung S enftenbergs durch preußische Truppen ist an maßgebender Stelle hier nichts bekannt.
Als Belege für dasjenige, was die ⸗Wiener Zeitung⸗ eine „vollkommen wahrheitsgetreue Darlegung⸗ nennt, moͤgen die nach⸗ ve telegraphischen Depeschen in derselben Nummer dieses Blattes
enen:
Prag, 29. Juni. Ein Extrablatt der „Politik« enthält folgende Privatberichte:
Horih, 28. Juni (Abends). Die Preußen zeigten sich vor Jiein.
Batteriefeuer vor der Stadt. Lichtenstein⸗Husaren und Jäger stehen dem Feinde gegenuͤber Preußen ziehen sich zurück.
Horitz, 29. Juni. Der Rückmarsch der Preußen von Jicin war von kurzer Dauer. Sie erhielten Verstärkung, besetzten Jiein nochmals, wurden aber um 9 Uhr Vormittags von der Kavalleriedivision Ed elsheim angegrisfen, aus Jiein herausgeworfen und über Troska und Groß⸗Skol gegen Turnau zurückgetrieben. b 3 Gegen 1 Uhr Nachts zogen die Preußen bei Jung⸗Bunzlau in der Richtung gegen Melnik zu. 8
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Pardubitz, 29. Juni, 5 Uhr Morgens. Gablenz schlug gestern bei Trautenau die Preußen gänzlich. Der Feind zog in Unordnung zurück. Nachts wurden Melnik, Dauba, Altleipa von den Preußen eiligst geräumt, welche sich nach Niemes zurückziehen.
Asch, 29. Juni. Die bayerische Armee ist nach Sachsen vor⸗ gerückt.
Feldmarschall Benedek meldet unserm 29. Juni: Erzherzog Leopold mit Nierenleiden ernstlich erkrankt; ich habe ihn ersucht, nach Pardubitz abzureisen und sich einige Zeit zu pflegen und zu schonen. Kommando des 8. Armeecorps übernimmt GM. Weber. Erzher⸗- zog Leopold hat in der gestrigen Affaire bei Skalitz das Kommando mit eben so großer Umsicht als Bravour geführt. 8
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Großbritannien und Irland. London, 30. Juni⸗ Die »Gazette⸗ bringt die Kopie eines von dem Staatssecretair des Auswärtigen an die Lords der Admiralität gerichteten Schreibens, des Inhalts, daß Ihre Majestät fest entschlossen, während des gegen⸗ wärtigen Krieges die Pflichten der Neutralität zu beobachten, zu ihrer Leitung eine Reihe von Grundbestimmungen erlassen hat, welche mit dem 4. Zuli in Kraft treten sollen und innerhalb sechs Tage, von da ab von den Gouverneurs in den überseeischen Besitzungen Ihrer Majestät bekannt zu machen sind, zu allgemeiner Nachachtung. Diese Bestimmungen lauten:
1) Allen Kriegsschiffen der kriegführenden Mächte ist es verboten, von irgend emmem Hafen oder einer Rhede im Vereinigten Königreiche oder den Kanalinseln oder irgend einer der Kolonieen und auswärtigen Besitzungen und Dependenzien Ihrer Majestät, oder von irgend welchen der Territorial⸗ jurisdiction der britischen Krone unterworfenen Gewässern Gebrauch zu machen, sei es zu einer Station für irgend welchen kriegerischen Zweck, sei es um irgend welche Mittel zur kriegerischen Ausrüstung zu erlangen; und
einen britischen Hafen, Rhede u. s. w. zu verlassen, aus welchen irgend ein Schiff — Kriegsschiff oder Kauffahrer — der andern Partei ausgelaufen, bevor 24 Stunden nach der Abfahrt des Letzteren verflossen sind.
2) Wenn, nachdem diese Bestimmungen in Kraft getreten, irgend ein
Kriegsschiff von einem der Kriegführenden in einen britischen Hafen, Rhede
oder britisches Gewässer einläͤuft, so soll dasselbe aufgefordert werden, binnen 24 Stunden nach dem Einlaufen wieder in See zu gehen, ausgenommen bei Wetternoth oder im Falle dasselbe Mittel zum Unterhalte der Beman⸗
V nung oder Reparatur bedarf, in welchem Falle die Behörden des Hafens u. s. w. es auch zu fordern haben, so bald als möglich nach Ablauf von
24 Stunden in See zu stechen, ohne ihm zu erlauben, mehr an Vorräthen einzunehmen, als zu unmittelbarem Bedarfe nöthig ist, und kein Schiff, dem zum Zwecke der Reparatur der Aufenthalt in einem britischen Hafen u. s. w. verstattet worden, soll länger als 24 Stunden nach Vollendung derselben verweilen dürfen, immer jedoch vorausgesetzt, daß, falls ein Schiff der andern Partei sich daselbst befand, mindestens 24 Stunden seit seiner Abfahrt verstrichen sind.
3.) Keinem Kriegsschiff einer der kriegführenden Mächte soll fortan ver⸗ stattet sein, in einem britischen Hafen u. s. w. irgend welche Vorräthe ein⸗ zunehmen, außer Lebensmitteln und andern zur Subsistenz der Bemannung
unentbehrlichen Dingen und so viel Kohlen, als eben hinreichen, um das
Schiff zum näaͤchsten Hafen seines eigenen Landes oder einem nähern Be⸗ stimmungsorte zu bringen, und weiter dürfen einem solchen Schiffe in dem⸗ selben oder irgend einem andern britischen Hafen u. s. w., ohne besondere Erlaubniß keine Kohlen mehr verabfolgt werden, als bis nach Ablauf von drei Monaten seit dem Zeitpunkte, wo dieses das letztemal geschah.
4) Armirten Schiffen der kriegführenden Parteien ist es verboten, von ihnen gemachte Prisen in die Häfen, Rheden oder Gewässer des vereinigten
einzubringen.« gez. Clarendon.
* Vom preußischen Botschafter ist Lord Clarendon eine Note überreicht worden, enthaltend die Ansichten der preu⸗ ßischen Regierung über die Wirkungen, welche der zwischen Preußen und mehreren Staaten des Zollvereins ausgebrochene Krieg auf die Kraft der im Namen des Zollvereins abgeschlossenen Handelsverträge bestehenden Rechtsverhältnisse ausgeübt hat. Wir geben im Folgenden einen Auszug daraus:
Durch den Kriegszustand sind die zwischen Preußen und den mit ihm im Krieg befindlichen Regierungen bestehenden Verträge überhaupt, folglich auch der Zollvereinsvertrag plötzlich außer Wirksamkeit gesetzt. Die preu⸗ ßische Regierung ist daher nicht länger in der Lage, für die fernere Beob⸗
achtung der vom Zollverein mit anderen Mächten abgeschlossenen Verträge
von Seiten der jetzt mit ihr im Kriege befindlichen Regierungen irgend eine Garantie zu bieten. Preußen selbst indessen und seine Verbün⸗ deten werden diese Verträge, so weit ihre Macht reicht, auf's pünktlichste 8. füllen. Im Besondern werden sie dem Transit von Produkten der in sol⸗ chen Vertragsverhältnissen stehenden Länder nach den Gebieten der mit ihnen im Krieg befindlichen Regierungen keinerlei Hindernisse in den Weg legen,
soweit diese Produkte nicht in Kriegscontrebande bestehen. Ebenso werden sie anderseits den Produkten der mit ihnen im Krieg befindlichen Staaten
den Durchgang durch ihr Gebiet nach den in genanntem Vertragsverhältniß stehenden Ländern verstatten. — Mit dem Zollvereinsvertrag hört auch die Wirksamkeit des zwischen dem preußischen Gebiete und den Gebieten der mit ihm im Krieg befindlichen Regierungen bestehenden Freihandels auf. Die preußische Regierung kann daher nicht länger wie bisher geschehen, aus solchen Gebieten kommende Güter als einheimische betrachten, sondern muß sie als fremde behandeln. Woraus folgt, daß Guͤter aus Staaten, die mit Preußen in dem Vertragsverhältniß stehen, obgleich sie in jenen Ge⸗ bieten Zoll gezahlt haben, nicht länger als auch für Preußen nationalisirt betrachtet werden können, sondern beim Eingang in Preußen als Güter,
von denen noch kein Zoll entrichtet, anzusehen sind. Fremde Kaufleute
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“ werden daher wohl daran ihun, bei Versendung von Gütern nach Preußen V
und den mit ihm verbündeten Ländern, durch die Gebiete der mit ihm im
Kriege befindlichen Regierungen, sie mit Erlaubnißscheinen für das Gebiet
Preußens oder seiner Verbündeten zu egpediren.
Spanien. Aus Madrid, 30. Juni, wird gemeldet, daß der Senat mit 113 gegen 96 Stimmen den von der Deputirten⸗ kammer bereits angenommenen Gesetzentwurf, der dem Ministerium politische und finanzielle Vollmacht ertheilt, gleichfalls genehmigt hat. Der Hof begiebt sich am 6. Juli nach San Ildefonso.
Italien. Die Blätter aus Mailand vom 27. Juni mel⸗ daß die Wunde des Generals Durando sich verschlimmert hat. — Der „Pungolo⸗ von Mailand meldet, daß Prinz Ama⸗
deus durch Mailand gekommen war, um sich nach der Königlichen
Villa Monza bringen zu lassen. Seine Wunde ist sehr wenig ge⸗ fährlich. Die Kugel ist nur durchs Fleisch gegangen und bat an der Brust nichts verletzt. — Der „Lombardia⸗ von Mailand zufolge bestätigt es sich, daß die Oesterreicher Bormio besetzt halten. Cialdini kam am 27. Juni durch Bologna; er eilte zum Kriegsrathe nach Cremona. Wie sein Heer, so gehen auch die Frei⸗ willigen aus Apulien nach Brescia. Menotti Garibaldi kam am 27sten durch Bologna mit 4000 Mann. Es steht jetzt außer Zwei⸗ fel, daß am unteren Po bei Mesola der Uebergang vom Cialdini⸗
schen Corps am 24. Juni begonnen hatte, jedoch nur wie eine Art
Rekognoszirung. Eine ganze Brigade Infanterie und drei Batail⸗ lone Bersaglieri machten den Anfang, indem sie in den Adria⸗Gau gingen und bis Dienstag dort blieben. Sie rückten bis 18 Miglien weit in Venetien vor; in sechs Ortschaften wehte ihnen auf den Kirchthürmen die Tricolore entgegen; in Adria war der Jubel be⸗ sonders groß. Oesterreicher waren, mit Ausnahme der Douaniers,
nicht zu sehen.
Division in Ferrara.
Mit Bezug auf angebliche Akte der Barbarei, welche wäbrend der V Schlacht von Custozza am 24. d. von piemontesischen Soldaten an ver- wundeten Oesterreichern verübt worden sein sollen, ist die Wiener Zeitung
in der Lage, nachstehend das in dieser Angelegenheit von dem Chef des Ge⸗
neralstabes der Südarmee, Feldmarschall⸗Lieutenant Baron John, an den V Chef des Genaralstabes der piemontesischen Armee, General Lamarmora,
gerichtete Schreiben und die von letzterem darauf ertheilte Antwort mitzu-
theilen:
FM.L. Baron John an den Chef des Königlichen Generalstabes Generale d'armata Lamarmora. E Nach einem Berichte, welchen einer der die K. K. Truppen bei der Ein⸗ nahme von St. Lucia durch das Kaiserliche Heer befehligenden Generale er⸗ stattete, geht hervor, daß ein Akt von unerhörter Barbarei wider drei Sol⸗
daten des 21. Jäger⸗Bataillons verübt wurde, indem dieselben, nachdem sie I
verwundet worden waren, aufgehängt gefunden wurden, doch glücklicherweise V sekretär Seward unterm 4. Juni geschrieben, Drouyn de l'Huys
o bald, daß zwei davon am Leben erhalten wurden, der dritte war irrsinnig seehedeh Wofern solche Akte, die der Heere civilisirter Staaten unwürdig
nd, wider alle Erwartung sich wiederholen sollten, wäre Se. Kaiserliche 1- 8. ie Fen pressalien anzuordnen, wiewohl der heutige Tag neuerdings bewiesen hat, nach welcher von den Vereinigten Staaten für den durch die Fenier
ir mi Rechte unseren Stolz darin sehen die Kriegsgefangenen daß wir mit gutem Rechte uns z E1
Hoheit der Armee⸗Kommandant wider seinen Willen gezwungen, strenge Re⸗
eben so wie unsere eigenen Soldaten zu behandeln.
cellenz die Versicherung meiner vollkommenen ö Page
1 Lamarmora an F.⸗M.⸗L. Baron .““ 8 Am 25. Juni 1866.
Mit der Empfindung der lebhaftesten Ueberraschung habe ich die Mit⸗
theilung E. H. Nr. 42„op. geh., die mir heute früh zukam, empfangen.
he ni l der Wenn die von Ihnen angegebene Thatsache nicht von einem Genera er Kaiserlichen Armee berichtet worden wäre, so hätte ich mich gesträubt, der-⸗
selben Glauben zu schenken, schon darum, weil unsere Armee, gleich jeder “ sich sias dessen rüͤhmte, die Kriegsgefangenen nach den strengsten Gesetzen der Ehre und der Menschlichkeit zu behandeln, und hievon, wie ich glaube, in den früheren Kriegen genügende Proben geliefert hat. Ich werde
die eingehendste Untersuchung einleiten, um zu erforschen, ob etwas dem be⸗
richteten Falle Aehnliches durch einen Zufall vorgekommen sei, und wer Ebö“ sicherlich nicht anstehen, ein Exempel zu geben; aber ich er⸗ warte gleichfalls, daß von Seiten des K. K. Armee⸗Oberkommando 8 erhoben Zoh der Bericht, auf den sich Ihre Reclamation gründet, seinerseits üchte beruhe oder durch irgendwelche Uebertrei⸗ solche in Augenblicken der Erregung sich nicht
selten in Relationen einschleichen, die mit Recht als die authentischesten be⸗ trachtet werden.
8 Genehmigen Sie, hochgeborner Herr General, die Versicherung meiner
hohen Achtung Alf. Lamarmora.
Griechenland. Athen, 23. Juni.
Türkei.
Aus dem Hauptquartier der Suͤdarmee. Zerbare, 24. Juni 1866.
Kuhlbrodt 3 Thlr.
Das neue Ministerium
olgt ganz der Richtung der englischen Politik. Ku⸗ 8- ranzösischen Partei angehörend, bildet nun die Op⸗
Aus Konstantinopel, 23. Juni, wird gemeldet, daß Omer Pascha am 19. über Varna nach Schumla abgereist war. DieDonaufürstenthümer⸗ Conferenz in Paris ist geschlossen. Die rumänischen Delegirten, deren Misston nun beendet ist, hat sich der Kaiser Napoleon in besonderer Audienz durch Herrn Balaceano
vorstellen lassen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Junt⸗ Die gegenwärtig hier in Stockholm tagende national⸗ökonomische Versammlung der skandinavischen Reiche hat in ihren bisherigen Sitzungen folgende wichtige Resolutionen angenommen: In der Frage über gemeinschaftliches Gewicht und gleicher Münze wurde beschlossen: b
1) Baldmöglichst das metrische System mit allen seinen Eintheilungen, sowohl in Bezug auf Maß wie auf Gewicht anzunehmen; 2) das Grammen⸗ gewicht unverzüglich als Medizinalgewicht anzunehmen; 3) zur Erleichte⸗ rung des Ueberganges sofort die Zollerhebung danach zu bestimmen und im Zolltarif neben dem jetzigen jenes Gewicht zu bezeichnen,
so wie in allen Schulen das neue Gewicht einüben zu lassen. Als ein⸗
heitliche Münze wurde ein Anschluß an die französischen Francs mit entsprechenden Unterabtheilungen zum Beschluß erhoben. In der 2. Section, über das Post⸗ und Telegraphenwesen, wurde der Wunsch aus⸗ gesprochen, daß die im Art. 5 der Postconvention mit Dänemark bestimmte Herabsetzung des Portos, sowie die im Art. 28 dieser Convention aus⸗ gesprochene Auswechselung von Postanweisungen baldigst in’s Leben gerufen werden möchten. Es wurde alsdann die Nothwendigkeit einer direkten Telegraphen ⸗Verbindung mit England nachgewiesen und ange⸗ zeigt, daß zu diesem Zwecke bereits 16,000 Pfd. Sterl. größten⸗ theils in Norwegen gezeichnet seien. Endlich enthält das Wichtigste der Resolutionen in der vierten Section, ¹) daß gleicher Schutz gegen Nachdruck in Norwegen und Dänemark, unter der Bedingung der Reciprocität gewährt werde; 2) eine gleichartige Orthographie in allen drei Reichen anzubahnen, 3) daß die 3 nordischen Sprachen in allen höheren Schulen der 3 Länder, und ebenso die nordische Geschichte, gelehrt werde, und 4) ein Gesetz zum Schutz gegen Nachbildung von Kunstwerken zu veranlassen. n Aus Helsingborg wird geschrieben, daß gestern Abend im Sunde ein ungewöhnlich reges Leben herrschte. In Veranlassung der Verlobung der Prinzessin Dagmar mit dem Großfürsten⸗Thron⸗ folger wurde von der Festung und den beiden im Sunde liegenden
Als die Italiener zurückberufen wurden, zogen die russischen Kriegsschiffen, eine Salve nach der andern abgefeuert,
kompromittirten Venetianer mit ihnen nach Ferrara zurück. Von dem ganzen Cialdinischen Corps war am 28. Juni nur noch eine
und rollten die Schüsse, dem Donner gleich, durch die klare Luft woeit hin und ins Meer. Plötzlich, als sich der Rauch etwas ver⸗ zogen hatte, erglänzten beide Schiffe von der Mastspitze bis zum Meeresspiegel unter Tausenden von Laternen und gewährten den massenhaft Promenirenden einen feenhaften Anblick.
Nach einer Bekanntmachung der Verwaltung für See⸗An⸗ gelegenheiten sind im Laufe des vorigen Jahres 118 Stran⸗ dungsfälle an den Küsten Schwedens vorgekommen, wovon 34 schwe⸗ dische und 84 ausländische Schiffe betroffen wurden. Unter diesen letzteren waren 26 norwegische, 21 engliche, 8 preußische, 6 franzö⸗ sische, 6 holländische, 9 von den kleinen Staaten, 5 finnländische, 1 dänisches, 1 russisches, und 1 unbekanntes. 24 schwedische und 37 ausländische Schiffe sind total verunglückt, während 10 schwe⸗ dische und 47 ausländische Hülfe von den Küsten erhielten. 5
Amerika. »Reuter's Office⸗ meldet: Neu⸗ York, 23. Juni. Der amerikanische Gesandte in Paris, Bigelow, hat dem Staats⸗
habe ihm angezeigt, daß die Franzosen Mexiko in festgesetzten Zeit⸗ räumen verlassen werden. Das kanadische Parlament hat eine Resolution angenommen,
angerichteten Schaden Entschädigung gefordert werden soll. Aus Rio de Janeiro, 8. Juni, wird der »Times⸗ gemeldet,
daß die Schlacht, welche am 24. Mai zwischen den Alliirten und den Paraguiten unter schweren Verlusten auf beiden Seiten geschlagen worden, keineswegs entscheidend gewesen sei, da beide Parteien sich des Sieges rühmen. Die Paraguiten hatten mit 13,000 Mann Fußvolk und 8000 Mann Reiterei den Angriff gemacht, waren aber mit einem Verlust von 5000 Todten und Verwundeten zurückge⸗ schlagen. Den ersten Stoß hatten die Brafilianer auszuhalten, wo⸗ bei sie 1000 Mann verloren. Die Argentiner hatten 400 und die
Uruguiten nicht weniger Kampfunfähige
Vereinsthätigkeit für die Armee.
— Zweite Liste der für den Berliner Haupt⸗Unterstütung⸗Verein für sien der zur Fahne Einberufenen: 38 FanazsenHeath; S.e 5 Thlr. Seg 1 S.
1 Thlr. Frl. Wiehl 1 Thlr. Juliu alomon 1
85 r Julius Eltz 1 Thlr. 0 Thlr. Dr. Vogel 1 Thlr. Auguste Droste 5 Thlr. Frl. Poppe 88 Ft Frau Poppe 1 Thlr. W Frau Geiß Thlr. A. v. L. 1 Thlr. Fr.
isch 3 Thlr. C. H. S. Herr u. Frau Walter 15 2 detb nae a hin . 1ei⸗ Major v. Mayer 5 Thlr. Frau v. Lilien
Marie v. Krug 2 Thlr. Hedwig Treutler, geb. Hoffmann, 1 Thlr. Ueähe Treutler 1 ghlr. v. Ingersleben 1 Thlr. 3. W. Schulze 2 Thlr Frau v. Gansauge 50 Thlr. Frau v. Wißmann 2 Thlr. Frl. v. Roon 1 Thlr. Frau v. Roon 5 Thlr. Fr. Geh. Räthin Nöͤldichen 1 Thlr Frl. v. Roon 1 Thlr. Tubalkain 3 Thlr. Frau P.of. Gropius 5 Thlr. RM. R. 2 Thlr. Amtsrath Salmuth 5 Thlr. 20 Sgr. Dr. Epenstein 25 Thlr. Wanda Epenstein 1 Thlr. Benno Lesser 1 Thlr. Possart 1 Thlr. Gebr. Sachs 1 Thlr. v. Kirchbach 1 Thlr. Eugenie Wiegand 1 Thlr.