1 1“ 8 1“ 8 111“ “
Verloosung, Amortisation, ee u. s. von öffentlichen Papieren.
[2196]
Die unterzeichneten Firmen erklären hierdurch, daß sie bereit sind, die Darlehnskassen⸗Scheine zu vollem Nominal⸗ ss in allen an sie zu leistenden Zahlungen anzu⸗ nehmen:
Aachener Hütten⸗Actien⸗Verein Rothe Erde bei Aachen. 8 Falkenroth, Kocher u. Co. in Haspe. - ““ und Hütten⸗Verein in oerde. Eberhard Hösch u. Söhne in Düren. 1“ Jacobi, Haniel u. Huyssen in Sterkrade. 16 Neu⸗Schottland, Berg⸗ und Hütten⸗Actien⸗ Verein Horst bei Steele. — Phönix, Actien⸗Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb in Laar bei Ruhrort. Ruötz u. Co. in Dortmund.
8
2282
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ze. [2131] Bekanntmachung, Die Anfertigung der Steinsetzer⸗Arbeiten Behufs der Herstellung des
Steinpflasters in einzelnen Straßen und Straßenstrecken soll im Wege der Submission erfolgen.
Indem wir auf die in unserer Registratur zur Einsicht ausliegenden Anschlags⸗Extrakte und Bedingungen verweisen, sehen wir der Einreichung der Submissionen bis zum 13. k. M. entgegen. — Berlin, den 26. Juni 1866.
“ Fönigliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission Pehlemann. Herrmann.
[2159] Bekanntmachung.
Die Lieferung von ca. 21,800 To. oberschlesischer Steinkohlen für die hiesigen Garnison⸗ und Lazareth⸗Anstalten soll im Wege der Submission verdungen werden.
Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗Lokale, Klosterstraße 76,
1
bis zum Montag, den 9. Juli, Vormittags 10 Uhr, daselbst einzureichen. 8 Berlin, den 1. Juli 1866. Königliche Garnison⸗Verwaltung.
Verschiedene Bekanntmachungen.
2199
Bilanz am 1.
1“ P— L u205. 5. 10. 200
Sgr. Pf.
1) Wechsel der Actionaire — —
2) Inventar 1 Abschreibug .
3) Effekten nach dem Kurse vom ³ ¼1 2. 65 .660O
4) Guthaben bei Agenten, Banquiers cc. 488
5) Kassen⸗ und Wechsel⸗Bestand 89
6) Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto eee
W1ö1
Die Versicherungssumme betrug 87,162 Thlr., wofür an
2 2222 ⸗2*
Prämien⸗ und Dokument⸗Gebühren Agentur⸗Provision und Verwaltungskosten betrugen 707 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., die Bruchschäden 644 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. Ner No 1 st
in Münster.
Deutsche Glas— Versicherungs „Aectien⸗Gesellschaft
Januar 1866. Thlr 8BI
1) Actien⸗Kapittla. .
2) Prämien⸗Reserve...
3) Remuneration des Vorstandes 4) Diverse Schulden...
eingenommen wurden
8 u
2320 Thlr. 17 Sgr.
a n d.
Lebensversich erungs⸗ und Ersparniß⸗Bank in Stuttgart.
Rechnungs⸗Abschluß des Jahres 1865.
Ausgabe
An Uebertrag aus dem Jahre 186646ü. Prämien von Lebens⸗Versicherungen. Zinsen aus ausgeliehenen Kapitalien TI1 zufälligen Einnahmen.. . 5,575. 12. verjährten Dividenden. 1 607. 44. bei der Bank verzinslich angelegten Dividenden.. 3,601. 25. Prämien von Alters⸗Versicherungen 62,937. 44. bei der Bank verzinslich angelegten Kapitalien. 261,788. 53.
. Fl. 2,135,566. 3. . 2 21,261 49.
Per 55 Sterbefälle incl. 13 aus 18664b6bü
„ 3 bei Lebzeiten zahlbare Versicherungen
»„ erhobene Dividenden 11“
„ Vergütung auf zurückgekaufte Policen....
»„ ausbezahlte Leibrenten Verwaltungsaufwannd.. Rückversicherungs⸗Prämien .. aus dem Fonds vorausbezahlter Prämien nahme gekommenen Beträge.. zurückbezahlte gutgeschriebene Dividenden.. diverse außerordentliche Ausgaben. zurückbezahlte KapitalieenV.. 1 Uebertrag ins Jahr 1866 als Bankfondzs..
153,925. —. 5,000. —.
5,578.
1,968. 51. 46 54. 330,161. 52. 2,487,247. 15.
in Ein⸗
F 3,003,2272 7
e rnxeeee.
3,003,227 7
Vermögens⸗Gewährschaft. Cassabestand am 31. Dezember 1865.. Fl. Ausstände bei den Agenten für gestundete Prämien8 „» Ausleihungen auf HypothekenV . 55 „ „ Werthpapiere und Policen der Bank »
Werthpapiere mit hypothek. Sicherheit.. Fl. 17,034. 36. Scheine des mit der Bank verbundenen “
Capitalisten⸗Vereins und discontirte
Dividendenscheien .2 14,770. 31.
Laufende Zinsen. C1“ Werth des Bankgebäudes incl. des Bank⸗Mo Begründungs⸗Kosten.. 8
52,682. 49. 144,181. 45. 1,555,507. 26. 604,374. 17.
biliars...
„ 9 90 22 2 2222 2 2
(Ueberschuß der Jahre 1860 — 1864. Fl.
Abscheidung des Bankfo . Vermögen der Alters Verstcherken⸗ Deckungs⸗Kapital (Werth der in Kraft b Policen) 11“ „ Prämien⸗Uebertrag.. Zurückgestellte Posten: für unerhobene Dividenden Fl. »„ 16 Sterbefälle aus dem Jahre eingelegte Dividenden... „ .51,219. 34.
Bei der Bank zur Verzinsung angelegte Kapitallen.— „ 105,575. 46.
Sicherheitsfonds: ersch 478,696. Abzüglich der für das Jahr 1865 zur Auszahlung disponirten Dividende „ 41 F 73/720 8
386,310. 44.
1,123,431. 19. 266,856. 24.
Bankfonds. Fi. 7287,277 15.
Zuwachs im Jahre 1850666 . . . .
Hiervon gingen ab:
Versicherungs⸗Stand pro 31. Dezember 1865. 8 “ Bestand am 31. Dezember 1864 an Lebens⸗, Alters⸗ und Renten⸗Versicherungen 7452 Pers. mit Fl. 14,054,412. 11. Vers⸗Kapi
. . 1357 „ „ „
Ueberschuß des Jahres 1865. Fl. 150,133. 40. „ 553,853. 28
3,039,482. 1. . vma F 77003,89 12. Wrr Kapital
urch Tod bei der Lebensversf . 89 Pers. mit Fl. 169,541. 40.
„ 82 2 2 Altersvers. 290 29922 920299 0
„ „ „
11,600. —.
77 Pers mi Fl 187,177 250
Ablauf und Löschung wegen unterlassener Praͤmienzahlung e ..8
.212 Pers. mit Fl. 438,663. 20.
bleiben in Kraft pro Ende 18066b6 .
2 00bn 20 0002990999 22 —211
Thlr. 15,113. 13. 6. versichert sind.
289 819,806.
v570 Pers. mit Fi. 16,77,080 12. Verf.Kapstal,
wovon in den Königlich preußischen Staaten 349 Personen mit Thlr. 379,444. 1. 4. Versicherungs⸗Kapital und mit einer Prämien⸗Einnahme ven
Stuttgart, den 28.
Juni 1866.
27
Das Bank⸗Büreau.
Leibbrand
einzusehen und versiegelte Offerten mit Steinkohlenproben 8
marsch der österreichischen Armee gedachte.
eeschossen.
8 † nnement beträg
1 Thlr.
für das Vierteljahr in allen Theilen der Mon “ 8
vas Abo
8
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öniglich Preu ßischer
„„ Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Hestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: 8 Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)
42 11u“ himbeimn
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“ 1.“
n, 6. Juli.
Nachstehend folgt in beglaubigter Abschrift die Proclamation,
welche der österreichische Oberbefehlshaber, Feldmarschall⸗Lieutenant von Benedek, bei dem von demselben in Aussicht genommenen Ein⸗ in Preußen zu veröffentlichen
Gottes Wille hat es anders gefügt. Kundmachung.
Ein Theil der unter meinen Befehlen stehenden Kaiserlich e.
Königlichen Truppen ist auf preußischem Boden.
An das Volk und die Behörden Preußens richte ich somit das Wort; will — ehrlich und offen — daß Alle wissen, was ich fordere und erwarte, und wissen, woran sie mit mir und den Kaiserlich Königlichen Truppen sind.
wbe Vor Allem ist es der Allerhöchste Wille des Kaisers, meines
erhabenen Herrn, daß das Recht gewahrt, die Gerechtigkeit geschützt und die Last des Krieges auch dem Feindeslande möglichst wenig drückend gemacht werde.
.8— Diesem Allerhöchsten Besehle werde ich mit Freuden nach⸗
kommen, trage im Herzen weder Haß noch Vorurtheile gegen Preußens Volk; meine Soldatenstrenge gilt nur Jenen, die der
Kaiserlichen Armee feindlich entgegentreten.
Es werden die Kaiserlich Königlichen Truppen ihre altbewährte Disciplin und Mannszucht beobachten.
8
Niemand wird in seinem Eigenthum oder an seiner Person
gekränkt werden. Die Königlichen Justiz⸗Behörden mögen unangefochten ihren Amtspflichten obliegen, damit — zumal Privat⸗Rechte in ihrem Zuge nicht gehemmt werden, Industrie, Handel und Gewerbe 8 nicht ohne Noth die Drangsale des Krieges noch schwerer em⸗ pfinden. 8 Wer immer eine gegründete Klage oder Beschwerde vorzu⸗ bringen hat, wird bei mir und bei meinen Unterbefehlshabern stets ehrliches und wohlwollendes Gehör und die im Bereiche der Moglichkeit liegende Abhülfe finden. Dagegen fordere ich, daß sich Jedermann ruhig verhalte, seinen friedlichen Beschäftigungen nachgehe und sich ohne Groll oder Widerstand der eisernen Nothwendigkeit beuge, die das Kriegs⸗ loos verhängt.
Ich werde in meinem Machtbereiche keine Ausschreitung dul-
den, möge solche gegen die Kaiserlich Königliche Armee oder ein · zelne Personen derselben gerichtet sein. b “
I. Spione, Aufrübrer gegen die mir von meinem Kaiserlichen
Heern anvertraute Macht und Falschwerber werden standrechtlich
8 II. Wer an Munitions⸗, Nahrungs⸗ oder sonstigen Vor⸗ räthen und Artikeln der Kaiserlich Königlichen Armee Feuer an⸗ legt, wird mit dem Tode durch Erschießen bestraft. G, ge. III. Wer sich mit der Streitmacht des Feindes in Einver⸗ ständnisse einläßt oder was immer für einer Handlung oder Unterlassung schuldig macht, um der Kaiserlich Königlichen Armee oder deren Alliirten einen Nachtheil, dem Feinde aber einen Vor⸗ theil zuzuwenden, wird mit schwerem Kerker von zehn bis zwanzig Jahren bestraft. “ . “ IV. Wer sich einen Angriff gegen die persönliche Sicherheit eines Individuums der Kaiserlich Königlichen Armee erlauben sollte; wer die Verpflegung der Kaiserlich Königlichen Armee hindert, oder die an⸗ befohlenen Lieferungen dann sonstigen Leistungen für diese Armee, oder die ihm aufgetragene Verlautbarung der Kundmachungen der Kaiserlich Königlichen Befehlshaber unterläßt, oder zu einer dieser Handlungen aufreizt; ferner wer Individuen aus dem
1
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Stande oder Gefolge des Königlich preußischen Heeres den Kaiser⸗ lich Königlichen Truppen nicht anzeigt, sondern heimlich be⸗ herbergtn — wird mit Kerker von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und nach Umständen noch strenger bestraft.
V. Akte des Ungehorsams oder der Widerspenstigkeit, welche sich ganze Gemeinden oder Bezirke zu Schulden kommen lassen sollten, werden mit aller Strenge bestraft.
VI. Bei Ausschreitungen der Presse tritt jedenfalls auch die sogleiche Suspension des Erscheinens der Zeitung ein. AUMUeberhaupt warne ich hiemit Jedermann vor Ungehorsam und Feindseligkeit welcher Art immer gegen die Kaiserlich Köoͤnig⸗ lichen Truppen; ich werde stets rasch und mit eiserner Hand zu ahnden wissen, und sind die mir unterstehenden Kaiserlich König⸗ lichen Befehlshaber und Militair⸗Gerichte vom Tage dieser Kund⸗ machung — vorkommenden Falles — mit der Untersuchung und Aburtheilung, so wie mit dem unmittelbaren Strafvollzuge be⸗ auftragt. b 1 8 Möge es dazu nicht kommen, möge das Volk Preußens mit ernster Besonnenheit und edler Haltung bemüht sein, das Schicksal * seines Vaterlandes nicht zu verschlimmern, und — ich bekenne es laut und gerne — wenn ich nicht gezwungen werde, meine Hand eisern
darauf lasten zu lassen, so soll Niemand glücklicher darüber sein
als ich. —
Der Kommandant der Kaiserlich Königlich österreichischen Nord⸗
.“ Feldmarschall⸗Lieutenant.
Für die Uebereinstimmung mit dem metallographirten, von dem Feldmarschall⸗Lieutenant von Benedek vollzogenen und bei dem ge⸗ bliebenen Kaiserlich Königlich österreichischen Brigadier Fragner ge⸗ sundenen Original. 29†
1 (Si laa GSeheimer Secretair im Ministerium der auswärti “ Angelegenheiten. S
Ministerium für Handel, Gewerbe un
Der Baumeister Queisner zu Wehlau ist zum Königlichen Kreisbaumeister ernannt und demselben die Kreisbaumeister⸗Stelle daselbst verliehen worden.
1131514“* Das 31. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter
Nr. 6363 die Verordnung, di pppreozeß⸗Verfahrens gegen Militairpersonen. „ 6364 den Allerhöchsten Erlaß vom 2. Juni 1866, betreffend .8—die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis pck für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee vpoon Neuendorf, an der in der Ausführung begriffenen Sttaatsstraße von Lyck nach der Landesgrenze bei Prostken, bis zur Johannisburger Kreisgrenze in der Richtung Zkfaͤauf Dryaallen; und unter 6365 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber aautender Kreis⸗Obligationen des Lycker Kreises im Be⸗ r reage von 25,000 Thalern. Vom 2. Juni 1866. Berlin, den 6. Juli 1866. a
betreffend die Einstellung des Civil⸗ Vom 2. Juli
2 Debits⸗Comtoir der Gesetzsammlun e t. a .G 8