1866 / 160 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Amortisation, inszahlun von öffentlichen

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„Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc apieren. 2131I1 Bekanntma⸗chung,

ö“ 3 Die Anfertigung der Steinsetzer⸗Arbeiten Behufs der Herstellung des Steinpflasters in einzelnen Straßen und Straßenstrecken soll im Wege der

Die unterzeichneten Firmen erklären hierdurch, daß sie Submission erfolgen

bereit sind, die Darlehnskassen⸗Scheine zu vollem No 2 Werth in allen 8 sie istendem ö Indem wir auf die in unserer Registratur zur Einsicht ausliegensen ehmen: b 85 veE verweisen, sehen wir der Einreichung vene 8 3 6 her Submissionen bis zum 13. k. M. entgegen. 8 ee Actien⸗Verein Rothe Erde VBerlin, den 26. Juni 1866. 28 Falkenroth, Kocher u. Co. in Haspe. öH111166“*“ Hörder Bergwerks⸗ und Hütten⸗Verein in „159. tencn a Hoerde. [21599 Bekanntmachung. Eberhard Hösch u. Söhne in Düren. 1 Die Lieferung von ca. 21,800 To. oberschlesischer Steinkohlen für die Jacobi, Haniel u. Huyssen in Sterkrade. 1 hiesigen Garnison- und Lazareth⸗Anstalten soll im Wege der Submission Neu⸗Schottland, Berg⸗ und Hütten⸗Actien⸗

verdungen werden.

Verein Horst bei Steele. Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗Lokale, Klosterstraße 76, Actien⸗Gesellschaft für Bergbau und einzusehen und versiegelte Offerten mit Steinkohlenproben enbetrieb in Laar bei Ruhrort.

1 2 bis zum Montag, den 9. Juli, Vormittags 10 Uhr, atz u. Co. in Dortmund. 8

* 48 8

daselbst einzureichen. Berlin, den 1. Juli 1866. 4 8 Königliche Garnison⸗Verwaltung.

Verschtiedene Bekanntmachungen.

Deutsche Glas⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaf 1 8 Bilanz dmn 11Jenuat 1868. 8

Actien⸗Kapitaual.. 68 Prämien · Reserve... Remuneration des Vorstandes 111“A““ Diverse Schulden... 28

Wechsel der Actionaire

Inventar ““ Abschreibun 205. 5. 10.

Effekten nach dem Kurse vom 3 ⁄¼1 ½. 65

Guthaben bei Agenten, Banquiers ꝛc.....

Kassen⸗ und Wechsel⸗Bestand...

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto 8— 153

Die Versicherungssumme betrug 87,162 Thlr., wofür an n und Dokument⸗Geb 2 Thlr. 17 S itir L Agentur⸗Provision und Verwaltungskosten betrugen 707 Thlr. 7 Pf., die Bruchschäͤden 614 Thtee z ere vög ö“ 8 WVst an d. 1

—Qͥᷓᷓ-- -ns— —————

Lebensversicherungs⸗ und Ersparniß⸗Bank in Stuttgart. Rechnungs⸗Abschluß des Jahres 1865.

An Uebertrag aus dem Jahre 1866. Prämien von Lebens⸗Versicherungen Zinsen aus ausgeliehenen Kapitalien.. zufälligen Einnahmen.. verjaͤhrten Dividenden bei der Bank verzinslich angelegten Dividenden.. Prämien von Alters⸗Versicherungen bei der Bank verzinslich angelegten Kapitalien.

. Fl. 2,135,566. 3. 521,261. 49.

101,885. 17.

5,575. 12.

r607. 44. 3,601. 25. 62,937. 44. 261,788. 53.

Per 55 Sterbefälle incl. 13 aus 1864. 3 bei Lebzeiten zahlbare Versicherungen erhobene Dividenden 1““ Vergütung auf zurückgekaufte Polien . ausbezahlte Leibrenten Verwaltungsaufwand.. Rückversicherungs⸗Prämien aus dem Fonds vorausbezahlter Prämien in Ein⸗ nahme gekommenen Beträge.. zurückbezahlte gutgeschriebene Dividenden diverse außerordentliche Ausgaben.. 11 zurückbezahlte Kapitalien. 1 Uebertrag ins Jahr 1866 als Bankfondd 2,487,247. 1 8 Abscheidung des Ban Vermögen der Alters⸗Versichertenk Fl. 386,310 Deckungs⸗Kapital (Werth der in Kraft befindlichen Policen) ö1X““ .. 1,123,431. Prämien⸗Ueberttag .. 8 266/856 Zurückgestellte Posten:

158,925. —. 5,000. 74,868. 34.

88

F. 3,003,227 .

Vermogens. FrwaFrschaff 1 Tassabestand am 31. Dezember 619“ Ausstände bei den Agenten für gestundete Prämien 144,181. 45. Ausleihungen auf Hypotheken.. 14166. »„ Werthpapiere und Policen der Bank 604,374. 17 E. shit g c Sicherheit.. Fl. 17,034. 36. eine des mit der Bank verbundenen ür unerhobene Divi Capitalisten- Vereins und discontirte b8 . 8 1116.““ Jahre Dividendenscheine.... .-.v.v v-. A 140020—31 805. 7. 1865 34,700. —. Laufende Zinsen... » eingelegte Dividenden..... 13,032. 4. Werth des Bankgebäudes incl. des Bank⸗Mobiliars... .Bei zins eegt Begründungs⸗Kosten... J1“ ö11“““ Ueberschuß der Jahre 1860 —1864.. Fl. Abzüglich der für das Jahr 1865 zur Auszahlung disponirten Dividende

1 F FE Ueberschuß des Jahres 1865 F. 190133 88 .“ Bankfonds. Fl. 2,487,247. 15. 2

1 88 Versicherungs⸗Stand pro 31. Dezember 1865 1 8 b Bestand am 31. Dezember Lebens⸗, Alters⸗ und Renten⸗Versicherun 8 14A4*“”“ 1 1 gen 7452 Pers. mit Fl. 14,054,412. 11. Vers.⸗Kapi

Zuwachs im Jahre uvee1“; 1357 6 1

Hiervon gingen ab: 8809 Pers. mit Fl. 17093,807 [2. Vers-Kaplta⸗ durch Tod bei der Lebensvers.............v*.*** 60 Pers. mit Fl. 169,541. 40.

Ablauf und Löschung wegen unterlassener Pers. mit Fl. 181,141. 40

Prämienzahlung dewedd .212 Pers. mit Fl. 438,663. 20.

3,487, 30

351,219.: 105,575

1“

619,805.

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pro 0. 8 2 5520 Pes F. 5 71,89 VrRaplia wovon in den Königlich preußischen Staaten 3 7 Vers⸗Kapital 9 Zhlr. 15,113. 13. 68 Fe sün Staaten 349 mit Thlr. 3 4. 1. 4. Versicherungs⸗Kapital und mit einer Prämien . Einnahme

Stuttgart, den 28. 863 t 1 z Bank⸗Büreguüu— 8 Leibbrand

gedachte. 6 SGSottes Wille hat es anders 111141.““

Möglichkeit liegende Abhülfe finden.

für das Vierteljahr allen Theilen der Monarchie Ppreis⸗ Erhöhung.

116“ 1 8110 Alle Post-Anstalten des In⸗ und 8 1 r Auslandes nehmen Bestellung an, g. 3 1 - für Berlin die Expedition des Königl.

ne üm eeFAe

2*

Wilhelms⸗Straße No. 51. 1““ (nahe der Leipzigerstr.)

Berrlin, 6. J

Nachstehend folgt in beglaubigter Abschrift die Proclamation, welche der österreichische Oberbefehlshaber, Feldmarschall⸗Lieutenant

von Benedek, bei dem von demselben in Aussicht genommenen Ein⸗

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marsch der österreichischen Armee in Preußen zu veröffentlichen

Kundmachung. Theil der unter meinen Befehlen stehenden Kaiserlich Königlichen Truppen ist auf preußischem Boden. An das Volk und die Behörden Preußens richte ich somit das Wort; will ehrlich und offen daß Alle wissen, was ich fordere und erwarte, und wissen, woran sie mit mir und den Kaiserlich Königlichen Truppen sind.

8 Vor Allem ist es der Allerhöchste Wille des Kgisers, meines erhabenen Herrn, daß das Recht gewahrt, die Gerechtigkeit geschützt

und die Last des Krieges auch dem Feindeslande möglichst wenig drückend gemacht werde.

Diesem Allerhöchsten Besehle werde ich mit Freuden nach⸗ kommen, trage im Herzen weder Haß noch Vorurtheile gegen

Preußens Volk; meine Soldatenstrenge gilt nur Jenen, die der

Kaiserlichen Armee feindlich entgegentreten. Es werden die Kaiserlich Königlichen Truppen ihre altbewährte Disciplin und Mannszucht beobachten. Niemand wird in seinem Eigenthum oder an seiner Person gekränkt werden. Die Königlichen Justiz⸗Behörden mögen unangefochten ihren Amtspflichten obliegen, damit zumal Privat⸗Rechte in ihrem Zuge nicht gehemmt werden, Industrie, Handel und Gewerbe nicht ohne Noth die Drangsale des Krieges noch schwerer em⸗ pfinden. b 1 Wer immer eine gegründete Klage oder Beschwerde vorzu⸗ bringen hat, wird bei mir und bei meinen Unterbefehlshabern stets ehrliches und wohlwollendes Gehör und die im Bereiche der

gb Dagegen fordere ich, daß sich Jedermann ruhig verhalte, seinen friedlichen Beschäftigungen nachgehe und sich ohne Groll oder Widerstand der eisernen Nothwendigkeit beuge, die das Kriegs⸗ loos verhängt.

Ich werde in meinem Machtbereiche keine Ausschreitung dul⸗ den, möge solche gegen die Kaiserlich Königliche Armee oder ein⸗ zelne Personen derselben gerichtet sein. 1“]

I. Spione, Aufrübrer gegen die mir von meinem Kaiserlichen Heern anvertraute Macht und Falschwerber werden standrechtlich erschossen. 8 II. Wer an Munitions⸗, Nahrungs⸗ oder sonstigen Vor⸗

räthen und Artikeln der Kaiserlich Königlichen Armee Feuer an⸗

8 legt, wird mit dem Tode durch Erschießen bestraft.

8 UII. Wer sich mit der Streitmacht des Feindes in Einver⸗ ständnisse einläßt oder was immer für einer Handlung oder Unterlassung schuldig macht, um der Kaiserlich Königlichen Armee oder deren Allürten einen Nachtheil, dem Feinde aber einen Vor⸗ theil zuzuwenden, wird mit schwerem Kerker von zehn bis zwanzig Jahren bestraft. IV. Wer sich einen Angriff gegen die persönliche Sicherheit eines Individuums der Kaiserlich Königlichen Armee erlauben sollte; wer die Verpflegung der Kaiserlich Königlichen Armee hindert, oder die an⸗ befohlenen Lieferungen dann sonstigen Leistungen für diese Armee, oder die ihm aufgetragene Verlautbarung der Kundmachungen der Kaiserlich Königlichen Befehlshaber unterläßt, oder zu einer dieser Handlungen aufreizt; ferner wer Individuen aus dem

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Stande oder Gefolge des preußischen Heeres den Kaiser⸗ lich Königlichen Truppen nicht anzeigt, sondern heimlich be⸗ herbergtn wird mit Kerker von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und nach Umständen noch strenger bestraft.

V. Akte des Ungehorsams oder der Widerspenstigkeit, welche sich ganze Gemeinden oder Bezirke zu Schulden kommen lassen sollten, werden mit aller Strenge bestraft.

VI. Bei Ausschreitungen der Presse tritt jedenfalls auch die sogleiche Suspension des Erscheinens der Zeitung ein.

Ueberhaupt warne ich hiemit Jedermann vor Ungehorsam und Feindseligkeit welcher Art immer gegen die Kaiserlich König⸗ lichen Truppen; ich werde stets rasch und mit eiserner Hand zu ahnden wissen, und sind die mir unterstehenden Kaiserlich König- lichen Befehlshaber und Militair⸗Gerichte vom Tage dieser Kund⸗ machung vorkommenden Falles mit der Untersuchung und Aburtheilung, so wie mit dem unmittelbaren Strafvollzuge be⸗ auftragt.

Möge es dazu nicht kommen, möge das Volt Preußens mit eernster Besonnenheit und edler Haltung bemüht sein, das Schicksal seines Vaterlandes nicht zu verschlimmern, und ich bekenne es laut und gerne wenn ich nicht gezwungen werde, meine Hand eisern f lasten zu lassen, so soll Niemand glücklicher darüber sein

iserlich Königlich österreichischen Nord⸗ Armee. 1

(eez.) Benedek, Feldmarschall⸗Lieutenant. Für die Uebereinstimmung mit dem metallographirten, von dem eldmarschall⸗Lieutenant von Benedek vollzogenen und bei dem ge⸗ bliebenen Kaiserlich Königlich österreichischen Brigadier Fragner ge⸗ 8 St. Blanquart, 8 . Geheimer Secretair im Ministerium der auswärtigen

.“

Gewerb Der Baumeister Queisner zu Wehlau ist zum Königlichen Kreisbaumeister ernannt und demselben die Kreisbaumeister⸗Stelle daselbst verliehen worden.

Das 31. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter 8 Nr. 6363 die Verordnung, betreffend die Einstellung des Civil⸗ pprozeß⸗Verfahrens gegen Militairpersonen. Vom 2. Juli 16868 6364 den Allerhöchsten Erlaß vom 2. Juni 1866, betreffend sd;die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis gvyck für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee vpon Neuendorf, an der in der Ausführung begriffenen Sttaatsstraße von Lyck nach der Landesgrenze bei Prostken. cbis zur Johannisburger Kreisgrenze in der Richtung auf Drygallen; und unter 6365 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Lycker Kreises im Be⸗ etrage von 25,000 Thalern. Vom 2. Juni 1866. Berlin, den 6. Juli 1866. S8 Comtoir der Gesetzsamml Faet 8

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