1866 / 162 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

5,000 9 8. 140,000 Thaler, nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1880 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter ““ ““ Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

3 Gegeben Vealzn den 18. Juni 1866.

L(.L. 8.) Wilhelm.

von der Heydt. Graf von Itzenpliß. Graf zu Eulenburg. 8

18

Preußen. Regierungsbezi sberg HObligation des Gerdauer Kreises. . VThaler Preußisch Courant.

Aluf Grund der untem bestätigten Kreistags⸗Be⸗ schlüsse vom 17. März und 29. November 1864 wegen Aufnahme einer Schuld bis zum Betrage von 140,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Gerdauer Kreises, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd⸗ bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von. Thirn., in Buch⸗ staben von Thalern, Preußisch Courant, welcher Betrag von den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der kontrahirten Schuld geschieht vom Jahre 1880 ab allmälig aus einem, zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des ganzen Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldperschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1880 ab in dem Monate Februar jedes Jahres. Der Freis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus⸗ geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zah⸗ lungs⸗Termine im Staats⸗Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg und im Gerdauer Kreisblatte.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 24. Juni bis 2. Juli und am 28. Dezem⸗ ber bis 6. Januar jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich, in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Funße und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Gerdauen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen ins⸗Coupons der späteren Fälligkeits⸗ Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Wehlau.

Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1870 ausgegeben. Für die weitere Zeit wer⸗ den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Gerdauen, gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗

I KRr. über

Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗

M

händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuld⸗ verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen erpflichtungen haftet der

Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗

schrift ertheilt.

Gerdauen, den . ten 18... Die ständische Kommission für den Chausseebau im Gerdauer Kreise.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg.

Erster (bis ) Zinscoupon zu der Kreis⸗Obligation des

Gerdauer Kreises. . Thaler zu fünf Prozent Zinsen über. Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgab’

am ten 18.. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗

Obligation für das Halbjahr vom . (in Buchstaben)

Thalern Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal Kasse zu Gerdauen. 1 Gerdauen, den ten 18.. Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn 8

dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird. .

—.-—,

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsb Talon ““

zur Kreis⸗Obligation des Gerdauer Kreises. Der Inhaber dieses Talons empfäͤngt gegen dessen Rückgabe zu

der Obligation des Gerdauer Kreises

Littrt Nr.. über Thaler fünf Prozent Zinsen, die ..te Serie Zins⸗Coupons für die fünf Jahre 18., bis 18.. bei der Kreis Kommunal⸗Kasse zu Gerdauen, nach Maßgabe der diesfälligen, in der Obligation enthaltenen Bestimmungen.

Gerdauen, den. ten 18.. 1 Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Gerdauer Kreise.

Heaupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

8

1 VBekahnimachan betreffend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗Anweisungen von 1835 und Darlehns⸗ Kassenscheine.

1“

Durch unsere wiederholt veröffentlichten Bekanntmachungen sind die Besitzer von Kassen⸗Anweisungen von 1835 und von Darlehns⸗ Kassenscheinen von 1848 aufgefordert, solche behufs der Ersatzleistung an die Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92, oder an eine der Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen einzureichen.

Da dessenungeachtet ein großer Theil dieser Papiere nicht einge⸗ gangen ist, so werden die Besitzer derselben nochmals an deren Ein⸗ reichung erinnert. Zugleich werden diejenigen Personen, welche der⸗ gleichen Papiere nach dem Ablaufe des auf den 1. Juli 1855 fest⸗ gesetzt gewesenen, durch das Gesetz vom 15. April 1857 unwirksam gemachten Präklusivtermins an uns, die Kontrolle der Staatspapiere oder die Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen abgeliefert und den Ersatz dafür noch nicht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere oder bei einer der Regierungs⸗

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Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder

Bescheide in Empfang zu nehmen. 8 Berlin, den 21. April 1863. 8

8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.

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Amtliche Nachrichten vom Kriegsschauplate.

Berlin, 7. Juli. Der nachstehende amtliche Bericht über die Thätigkeit des Detachements Stolberg bringt eine zuver⸗ lässige Darstellung der Vorgänge, über welche bisher viele theils ungenaue, theils zusammenhangslose Mittheilungen in die Oeffent⸗ lichkeit gelangt sind.

„Vor Beginn der Feindseligkeiten war auf Befehl des König⸗ lichen Ober⸗Kommandos der zweiten Armee, die Grenze scharf zu bewachen, die Dislocation der diesseitigen Truppen derartig getroffen, daß innerhalb zwei Stunden das Detachement, in und um Nieolai concentrirt, ein Gefecht annehmen konnte. Starke Vorposten waren bei Myslowitz und Berun vorgeschoben, um die Przemza⸗Uebergänge zu bewachen. Die südliche Landesgrenze von Wohlau bis zur Oder beobachtete ein Eclaireur⸗Corps von 10 Offizieren und 40 ausgesuch⸗ ten Pferden der sechsten Landwehr⸗Kavallerie⸗Brigade.

Am 21. Juni Nachmittags wurde die Kriegserklärung in Oswiecim überreicht. Am selben Tage gingen, behufs Ausführung des Befehls des Königlichen Ober⸗Kommandos, die Eisenbahn zwischen Oderberg und Oswiecim zu zerstören, 1 Compagnie Infanterie, 1 Compagnie Jäger und 1 Abtheilung Pioniere auf 65 Wagen nach Sohrau, wohin schon früher von Orzesche at's 2 Escadrons

Husaren beordert waren. Von Sohrau rückten genannte Truppen am 22. 4 ½ Uhr früh gegen die österreichische Grenze nach Pilgrams⸗ dorf aus, mit dem Vorhaben, den Eisenbahn⸗Viadukt bei Pruchna zu sprengen.

„Als die Infanterie, die Jäger und Pioniere dort angekommen waren, ging die Avantgarde, 1 Zug Jäger und 1 Zug Infanterie, vor, durchsuchte den an der Eisenbahn liegenden Wald, überschritt die Eisenbahn und klärte das jenseitige Terrain auf.

Nachdem die Pioniere 2 Pulversäcke à 5 Ctr. unter dem Bogen des Viadukts aufgestellt hatten, wurden diese angezündet. Die erste Explosion zeigte sich als erfolglos, bei der zweiten erhielt der eine Pfeiler einen Sprung von ca. 4 Zoll Breite von oben bis unten, so daß die Brücke für die nächste Zeit als unfahrbar betrachtet wer⸗ den kann.

Zugleich wurden von Patrouillen 2 Holzbrücken in Brand ge⸗ steckt, die Telegraphenstangen und Drähte zerstört und die Schienen

an verschiedenen Stellen aufgerissen. Das Detachement verließ hierauf

Pilgramsdorf und ward in derselben Weise, wie es gekommen, zurück⸗ befördert.

In Folge des Eingangs der Depesche vom Königlichen Ober⸗ Kommando, welche den Abzug der schlesischen Armee nach Westen mittheilte, fand am 25sten eine Besprechung der Generale Graf zu Stolberg und von Knobelsdorf in Nendza statt. Dieselbe führte zu dem Uebereinkommen, 3 Escadrons Husaren gegen 2 Compagnieen Füsiliere und 2 gezogene Geschütze auszutauschen. Letztere Truppen trafen am Abend des 25sten in Nicolai ein.

Am 25sten und 26sten fanden österreichische Rekognoszirungen unter spezieller Führung des Generals Trentinaglia gegen Zabrzeg und Neu⸗Berun statt, welche allein den Zweck hatten, den Bahn⸗

hof von Neu⸗Berun, die Zollhäuser und das Dorf Zabrzeg muth⸗

willig zu demoliren, resp. abzubrennen, was einen Schaden von etwa 20,000 Thlr. verursachte.

Um sich durch eine gewaltsame Rekognoszirung von der Stärke des in Oswiecim stehenden Feindes zu überzeugen, war bereits am Morgen des 26. die am 27. ausgeführte Unternehmung beschlossen, als am Nachmittage des nämlichen Tages der Befehl vom König⸗ lichen Oberkommando einging, Unternehmungen ins feindliche Gebiet zu machen.

Nach dem Gefecht wurde Lieutenant Graf v. d. Recke als Par⸗ lamentair zum General Trentinaglia nach Oswiecim geschickt, um die Auslieferung unserer Todten zu beantragen, was jedoch mit dem Versprechen abgelehnt ward, ihnen ein ehrenvolles Begräbniß zu bestellen.

Da man am 28. einen Angriff des verstärkten Feindes auf Nicolai erwarten konnte, so wurde dem General⸗Major v. Knobels⸗ dorf die militairische Situation des diesseitigen Detachements tele⸗ graphisch mitgetheilt und der General noch am Abend desselben Tages dadurch veranlaßt, sich mit dem Detachement des Grafen Stolberg in Nicolai zu vereinigen.

Ein ernstlicher Angriff des Feindes erfolgte jedoch nicht, und beschränkte sich dieser auf Demonstrationen gegen die Vorposten bei Alt⸗Berun und Myslowitz.

In Folge eines durch Parlamentair überbrachten Briefes des Generals Trentinaglia, welcher die Beerdigung unserer Todten noti⸗ fizirte, die Auslieferung des Dr. Friedländer aber verweigerte, wurde

Lieutenant von Witzleben als Parlamentair nach Oswiecim und Chrzanow entsendet. Derselbe überreichte dem General Trentinaglia

ein Schreiben, das in Bezug auf die verweigerte Auslieferung wie folgt lautete:

»In Betreff des Dr. Friedländer erlaube ich mir Ew. Excellenz nitzutheilen, daß derselbe auf speziellen Befehl seines Regiments⸗ Commandeurs auf dem Schlachtfelde zurückgeblieben ist, um den gefallenen österreichischen Ulanen den dringend nöthigen, ersten ärztlichen Beistand zu leisten. Dies geschah in der Erwartung, daß der zc. Friedländer als neutrale Person angesehen werden würde, und in der Befolgung eines Befehls Sr. Majestät des Königs, meines erhabenen Herrn, nach welchem die preußischen Truppen gemäß den in der Genfer Convention von 1864 stipu⸗ lirten Grundsätzen zu verfahren haben, wenn auch Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich dieser Convention noch nicht bei⸗ getreten sei.⸗

Eine Antwort hierauf ist bisher nicht erfolgt.

Inzwischen hatte der Feind am 28sten Abends die Stellung bei Oswiecim verlassen, die Eisenbahnbrücke bei Breschkowitz und die Uebergänge bei Chelm zerstört und sich nach Chrzanow zurückgezo⸗ gen. Da nunmehr kein feindlicher Angriff unmittelbar zu gewärti⸗

gen stand, ging General⸗Major von Knobelsdorf am 30sten mit

seinen Truppen nach Ratibor zurück.

Da behufs Formirung der 4. Bataillone auf Grund der A. K. O. vom 25. d. Mts. zwei Bataillone der Landwehr nach Breslau und Neisse am 30. Juni abgingen, der Abmarsch der übrigen Bataillone der Brigade von Gillhausen zu gleichem Zweck bevorstand und eine feindliche Invasion bei Myslowitz Seitens der bei Chrzanow kon⸗ zentrirten 6 7000 Mann starken Oesterreicher durch die Landwehr⸗ Kavallerie⸗Brigade und die Jäger⸗Compagnie nicht verhindert werden

konnte, marschirten am 2. Juli die letzten Truppen na leß, um durch Expeditionen nach Kenty, Biala, Bilitz, E nicha- a und Umgegend die auf der Kaiserstraße gehenden Transporte aufzu⸗ heben und für die in Zabrzeg verübten Gewaltthätigkeitzn Repressa⸗ lien zu üben.⸗ G 6 , Se

Berlin, 8. Juli.

b Neuere amtliche Nachrichten liegen hier nicht vor. Die Telegraphenlinien in Böhmen werden durch öster⸗ reichische Telegraphen⸗ und Eisenbahn⸗Beamte, die sich im Lande umhertreiben, häufig unterbrochen.

MNichtamtliches. Prenßen. Berlin, 8. Juli. Aus Gitschin, den 3. Juli,

Abends 8 Uhr, wird uns berichtet:

„Nachdem Se. Majestät der König sich heute fünf Uhr früh zu den südlich von Horitz aufgestellten Truppen begeben hatte, hörte man hier um 8 Uhr den Kanonendonner eines sehr heftigen Gefechtes beginnen, welcher bis gegen 12 Uhr an⸗ dauerte und um diese Zeit so heftig wurde, daß sich eine Schlacht entwickelt haben mußte. Von 12 bis ungefähr ½32 Uhr trat eine Pause ein, so daß man glaubte, es habe sich nur um ein ähnliches Gefecht wie bei Sichrow, Gitschin und Scalitz zwischen einzelnen Armee⸗Corps gehandelt. Dann fing aber das Kanonenfeuer und zwar schon in größerer Entfernung wieder an und dauerte, wenn auch schwächer herübertönend, bis gegen 7 Uhr fort. Nachrichten kamen gar nicht, oder so unbestimmt und über⸗ trieben, daß man ihnen keinen Glauben schenken konnte. Gegen 4 Uhr traf der Befehl ein, die Feld⸗Lazarethe vorzusenden, wie schon den ganzen Vormittag 15 Munitions⸗Kolonnen durch Gitschin vorge⸗ zogen worden waren. Man hörte wohl, daß die Schlacht lange hartnäckig stand, daß Se. Majestat der König wiederholt selbst im schärfsten Feüuer gewesen sei, da aber bis 8 Uhr Abends gar kein Nachrichten eintrafen, und selbst das Hauptquartier ohne Nachrich blieb, ob es nachkommen sollte, oder ob Se. Majestät der Köni zurückkommen würden, so begann eine besorgte Stimmung sich zu verbrei ten. Gegen 5 Uhr war auch Se. Hoheit der Herzog Ernst von Sachsen Coburg⸗Gotha zu Pferde von Turnau her hier eingetroffen Endlich um 8 Uhr Abends kam die telegraphische Depesche vom Kampfplatze selbst, welche sofort in der ganzen Stadt bekannt un von den Preußen mit unendlichem Jubel aufgenommen wurde, daß ein glänzender Sieg nach hartem Kampfe bei König⸗ grätz, also beinahe zwei Meilen hinter dem Anfangspunkte der Schlacht, und zwar über die ganze österreichische Armee ersfochten worden sei, daß die Verluste auf Seiten sehr bedeutend und die eroberten Trophäen der Zahl nach noch gar nicht zu übersehen seien, so wie daß im Augenblicke de Abgangs der Depesche die Versolgung noch fortdauere. Von de Details der Schlacht konnte natürlich noch nichts bekannt sein, auch ist Se. Majestät der König jetzt 10 Uhr noch nicht vom Schlachtfelde zurückgekommen, und wird vielleicht in der Nähe de Siegesstätte übernachten. (Ist geschehen.) Die Freude war besonder groß, daß die Truppen diesen glänzenden und vielleicht entscheiden den Sieg unter den Augen des Königs erfochten und Allerhöchst derselbe selbst den Gang der Schlacht geleitet. Eben fahren lang Wagenkolonnen zum Abholen der Verwundeten auf das Schlacht feld, und die Ankunft vieler Gefangenen ist angemeldet. Mit fieber hafter Unruhe sieht man den Details dieses für Preußens Zukunft schwerwiegenden Ereignisses entgegen.

Aus Horitz, 5. Juli, (Hauptquartier Sr. Majestät des Königs in Böhmen) wird uns mitgetheilt: Da es nach Beendigung der vorgestrigen Schlacht und nach der Begegnung Sr. Majestät des Königs mit Sr. Koͤniglichen Hoheit dem Kronprinzen, Höchstwelcher von seinem Königlichen Vater in Anerkennung des Erfolges der II. Armee, auf dem Schlachtfelde den Orden pour le mérite erhalten hatte, zu spät geworden war, um nach Gitschin in das am Morgen verlassene Hauptquartier zurück⸗ zukehren, so geruhte Se. Majestät das Anerbieten des Prinzen Friedrich Karl Königliche Hoheit anzunehmen, und brachte die Racht in dem Horitzer Schlosse, dem Hauptquartier des Ober⸗ Kommando's der I. Armee, zu. Dienerschaft und Gepäck kamen, durch den Telegraphen berufen, erst am 4. 3 Uhr Morgens hier an. Im Laufe des 4. und auch noch heute, stellte es sich heraus, daß die Schlacht bei Königgrätz sehr viel bedeutendere Resultate ge⸗ habt, als man am Abende nach derselben und erst beim Beginnen der Verfolgung hatte übersehen können, wo gleichwohl die erste Depesche über den Gewinn der Schlacht abgehen mußte. Die Zahl der Gefangenen und zwar nur der gesunden, noch dienstfähigen, war gestern im Laufe des Tages bereits auf 15,000 gestiegen, wurde aber durch heute früh ein⸗ gelaufene offizielle Verzeichnisse noch um 4000 vermehrt, so daß in

diesem Augenblick 19,000 Mann aller Waffen und Grade konstatirt

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