2 Br. Win. Cosel-Oderbg.) — 49 do. (Stamm-) Prior. 4 ½ — do. do. do. —
Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usancemissig 4 pCt. berechnet
16
Stamm-Actien.
achen-Düsseldorfer. —8 —- — Aachen-Mastriechter.... 8. Berg.-Märk. Lit A. — — — Berlin-Anhalter N— 200 ½ 199 ½ Pri oritäts-Oblig. Berlin-Hamburger —-155 154 ½ Aachen-Düsseldorfer .. Berl.-Potsdam-Magdeb. — 194 — do. II. Emissien.. Berlin-Stettiner — 123 ½ 122 ½ do. II] Emission.. Breslau-Schw.-Freib. — 133 132 ½ Aachen-Mastrichter ... Brieg-Neisdve. 88 87 do. II. Emission.. Cöln-Mindener. 150½ 149 ¼ Berg.-Märkische conv.ü Magdeb.-Halberstadt — 186 — do. II. Serie conv.. Magdeb.-Leipzriger — 250 ¼ 249 ½ do. III. S. v. Staat 3 ¼ gar. Münster-DJammer... — — do. do. Lit. B... Niederschles.-Märk... — 85 do. IV. Serie.. Niederschles.-Zweigb.. — 63 ¾6 do. V. Serie.. Oberschl. Lit. A. u. C. — — sdo. Düsseld.-Elberf. Pr.
do. Lit. B. 3 ½ 141 ½ 140 ½ do. do. II. Ser... oEEö gg. 71¾ 70 ½ do. Dortm.-Soest.. RbhI V 1o; . SJer.. Berlin-Anhalter. Berlin-Anhalter Berlin-Anhalter Lit. B. Berlin-Hamburger... Berlin-Hamb. II. Emiss.
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do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe Ruhrt.-Cref.-Kr.-Gladb. Stargard- Posen. gböö.“
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4 A.. 7 Litt. B.. Litt. C.. Litt. D.. Litt. E... Litt. F.. Rbeinisebe ....... do. vom Staat gar... do. III. Em. v. 1858 /60 don doe. von 1862.. do. do. von 1864.. do. v. Staat garantirt.. Rhein-Nahe v. Staat gar. “ Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. do. II. Serie.. do. III. Serie.. Stargard-Posen do. II. Emission.. vna ü “ Thüringer conbvvr. . do. U. “ do. III. Serie conv. . 1““ Wilh. (Cosel-Odbg.)...
do. III. Emission..
Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. do. Litt. B. 4 do. Litt. C. Berlin-Stettiner .. do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. Brsl.-Schw.-Frb. Lit. D. Cöln-Crefelder. Cöln-Mindener
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v Magdeburg-Halberstadt do. v. 1865 do. Wittenbge. Magdeburg.-Wittenbge. Niederschl.-Märk. I. Serie do. II. Serie à 62 ½ Thlr. do.2 do. do. III. Serie.. do. IV. Serie.. Nied.-Zweigbahn Lit. C.
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Nichtamtliche Notirungen.
2tü] Br. Br. Gld. Oest. frz. Südb. (Lomb.) 3 215 ½ 214 ½ MMoskau-Rjäsan (v. St. g.)5 81 ½ 80 ½ “ Rjisan-Kozlowvwv 5 75 ¾ 74 ½⅔
ezaa (Galiz. (Carl Ludw.)... ½
Eisenbahn-Stamm-
Amsterdam-Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.)... Löbau-Zittaau.. Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C Mecklenburger. Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest.südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenb...... Westbahn (Böhm.) Warschau-Perespol ... Warschau-Wien.
Berlin-Görlitza. do. Stamm-Prior...
Ostpreuss. Sdb. St. Pr.
2
Inländ. Fonds.
Befl. Handels-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein .. Preuss. Hyp. Vers....
do. Cred. B. Henckel) Erste Preuss. Hyp.-G. do. Gew. Bk. (Schuster)
—. -—
Industrie-Actien.
Hoerder Hüttenwerk.. Minerva.. 4 Fabrik v. Eisenbahnbed. 93 ½ 92 ½ Dessauer Kont. Gas. 5 136 ¼ 135 ¾ Fabr. für Holzw. (Neu-
ee“ — 99 ½ Berl. Pferdebahn.... 65;
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Prioritäts-Actien.
Belg. Oblig. J. de l'Ests4 m— do. Somb. et Meuse.4 —
Norddeutsche Bank...
Oester. franz. Staatsbahn3 232 ½ Berl. Omnibus-Ges.... 56 ½ 55 ½
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Ausl. Fonds. Braunschweiger Bank.] öö1““ Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank.. Dessauer Credit.
do. Landesbank. Genfer Creditbank.... Gerzer Uank..... Gothaer Privatbank ... Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank..
Oester. Loose (1864). do. Silb.-Anl. (1864) Italien. Anleihe..... Russ. Stiegl. 5. Anl.. 9h. anl do. v. Rothschild Lst. do. Neue Eugl. Anleihes: do. do. do. 6do do. HIoll. do. Engl. .. 1 do. Präm.-Anleihe v. 64 do. Poln. Schatz-Obl. 0. do Ceun. 1 6 Poln. Pfandbr. in S.-R.. do. Part. 500 FI. . Dessauer Prämien-Anl.- Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. ö.““
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Hesterreich. Credit.... Rostocker Bank. Thüring. Bank Weimar. Bank Oesterr. Metall......... do. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe.. do. n. 100 Fl. Loose do. Loose (1860).
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Bergisch Märk. 142 a 143 ½ a 142 gem.
Oesterr. südl. Staatsbahn Lomb. 96 a 99 ½ a 97 gem. Dessauer
1b Oesterr. Nat.-Anleihe 48 a 49 gem. Oesterr. Loose v. 1860 56 a 57 ⅛ gem. Russ. Präm. Anleihe v. 1864 neue 74 ½ a 73 ½ bez.
Oberschl. Lit. A. u. C. 160 a 161 a 160 gem. Amsterdam-Rotterdam 108 a 110 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 62 ¼ a 63 ½ a 63 gem.
Rheinische 112 a 113 ½ a 112 ½ gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 94 a 95 a 92 gem. Kont. Gas 128 bez. u. Gd. Oesterr. Credit 54 a 53 a 54 gem. Ital. Anleihe 52 ½ a 54 a 53 ½ gem
Amerikaner 71 ¾ a 72 gem
Ferizmn. 10. Juli. Die Börse war heut sehr angenehm gestimmt, das Geschäft belebt, namentlich in Eisenbahnen, von denen Franzosen, Lombarden, Rheiniseche, Oberschlesische, Bergisch-Märkische viel gehan- delt wurden; österreichische Papiere waren wegen der in Wien ange- ordneten neuen Emission Son Staatsnoten matt; preussische Fonds be- liebt und mehrfach steigend; Wechsel in geringem Verkehr bei fester Haltung, Schluss matter.
Stettin, 10. Juli, 1 Jhr 26 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. Staaus-Anzeigers.) Wenen 50 - 65, Juli u. Juli-August 66 bez. u Br., September-Oktbr. 66 ¼ G. BRoggen 40 — 41, Juli u. Juli- August 40 ¼l bis 40, August- Septbr. 41 ¼ bez., September- Oktober 42 ½ — ¾ bez. u. Br. Rübel 12 ¾R bez., Juli- August 11 ½ G., September -Oktober 11 ½ bez. Sviritus 12 ½ — 2 bez., Jult u. Juli-August 12 ⅞ G, August-September 13 Br., Septbr.-Oktober 13 ½ G.
Breslam, 10. Juli, Nachmittags 1 Uhr 47 Minmten. des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 77 ¾ Br. Frerburger Stamm-Aectien 134 ½ G. Obersechlesische Actien Leittr. A. v. C. 157
Tel. De..
61 — 160 ⅛ bez.; Litt. B. 142 G. Ovberschlesische Prioritaw-Obliga-
tioner Litt. D., 4proz., 87 ¾ Br.; Litt. F., 43proz., 91 ¼ Br., 90 ¾ G.; do. Litt. E., 3 ⅛Qprez., 75 ¾ Br., 75 G. Kosel-Oderberger Stamm-Actien 49 ¾¼ G. Neisse- Brieger Actien 86 Br. Oppels - Tarnewitzer Stamm- Actien 71 G. Preuss. 5proz. Anleihe von 1859 100 ¼ Br.
Spiritus Pr. 8000 pCt. Tralles 12 G Thlr. Br., 12 ½ G. Weizen, welssor 52 — 72 Sgr., gelber 53 — 69 Sgr. Roggen 45 — 49 Sr. 44 Ser. Hefer 29 — 33 Sgr. 8
Feste Haltung bei ziemlich lebhaftem Geschäft und wenig veränder ten Coursen; nur Oberschlesische Eisenbahn-Actien bei grossem Begehr ca. 3 pCt. höher als gestern.
Wien, 9. Juli. (Wolffs Tel. Bur.) men.) Sehr matt. b 1
(Schluss-Course der offiziellen Börse.) 5proz. Metalliques 54.00. 4 2proz. Metall. —. 1854er Loose 61 00 Br. Bank-Actien 669,00. Nordbahn 148. 00. National-Anlehen 61.25. Kredit-Actien 135.20. Staats-Eisenbahn-Actien-Certifikate 171 70. Galizier 177.50 Londor 134.00 Hamburg 100.00. Paris 53 20. Böhmische Westbahn 128 00. Kreditloose 99.00. 1860er Loose 73 20. Lombardische Eisenbahn 179,00 8 1864er Loose 59.00 Siber Anleihe 66 00.
(Ueber Paris gekom-
Redaction und Rendantur: S chwieger.
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuch druckerei “
Gerzte 37 bis
11“
Inzeiger.
Statnten
8 Familien, deren Ernährer unter die Fahnen gerufen sind. n Folge der öffentlichen Bekanntmachung vom 16. Juni d. J. ha sich . Vn unter dem Allerhöchsten Protektorat Ihrer Majestäͤt der Königin in Potsdam ein Central⸗Verein zur Unterstützung huͤlfsbedürftiger Familien, deren Ernährer unter die Fahnen gerufen sind, gebildet.
Die Art und Weise, wie, an wen, und durch welche unmittelbare Or⸗ gane diese Unterstützungen zu leisten sind, setzen die von Ibrer Majestät der Königin Allerhöchst genehmigten Grundgesetze, wie solche in der Anlage näher verzeichnet sind, fest. 9. 3
Die Aufgabe des Central⸗Vereins wird es daher nicht sein, direkt Hülfe zu leisten, sondern nur durch Vermittelung der sich zu bildenden Provinzial⸗ und Lokal⸗Vereine. Derselbe wird dagegen: .
a) die oberste Aufsicht und Leitung uͤber alle sich bildende Provinzial⸗
und der Lokal⸗Vereine der Residenzstädte Berlin, Potsdam und Char⸗ lottenburg führen; 1 8
b) sich der Entscheidung aller, durch diese an ihn ergehenden Anfragen unterziehen; 1 “
Le) die vRe der bei ihm eingehenden Gelder an solche Vereine,
wo die vorhandenen Mittel zur Beseitigung der Noth nicht ausreichen, en; 1.“
12 n Vermitteluug zur Anschaffung von Arbeiten für das Kriegsbeer und beziehungsweise deren Uebersendung übernehmen. Außerdem wird der Central⸗Verein sowohl durch seinen Schatzmeister,
als durch jedes Mitglied Beiträge in baarem Gelde oder Preciosen, seien
sie auch noch so gering, annehmen. 1
Der von Ihrer Majestät der Königin Allerhöchst zu ernennende Vor⸗ stand wird sich je nach dem Bedürfniß von Zeit zu Zeit zur Sitzung ver⸗ sammeln, um uͤber die im §. 3 a bis d gedachten Gegenstände zu beratyen
und zu beschließen, und demnächst Shrer Majestät der Königin weitere
Allerhöchste Entscheidung einholen. 8 5. 9
8
Der Central⸗Verein behält sich vor, sofern anderweitige Ereignisse ein. 11 weitere Beschlüsse über die Ausdehnung seiner Wirksamkeit unter Genehmigung Ihrer Majestät der Königin zu fassen, und demgemäß weitere Aufforderungen an die Provinzial⸗ und Lokal⸗Vereine ergehen zu “ Allgemeine Grundsätze F rücksichtlich der auf huldvolle Veranlassung Ihrer Majestät der Königin zu
bildenden Frauen⸗Vereine zur Unterstützung einzelner hülfsbedürftiger Militair⸗Familien der ausmarschirten Truppen mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 16. Juni 18599 Ueber die Bildung und Thätigkeit dieser Vereine sollen folgende Grund⸗ sätze im Allgemeinen maßgebend sein. I. A. Lokal⸗Vereinec. 28
An jedem einzelnen Orte können Vereine der Art gebildet werden, die es sich zur Aufgabe machen, nicht nur Unterstützungen einzusammeln, son dern auch für deren zweckmäßige Verwendung an huͤlfsbedürftige Militair⸗ Familien thätig mitzuwirken. Diese Vereine werden sich möglichst den bereits bestehenden Wohlthätigkeits⸗Vereinen anzuschließen suchen.
Der erwählte Vorstand der Vereine ist dem Provinzial⸗ und durch diesen wieder dem Central⸗Verein namhaft zu machen.
II. B. Provinzial⸗Vereine. Die einzelnen Vereine einer jeden Provinz können sich ganz nach eige⸗ nem Ermessen bewegen, müssen sich aber in der Art einem in der Haupt⸗ stadt der Provinz zu bildenden Provinzial⸗Verein unterordnen, daß sie demselben über ihre Thätigkeit allmonatlich Nachricht geben, und etwaige Ueberschüsse an baarem Gelde, so wie die für das Kriegsheer angefertigten Arbeiten einzuschicken haben. Achflön n sgenb⸗ Berlin, Potsdam und Charlottenburg sich bilden⸗ den Lokal⸗Vereine sollen unmittelbar in derselben Weise unter den Central⸗
Verei ellt werden. 54 8 5 ℳ Militair⸗Gouverneure und Ober ⸗Präsidenten werden er⸗ sucht werden, dieser Provinzial⸗Vereine vorzugsweise anzu⸗
18 I. G. 18n4 6 18.;. düen beesacs 88
Unter Allerhöchst Eigener Leitung Ihrer Majestät der Königin 1 Central⸗Verein für 86. “ Umfang der Monarchie errichtet, demselben sind sämmtliche Povinzial⸗ und Lokalvereine der Residenzstädte Berlin, Potsdam und Charlottenburg unmittelbar untergeordnet, welche allmonatlich über ihre Wirksamkeit an den Central⸗Verein zu berichten, auch die etwanigen Ueberschüsse an baaren Geldern, sowie die zum Nutzen und Besten des Kriegsheeres an⸗ gefertigten Arbeiten einzusenden haben, damit erstere für diejenigen Vereine, wo die vorhandenen Mittel die Nothdurft nicht decken, verwendet, lettere aber dem Armee⸗Ober⸗Kommando zugeschickt werden. B IV. D. Verhältnisse der Lokal⸗Vereine zu den 1“
Kommissionen des Gesetzes vom 27. Februar 185
Die Lokalvereine müssen sich den nach dem Gesetz vom 27. Februar 1850 zu bildenden Unterstützungs⸗Kommissionen anschließen und mit ihnen and in Hand gehen. . die 88 8” Unterstützungs⸗Kommissionen festgestellten Normal⸗Unter⸗-
hülfsbedürftiger
So weit daher die in Gemaͤßheit dieses Gesetzes,
v11AAAAA6“*“ 8 t inzelnen Fäll reichend erweisen oder die Ge⸗ meinden selbst außer Stande wären, solche aufzubringen, soll der Verein helfend beitreten, sobald die Unterstützungs⸗Kommission die Unzulänglichkeit als vorhanden anerkannt. Auch bei Verabreichung solcher Beihülfen ist auf das Gutachten der Unterstützungs⸗Kommission vorzugsweise Rücksicht zu nehmen. Entstehen erhebliche Differenzen, so entscheidet der Provinzial⸗, beziehungsweise der Central⸗Verein. Für die Familien der ausgerückten Unteroffiziere und Soldaten des stehenden Heeres haben die Lokal⸗Vereine selbstständig zu sorgen. “ “ V. E., Brten der UAntertuh..
Unterstüͤtzungen in baarem Gelde sollen nur ausnahmsweise stattfinden; dagegen sollen den Bedürftigen die nothwendigen Lebensmittel, Brennmaterial, Bekleidungs⸗Gegenstände ꝛc. verabreicht werden. Hauptsächlich muß aber darauf gesehen werden, daß die Bedürftigen, so weit es irgend zulässig ist, sich selbst durch ihnen zu überweisende Arbeiten ein Auskommen verschaffen. In letzter Beziehung wird sich der Central⸗Verein mit dem Ober⸗Kommando der Armee in Verbindung setzen, um sich von demselben Aufträge zur An⸗ fertigung von Arbeiten, die zum unmittelbaren Gebrauch bestimmt sind, ze erbitten. Die so gefertigten Arbeiten werden dem Central⸗Verein ein⸗ geschickt.
Die Unterstützungen an Bedürftige hören unter denselben Bedingungen auf, welche das Gesetz vom 27. Februar 1850 bestimmt. Eben so können nur die in diesem Gesetze benannten dürftigen Familienmitglieder Unter⸗ stützung erhalten. 8
VI. F. Portofreiheit.
Für die sämmtlichen Vereine wird die Portofreiheit erbeten werden. Feldpost⸗Angelegenheiten. General⸗Cirkulare Nr.
Portofreiheit des Central⸗Vereins, sowie der Provinzial und Lokal⸗Vereine zur Unterstützung hülfsbedürftiger Fa⸗ milien, deren Ernährer unter die Fahnen berufen sind.
Dem ⸗Central⸗Vereine zur Unterstützung hülfsbedürftiger Familien, deren Ernährer unter die Fahnen gerufen sind,« so wie den, unter dem Central⸗Vereine stehenden Provinzial⸗ und Lokal⸗Vereinen ist auf die Dauer ihrer Wirksamkeit die Portofreiheit dahin bewilligt worden,
daß alle in Angelegenheiten der bezeichneten Vereine zur Post ge⸗
lieferten Correspondenz⸗, Geld⸗ und Packetsendungen — letztere bis
zum Gewichte von 20 Pfund für jedes einzelne Packet, — wenn dieselben an den Central⸗-Verein oder an einen Provinzial⸗ oder Lokal⸗Verein gerichtet sind, oder von einem dieser Vereine abge⸗ sandt werden und mit der Bezeichnung
„ Militair⸗Famil ien⸗Unterstützungssache⸗
versehen sind, innerhalb des preußischen Postbezirks portofrei besör⸗
dert werden.
Berlin, den 16. Juni 1866. “ Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) Graf von Itzenplitz. Uerdingen, 8. Juli. Gestern ging von hier eine werthvolle Sen⸗ dung, ein ganzer Waggon, enthaltend uber 140 Collis, 1000 Flaschen Wein, Zucker, Lebensmittel, viele Leinwand, Matrazen, an die Verwundeten nach Kassel ab. Aus der Bürgermeisterei Friemersheim war ebenfalls eine Menge wirklich ausgezeichneter Leinwand und Verbandgegenstände, allein 20 Pfd. Charpie in 25 Collis, geliefert worden. Der Herr Kaplan Schuh⸗ macher übernahm es, den Waggon zu begleiten, um dessen schnelle Besor⸗ gung, wo es am meisten Noth thut, zu bewerkstelligen. Auch hat die hie⸗ sige Bürgerschaft sich angeboten, 12 verwundete oder erkrankte Krieger zur Pflege zu übernehmen und zu diesem Zwecke drei barmherzige Schwestern kommen lassen.
Cöln, 9. Juli. Heute Morgen kamen zehn Franziskanerinnen von Eupen hier an und fuhren um 7 Uhr gleich weiter nach Horzitz, mehrere Kisten mit allerlei Gegenständen für verwundete Krieger mit sich führend.
Herdecke a. d. Ruhr (Reg. Bez. Arnsberg), 8. Juli. In eigens dazu berufener Bürgerversammlung ist ein ständiges Lokal⸗Comité zur Unter⸗ stützung und Privat⸗Krankenpflege verwundeter Soldaten bestellt worden, welches am 4. d. M. — dem Tage des Bekanntwerdens des glorreichen Sieges unserer braven Armee — seine Thätigkeit mit einer Geldkollekte begann, bei welcher sich eine seltene Opferfreudigkeit zeigte und die sofort einen Ertrag von 550 Thlr. lieferte, von denen 300 Thlr. ungesäumt dem Königlichen Kommissar und Militair⸗Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege, Grafen Eberhard zu Solberg⸗Wernigerode, überreicht wurden. h“
Von dem schon seit Beginn des Krieges thätigen Frauen⸗Verein wurde gestern im Verein mit einer Gabe der hiesigen Gesellschaft Erholung und dem gedachten Comité eine Sendung von 7 Kisten, enthaltend 3 Kisten feine Weine und Cigarren, 2 Kisten Verbandgegenstände aller Art und 2 Kisten Backobst und Eingemachtes für die Verwundeten bei Dermbach in Folge der Publication des Herrn Generals von Falckenstein ab⸗
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Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachricht
— Das Juti⸗Heft (dritter Jahrgang) der »Zeitschrift für Preußische Zafgiht! und Landeskunde«, herausgegeben von rof. Dr. R. Foß, bewährt wiederum seine bereits längst gewonnene Stellung, durch gründliche Darstellungen auf dem Gebiete der vaterländi⸗
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