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Vormittags 10 Uhr, zur Pflegung der Güte eines Vergleichs anderweit in legaler Weise hier zu erscheinen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht erscheinen oder sich üͤber Annahme des vorgeschlagenen Vergleichs nicht oder nicht bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Majorität zustimmend werden erachtet werden, endlich, dafern
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung
der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,
sowie nach Besinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 10. September cr., Morgens 9 Uhr,
in unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. “
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. b
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗ räthe Busch und Meyenberg, die Rechtsanwalte Schmitz und Werne hier, Justizrath Bispinck in Horstmar, Rechtsanwalt Weddige in Rheine zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen. v111“
[2318] Koöonkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Steinfurt. Erste Abtheilung, den 9. Juli 1866, Nachmittags 7 Uhr.
AUeber das Vermögen der Firma B. Rubens Söhne zu Borghorst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zabhlungs⸗Einstellung
auf den 9. Juli 1866 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Franz Hermann Fabry in Borghorst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 18. Zuli c., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Geißler, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm
etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen
oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 18. August c. einschließlich
8
1534]
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und
Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu⸗ biger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen
Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben moͤgen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
Vorrecht 1 8 bis zum 18. August c. einschließlich
sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals 8 auf den 10. September c. Vormittags 9 Uhr, . n unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben
und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz at, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Busch und Meyenberg, die Rechtsanwalte Schmitz und Werne hier, Justizrath Bispinck in Horstmar, Rechtsanwalt
Weddige in Rheine zu Sachwaltern vorgeschlagen. 8
SasIn “ [2007 Clsladang.
1 Nachdem zu dem Vermögen des Webermeisters und Schnittwaaren⸗ händlers Ernst Ludwig Hölzel in Burgstädt — in Firma: E. L. Hölzel daselbst — der Konkursprozeß zu eröffnen gewesen ist, so werden alle be⸗ kannten und unbekannten Gläubiger genannten Hölzels, so wie alle Die⸗ jenigen, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗
sprüche geltend zu machen gesonnen sind, hierdurch geladen, den 3. September 1866,
als in dem anberaumten Liquidationstermine, zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte und, was Ausländer anlangt, mit gerichtlichen Vollmachten versehene Bevollmächtigte bei Vermeidung des Aus⸗ scchlusses von diesem Kreditwesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden MReechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an hiesiger Amts⸗ stelle zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidiren und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Rechtsvertreter, dem Advokat Hofmann in Blurgstädt, so wie nach Befinden der Priorität halber, unter sich rechtlich
zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und den 20. Oktober 1866
1 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids gewärtig zu sein, demnächst den 8. November 1866
ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 22. November 1866
der Inrotulation der Akten zum Verspruch und den 29. Dezember 1866
der Eröffnung eines Locationserkenntnisses gewärtig zu sein.
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,
7 und womöglich Abschließung
“
Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ausfertigungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte bei 5 Thlr. Einzelstrafe zu bestellen. Blurgstädt, den 14. Juni 1866. “ Königliches Säͤchsisches Gerichtsagmt. In Interimsverwaltung: Vodel.
Nachdem vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zum Vermögen der Handelsfrau Auguste Wilhelmine Gottschald zu Grünhain auf deren Insolvenzanzeige der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle be⸗ kannten und unbekannten Gläubiger derselben, so wie diejenigen, welche aus
einem Rechtsgrunde Anspruch an deren Vermögen zu haben glauben, hier⸗ durch geladen, in dem auf
den 4. September 1866 anberaumten Liquidationstermine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von diesem Creditwesen und des Verlustes der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter binnen 3 Wochen rechtlich zu verfahren, zu be⸗
schließen und b “ 8 EEEEEEö1868
der Publication des Präklusivbescheids sich zu gewärtigen, hierauf aber
den 2. November 1866,
1 Vormittags 9 Uhr,
fernerweit persönlich oder sonst gehörig vertreten an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und, wo möglich sich zu vergleichen, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen, oder sich über Annahme des Vergleichs nicht bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Mehrzahl beistimmend werden erachtet werden und endlich, falls im letzten Termine ein Hauptvergleich nicht zu Stande kommen sollte, 8
den 28. Dezember 1866 der Publication eines Locationsurthels gewärtig zu sein.
Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung 5 Thlr. Strafe Bevoll⸗ mächtigte zur Empfangnahme der Ladungen an hiesigem Orte oder wenig⸗ stens in der Nähe desselben zu bestellen.
Grünhain, den 12. Mai 1866.
8 Königlich sächsisches Gerichtsamt daselbst. von Scheibner.
8 [1582 Subhastations⸗Patent. 11“] Nothwendiger Verkauf.
SKoönigliches Kreisgericht, Abtheilung I., zu Templin,
1“ den 14. Mai 1866.
Das Vol. I. Nr. 12 Seite 155 des Hypothekenbuches von Jacobshagen und Vol. II. Nr. 59 des Hypothekenbuches von Closterwalde eingetragene und dem G Christian Susemihl gehörige Gut Egarsee, gerichtlich abgeschätzt auf 66,314 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf. zufolge der, nebst Hypotheken⸗ schein, in unserem Büreau IUIIa einzusehenden Taxe, soll am
6. Dezember 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Korten⸗ beit'l, subhastirt werden.
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Subhastations⸗Gericht zu melden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubigerin Fräulein Wilhelmine Caroline Auguste Köster, früher in Gustavsruh, wird zu diesem Termm hierdurch öffentlich vorgeladen.
[483] Nothwendiger Verkauf. “ Das zur Kommerzienrath Ignatz Grunauschen Konkursmasse gehörige, in der Stadt Braunsberg gelegene Grundstück, Wasser⸗Mahlmühle, Haus Neustadt Nr. 167 b., die sogenannte große Amtsmühle nebst dem dazu ge⸗ hörigen Wohnhause, Scheunen⸗ und Stallgebäuden, welchem folgende in der Neustadt Braunsberg belegene Grundstücke: die s. g. Mühlenwaage, die Lohmühle Nr. 167 f., die unter der großen Amtsmühle gelegene Loh⸗ die Viertel⸗Landesstätte Nr. 170 d. 8 uund zwei Lohmühlen 1 ““ als Pertinenzien zugeschrieben sind, abgeschätzt laut der nebst Hypothe schein in unserm Büreau III. einzusehenden Taxe auf 158,150 Thlr.
am 6. September 1866 an ordentlicher Gerichtsstelle im Rathsherr Pasternackschen Hause subhastirt werden. Das Mühlen⸗Etablissement enthält eine deutsche Mühle, ein Kunstmühle, eine amerikanische Mühle, eine Graupenmühle, eine Oelmüͤhle eine Gypsmühle, eine Lohmühle und eine Walkmühle.
Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er⸗ sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden. Ddie dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger:
Gerbermeister Johann Kuhn, dessen Kinder und Kindeskinder, Schuhmachermeister Anton Grunau, der Schuhmachermeister Gottlieb Franz Petz,
Fräulein Auguste von Oppen, Frau Generalin von Oppen, die Geschwister Schauinsland: Marie, Carl, Franziska, Antonie, Wittwe Wachsmund, verwittwete Lieutenant Laura Schauinsland, geb. Grohnert, und
ihre 4 Kinder:
1
Marie Antonie, Emma Rosalie, Tus
Eugen, 8 Regierungs⸗Conducteur August Ferdinand Schauinsland, 8 Schuhmachermeister Jacob Siebels, 1
die Kinder und Kindeskinder des Gerbermeisters Johann Kuhn, verehelichte Oberlehrer Grohnert, Charlotte Henriette, geborene
1 Schausinsland, 8 18 1ö“ werden öffentlich aufgeboten. 1u“
Braunsberg, den 12. Februar 1866.
Königliches Kreisgericht.
[799] Nothwendiger Verkauf.
Die zur Fabrikbesitzer Simson Rosenkrantz schen Konkurs⸗Masse gehörigen
Grundstücke und Maschinen:
8 1) das zu Darkehmen unter Nr. 124 und 125 belegene Fabrik⸗ grundstück, bestehend aus einem Wohnhause, der Tuchfabrik, einem Speichergebäude mit acht Arbeiterwohnungen, einem Stall⸗- und Färbereigebäude, einem Holzschauer, einer Scheune, einem an das Fabrikgebäude angebauten Gebäude von zwei Stockwerken, dessen innere Einrichtung noch fehlt, mit 14 Mor⸗ 5 — Ruthen Land, abgeschätzt auf 4957 Thlr. 16 Sgr. 5 g./
ie zur Tuchfabrik gehörigen Maschinen, ab eschätzt au
4546 Thlr., 3 3 iüse
der zu Worellen unter Nr. 28 belegene Torfbruch von
gen 70 ◻ Ruthen, abgeschätzt auf 190 Thlr., “
1“
8*
5
am 6. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Tage
und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗
lichen Realsorderung ihre Befriedigung suchen, haben sich mit ihren An⸗
sprüchen zeitig zu melden.
MNamentlich werden vorgeladen:
8. der Altsitzer Michael Wanschkuhn und⸗
“ der Besitzer Ferdinand Ignée, früher in Worellen, oder deren Rechtsnachfolger. en, den 9. März 1866. 18 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1543 Nothwendiger Verkauf.
Die dem Gutsbesitzer Carl Bernhard Daenke zugehörigen, im Kirch⸗ spiel Darkehmen belegenen Grundstücke Neu⸗Gudwallen Nr. 1, 3 und 6, nach dem Hypothekenbuche mit einer Grundfläche von überhaupt 551 Mor⸗ gen 28 ◻Ruthen preußischen Maßes, gerichtlich nach landschaftlichen Tax⸗ prinzipien abgeschätzt auf zusammen 10,327 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf., sollen im Termine den 1. Dezember 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordent⸗ licher Gerichtsstelle vor dem Kreisrichter Kleinschmidt in nothwendiger Sub⸗ hastation öffentlich meistbietend verkauft werden.
Taxe und Hypothekenschein liegen in der Registratur III. zur Ein⸗ sicht bereit.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern ihre Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgericht anzumelden. Folgende dem Aufenthalte nach unbekannten Realgläubiger: Kunstgärtner Karl Thiem, ehemaliger Gutsbesitzer Adolph Isidor Isaacksohn, Muͤllergesellenfrau Karo⸗ line Freschat, geb. Strasdat, und Käͤmmerer Johann Endruweit werden hierdurch öffentlich vorgeladen. b
Darkehmen, den 4. Mai 1866.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Schlochau. Schlochau, den 13. März 1866. “
Das im hiesigen Kreise sub Nr. 6 der Hypothekenbezeichnung belegene Rittergut Rittersberg, abgeschätzt auf 50,734 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll am 1. Oktober 1866, Vormittags 11 Uhr, an or⸗ dentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden
2*
RProclam a.
Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichts⸗Kommission zu Halbau.
Die im Saganer Kreise gelegene, dem Friedrich Böhme gehörige Glas⸗ hütte Nr. 75 zu Nieder⸗Hartmannsdorf, nebst dazu gehörigen Ländereien, abgeschätzt auf 5395 Thlr. 5 Sgr. 10 ½ Pf. zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 2½ Februar 1867, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 8
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen ashe sich mit ihren Ansprüchen bei dem oben “ zu melden. 1““
[2453
1
Nothwendiger EI1 XX“
beim Königlich Preuß. Kreisgerichte zu Halle a. d. S., I. Abtheilung.
Das dem Schieferdeckermeister Johann Gottlob Heine hier zugehörige,
im Hypothekenbuche von Halle Band 68 Nr. 2457 eingetragene, Niemeyer⸗ straße Nr. 4 belegene Grundstück:
C“ v 66“
[121686
drat⸗Ruthen Flächeni jedoch; 28 en. Flächeninhalt, wovon jedoch 30 ¾ Quadrat⸗Ruthen abgeschrie⸗ 1 — benanh befindlichen Gebäulichkeiten,⸗« nach der neb ypothekenschein in der Registratur (eine Tre im- mer Nr. 15) einzusehenden Tage, abgeschaͤtzt auf 18,515 Töed coc, — am 8. November 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 11, dch de Deputirten Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bosse meisibietend verkauft erden. 1 Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ tlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Subhastations⸗Gericht zu melden.
[244 (ECdistali
Es sind Mitte Mai 1865 beim Niederreißen des dem Bürger⸗Hospital ad St. Alegium zu Oppeln gehörigen Gebäudes von den dabei angestellten im Mauerwerke verborgen, Silbergeld und Goldstücke gefunden worden.
Davon haͤben zwar einige der Arbeiter das Aufgefundene bei Seite zu schaffen gesucht, jedoch ist es noch bei Zeiten entdeckt und ihnen abge⸗ nommen worden. Das dem Maurerlehrling Christian Volkmann und dem Maurergesellen Albert Hylla aus Gräfenort Wiederabgenommene besteht in 227 Stüͤck verschiedenen Ducaten mit der Prägung aus den Jahren von 1535 bis 1817 incl. und in 3 alten Achtgroschenstücken.
Jeder, der auf diesen gefundenen Schatz als Eigenthümer oder als Erbe desselben Ansprüche zu haben glaubt, wird hierdurch aufgefordert, sich damit bei dem unterzeichneten Gericht innerhalb deier Monate, spätestens aber in dem auf den
27. October 1866, Vormittags 11 Uhr, im Parteienzimmer Nr. 18 vor dem Kreisgerichtsrath Storch anberaumten Termine zu melden und sein Recht nachzuweisen, widrigenfalls er damit präkludirt und dieser Schatz demjenigen, dem darauf ein gesetzlich begrün⸗ detes Recht zusteht, ausgeantwortet werden wird. HOppeln, den 28. Juni 1866.
“ Königliches Kreisgericht. I.
1 8 96] N sbbbt.. Der August Adolf Schiemann, Sohn der in Friedland in Ostpr. ver storbenen Schneidermeister Gottfried und Sophie geb. Wachholz⸗Schiemann⸗ schen Eheleute, geboren den 24. Dezember 1823, welcher vor etwa 14 Jah⸗ ren nach Amerika ausgewandert ist, von welchem seit dem April 1855 keine Nachrichten an seine Angehörigen gelangt sind, und für welchen ein mütter⸗ liches Erbtheil von 134 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf. vormundschaftlich verwaltet wird, sowie seine Rechtsnachfolger werden hiermit zum Termin den 27. November 1866, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstätte unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Fa des Nichterscheinens der Verschollene selbst für todt erklärt, und sein Nachlaß seinen nächsten bekannten Erben mit den A. L. R. Th. II. Tit. 18 §. 834 ff. angegebenen Folgen zuerkannt werden wird. Friedland in Ostpreußen, den 3. Januar 4866. b Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
8
“ . b“ [1170] Bekanntma ch ung. “
Der Klempnergeselle Friedrich Wilhelm Spangenberg, Sohn des Chirur⸗ gus Friedrich Wilhelm Spangenberg, geboren zu Halberstadt am 20. August 1828, welcher im Jahre 1848, auf der Wanderschaft befindlich, von Königs⸗ berg in Preußen aus verschwunden ist, sowie die von ihm etwa zuruͤck⸗ gelassenen Erben und Erbnehmer werden hierdurch aufgefordert, sich bei dem hiesigen Gerichte und spätestens in dem auf
den 8. Febn“ Mitia gs 12 vor dem Kreisrichter von Froreich anstehenden Termine zu melden, widrigen⸗ falls der Verschollene selbst für todt erklärt werden wird. Aschersleben, den 9. April 1866. ..Koöähnigliche Kreisgerichts⸗Deputation.
P“ Oeffentliche Vorladung.
Der am 8. Januar 1827 zu Groß⸗Döbbern, Kreis Cottbus, gebo Zimmergeselle Gottlob Lehnigk, genannt Schallmann, ehelicher Sohn des am 20. März 1845 daselbst verstorbenen Einhüfners Hans Lehnigk, genannt Schallmann, der sich von Groß⸗Doebbern entfernt und, nachdem er zuvor in Hamburg als Zimmergesell gearbeitet, seit dem 23. Oktober 1852, wo er in Riogrando Suhl in Brasillen als Kanonier bei dem deutschen Regi⸗ mente gedient, nichts hat von sich hören lassen, und die etwa von idm zu⸗ rückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden hiermit zu dem
auf den 22. September 1866, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, vor dem Kreisgerichts⸗Rath
Passow, anberaumten Termine mit der Auflage vorgeladen, sich vor oder
in diesem Termine bei dem unterzeichneten Gericht persönlich oder schriftlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der Gottlob Lehnigk für todt erklärt und sein in ca. 229 Thlr. bestedendes Ver⸗ mögen seinen naächsten, sich als solche legitimirenden Erben zugesprochen werden wird. 1ö“
Cottbus, den 22. November 1865. Köͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
2½
[2428] Bekanntmachun In nachbenannten Ablösungssachen: 1) der Raff⸗ u. Leseholzabl. Sache von Hohenfinow — Königlich B. th II. 1. B. 680 -
etc⸗