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Gefecht bei Horenowes am 3. Juli 2te 4pfdge. Batterie
Kan. Julius Peschel aus Breslau. L. v. Durch Granatsplitter am Unterarm,
Kan. Philipp Woitol aus Wendrin, Kr. Rosenberg. L. v. Durch
Granatsplitter am rechten Arm. Bei der Truppe. Gefecht bei Rodow am 3. Juli 1866. 1 hqTTqqqEö6- Kan. Emanuel Sttudent aus Wierschlesche, Kr. Groß⸗Strehlitz. L. v. Streifschuß am Kopf. Laz. Nedelist. Gefecht bei Horenowes am 3. Juli 1866. 818 6te 4pfdge. Batterie. Serg. Joseph Schrolle aus Glatz. T. Granatschuß in den Unterleib. Kan. Joseph Hoffmann aus Langendorf, Kr. Neisse. T. Zer⸗ schmetterung beider Beine, Zerreißung der Bauchhöhle und Bruch des linken Arms. 1 Gef. Carl Fiebach aus Breslau. S. v. Zerschmetterung des linken HOberschenkels durch Granatsplitter. W
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Kan. Gottlieb Haase aus Boguslawitz, Kr. Poln. Wartenberg. S Zerschmetterung beider Oberschenkel durch Granatsplitter
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Gef. Carl Meetzke aus Rogan, Kr. Schweidnitz. Verm.
2te 6pfdge. Batterie. Obergef. Rudolph Funke aus Freyhan, Kr. Militsch. S. v. Durch ranatsplitter am rechten Fuß. Kan. Julius Göbel aus Petersdorf, Kr. Breslau. S. v. Durch Granatsplitter am rechten Knie. v 8 4te 6 pfdge. Batterie. 8 Seeh Max Müller aus Sweitsch, Kr. Breslau. S. v. Durch ranatsplitter am linken Oberarm. Gef. Franz Barton aus Matzkirch, Kr. Cosel. S. v. Durch Granat splitter an der linken Wade. Tromp. August Welzel aus Friedrichseck, Kr. Neisse. L. v. Contu⸗ tusion durch Granatsplitter. Bei der Truppe. Tromp. ga. Klose aus Kaltenbrunn, Kr. Schweidnitz. L. v. Durch Granatsplitter am linken Bein. Bei der Truppe. Kan. Adolph Seeliger aus Polsnitz, Kr. Schweidnitz. L. v. Durch Granatsplitter am Kopf. 8
Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
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Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Hestellung an, [ür Herün die Expedition des emal. Preußischen Slaats-Anzeigers: Wilhelms⸗Etraste No. 54 (nahe der Leipzigerstr.)
Dem Theater⸗Unternehmer Martorel zu Potsdar issions⸗Rath beizulegen.
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Verordnung begen Einberufung der beiden Häuse tages der Monarchie. Vom 18. Juli 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, in Gemäßheit des Artikels 51 der Verfassungs⸗ Urkunde vom 31. Januar 1850 auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt:
Die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 30. d. Mts. in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zu⸗ sammenberufen. 8
Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. “
Gegeben Hauptquartier Brünn, den 18. Juli 1866.
Wilhelm. Graf von Bismarck⸗Schönhausen. Frhr. v onder Heydt. von Roon. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.
um für Handel, Gewer Arbeiten.
Bekannimgchugng.
Nachdem zwischen Berlin und Frankfurt a. Main eine regelmͤßige Eisenbahn⸗ und Post⸗Verbindung sowohl auf dem Wege über Eisenach, als über Kassel inmittelst wieder hergestellt worden ist, werden Fahrpostsendungen (Gelder und Päckereien) nach Frankfurt a. Main, imgleichen nach Hombueh Soden, Höchst und Hattersheim, wohin von Frankfurt a. Main eine regelmäßige gost⸗Einrichtung besteht, nunmehr wieder in dem früheren Umfange zur Beförderung durch die preußischen Post⸗ Anstalten angenommen.
Nach allen übrigen Orten der süddeutschen Staaten muß
die Versendung von Fahrpostgegenständen wegen der fortdauern⸗
den Unterbrechung der betre auf Weiteres noch ausgeschlossen bleiben. “ Berlin, den 21. Juli 1866. . 1 SGSeneral⸗Post⸗ Amt. von Philipsborn.
enden Fahrpost⸗Verbindungen bis
Bekanntmachun Zur Verbindung der bei der Königlichen
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mobilen Feld⸗Postanstalten mit der Heimath sind an geeigne⸗ ten Zwischenpunkten preußische Feldpost⸗Relais an Lfolgenden Orten eingerichtet worden: Hannover, Egssen⸗ Leipzig, Dresden, Zittau, Reichenberg, Friedland in Böhmen, Turnau, Gitschin, Horritz, Pardubitz, Hohenmauth, Zwittau, Skalitz in Mähren, Brünn, Pohrlitz, Nikolsburg, Prag, Iglau, Trautenau, Königinhof un Nachod.
Dieselben vermitteln zugleich fürz die im Orte oder in dessen unmittelbarer Nähe befindlichen Kommando'’s preu⸗ ßischer Truppen, so wie insbesondere auch für Lazarethe im Orte und in der Umgegend den Postverkehr nach und aus der Heimath.
Sofern Angehörige in der Heimath an Verwundete in den Lazarethen an solchen Orten oder deren Umge⸗ gend Briefe oder Geldbriefe zu versenden haben, empfiehlt es sich, dieselben noch einmal in ein Couvert an das betreffende Relais adressirt einzuschließen, damit auf diese Weise bestimmt ausgedrückt werde, daß der Relaisort als Abgabe⸗Post⸗Anstalt zu dienen habe.
Eine gleiche Vorsicht empfiehlt sich bei Briefen an Militairs und Militair⸗Beamte, die an solchen Relais⸗Orten oder deren Umgegend zu einem abgezweigten, oftzlange Zeit verweilenden Kommando gehören sollten, da sonst die Post⸗Anstalten in Zweifel gerathen, ob der Brief, satt⸗ nach dem Relais⸗Orte, nicht nach der mobilen Feld⸗Post⸗Anstalt des Truppenkörpers zu ftcheen sei.
riefe und Geldbriefe nach den Lazareth⸗Orten Trautenau und Königinhof erhalten die schnellste Beförderung, wenn sie mit dem Vermerk via Landeshut versehen sind, Briefe und Geldbriefe nach Nachod, bei dem [Vermerk via Glatz. Nach dem Lazareth⸗Orte Skalitz in Böhmen findet eine Verbindung von Nachod aus durch Ordonnanzen Fen, dergleichen Briefe können unter Couvert dem Feld⸗Post⸗ Relais in Nachod — via Glatz —zzugesandt werden.
General⸗Post⸗Amt.
Berlin, den 21. Juli 1866. 1616“ 1“ von Philipsborn.
Ministerium des Innern.
8 Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf die in Nr. 36 lder Gesetz⸗Samm⸗ lung publizirte Allerhöchste Verordnung vom 18. d. Mts., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Mon⸗ archie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 30. Juli d. J. in die Haupt⸗2 und Residenz⸗ stadt Berlin zusammenberufen sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Ersffanngs. Siha in dem Büreau des Herrenhauses und in dem Büregu des Hauses der Abgeordneten am 29. d. M. in den Stunden von 8 Uhr früh bis Abends und am 30. d. Mts. in
den Morgenstunden offen liegen wird. In diesen Bürreaus werden auͤch die Legitimations
arten zu der Eröffnungs⸗Sitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Be⸗ zug auf dieselbe gemacht werden.
Berlin, den 23. Juli 1866.
1 Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.
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