1866 / 177 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. 18

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch ordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht :eg;

bis zum 24. August 1866 b bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und sur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗

waltungspersonals am 29. August 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, vor dem genannten Kommissar zu erschinen. 1 8

Wer seine Anmeldung schaflich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. 3 1“

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

egg en oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗

mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalt Grieben, Seiler und Köhn hierselbst 2 achwaltern vorgeschlagen. 8 Angermünde, den 21. Juli 1866. 1 Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

LW Aufforderung der Konkursgläubiger. 1 (Konkurs⸗Ordnung,§§. 164. 165.; Instr. §§. 21. 22) 8 In dem Konkurse über den Nachlaß des verstorbenen Rittergutsbesitzers Ernst August Legpold von Zobeltitz zu Topper werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hier⸗ durch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 1. August 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals 8 auf den 1. September, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Netrer, im Terminszimmer Nr. 2 an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen. 1 Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗

tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗A lte Kolbe, Scheurich und Schmidt zu Sachwaltern vorgeschlagen 8 Crossen, den 7. Juli 1866. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses gez. Netter.

11“

Aufforderung der Konkursgläubiger, wenn nur eine Anmeldungsfrist festgesetzt wird.

(Konkursordnung 8 164 165. Instr. K. 21. 22.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Mendel Simon zu Zinten werden alle diejenigen, welche an die l An⸗ sprüche als machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben bereits rechtshängig sein oder nicht,

it dem Cs verlangten Vorrecht bis einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und dem⸗ nächst zur L“ der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist an⸗ gemeldeten Forderungen auf den 6. September 1866, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Dominski, im Termins⸗ zimmer zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen eizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns Fv. aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Justizräthe Heubach und Wierzbowski und Nechtsanwalt Mehlhausen hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Braunsberg, den 19. Juli 1866.

Königliches Kreisgericht.

1““ 8 1 u“ 11“ Aufforderung der Konkursgläubiger

nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmann G. G. Ja⸗ nowoskly in Hohenstein ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗ gläubiger noch eine zweite Frist

is zum 1. September cr. einschließlich festgesetzt worden.

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgeferdert, dieselben, sie mögen berelts rechtshängig

zum 27 August 1866

sein oder nicht, mit dem dafür verlangten V dachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. „Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 3. Juli er bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen II“ auf den 8. September c., Vormittags 10 Uhr, 8 in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. I., vor dem Kommissar Hrn. Kreisrichter Meitzen, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt Schulze zum Sachwalter vorgeschlagen.

Osterode, den 11. Juli 1866. 2

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung Der Kommissarius des Konkurses.

[2922 Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des 888 aus Locken ist der Rechtsanwalt Schulze zum definitiven Verwalter bestellt worden.

HOsterode, den 19. Juli 1866. Königliches Kreisgericht.

e er. Konkurs⸗Erzffnut g.

eber das Vermögen des Konditors Friedrich Bodsch zu Rössel ist am 19. Juli 1866, Vormittags 11 Uhr, der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Büreau⸗Assistent v. Schmidt, in Rössel wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 2. August 1866, Vo rmittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 3, vor dem⸗Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Lilienthal, anberaumten Termin die Erklärun⸗ gen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 16. August 1866 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldnes haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. -

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche neh Hgeessestasthe machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 23. August 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeld Forderungen 1 am 11. September 1866, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 3, vor dem genannt Kommissar b erscheinen.

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Ver⸗ handlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder S welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Pragxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Niedt, von Obernitz und Stöckel in Rössel zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Königliches d Abthetlung I. .

2

[2191]

K.n aeeh S r t 78) Königliches Kreisgericht zu Sensburg. Erste Abtheilung. Den 19. Juli 1866, Vormittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Joseph Buctow zu Sens⸗ burg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗ lungscinstellung auf den 12. Juli c. festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Steppuhn hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 2. August c., Vormittags 11 Ahr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Zimmer, im Rathhause anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses

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Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papie⸗

ren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗

abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 18. August c. einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗

masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

1 Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ 1-. dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht 8

bis zum 27. August c. einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur

Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten reeea so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

auf den 10. September c., Vormittags 10 ½ Uhr,

8 vor dem Kommissar, Kreisrichter Zimmer im Rathhause, zu erscheinen. Nach dieses Termins wird

eeignetenfalls mit der Ver⸗ handlung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis z1

4

Sin

Termin

vor dem genannten Kommissar anberaumt; zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗

selben und ihrer Anlagen beizufügen. 11“ Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt

Schmidt hier zum Sachwalter vorgeschlagen. b“

Sensburg, den 19. Juli 1866. -““ 1u1“ Königliches Kreisgericht. Erste Abth

[2391] Konkurs⸗Eroffnung.

Königliches Kreisgericht zu Elbing. Erste Abtheilung,

den 13. Juli 1866, Vormittags 10 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Simon Weinberg hier ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 12. Juli ec. festgesetzt. 1 .

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justizrath Romahn hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert,

in dem 1 auf den 27. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 11 des Gerichtsgebäudes vor dem gericht⸗ lichen Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Berend, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder weiche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände ““ 8 bis zum 1. September cr. einschließlih dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ 8 Anzeige zu mache 1 1 8*

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In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns David

Breßler zu Thorn ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗ skac 8 b eine zweite Frist bis zum 22 August c. einschließlich festgese t worden. Die Gläubiger, welche ihre e noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗ nelden. b 1 en.h. Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 31. Mai c. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 3. September c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schmalz, im Termins⸗ zimmer Nr. III., anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde⸗ rungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. 8en Wer seine Auineläag b einreicht, hat eine Abschrift der⸗ elben und ihrer Anlagen beizufügen. 8 88 8 Jeder Gläaͤubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗

19. November c. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller inner⸗ halb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen

auf den 3. Dezember c., Vormittags 11 .1.“

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wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzei er

dies unterläßt, kann einen Beschluß aus 1 Grunde, ent er

nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es S

an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte und Justiz⸗Räthe

Rimpler, Kroll, Dr. Meyer, Simmel und Hoffmann zu Sachwaltern

vorgeschlagen. I Thorn, den 11. Juli 1866.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilun

[219355 Konkurs⸗Eröffnun g. v111““ Königliches Kreisgericht zu Belgard, Erste Abtheilung, 8

den 18. Juli 1866, Mittags 12 Uhr. 1“ Ueber das Vermögen des Kaufmanns A. Krüger zu Polzin i der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstel⸗ lung auf den 12. Juni d. J. estgesetzt worden.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papie⸗ ren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 1. September d. J. einschließlich der Königlichen Kreisgerichts⸗Kommission in Polzin Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, dhetzahie ur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ elben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Fegiteess ce machen wollen, hierdurch Feg ören ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür Vorrecht bis zum 3. September d. J. ein⸗

ei der Königlichen Fnr eih s ihn hieflon in Polzin

chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung er sämmtlichen innerhalb der SSe Frist angemeldeten Forderun⸗ gen⸗ 55 nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ personals auf den 20. September d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Schmohl, im Gerichtshause in Polzin zu erscheinen. 5

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, mu bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wartigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an fehlt, werden die Rechts anwalte, Justizrath Deetz, Schirrke Hirschberg, Stettin hier und Mei bauer in Polzin zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1

8 8 8 b 88 58 8 5 8 Koͤnigliches Kreisgericht zu Schlawe, Erste Abtheilung. Den 14. Juli 1866, Nachmittags 2 Uhr. 8

AUeber den Nachlaß des am 12. Mai 1866 zu Schlawe verstorbenen

manns Aron Aron ist der gemeine Konkurs eröffnet worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Controlleur Brennike hierselbst bestelt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert,

in dem auf den 28. Juli 1866, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Friese, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal⸗ tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben 8

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen ode zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände b

bis zum 20. August 1866 einschließlich

dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und, Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ ücken nur Anzeige zu machen. 4 Zugleich alle Diejenigen, welche an die Masse Anspruche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche,

““

dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ 8

ten Vorrecht .1““ bis zum 20. August 1866 einschließlich 6 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 15. September cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Friese, u erscheinen. w ben seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ elben und ihrer Anlagen beizufügen. 1 fg Jeder Glänbger, welcher nicht in Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmaͤch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es bier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwaͤlte von Wilmowski, Holder⸗ Egger, Sachwaltern vorgeschlagen