vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Nernst, im Sitzungssaale an⸗
8
abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem
der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen
zu machen.
zu Sensburg bestellt. aufgefordert, in dem 3
27 8 “ 1 8 — 8 — 8 8 8 Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Particulier Neide 1 Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden
“
auf den 16. August c., Vormittags 11 Uhr,
beraumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestel⸗
lung des definitiven Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ Besitz der Gegenstände bis
zum 23. Au gust c. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter
Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Mes Ansprüche als Konkurs⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 1. Septemberc. ein⸗ schließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und dem⸗ nächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist an⸗
gemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des de⸗
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finitiven Verwaltungspersonals auf den 4. September c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Nernst, im Sitzungssaale zu erscheinen. CEI“ b “ Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift' der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Steppuhn und Schmidt zu Sachwaltern vorgesch Sensburg, den 2. August 1866. 8ICFhnigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Conitz. Erste Abtheilung. Conitz, den 4. August 1866, Vormittags 11 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns und Seifensieders Moritz Lehmann hier, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 18. Juli c. festgesetzt. 8
Zum einstweiligen Verwalter der Masse i der Buchhändler Arnöoöld Wollsdorf hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordrt, in dem auf
den 18. August c., Vormittags 11 Uhr,
in dem Verhandlungszimmer Nr. X., des Gerichtsgebäudes, vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Pancke, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben.
Allen, welche oder anderen Sachen in Besitz of ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, al abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 25. August cr. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗ inhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge⸗ meinschuldners haben von stücken uns Anzeige zu machen. 8
„
vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder Gewahrsam haben, oder welche nichts an denselben zu ver⸗
“
Kaufmanns M. Ascher u Göbau ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger och eine zweite Frist
bis zum
dem Konkurse über das Vermögen de
1. September er. einschließlich estgesetzt worden. Die Gläubiger welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗ melden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 1. Juli er. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
BHauf den 26 September cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Bresler, im Terminszimmer anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmt⸗ lichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht /35 hat eine Abschrift der⸗
selben und ihrer Anlagen beizufügen. ⁷
Jeder Gläubiger, welcher nicht
Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften
vohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechtsanwalte Raue, Plate und Obuch zu Sachwaltern vorgeschlagen. .“ Löbau, den 28. Juli 1866. Königliches Kreisgericht.
den in ihrem Besitze befindlichen Pfand⸗
in unserem Amtsbezirke seinen
Akkord verfahren werden.
selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Rosenberg.
Erste Abtheilung.
Den 5. August 1866, Vormittags 9 ½ Uhr. 8
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ascher Meyer in Dt. Eylau ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ Einstellung auf den 3. August festgesetzt. 8
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Baumann hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
den 13. August cr., Vormittags 10 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. I. des Gerichtsgebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisrichter Schultz, anberaumten Ter mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Heibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papierer oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welch ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver abfolgen oder zu zahlen; vielmehr von dem Besitze der Gegenständ bis zum 15. September cr. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vor⸗ behalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfand⸗ stücken uns Anzeige zu machen. 8 1 8
[2721] Konkurs⸗Eröffnung. Koönigliches Kreisgericht zu Pr. Stargardt. Erste Abtheilung Den 4. August 1866, Vormittags 11 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Herrmann Klein hierselbst, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ einstellung auf den 31. Mai c. festgesetzt.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justizrath Droste hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden gauf⸗ gefordert, in dem
auf den 4. September c., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes, vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisrichter Schmidt, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung die⸗ ses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben.
Allen, welche von
[2724]
8
dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Pa⸗ pieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegen⸗ stände bis zum 4. September cr. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu⸗ biger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befind⸗ lichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.
2720
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Klein zu Pr. Stargardt werden alle Diejenigen, welche an die Masse Anspruͤche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 6. September ecr. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf den 4. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Schmidt, im Verhandlungs⸗ Zimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter⸗ läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor⸗ eladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ hanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Hess d Leyde zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen. Pr. Sgre den 4. August 1866. 1““ 8 önigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung
[27163
In dem Konkurse über das Vermögen des Kupferschmiedemeisters E. R. Wollmann in Lautenburg werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum 8. Sep⸗ tember c. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll an⸗ zumelden und demnächst zur Se der sämmtlichen innerhalb der edachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf den 17. September c,, Nachmittags 4 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath von Werthern, im Verhandlungszimmer Nr. 2 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach
S
über den Akkord verfahren werden. 8
.. [2704]
[2588]
Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung
Merer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter⸗ läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor⸗ oe worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte von Ziehlberg und Kallenbach und Justiz⸗Rath Niemann hierselbst zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. 11“
. Strasburg i. Westpr., den 2. August 1866. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In dem Konturse über das Vermögen des Kaufmanns Julius Louis Kalischer zu Thorn ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf 1“
den 24. August cr., Vormittags 10 Uhr, “
vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. III. an⸗ beraumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemer⸗ ken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelasse⸗ nen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben 85 ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Ab⸗ sonderungsrecht in Anspruch gevommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Thorn, den 3. Juli 1866.
“ Königliches Kreisgericht.
Der Kommissar des Konkurses.
Ea 89
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Felix Giraud zu Thorn werden alle Diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 25. August cr. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Fegsgeng der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungs⸗Personals auf den 1. September cr., Vormittags 10 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Dr. Meißner, im Ver⸗ handlungszimmer Nr. III. des Gerichtsgebäudes, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei 1
der Anmeldung seiner Forderung einen am
hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Be⸗
2 2
vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter⸗ läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor⸗ geladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte Justiz⸗Räthe Rimpler, Kroll, ör. Meyer, Simmel und Hoffmann zu Sachwaltern vorge⸗ schlagen. “ 9 Thorn, den 26. Juli 1866. Erste Abtheilung
v“
Wekannimachung. “ In Sachen, betreffend die Regulirung des Nachlasses des zu Stet⸗ tin verstorbenen Ingenieur⸗Hauptmanns Carl Theodor Kurtzrock und dessen Ehefrau Marie Magdalene Wilhelmine, geb. Fromm, ist der Plan zur Vertheilung des verfügbaren Massebestandes entworfen und an der Gerichtsstelle in dem III. Büreau zur Einsicht für die Bethei⸗ ligten ausgelegt.
Gläubiger, welche ihre Ansprüche angemeldet haben, werden hier⸗ durch aufgefordert, ihre etwaigen Einwendungen gegen diesen Thei⸗ lungsplan und alle diejenigen, welche an die Masse noch Aafptüche machen wollen, haben ihre desfallsigen Ansprüche mit dem dafür etwa verlangten gesetzlichen Vorrecht —
bis zum 1. September 1866 einschließlich bei dem unterzeichneten Gericht schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗ jei en und zur Verhandlung darüber, sowie zur Ausführung der Ver⸗ heilung in dem auf den 20. September 1866, Vormittags 11 Uhr,
in unserm Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 9, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Böhmer anberaumten Termine zu erscheinen.
Gläubiger, welche sich nicht bis zu der gestellten Frist melden, haben später nur Anspruch an die befriedigten Gläubiger und zwar auch nur nach Verhältniß der von diesen erbobenten Beträge.
Diejenigen Gläubiger, an welche Zahlungen erfolgen sollen, haben ich persönlich oder durch einen zur Empfangnahme von Beldern legi⸗ imirten Bevollmächtigten einzufinden und die Urkunden über ihre Forderungen, insbesondere die Wechsel, soweit solche nicht bereits vor⸗ liegen zum Kermine beizubringen. 1
Stettin, den 6. Juli 1866.
Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
[2700 Bekanntmachung. .““
in dem über das Vermögen des Gutspächters Vincent von kowski zu Turzyn eröffneten Konkurse ist in Stelle des Kaufmanns Philipp Seemann zu Exin der Restaurateur R. Meißner von hier um einstweiligen Verwalter der Masse bestellt worden. Die Gläu⸗
biger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
b 11“ 11“ — den 16. Au gust c., Mittags 12 in unserem Gerichtslokale vor dem Komwhissar, vö Kreisrichter Hausmann, anberaumten neuen Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ V schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben. Schubin, den 1. August 1866. Fönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. b 1b 111“
1 8 Bekanntmachung. “ 1— Kade ist zum definitiven Verwalter der
1iSsi, 1129
Der Rechtsanwalt Fnis aesgiechen Josef Sabisch'schen Konkursmasse von Glatz ernannt vorden. Glatz, den 1. August 1866. 9 Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.
[2489) Bekanntmachung der Konkurs⸗Eröffnung und des offenen Arrestes. Königliches Kreisgericht zu Goldberg. I. Abtheilung, . den 21. Juli 1866, Nachmittags 3 ½ Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Robert Dresel hierselbst, des Inhabers der Firma R. Dresel zu Goldberg, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung. auf den 21. Juli 1866
erwalter asse ist der Kaufmann Radisch Die Gläubigern9des Gemeinschuldners werden
festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der zu Goldberg bestellt. aufgefordert, in dem
auf den 4. August 1866, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kommissar, dem Herrn Gerichts⸗Assessor Bluhm, im Zimmer Nr. 4 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 1. September 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
[2578] Königliche Kreisgerichts⸗Deputation zu Aschersleben. Den 27. Juli 1866, Vormittags 11 Uhr. 28 Ueber das Vermögen des Kaufmanns David Hirsch zu Aschers⸗ leben ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗ lungseinstellung auf den 26. Juli 1866 festgestellt worden. 8 Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Karl von Einem hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 18. August dieses Jahres, 11 ¾ Uhr Vormittags, vor dem Kommissar, Kreisrichter von Froreich, an Gerichtsstelle anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestel⸗ lung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu
Rdut⸗
verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 20. August dieses Jahres einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte eben dahin zur Konkursmasse ab⸗ “ Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte
läubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befind⸗ lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
[2701] In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Tobias Franke zu Alsleben ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 23. August cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 7 appe⸗ raumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen E“ der Konkursgläubiger, so weit für dieselben weder ein orrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Abson⸗ derungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Eisleben, den 18. Juli 1866. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
[2650] 2 n I Königliches Kreisgericht zu Halle. I. Abt eilun Den 27. Juli 1866, Vormittags 9 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Paul Otto Colherg⸗ alleiniger Inhaber der Firma P. Colberg er Comp. zu Nietleben, früher hier, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung ö 2. Juli d. J. festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Fr. Hermann Keil hier bestellt. Gemeinschuldners
*
Die Gläubiger des
werden aufgefordert, in dem
auf den 9. August d. J., Vo rmittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath. Bosse, im Gerichts⸗ gebäude, Terminszimmer Nr. 11, anberaumten Termine ihre Erklärun⸗ gen und Vorschläge über die Beibehaltung die es Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas am Geld, Papieren 6