1866 / 194 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gen auf der Route über Dresden.

Briefe und Zeitun gang aus Berlin um 7 Uhr Abends. .Verlin, den 9. August 1866. I11.“ Der Ober⸗Post⸗Direktor—— 11171

Ab⸗

emrait

Der bisherige Kreisrichter Hoffmann in Goldap ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Memel und zugleich zum Notar im Departement des Ostpreußischen Tribunals zu Kö⸗ nigsberg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Memel, ernannt

worden. E

EETEETETEbeeeee.

Finanz⸗Ministerium.

CPelanntmachung.

Unter Bezugnahme auf den §. 17 der Aller ordnung vom 18. Mai d. J. (Gesetzsammlung Seite 227) wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 31. Juli d. J. venerereräns

in Darlehnskassenscheinen in Umlauf gewesen sind. Berlin, den 8. August 1866. Der Finanz⸗Minister Eiievposber Heyhdit.

1

8 Bei der heute beendigten Ziehung der 2. Klasse 134sten Königlichen Klassen⸗Lotterie fiel 58 1 Gewinn von 4000 Thlr. auf Nr. 49,741. G 1 Gewinn von 600 Thlr. auf Nr. 66,877. 2 Gewinne von 200 Thlr. fielen auf Nr. 64,455 und 75,578 und 3 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 25,518. 80,481] 89,623. Berlin, den 9. August 1866. 1. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

und

98 Abgereist: Der Erste Kammergerichts⸗Präsident, Wirk⸗ liche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath von Strampf, nach der Schweiz.

EaaIachung.

Im Verfolg unserer Bekanntmachung vom 27. März d. J. wird hierdurch zur Kenntniß des schifffahrttreibenden Publikums gebracht, daß vom 15. August d. J. ab auf dem Leuchtthurme zu Rixhöft ein Fresnellscher Leucht⸗Apparat erster Ordnung brennen wird, der § des Horizontes, von W. § N. über N. bis S. O. ¾ S., beleuchtet und dessen Licht vom Verdeck des Schiffes auf eine Entfernung von 20 Seemeilen sichtbar ist.

Bis zum 15. August wird dieses Licht zeitweise zur Probe brennen und bleiben bis dahin die in der Bekanntmachung vom 27. März d. J. bezeichneten drei Topplaternen in Function.

Danzig, den 31. Juli 1866.

Königliche Regierung.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 9. August. Se. Majestät der König nahmen den Vortrag des Militair⸗Kabinets, sowie des Kriegsministers und des Chefs des Generalstabes der Armee, Sr. Excellenz des Generals der Infanterie Freiherrn von Moltke entgegen; ertheilten Sr. Durchlaucht dem Herzog von Ujest, General⸗Gouverneur von Mähren, Abschieds⸗Audienz, und em⸗ pfingen Se. Durchlaucht den Prinzen Ysenburg, Gesandten in Oldenburg, den Grafen von Wartensleben⸗Sarow und den Premier⸗Lieutenant von Graberg vom 5. Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment, der die Ehre hatte, die Orden seines verstorbenen Vaters zu überreichen.

Auch in der heutigen, wiederum durch den Alters⸗Prä⸗ sidenten Stavenhagen eröffneten Sitzung beschäftigte sich das Abgeordnetenhaus nur mit Wahlprüfungen. Morgen wird die Wahl des Präfidiums stattfinden.

Die »Wiener Zeitung⸗ vom 4. d. bringt den Worlaut der zwei von den Kaiserlich Königlich österreichischen und den Königlich preußischen Bevollmächtigten zu Nikolsburg am 26. v. M. unterzeichneten und am folgenden Tage von den beiden Souverainen ratifizirten Conventionen. Sie lauten:

1 Präliminar⸗Friedensvertrag.

Pre Majestäten der Kaiser von Oesterreich und der König von Preuben, belcelt von dem Wunsche, Ihren Ländern die Wohlthaten des Friebens wiederzugeben, haben zu diesem Ende und behufs Fest⸗ kelung von Fritbens⸗Präliminarien zu Ihren Bevollmächtigten

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Franzosen zur Disposition Sr. Majestät des Königs von

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Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich:

Ihren Wirklichen Geheimen Rath und Kämmerer, außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Alois Grafen Karolyi von Nagy Karolyi und Ihren Wirklichen Geheimen Rath und Käm⸗ merer, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Adolph Freiherrn von Brenner⸗Felsach,

Se. Majestät der König von Preußen:

Ihren Minister⸗Präsidenten und Minister der auswärtigen Ange⸗ legenheiten Otto Grafen Bismarck⸗Schönhausen, welche, nachdem ihre Vollmachten ausgetauscht und in guter und richtiger Form befunden, über folgende Grundzüge als Basis des demnächst abzuschließenden Friedens übereingekommen sind:

Art. I. Der Territorialbestand der österreichischen Monarchie, mit Ausnahme des lombardisch⸗venetianischen Königreichs, bleibt unver⸗ ändert. Se. Majestät der König von Preußen verpflichtet sich, seine Truppen aus den bisher von denselben okkupirten österreichischen Ter⸗

fitorien zurückzuziehen, sobald der Friede abgeschlossen sein wird, vor⸗

behaltlich der im definitiven Friedensschlusse zu treffenden Maßregeln wegen einer Garantie der Zahlung der Kriegsentschädigung. Art. II. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich erkennt die Auf⸗ lösung des bisherigen deutschen Bundes an und giebt seine Zustim⸗ mung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands ohne Betheiligung des österreichischen Kaiserstaates. Eben so verspricht Se. Majestät das engere Bundesverhältniß anzuerkennen, welches Se. Majestät der König von Preußen nördlich von der Linie des Mains begründen wird, und erklärt sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gele⸗ genen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen na⸗ tionale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Ver⸗ ständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt.

Art. III. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich überträgt auf Se. Majestät den König von Preußen alle seine im Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte auf die Herzogthümer Hol⸗ stein und Schleswig, mit der Maßgabe, daß die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänentort abgetreten werden sollen.

Art. IV. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich verpflichtet si behufs Deckung eines Theiles der für Preußen 80 vxee he A wachsenen Kosten, an Se. Majestät den König von Preußen die Summe von 40 Millionen Thalern zu zahlen. Von dieser Summe soll jedoch der Betrag der Kriegskosten, welche Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich laut Art. 12 des gebachten Wiener Friedens vom 30. Oktober 1864 noch an die Herzogthümer Schleswig und Holstein zu fordern hat, mit fünfzehn Millionen Thalern, und als Aequivalent

der freien Verpflegung, welche die preußische Armee bis zum Friedens⸗

schlusse in den von ihr okkupirten österreichischen Landestheilen haben

wird, mit fünf Millionen in Abzug gebracht werden, so daß nur zwanzig Millionen baar zu zahlen bleiben. 8 Art. V. Auf den Wunsch Sr. Majestät des Kaisers von Oester⸗

reich erklärt Se. Majestät der König von Preußen sich bereit, bei den

bevorstehenden Veränderungen in Deutschland den gegenwärtigen Terri⸗ torial⸗Bestand des Königreichs Sachsen in seinem bisherigen Umfange bestehen zu lassen, indem er sich dagegen vorbehält, den Beitrag Sach⸗ sens zu den Kriegskosten und die künftige Stellung des Königreichs Sachsen innerhalb des norddeutschen Bundes durch einen mit Sr. Ma⸗ jestät dem Könige von Sachsen abzuschließenden besonderen Friedens⸗ vertrag näher zu regeln.

Dagegen verspricht Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, die von Sr. Majestät dem Könige von Preußen in Norddeutschland her⸗

zustellenden neuen Einrichtungen, einschließlich der Territorial⸗Ver⸗

änderungen, anzuerkennen. EEuuA Se. Majestät der König von Preußen macht sich an⸗ heischig, die Zustimmung seines Verbündeten, Sr. Majestät des

Königs von Italien, zu den Friedens⸗Präliminarien und zu dem auf

dieselben zu begründenden Waffenstillstande zu beschaffen, sobald das venetianische Königreich durch Erklärung Sr. Majestät des Kaisers der gestellt sein wird.

Art. VII. Die Ratificationen der gegenwärtigen Uebereinkunft werden binnen längstens zwei Tagen in Nikolsburg ausgetauscht

erden.

Art. VIII. Gleich nach erfolgter und ausgetauschter Ratification der gegenwärtigen Uebereinkunft werden Ihre beiden Majestäten Be⸗ vollmächtigte ernennen, um an einem noch näher zu bestimmenden Orte zusammenzukommen, und auf der Basis des gegenwärtigen Prä⸗ liminar⸗Vertrages den Frieden abzuschließen und über die Detail⸗ Bedingungen desselben zu verhandeln.

Art. IX. Zu diesem Zwecke werden die kontrahirenden Staaten, nach Feststellung dieser Präliminarien, einen Waffenstillstand für die Kaiserlich österreichischen und Königlich sächsischen Streitkräfte einerseits und die Königlich preußischen andererseits abschließen, dessen nähere Bedingungen in militairischer Hinsicht sofort geregelt werden sollen. Dieser Waffenstillstand wird am 2. August beginnen und die im Augenblicke bestehende Waffenruhe bis dahin verlängert.

Der Waffenstillstand wird gleichzeitig mit Bayern hier abgeschlossen und der General Freiherr v. Manteuffel beauftragt werden, mit Würt⸗ temberg, Baden und Hessen⸗Darmstadt einen am 2. August beginnen⸗ den Waffenstillstand auf der Grundlage des militairischen Besitzstandes abzuschließen, sobald die genannten Staaten es beantragen.

Zu Urkund des Gegenwärtigen haben die gedachten Bevollmäch⸗ tigten diese Uebereinkunft unterzeichnet und ihr Siegel beigedrückt.

Nikolsburg, den 26. Juli 1866.

Karolyi m. p.

Brenner m. p.

. 5 Waffenstillstands⸗Convention. Ddie Unterzeichneten: der K. K. österreichische Feldzeugmeister Graf Degenfeld und der Königlich preußische General der Infanterie Frei⸗ herr von Moltke, nachdem sie von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich und Sr. Majestät dem König von Preußen dazu bevoll⸗ mächtigt worden sind und ihre Vollmachten gegenseitig in Ordnung gefunden haben, schließen einen Waffenstillstand unter nachstehenden Zedingungen: 1 Nachdem heute die Unterzeichnung der Friedenspräliminarien statt⸗ gefunden hat, hören die Feindseligkeiten zwischen den K. K. österreichi⸗ chen und Königl. sächsischen Truppen einerseits und den Königl. preu⸗ ßischen Truppen andererseits nunmehr auf, und tritt am 2. August ein vierwöchentlicher Waffenstillstand ein. Während desselben gelten folgende Bestimmungen: §. 1. Während des Waffenstillstandes behalten die Königlich preu⸗ ßischen Truppen einen Rayon, der westlich von einer Linie Eger⸗ Pilsen⸗Tabor⸗Neuhaus⸗Zlabings⸗Znaim begrenzt wird, die vorgenann⸗

ten Ortschaften mit einbegriffen. Südlich macht die Thaya bis zu

ihrem Einfluß in die March, östlich der letztgenannte Fluß aufwärts bis Napajedl und von hier eine gerade Linie nach Oderberg die

Grenze. b 1 §. 2. Um die Festung Olmütz bleibt ein zweimeiliger, um die

Festungen Josephstadt, Königgrätz, Theresienstadt ein einmeiliger Um⸗ kreis von der Belegung preußischerseits ausgeschlossen, und können die

gedachten Festungen aus Rayons ihre Verpflegung beziehen. Die Festung Olmütz erhält durch den preußischen Rayon eine Etap⸗

penstraße über Weißkirchen nach Meseritsch, welche preußischerseits nicht

belegt werden soll. 1b §. 3. Zur Erreichung des in §. 1 festgesetzten Rayons aus ihren jetzigen Aufstellungen stehen den preußischen Truppen auch die Etap⸗ penstraßen einerseits über Meissau⸗Scheitelsdorf⸗Wittingau nach Tabor, andererseits über Malatschka⸗Skalitz nach Napajedl mit einem Bele⸗ gungs⸗Rayon im Umkreis von zwei Meilen an denselben zur Ver⸗ fügung. 11““ 1 894¼ Innerhalb des den preußischen Truppen gemäß §. 1 über⸗ lassenen Rayons steht denselben während der Dauer des Waffenstill⸗ standes die ungehinderte Benutzung sämmtlicher Land⸗ und Wasser⸗ straßen und Eisenbahnen zu, und dürfen dieselben in ihrer Benutzung durch die in §. 2 genannten Festungen in keiner Weise gehindert wer⸗ den. Ausgeschlossen hievon bleibt während des Waffenstillstandes die Eisenbahnstrecke zwischen Prerau und Trübau, insoweit sie durch den Festungs⸗Rayon von Olmütz führt. 1b 8 . 5. Die K. K. österreichischen Truppen werden die am 22. d. Mts,. verabredete Demarcations-⸗Linie nicht eher überschreiten, als bis die Queue der Königl. preußischen Truppen die Thaya passirt hat.

Der betreffende Termin wird der K. K. Regierung alsbald mitgetheilt;

werden.

Königl. preußischen Truppen zu räumenden Landestheile zurückblei⸗ benden Aerzten und Beamten verbleiben die innehabenden Räumlich⸗ keiten. Außerdem wird ihnen österreichischerseits die Unterstützung der Behörden, Verpflegung und Transportmittel gewährt. Ihrem Rück⸗

transport in die Heimath, auf welchen preußischerseits baldmöglichst 1 1 6 Uhr ankommenden Bahnzuge hier eingetroffen.

Bedacht genommen werden soll, dürfen weder während, noch nach dem Waffenstillstand Hindernisse in den Weg gelegt werden.

§. 7. Die Verpflegung der Königlich preußischen Truppen ge⸗ schieht seitens der von ihnen belegten Landestheile. Geldcontributionen werden preußischerseits nicht erhoben.

§6. 8. Das K. K. Staatseigenthum, K. K. Magazine und Vor⸗

räthe, in so weit dieselben nicht schon vor Eintritt des Waffenstill⸗

standes in Besitz genommen waren, sollen preußischerseits nicht mit

Beschlag belegt werden. 2 8 9. ie K. K. Regierung wird dafür Sorge tragen, daß ihre

Civil⸗Beamten sich baldigst auf ihre Posten zurückbegeben, um bei der Verpflegung der preußischen Armee mitzuwirken. In der Zwischenzeit vom 27. Juli bis 2. August werden sich die österreichisch⸗sächsischen Truppen von der unter dem redeten Demarcations⸗Linie, insoweit dieselbe auf dem linken Donau⸗ Ufer liegt, überall auf eine halbe Meile entfernt halten, wogegen preu⸗ ßischerseits keine Ueberschreitung der vorerwähnten Demarcationslinie stattfinden darf. MNitkolsburg, 26. Juli 1866. August Graf Degenfeld⸗Schomburg m. p., Feldzeugmeister. Hellmuth Frhr. v. Moltke m. p.,/F General der Infanterie und Chef des Generalstabes.

Breslau, 7. August. Wie bereits telegraphisch gemeldet, schreibt die »Prov. Ztg. f. Schles.«, ist wieder einer der ruhm⸗ reichen Veteranen aus Preußens ruhmreicher Zeit hinüber⸗ gegangen. Der kommandirende General des 6. Armee⸗Corps, von Mutius, erlag zu Austerlitz in Mähren am 6ten dieses Monats einer kurzen, durch die Anstrengungen des Krieges her⸗ vorgerufenen Krankheit. Dem Verewigten wurde das seltene Glück zu Theil, noch in seinem hohen Alter die Fahnen seines Königs und Vaterlandes den schönsten Siegeslauf machen zu sehen und selbst wesentlich zu den glorreichen Erfolgen beitragen zu können. Mit dem Tag von Königgrätz ist sein Name eng verbunden. Der Verstorbene trat im Jahre 1813 in Folge des Aufrufs

des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III. in die in Julius⸗ burg liegende Escadron des Schlesischen Kürassier⸗Regiments Im Alter von

Regiment Graf Henkel Kürassiere). I. 1 6 Jahren an machte er bei diesem Regiment fast alle Kämpfe

des Befreiungskrieges mit und erwarb sich in dem Gefechte

§. 6. Den Kranken und den zu deren Pflege in dem von den

22. d. M. verab:

E1“ bei Hainau (26. Mai 1813), in welchem das Regin mit unvergänglichem Ruhme bedeckte, das eiserne Kreuz.

Jahre 1

Im

wurde er bei Gelegenheit seines 50jährigen Dienst⸗

jubiläums zum kommandirenden General des 6. Armee⸗Corps ernannt, nachdem er bereits seit dem Tode des Generals von Lindheim die interimistische Führung desselben übernommen hatte und am 26. Juni des nächstfolgenden Jahres wurde er von Sr. Majestät dem Könige zum General der Kavallerie er⸗

nannt.

Der Verstorbene war Ritter des Großkreuzes vom Rothen Adler⸗Orden mit Eichenlaub und den Schwertern und

Senior des Eisernen Kreuzes 2. Klasse, sowie Inhaber vieler

ausländischer höchster Orden.

Wie sein Herr und König seine

Verdienste um den Staat anerkannte, so wird auch sein An⸗ denken in Breslau stets ein unvergeßliches und ehrenvolles sein.

Hannover.

Emden, 7. August. schreibt: 8

So eben trifft ein Schreiben

Die »Ostfr. Ztg.« es Ministerpräsidenten

Grafen Bismarck, d. d. Brünn, 2. August, folgenden In⸗

halts hier ein: 1 »An die Unterzeichner der Adresse von Emden, Leer u. s. w. Die Adresse einer großen Anzahl von Bewohnern

von Emden,

8

Leer und anderen Orten Ostfrieslands hat Seiner Majestät dem

Ausdruck einer Treue und dargebracht, welche vermindert werden können. Sie erinnert an die denen Sein in Gott ruhender Vater vor dem treuen Volke der Ostfriesen Abschied nahm, in dem Augenblicke,

wo die von der Vorsehung gesegneten Erfolge der preußischen Waffen

langbewährten durch die Trennung

Könige den hänglichkeit

nicht hat Worte, mit funfzig Jahren von

die Möglichkeit errungen haben, die alten Bande Ostfrieslands mit Preußen und dem Königlichen Hause der Hohenzollern neu zu knüpfen.

Seine Majestät der Königg

haben mir befohlen, den Unterzeichnern

der Adresse zugleich mit Seinem Königlichen Danke für diese Gesin⸗ nungen die Zuversicht auszusprechen, daß die von ihnen in so beredten

Worten ausgedrückten Wünsche ihrer Erfüllung entgegen gehen.⸗«

Leer, 6. August (0. A.)

Es liegen in unserem Hafen

zur Zeit drei Dampfkanonenboote: »Basilisk«, »Tiger⸗ und »Wolf«, die beiden letztgenannten trafen hier heute von Papen⸗

burg ein. hier stationirt bleiben.

Wie es heißt, wird eins derselben auf längere Zeit

Vom Leuchtthurm an der Wesermündung, 7. August,

meldet man der »N. H. Z.“:

Das Bremerhavener Rettungs⸗

boot hat heute seine erste glückliche Rettung ausgeführt und die Mannschaften einer auf dem Tegeler gestrandeten englischen

Kohlenbrigg soeben an Bord des Dampfers »Simson« gebracht. Mecklenburg. Schwerin, 8. August. 6( Ihre Königlichen Hoheiten die Frau Großherzogin⸗Mutter

(Meckl. Ztg.)

und die Frau Herzogin Wilhelm sind gestern Mittags 12 Uhr per Eisenbahn von Berlin in Ludwigslust einge⸗ troffen, haben Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Frau Erbgroßherzogin einen Besuch gemacht und sind mit dem um

Gleich nach

ihrer Ankunft beehrten die Allerhöchsten Herrschaften die zur Pflege im Greenhouse befindlichen Verwundeten mit einem

Besuche.

Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin Wil⸗

helm begiebt Ich heute zu einem längeren Aufenthalt nach

dem heiligen Damm bei Doberan.

Ihre Königliche Hoheit

die Frau Großherzogin⸗Mutter begiebt sich dem Vernehmen

nach morgen ebenfalls nach dem heiligen Damm. Nassau. Wiesbaden, 7. August.

her dahier

n, (Fr. J.) Die seit⸗ stationirten preußischen Truppen haben uns gestern und heute Vormittag, unter lebhaften Hochrufen auf die gast⸗

liche Stadt Wiesbaden, verlassen. Für morgen Vormittag hat

sich das 36. Füsilier⸗Regiment als Ersatz für die Abgegangenen angemeldet.

Die in Mainz lagernden nassauischen Truppen

benutzten die Waffenruhe, um unserer Stadt in kleinen Trupps

Besuche zu machen. 3 So eben, Abends kurz nach?

Uhr, flog das Pulverhaus

auf der Rheinhöhe bei Schierstein mit einem furchtbaren Knall

in die Luft.

Der Donner rollte über die Stadt Wiesbaden

und die Rheinufer, wie im Jahre 1857, als der Pulverthurm

auf dem Kästrich in Mainz explodirte.

Sämmtliche Fenster

in den südwestlichen Straßen Wiesbadens sind gesprungen.

Das Pulverhaus war zufällig heute ohne Wache, da die

preußische Landwehr heute Morgen abgerückt ist und Linien⸗

truppen erst heute Abend eintreffen. Baden.

Am 7. August sind circa 2100 Mann Württem⸗

berger vom 4. Infanterie⸗Regiment und Bedienungsmannschaft

der Festungs⸗Artillerie, welche zur Besatzung von Mainz ge⸗ hörten, durch Mannheim marschirt. 8 Württemberg. Stuttgart, 6. August. (W. St. A)

Die württembergischen Truppen nehmen die ihnen gemäß der

Demarcationslinie zugewiesenen Stellungen ein. 7. August. Wie man hört, sind die Anordnungen ge

troffen, um das württembergische Kontingent von dem Corps

des Prinzen Alexander von Hessen zu trennen, noch bevor Herr

v. Varnbüler nach Berlin abgereist war. Mergentheim, 4. August. (St. A. f. W.

Frühe verließ uns das preußische 19. J