ö 11 anwalte Mazurkiewicz, Kosky, Dr. Gahbler waltern vorgeschlagen. Schubin, den 26. Juli 1866. Koöhnigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[2779 Aufforderung der Konkursgläubiger. In dem gemeinen Konkurse über das Vermögen des Gasthof⸗ besitzers Friedrich Wilhelm Roehr zu Rybnik ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 3. September 1866 einschließlich estgesetzt worden. Die Glaäubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗
und Sußm
melden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 27. Juli 1866 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 25. September 1866, Vormittags 11 Uhr,
29.
vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Bittmann, in unserm Ge⸗
schäfts⸗Lokale anberaumt, und es werden zum Erscheinen in diesem
rungen innerhalb einer
Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde⸗ ier der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldungen schriftlich einreicht, hat eine Abschrift
derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen.
Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. jenigen, welchen es hier an Bekanntschaf anwälte Bublatzki und Langer, so wie der Justiz⸗Rath Wolff in
zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ Den⸗ werden die Rechts⸗
Ryvbnik und der Rechtsanwalt Muthwill in Loslau zu Sachwaltern
5—5 [27 75
dafür verlangten Vorrechte
handenen Konkursmasse ausges Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet werden würden, demnächst sowohl mit dem bestellten Rechtsvertreter, Herrn Advokat Kretschmar I. hier, über ihre Zulassung zu . wesen, als auch nach Befinden unter sich üͤber die Priorität ihrer Anforderungen rechtlich zu verfahren, binnen 9 Wochen zu
der Eröffnung eines Präklusivbescheids,
vorgeschlagen. Rybnik, den 31. Juli 1806. Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns David
Hirsch hierselbst werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗
sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem
bis zum 6. September d. J. einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnaäͤchst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist⸗ angemeldeten Forderungen, so wie auch nach Befinden zur Bestellung des definiti⸗
ven Verwaltungspersonals auf den 27. Septemberd.
— 77.
J., Vormittags 11 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissarius, Kreisrichter v. Fro⸗
reich, zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirk seinen Wohn⸗ sitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praris bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft sehlt, werden die Justizräthe Goslich und Hedlich, sowie der Rechtsanwalt Küster zu Sachwaltern vorge⸗ schlagen.
Aschersleben, den 2. August 1866.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. [2788 Ediectalladung
Von dem unterzeichneten Gerichtsamte ist zu dem überschuldeten
Vermoͤgen des Herrn Anton Brückner, Inhabers des unter der Firma Brückner und Zanther in Großraschütz bestehenden Spinnerei⸗ und Weberei⸗Geschäfts der Konkursprozeß eröffnet worden.
Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des
vorgedachten Herrn Brückner, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben vermeinen, hier⸗ mit vorgeladen, in dem auf
den 29. Oktober 1866
anberaumten Liquidationstermine innerhalb der Gerichtszeit persön⸗ lich oder durch gehörig legitimirte und, was die Ausländer betrifft, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene siger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehöͤrig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie von der Perception aus der vor⸗
Beauftragte an hie⸗
chlossen und der ihnen etwa zustehenden
—
diesem Kredit⸗
beschließen,
8
8 8
den 14. Januar 1867 vöffme mes .½ b welcher in Betreff der in die⸗ sem Termine Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht
wird crachtet werden, sich zu gewärtigen, hierauf aber in dem auf
den 11. Februar 1867
anberaumten Verhörstermine 9 Uhr Vormittags anderweit in Person,
oder durch genügend legitimirte, resp. mit gerichtlichen Vollmachten
versehene Stellvertreter an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, mit ein⸗
ander der Güte zu pflegen und über etwaige Vergleichsvorschläge sich
bestimmt zu erklären, unter der Verwarnung, daß sie außerdem, sowie
beim gänzlichen Ausbleiben in diesem Termine als einwilligend in
den Beschluß der Mehrheit der Gläubiger werden angesehen werden,
falls jedoch ein Vergleich im Verhörstermine nicht zu Stande kommen
sollte, sodann v1“ ““
——
bei 5 Thlr. Individualstrafe Bevollmäͤchtigte an hiesigem Ort Blurgstädt, den 2.
—-— ⸗———-—
8 1u1“
LEEEEEEE111“ den 11. März 1867, des Aktenschlusses zum
Verspruche und
den 11. Juni 1867
der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welche rücksichtlich der Ausbleibenden, Mittags 12 Uhr, für erfolgt angesehen werden wird, sich gewärtig zu halten.
Auswärtige Interessenten haben und zwar ein Jeder bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte am hiesigen Orte zur Annahme von Ladungen zu bestellen.
Großenhain, am 7. August 1866.
Das Königliche Gerichtsamt. C. V. 8 Aktuar von Loeben
Nachdem auf erstattete Insolvenzanzeige am 6. dieses Monats zum Vermögen Paulinen, verehel. Lämmel, geb. Nier zu Buchholz, zeitheriger Inhaberin der Firma P. Lämmel daselbst, der Konkursprozeß eröffnet und 4. Oktober 1866 als Liquidationstermin anberaumt worden ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger der verehel. Lämmel, sowie alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an deren Vermögen zu haben vermeinen, bei Strafe der Ausschließung von gedachtem Schuldenwesen, so wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand andurch geladen, im bezeichneten Termine persönlich oder durch ge⸗ hörig legitimirte und, was Ausländer anlangt, mit gerichtisch anerkannter Vollmacht versehene Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestell⸗ ten Streitvertreter, Herrn Advokat Reicht⸗Eisenstuck hier, sowie nach Befinden wegen des Vorzugs unter einander, binnen 9 Wochen rechtlich zu verfahren,
den 10. Dezember 1866 der Eröffnung eines Präklusivbescheids sich zu versehen, sodann
den 19. Dezember 1866, Vormittags 9 Ubr, Bebufs der Verhandlung über einen Vergleich, rücksicht⸗ lich dessen diejenigen, welche außenbleiben oder über die Annahme desselben sich nicht, oder nicht bestimmt, erklären, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehrzahl der Gläubiger werden betrachtet werden, wiederum an bhiesiger Gerichtsstelle sich einzufinden, falls aber ein Vergleich nicht zu Stande kom⸗ men sollte,
der
der Inrotulation der Acten und den 27. Februar 1867 1 der Bekanntmachung eines Locationsbescheids gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger baben zur Annahmne künftiger Ladungen und Verfügungen bei fünf Thaler Strafe Bevollmächtigte am biesigen Orte zu bestellen. Annaberg, den 13. Juli 1866. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht daselbst, Abtheilung für streitige Civilsachen Schilling.
L1V11“
Nachdem zum Vermögen des Strumpfwaaren⸗Fabrikanten Johann Gottlob Rudolph in Taura Firma J. G. Rudolph — der Konkurs⸗ prozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekanketen und unbekannten Gläubiger des genannten Rudolph, so wie alle diejenigen, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche geltend zu machen gesonnen sind, bierdurch geladen,
den 20. September 1866, als in dem anberaumten Liquidationstermine, zu rechter früer Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte und, was Ausländer betrifft, mit gerichtlicher Vollmacht versehene Bevollmächtigte bei Vermeidung des Aus⸗ schlufes von diesem Kreditwesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an bhiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Rechtsvertreter, Advokat Hofman in Burgstädt, so wie nach Befinden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 6. November 1866 der Bekanntmachung eines Präklusiobescheids gewärtig zu sein, demnächst den 22. November 1866, Vormittags 10 Ubr, zur Pflegung der Güte und, wo moͤglich, Abschließung eines Vergleichs anderweit in legaler Weise hier zu erscheinen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht erscheinen oder sich über Annahme des vorgeschlagenen Vergleichs nicht oder nicht bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Mehrbeit zustimmend werden erachtet werden, endlich dafern ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, V den 8. Dezember 1866 der Inrotulation der Akten zum Verspruch und den 10. Januar 1867 —
der Eröffnung eines Locationserkenntnisses gewärtig zu sein.
Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ausfertigungen zu bestellen.
Dezem ber 1866
88 1“ .““
“
d Juli 1866. u.““
Vodel.
11890 qqeeg9.. Rothwendiger Verkauf Schulden halber.
Das dem Bauer Johann Karl Friedrich Keller gehörige, in Wolters⸗ dorf bei Erkner belegene, im Hypothekenbuche von Woltersdorf Band I. Nr. 16 Blatt 91 verzeichnete Bauergut und die ebendemselben gehörige, am Dömeritzsee bei Erkner belegene Wiese von 7 Morgen 98 ◻¶Ruthen, in dem⸗
selben Hypothekenbuche Band II. Nr. 55. Blatt 25 verzeichnet, gerichtlich
geschätzt auf 6306 6 Pf., sollen
fentlich an den Meistbietenden
lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen 9
—,—Nq—
Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. und resp. 1483 Thlr. 22 Sgr.
866, Vormittags 11 Uhr, an den Meistbietenden verkauft werden. die Verkaufsbedingungen sind in
am 23. November 1 an hiesiger Gerichtsstelle öͤffentlich Taxe und SS. ng sowie Büreau III. einzusehen. 4 naut. reaei Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, baben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden. 1 Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, Frau Lieutenant und Geometer Peterson, Pauline, geb. Abel, im ehelichen Beistande der Rentier Hermann Carl Gustav Schroeder und der Cafetier Hermann Schroeder, sämmtlich zu Berlin, werden zu diesem Termine bierdurch öffent⸗ lich vorgeladen. 8 Alt⸗Landsberg, den 27. April 1866. 1““ Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. [1379]9 Subhastatsons⸗Patent. 8 eSn Die dem Vorwerksbesitzer Otto Zegelin gehörigen, zu Balster im Oramburger Kreise belegenen Bauerboͤfe unter Nr. 9 und 15 des Hypo⸗ thekenbuchs, von denen ersterer auf 7524 Thlr. 20 Sgr. und letzterer auf 7338 Thlr. 20 Sgr., zusammen auf 14,863 Thlr. 10 Sgr. gerichtlich ab⸗ ätz d, sollen im Termine 2 gesse 8 1 3. November 1866, Vormittags 11 Uhr
1
im Wege der nothwendigen Subhastation an ordentlicher Gerichtsstelle öf verkauft werden. sind in unserem Bürcau II. einzusehen.
Tare und Hypothekenschein 1 b 8 1 einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersicht⸗
Gläubiger, welche wegen Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. it Callies, den 27. April 1866.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
— —
Proclama.
2759] 756 1 9 schwebende Auseinandersetzungen
Folgende jetzt öffentlich bekannt gemacht. öffentlie - G b 8i.ee A. Im Regierungs Bezirk Stralsund: Franzburger Kreise: 1 “ 4 die Separation der gemeinschaftlichen Bauerwiesen zu Zingst; Rügenschen Kreise: 8 “ die Ablösung der Weideberechtigung des Schuhmachers Scheel in Rappin von den Pfarrgrundstücken daselbst, die Theilung der Kommuneweide zu Middelhagen und Klein⸗ hagen auf Mönchgut. “ 8 B. Im Neterungses Stettin: 8 im Anclamer Kreise: 1 ö“ ) die Aufhebung der Holzberechtigung der Kolonisten und des Büdners zu Kalkstein in der Anclamer Stadtforst, b) die Ablösung resp. Umwandlung der zu D. 1b von der dortigen Gemeinde zustehenden Betglockenbrode, 9) die Ablösung resp. Umwandlung einzelner Reallasten, welche von dem Rittergute und den bäuerlichen Grundstücken in Schmuggerow an die Pfarre zu Rathebur und die Küsterei in Schmuggerow zu entrichten sind, 8 d d) die Ablösung resp. Umwandlung einzelner Reallasten, welche von den Grundbesitzern zu Nathebur incl. Marienthal an die Pfarre und Küsterei in Rathebur zu entrichten sind, die Ablösung resp. Umwandlung der Abgaben und Leistun⸗ ggen, welche von den Besitzern der Rittergüter Müggenburg a. unnd b. Stretense mit Neuteterin, Thurow und Neuenkirchen, so wie von den Besitzern der Bauerhöfe und des Schmiede⸗ grundstücks zu Teterin an die Pfarre in Teterin zu entrich⸗ ten sind, 8 “ †) die Ablösung resp. Umwandlung der Reallasten, welche aus der Ortschaft Iven an die Pfarre und Küsterei daselbst zu entrichten sind,
werden hier
1) im
g) die Ablösung resp. Umwandlung einzelner Reallasten, welche aus der Ortschaft Neuendorf b. an die Pfarre in Iven und
die Küsterei in Neuendorf b. zu⸗ entrichten sind;
h) die Ablösung resp. Umwandlung der Reallasten, welche
den bäuerlichen Wirthen in
und die Küsterei in Japenzin zu ent
) die Ablösung der der Gutsherrschaft zu sogenannten Mundsoll daselbst zustehenden tigkeit;
k) die Ablösung an die Pfarre zu Iven richtenden Reallasten;
zu entrichten sind;
resp. Umwandlung der von Gut und die Küsterei zu Dennin zu ent
IJan die Pfarre zu Rathebur und die Küsterei
Löwitz; b m) die Ablösung der Reallasten, welche von dem) V an die Pfarre in Iven und die Küsterei in Neuendorf b., wie von dem Rittergute Rehberg an die Pfarre in die Küsterei und Schule in Rehberg zu entrichten sind; 2) im 9 rder Kreise: “ 18 2 9 Ae vhargfeng dss auf der T ollenheideschen Wiesenkavel Hy potheken Nr. 34 bei Kattenhof haftenden Kanons;⸗; p) die Torftheilung der bäuerlichen Wirthe zu Hindenburg; ch die Umwandlung
von Japenzin an die Pfarre zu Iven
Boldeckow auf dem Fischereigerech⸗
V
V
der Küsterei zu Ducherow
der von dem Gute Dennin
g. ng „imelner Re⸗ sten der Grundbesitzer zu Löwitz die Ablösung einzelner Reallasten der Grundbesitzer 3 it 18 sung 1 und Schule in Rittergute Janow
so
Iven und
der an die Pfarre und Küsterei zu Priem⸗
hausen und an die Küsterei zu Stewenhagen zu entrichtenden
Abgaben und Dienste in Roggenrente;
im Regenwalder Kreise: - 1 1 1 die Theilung der gemeinschaftlichen Fichten in Horst; 4) im Saatziger Kreise:
die Ablösung 1 Gutsherrschaft zustehenden Holzrenten;
der den Büdnern zu Noͤblin von der dortigen
im Ueckermünder Kreise: a) die Ablösung der den 88 Königlichen Rothemühler Deputate;
5) 14 Bauern zu Stolzenburg in dem Forstreviere zustehenden Brennholz⸗ p) die Ablösung der den der Kolonie Viereck in dem Königlichen krug zustehenden Hütungsgerechtsame; Här- 6) im Usedom⸗Wolliner Kreise: W a) die Ablösung resp. Umwandlung der Reallasten; welche an ddie Pfarre und Küsterei zu Crummin in dortiger Parochie aäu entrichten sind; b . p) die Ablösung resp. Umwandlung der Reallasten, welche aus der Ortschaft Peenemünde, Usedom⸗Wolliner Kreises, an die Pfearre und Küsterei in Croeslin, Greifswalder Kreises, zu entrichten sind. 8 “ C. Im Regierungs⸗Bezirk Coeslin: 1161“ 97 + 6 „ 8 * 1) im Bütower Kreise: die Ablösung der Sommerfischerei im Piaschen⸗See; 2) im Dramburger Kreise: 4“ die Ablösung des Grasschnitts und der Rohrnutzung auf dem zum Rittergute Neu⸗Stüdnitz, Arnswalder Kreises, gehörige Unterfließ; Neustettiner Kreise: die Aufhebung der Gemeinheit zwischen den
Rittergütern Coblenz, Krugsdorf und Forstreviere Neuen⸗
†
.
zustehenden
den Besitzern von Piaschen
“
8100 9
2) den Gütern Zar⸗ neckow, Belgarder Kreises, und Naseband, Neustettiner Kreises, b) die Gemeinheitstheilung in Lanzen, 8 c) die Ablösung der Weideberechtigung der Besitzer der Lehnguter ¹und der bäuerlichen Grundstücke zu Gellin im Königl. Forst⸗ revier Mne. Freis Rummelsburger Kreise; 1 die Ablösung 88. Weideberechtigung der Schule zu Linden⸗ busch 1 dem Fundo des dortigen Gutes; “ im Stolper Kreise: 6 ves die Altssung s8 von den Ortschaften Groß⸗ und Klein⸗Nossin, Sasviat, Gloddow, Niemitzke und Zeromin an die Pfarre uüund Küsterei zu Groß⸗Nossin zu entrichtenden Abgaben. Alle unbekannten Lehnsagnaten, Wiederkau sberechtigte, Anwärter und zur Mitbenutzung berechtigte unmittelbare Theilnehmer, welche bei den vorbemerkten Auseinandersetzungen ein Interesse zu haben ver⸗ meinen, insbesondere der nächste von den in die Lehns⸗ und SZuc⸗ cessions⸗Register eingetragenen und ihrem Aufenthalte nach unbekannten
„ Agnaten Geschlechts zu den Lehngütern Boldeckow, h
1) des v. . ch S Dennin, Löwitz, Janow und Rehberg, Anklamer Kreises, Naseband und des
des v. Boninschen Geschlechts zum Lehngute Imd v. Kleistschen G schlechts zum Lehngute Zarneckow, Neustettiner Kreises, E“ des v. Kleist'schen Geschlechts zum Lehngute Lanzen, Neustertiner Kreises häeee des 8 Puttkamer'schen Geschlechts zum Lehngute Lindenbusch, Rummelsburger Kreises, 1 18 des v. Zitzewitz'schen Geschlechts zum Lehngute Groß⸗Nossin X., des v. Puttkamer'schen Geschlechts zu den Lehngütern Groß⸗ Nossin B. und C. Schottowski und Gloddow, des v. Pirch schen Geschlechts zum Lehngute Klein⸗Nossin, Stolper Kreises, welche Güter zur Zeit theils außer dem Lehnsgange, theils wieder⸗ käuflich besessen werden und theils im Besitz von nicht mit lehns⸗ fähiger Descendenz versehenen Agnaten sind, werden hiermit aufgefor⸗ dert, sich in dem am 6. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, 8 vor dem Herrn Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath Alter in unserem Geschäftslokale hierselbst anstehenden Termine zu melden zund ihre Er⸗ klärung darüber abzugeben, ob sie bet Vortegung des Auseinander⸗ setzungsplans zugezogen. sein wollen, widrigenfalls sie die betreffende Aus⸗ einandersetzung, elos im Falle einer Verletzung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen weiter gehürt werden nnheeäg wird e v . vne Erben und Rechts⸗ bfolgern, hiermit bekannt gemacht, und war — Sresse cc der auf dem Schulzenhofe Nr. 1 zu Oslav⸗Damerum Bütower Kreises, Rubr. III. Nr. 1 und 2 und aug dem Grundstücke Nr. 8 daselbst Rubr. III. Nr. 1 und 2 mit einer — von 48 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf. eingetragenen Eva Rudnick, ver⸗ ehelichte Rikowska, und Michael Rikowski,⸗ ü8 v daß der Besitzer des Schulzenhofes Nr. 1, Johann u. Cyrfon, für das ihm in der Zerriner Fors⸗ zustehende Dulg⸗ und 8 Hütungsrecht eine Kapital⸗Abfindung von M Shir eralülden und solche gerichtlich deponirt int, und ecben se dir Grundstücks Nr. 8, Geschwister Josephine, Eacharine — :ma v. Wryez. Rekowska, eine Kapital⸗Abfindung unm 2 hn⸗ dem auf dem Bauerhofe Nr. 2 zu Oskav⸗ — Kreises, Rubr. III. Nr. 9c. mit einer Ferümmeg vm I7. Thlr. 16 Sgr. 6 ½ Pf. eingetragenen Anton Barzoinick
im
— 8
2)
—2
daß die Besitzer des Hofes, Gebrüder Michart und — v. Cyrson für das ihnen in der Zerrtner Fursi xebenee Holz⸗ und Hütungsrecht e Kapitat. eme nne von 190 Tvir. erhalten olche gerichtlich dexonirt üt⸗ der edtenen A. zu Ostan-Dameram, Kreises, Rubr. III. Nr. 1 mit einer Farderung voan 68 Aür. Magdalene v. Eyrsom verchetichten Sthulz
20 S ingetragenen ten E“ IU Rn. mit einer
50 Thlr. eingetragenen August u. Torfom Forderung von 150 Thlr. eingetragenen Auguf a. Carfoaa, Fo daß dc Besitzer des Antheils A. Adalbert v. Corfon sür das. 8 V zustehende Loid und SAtungs-
56 1 2 116“ Kuszubowska zu Parchow, und dem Rubr. 7 5 ihm in der Zerriner Forst