welcher pfangen wurde.
Gottesdienste im Dome bei und begrüßte auf hofe Ihre Königlichen Hoheiten prinzessin, welche Beide bei
5
vor ihrer Abreise nach Carlsbad Ihrer
nach Coblenz b e Friedensschlusse hierher zurückkehren.
Kronprinzessin haben abend Morgen Stettin zu Sonntag früh erfolgte. 4 1b mit dem Prinzen Friedrich
lichen Verwundeten einen richtungen
lichen Hoheiten D. für die
fortgesetzt, während Se⸗. Kusig in Berlin zu bleiben gedenkt.
noch der Abg. Stavenhagen zum ersten und der wurde in heutiger Sitzung vom Pras. v. Forckenb
wurden gewählt die Abg. Kantak, §. S 8 Die Bildung der Fachkommissionen ist Mitglieder wurden mitgetheilt. legte hierauf dem Hause kung Eisenbahn
Austerlitz nach Brünn und von doͤrt nach
Majestät noch besonders em⸗
nach der Tafel von Sr. — Ihre Majestät die Königin wohnte gestern dem
dem Eisenbahn⸗ den Kronprinzen und die Kron⸗ den Königlichen Eltern speisten. Hoheit die Großfürstin Helene
stattete re Kaiserliche „Pn e. Majestät der Königin
ren Abschiedsbesuch ab. “““ vrn n veesch die Königin wird Sich übermorgen 1 egeben und zum Einzug der Truppen nach dem — Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die 1 mit Höchstihren Kindern am Sonn⸗ Heringsdorf verlassen, um Sich zunächst nach begeben, von wo die Weiterreise nach Berlin am Ihre Königlichen Hoheiten verließen Wiülhelm in Frauendorf das Dampf⸗ um den in dem Johanniter⸗Lazareth zu Züllchow befind⸗ Besuch abzustatten, nahmen die Ein⸗ der Anstalt in Augenschein und verweilten längere Zeit in den Krankensälen. In Stettin empfingen Ihre König⸗ 1 putationen der dort bestehenden Hülfsvereine Armee und ließen Sich über die Wirksamkeit derselben V Die Ankunft in Berlin erfolgte Mittags die Kronprinzessin hat Abends nach Erdmannsdorf der Kronprinz vor⸗
Bericht erstatten. Die Ankun 12 Uhr. Ihre Königliche Hoheit die Kron 11 Uhr mit Höchstihren Kindern die Reise Königliche Hoheit
es Abgeordnetenhauses Abg. von enten gewählt worden waren, eck zu⸗ der Schriftführerwahlen mitgetheilt. Es Lent, Bossenge, Cornely, Sachse, Salisch und von Kleinsorgen. ist erfolgt, die Namen der Herr Handels⸗Minister die Beschrän⸗ Westfäaͤlischen
des Aetien⸗
Nachdem in letzter Sitzung d Bonin zum zweiten Vice Präsid näͤchst das Resultat
Hausteck, von
Der die Verordnungen, Zinsfußes, den Verkauf der
des und das Gesetz, die Vermehrung
Kapitals der Bank um 5 Millionen betreffend, zur verfassungs⸗ mäßigen Beschlußnahme vor. Der Herr. Minister. des Innern übergab gleichfalls die Verordnungen, betreffend die Zuweisung der in den Herzogthümern Schleswig⸗Holstein und Lauenburg stehenden rk de
Potsdam für die Wahlen zum Hause de — er die Vorlegung des Umschlag⸗Termins in Neu⸗Vorpommern und das Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeut⸗ schen Bundes zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme des Hauses. Die nächste Sitzung wird morgen, Dienstag, Nach⸗ nittag 1 Uhr, stattfinden.
Breslau, 11. August. Ueber das Ableben des Gene⸗ rals von Mutius und die Ueberfübrung seiner Leiche von Hohenfriedeberg, gebt der »Schles. Ztg.« aus Brünn unterm 8. August folgende Mittheilung zu: — . Nachdem der Verblichene sein Armeecorps in der glorreichen Schlacht von Königgrätz zum Siege geführt, nachdem er in gewohn⸗ ter Rüstigkeit und Frische die Strapatzen der darauf folgenden Märsche ertragen, traf ihn plötzlich das Todesloos. Es war ihm nicht vergönnt, wie er so oft gewünscht, an der Spitze seines Armee⸗ corps wieder einzuziehen in die Heimath, zurückzukehren in den Kreis seiner Familie. Fern von seinen Lieben hat ihn der unerbittliche Tod plötzlich dahingerafft; am 2. August in Austerlitz erkrankt, ist er am 6. Vormittags 9 ¾ Uhr im Schlosse des Grafen von Kaunitz daselbst sanft entschlafen. Ein Sohn hat ihn in den Tagen der Krankheit gepflegt und ihm den letzten Liebesdienst erwiesen. Am 7., früh, wurde die Leiche, eskortirt von einer Escadron des in Austerlitz kantonnirenden 1. (Leib⸗) Husaren⸗Regiments,
des
den
i!
nach Brünn gebracht, vohin sich auf die Trauernachricht die sämmtlichen Offiziere und Beamten des Stabes des 6. Armee⸗Corps begeben hatten. In der vangelischen Kirche, in der Nähe des Schulgebäudes am Fuße des Spiel⸗ berges, welche seitens des betreffenden Geistlichen mit großer Bereit⸗
mwilligkeit zur Disposition gestellt worden war, fand unter Beisein eines zahlreichen Offizler⸗Corps an
dem reichgeschmückten Sarge, welcher vor mit Wlumen verzierten Altar aufgestellt worden, eine kirchliche Feerlichkeit statt. In ergreifender Rede gab der Divisionsprediger Freyschmidt ein Bild von dem reichen Leben, dem segensvollen Wirken, dem Urbenswürdigen Charakter des Dahingeschiedenen; da glänzte in Auge eine Thräne; wußte doch ein Jeder, daß er in dem Ver⸗ nicht blos einen wohlwollenden Vorgesetzten, sondern auch rinen väterlichen Freund verloren hatte. Nachdem der Geistliche den Segen gesprochen, wurde der Sarg durch Unter⸗ offisiere des 3. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 50 aus der Kirche getragen; vor demselben trugen die Adjutanten die Or⸗ den des Generals, das eiserne Kreuz, welches er sich als junger Held
Truppen zum 1. Wahlbezirk des Regierungs Bezirks V 1t der Abgeordneten;
im heiligen Befreiungskampfe 1813 erworben, den Orden pour le mé- rite, den ihm am Abend seines Lebens sein Königlicher Kriegsherr als eine Anerkennung der Leistungen des von ihm geführten Armeecorps in dem letzten Riesenkampfe verliehen, und die andern Zeichen Königlicher Gnade für das, was er dem Vaterlande in seiner langen, treuen Dienstzeit geleistet. Die zur Leichenparade aufgestellten Truppen, 2 Bataillone des 3. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 50 und 1 Escadron des 2. Schlesischen Dragoner⸗Regiments Nr. 8, präsentirten das Gewehr und geleiteten dann unter den feierlichen Klängen eines Trauermarsches und begleitet von einer zahlkosen Menschenmenge, die sterblichen Ueber⸗ reste ihres geliebten Generals nach dem Bahnhofe. Dort angekommen, wurde aufmarschirt und noch einmal mit präsentirtem Gewehr das letzte Honneur erwiesen. Die Haltung des Publikums muß lobend anerkannt werden; ruhig und ernst wohnten die Bewohner der fremden
Hauptstadt der Feierlichkeit bei und viele Häupter entblößten sich, wenn
der Sarg vorübergetragen wurde. Unter dem Geleit des Sohnes, so wie eines Adjutanten und einiger Ordonnanzen ist darauf die Leiche mit der Eisenbahn zu ihrer letzten Ruhestätte in der Familiengruft bei Hohenfriedeberg geschafft worden. 1 3
Se. Majestät der König hat, demselben Blatte zu⸗ folge, auf die Nachricht vom Tode des Generals von Mutius an das General⸗Kommando des 6. Armee⸗Corps folgendes Tele gramm gerichtet:
»Ich betrauere mit dem 6. Armee⸗Corps den Tod seines tapfe⸗ ren Fuͤhrers, im Frieden und Krieg gleich bewährt, was dem Corps bekannt zu machen ist. (gez.) Wilhelm.«
Mit dem heute Mittag um 12 ½ Uhr nach Freiburg ab gehenden Personenzuge begaben sich in zwei Salonwagen die Herren Ober⸗Präsident Freiherr v. Schleinitz, General⸗Lieute⸗ nant Graf v. Monts, Generalmajor Graf zu Stolberg⸗ Wernigerode, Regierungs⸗Präsident v. Götz, Geh. Justiz Rath Dr. Behrends, Oberst v. Natzmer, ferner eine De⸗ putation des Magistrats sowie der Stadtverordneten⸗Versamm lung nach Hobenfriedeberg zu dem heut Nachmittag um 5 Uhr daselbst stattfindenden Begräbniß des verstorbenen Generals v. Mutlus. Auch eine Anzahl hiesiger Offiziere und andere Personen hatten sich dem Zuge angeschlossen.
Düsseldorf, 10. August. Vorgestern Abend reiste der Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten zu Hohenzollern Sigmaringen, der Rittmeister von Locquenghien, zum Begräb nisse des an seinen Wunden gestorbenen Prinzen Anton nach Sigmaringen ab.
Hessen. Kassel, 10. August. Die so eben ausgegebene Nummer des Gesetzblattes enthält einen Erlaß des General⸗ Gouverneurs und des Administrators des Kurfürstenthums Hessen vom gestrigen Tage, die obere Leitung des Postwesens betreffend. Hiernach wird bestimmt, daß, nachdem die Fürstlich Thurn⸗ und Taxissche General⸗Post⸗Direction zu Frankfurt a. M. unter die Controle und Oberleitung der Königlich preußischen Administration der okkupirten Länder gestellt worden ist, mit Verkündigung dieses Erlasses die für das Kurfürstenthum Hessen durch Verordnung vom 29. Juni 1816 eingesetzte General⸗Post Inspection zu Kassel außer Wirksamkeit tritt. Die Functionen derselben, soweit sie die spezielle Verwaltung und den Betrieb des Postwesens betreffen, gehen auf den Königlichen Admini⸗ strator der Generäl⸗Post⸗Direction über. In den inneren An
gelegenheiten der Post⸗Administration, in Rechnungs⸗ ꝛc. Gegen⸗ ständen, steht der General⸗Post⸗Direction selbstständige Verfügung zu. Auch die Disziplin gegen die Postbeamten und Unter⸗ bediensteten führt dieselbe selbstständig, vorbehaltlich der Be⸗ schwerde an das Finanzministerum. Alle übrigen Funec⸗ tionen der General⸗Post⸗Inspection, insbesondere dieje⸗ nigen, welche sich auf die Wäaährnehmung der landes⸗ herrlichen Posthoheitsrechte beziehen, werden von dem unterzeichneten Administrator, beziehungsweise in dessen Auftrag von dem Vertreter des Finanzministeriums, ausgeübt. In An⸗ gelegenheiten lokaler Natur soll zwischen den Landes⸗ und Kom⸗ munalbehörden einerseits und der General⸗Direction zu Frank⸗ furt a. M. andererseits direkte Korrespondenz stattfinden. — Dieselbe Nummer des Gesetzblattes enthält noch einen Erlaß in Betreff der für die gerichtlichen Schuldverschreibungen bei Dar⸗ lehen aus der Landes⸗Kreditkasse anzuwendenden Formulare.
Bayern. München, 10. August. (N. C.) Der öster⸗
reichische Gesandte an unserm Hofe, Graf Blome, hat vor Kurzem sich in Wien einen dreimonatlichen Urlaub erbeten und denselben in aller Stille bereits angetreten. Der Graf ist nach England und dürfte, nachdem seine Stellung hier aus nahe⸗ liegenden Gründen sehr schwierig geworden ist, kaum mehr auf seinen hiesigen Posten zurückkehren.
Nuͤrnberg, 10. August. Der hiesige »Correspondent⸗ bemerkt: Um jeden in der »Bayerischen Zeitung« darüber aufge⸗ worfenen Zweifel zu lösen, wann die am 27. Juli aus dem
Hauptquartier Nikolsburg an das General⸗Kommando des II. Reserve⸗Corps ergangene Anzeige von dem für den 2. August abgeschlossenen Waffenstillstand dort eingetroffen ist, — so kann aus zuverlässigster Quelle versichert werden, daß am 31. Juli
1
ginnenden Waffenstillstand II. Reserve⸗Armee⸗Corps einging, und in alle Truppen dieses Corps der Befehl erging, keine Waffen⸗
legen war, und sachsen⸗altenburger Truppen zum Ehjaß
* p 0 st 4
unnd emsige Erfüllung Ihrer parlamentarischen Pflichten Ihnen die 88 mherten Fre⸗ Majestät auszudrücken. Ihre Majestät zeigt Ihnen mit großer
v1ö111“ ““ Anzeige über den vom 2. August ab be⸗ beim General⸗Kommando des
Folge dessen sofort an
rgens die officielle
entscheidung mehr zu suchen. Um so räthselhafter bleibt aber mmer noch das Benehmen der dem 2. Reserve⸗Corps gegen iberstehenden bayerischen Truppen seit dem 23. Juli in Bezug
auf die behauptete Waffenruhe.
1 August. Gestern Mittag trafen ein Bataillon vom 4. preußischen Garde⸗Regiment, das bisher in Schwabach ge⸗ — der ab gezogenen Mannschaft hier ein. — ind am 8. d. 300 Mecklenburger eingerückt. Oesterreich. Wien, 9. August. schreibt: Wie eine heute telegraphisch signalisirte Note des »Moniteur⸗ richtig hervorhebt, beruhen die zwischen der österreichischen und der Regierung des Königs Victor Emanuel bezüglich des Zustande⸗ kommens des Waffenstillstandes noch schwebenden Differenzen darauf, daß letztere das uti possidetis als Grundlage dieses Waffenstill standes angenommen wissen will, während das Wiener Kabinet auf der Räumung Süd⸗Tyrols und der vom Feinde besetzten Parzellen des Görzer Gebietes bestehen zu müssen glaubt. Dies ist in der That das einzige Hinderniß, welches dem Abschlusse des Waffenstillstandes noch entgegensteht. Die K. K. Regierung geht von dem Gesichtspunkte aus, daß die Erfolge der militairischen Aection von Seite des Kabinets von Florenz nicht dazu angethan sind, einer so weit gehenden Forderung desselben, welche nur einer siegreichen Armece zukommen würde, Nachdruck zu ver⸗ leihen, und sie betrachtet das prinzipielle Zugeständniß der Abtretung Venetiens als eine vollkommen annehmbare Basis für den militairischen Besitzstand während der Dauer der Friedens⸗ verhandlungen. Sie glaubt dabei die Grundsätze der Gerechtigkeit
In Sulzbach
Die heutige »Abend⸗
und der Billigkeit auf ihrer Seite zu haben und die Verantwortung
für eine eventuelle Fortsetzung der Feindseligkeiten, so lebhaft sie
dieselbe bedauern würde, ausschließlich der Regierung des Königs Victor Emanual überlassen zu müssen. Oesterreich ist bereit, die Cession Venedigs, welche ausdrücklich an die Bedingung knüpft war, daß die abrückenden K. K. Druppen nicht über venezia⸗ nisches Gebiet hinaus verfolgt würden, zur rechtlichen Thatsache zu erheben; weitere Ansprüche aber, denen jede rechtliche und politische Voraussetzung fehlen würde, muß es mit Entschiedenbeit zurückweisen. Wenn sich ügrlgens ein heute eingetroffenes Florentiner Telegramm bestätigt, nach welchem sich die feindlichen Truppen in Venezien konzentriren, so würde gegen die Abschließung des Waffenstillstandes und den Beginn der Friedensverhandlungen kein Hinderniß mehr obwalten. “ (Der Abschluß des Waffenstillstandes ist inzwischen erfolgt.) 11. August. (W. T. B.) Finanzminister Graf Larisch hat seine Demission gegeben. Baron Hock wird sein Nachfolger.
Belgien. Brüssel, 11. August. (Köln. Ztg.) Die Kaiserin Charlotte, welche der Graf von Flandern wahr⸗
scheinlich von Paris abholen wird, gedenkt ein paar Wochen
hier zu verweilen und alsdann auf kurze Zeit nach Wien zu
gehen.
Antwerpen, 10. August. (Wes. Ztg.) Seit heute früh wüthet hier ein furchtbares Feuer. Es brach gegen 8 Uhr Morgens in den großen, hauptsächlich Petroleum und Wolle enthaltenden Magazinen von Denis Haine am St. Walburga⸗ Platz aus. Um 10 Uhr ging das große Magazin de la Crypte in Flammen auf, das hinter demselben gelegene Hotel de Cologne und zwei andere Gebäude wurden von dem Feuer ergriffen, dann geriethen die Magasins de la Cygne in Gefahr. Es ge⸗ lang indeß, an dieser Seite das Feuer abzusperren. 28 Spritzen und 1000 Soldaten arbeiteten jetzt unter Aufsicht der Civil⸗ und Militairbehörden mit größter Anstrengung, das Feuer aber näherte sich den mit Petroleum gefüllten Kellern, die man mit Sand zu verschütten suchte. Um 11 Uhr sind die Keller in Flammen, aber es gelingt, das Feuer hier zu konzentriren. Der Verlust wird auf 2 —3 Millionen Franes geschätzt.
— Laut einer Depesche des »Hamburger Correspondenten« aus Antwerpen vom 11. August dauert der dort gestern begonnene Brand des Petroleumlagers noch in schreckenerregen⸗ der Weise fort. Die mit diesem Brennstoff gefüllten Keller und Siele explodiren, und es ist Gefahr für einen großen Theil der v ““ E““ 11“
1u“ 8 888 b Großbritannien und Irlaud. London, 11. August.
Die Parlaments⸗Session wurde gestern Nachmittag um 2 Uhr
durch Kommission im Namen der Königin mit den üblichen Förmlichkeiten geschlossen. Die Thronrede, welche die Proro⸗ gation verkündete und aus welcher einige Stellen schon tele⸗ graphisch gemeldet, lautet:
Mylords und Gentlemen! Ihre Majestät gebietet uns, Sie der
Mühen einer langwierigen Session zu entheben und für Ihre eifrige
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efriedigung an, daß
ihre Beziehungen zu allen fremden
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Mächten der freundlichsten Natur sind. Ihre jesta lebhaftem Interesse den Gang des Krieges va-naltat, hat, ws einen großen Theil des europäischen Festlandes erschütterte. Ihre Majestät konnte nicht eine gleichgültige Zuschauerin von Ereig⸗ nissen bleiben, welche die Stellung von Sonveralnen und Prinzen, mit denen Ihre Majestät durch die innigsten Ver⸗ wandtschafts⸗ und Freunhschaftsbande verknüpft ist, ernstlich be⸗ rühren, aber Ihre Majestät hielt es nicht für zwe dienlich, sich an einem Kampfe zu betheiligen, an welchem weder die Ehre ihrer Krone, noch das Interesse ihres Volkes eine thätige Dazwischenkunft von ihrer Seite erheischte. Ihre Majestät kann nur die ernstliche Hoffnung aus⸗ sheaeh daß die Unterhanblungen, die gegenwärtig zwischen den ktieg⸗ ihrenden Theilen im Gange sind, zu einer Na Laleschan, führ
werden, die den Grund zu einem sicheren, dauernden Frieben legen kinn. Eine weit verzweigte verrätherische ve zum Um⸗ sturze gder Autorität Ihrer Majestät in Irland, zur Konfiszirung des Eigenthums und zur Errichtung einer Republik, welche Verschwörung ihren Sitz in Irland hatte, aber größtentheils von naturalisirten Bürgern eines frembden und befreundeten Staates genährt wurde, zwang Ihre Majestät, zu Anfan
der Factfahetelgen Session einer von ihrem Vertreter in Ieland empfohlenen Maßregel „ihre Sanction zu geben und die Gültigkeit der Habeas⸗Corpus⸗Aecte für jenen Theil bes Königreiches zeitweilig auf⸗ zuheben. Diese mit Festigkeit, aber Mäßigung von der irisch 1 Exe⸗ kutive durchgeführte Maßregel hatte die Wirkung, jebe da.chea. sövun verräthexischer Plane zu unterdrücken und den Feahcgen Theil
hatten zur Entfernung aus Irland je Fuührer dieser Bewe⸗
jener fremden Agenten, welche die Verschwörung hauptsächlich geschürt vvr 12,é zu veranlassen. D di⸗ gung jedoch ließen sich nicht abschrecken, ihre verbrecherischen Anschl She
halb der Grenzen des britischen Königreiches weiter zu betreiben. Sie machten sogar den Versuch, vom Gebiete der Vereinigten Staaten Amerika’s aus die frieblichen Unterthanen Ihrer Majestat in ihren nordamerikanischen Provinzen zu überfallen. Dieser Invasions⸗ Versuch diente indessen nur dazu, die Loyalität und Ergebenheit der Unterthauen Ihrer Majestät in jenen Provinzen, die ohne Unterschied des Glaubens oder der Abstammung sich zum Schutze ihnes Souperaigs und Landes vereinigten, in das stärkste Licht zu stellen. Er diente ferner dazu, die Loyalität und gemissen⸗ hafte Achtung internationaler Rechte zu zeigen, welche die Ke⸗ gierung der Vereinigten Staaten an Tag legte, deren thätige Da⸗ zwischentunft jeden Versuch zur Invasion eines befreundeten Stactes unterdrückte und vorzugsweise dazu beitrug, Ihrer Masestät Gebie vor dem Uebel eines Raubzuges zu bewahren. Ihre Majestät wäret erfreut gewesen, wenn sie am Schlusse dieser Sesston dem Ausnabms⸗ gesetze, pelches sie zu Anfang der Session zu sanckioniren gezwu war, ein Ende hätte machen können aber die Pflicht, ihre treuen Unterthanen zu schirmen, läßt ihr keine andere Wahl, als dem Rathe ibres Parlaments zu folgen und bis zum nächsten Zusammmamtritte desselben die Bestimmungen jenes Gesetzes fortbestehemn zu lassen Ihr Majestät sieht sehnlich dem Zeitpunkte egen, wo sie im Stande sein wird, die ordentlichen Gesetze wieder einzuführen. Gentlemen vom Hause der Gemeinen. JIhre Majestät gebiete uns, für die freigebige Vorsorge, welche Sie für den Staatsdientt und für die Landesvertheidigung zu Wasser und zu Lande letrosten habrn⸗ Ihnen ihren Dank auszusprechen. 11““ Mylords und Gentlemen! Ihre Majestät hat mit großer Be⸗ sorgniß den Gelddruck gesehen, der während eines Zeitruums von beispielloser Dauer auf den Interessen des Landes gelastet hat. Die daraus entstandene Bedrängniß erschien einmal durch ein so allge⸗ meines Gefühl des Mißtrauens und der erzung erschwert, daß Ihre Majestät, um das Vertrauen miederhenzustellen, ihren Ministern die Ermächtigung gab, den Direktaren der englischen Vank ein den Bedürsnissen des Aagenblüicks ent⸗ sprechendes Verfahren zu empfehlen. Obgleich dieses Wer⸗ fahren unter den Umständen zu rechtfertigen war, hätte es duch zu einem Bruche des Gesetzes führen können, aber Iüre Majestär hat die Befriedigung, mittheilen zu können, dasß eine selche Werlatzung nicht stattgefunden hat und daß, obgleich der Gelddrnuck mach nicht merklich nachgelassen hat, die Bestürzung sich zu legen anfüngt, und da Handet und Gewerbe eine solide Basis haben und die Lage des Waltkes im Allgemeinen gedeihlich ist, so hegt Ihre Majestät die lehümftuste Hoffnung, daß das Vertrauen bald wiederkehren werde. — Jne Melustak hat mit Befriedigung und mit dem Gefühl tiefer Dankhartert gagen Gott den Allmächtigen gesehen, daß Er die zur Bekämpfung der furchtüuren Uesttlenz unter unseren Viehheerden ergriffenen Mazregelmn im meit begünffigt hat, daß die verderblichen Wirkungen derselderr bereits iir Uazem Grade aufgehört haben, und das Grund verhanden iste ihr günzliches Erlöschen in nicht ferner Frist zu hofen. IAtzmischen dat Ihrr Majestät gern eine Maßregel sanctienirt, die inn Parlammm an⸗ gebracht worden ist, um jene Bezirte zu untensitigam de nam der Heimsuchung am meisten gelitten daben. — Wra Mafesttit Hedauerte daß England endlich auch von der furchcsacen Heimsuchung der Cholera betroffen worden ist, welche in andeemn euraßettfehhem. Ländern herrschte, aber von der es Kerher glümticher Wreise Nerfetamnt⸗ geblieben war. Idre Majestöät hat besehten, daß ein dem Wrlzemn⸗ blick angemessenes Gebet zum Allmächs gen in allemn Krretzent des Reiches gebetet werde; und Ihre Mafesäs hat van Harzemn zernssse Maßs⸗ regeln der Gesetzggebung gedilligt, wodurch die Ertlichen Wetzaenem er⸗ maäͤchtigt werden, jene Schritte zu ergreifem die marh de eene de Wissenschaft und Erfabrung am bestem Keigeren siürdd dessen ftenzatbharrn Kranldeit Eindalt zu tdun. Ihre Maestat hafftt. daß Meiemnigerm. e deren Haͤnde Ane so umfassende und wohlthätice Mturttttt Peitct ine
eohne Säumen von den ihnen anvertranten Voilmzten Grsrmmet h Werdem, Uund
das idr Bemüͤhen von sedem, doanm das Peit und We
idres Velken am Herzen liegt, unterstüst eroer mirs Teene amt