1866 / 199 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2864 aasäütaynlimsEhunzs aeehnee 28 dem Konkurse über das Vermögen des Tuchmachermeisters Carl Samuel Richter zu Forst ist der Kaufmann Theodor Jaenicke daselbst zum definitiven Verwalter der Masse ernannt. Forst, den 11. August 1866. ““ Konigliche Kreisgerichts⸗Deputation.

ͤͤ 1X“* - In dem Konkurse über das Vermögen der Putzwaarenhändlerin

Clementine Neumann, geb. Grunewald, zu Forst ist der Kaufmann

Otto Haupt jun. daselbst zum definitiven Verwalter der Masse er⸗ Forst, den 13. August 1866.

8I Fh Königliche Kreisgerichts⸗ L1114“” 11“ [2865] Bekanntmachung. 9 In dem Konkurse über das Vermögen des Tuchmachermeisters Friedrich August Jancovius zu Forst ist der Kaufmann Heinrich Senftleben daselbst zum definitiven Verwalter der Masse ernannt.

Forst, den 13. August 1866. ue“ Königliche Kreisgerichts⸗Deputation

[2625] Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmann Konschewski zu Hohenstein ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗ gläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 1. September crx. einschließlich

festgesetzt worden.

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig

in oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge⸗

e secaan Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 7. Juli cr. bis zum Abe der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist

auf den 8. September, Vormittags 10 Uhr, 18

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Kreisrichter Meitzen, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sammtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗

selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wird der Rechtsan⸗ walt Schulze zum Sachwalter vorgeschlagen.

Osterode, den 19. Juli 1866.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Aron Lau hier werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Kon⸗ kursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum 24. August c. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ ing der sänmmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungspersonals auf en 13. September d. J., Vormittags 10 Uhr 1 vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Berendt, im Verhand⸗ lungszimmer Nr. 11 des Gerichtsgebäudes, zu erscheinen. Nach Ab⸗ haltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen

Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am

3 Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wär:

dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu

nicht vorgeladen, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗

kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Scheller,

Dickmann, Romahn und Schüler hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Elbing, den 3. August 1866.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Carl Nadrowski in Lautenburg werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor⸗

dert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder

nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 11. Septem⸗

ber er. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗

melden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der

gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur estellung des definitiven Verwaltungspersonals auf

gen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer

sdSdden 3. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, 8 vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Sperl, im Verhandlungszim⸗ mer Nr. 3 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevoll⸗ mäͤchtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Hetnee welchen es hier an Bekannt⸗ chaft fehlt, werden die Rechtsanwalte von Ziehlberg, Kallenbach und Justiz⸗Rath Niemann hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

trasburg Westpr., den 31. Juli 1866. 3

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

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Königliches Kreisgericht zu Cammin. Erste Abtheilung. Den 13. August 1866, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Gutspächters Bernhard Neidel zu

Moratz C. ist der gemeine Konkurs eröffnet.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Schweiger in Cammin bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 5. September 1866, Mittags 12 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kom⸗ missar, Kreisrichter Bartolomäus, anberaumten Termin ihre Erklä⸗ rungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 1. Oktober 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

b bis zum 1. Oktober 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals 1 auf den 6. Oktober 1866, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar Kreisrichter Bartolomäus, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohn⸗ sitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, wel⸗ chen es hier an Bekanntschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt Reichhelm in Wollin zum Sachwalter vorgeschlagen.

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[27688 Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Jacob Herz zu Regenwalde ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 5. September d. J., Vormittags 11 U I11“

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. II., vor dem Kom⸗ missar, Kreisrichter Herrn Horn, anberaumt worden. Die Betheilig⸗ ten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß all festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen 8 Konkurs⸗ gläubiger, soweit für dicllben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo⸗ thekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in An pruch gevommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. u“ ö Greifenberg i. Pomm., den 26. Juli 185v5656. Königliches Kreisgericht. ;

Der Kommissar des Konkurses.

[2861] Bekanntmachung.

In dem abgekürzten Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Salomon Lachmann zu Barein ist der Bürgermeister Franz Tyllia daselbst zum definitiven Verwalter bestellt.

Schubin, den 11. August 1866. 89

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Güthe

aen; iIi hene. PMie in dn bmeg ch

Zahlungseinstellung au

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den

Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[1864]

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ungg. *

eber das Vermögen des Kaufmanns Carl Wilhelm Hayn zu

Waldenburg ist der bauszuenn⸗ Konkurs eröffnet und der Tag der den 9. August cr. festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Königliche Rechts⸗

Anwalt von FeHaen; bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden Snv.

in dem auf

ag, den 27. August cr., Vormittags 11 Uhr,

Mon

3 vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Kletschke, im Feessahtefremer

Nr. I. anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über

die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren

oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände

bis zum 15. September cr. einschließlich

8 zu machen, und

Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ gleich⸗

berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem

Waldenburg, den 13. August 1866 8 Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.

5 n dem Konkurse über das Vermögen des Tuchfabrikanten Julius

Nicolai zu Burg ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗

läubiger noch eine zweite Frist bis zum 2. September 1866 ein⸗ chließlich festgesezt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ recht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. b

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 7. Juli 1866

bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf

den 8. September 1866, Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Voigtel, im Terminszimmer Nr. 12, anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmt⸗ lichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer

der Fristen angemeldet haben.

1 Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗

wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsan⸗ walte Geh. Justizrath Herzbruch und Rechtsanwalt Treuding zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen.

Burg, den 3. August 1866.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2862] Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen der Handels⸗Gesellschaft F. Branckhoff Söhne u. Comp. zu Wernigerode ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf 8 den 24. August 1866, Vormittags 10 Uhr‧, an Gerichtsstelle vor dem unterzeichneten Kommissar, Kreisgerichts⸗ Rath v. Voß, anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch SeS. wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Wernigerode, den 13. August 1866. Königlich preußische und Gräflich stolberg⸗wernigerödische Kreisgerichts⸗ v“ eputation. 8 Der Kommissar des Konkurses.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Elbing, den 18. Mai 1866. 1 Das der Frau Clara v. Zanthier, geborenen v. Hoewell, gehörende Grund⸗ stück Kaemmersdorf, 2. 7. 6. 24. der Hypothekenbezeichnung, abgeschätzt auf 18,530 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 19. Dezember 1866, Vormit⸗ tags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Ver⸗ meidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, als: Emma Nitschmann, geb. Weiß, und die unbekannten Erben ihres Nlgaͤngeblich in Königsberg verstorbenen Ehemannes Richard Ehrgott werden hierzu öffentlich vorgeladen.

1“

Gläubiger, welche wegen einer aus d yp si lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

8

Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission Altdamm, am 9. Mai 1866. 1

Die dem Krüger Johann Mohl zu Zollkrug zugeschlagenen, zu Kyows⸗

thal belegenen, vol. II. fol. 91 Nr. 16 und vol. III. fol. 91 Nr. 44 des

Hypothekenbuchs von Kyowsthal verzeichneten Grundstücke, abgeschätzt aus 11,845 Thlr. 10 Sgr. und auf 400 Thlr. zufolge der neoß gapheschahcgheut 8 und Bedingungen in unserm Büreau einzusehenden Tage, sollen 8 am 23. November 1866, Mittags 12 Uhr, 3 an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst resubhastirt werden. Glläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. HUS m ee

[1456] MNothwendiger Verkauf. 8 S e * Seehes gehöͤrige Rittergut H richsdorf im Rummelsburger Kreise, landschaftlich abgeschä 1 Thaler 20 Sgr. 4 Pf, sol HAöX“ am 4. Dezember 1866, Vormittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschei sind in unserer Registratur einzusehen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗Buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern

Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem unterzeichneten Sub hastations⸗Gerichte anzumelden.

Der Kaufmann Eduard Brückmann, der Inspektor Julius Böhme und die Geheimräthin Wilhelmine Liman, geb. Liman, werden hierdurch öffent lich vorgeladen. 8 Blütow, den 2. Mai 1866.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[150321 3 Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung zu Stolp. Das dem Rittergutsbesitzer Julius Titus Livius und dessen Ehegatti

Laura Cäcilie, geb. v. Gersdorf, gehörige Rittergut Neu⸗Jugelow und di

Gutsantheile Alt⸗Jugelow A. und B nebst Zubehör, im Hypothekenbuch

Band 3 Seite 125 und Band 7 Seite 1 und 73 verzeichnet, landschaftlich

geschätzt auf 90,372 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf., sollen

am 14. Dezember 1866, Vormittags 11 ½ Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein, so wie die Verkaufs⸗Bedingungen sind in

unserem Prozeß⸗Bureau I. b einzusehen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersicht⸗

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihr

Ansprüche bei dem Gericht anzumelden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger resp. deren Erben, als a) der Hofschuhmacher Meyer in Berlin, modo dessen Erben, b) die Kaufmann C. F. Wolfschen Erben in Danzig, namentlich: die verwittwete Kaufmann Wolf, Friedericke Henriette, geb. Remu und deren Tochter Maria Friedericke Wolf, geb. Wolf, zu Danzig e) der Doktor der Medizin Goebel, früher in Danzig,

werden zu diesem Termine hierdurch öffentlich geladen.

Stolp, den 8. Mai 1866.

W5¶ͤ Die zur Konküuͤrsmasse des Kaufmanns und Destillateurs Karl Beyers dorff gehörigen, hierselbst unter Nr. 249 und 267 belegenen Grundstücke abgeschätzt auf 5093 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf, sollen

am 29. November cr., Vormittags 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhaͤstirt werden. Tgagxe und Hypothekenscheine sind in unserm Büreau einzusehen. Ddie Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er⸗ sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche spätestens im obigen Termine zu melden.

Tempelburg, den 29. April 1866. 8 1 Königliche Kreisgerichts⸗Kommission L.

„Nothwen diger Verkauf

[2364] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission II. zu Treptow a. Toll. Die dem Ludwig Mund zugehörigen in Clempenow sub Nr. 9 und 10 belegenen Gasthofs⸗ und Schmiedegrundstücke, nebst einer Ackerparzelle von 10 Morgen 113 Ruthen auf Burow'scher Feldmark, abgeschätzt auf 9733 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tage, sollen am 8. Februar 1867, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle in Treptow a. Toll. subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsrichter anzumelden. Die ihrem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Gläubigerin, Wirth⸗ schafterin Louise Pommerenke, früher zu Clempenow, wird hierdurch öffent⸗

lich vorgeladen. [1908] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Raumburg a. d. S. 8 Die der verehel. Zetzsche, Johanne Erdmuthe, geb. Griesbach zu Städten gehörigen Grundstücke, als: a) das Anspanngut Nr. 2 des Katasters zu Städten nebst Zubehör, ab⸗ geschätzt auf 12,692 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf., 8 8 b) das Anspanngut Nr. 7 des Katasters zu Städten nebst Zubehör, ab⸗ geschätzt auf 20,101 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf., ben e) das Abfindungsstück Nr. 31a. der Karte, von 3 Morgen 175 JRuthen, Iiin Städtener Flur, Nr. 2 des Flurhypothekenbuchs, abgeschätzt auf 397 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. 1“ zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll 1 am 5. Januar 1867, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 8, subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.