a) der längs der Bahnlinie neben der Bahn belegenen, zum ABetriebe nicht benutzbaren, bei der Expropriation resp. dem Bau erworbenen kleinen Ackerstücke, w) der entbehrlichen Theile der Bahnhöfe, keins ihrer Grundstücke veräußern, auch eine weitere Obligationen⸗
Anleihegeschäft unternehmen, es
Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetzsamm⸗ lung bekannt zu machen. 1 1111“ Gegeben Berlin, den 18. August 1866.
191 19 2
tbesse Ieserer ase dir eis c fber Has Herrenbaas Uefenee i iea, heet en Sitzung dem vom Hause der Abge⸗ ordneten beschlossenen Gesetz⸗Entwurfe über die Aufhebung der bis
Se. Königliche Hohei Fri
4 . gliche Hoheit der Prinz Frie drich 8 b
8 5 I ‿μ ¶ ꝙσ—1◻: z Frie drich K
Fredegemn Var heute einen Ausflug nach dem Keg Seac v-
schlosse Moritzburg gemacht. glichen Jagd⸗
Sicherm Vernehmen nach, meldet das »Dr. J.«, werden . 4
Emittirung so wenig als ein ift zm G müßte denn den Obligationen der gegenwärtigen Emission für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugeben⸗ den Obligationen oder auszustellenden Schuldscheinen reserxirt 1 §. 6
Die Nummern der nach §. 3 zu amortisirenden Obliga⸗ tionen werden jährlich durch das Loos bestimmt und wenig⸗ stens drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich be⸗ kannt gemacht, jedoch steht es dem Direktorium der Gesell⸗ schaft auch frei, den Betrag der jährlich zur Tilgung kom⸗ menden Obligationen durch Ankauf an der Börse oder durch einen vereideten Makler zu beschaffen.
827
*
von der Heydt. Graf von Itzenplitz.
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Prioritäts⸗Obligation „oö1 öthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellscha Einhundert Thaler Preußisch C au fünf Prozent jährlichen Zinsen.
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haber dieses hat auf Höhe von Einhundert Thalern Preußisch
17.
Die Verloosung geschieht durch das Direktorium in Gegen⸗ wart zweier Notare in einem vierzehn Tage vorher öffentlich bekannt zu machenden Termine, zu dem den Inhabern der gegenwärtigen Obligationen, gegen deren Vorzeigung der Zutritt gestattet ist.
Die Auszahlung des Nennwerthes der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage bei der Gesellschafts⸗Kasse in Magdeburg an die Vorzeiger der Obli⸗ gationen gegen Rückgabe derselben und der dazu e- noch nicht fälligen Zinscoupons nebst den Talons. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf, auch wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons vom Kapitale ekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet. Die Be⸗ ufs der Amortisation eingelösten oder angekauften Obligationen sollen in Gegenwart zweier Notare verbrannt und, daß dies geschehen, öffentlich bekannt gemacht werden. Die Obligationen aber, die in Folge der Rückforderung oder Kündigung der Inhaber außerhalb der Amortisation eingelöst werden, ist die Gesellschaft sofort wieder auszugeben befugt. 8 Obligationen, welche aus eloost sind und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten 10 Jahre vom Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗ Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; gehen sie dessenungeachtet nicht spätestens binnen ahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so find sie werthlos, was alsdann vom Direktorium durch einmalige Insertion in die zur Publication vorgeschriebenen Blätter bekannt zu machen ist. 9 Die Eisenbahn⸗Gesellschaft hat tionen keinerlei Verpflichtung mehr, gänzliche oder theilweise Bezahlung sses der General⸗Versammlung ;
Diejenigen
wegen solcher Obliga⸗ jedoch kann sie deren vermittelst eines aus Billig⸗
1X“
Beschlusse 8 keitsrücksichten gewähren.
§. 10.
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfol⸗
gen durch die Magdeburgische Zeitung, den Preußischen Staats⸗ nzeiger, die Berliner Börsenzeitung Und die Leipziger Zeitung.
Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind zwar gegen den General⸗Versammlungen bei⸗
Vorzeigung derselben befugt, zuwohnen, aber nicht berechtigt, zu stimmen oder zu wählen.
Die Ausreichung der Coupons erfolgt tanten des Talons, sofern nicht von dem legitimirenden Inhaber der rium der Gesellschaft schriftlicher Widerspruch erhoben worden ist
Im Falle solchen Widerspruchs werden die Coupons zum Deposito⸗ rium des Stadt⸗ und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht und die
streitenden Interessenten zur Entscheidung über den unterihnen strei tigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiese ö““
15 “ 8*
nichteter Zinscoupons findet lorener,
13. November 1837 Allerhöchst bestätigten (G. S. für 1851 S. 726 ff.) wendung.
Zu Urkund dessen haben Wir das
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an den Präsen⸗ sich als solchen 1 8 98 61 8 * 1 * 8 8+ 91 Di F 2 „ 2 . 2â . 8 ₰ * 8 1 Obligation vorher bei dem Direkto Ministerium für die landwirthschaftlichen
Mortifizirung angeblich verloren gegangener oder ver⸗ 8 nicht statt, dagegen bezüglich ver⸗ vernichteter oder abhanden gekommener Obligationen und Talons das in den Paragraphen 20 und 21 des unterm Gesellschaftsstatuts vorgeschriebene Verfahren An⸗
Z gegenwärtige Privi⸗ legium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Sbligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr⸗
Courant Antheil an dem in Gemäßheit Allerhöchster Genehmigung V und nach den Bestimmungen des umstehenden Privilegiums emittirten Kapitale von Zwei Millionen Thalern Prioritäts⸗Obligationen der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Magdeburg, den . Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
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mwhiHochiu 89 8 Tatiss Zin Scoupon“ 17 “ 8 15
Prioritäts⸗Obligation qℳ& “ Inhaber dieses Coupons erhält gegen dessen Rückgabe am .. ten aus der Kasse der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft Zwei Thaler Fünfzehn Silbergroschen Preußisch Courant ausgezahlt. e Magdeburg, den 1 Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Direktoren.
8
1
zu der mit fünf Prozent verzinslichen Prioritäts⸗Obligation der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. ⁴
Der Präsentant dieses Talons — - er⸗ hält gegen Ablieferung desselben, ohne weitere Prüfung seiner Legitimation, die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts⸗Obliga⸗ tion neu auszufertigenden Coupons für die fünf Jahre “ sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obli⸗ gation bei dem Gesellschafts⸗Direktorium vorher kein schriftlicher Wi⸗ derspruch eingegangen ist. 8 1I1“*“ Magdeburg, den “ Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenba Direktoren.
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Schiebler ist zum Krei sikus des Kreises Simmern ernannt worden.
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.nbs Angelegenheiten.
1 .
Dem Ober⸗Gärtner Gaerdt zu Alt⸗Moabit ist der spektor« verliehen worden.
2
8 8
Berlin, 4. September.
Allergnädigst geruht:
serve⸗Corps, so wie dem Armee⸗Corps, die Erlaubniß zur Anlegung hersogs von Mecklenburg⸗Schwerin K verliehenen Militair⸗Verdienst⸗Kreuzes zu ertheilen.
Se. Majestät der König haben Dem Obersten von Treskow, Com⸗ mandeur der kombinirten Garde⸗Infanterie⸗Brigade im 2. Re⸗ Obersten Schuler von Senden,
Commandeur der kombinirten Infanterie⸗Brigade in demselben des von des Groß⸗
önigliche Hoheit ihnen
gesetzt werden.
(13te) Sitzun
dem Abg. von Bonin näher begründet.
mit Wahlprüfungen.
satzungs⸗Bataillon des Garde⸗Landwehr⸗Regiments Magdeburg,
, Uhr. auf dem Bahnhofe Buckau ein, um von hier aus nach der Heimath entlassen zu werden.
wir auf das Bestimmteste versichern, daß das 4. Armee⸗Corps murückkehrt, mit alleiniger Ausnahme des 27. Regiments, dessen
via Leipzig, Magdeburg, Hannover per Bahn zurückzukehren.
nach Abzug der 6. vorerst noch in Tönning zurückblieb, ist in
Schlieswig befördert. Compagnie dieses Regiments. 8 Es ist der Bericht über lück Fähre dahin zu redressiren, daß, wie sich herau
nicht 9, sondern nur 4 Mann dabei allerdings sind, wider anfängliches Vermuthen,
1 Mecklenburg. Schwerin,
mit den hochfürstlichen Kindern dem Gottesdienste in der Schloß⸗ kirche beigewohnt und sich nachher mit Hochdenser
feld begeben, woselbst Se. Königliche Hoheit wieder Aufenthalt genommen hat und dem Vernehmen nach daselbst verbleiben
Zerhrsgen vgl g. entt ⸗, das Verbot der Veräußerung von llt „dgl. betreffend, seine Zustimmung und gi ar 8 121212 G ing darau⸗ zur Berathung des Berichts über die Verordnung 98 42. eb Feeses ehe. 8 vetragsmäfigen Zinsen betreffend, uͤber II em Herrn Justizminister mit einem längeren Vor⸗ trage eingeleitete Debatte währte beim S E“ 8 82 hrte beim Schlusse 9 8 m⁷ 98 vioch sort hlusse unseres Blattes — In der gestrigen (12.) Sitzung des s 1 der gestrigen (12.) Sitzung es Abgeordnetenhauses 8 m Fum Schlusse die Kommissions⸗Vorlage, die Ertheitüdg der Indemmnitat und Bewilligung eines Kredits an die Regierung betreffend ,zur Abstimmung. Dieselbe wurde mit großer Ma⸗ sor * 99 Hause angenommen. Beim Artikel 2 fand nament⸗ 5— 2 ) 1 - jgso 5 † ; 8 8 8 8 iche Abstimmung statt. Dieselbe ergab, daß von 309 Stimmen
. — ₰ 8 en d i1 2
88 11““ Forckenbeck die heutige es Abgeordnetenhauses eröffnet und einige 1f 32 2 8 8 geschfüftliche Mittheilungen gemacht hatte, wurde die veeeenaten 1 des Abgeordneten von Bonin wegen Vorlage eines Gesetz⸗Entwurfs “ Naturalleistungen für die bewaffnete Macht waͤh⸗ end des Friedenstandes und deren Vergütung, verlesen und von
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg beantwortete die Interpellation dahin, daß die haatar, erurh len vevarfer⸗ mie inzwischen gemachten Erfahrungen bei dem neuen Gesetz⸗ Entwurfe mit in Erwägung zu ziehen und Härten abzustellen welche bei der Handhabung des Gesetzes vom 11. Mal 1851 wegen der Kriegslieferungen etwa zu Tage getreten seien.
Das Haus beschäftigte sich bis zum Schlusse des Blattes 1 Die Wahl des Abgeordneten Regierungs⸗ 8 ath v. Zander gus dem 1. Gumbinner Wahlbezirke 8 V Niederung wurde für ungültig erklärt. V 5 Magdeburg, 3. September. (M. Korresp.) Das Be⸗
zum 1. Reserve⸗Armee⸗Corps gehörig gewesen, traf heute früh
1. Den wiederholt aufgetauchten Gerüchten entgegen, können
nach Allerhöchster Bestimmung durchaus in seine Garnisonen
Füsilier⸗ und 2. Bataillon nach Burg resp. Halberstadt verlegt
auf Weiteres in folgenden sächsis j 1 — sächsischer d reußis V Sehgensseg stehen: . csschet. Etsvbe, Fe ewstlhhe V in Dresden: der Stab der 5. Divisi⸗ rie⸗Briaagde, der 5 6 b der 5. Division, der 9. In - V e sh Scheh Heerewe dag. und des “ hen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 3, ferner der S 1d 1 *S “ § Nr. 3, er der Stab un “ Königin Eissa verh, 3 Bataillone des Leib⸗Grenadier⸗Regi⸗ 3 1. Brandentbethnistse . renadier⸗Regiments . gisches) Nr. 8 und die 3. Fuß⸗Abtheilr . vnsir. I.Eh. de ee be 3. »Abtheilun as veng rrgehg Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 3 2 dich ep. zig: der Stab und 3 Bataillone des 7. Branden⸗ gis g Infanterie⸗Regiments Nr. 60, in Chemnitz: der Stab und das 1. und 2. Bataillon
„Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments (Prinz Karl
2020 & ½ 8 :1 2 . DoDo Mronßb H„ 2„ sich 230 für die Indemnitätsertheilung und 75 gegen dieselbe von Preußen) Nr. 19,
2 8 4 6 Aör eaerr 1à 2 82 ün Gl 113 bün2 das Füsilier⸗Bataillon desselben Regiments, Freiberg: der Stab und das 1. Bataillon des 5ten
Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 48,
ins “ erg: das 2. Bataillon vorstehenden Regiments; 11 eißen: das Füsilier⸗Bataillon desselben Regiments; 6. Br 8 wickau: der Stab und das 1. und 2. Bataillon des . 1.d Infanterie⸗Regiments Nr. 52; 8 8 v⸗ 8 1b 7. “ desselben Regiments; . 8 Ny 29 2 . Nr. 3 erg: das Brandenburgische Jäger⸗Bataillon Für die noch zu erwartenden K 112 8 erten kavallerie⸗Regimenter der 8 6 Leslcecbegehe sind 88 Garnisonen noch nich bestimmt 2 1 g der Truppen bleibt bis zum definitiven Fri 1 18 derselben Weise fortbestehen, wie jetzt stattfindet. dheg lüh⸗ 2 em am Sonnabend im Laufe des Nachmittags an Küresstebe un 8 8 8 8 cccee mehrere kleinere Abtheilungen d- L. hr⸗Husaren unsere Stadt, aus Böhme 8 gfâ „2 A — — n dezamnemn, passixrt hatten, ist gestern Vormittag 9 Uhr ese 5 tgas 1g.dh e e hier einmarschirt eittags folgte dann das 1. Garde⸗Regiment, wel es vor vefcnae acete he henhn Prinzen Albrecht von Maspen. — 1 r Spitze seiner Suite am Alt , fotg 6 z „, 12 ℳ 8 82 markt 88 9 Heute sind eingetroffen: Das te 888 Cnh gnegregvnüa 88 EE das Landwehr⸗Regiment, 2. Jägerbataillon, 1. Pionni pagnie der 1. Reservearmee e G . nee und der Stab der 2. Infanteri See. deeoag. ee und der S. 228 erie⸗ Acigade. enehe en Theil achs Truppen ist bereits wieder gerückt, wogegen für morgen (Dienstag) weit ad stärk Saeee büe einrücken werden. stah .“ — Das bisher zu der hiesigen Garnis b öni “ en Garnison gehörende Köni preußische Garde⸗Grenadier⸗Regiment Kais 6 elen nder g Heh von hier abmarschirt. Hessen. Mainz, 2. September. (Fr Sei 8 nz, 2. . (Fr. Z.) Seit gest und heute werden abermals 1200 Mann 2 in e88chen
Münster, 2. Sepreimeeve. — Die beiden mobilen Landwehr⸗Regin
halten eben den Befehl, am Montag, Exrtrazügen (alle 6 Bataillone) nach
mnker »Weukurs schreibt: den 3. September, mittere⸗ Westfalen in ihre Heimath
8 Schleswig⸗Holstein. Von der Eider, 1. September. (H. N.) Die 5. Compagnie des 3. Landwehr⸗Regiments, die von da nach
Ordre gestern ebenfalls
Folge eingegangener Sehü gcgför Sonach weilt das Unglück an der Tönninger
sgestellt ha Es ist jedoch gerettet
ertrunken sind. Gefahr gewesen,
die bezeichnete Anzahl in ewe noch Einige
worden. 3. September. (Meckl. Z.)
ist gestern Morgen
Königliche Hoheit der Großherzog i Mo⸗ hat am Vormittag
im erwünschten Wohlsein hier eingetroffen, elben nach Stein⸗
wird.
Sachsen. Dresden, 3. September.
erschienene (im amtlichen Theile des »Dr. Journ.« enthaltene) Bekanntmachung des Königlich preußischen Herrn General⸗ Gouverneurs ist für die Dauer des Kriegszustandes die Abhal⸗ tung von öffentlichen Versammlungen zu Besprechung politischer Gegenstände in ganz Sachsen verboten worden.
Durch eine heute
daselbst nur noch die 7te
einquartirt, so daß die hiesige bei den Bürgern einquartierte
der an s. 1 lett die Anzahl von 8000 Mann Kosten der Stadt in so lange Feüchester Beit bee Entasanemung Großherzogthum Hessen abgeschlossen sein wies. dVelben auf der Gemeinderath von Mainz einstimmig beschlossen, durch eine besondere Deputation die großherzogliche Staatsregierung nach⸗ drücklichst zu ersuchen, den Friedensabschluß zu beschleunigen und die in Rheinhessen koncentrirten Landestruppen zu entlassen. Heute ist diese Deputation nach Darmstadt abgereist, um den Beschluß an irgend eine dort aufzufindende Adresse der Regie⸗ rung zu notificiren. 1 assaun. Wiesbaden, 2. September. (Fr. J.) In Folge eines Reskripts des Staatsministeriums sind sämmtliche Behörden des Landes angewiesen, auf Kosten der betreffenden öffentlichen Kassen die preußische Fahne anzuschaffen. Es ist damit nicht gesagt, daß die nassauische Fahne nicht mehr auf⸗ gesteckt werden darf, sondern es ist letzteres ausdrücklich gestattet, mit der Beschränkung jedoch, daß die nassauische Fahne auf einem öffentlichen Gebäude nicht allein, sondern, wenn man von ihr ferner noch Gebrauch machen will, nur neben, resp. unter der preußischen Fahne wehen darf. 11“ Bayern. München, 3. September. (W. T. B.) Der Feldmarschall Prinz Karl pon Bayern ist gestern Nacht mit den Offizieren und Beamten 8 Hauptquartiers hier eingetrof⸗ fen. Die Demobilisirung der Armee soll alsbald erfolgen. Nürnberg, 31. August. Heute Nachmittag wurde fol⸗ gende »Proclamation an die Bewohner von Franken⸗ ange⸗
chlagen: I Hes ö 8 »Das unter Meinem Befehl stehende Königlich preußische 2. Re
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