1866 / 237 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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betreffend die Ausreichung neuer Coupons zu den Rentenbriefen Serie III. b Am 1. Oktober 1866 wird der letzte der zu den Rentenbriefen der Provinz Pommern ausgegebenen Zins⸗Coupons Serie II. fällig und es tritt damit der Zeitpunkt ein, nach welchem in Gemäßheit des §. 34 des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 und nach dem Gesetze dom 14. September er, die Zins⸗Coupons Serie III. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörige Talons zu den gedachten Rentenbriefen auszu⸗ händigen sind.

Die Inhaber von daher aufgefordert, solche vom 1 der neuen Zins⸗Coupons und dazu dabei Folgendes zu beachten:

1) Die Einlieferung der Rentenbriefe zur Beifügung

Coupons muß in dem Zeitraum vom 19. Oktober

30. März 1867 ecrfolgen.

2) Die Rentenbriefe sind ohne letzte Coupon der Serie II. bleibt.

Die Wiederincourssetzung der außer Cours Behufs ihrer Einreichung zur Beifügung Talons ist nicht erforderlich.

Bereits ausgelooste Rentenbriefe dürfen zur Beifügung neuer Coupons nicht eingereicht werden, sondern es ist deren Reali⸗ sirung besonders zu bewirken, wobei wir noch ausdrücklich be⸗ merken, daß sämmtliche ausgegebene Pommersche Rentenbriefe Littr. E. à 10 Thlr. bereits ausgeloost sind, und daher zur Realisation besonders einzureichen sind. Die Einlieferung der Rentenbriefe ist bis zum 30. März 1867 zu bewirken:

wenn sie von außerhalb mit der Post erfolgt, unter der Adresse der Königlichen Direction der

e chen Divectior Rentenbank für die Provinz Pommern in Stettin mit der Declaration: »Hierin

Thlr. Rentenbriefe zur Beifügun neuer Zins⸗Coupons⸗« 11“

portofreien Rubrik: »Rentenbank⸗Angelegenheit«, ) wenn sie in Stettin selbst stattfindet, in dem Lokale der Renten⸗ bpank, Große Ritterstraße Nr. 5, an den Wochentagen, Vor⸗ mittags von 9 Uhr ab. 6) Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferung mit einer speziellen Nachweisung, genau je nach dem betreffenden Schema begleitet sein und muß die Nachweisung selbst auf einem ganzen Bogen S eschrieben werden. Die sorgfältige und richtige Aufstellung die⸗ ser Nachweisung müssen wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen. Formulare zu dieser Nachweisung werden von der hiesigen Rentenbankkasse auf mündliches Nachsuchen unentgeltlich verabreicht. Werden die Rentenbriefe mit der der Einsender unter der begleitenden tum und seiner Namensunterschrift, folgender Form: „»Der Rückempfang sammtbetrage von Coupons Serie III. Nr. 1 bescheinigt.« beizufügen, worauf innerhalb 3 Wochen nach der Absendung ent⸗ weder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons und Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender Behinderung dem Einsender eine Benachrichtigung hierüber, mit bestimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der unterzeichneten Direction zugehen wird. 5 Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten dreiwöchentlichen Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons und Talons nicht zugegangen sein sollten, und auch eine Benachrichtigung seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der Frist nicht erfolgt ist, so hat der Einsender der unterzeichneten Direction mittelst eines rekommandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen. Werden die Rentenbriefe im Lokale der (5 b), so ist die begleitende Nachweisung in zwei Exemplaren vorzulegen, von denen der Einliefernde das eine mit einer Em⸗ pfangsbescheinigung der mit der Annahme der Rentenbriefe be⸗ auftragten beiden Beamten, Rendant Petermann und Buchhalter Kurtz, zurückerhält. Die Wiederabholung der Rentenbriefe mit den neuen Cou⸗ pons und Talons aus dem Lokale der Rentenbank ist sodann nach Ablauf der in der Empfangsbescheinigung bezeichneten Frist und zwar gegen Rückgabe der Letzteren zu bewirken. Wenn die Einsendung nach den obigen Feststellungen wesentliche Mängel an sich trägt, zu deren Beseitigung die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, erfolgt die Rückgabe ebenso wie die Wiedereinsendung portopflichtig. Mit Ablauf der zur Ausreichung der neuen Zins⸗Coupons mit Talons bestimmten Frist 30. März 1867 hört die Porto⸗ freiheit überhaupt auf und haben die Inhaber der betreffenden Rentenbriefe das Porto für die Einsendung und für die Zurück⸗ sendung derselben mit den neuen Zins⸗Coupons und Talons Stettin, den 20. September 1866. 8 68 1““ Enigliche Dircction der Rentenbank für

Rentenbriefen der Provinz Pommern werden 9. Oktober 1866 ab zur Beifügung gehörigen Talons einzureichen und

der neuen 1866 bis

Coupons einzusenden, da auch der in gewöhnlicher Weise zu realisiren

gesetzten Rentenbriefe neuer Coupons nebst

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und der

Post eingesandt (5 a), so hat Nachweisung, vor dem Da⸗ zugleich eine Quittung in

der vorbezeichneten Rentenbriefe im Ge⸗ SThern. nmne Buchstaben) mit den bis 16 und Talons wird hierdurch

Rentenbank abgegeben

die

Rheinische Eisenbahn. Hah rre. Zinsenzahlung pro 1. Oktober 1888 8 Die am nächsten 1. Oktober fälligen halbjährlichen Zinsen: 8 a) von den unterm 4. August 1854 privilegirten 4 prozentigern Prioritäts⸗Obligationen der früheren Bonn⸗Cölner Eisenbahn⸗ Pee e à 2 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. für den Coupon IIlI. Serie Fra. .2 von den unterm 31. Juli 1861 privilegirten, vom Staate ga⸗ rantirten 45prozentigen Prioritäts⸗Obligationen unserer Gesell⸗ schaft à 4 Thlr. 15 Sgr. für den Coupon I. Serie Lra. J., von den unterm 30. Dezember 1861 und 29. Februar 1864 pri⸗ vilegirten 4 ½prozentigen rioritäts⸗Obligationen unserer Gesell⸗ schaft Nr. 45,001 bis 70, à 4 Thlr. 15 Sgr. für den Coupon I. Serie Lra. J., können vom 1. bis 31. Oktober cx. bei unserer Haupt⸗Kasse hier⸗ selbst oder bei nachstehenden Bankhäusern: dem A. Schaaffhausen'’'schen Bankverein, Herren S. Oppen⸗ heim jr. u. Co., J. H. Stein und J. D. Herstatt hierselbst, Jonas Cahn in Bonn, von der Heydt⸗Kersten u. Söhne in Elberfeld und S. Bleichröder in Berlin, gegen Auslieferung der bezeichneten Coupons erhoben werden. Nach dem 31. Oktober cr. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Cöln, am 6. September 1866. vFeimm 16“ Die Dir s

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[8530] Amerikanische 6 Anleihe. Die am 1. November a. er. fälligen Coupons realisiren s

Cohn & Tietzer, Unter den Linden.

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Verschiedene Bekanntmachungen. III. 210

Durch die Ernennung des Kreiswundarztes Dr. Heilmann zum Kreis⸗Physikus des Kreises Crefeld ist die Kreiswundarzt⸗Stelle des Kreises Crefeld erledigt.

Wir fordern deshalb diejenigen Wundärzte I. Klasse und Aerzte, welche die betreffende Prüfung bestanden haben und sich um die er⸗ ledigte Stelle bewerben wollen, hierdurch auf, unter Beifügung ihrer Approbationen, eines Lebenslaufes und des Zeu nisves über ihre sitt⸗ liche und bürgerliche Führung binnen 2 Monaten ihre Bewerbung bei uns einzureichen.

Düsseldorf, den

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[88321 Offener Bürgermeister⸗Posten.

Am ersten August d. J. ist die Sielle des Bürgermeisters hie⸗ siger Kreisstadt vakant geworden. Wir fordern hierdurch zur Bewer⸗ bung um das neu zu besetzende Amt des Bürgermeisters auf. Die Stadt Beuthen OS. mit den dazu gehörigen Ortschaften zählt circa 12,000 Einwohner. Ihr steht, als Mittelpunkt einer großartigen In⸗ dustrie, zumal die Errichtung eines Gymnasiums, zweier Bahnhöfe, einer umfangreichen mit mehrfachen Badeanstalten ebenen Wasser⸗ leitung in Angriff genommen ist und die Gründung von Kolonien im städtischen Schwarzwald bei den daselbst befindlichen Hütten⸗ Feat srs⸗ beabsichtigt wird, eine große Zukunft bevor. Die be⸗ deutenden Vermögensobjekte der Stadtgemeinde bieten ein weites und ergiebiges Feld zur Beförderung des Wohlstandes der Kommunec,. Unter diesen Verhältnissen kann dem Amte des Bürgermeisters mit Erfolg nur ein Mann vorstehen, welcher, bei produktivem Talente, wissenschaftliche Bildung und gereifte Erfahrung besitzt.

6 8 ist wünschenswerth, daß derselbe der polnischen Sprache mäch⸗ ig sei.

Mit diesem Amte ist ein fixirter Gehalt von jährlich 1200 Thlr. nebst 300 Thlr. nicht pensionsfähigen Repräsentationsgeldern, also jährlich 1500 Thlr., verbunden.

Die Wahl wird Ende Oktober d. J. stattfinden und sind die Be⸗ em Stadtverordneten⸗Vorsteher anzubringen. Oberschlesien, im September 1866. ain Die Stadtverordneten⸗Versammlung. Gutmann. Wets tthh SIogngRihnheh 182

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24 .

[3529 Mecklenburgische Eisenbahn.

Vom 1. Oktober d. J. ab wird der Lokalzug, welcher seit dem

1. Juni im Anschlusse an den von Berlin kommenden Zug um 12 Uhr.

45 Min. von Hagenow nach Schwerin täglich abgefertigt worden ist,

wieder eingestellt werden. C““ Schwerin, im September 1866. 1e“*

Die Direction.