1866 / 243 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wird den Gouvernements⸗Chefs in Bezug darauf empfohlen, daß nicht durch Scheinkauf oder auf irgend eine andere hinterlistige Weise Güter in den Besitz von Polen ge⸗ langen. Durch Verfügung des Einrichtungs⸗Comités vom 12. Juli d. J. ist den Gemeinde⸗Woyts im König⸗ reich Polen die Verpflichtung auferlegt, dafür Sorge zu tra⸗ gen, daß den bäuerlichen Minorennen die ihnen als Erbe zu⸗ fallenden Grundstücke unverkürzt und unversehrt erhalten wer⸗ den. Der Verkauf solcher Grundstücke darf nur auf Beschluß des Familienrathes und mit Genehmigung des Gemeindegerichts erfolgen. Durch Beschluß des Stakthalters Gr. Berg vom 24. v. M. sind abermals zwei nicht etatsmäßige Klöster im Königreich Polen aufgehoben worden, weil sie nicht die vor⸗ schriftsmäßige Zahl von Mitgliedern hatten. Die aufgehobenen Klöster sind das Franziskaner⸗ und das Pijaren⸗Kloster in Warschau. Das Königreich Polen zählt noch 35 etatsmäßige und 16 nichtetatsmäßige Klöster.

Dänemark. Kopenhagen, 3. Oktober. (H. N.) Die bevorstehenden Reichstagswahlen, welche auf den 12ten und 18ten d. M. festgesetzt sind, fangen an, mehr wie bisher die Gemüther zu beschäftigen. Der Oktober⸗Verein entwickelt eine außerordentliche Thätigkeit, wie weit er jedoch in der Landbevöl⸗ kerung Terrain gewinnt, ist nicht mit Sicherheit aus den Be⸗ richten der Blätter zu ersehen. Nach Allem, was man sehen kann, wird der Ausfall der Wahlen keiner Partei ein unbe⸗ dingtes Uebergewicht geben und gerade deshalb das Ministerium mit allen zum Wohl des Landes und zur Sicherstellung seiner Selbstständigkeit abzielenden Vorschlägen ohne Schwierigkeit durchdringen können.

Amerika. New⸗York, 22. September (mit dem »Her⸗ mann«). Die Ereignisse der letzten Wochen haben unzweifelhaft den Riß zwischen den Radikalen und Konservativen erweitert. Man schreibt dem Präsidenten die Absicht zu, die demokratischen und konservativen Kongreßmitglieder mit den vom Süden ge⸗ wählten Vertretern als den eigentlichen verfassungsmäßigen Kongreß anzuerkennen und von den radikalen Mitgliedern, also der großen Mehrheit der nordstaatlichen Vertreter gänzlich ab⸗ zusehen. Für ein solches Verfahren wie nahe es auch in Wirklichkeit einem Staatsstreiche kommen möge würde es in der an einem gewissen Anhaltspunkte nicht fehlen. Die New⸗York⸗ : 2. steht das Haus der Repräsentanten (die gesetzgebende Gewalt im eminenten Sinne) aus 241 Mitgliedern und nach demselben Ge⸗ setze bildet ihre absolute Majorität oder eine Anzahl von 121 eine beschlußfähige Zahl. Gesetzt nun den Fall, daß die vom Süden gewählten Vertreter im nächsten Jahre für sich

usammenträten und von den nordstaatlichen Repräsentanten sich eine hinlängliche Menge mit ihnen vereinigte, um zusammen eine beschlußfähige Anzahl zu bilden, die übrigen Repräsentanten des Nordens aber für sich tagten, ohne die zur Beschlußfähig⸗ keit erforderliche Zahl der Präsident würde in diesem Falle eine der beiden Versammlungen als das verfassungsmäßige Repräsentantenhaus anerkennen müssen. An eine von beiden müßte er seine d richten, einer von ihnen die Befugniß zur zuerkennen. Bei seinen bekannten Ansichten über diesen Punkt ist wenig zu bezweifeln, daß Präsident Johnson unter den angenommenen Umständen sich für die Ver⸗ sammlung, welche die absolute Mehrheit besäße, entscheiden, sie allein als verfassungsmäßig anerkennen würde. An sie würde er seine Botschaft richten, und nur ihren Acten, nachdem sie den Senat passirt, seine Genehmigung ertheilen.... « Der ange⸗ nommene Fall setzt zwei Voraussetzungen: 1) Daß es der re⸗ publikanischen Partei im Unterhause nicht gelänge, die erforder⸗ liche Zahl von 121 Mitgliedern auf ihre Seite zu bringen, und 2) daß der Senat sich dazu verstände, mit einer VecsceFenegg der oben bezeichneten Art zusammenzuwirken beide sind nich eben sehr wahrscheinlich, doch unmöglich sind -sie auch nicht. Auf alle Fälle würde für die Eventualität eines Staatsstreichs die Armee von entscheidender Bedeutung sein, es begreift sich daraus die Wichtigkeit, welche beiderseits den militairischen Conventionen beigelegt wird, und der Eifer, mit dem sie betrieben werden. Eine republikanische Versammlung hat in den letzten Tagen in Syracuse (New⸗Yorbh stattgefun⸗ den und eine größere derselben Richtung wird als Gegen⸗ Demonstration gegen die von Cleveland in Pittsburg vor⸗ bereitet. General Grant, um seine Betheiligung oder Sanc⸗ tionirung derselben angegangen, hat beides abgeschlagen, da er

sich nicht mit Politik befassen könne. Eben so wenig hat Grant

jedoch der konservativen Convention in Cleveland seine Billig⸗ keit ertheilt, ja, er soll dem Vorsitzenden derselben, General Gordon Granger, deutlich zu verstehen gegeben haben, daß er seine oder jedes anderen im aktiven Dienste befindlichen Of⸗ fiziers Betheiligung an derartigen Demonstrationen für ganz unpassend halte. Ueberhaupt geht des Ober⸗Generals Bestreben

Times schreibt darüber: »Nach dem Gesetze be⸗

sichtlich dahin alle Berichte über sein Verhalten während der Rundreise mit dem Präsidenten bestätigen das in jeder Weise sich von dem Parteigetriebe frei zu erhalten.

Die dem Präsidenten nachreisenden »südlichen Loyalen« von der Philadelphischen Convention sind bis Cleveland gekommen. Ex⸗Gouverneur Jack Hamilton von Texas und »Pastor⸗ Brownlow hielten daselbst Reden an das Volk. Ersterer er⸗

klärte, der Präsident müsse in Anklagestand versetzt werden, wenngleich zu erwarten stehe, daß er sich dem mit Hülfe seiner

Anhänger mit Gewalt widersetzen werde. Der Gouverneur von Tennessee griff den Präsidenten in der gewohnten Weise an.

Wie er gegen Rebellen mit Jefferson Davis an der Spitze ge⸗ kämpft habe, so werde er gegen Rebellen mit Andrew Johnson

an der Spitze kämpfen. Noch heftiger sprach Richter Sherwood gegen den Präsidenten. Derselbe müsse durchaus des Landes⸗ verrathes angeklagt werden und im Widersetzungsfalle müsse man alle, die ihm beiständen, hängen. Sollte es Johnson auch gelingen, Grant, Sherman, Sheridan zu korrumpiren, das alles solle ihm nichts helfen, das Volk des Nordens würde wenn es ihm auch das Leben schenkte, ihm höchstens sein altes Bügel⸗

eisen lassen.

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aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Wien, Freitag, 5. Oktober, Abends. Einer Mittheilung

der »Neuen freien Presse« zufolge hat die Abgeordnetenkonferenz

gestern resolvirt, daß die sofortige Einberufung des Reichsrathes

das einzige legale und wirksame Mittel zur Lösung der Ver⸗ fassungswirren sei.

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ens. Das »Wiener

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ober, Morg

Wien, Sonnabend, 6. Okt

Journal« registrirt den Friedensschluß mit Italien als eine

durchaus erfreuliche Thatsache. »Unser aufrichtiger Wunsch, sagt das offiziöse Organ, ist dahinggerichtet, daß die Bitterkeit aus den Herzen unserer ehemaligen Gegner schwinde und daß sie erkennen mögen, wie sehr es in ihrem wohlverstandenen Interesse liegt, mit Oesterreich gute Nachbarschaft zu pflegen. Durch die Räumung Venetiens und die Anerkennung des Königreichs Italien vollzieht Oesterreich zwei große That⸗ sachen, bei welchen es keinen Hintergedanken hegt. Die europäische Mission Oesterreichs hat sich vom Süden abgewendet. Wir halten die weltgeschichtliche Aera der deutschen Kämpfe auf italienischer Erde gerng für abge⸗ schlossen. Italien kann den Frieden zur Kräftigung seiner in— neren Zustände, so wie zur Anbahnung inniger Verkehrs⸗ beziehungen zu Oesterreich benutzen.«

London, 6. Oktober, Vormitt. Nachrichten aus Mexiko melden, der Kaiser Maximilian habe in einer Rede erklärt,

er werde Mexiko nicht verlassen.

Paris, Sonnabend, 6. Oktober. Der heutige »Moniteur⸗« enthält ein Dekret vom 2. Oktober, durch welches in Anbetracht der Abnahme der Viehseuche die Einfuhr aller nicht wieder⸗ käuenden Thiere aus England, Holland und Belgien ge⸗ stattet wird. 8 1X“

St. Peters bur g, Freitag, 5. Oktober, gerüchtweise verlautet, ist in einer heute stattgehabten Sitzung des Ministerrathes einz weittragender Vorschlag des Finanz⸗

ministers zur Finanzreform diskutirtz; worden. Derselbe soll außerordentliche Ersparnisse im Budget, eine energische Belebung

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der Industrie und eine Erweiterung der Eisenbahnbauten, aber

keine Veränderung des Tarifs umfassen.

7Mrgs. Brüssel.... 340,4] 12,9

Nachmittags. Wie

velegraphische Witterungsberiechte.

Baro- Tempe- meter. ratur. Paris. Réau- V Linien. mur.

Allgemeine Himmels- 8 ansicht.

Beobachtungszeit.

Stunde V Ort.

AäAäuzwirntige 8tastioenen. 6. Oktober. vW“ N., stil. bbedeckt, neblig. 342,5 2,7 heiter. . swolkig. bewölkt.

Helsingfors Petersburg. 342, 8 3, 8 Riga 340,9 Moskau. 336,9 e“ Stockholm. 342,7 WSW., schw.

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Abend SSW.

b Nordlicht. Min. 3,2. bewölkt.

Skudesnäs. 9,7 NW., schwach. Hernösand. 4,1 Winadstille. [fast heiter.

Christians.. 9,8 [S., schwach. bedeckt. is ehe Stationen

6. Oktober. 1 N0., s. schw. wolkig. SO., s. schw. wolkig. 080., schwach. bedeckt. S0., schw. heiter. Windstille. iter. Stettin. 0., mässig. Berlin.. N0., schw. Posen NNO., s. schw. Münster... NO., schw. Torgau. NO., schwach. Breslau.. O., schwach. 1 Cöln S0O., schwach. trü Ratibor... N., lebhaft. N0., schwach.

Cöslin

bedeckt. Gestern

schwach, schw.

Königliche Schauspiele. 8 Sonntag, 7. Oktober. Im Opernhause. (157. Vorstellung).

Fuc und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und

Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. An⸗ fan 7 Uhr.

1I1““

Im Schauspielhause. (176. Abonnements⸗Vorstellung.) Und. Lustspiel in 4 Akten von Otto Girnde. Mittel⸗Preise. 588 48

Montag, 8. Oktober. Im Opernhause. (158. Vorstellung). Zosephe in Egypten. Musikalisches Drama in 3 Abtheilungen nach Alexander Duval. Musik von Meéhul. Hr. Niemann: Joseph, als zweites Debüt. Hierauf: Tanz⸗Divertissement.

Mittel⸗Preise. 4

„Im Schauspielhause. (177. Abonnements⸗Vorstellung). Die Räuber. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Mittel⸗Preise.

Dienstag, 9. Oktober. Im Opernhause. (159. Vorstellung). Margarethe. Oper in 5 Abtheilungen. Musik von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. Mar he: Fr. Harriers⸗Wippern. Faust: Hr. Woworsky. h“

Miktel Preise. ig vggx

Im Schauspielhause. (178. Abonnements⸗Vorstellung. Und. Lustspiel in 4 Akten von Otto Girndt. Mittel⸗Preise. 8

8 8.

8 8—

Konkurse, Subhastationen, Vorladungen u. dergl.

[3658] ““ In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Harms hier werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 26. Okto⸗ ber cr. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzu⸗ melden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Vestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 24. November d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrr. Kreisgerichts⸗Rath Heßner, im Verhand⸗ lungs⸗Zimmer Nr. 10 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Ab⸗ haltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. ““ Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevpollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Schüler, Dickmann, Romahn und v. Forckenbeck zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1 Elbing, den 17. September 1866.

e Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. 8 [3644] Konkurs⸗Eröffnung.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation zu Groß⸗Salze, den 4. Oktober 1866, Vormittags 11 ¼ Uhr.

Ueber den Nachlaß des am 22. August 1866 zu Frohse verstorbenen Dampfmühlenbesitzers Carl Steinhagen zu Schoenebeck ist der gemeine Konkurs eröffnet. .

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Hentrich zu Groß⸗Salze bestellt. Die Gläubiger des Erblassers werden aufgefordert, in dem

auf den 18. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. II., vor dem Kom nn Kreisrichter Müller, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Erblasser etwas an Geld, Papieren

oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an 8 zu ver⸗

abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Pes der Gegenstände bis zum 15. November 1866 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen 88

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8 1 111 I“ I1““ Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konku masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Erblassers haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstüͤcken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Mass⸗ Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 15. November 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Facden der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten D

Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven erwaltungspersonals auf den 27. November, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. II., vor dem genann⸗ ten Kommissar, Kreisrichter Müller, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Justiz⸗Rath Ribbentrop zu Groß⸗Salze und Nechtsanwalt Reinecke zu Schoenebeck zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[3646] Aufforderung der Konkursgläubiger

nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse über das Privatvermögen der Eheleute Bernard

Caspar Rubens und Elise, gebornen Bornemann, zu Borghorst ist

zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine

zweite Frist

bis zum 3. Novemberc. einschließlich festgesetzt worden. 1 8 1 Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sehn oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge⸗ achten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 18. August curr. bis zum Ablauf der zweiten Frist angernefen Forderungen ist auf den 29. November c., Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗ Rath Geißler, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde⸗ rungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schrfftlic einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗