1866 / 244 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kriegs⸗Ministeruum.

Zur Beseitigung mehrfach lautgewordener Zweifel sehen wir Uns veranlaßt, hierdurch bekannt zu machen, daß Mann⸗ schaften der Ersatz⸗Reserve nur in Kriegszeiten ausgehoben werden. Es bleiben daher auch diejenigen jungen Leute dieser Kategorie, welche bei dem diesjährigen zweiten Ersatz⸗ Geschäft zur Einstellung designirt worden sind, während des Friedens vom Militairdienst befreit. 8

Der Kriegs⸗Minister. Der Minister des Innern.

Im Auftrage: Im Auftrage:

1.“ 8 b““

8. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Dem Wachtmeister Harm von der Land⸗ wehr⸗Besatzungs⸗Escadron des Westfälischen Dragoner⸗Regi⸗ ments Nr. 7 die Erlaubniß zur Anlegung der von des Herzogs von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Hoheit ihm verliehenen, dem Her⸗ zoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausorden affiliirten Verdienst⸗ Medaille in Silber zu ertheilen.

Preußen. Babelsberg, 6. Oktober. der König nahmen gestern die Orden des verstorbenen Gene⸗ rals der Infanterie von Schack aus den Händen der Schwieger⸗ söhne desselben, der Obersten Krug von Nidda und von Dit⸗ furth entgegen.

Nachmittags begaben Se. Majestät Allerhöchst Sich nach Ber⸗ lin und kehrten Abends nach Schloß Babelsberg zurück. Heut vaah Allerhöchstdieselben die Vorträge der beiden Kabinette und des Unter⸗Staatssecretairs von Thile entgegen.

7. Oktober. Se. Majestät der König begaben Aller⸗ zöchst Sich am gestrigen Tage, nachdem die Vorträge auf Schloß Babelsberg stattgehabt hatten, um 4 Uhr zum Diner nach Sanssouci zu Ihrer Majestält der Königin Wittwe. Nach dem Diner statteten Se. Majestät den Kronprinzlichen Herrschaften im Neuen Palais einen Besuch ab, kehrten nach Schloß Babelsberg zurück und brachten den Abend bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzeß Carl in Schloß Glinike zu.

Berlin, 7. Oktober. Se. Majjestät der König empfin⸗ en heute im Palais zu Berlin die Vorträge des Unter⸗Staats⸗

ecretairs von Thile, des Wirklichen Geheimen Raths von Savigny und des Generals von Tresckow, und ertheilten

Audienzen an den Unter⸗Staatssecretair im Marine⸗Ministe⸗

rium der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Herrn Fox, den Ober⸗Bürgermeister Mueller aus Frankfurt a. M., den Gesandten in Rom von Arnim, den Grafen Linden, früheren württembergischen Gesandten, und den Major von Erkert vom 2. Garde⸗Regiment zu Fuß.

Um 5 Uhr Nachmittags begaben Sich Se. Majestät der Kön ig mittelst Extrazuges nach dem Jagdschloß Hubertus⸗ stock, wo Allerhöchstdieselben bis übermorgen zu verweilen ge⸗ denken. Im Gefolge Sr. Majestät befinden sich der Flügel⸗ Adjutant Graf Lehndorff und der Leibarzt des Königs, General⸗ Arzt Dr. von Lauer. Hannover, 6. Oktober. Auf Allerhöchsten Befehl, so be⸗ richtet die »N. H. Z.«, versammelten sich heute Morgens 11 Uhr dahier im Empfangssaal des Königlichen Schlosses die höheren Beamten, die Vertreter des Magistrats, so wie der Bürger⸗ schaft und die Geistlichkeit der Stadt, mit Einschluß des Rab⸗ biners, um der Feierlichkeit der Einverleibung Hanno⸗ vers in Preußen beizuwohnen. Kurz nach 11 Uhr traten der General⸗Gouperneur, General⸗Lieutenant von Voigts⸗ Rhetz, und der Civil⸗Gouverneur, Landrath Frhr. von Har⸗

denberg, Ersterer umgeben von der hier anwesenden Genera⸗

lität, so wie anderen höheren Offizieren, Letzterer in Be⸗ gleitung der ihm beigegebenen Herren, in den Saal, wo der General⸗Gouverneur zunächst mit einigen Worten den Zweck seines Erscheinens aussprach, worauf der Major im General⸗ stabe, Graf Waldersee, während auf dem Waterlooplatz die Kanonen zu donnern und die Glocken der Stadtkirchen zu läuten begannen, zuerst das Einverleibungspatent und sodann

die Königliche Proklamation verlas. Daran schloß sich eine

le. Majestät

8

kurze Ansprache des General⸗Gouverneurs an die Versamm⸗ lung, die ungefähr folgendermaßen lautete:

Aus der Proclamation Sr. Majestät des Königs werde man vernommen haben und werde das gesammte Land ver⸗ nehmen, daß Allerhöchstderselbe seinen neuen Unterthanen das ganze Wohlwollen entgegentrage, das sein Herz erfülle. Seine Majestät versprechen Aufrechterhaltung der berechtigten Eigen⸗ thümlichkeiten des Landes in Gesetzen und Einrichtungen und Belassung der treuen, jetzt unter sein Scepter tretenden Beam⸗ ten in ihren Rechten und Kompetenzen. Der König ehre die bei dem Regierungswechsel hervortretenden Gefühle des Volkes und gebe sich der zuversichtlichen Hoffnung hin, die Zukunft werde ihm mit dem Danke des Volkes dieselben Gefühle zu— wenden.

Große Aufgaben stehen uns bevor! so fuhr der Herr Ge— neral⸗Gouverneur hierauf fort. Lassen Sie uns, meine Herren, vereint mit unserm König und Herrn, an dieser Aufgabe ar⸗ beiten, vereint dahin streben, daß die nunmehr vollzogene Ver⸗ bindung der hannoverschen Lande mit der preußischen Monarchie beiden zum Segen gereiche, und daß dieselbe nicht allein unserm engeren Vaterlande zu Gute kommen, sondern daß das ganze deutsche Vaterland dadurch den großen Zielen entgegengeführt werde, die so lange die Sehnsucht Aller waren, die bis jetzt aber an der Krankheit eines engherzigen Partikularismus scheiterten.

Wenn Deutschland sich in neuer Blüthe und Kraft ver⸗ jünge, so schloß die Ansprache des Vertreters Sr. Majestät, dann würden die Hoffnungen des Königs erfüllt sein. »In diesem Bewußtsein vereinigen wir uns zu dem Rufe: Se. Majestät der König Wilhelm der Erste, der diesen neuen Bau mit

fester Hand gefügt hat zum Segen seiner Lande und Völker Und wieder hoch!« 18

er lebe hoch! Und nochmals hoch!

Nachdem die Versammlung dieser Aufforderung entsprochen, schloß die Feierlichkeit damit, daß der General⸗Gouverneur die Einverleibung Hannovers in Preußen »für hiermit vollzogen⸗« erklärte. Die Herren Gouverneure und ihre Begleitung zogen sich zurück und die versammelten Beamten und Geistlichen ver⸗ ließen das Schloß.

Als militairischer Theil der Feierlichkeit folgte sodann nach 11 ½ Uhr eine Parade der Garnison auf dem Waterlooplatze, wobei wieder die Kanonen donnerten und die Truppen mit fliegenden Fahnen an dem General⸗Gouverneur vorüber defi⸗ lirten. Sämmtliche öffentliche Gebäude der Stadt flaggten in Schwarz und Weiß, den neuen Landesfarben.

Sachsen. Dresden, 7. Oktober. Das »Dr. J.« ent⸗ hält in seinem amtlichen Theile folgende Bekanntmachungen:

»Da gegen meine Verordnung vom 1. d. M., die Uebertragung der Einquartierungslast auf die Grundstücksbesitzer betreffend, von einigen Stadträthen auf Grund ihrer ortsstatutarischen Bestimmun⸗ gen Einwendungen gemacht worden sind, so bestimme ich hierdurch, daß, wie sich eigentlich von selbst versteht, sämmtliche Ortsstatuten, soweit sie obiger Verordnung entgegenlaufende Bestimmungen enthal⸗ ten, für die Dauer der preußischen Occupation des Königreichs Sachsen hiermit außer Gültigkeit treten.

Der General⸗Gouverneur. In Vertretung. v. Tümpling, Ge⸗

neral⸗Lieutenant und Divisions⸗Commandeur.« „Der Königlichen Landes⸗Kommission ist von dem Königl. preußischen General⸗Gouvernement der sächsischen Lande nachstehende von demselben an die Königlich preußischen Mili⸗ tairbehörden erlassene Verfügung mitgetheilt worden:

»Es scheint, als ob neuerdings von der sächsischen Armee aus Beurlaubungen von Offizieren und Mannschaften in die Hei⸗ math stattfinden. Wo dergleichen Beurlaubte (gleichviel ob in einem Reserve⸗ ꝛc. Verhältniß oder vorübergehend) angetroffen werden, sind zu arretiren und Vernehmungs⸗Protokolle direkt hier einzu⸗ enden.

Sollten ferner vollkommene Entlassungen aus der sächsischen Armee neuerdings stattfinden, so würde selbst mit den so Entlassenen in gleicher Weise zu verfahren sein. Die eventuelle Wiederfreilassung wird erst von hier verfügt werden. Verwechselungen mit Reconvales⸗ eirten, auf Wort entlassenen Gefangenen, oder Mannschaften der

Straf⸗Wacht⸗Kommandos sind zu vermeiden. Die nachbenannten

anlassen. Dresden, den 3. Oktober 1866. 88 Der General-⸗Gouverneur. Lieutenant und Divisions⸗Commandeur.

Niach mit dem Königlich preußischen General⸗Gouvernement deshalb gepflogener Vernehmung, verordnet daher die Königl. Landeskommission, daß alle ffiziere und andere Militair⸗ personen der Königlich sächsischen Armee, welche aus Gesund⸗ heitsrücksichten oder anderen Gründen nach Sachsen beurlaubt sind, sich bei der Königlichen Landeskommission und an den Orten, in welchen Königlich preußische Garnison steht, bei dem Kommandanten derselben anzumelden haben. Diejenigen, welche sich außerhalb Dresden befinden, haben ihre Anmeldung bei der Königlichen Landeskommission schriftlich einzureichen.

An die Herausgeber von Zeitschriften der in §. 21 des

Behörden wollen die weitere Mittheilung an alle Truppentheile ver⸗

8

J. V. gez. von Tümpling, General⸗

1000 Piaster.

Preßgesetzes vom 14. März 1851 gedachten Art ergeht hierdurch Verordnung, die vorstehende Bekanntmachung unverweilt in ihren Blättern zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 5ten Iktober 1866. Königliche Landeskommission.

Hessen. Darmstadt, 5. Oktober. (Fr. J.) Kriegs⸗ Minister von Wachter und Oberstlieutenant Mootz vom Ge⸗

neralstab nahmen in der vorigen Woche die Gefechtsfelder von

Laufach, Frohnhofen, Weiberhöfen u. s. w. in Augenschein, um der zur Begutachtung der Dispositionen zu den bei jenen Orten stattgefundenen unglücklichen Unternehmungen niedergesetzten militairischen Kommission die erforderlichen Aufschlüsse über die Terrainverhältnisse zu liefern.

Württemberg. Stuttgart, 5. Oktober. Heute starb dahier, 74 Jahre alt, der Staatsminister, General der Infan⸗ terie, Moritz von Miller.

6. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer wurde beschlossen, zur Deckung der Kriegskosten 2 Millionen aus den Ueberschüssen, 6 Millionen durch eine Anleihe aufzubringen.

Oesterreich. Wien, 5. Oktober. Der Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers von Ischl wird Montag entgegen⸗ gesehen.

Der neuernannte Geschäftsträger der Schweizer Eid⸗ genossenschaft Herr von Tschudy hat heute dem Minister des Aeußern, Grafen Mensdorff, seine Kreditive überreicht.

Frankreich. Paris, 5. Oktober. Man liest im »Mo⸗

niteur«: »Mehrere Journale zeigen an, daß der Kaiser und

die Kaiserin sich nach Pampeluna in Spanien begeben sollten.

Diese Nachricht ist unrichtig.

Die Seine ist in sehr rascher Abnahme begriffen. Das

Wasser steht noch 4 Meter 30 Centimeter über dem Pegel und

nimmt bereits seine gewöhnliche, grüne Farbe wieder an.

Der Marquis de Moustier hat dem diplomatischen Corps durch Rundschreiben vom 2. seine Uebernahme des Portefeuilles fürs Auswärtige angezeigt. Seine Haltung in der orientalischen Frage wird durch sein Auftreten gegen die Griechen in Stambul bezeichnet. Diese schickten ihm bekanntlich kurz vor der Abreise eine Deputation, die ihm die Zukunft von Hellas ans Herz legte. Moustier antwortete: »Frankreich werde sich die mora⸗ lische und intellectuelle Entwicklung der hellenischen Nation zu Herzen nehmen, aber Aufstände gegen die Pforte nicht Unterstützen.«

Der »Moniteur« bringt ein Dekret, worin die Abnahme der Viehseuche in Frankreich bestätigt und die Einfuhr von Vieh aus England, Holland und Belgien nach Frankreich von Neuem gestattet wird. Auf Antrag des Ministers des Innern hat der Kaiser eine besondere, aus Senatoren, Deputirten und hohen Verwaltungs⸗ Beamten gebildete Kommission ernannt, welche, mit Zuziehung einiger Auditoren des Staatsrathes, die Vertheilung der für die Opfer der Ueberschwemmung eingehenden Gelder vorzuneh⸗ men haben wird. Herr de Forcade de la Roquette ist Präsi⸗ dent dieser Kommission. Die heute im »Moniteur« veröffent⸗ lichten Beiträge, worunter 50,000 Fr. von der Bank, 18,000 Fr. vom Syndikat der Börsensensale und 6000 Fr. von der hiesigen Omnibus⸗Gesellschaft, erhöhen die bis jetzt eingegange⸗

Spanien. Wie dem »Moniteur« aus Madrid vom 2. Oktober gemeldet wird, ist am 29. September in Form eines Königlichen Dekretes ein Gesetz über Einschränkung, resp. Ab⸗ schaffung der Sklaverei promulgirt worden, wiewohl das⸗ selbe nicht auf dem verfassungsmäßigen Wege zu Stande gekom⸗ men. Es hatte sich nämlich herausgestellt, daß bei der Ab⸗ stimmung über den Entwurf die gesetzmäßige Anzahl von Deputirten nicht vorhanden war. Obgleich aus diesem Grunde noch nicht rechtsgültig, wurde das Gesetz dennoch »in Gemäßheit der vom Kolonieen⸗Minister entwickelten Gründe und mit Zustimmung des⸗ Ministerraths⸗« publizirt, da man, dem Drangen der öffentlichen Meinung gegenüber,

nicht bis zu dem Zusammentritte der nächsten Cortes damit

warten zu dürfen glaubte. Auch zweifelt die Regierung, wie sie versichert, nicht an der nachträglichen Indemnität für dieses durch die Verhältnisse gebotene verfassungswidrige Vorgehen. Die Strafen, welche über sämmtliche an dem Negerhandel direkt oder indirekt Betheiligten verhängt werden, sind sehr streng. Wer

sich der Durchsuͤchung eines Negerschiffes widersetzt oder durch

Mißhandlung der Neger an Bord des Schiffes ihren Tod ver⸗ ursacht, wird, wenn er Capitain, Steuermann, Supercargo ist, mit dem Tode bestraft. Die Matrosen, Rheder von Regerschiffen, so wie alle, welche Negerladungen in Empfang nehmen, für diesen Handel Kapital einschießen ꝛc., werden zur Zwangsarbeit ver⸗ urtheilt. Die Negerschiffe werden konfiszirt und deren Eigen⸗ thümer zahlen für jeden an Bord vorgefundenen Schwarzen

5 ee]

Vergehen sich Beamte gegen dieses Gesetz, so wer⸗ 8 111614141“ 8 is

3493

den sie stets zum Maximum der Strafe verurtheilt. Das Ge— setz ist also vollständig dem über diese Materie in Frankreich und England längst üblichen nachgebildet. Am 15. März 1862, wo die letzte Zählung stattfand, betrug die Sklavenbevölkerung der Insel Cuba im Ganzen 603,000 Köpfe. —— Die Königin hat durch Dekret die Cortes⸗Session ge⸗ schlossen. Auf die Wiederherstellung der Ruhe drückt der Gene⸗ ral⸗Capitain von Neucastilien sein Siegel in einem Schreiben an den Civil⸗Gouverneur der Hauptstadt, welchem er für sein energisches Auftreten dadurch dankt, daß er ihn zu verdoppelter Wachsamkeit und Strenge auffordert. Keine Rücksicht solle auf Rang, Antecedentien oder Verbindungen genommen werden; je höher die Stellung des Frevlers, um so schärfer müsse die Strafe sein. Solches sei der Wille der Königin und der Re⸗

Italien. Turin, 6. Oktober. (W. T. B.) Morgen wird der Friedensvertrag mit Oesterreich vom Könige rati⸗ fizirt und dann mit 35 Millionen Gulden Schatzbons nach Wie zurückgesandt werden.

8 8

Auf Sicilien ist der Aufstand noch keineswegs beseitigt; die Banden wurden aus Palermo zwar vertrieben, doch das Die Regierung

Innere der Insel steht noch in voller Anarchie. hat jetzt 35,000 Mann auf Steilien. Der Friede mit Oesterreich hat auch die Aufhebung de Sequesters auf den Privatbesitzungen der vertriebenen Fuürster zur Folge gehabt.

In dem Momente, wo die Oesterreicher die Herrschaft in Venetien aufgeben, hat das Elend in der Lagunenstadt in allen Schichten der Bevölkerung eine solche Höhe erreicht, daß um mit der »France« zu reden, ⸗zwanzig Tausend Bettler gegenwärtig die Plätze und Zugänge zu den Monumenten be⸗ lagern.« 8 e

Griechenland. Aus Syra wird der »Tr. Ztg.“ meldet, daß die Blokade der Insel Creta vom 25. Sep tember an begonnen habe. Die Häfen von Rettimo, Candia Canna, Suda und Spinalongo werden jedoch der Schifffahr wie bisher zugänglich sein. Schiffe, die an andern Orten lan den, werden durch die türkischen Kreuzer aufgebracht, welch letztere zugleich das Recht der Durchsuchung der in den Ge wässern überhaupt eingetroffenen Schiffe haben

Turket. Konstantinopel, 6. Oktober. (W. T. B.) Die Majorität des Ministeriums ist für den Abbruch der diploma⸗ tischen Beziehungen mit Griechenland, der Großvezier und Ali Pascha sind dagegen. Wegen Thessalien und Epirus herr⸗ schen Befürchtungen. Die Bewegung in Kandia nimmt zu. In Alexandrien und in Hedjas herrscht die Cholera.

Rußland und Polen. Von der polnischen Grenze, 4. Oktober. (Osts. Ztg.) Vom Einrichtungs⸗Comité ist in einer seiner letzten Sitzungen die Aufhebung des Gregorianischen und die Einführung des alten Julianischen Kalenders für die amt⸗ lichen Geschäftskreise im Koͤnigreich Polen beschlossen. Zugleich wurde beschlossen, den Beamten ihre nächste Gehaltsrate nur bis zum 13. Oktober (d. h. bis zum 1. Oktober alten Styls)

8 8 ““ . 86 1

8 8

und von da ab regelmäf

E“ 1 ü

Schweden und Norwegen. Ueber die gewählten Mitglieder zur ersten Kammer bringt „Göteborg8 H. och Sj. T.« folgende Notizen: Die Zahl der adeligen Mitglieder ist 77, die der nichtadeligen 48, zusammen 125. Davon sind 38 Civilbeamte, 9 Militairbeamte und sechs Geistliche. 43 Hofbesitzer, 20 Gutsbesitzer, 6 Grossiere und drei Particuliers. ““ Almerika. New⸗York, 25. September. (per China.) Der »New⸗York Herald« will wissen, daß der Kriegsminister Stanton und General Grant in den Präsidenten gedrungen, den Südstaaten die Annahme des vom Kongreß vorgelegten Verfassungs⸗Amendements zu empfehlen, als das einzige Mittel, diesen die Zulassung zur National⸗Vertretung zu erwirken und sich selber vor einer Anklage zu bewahren. Präsident Johnson habe darauf erwiedert, daß persönliche Rücksichten ihn weder einzuschüchtern, noch auch nur zu be⸗ einflussen vermöchten. Er halte seine Politik für die rechte, werde sie aber sofort aufgeben, sobald er sich überzeugen könne, daß die Landesinteressen dies erheischten. Auch die »New⸗York⸗ Times« befürwortet jetzt die Annahme des Verfassungs⸗Amen⸗ dements durch den Suͤden. Wendell Phillips, der eifrigste Anwalt völliger Gleichstellung der Neger mit den Weißen, hat eine Wahl zum Kongresse abgelehnt; er war in Boston als Kandidat aufgestellt worden. Durch die Wahl eines radikalen Senators in New⸗Jersey stellt sich das Verhältniß der Radika⸗ len zu den Konservativen im Kongreß⸗Senate wie 37:15, 1““

8