feinen Handtüchern,
die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern
einstweiligen Verwalters abzugeben. ““
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen“ in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm Etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 5. November d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 5. November d. J. einschließlich 8 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur rüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven erwaltungspersonals Naauf den 19. November d. J., Vormittags 10 ½ Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem Kommissar, Gerichts⸗Assessor Buchholz, zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Planck und Fromme und Justizrath Herrmann hier, so wie Rechtsanwalt Richter zu Osterburg zu Sachwaltern vorgeschlagen. [3650]
Alle Diejenigen, welche an die drei verloren gegangenen Talons der Prioritäts⸗Obligationen der Mecklenburg'schen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, Serie II., Lit. A., Nr. 425 und 426, und Serie I., Lit. A., Nr. 203, aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen ge⸗ songes sein möchten, sind zu deren Anmeldung und Verifizirung zu dem
b auf ven 11 EeE. 8 angesetzten Liquidationstermine, unter dem peremtorischen Nachtheile des Ausschlusses ihrer Ansprüche, und daß die beregten Talons für er⸗ loschen erklärt werden, auf Antrag des Kirchen⸗Secretairs, Geheimen Kanzlei⸗Raths Burmeister zu Güstrow, Namens der St. Johannis⸗ Kirche zu Malchin, durch das in den hiesigen öffentlichen Blättern ab⸗ gedruckte Proklam vor hiesige Großherzogliche Justiz⸗Kanzlei geladen worden. ““
Schwerin, den 26. September 1866. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛec.
[3775]. Belaaiemnrmachung. Die Lieferung von: 2a2) circa 15,000 Stück Reisbesen, b) »„ 2,800 » Haarbesen, 700 » Schrubbern, » Borstwischen, »„ Rauhköpfen, „ Eßnäpfen » Waschbeckenz von Fayence, 32 Wasserkrügen, » Waschbecken 3800 » Spucknäpfen. 1,800 Klaftern Kiehn “ ) dem erforderlichen Bedarf an neuen Roßhaaren, und ferner g) die Anfertigung von Polsterarbeiten an den Haarmatratzen und h) die Lieferung und Anfuhr des Streusandes und die An⸗ „fuhr des neuen Lagerstrohes, pro 1867 für die hiesigen und Charlottenburger Garnison⸗ und Laza⸗ reth⸗ 2c. Anstalten sollen im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen, so wie die Proben für die Utensilien sind in un⸗ serem Geschäftslokale — Klosterstraße 76 — einzusehen und schriftliche Offerten mit entsprechender Aufschrift bis zum Sonnabend, den 20. d. M., Vormittags 10 Uhr, daselbst einzureichen. — v “ Berlin, den 11. Oktober 1866. “ . Königliche Garnison⸗Verwaltung. 187091 PeEinmgbhung. 1 6 ie Lieferung von leinenen, wollenen und baumwollenen Gegen⸗ ständen für den Garnison⸗ und Lazareth⸗Haushalt unseres Geschäfts⸗ bereichs pro 1867, bestehend in: 19 feinen Bettlaken, 1390 ordinairen » 150 wollenen Decken, 15 feinen weißen Deckenbezügen, 112 ordinairen weißen ʒʒ 257 » blaubunten » 20 feinen weißen Kopfkissenbezügen, 133 ordinairen weißen „ LL Z8“
von Steingut,
1“
““
grdineireee .68 Kopfpolstersäcken, Strohsäcken, 8* Matratzenhülsen, gefütterten Krankenröcken, einfachen „
8 8 5
gefütterten Krankenhosen,
einfachen Krankenhosen,
soll im Wege der Submission unter den in unserem Geschäftslokale, Papenstraße 8a., so wie in den Geschäfts⸗Zimmern der Königlichen Lazareth⸗Kommission zu Spandau und Frankfurt a. O. einzusehenden Bedingungen und nach den bei der erstgedachten Lazareth⸗Kommission bei uns ausgelegten Normal-Proben in Entreprise gegeben werden.
Die bis zum 20. d. M. früh portofrei einzusendenden, auf der Adresse mit »Submission auf Lieferung der Kasernen⸗ und Lazareth⸗ Wäsche⸗Gegenstände« zu bezeichnenden Offerten werden am 20. d. M., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Beerlin, den 10. Oktober 1866. cönigliche Intendantur 3. Armee⸗Corps.
Krüger. * 1 [3628] - IV
Der bis zum 1. August 1867 einzuliefernde Bedarf an Wäsche⸗ c Gegenständen für die Garnison⸗Anstalten und Lazarethe des 6. Armee⸗ Corps pro 1867 und zwar: .“
1 wollene Decken, feine Deckenbezüge, feine Bettlaken, 9 feine Kissenbezüge, feine Handtücher, ordinaire bunte Deckenbezüge, ordinaire weiße Deckenbezüge, 3356 ordinaire Bettlaken, 8 2321 ordinaire bunte Kissenbezüge, 180 ordinaire weiße Kisgenbezuüge⸗ 8785 ordinaire Handtücher, 1382 Leibstrohsäcke, 350 Leibmatratzenhülsen, 821 Kopfpolstersäcke, gewöhnliche Krankenröcke, Krankenröcke mit Parchentfutter, gewöhnliche Krankenhosen, Krankenhosen mit Parchentfutter, Hemden, “ Paar wollene Socken, ) Paar bauwollene Socken, . 20 baumwollene Halstücher, 8 soll im Wege der Submission sicher gestellt werden, zu welchem Be⸗ huf ein Termin auf S .d‚dden 20. Oktober d. J., fruͤh 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal anberaumt worden ist. 1— “ eS clten aesfort, sdenineß sind bei uns, die Fihr der hiesigen Königlichen Garnison⸗Verwaltung ein⸗
Lieferungslustige wollen bis zu gedachtem
versiegelt und portofrei unter der Aufschrift:
Submission auf Wäsche⸗Lieferung an uns einsenden und darin angeben, daß sie von den Bedingungen Kenntniß genommen haben. Brreslau, den 3. Oktober 1866. “ Königliche Intendantur 6. Armee⸗Corps.
Termine ihre Offerten
[3680]1 8 1 8 ü an nt v chung. Die Lieferung folgender für die Garnison⸗ und Lazareth⸗ 2 pro 1867 erforderlichen Gegelistände, als: äfrtseh Fäcalten 960 wollene Decken, 86 42 weißleinene feine Deckenbezüge, 54 do. do. Kopfpolsterbezüge, 70 . do. Bettlaken, 120 do. Handtücher, 18 2000 blau und weiß gewürfelte ordinaire Deckenüberzüge, 150 weiße ordinaire Deckenüberzüge, 2800 blau und weiß gewürfelte ordinaire Kopfpolsterbezüge, 200 weiße ordinaire Kopfpolsterbezüge, 3850 weißleinene ordinaire Bettlakee, 8000 do. do. Handtücher, 8 1490 grauleinene Leibstrohsäcke, 1275 do. Kopfmatratzensäcke, 900 weißleinene Hemden, 100 Krankenhosen mit Futter, 500 do. ohne Futter, 30 Krankenröcke Nr. 1 mit Barchendfutter, 120 do. do. ohne do. 90 do. Nr. 2 mit do. — IO b. do. ohne 11, 300 Paar wollene gestrickte Socken, 600 do. baumwollene do. “ 200 Ellen %¾ breite graue Leinewand zu Matratzenhülsen, ge der öffentli Submissi den Mi 1 verdungen werden. hen Submission an den Mindestfordernden 8 Die Lieferungs⸗Bedingungen, so wie die Normal⸗Proben sind bei den Königlichen Garnison⸗Verwaltungen zu Münster, Düsseldorf und
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Bielefeld sowie bei den Königlichen Belagerungs⸗Lazareth⸗Depots zu Wesel und Minden zu ersehen, und wird noch besonders auf den §1 der Bedingungen aufmerksam gemacht, wonach in den Lieferungs⸗ Bfferten bestimmt ausgedrückt werden muß, ob und wie viele Wöschestücke für andere Armee⸗Corps zu gleichen Preisen geliefert werden können. 8 Der Submissionstermin ist auf Samstag, den 20. Oktober d. Js., Vormittags 11 Uhr, in unserem Büreau⸗Lokal anberaumt und wollen Unternehmungslustige spätestens bis zu diesem Termine ihre Anerbietungen, in welchen auch bemerkt sein muß, daß die Bedingungen eingesehen sind, versiegelt mit der Bezeichnung: 4 Submission auf Wäschelieferung pro 1867 an uns frankirt einsenden. Der Termin wird um 12 Uhr Mittags geschlossen und werd Offerten, welche nach dieser Stunde eingehen, nicht mehr berücksichtigt. Die Ablieferung der Wäsche in die betreffenden Depots muß spä⸗ testens Ende September 1867 beendigt sein. 1“ Münster, den 2. Oktober 1866.
¶13654]
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Wir beabsichtigen, die Lieferung von: 30,000 Stoßschwellen, 1 90,000 Mittelschwellen und “ die Hölzer zu 90 Weichen, “ in 6 gleiche Loose getheilt, im Wege der öffentlichen Submissi vergeben. Die der Suͤbmission zu Grunde gelegten Bedingungen liegen in unserem Central⸗Bürcau hierselbst zur Einsicht offen und können Ab⸗ drücke derselben gegen Erstattung der Kosten dort in Empfang genom⸗ men werden. Schriftliche Anerbietungen mit der Aufschrift: »Offerte zur Lieferung von Schwellen« sind bis Montag, den 22. d. M., versiegelt und portofrei bei der unterzeichneten Direction einzureichen, an welchem Tage Vormittags 11 Uhr die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden wird. Elberfeld, den 4. Oktober 1866. G Königliche Eisenbahn⸗Directiohn.
on zu
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Coupons zu den Rentenbriefen der Provinz Schlesien, Serie III. nebst Talons.
Am 1. Oktober 1866 ist der letzte der zu den Rentenbriefen der Provinz Schlesien ausgegebenen Zins⸗Coupons Serie II. fällig geworden und es ist damit der Zeitpunkt eingetreten, nach wel⸗ chem in Gemäßheit des §. 34 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 die Zins⸗Coupons Serie III. Nr. 1 bis 16 zu den gedachten Rentenbriefen auszuhändigen sind.
Auch werden jetzt, auf Grund des Gesetzes vom 14. September cr., mit den Coupons besondere Talons zu den Rentenbriefen ausge⸗ geben.
Die Inhaber von Rentenbriefen der Provinz Schlesien werden
daher aufgefordert, solche vom 5. November 1866 ab, zur Bei⸗
fügung der neuen Zins⸗Coupons, nebst Talons einzureichen und dabei
Folgendes zu beachten:
1) Die Einlieferung der Rentenbriefe zur Beifügung der neuen
Coupons nebst Talons muß in dem Zeitraum vom 5. Novem⸗
ber 1866 bis 30. März 1867 erfolgen. Für Rentenbriefe, welche innerhalb dieses Zeitraums nicht eingeliefert werden, kann die
Beifügung der Coupons nebst Talons nur erst wieder in der
Zeit vom 15. bis 30. Oktober 1867 und dann in der zweiten Hälfte der Monate April und Oktober jeden Jahres erfolgen. 2) Die Rentenbriefe 8 ohne Coupons einzusenden, da auch
der letzte Coupon der Serie II. in gewöhnlicher Weise zu reali⸗ siren bleibt.
3) Die Wiederincourssetzung der außer Cours gesetzten Rentenbriefe Behufs ihrer Einreichung zur Beifügung neuer Coupons ist nicht erforderlich.
4) Bereits ausgelooste Rentenbriefe Coupons nicht eingereicht werden, rung besonders zu bewirken.
5) Die Einlieferung der Rentenbriefe ist zu bewirken: ) wenn sie von außerhalb mit der Post erfolgt, unter
der Adresse der Königlichen Direction der Rentenbank für die Provinz Schlesien zu Breslau mit der Declaration: »Hierin Thlr. Rentenbriefe zur Beifügung neuer Zins⸗Coupons« X“ und der portofreien Rubrik: »Rentenbank⸗Angelegenheit.« b) wenn sie in Breslau selbst statt findet, in dem Lokale der Rentenbank — Alte Sandstraße Nr. 10 — an den beiden b Wochentagen Mittwoch und Sonnabend, Vormittags von 9 Uhr ab. 1
6) Die Nenlen vkiefe müssen bei der Einlieferung mit einer speziellen Nachweisung genau, je nach dem untenstehenden Schema A. und B., begleitet sein und muß die Nachweisung selbst auf einem
sondern es ist deren Realisi⸗
1 v S
dürfen zur Beifügung neuer
3629
ganzen Bogen und besonders in den Zahlen deutlich Saüehtn. werden.
Die sorgfältige Aufstellung dieser Nachweisung müssen wir
zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen.
Formulare zu diesen Nachweisungen werden von der hiesigen
Rentenbank⸗Kasse auf mündliches Nachsuchen unentgeldlich ver⸗ abreicht. Auch können die Formulare Lit. A. bei den Kreis⸗ es cssen der Provinz Schlesien in Empfang genommen werden.
Werden die Rentenbriefe mit der Post eingesandt (5a.), so hat der Einsender unter der begleitenden Nachweisung vor dem Datum und seiner Namens⸗Unterschrift zugleich eine Quittung in folgender Form:
»Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im
Gesammtbetrage von Thlr. (mit Buchstaben) mit
den Coupons Serie III. Nr. 1 bis 16 nebst Talons wird
hierdurch bescheinigt.« beizufügen, worauf innerhalb vier Wochen nach der Absendung entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons nebst Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender Behinderung dem Einsender eine Benachrichtigung hierüber mit bestimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der unterzeichneten Direction zugehen wird.
Wenn mit dem Ablauf der de Frist dem Ein⸗
sender die Rentenbriefe mit Coupons nebst Talons nicht zu⸗ gegangen sein sollten und auch eine Benachrichtigung seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der Frist nicht erfolgt ist, so hat der Einsender der unterzeichneten Direction Se. eines rekommandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen. Werden die Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank abgegeben (5b.), so ist die begleitende Nachweisung in zwei Exemplaren vorzulegen, von denen der Einliefernde das eine mit einer Empfangsbescheinigung der mit der Annahme der Rentenbriefe beauftragten beiden Beamten und zwar:
des Buchhalters Jaretzki
und des Secretairs Lndner zurückerhält. Die Wiederabholung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons nebst Talons aus dem Lokale der Rentenbank ist sodann nach Ablauf der in der Empfangshescheinigung be⸗ zeichneten Frist, und zwar gegen Rückgabe der bescheinigten Nach⸗ weisung zu bewirken. Wenn die Einsendung nach den obigen Feststellungen wesentliche Mängel an sich trägt, zu deren Beseitigung die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, oder in einer andern als in der zu 1 festgesetzten Zeit geschieht, erfolgt die Rückgabe ebenso wie die Wiedereinsendung Portopfliczg.
Auch wird ausdruücklich bemerkt, daß mit Ablauf der zur Ausreichung der neuen Coupons bestimmten Frist, 30. März 1867, der Inhaber der betreffenden Rentenbriefe das Porto für die Versendung derselben und der dazu gehörigen Coupons und Talons zu tragen hat.
Breslau, den 3. Oktober 1866. Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Schlesien.
Schema Lit. A. zu der begleitenden Nachweisung, wenn Renten⸗
briefe mit der Post eingesandt werden. (ad 7.) Nachweisung über 12 Stück Rentenbriefe der Provinz Schlesien zur Beifügung der Coupons Serie III. Nr. 1 bis 16 nebst Talons. Eingereicht von dem Oeconom Carl August Klose zu N. N. (in Städten mit Angabe der Hausnummer, auf dem Lande mit Angabe der nächsten
Poststation).
Summa für jede Klasse. Thlr.
Betrag. Thlr.
1000 1000 1000 500 500 500 100 100
187 25 1296 25 CCe8
748 1659 147 698
804
617
2 Scorhg Codo — Laufende Nr.
Summa 4770
Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe, im Gesammt⸗ betrag von Viertausend Siebenhundert und Siebzig Thalern mit den Coupons Serie III. Nr. 1 bis 16 nebst Talons wird hierdurch be⸗
1866. 8 8 dC(1(((se.
Schema Lit. B. zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe im Lokal der Rentenbank abgegeben werden. (ad 8.)