Br.
v (eeeg 1 8g.)— 50 ½ 0. amm) Prior.. — Aachen-Düsseldorfer.. do. do. do. 78 ½ Aachen-Mastrichter. . . Wo vorstehend kein Ziussatz notirt ist, Berg.-Märk. Lit. A. werden usancemässig 4 pCt. Berfin-Anhalter . Prioritäts-Oblig. Berlin-Hamburger — 158 ½ Aachen-Düsseldorfer .. Ben Pelen. n. — 206 i 205 ½ do. II. Emission. Berlin-Stettiner.. —126 125 do. III. Emission.. Breslaun -Schw.-Freib. . 136 Aachen-Mastrichter ..⸗ Brieg-Neisse ½ 98 ½ do. II. Emission.. Cöln-Mindener. — [146 l Berg.-Märkische conv.. Magdeb.-Halberstadt 193 192 de. II. Serie conv.. Magdeburg-Leipziger — 263 ½ — [do. III. S. v. Staat 3 ¼ gar. Münster-Hammer — 88 ½ do. do. Lit. B., 89 ½ 88 ½ do. IV. Serie ... Niederschles. Zweigb... 76 ⅔ do. V. Serie .. Nordbahn Fr.-Wilh... do. Düsseld.-Elberf. Pr. Oberschl. Lit. A. u. C. do. do. II. Serie..
do. it do. Dortm.-Soest. Oppein-Tarnowitzer .. do. do. II. Serie.. Rbeinische . . . . . . . ... 5 ½ Berlin-Anhalter .. .....
do. (Stamm-) Prior. — Berlin-Anhalter Rhein-Nahe Berlin-Anhalter Lit. B. Stargard-Posen Berlin-Hamburger... Thüringer Berlin-Hamb. II. Emiss.
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„Niederschl.-Märk. I. Serie 4
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Z2f Br. Gld. 1 1 — 88
Ober-Schles. Litt. A. 4 do. Litt. B. 3 ½ do. Litt. C.. do. Litt. D. 3 do. Litt. E... do. Litt. F... Rheinische..... Brsl.-Schw.-Frb. Lit. D. 4 ¼ do. vom Staat gar.. Cöln-Crefelder sdo. III. Em. v. 1858 /60 Cöln-Mindener........ 96 ¾¼ 96 9do. do. von 1862.. do. 5 — 100 l.do. do. von 1864.. do... 2 do. 4 — — do. v. Staat garantirt... do. IIlI. Em.4 — — Rhein-Nahe v. Staat gar. do. do. d ½ 94 ½ 93 ⅞ do. do. II. Em.. Z.“ 83 ⅔ 83 Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. do. V. Em. 4 V 82 ⅔, 82 do. II. Serie.. Magdeburg-Halberstadt. 4 ½ 95 ¾⅔ do. III. Serie.. do. v. 1865/ 4 ⅞ 94 Stargard-Posen........ do. Wittenbge. 3 67 ⅞ do. II. Emission. Magdeburg.-Wittenbge. 4 ½ 93 92 do. III. do. 88 1 Thüringer conv — do. II. Serie 88 8 88 ½ do. III. Serie conv. 86 ¾⅞ 86 ¼ do. IV. Serie.. .. — Wilh. (Cosel-Odbg.).. 983, 98 ¼, do. III. Emission.
Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. 4
do. Iitt. B. 4 V
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Berlin-Stettiner 4 II. Serie ,4
III. Serie 4
Staat gar. 4 4
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III. Serie.. do. IV. Serie.. Nied.-Zweigbahn Lit. C.
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8 do. IV. Emission..
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Eisenbahn-Stamm Zf Actien.
Altona-Kiel do. do. junge...
Amsterdam-Rotterdam 4
Galiz. (Carl Ludw.) ꝙ5
Ludwigshafen-Bexbach 4 8
W 1(Berl. Handels-Gesellsch.
Mr.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 2 “
Oest. frz. Südb. (Lomb.) 3 Moskau-Rjäsan (V. St. g.) 4 36 Rjäsan-Kozlow . ..
4 Galiz. (Carl Ludw.)..
Mecklenburger Oester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. ..... Westbahn (Böhm.) .. Warschau-Terespol ... Warschau-Wien
Berlin-Görlit 4 do. Stamm-Prior. 5 Ostpreuss. Sdb. St. Pr. 5
.
6 Schles. Bank-Verein .. P 5 reuss. Hyp. Vers... 5 do. Cred. B. (Henckel) 2 5 5 5
Erste Preuss. Hyp.-G.] do. Gew. Bk. (Schuster)
ndustrie-Actien. Hoerder Hüttenwerk. 5 Minerva abrik v. Eisenbahnbed. 5
ssauer Kont. Gas. 5 abr. für Holzw. (Neu-
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Berl. Pferde bahn
Prioritäts-Actien. Belg. O0 bl. J. de l'Est. 4 70 ¼ de Somb. et Meuse.. 4 70 ½ Oester. franz. Staatsbah 243 .
94½ 2 42 ½ 56
Y V 2 Br. 2f- Br.
Y V 884 Oesterr. Silb.-Anl. (1864) 58 ½ Bremer Bank 4 — Italien. Anleihe. 55 ½ Coburger Creditbank 4 Russ. Stiegl. 5. Anl.. 63 ⅔ Darmstädter Bank.... — do. do. 6. Anl., Dessauer Credit 5 do. v. Rothschild Lst. do. Landesbank. 2 do. Neue Engl. Anleihe Genfer Creditbank do. do. Geraer Bank. do. “ Gothaer Privatbank. . do. Holl. Hannoversche Bank... do. Engl... 8 Leipziger Creditbank 4 do. Präm.-Anleihe v. 64 Luxemburger Bank 4 do. Poln. Schatz-Obl. Meininger Creditbank .4 9: 2 do. do. Cert. L. A. Norddeutsche Bank. 4 Poln. Pfandbr. in S.-R. Oesterreich. Credit .. . 5 — do. Part. 500 UI... Rostocker Bank 4 108 ½ 107 ¾ Dessauer Prämien-Anl. Thüring. Bank 5 64 Hamb. St.-Präm.-Anl.. Weimar. Bank .... Xx Neue Bad. do. 35 Fl. Oesterr. Metall.. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. do. Nation.-Anleihe 15 Lübeck. Pr.-A. .. . .. .. do. Prm.-Anleihe. 4 Ameri er........ do. n. 100 Fl. Loose — Bad. Staats-Anleihe.. 4 5 Bzyersche Präm.-Anl. 4
Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank. 4
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do. Loose [18600) 5
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Oester. Loose
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Bergisch-Märkische 147 ¼ a X gem. Nordbahn Frdr. Wilh. 70 ¼ a X gem. Rhein-Nahe
Dessauer Kont. Gas neu 142 ½ Gd.
nt 6 Oester. Credit 56 5 a ½ gem. Amerikaner 73 a 74 a 73 ¾ gem.
24 2 2
* 22 ¾ 2 28 gem. Oesterr. südl. Staatsbahn Lomb. 107 ¼ a ½ gem. ltlal. nleihe 54 ¼ à †
bez. Russ. Präm. Anleihe von 1864 neue 82 ⅞ bez.
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Berlin, 16. Oktober. Die Börse war heut in festerer Haltung und etwas belebter; Amerikaner wurden stark gehandelt und da man besseres Goldagio erwartet, auch zu höheren Preisen; Italiener waren beleb; österreichische Fonds etwas matter; von Bahnen waren Nordbahn sehr belebt und steigend, auch Lombarden in gutem Verkehr; Rhein- Nahe wieder matt; preussische Fonds fest und höher; Wechsel wenig belebt.
Leipzig, 15. Oktober. Friedrich-Wilhelms -Nordbahn — 1e 242 Br. Löbau -Zittauer Lit. A. 35 Br., do. Lit. B. —. Magdeburg - Leipzig Lit. A. —, do. Lit. B. —. Thüringische 129 ¾ G. Anhalt-Dessauer Bank —. Braunschweiger “] Weimarische Bank —. (esterreichische National-Anleihe von 54 —.
Stettin, 16. Oktober, 1 Uhr 40 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weiren 70 — 82, Oktober 82 — 81 ⅓ bez., Oktober-November 80 Br., Frühjahr 80 — 79 ¼ bez. Roggen 52 — 53, Oktober 52 ¾ — 52 ¼, Oktober-November 52 — 51 ¼ bez., Frühjahr 49 ¼ bis 49 bez. u. Br. Rüböl 13 ½ Br., Oktober 13 x¼ bez., Oktober-November 12 ½⅞, April-Mai 12 ⅞ Br. Spiritus 15 5, Oktober 15 % bez., Frühjahr 15 ¼ G.
Breslau, 16. Oktober, Nachmittags 1 Uhr 20 Minuten. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 78 ¾ Br., 78 ¼ G. Freiburger Stamm-Actien 137 Br. Oberschlesische Actien Littr. A. u. C. 164 ¾ bez. u. G.; Litt. B. 146 Br. Oberschlesische Prieritäts-Obli- ationen Litt. D., 4proz., 88 ¾ Br.; Litt. F., 4 ½proz., 93 ¾ Br.; do. Litt. E., 3 Gproz., 79 ¾ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien 50 ½ Br. Neisse-Brieger Aetien —. Oppeln-Tarnowitzer Stamm-Actien 73 Br. Preuss. 5proz. Anleihe von 1859 102 ¾ Br. 8 1— pr. he0-h.Zs lrsles 15 ¾ Thlr. Br., 5 G. Weizen, weisser
— r., gelber 77 — 88 Sgr. Rogge 2—64 I 50 bi v 5r.8 29r 27 S888 g oggen 62—64 Sgr. Gerste 50 bis
u österreichischen Effekten belebtes Geschäft bei niedrigeren Cour- sen; andere Gattungen still und in den Preisen behauptet.
Cöln, 16. Oktober, Nachmittags 1 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.) Wetter schön. Weizen still, loco 8.10, pr. November 7.28 ½, pr. März 7.27 ¾, pr. Mai 7.28. Roggen unverändert, loco 6.5, pr. November 5.10, pr. März 5.15, pr. Mai 5.16 b. Rüböl matt, loco 147 ⁄1%, pr. Oktober. 14 ⁄1, pr. Mai 14 ½2. Leinöl loco 142 ⁄10%.
Antwerpen, 16. Oktober. Petroleum, 68 ¼ Fres. pr. 100 Ko. 116“6““ .“
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Beerlin, Druck und V
Redaction und Rendantur: S
chwieger.
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Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde, be⸗
treffend den Bau und Betrieb einer Ruhr⸗
thal⸗Eisenbayhn durch die
Eisenbahn⸗Gesellschaft und einen Nachtrag zum qFStatut der Liczteren. Ip Vom 1. Oktober 1866.
Wir Wilhelm 1 “
von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft in der General-Versammlung ihrer Actionaire vom 30. Juni 1866 den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Düsseldorf über Ratingen, Kettwig, Werden, im Ruhrthal aufwärts über Schwerte, Arnsberg, Meschede bis Westwich, so wie von Kettwig bis Mülheim an der Ruhr, nebst den erforderlichen Zweig⸗ und Anschlußbahnen beschlossen, sich auch zur Fortführung dieser Bahn bis Kassel oder in der Richtung nach Kassel bereit erklärt hat, wollen Wir der gedachten Gesellschaft zu dieser Erweite⸗ rung ihres Unternehmens unter den in dem beigefügten (a.), von Uns hierdurch bestätigten Statut⸗Nachtrage enthaltenen Bedingungen die landesherrliche Genehmigung hiermit ertheilen.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 ergangenen Vorschriften, betreffend das Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke, auf die in Rede stehenden Unternehmungen Anwendung finden sollen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
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Gra
88 Nachtrag
der Bergisch⸗Märkis Gesellschaft.
. öX“ — Die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft übernimmt in Er⸗ weiterung ihres Unternehmens den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Düsseldorf über Ratingen, Kettwig, Werden im Ruhrthal auf⸗ wärts über Schwerte, Arnsberg, Meschede bis Westwich, so wie von Kettwig nach Mülheim.
⁴ 8 Die Richtung der von der Eisenbahn⸗Gesellschaft zu diesem Zwecke auszuführenden Haupt⸗ und Zweigbahnen, die Anschlußpunkte an die bereits im Betriebe befindlichen Bahnstrecken, die Reihenfolge und Zeitfristen, worin die einzelnen Abschnitte der Bahn zur Ausfüh⸗ rung gebracht werden müssen, werden nach Vernehmung der Gesell⸗ schafts⸗Deputation und der Königlichen Eisenbahn⸗Direction vom
Königlichen Handels⸗Ministerium festgesetzt.
§. 3. 88 8 “ 8 “
Die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft ist verpflichtet, die im §. 1 bezeichnete Eisenbahn auf Verlangen des Staats bis nach Kassel oder in der Richtung nach Kassel fortzuführen, und War lach Wahl der Königlichen Staatsregierung entweder mittelst einer bei W ar⸗ burg an die Westfälische oder Kurfürst Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn sich anschließenden Bahn, oder aber mittelst einer, das Fürstlich Wal⸗ decksche Gebiet durchschneidenden direkten Bahn nach Kassel. Sofern die Königliche Staatsregierung die letztere Bahnlinie wählt und deren Ausführung in ihrer ganzen AusbehFianig durch Staatsvertrag fest⸗ gestellt haben wird, ist die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗ Gesellschaft verpflichtet, diese Fortsetzung je nach Verlangen des Staats blos in⸗ nerhalb Preußens oder auch ganz oder theilweise innerhalb des nicht
preußischen Gebiets zu übernehmen und sich dabei allen Bestimmun⸗
8
Bergisch⸗Märkische
bahn⸗Unternehmens Anwendung.
1866.
gen und Verpflichtungen der alsdann in Betreff dieser Eisenbahn von der Königlichen Staatsregierung abgeschlossenen oder noch abzuschlie⸗ ßenden Staatsverträge zu unterwerfen. Die Ausführung der einen oder der andern Linie ist auf Erfordern des Staates von der Gesell⸗ schaft binnen der mit voller Berücksichtigung der jeweiligen allgemei⸗ nen und finanziellen Zustände und nach vorheriger Anhörung der Anträge der Gesellschafts⸗Vertretung von dem Königlichen Handels⸗ Ministerium festzustellenden Frist in Angriff zu nehmen und zu vollenden.
Die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft ist ferner verpflich⸗ tet, auf Verlangen des Staates eine Eisenbahn von Finnentrop nach Olpe, und, sobald es Seitens des Staates für angemessen erachtet wird, auch eine Fortsetzung dieser Bahn über Olpe hinaus nach irgend einem mehr oder minder entfernten Punkte in der Richtung nach Cöln oder zum Anschluß an eine nach Cöln gehende Eisenbahn als Zweig⸗ bahn der Ruhr⸗Siegbahn auszuführen, und zwar dergestalt, daß das Anlage⸗Kapital von der Gesellschaft ohne Zins⸗Garantie des Staats aufgebracht wird, daß jedoch das durch den Betriebs⸗Ueberschuß der Zweigbahn etwa nicht gedeckte Erforderniß zur Verzinsung und Amortisa⸗ tion des Anlage⸗Kapitals auf den Reinertrag der Ruhr⸗Sieg⸗Bahn vor den Zinsen und der Amortisation der vom Staate garantirten Ruhr⸗ Sieg⸗Obligationen vorab verrechnet wird, unbeschadet der Rechte, welche den Inhabern der Ruhr⸗Sieg⸗Obligationen Kraft der Aller⸗ höchsten Anleihe-Privilegien vom 20. Oktober 1856 und 25. August 1862 zustehen.
8. 5. “
Für den Fall, daß künftig ein Unternehmer für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Cöln über Meschede nach Kassel sich findet, hat auf Verlangen des Staates die Bergisch⸗Märkische Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft binnen der mit voller Berücksichtigung der jeweili⸗ gen allgemeinen und finanziellen Zustände und nach vorheriger Anhörung der Anträge der Gesellschafts⸗Vertretung von dem König⸗ lichen Handelsministerium festzustellenden, nicht über ein Jahr hinaus sich erstreckende Frist sich bereit finden zu lassen, nach ihrer Wahl entweder auch den Bau der Bahnstrecke von Meschede resp. Westwich über Olpe nach Cöln Behufs der Ausführung binnen der unter vorgedachter Maßgabe von dem Königlichen Handelsmini⸗ sterium festzustellenden Frist selbst zu übernehmen, oder auf die bis
ahin etwa erlangte Konzession zu den Bahnanlagen von Westwich über Meschede nach Kassel oder in der Richtung nach Kassel, wie auch zu etwaigen Bahnanlagen innerhalb der auszuführenden Bahn⸗ route Cöln⸗Westwich resp. Meschede zu verzichten und die schon her⸗ gestellten Bahnstrecken gegen Erstattung der in Ermangelung gütlicher Perstaͤndigung von dem Königlichen Handelsministerium endgültig festzustellenden Anlagekosten an den Unternehmer der Cöln⸗Kasseler rahn abzutreten.
Alußer den vorstehend aufgeführten Eisenbahnlinien werden dieje⸗ nigen Zweig⸗ oder Seitenbahnen derselben in das Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Unternehmen aufgenommen, welche nach vorgängiger Ver⸗ ständigung mit den betheiligten Gemeinden oder Etablissements von der Gesellschafts⸗-Deputation und Königlichen Eisenbahn⸗Direction als nützlich oder nothwendig zur Belebung des Verkehrs anerkannt wor⸗ den, und deren Ausführung vom Königlichen Handels⸗Ministerium genehmigt wird. 1
Auf die in diesem Statut⸗-Nachtrage erwähnten neuen Unter⸗ nehmungen finden die Statuten der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft, so wie der mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 14. Sep⸗ tember 1850 genehmigte Betriebs⸗Ueberlassungs⸗Vertrag vom 23. August 1850 nebst seiner Ergänzung in dem unter dem 6. Juli 1853 Aller⸗ höchst genehmigten Statut-Nachtrage, desgleichen der §. 9 des durch Gesetz vom 30. April 1856 genehmigten Vertrages vom 13. und 14. Februar 1856, so wie ferner der §. 8. des durch Allerhöchst
Ordre vom 21. Juni 1858 genehmigten Statut⸗Nachtrages, endlich die mit der Königlichen Staats⸗Regierung getroffene Vereinbarung über die Vertheilung der Anschaffungskosten von Betriebsmitteln, sowie der Zinsen der zu diesem Zwecke verwendeten Kapitalien unter die Ruhr⸗ Sieg⸗Bahn und die übrigen Strecken des Bergisch b Eisen