1866 / 253 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern:

Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Oberst⸗Lieutenant von Schweinitz,

Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Freiherrn von Loẽë,

Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Grafen Finck von Finckenstein,

dem Major von Albedyll, aggregirt dem Brandenburgi⸗ schen r gtien (Kaifer Nicolaus I. von

Riußland) Nr. 6, kommandirt zur Dienstleistung bei

der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium,

Major von Tilly, aggregirt dem 3. Posenschen In⸗ fanterie-Regiment Nr. 58, kommandirt zur Dienst⸗ leistung bei der Abtheilung für die persönlichen Ange⸗ legenheiten im Kriegs⸗Ministerium,

Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Major Grafen von Lehndorff,

Oberst⸗Lieutenant

Oberst⸗Lieutenant

die Schwerter zum Ritterkreuz des Königlichen

Hausordens von Hobenzollern: 8 Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Oberst⸗Lieutenant Grafen von Kanitz;

das Militair⸗Ehrenzeichen zweiter Klasse: dem Feldwebel Wegner und « Wachtmeister Haase von der

Vom Großen General⸗Stabe:

Stabswache.

den Orden pour le mérite: General⸗Major von Podbielski, Direktor des Allge⸗ meinen Kriegs⸗Departements, als General⸗Quartier⸗ meister der Armee;

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern: dem Major Grafen von Wartensleben vom Großen Ge— neralstabe; 8

den Rothen Adler⸗Orden vierter Kla Schwertern:

Strempel und 1“

von L Generalstabe,

sse mit dem Hauptmann ““ dem Hauptmann dem Hauptmann Armee, dem Hauptmann von Wittich vom Großen Generalstabe, » Premier ieutenant Steffen vom 2. Rheinischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 28, kommandirt zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe;

den Rothen Adler⸗Orden vierte Bande: dem Ingenieur⸗Geographen Lehrmann beim Großen Ge⸗ ꝛeralstabe, » Secretair Opitz beim Chef des Generalstabes der Armee, » Feld⸗Ober-Postsecretair, Ober⸗Postkommissarius Winter vom Feld⸗Ober⸗Postamt der Armee;

Lattre vom Großen g Jacobi, aggregirt dem Generalstabe der

1“

r Klasse am weißen

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit Schwertern:

dem Obersten von Döring, Abtheilungs⸗Chef im Großen

Generalstabe;, 6

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den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse mit Schwertern: dem Major von Flatow, à la suite des Generalstabes der Armee, Major Grafen von der Gröben, aggregirt dem Ge— neralstabe der Armee, Major Wright, Adjutanten beim Chef des General⸗ stabes der Armee; den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Obersten von Morozowicz, à la suite des General⸗ stabes der Armee, Oberst⸗Lieutenant von Sydow von der Armee, attachirt dem Großen Generalstabe;

den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse am weißen Bande: dem Feld⸗Ober⸗Postmeister, Postrath Schiffmann vom Feld⸗Ober⸗Postamt der Armee;

den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse mit Schwertern:

dem Hauptmann Bronsart von Schellendorff I. vom Großen Generalstabe.

theolog. Fakultät 159 Inländer, 68 Ausländer, Summa

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den zeitherigen Bürgermeister Teuchert zu Gleiwitz, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, als Bürgermeister der genannten Stad für eine fernerweite zwölfjährige Amtsdauer zu bestäti

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und WL8 Medizinal⸗Angelegenheiten 8

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5, *

Die Universität beging am 13. Oktober den Akt des Rekgto⸗ rats⸗Wechsels. Der Professor ord. Dr. Braun, als zeitiger Rektor, leitete die Verhandlung zunächst mit dem Bemerken ein, daß die eigentliche Amts⸗Uebergabe des Rektorats an der für das Jahr 1866 67 zum Rektor gewählten und Allerhöchs bestätigten Geheimen Medizinal⸗Rath Professor Dr. von Langenbeck, so wie die Vereidigung desselben bis zu Rückkehr des Letzteren von einer Urlaubs⸗Reise vorbe halten bleiben müsse, welche der Geheime Rath von Lan⸗ genbeck in Folge seines angegriffenen Gesundheitszustandes an⸗ zutreten sich genöthigt gesehen habe.

Demnächst gab der abtretende Rektor Professor Dr. Braun gahg statistischen Ueberblick der Ereignisse des verflossenen ahres.

In dem Lehrer⸗Personale der Universität sind Veränderun⸗ gen eingetreten:

durch den Tod verlor die Hochschule vier ddie außerordentlichen Professoren Dr. Ba rth, Dr Marn, Dr. Arndt und den Professor ordin. Dr. von Henning;

durch Ausscheiden den Privat⸗Docenten Geheimen Me. dizinal⸗Rath Dr. Nicolai. E1

Einen Zuwachs dagegen erhielt dieselbe:

In der theologischen Fakultät, in welcher der Kaiserlich russische Ober⸗Konsistorial⸗Rath Dr. Frommann als ordent licher Honorar⸗Professor, desgleichen der Professor Dr. Semist aus Breslau als ordentlicher Professor mit dem Charakter al Konsistorial⸗Rath hierher berufen wurde.

In der medizinischen Fakultät wurde der

Professor, Geheimer Medizinal⸗Rath Dr. von Gra efe zum ordentlichen Professor, in der philosophischen Fakultät die Privat⸗Dozenten Dr. Baeyer und Dr. Thaer, sowie der Musitk⸗Direktor Bellermann zu außerordentlichen Professoren ernannt. Labilitirt haben sich als Privat⸗Dozenten bei der juriste⸗ schen Fakultät die Doktoren der Rechte H uebler, Meyer, Cohnfeldt und Eck, bei der philosophischen Fakultät der Dr. phil. Fuchs.

Promovirt wurden: 8

bei der juristischen Fakultät 26 incl. 1 Doctor hon. a,

bei der medizinischen Fakultät 139 incl. 4 Doktoren hon⸗ causa,

bei der philosophischen Fakultät 24, zusammen 189 Doktoren.

Lehrer:

außerordentlich

Immatrikulirt wurden im Laufe des Jahres bei der

medizin. 150 44 304 2. 120 )

philosoph. 879 Inländer, 334 Auslaͤnder, Summa 1223

Summa 8,⸗ Abgegangen sind: 206 Theologen.

1402 ZJuristen.

212 Mediziner. 420 Philosophen.

Summa 1240.

Oeffentliche und Privat⸗Vorlesungen sind im Winter⸗Se⸗ mester 1865 66 361, im Sommer⸗ Semester 1866 361 ange⸗ kündigt; wirklich gehalten wurden im Winter⸗Semester 1805 bis 1866 287, im Sommer⸗Semester 1866 283.

. Die Zahl der Meldungen an diesen Vorlesungen betrug im Ganzen 14,648.

Nachdem der Rektor noch über die akademische Gerichts⸗ barkeit berichtet hatte, gedachte derselbe mit Dank der Zuwen⸗ dungen dieses Jahres, insbesondere der gewährten Veiträge für die Universitäts⸗Freitische, welche um so erfreulicher sind, als auf der zahlreich besuchten Universität die Mittel zur Ab⸗ hülfe der Noth noch immer nicht ausreichen.

Nach diesem Berichte legte der Rektor sein Amt als solcher nieder und constituirte im Namen des zur Zeit abwesenden neuen Rektors, des Geheimen Medizinal⸗Raths, Professors Dr⸗ von Langenbeck, als Prorektor den neuen Senat.

Hausordens zu ertheilen.

368-

Derselbe besteht für das Jahr 1866 1867 aus dem Rektor, Geheimen Medizinal⸗Rath Professor Dr. von Langenbeck, dem Prorektor, Professor Dr. Braun,1, dem Universitätsrichter, Kammergerichts⸗Rath Lehnert, Decan der theologischen Fakultät Ober⸗Consist.⸗Rath Prof. Dr. Twesten, Geh. Justizrath Professor Dr. Beseler, Professor Dr. du Bois⸗ Reymond, Professor Dr. Haupt, Dove,

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1“ h 82 bIrhn

1117 % medizinischen »

philosophischen » Senator Geheimen Regierungs⸗Rath Professor Dr. Professor Dr. Gneist,

Professor Dr. Bruns, 8 Geh. Regierungs⸗Rath Professor Dr. Magnus, d

juristischen

116 8

Geh. Regierungs⸗Rath Professor Dr. Hanßen.

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Berlin, 18. Oktober. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den persönlichen Adjutanten des Kron⸗ prinzen Königliche Hoheit, dem Hauptmann von Jasmund, à la suite des Leib⸗Grenadier⸗Regiments (1. Brandenburgischen) Nr. 8, und dem Premier⸗Lieutenant Grafen zu Eulenburg, à la suite des 1. Ostpreußischen Grenadier⸗Regiments Nr. 1 Kronprinz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs

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Mit Bezug

ber v. 5 de 1865 Stück 47 S. 478) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem Anfange des t Kursus für das Schullehrer⸗Seminar zu Kyritz eröffnet wer⸗ den wird.

V Diejenigen, welche die Aufnahme nachsuchen, haben bis zum 6. November d. J.

a”) einen von ihnen selbst abgefaßten und lauf, welcher

b)

c)

Bekanntmachung. auf unsere Bekanntmachung vom 15. Novem⸗

w geschriebenen Lebens⸗ außer den nöthigen Personal⸗Nachrichten Schulamt darstellt, b 8 g ihren Tauf⸗ und Confirmationsschein; ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre religiöse und sittliche Befähigung zum Schulamte und ihre untadelhafte Führung;

ein ärztliches Gesundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß;

ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte Pocken⸗Impfung;

ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht;

eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, daß sie für den Unterhalt ihrer Söhne resp. Pflegebefohle⸗ nen während der dreijährigen Bildungszeit sorgen wollen, Behufs der auf den 14. und 15. November d. J. anbe⸗

d)

e) f)

von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Hoheit ihnen verliehenen Militair⸗ Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen

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Aufforderung an die Versender, von der undekla— I rirten Verpackung von Geld in Brie ““ nd

Zur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Ga⸗ rantie, bietet sich ddie Versendung des deklarirten Werthbetrages in Briefen und Packeten, oder die Anwendung des Verfahrens der Post⸗ 11“ NWWW“ 14“*“ Bei der Versendung von Geld in Briefen oder Paketen unter Angabe des Werthbetrages wird, außer dem tarifmäßigen Brief⸗ oder Paketporto, fuͤr den deklarirten Werth eine Assekuranz⸗Gebühr erhoben. Dieselbe beträgt bei Sendun⸗ gen, welche den preußischen Post⸗Bezirk nicht überschreiten: unter und bis über 50 bis 50 Thlr. 100 Thlr. für Entfernungen bis 10 Meilen 3 Sgr. 1 Sgr. für Entfernungen über 10 bis 50 1 2 Sgr. 4 Sgr.

Meilen für größere Entfernungen... 2 Se

Zum Zwecke der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Verfahren der Post⸗Anweisung innerhalb des preußischen Post⸗Bezirks wegen der größeren Einfachheit vorzugsweise zu empfehlen. 9

Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Post⸗Anweisung beträgt: 8

bis 25 Thlr. überhaupt 2 Sgr. über 25 bis 50 Thlr. überhaupt 4 Sgr.

Beim Gebrauche einer Postanweisung wird das zeitraubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Couverts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Postanweisung den Vortheil, daß wischen dem Absender und Empfänger Differenzen über den Befund an Geld niemals erwachsen können.

Um so mehr darf die Postbehörde an die Ver⸗ sender die erneute Aufforderung richten, sich einer undeklarirten Verpackung von Geld in Briefe oder Pakete zu enthalten, vielmehr von der Versendung zunter Werths⸗Angabe oder von dem Verfahren der Post⸗Anweisung Gebrauch zu machen.

Oktober 1866.

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Berlin, den 13. I

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Der Ober⸗Post⸗Direktor. Sachße.

raumten, mit ihnen abzuhaltenden Aufnahmeprüfung an uns einzureichen und weitere Bescheidung zu gewärtigen. Berlin, den 15. Oktober 1866. v““

Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Rieichenau. 8

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tomtliches.

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BPreußen. Neues Palais, 17. Oktober. Se. Köni liche Hoyeit der Kronprinz begab Sich am 16ten früh mit dem 8⸗Uhr⸗Zuge nach Berlin, ertheilte in Höchstseinem Palais einige Audienzen, u. A. an den Oberpräsidenten Senfft von Pilsach, besuchte den General von Ollech, sowie mehrere verwundete Offiziere und Mannschaften in Bethanien, wohnte in der Begleitung Seiner Majestät des Königs der Grund⸗ steinlegung der Zionskirche bei und fuhr dann zu den Rennen nach Tempelhof. Mit dem 5⸗Uhr⸗Zuge kehrte Se. Königliche Hoheit nach Potsdam zurück.

Heute fand bei den Kronprinzlichen Herrschaften im Neuen Palais ein größeres Diner statt, zu welchem der Kaiserlich russische Militair-Bevollmaächtigte Graf Kutusoff, der Ober⸗ Schloßhauptmann Graf Keller, die Ober⸗Präsidenten von Senfft⸗Pilsach und von Horn, der Regierungs⸗Präsident von Kamptz, Herr von Jacobs, Oberst von Beeren u. A. Einladun—⸗

gen erhalten hatten.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 16. Oktober. (H. N.) Die Kaiserlich russische Fregatte »Pereswjet«, Capitain Kopitow, vom Mittelmeer kommend, lief soeben in unsern Hafen ein.

Sachsen. Meiningen, 17. Oktober. (W. T. B.) Der Landtag hat einstimmig den Anschluß des Herzogthums an den norddeutschen Bund genehmigt und dabei den Wunsch ausge⸗ sprochen, daß den süddeutschen Staaten der Beitritt zu einem deutschen Gesammtbunde ermöglicht werden möge. Der Land⸗ tag hat außerdem die Regierung aufgefordert, die Vorkehrungen zu den Parlamentswahlen auf Grund des Reichswahlgesetzes zu beschleunigen.

Beaden. Karlsruhe, 17. Oktober. (W. Tel. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer interpellirte der Abgeordnete Feder die Regierung wegen des Preßerlasses vom 28. Juli. Der Justizminister Jolly erwiderte, der betreffende Erlaß verletze das Preßgesetz nicht. Anlaß zu demselben hätten die nutzlosen Angriffe auf die im Lande befindlichen preußischen Truppen und die konfessionellen Hetzereien gegeben.

Württemberg. Stuttgart, 17. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer kamen ver⸗ schiedene Petitionen zur Besprechung, welche die Kriegführung der Bundesarmee zum Gegenstande hatten. Der Kriegsminister verhieß eine aktenmäßige Darstellung des Mainfeldzugs. Die Kammer beschloß, die betreffenden Petitionen der Regierung zu⸗ zufertigen. In der Frage, bezüglich der Entschädigung für die Einquartierungen, faßte die Kammer der Abgeordneten densel⸗ ben Beschluß, wie gestern die Kammer der Standesherren

—(Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam

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Jahres 1867 ein neuer

den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das