1866 / 254 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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E Br. G!d. Wilh. (Cosel-Oderbg.). 51 ¼¾ 50 ¼ do. (Stamm) Prior. 4 ½ 70 ¾ 69 Aachen-Düsseldorfer.. do. do. do. 5] 78 ½ Aachen-Mastrichter ... Naeseae beln vb 85. 8. Berg.-Märk. Lit. ... 3 werden usancemässig pCt. E Berfin-Anhalter Prioritäts-Oblig. 8 Berlin-Hamburger Aachen-Düsseldorfer 4 Berl. Potsdam-Nagdeb. 6 do. II. Emission 4 Berlin-Stettiner do. III. Emission. 4 ½ Breslau-Schw.-Freib. (Aachen-Mastrichter *4 ½ Brieg-Neise do. II. Emission.. 5 Cöln-Mindener.. Berg.-Märkische conv. 4 Magdeb.-Halberstadt .. 5 do. II. Serie econv. 4 ¾ Magdeburg-Leipziger.. „do. III. S. v. Staat 3 ¾ gar. I te e 88 i do. do. Lit. B. 3 Niederschles-Märk . 88 ¼½ do. IV. Serie 4 ½ Niederschles. Zweigb... V do. V. Serie 4 ½ Nordbahn Fr.-Wilh... do. Düsseld.-Elberf. Pr. 4 Oberschl. Lit. A. u. C. 1 do. do. II. Serie. 4 ½ do. Lit. B. j do. Dortm.-Soest. 4 Oppeln-Tarnowitzer .. do. do. II. Serie. 4 ½ Rheinische Berlin-Anhalter 4 do. (Stamm-) Prior. 118 117 Berlin-Anhalter 4 Rhein-Nahe 30 29 Berlin-Anhalter Lit. B. 4 Stargard-Posen 93 ¼ 92 ½ Berlin-Hamburger 4 Thüringer 130 ½ Berlin-Hamb. II. Emiss. 4 ¹

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tamm-Actien.

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Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. Berlin-Stettiner 4 do. Litt.

do. IV. Ser. v. Staat gar. 4 ½ Brsl.-Schw.-Frb. Lit. D. do. gar. 3 ½ Cöln-Crefelder. Cöln-Mindener 2.

82 do. II. Serie.. Magdeburg-Halberstadt.

Magdeburg.-Wittenbge. 4 ½ 93 ½ 93 wdo. III. do. Niederschl.-Märk.I. Serie 4 88 Thüringer conv

Nied.-Zweigbahn Lit. C. 5 N“

8 Gld. d130 I k1A“

88 Ober-Schles. Litt. do. Litt. B. 88 do. Litt. do. Litt. C. do. Litt.

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do. II. Serie do. Litt. do. III. Serie 2,

SESNF

1

III. Em. v. 1858 /60, 4 ½ do. von 1862.. 4 ½ do. von 1864. 4 ½

V .v. Staat garantirt. 4 ¼

III. Em. 83 ¾ Rhein-Nahe v. Staat gar. 4 ½ do. 94 ½8 do. do. II. Em. 4 ½i

IV. Em. 83 ¾ Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. 4 ¼

do. III. Serie.. do. v. 1865 3 ½ 93 ½ Stargard-Posen do. Wittenbge.; 67 ½8 do. II. Emission..

do. II. Serie 5. 88 ½, do. III. Serie conv..

8 . III. Serie. 4 6 ¾ do. IV. Serie.. 4 do. IV. Serie. 4 ½ Wülh. (Cosel-Odbg.)... III. Emission.. do. IV. Emission..

Nichtamtliche Notirungen.

Br. Gld. 2f Br. Gld.

Fsecebe n tsels Oest. frz. Südb. (Lomb.)3 [219 218 Moskau-Rjäsan (v. St. g.)5 85 ½ Altona-Kiel . 140 ½ 139 ½ Rjäsan-Kozlow. 5 81 do. do. junge... Amsterdam-Rotterdam 4 104 103 S0 Galiz. (Carl Ludw.). 81 80 8 8 8 . 2 1 Imländ. Fonds. 2*199 Berl. Handels-Gesellsch. Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 130 ¼ 129 ½⅔ aiI“

Mecklenburger 71 70 S

Oester. franz. Staatsbahn5 98 ¾ 97 Hank- Vearsa 2 m 228 2 1 1 8S8. . . 0-⸗

Oest. südl. Staatsb. Lomb. 5 107 ½ 106 ¾ do. Cred.B. (Henckel) 95;

. . 72⁷ 97 1 Russische Eisenb...... 797)727. Ute Dreuss. Hvp. G.

Westbahn (Böhm.) 53* 5820. Gew. Bk. 1“

Warschau-Terespol ... Warschau-Wien

Berlin-Görlit 4 72 % do. Stamm-Prior. 5 100 ¼ Ostpreuss. Sdb. St. Pr.

Industrie-Actiehn Hoerder Hüttenwerk. 5 109 q Minerva 30 ¾⅔ v abrik v. Eisenbahnbed. 96 ½ 8 vessauer Kont. Gas. 5 151 ½

Prioritäts-Actien. abr. für Holzw. (Neu- Belg. Obl. J. de l'Est. 4 haus) 4 95 ½ de Somb. et. Meuse.. 2 Berl. Pferdebahn 59 Oester. fra z. Staatsbahn 243 6 Berl. Omnibus-Ges 5

88

Abusl. Fonds. cs 6ld.

Braunschweiger Bank . 86 [Oesterr. Silb.-Anl. (1864) Bremer Bank. 115 ½— Ijtalien. Anleihe

Coburger Creditbank.. Russ. Stiegl. 5. Anl. Darmstädter Bank .... 80 ½ do. do. Dessauer Credit ..

133 ½ 132 ¾ Galiz. (Carl Ludw.) 5 74½ 73

Genfer Creditbank.... 24 ¾ do. do. Geraer Bank do. do. Gothaer Privatbank... do. Hannoversche Bank... do Leipziger Creditbank.. do Luxemburger Bank... . Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit. ... Rostocker Bank Thüring. Bank Weimar. Bank Oesterr. Metall....... 18

106 105 ½ 97¼ 96

Oester. Loose (1864).

vn piNS 7 .880 .

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6. Anl. do. v. Rothschild Lst.

do. Landesbank 90 ¾ do. Neue Engl. Anleihe

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do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. 5 Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Lübeck. Pr.-A. . 8 Amerikaner ...

Bad. Staats-Anleihe... Bayersche Präm.-Anl. 4

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08S SS 158 0 —B8CaSSSEUnnUn n

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do. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe.. do. n. 100 Fl. Loose do. Loose (1860).

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Nordbahn Frdr. Wilh. 72 ¼ a X gem. Oesterr. Loose v. 1860 60 ½ a 61 ¼ a 61 gem.

Oberschl. Lit. A. u. C. 167 a 168 gem. ital. anleihe 53 5 a 54 gem.

Dessauer Kont. Gas neu 113 Gd. Oester. Credit 56 ¾ a 57 gem. Russ. Präm. Anleihe von 1864 neue 83 bez.

1

Amerikaner 74 ¼ a 74 a gem.

——

Berlin, 19. Oktober. Die Börse war auch heut recht günstig gestimmt, namentlich für preussische Fonds und Eisenbahnen; Nordbahn waren wieder sehr belebt, auch Rhein-Nahe und Bergisch-Märkische; Oberschlesischen blieben stark begehrt; auch Lombarden wurden etwas mehr gehandelt; Italiener waren besser und belebt, eben so Amerikaner, auch österreichische Sachen blieben fest, Russen dagegen matter; von preuss. Fonds stiegen 4 proz. Anl. ½¼, 4proz. ½, Staatsschuldscheine waren gesucht.

Leipzig, 18. Oktober. Friedrich-Wilhelms-Nordbahn —. Leipzig-Dresdener 242 Br. Löbau-Zittauer Lit. A. 32 ¾ G., do. Lit. B. —. Magdeburg-Leipzig Lit. A. 262 G., do. Lit. B. —. Thüringische 129 ¾ -G. Anhalt-Dessauer Banunk —. Braunschweiger Bank 8 Weimarische Bank —. Oesterreichische National-Anleihe

Stettin, 19. Oktober, 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 70 82, Oktober 83 bez. u. Br., Oktober-November 81 ¼ 81 ¾ bez.., Frühjahr 80 ½ 81 bez., 80 ¾ Br. Roggen 52 54, Oktober 51 ¼ bez. u. Br., Oktober-November 51, Früh- jahr 49 ¾ bez. Rüböl 13 ½ Br., Oktober 13 ¼ bez. u. Br., Oktober-No- vember 12 bez., April - Mai 12 ¾ Br. Spiritus 15 ¾ bez., Oktober 15 ½1 bez. u. G., Frühjahr 15 ¼ Br., 15 G.

Cöln, 18. Oktober, Nachmittags 1 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.) Wetter rauh. Weizen unverändert, loco 8.15, pr. November 7.28 ½8, r. März 7.27 ½8, pr. Mai 7.29. Roggen stiller, loco 6.7 ⅔, pr. November .9 ½, pr. März 5.14, pr. Mai 5.16 ⅞. Rüböl behauptet, loco 14 ⁄0, pr. Oktober 14 ⁄1, pr. Mai 14 ½. Leinöl loco 142¼10.

Rendantur: Schwieger.

öniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckere

v. Decker). W

Statistische Nachrichten über Hannover. ü(6(8. Pr. St.⸗Anz. Nr. 253.)

1““ 1.““ VII. 8 Die Verwaltung der Domänen und Forsten.

Diese Verwaltung ressortirt von dem Finanz⸗Ministerium. Die

Domanial⸗Einnahmen rühren vom Grund und Boden her und be⸗ stehen in gutsherrlichen Gefällen (unablösbaren Renten, Erbzins⸗ und Erbpachtgefällen u. s. w.), Pachtgeldern, Krongefällen (größtentheils grund⸗ und gutsherrliche Zinskörner) und Forst⸗Einnahmen; dazu treten noch einige Hoheits⸗Einnahmen, Sporteln und Accidentien, so⸗ wie einige ungewisse außerordentliche Einnahmen.

Die Brutto⸗Einnahme der Domänen und Forsten beträgt nach dem Etat für 1866—67 2,151,600 Thaler, wovon indeß von vornherein in Abzug gebracht sind: die Königliche Bedarfssumme mit 155,941 Thaler und die Jahrgelder für den Kronprinzen im Betrage von 33,000 Thaler, so daß also für die Staats⸗Kasse nur eine Ein⸗ nahme von 1,962,659 Thlr. verbleibt. Diese Summe ist gegen den Anschlag des vorhergehenden Etatsjahres um 16,500 Thlr. zurückge⸗ blieben; es rührt dies daher, weil die Einnahmen an gutsherrlichen Gefällen mit Rücksicht auf die zu erwartenden Ablösungen geringer, als im Vorjahre veranschlagt worden sind; ebenso sind auch die Pacht⸗ gelder wegen der voraussichtlichen Ausfälle für abgelöste Zehnten und für verkaufte Mühlen, sowie die Korngefälle und Hoheits⸗Einnahmen

mit Rücksicht auf den wirklichen Ertrag der Vorjahre etwas niedriger

angenommen, wogegen die Einnahme an Sporteln ꝛc. aus gleichem Grunde hat erhöht werden können.

Wie hoch sich das Areal der Domainen und Forsten gegenwärtig beläuft, ist aus dem Etat nicht zu ersehen. Nach einer Uebersicht, welche die Domainen⸗Kammer im Jahre 1849 gegsä ee betrug die ganze Fläche des Domaniums: 140,000 Morgen Garten⸗ und Aecker⸗ land, 70,000 Morgen Wiesen, 100,000 Morg. Weide, 750,000 Morg. kulturbarer Forstgrund und 150,000 Morg. Torfmoor; hiervon ge⸗ hörten etwa 90,000 Morg. des Garten⸗ und Ackerlandes, 22,000 Morg. des Wiesenlandes, 35,000 Morg. des Weidelandes und 1400 Morg. Torfmoor zu geschlossenen Gütern (s. g. Haushalts⸗ oder Hauptpach⸗ tungen), während der übrige Theil im Einzelnen benutzt wurde.

Von den Domanial⸗Einnahmen sind veranschlagt worden: die gutsherrlichen Gefälle auf 538,000 Thlr., die Pachtgelder auf 161,000 Thlr., die Korngefälle auf 94,600 Thlr., die Hoheits⸗Einnahmen auf 58,000. Thlr., die Sporteln und Accidentien auf 330,000 Thlr., die außerordentlichen Einnahmen auf 20,000 Thlr. Die Forst⸗Einnahmen sind mit 950,000 Thlr. in Ansatz gebracht, es sind darunter begriffen: die Aufkünfte für verkauftes Holz, ferner die Forstenbenutzungen, die Forst⸗ und Jagdstrafgelder und einige andere Einnahmen, ohne daß indeß die einzelnen Beträge näher spezifizirt worden wären. Wenn das Areal der nutzbaren Forstflächen auf 750,000 Morgen angenom⸗ men wird, so ergiebt sich für den Morgen ein Bruttoertrag von 1 Thlr. 8 Sgr. 8

Die Ausgaben der Domainen⸗ und Forstverwaltung betragen im Ganzen 1,101,875 Thlr. oder 56 pCt. der Einnahmen, wobei indeß die Kosten für die Hauptverwaltung der Domainen sowie die Kosten für die Aemter, soweit diese bei der Domainen⸗Verwaltung mitwirken, nicht miteingerechnet worden sind. Diese Kosten werden vielmehr theils in dem Etat für das Gesammt⸗Ministerium, theils in dem des Ministerium des Innern mit nachgewiesen. Im Finanzjahr 1865 66 waren die Domainen Ausgaben zu 1,117,700 Thlr. veran⸗ schlagt, sie haben also pro 1866 67 um 15,825 Thlr. geringer ange⸗ nommen werden können. Die Minderausgabe beruht darin, daß eine zur Vollendung eines Dienstgebäudes in das vorige Budget aufge⸗ nommene Summe von 30,000 Thlr. ausgefallen ist, wogegen die Kosten der Forstverwaltung wegen Aufbesserung der Besoldungen der unteren Forstbeamten um 14,175 Thlr. höher veranschlagt worden sind. Die Gesammt⸗Ausgaben zerlegen sich in:

a) 107,200 Thlr. allgemeine Domanial⸗Verwaltungsausgaben und zwar: Besoldungen der Kammer⸗Consulenten, der Oekonomiebe⸗ amten und Amtsrentmeister 60,554 Thlr., Unterstützungen an Personen, die der Domanial⸗Verwaltung angehören 2071 Thlr.,

zu Meliorationen und Anlagen 8000 Thlr., Büreau⸗ und Kom⸗

missionskosten, sowie sonstige allgemeine Ausgaben 32,000 Thlr.,

Prozeßkosten 4575 Thlr.; .

95,500 Thlr. Abgaben und Lasten der Domainen; nämlich: Beiträge zu Staats⸗, Kommunal⸗ und ähnlichen Lasten 25,000 Thaler, Besoldungen und Deputate für Prediger und Schul⸗ lehrer, Kompetenzen für Stifte und Klöster u. s. w. 70,500 Thlr.; 558,475 Thlr. Kosten der Forstverwaltung und zwar: Besoldun⸗ gen der Forstbeamten 297,030 Thlr., Kommissionskosten in Forst⸗ sachen 18,500 Thlr., Forstverbesserungskosten 100,000 Thlr.,

Kosten für Bereitung und Benutzung der Forstprodukte 110,000

Thaler, Unterstützungen an Forstbeamte, deren Wittwen und Kin⸗

der 12,000 Thlr. und allgemeine Forstausgaben 20,945 Thlr.;

336,700 Thlr. Bau⸗Etat, nämlich: Besoldungen ꝛc. der Land⸗ Baubeamten 51,700 Thlr., für die gewöhnliche Unterhaltung der Domainen⸗ und Forstgebäude, für Neubauten und Haupt⸗Re⸗ paraturen 175,000 Thlr., außerordentlicher Fonds für die Ober⸗

1 Z erichts⸗, Amts⸗ und Amtsgerichtsgebäude 20,000 Thlr. und für V

ie Gefängnisse 90,000 Thlr.

Der Ueberschuß bei den Domainen und Forsten ist für 1866 67 auf 860,784 Thlr. berechnet worden, wovon 391,525 Thlr. auf die Forstverwaltung treffen, so daß sich also der Reinertrag für den Mor⸗ gen nutzbarer Forstfläche auf 15 Sgr. 8 Pf. stellt.

Die Verwaltung der direkten Steuern, einschließlich 8 der Stempelsteuer. 8

9 Die Oberaufsicht über die Verwaltung dieser Steuern durch die Steuer⸗Directionen und Kreiskassen wird von dem Ober⸗Steuer⸗ Kollegium ausgeübt, welches zu dem Ressort des Finanz⸗Ministeriums gehört. Die direkten Steuern umfassen diejenigen Steuerarten, welche vom Grundbesitze nach Maßgabe des Reinertrages der Grundstücke, von dem Kapitalwerthe der Wohnhäuser, so wie von dem Einkommen und dem Gewerbe⸗Umfange der steuerpflichtigen Einwohner erhoben werden, außerdem wird von der Verwaltung der direkten Steuern auch die Erhebung der Stempelsteuer besorgt.

Alle diese Steuern sind für das Jahr 1866 67 auf 3,355,000 Thlr. oder 15,70 pCt. der gesammten Staats⸗Einnahmen veranschlagt. Hier⸗ von treffen auf die Grundsteuer, exkl. der Steuern von den nicht ausgeschiedenen Domanial⸗Grundstücken, 1,350,000 Thlr., das sind 8000 Thlr. mehr, als im Etat des Vorjahres angesetzt waren. Die Gesammtkosten für Veranlagung desselben haben sich seiner Zeit auf 783,536 Thlr. belaufen und es ist für Erhaltung und Berichtigung der Mutterrollen im Budget der Steuer⸗Verwaltungskosten jährlich eine bestimmte Summe ausgesetzt. Die Häusersteuer, exkl. der Steuern von den nicht ausgeschiedenen Domanial⸗Gebäuden, ist auf 311,000 Thlr. angenommen, 4000 Thlr. höher als im Vorjahre; sie wird allein von den Wohngebäuden entrichtet, welche nach ihrem sehr mäßig angeschlagenen Kapitalwerthe in verschiedene Steuerklassen ein⸗ getheilt werden. Die Personensteuer ist zu 985,000 Thlr. ver⸗ anlagt, während sie im vorhergehenden Etat noch mit 1,140,000 Thlr., also um 155,000 Thlr. höher angenommen worden war. Der geringere Anschlag ist Folge eines Gesetzes vom 13. Juni 1865 über die persön⸗ lichen direkten Steuern, welche danach eine Ermäßigung erfahren haben, die den vorgedachten Ausfall nach sich ziehen wird. Die Personen⸗ Steuer, die früher vorherrschend Kopfsteuer war, ist jetzt mehr eine Familiensteuer, und wird hauptsächlich nach dem Einkommen, zumal bei den Besoldeten, Gewerbtreibenden und Grundbesitzern, bemessen; die Erhebung geschieht nach 12 verschiedenen Klassen. Die Gewerbe⸗ Steuer wird ebenfalls klassenweise nach dem muthmaßlichen Ein⸗ kommen, wie es vornämlich aus dem Geschäftsumfange, der Zahl der Gehülfen oder aus anderen Erkennungszeichen sich beurtheilen läßt, veranlagt; die Steuersätze variiren von ½ bis 100 Thlr. Der Etat für 1866—67 veranschlagt die Einnahme auf 265,000 Thlr., um 5000 Thlr. höher als im Vorjahre. Die Einkommensteuer soll 76,000 Thlr., gegen 73,000 Thlr. im Vorjahre, aufbringen; sie wird mit 2 ½⅞ pCt. vom Rein⸗Einkommen erhoben, wobei jedoch alle Rein⸗ Einnahmen bis 150 Thlr. jährlich steuerfrei bleiben. Der obige Steuer⸗ Ertrag stellt ein jährliches reines Einkommen von 3,040,000 Thlrn. dar. Die Besoldungs⸗ und Erwerbssteuer, die, von ¼ pCt. beginnend und klassenweise bis 3 pCt. steigend, alle Besoldungen von 100 Thlrn. und mehr trifft, beträgt nach dem Etat 111,000 Thlr.; sie hat fortwährend zugenommen. Im Etatsjahr 1834—365 belief sie sich nur auf 52,968 Thlr., 1850 51 schon auf 80,690 Thlr., ist also in einem Zeitraum von 30 Jahren im Verhältniß von 100 :210 ge⸗ stiegen. An Stempelsteuer endlich sollen nach dem Etat 250,000 Thaler aufkommen; auch hier hat die Einnahme um 2000 Thlr. höher als im Vorjahr Ee werden können. Das Stempelpapier liefert den Haupttheil des obigen Betrages, während Spielkarten⸗, Kalender⸗ und Zeitungsstempel von untergeordneter Bedeutung sind.

Außer diesen verschiedenen Einnahmen weist der Etat noch auf: 5500 Thlr. fixirte Steuern und 1500 Thlr. unbestimmte und zufällige Einnahmen; unter den ersteren sind die von den Bewohnern der dem Zollverein nicht angeschlossenen Landestheile zu zahlenden indirekten Steuerfixa begriffen.

Die Ausgaben für die Verwaltung der direkten Steuern sind zu 288,000 Thlr., also auf beinahe 8 pCt. der Einnahmen veranschlagt; sie sind um 3000 Thlr. höher als im Vorjahr angenommen, weil in Folge hervorgetretenen Bedürfnisses die Etatsansätze für Remissionen und Restitutionen haben erhöht werden müssen. Im Einzelnen be⸗ tragen: die Besoldungen ꝛc. der Beamten 160,814 Thlr., die sonstigen Verwaltungs⸗Ausgaben 103,536 Thlr. (es befinden sich hierunter 44,000 Thlr. für die Aufnahme der Grundsteuer⸗Mutationen und für Untersuchung der Grund⸗ und Häusersteuer⸗Reclamationen), endlich die Remissionen und Restitutionen 23,650 Thlr. 8

Der Ueberschuß, den die direkten Steuern liefern, ist für 1866 —67 auf 3,067,000 Thlr. berechnet, um 133,500 Thlr. niedriger als im voraufgehenden tatsjahre