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.
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— — eüeeeeee 757 — 11
Bats
angestellt.
2. schweren Regt. Nr. 41 etatsmäßig angestellt.
Marine kommandirt, in der Marine definitiv angestellt.
leichten Feldlazareth des Garde⸗Corps, beim 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49 ckatsm. angestellt. Zierach, Unterarzt vom Ersatz⸗Bat. des 5. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 48, zum 3. Brandenb. Infant. Regt. Nr. 20 versetzt. 8
Lazareth III. Armee⸗Corps kommandirt, als Unterarzt beim 2. Garde⸗ Regt. zu Fuß angestellt.
Feldlazareth IV. Armee⸗Corps, beim 2. Garde⸗Regt. z. F., Dr. Brüm⸗ mer, vom 2. schweren Feld⸗Lazareth, Dr. Janah sch „vom 2. leichten Z des Garde⸗Corps, beide beim Gar Dr. Claußen, vom 2. leichten Feld⸗Lazareth des III. Armee⸗Corps, beim Garde⸗Kür. Regt., Dr. Schultz, vom 1. schweren Feld⸗Lazareth des Garde⸗Corps, beim 2. Garde⸗Drag. Regt., Dr. Beinlich, vom 1 Hse heg W“ . “ 5 k. Garde⸗Ulanen⸗Regt., Dr. Sichting, vom 2. schweren Feldlazareth des Garde⸗Corps, bei Garde⸗Feld⸗Art. Regt., Dr. Bruno, d 2 des Garde⸗Corps, beim Garde⸗Pion. Bat. als Unterärzte angestellt. Dr. Haußman n, Assistenz⸗Arzt vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 53, zuletzt beim 2. leichten Feldlazareth des VI. Armee⸗Corps, scheidet aus und tritt zu den Assistenz⸗Aerzten des 1. Landw. Aufg. über
liers, Assistenz⸗Arzt vom Thür. Ulanen⸗Regt. Nr. 6, zum Stabs⸗ u. Bats. Arzt des Füs. Bats. des Königs⸗Gren. Regts. (2. Westpreuß.) Nr. 7, Dr. Schweitzer, Assist. Arzt vom 1. Schles. Dragon. Regt. Nr. 4, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. 4. Magdeb. Infant. Regts. Nr. 67, Dr. Goldhorn, Assistenz⸗Arzt vom Westfälischen Dragoner⸗Regiments Nr. 7, zum Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt des 2ten Bats. 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69, Dr. Heller, Assist. Arzt vom Rhein. Drag. Regt. Nr. 5, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt. des 2. Bats. 7. Pomm. Inf. Regts. Nr. 54, befördert. Dr. Ziegler, Unter⸗Arzt vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, zum Assistenz⸗Arzt
mit der Anciennetät hinter dem Assistenz⸗Arzt Dr. Reiche befördert.
Nachstehenden im Reserve⸗ resp. Landwehr⸗Verhältniß befindlichen 8 Unter⸗Aerzten: Dr. Dönhoff, vom 4. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 17, Dr.
Reuter, vom 8. Brandenb. Landw. Regt. Nr. 24, Dr. Hirschfeld, vom Garde⸗Feld⸗Artillerie Regiment, Dr. Preuß, vom 1. Brandenburgischen Ulanen Regiment (Kaiser von Rußland) Nr. 3,
Dr. Peltzer, vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, Dr. Hilliges, vom Garde⸗Feld⸗Art. Regt., Dr. Meye, vom 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, Dr. Dieckamp, vom Westfäl. Kür. Regt. Nr. 4, Dr. Etienne,
vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Dr. Michelsen, vom 1. Nieder⸗ schles. Inf. Regt. Nr. 46, Dr. Koch, vom Ostpr. Festungs⸗Art. Regt. Nr. 1, Dr. Schrick, vom 2. Garde⸗Drag. Regt., Dr. Gleitsmann,
vom Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37, Dr. Stanjeck, vom 3. Oberschles.
Inf. Regt. Nr. 62, Dr. Liese, vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, Dr. Giese, vom 8. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 64 (Prinz Friedrich Karl von Preußen), Dr. Kob, vom Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, der Char. als Assistenz⸗Arzt verliehen. Dr. Goeden, Ober⸗Stabs⸗ und
Regts. Arzt des Hohenzollernschen Füs. Regts. Nr. 40, der Majors⸗ Rang, Dr. Pesch, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Garde⸗Pion. Bat., Dr. Adler, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. 3. Pos. Inf. Regts.
-r. 58, Dr. Albrecht, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Schles. Jäger⸗ r. 6, der Hauptmanns⸗Rang verliehen.
der beim militairärztlichen Personale im Sep
eingetretenen Veränderungen.
Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs⸗ und Marine⸗Ministers. Wen 17.Seytenber. Rath, Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 10, als Stabs⸗ und Abtheilungs⸗Arzt zur 3. Abtheilung
des Schles. Feld⸗Art. Regts. Nr. 6. Dr. Schwahn, Stabs⸗Arzt des medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Instituts, zur Zeit in
der Feldstelle eines Stabsarztes beim 3. leichten Feldlazareth
des Garde⸗Corps, als Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt zum Füs. Bat. des 2. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 23, Dr. Hagens, Assistenz⸗Arzt im Büreau des Gen. Arztes des I. Armee⸗Corps, zur Zeit in der Feldstelle eines Stabs⸗Arztes beim 2. schweren Feld⸗Laza⸗ reth des I. Armee⸗Corps, als Ober⸗Arzt zum medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut versetzt.
I. Durch Verfügung des Chefs des Militair⸗Medizinal⸗
Stehendes Heer und Marine.
“ Den 7. September. Dr. Buchholtz, reservepflichtiger prakt. Arzt, seit dem 7. Juli c. n militairärztlichen Dienste, von diesem Tage ab als Unterarzt
3 Den 10. September.
Dr. K 7” ack I., Assistenz⸗Arzt des Reserve⸗Verhältnisses vom
Feldlazareth des I. Armee⸗Corps, beim 5. Ostpreuß. Inf. „Den 11. September.
Dr. Reger, Assistenz⸗Arzt vom 2. Garde⸗Drag. Regt. und zur
11“
Den 13. September.
Dr. Schieren, Assist. Arzt des Reserve⸗Verhältnisses vom 2ten Den 15. September. Dr. Rohde, früherer Charité⸗Unterarzt, zum 1. schweren Feld⸗
Den 25. September. n
Die früheren Charté⸗Unterärzte: Dr. Bassin, vom 2. leichten
de⸗Füsilier⸗Regiment,
schweren Feldlazareth
Den 27. September.
Feldlazareth des II. Armee⸗Corps, beim VII. Pomm. Inf. Rec Nr. 54 etatsmäßig angstellt. Dr. Weisbach, Nemnen. . frervichöne Arzt, vom 1. August ab beim 1. Schles. Jäger⸗Bat. Nr. 5 ctatsm als Unterarzt angestellt und vom 1. Oktober ab zum 1. Pos. Inf Regt. Nr. 18 versetzt. Dr. Ernst, Assist. Arzt vom Ostpreuß. Ulanen. Regmt. Nr. 8, zum 1. Schles. Jäger⸗Bat. Nr. 5, Dr. Otto, Assist Arzt vom 6. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 43, zum 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 2, Heer, Unterarzt vom 1. Ostpreuß. Gren. Regt., Kron⸗ prinz, zum 6. Ostpreußischen Infanterie⸗Regiment Nr. 43 versetzt Den 29. September. Dr. -G Assist. Arzt des Reserve⸗Verhältnisses vom 3. Garde⸗ Regt. zu Fuß bei demselben Regt., Dr. Goering, einjähriger frei⸗ williger Unterarzt beim 2. Garde⸗Ulanen⸗Regt., als Unterarzt vom 1. Oktober ab angestellt. .“
A. Linie.
Den 13. September. Dr. Drescher, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. 1. Nieder⸗
Regiment. 188 18 Ses eg 8 r. Marcus, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. des Hohen⸗ zollernschen Füs. Regts. Nr. 40 und stellvertretender Regts. Arzt bei Regiment. g “ Lee itet Mehe
B. Landwehr.
Den 1. Auguast (nachträglich gemeldet). “ Dr. Oppler, Assistenz⸗Arzt vom 1. Bataillon (Poln. Lissa)
2. Posenschen Landwehr Regiments Nr. 19 und stellvertretender Bataillons⸗Arzt beim 2. Bataillon 3. Posenschen Inf. Regts. Nr. 58 Den 1. September. G
8
„ Dr. Storck, Assist. Arzt vom 2. Bat. (Iserlohn) 3. Westfäl. zt beim Ersatz⸗Bat v11“ 1““
Landw. Regts. Nr. 16 u. stellvertretend. Bats. Ar des 6. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 55. 8 Beamte der Militair⸗Ver Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums Den 4. Oltober.
Galuschki, interim. Kasernen⸗Insp. in Berlin, Dohmann, interim. Kasernen⸗Inspektor in Potsdam, zu Kasernen⸗Inspektoren
Den 6. Oktober. Lehmann, Lazareth⸗Inspektor in Breslau, zum Ober⸗ Lazareth⸗
9
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Inspektor ernannt.
- Fortifieati 88 10. Oktober.
Leue, Fortifieations⸗Secretair zu Swinemünde s —
1 ecrete S. ‚als solcher nach Danzig, Winther, Fortifications⸗Bürcau⸗Assistent zu Danzig, Un GBetegekvc zum Fortifications⸗ Secretair, nach Swinemünde
ersetzt.
Statistische Nachrichten über Hannover.
Nachdem im Vorhergehenden diejenigen Positionen des Etats, welche die Staats⸗Einnahmen nachweisen, behandelt worden sind, erübrigt nunmehr noch die Ausgaben bei den einzelnen Verwal⸗ tungszweigen, soweit dieselben nicht bereits als Verwaltungskosten ꝛc. der Einnahme gegenübergestellt worden sind, einer nähere tung zu unterziehen. 1
Das Gesammt⸗Ministerium. 8 Dasselbe bestand aus den Vorständen der 6 Departements⸗Mini
sterien, nämlich: des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten,
des Kriegs⸗Ministeriums, des Justiz⸗Ministeriums, des Kultus⸗Mini⸗
steriums, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums des Handels und der Finanzen. Die Ausgaben für dasselbe bestehen in folgenden Ansätzen:
Bes oldungen für 6 Minister à 6000 Thlr. — 36,000 Thlr.,
für 6 General⸗Secretaire, die als Vertreter der Minister funge iren à 2500 Thlr. — 15,000 Thlr. und außerdem 500 Thlr. sienn airagessa für den die Functionen eines General⸗Secretairs des Gesammt⸗ Ministeriums wahrnehmenden General⸗Secretair eines der anderen Ministerien; ferner: für 1 General⸗Secretair und 1 Forst⸗Direktor der Abtheilung für Domainen und Forsten 5000 Thlr., für die Referenten und Hülfsarbeiter bei den Ministerien und bei der Abtheilung für Domainen und Forsten 57,800 Thlr., für das Subalternpersonal 29,150 Dblr., für as Revisions⸗Personal 20,500 Thlr., endlich: Aus⸗ gaben für das statistische Büreau 4360 Thlr. und für das Archiv 5100 Thlr. Der Gesammtbetrag der Besoldungen beläuft sich hier⸗ nach auf 173,410 Thlr., um 3730 Thlr. höher als im Vorjahre. Der Haupttheil dieses Betrags trifft auf das Archiv, dessen Beamten⸗ Personal hat vermehrt werden müssen; es besteht gegenwärtig aus 1 Archivar, 2 Archiv⸗Secretairen und 2 Subalternbeamten.
Büreau⸗ und Kommissionskosten des Gesammt⸗Ministe
riums und der Departements⸗Ministerien, des Staatsraths wie auch des Archivs, der Gesetzsammlung und des statistischen Büreaus 42,009 Thlr. Unter den Kommissionskosten kommen auch in Ansatz die Diä⸗ ten und Reisekosten der auswärtigen Mitglieder des Staatsraths, die
Dr. Ernesti, Assist. Arzt des Reserve⸗Verhältnisses vom 1. schweren
schlesischen Inf. Regts. Nr. 46 und stellvertretender Regts. Arzt beim
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keine Besoldungen beziehen. Die Kosten für die Gesetz⸗
da die Zusammenstellung, den 3 Druck und die Herausgabe derselben; mit Leitung der Geschlte e Ministerial⸗Referent, gewöhnlich der geistlichen und Un errichts⸗ Angelegenheiten beauftragt. Die Behörden, viele Angestellte und die Gemeinden bekommen die Gesetsammlung vnentgeltlich; so⸗ weit die Kosten nicht, durch den sonstigen Absatz gegen Bezah⸗ lung gedeckt werden können, wird⸗. der erforderliche Zuschuß aus dem Büreau⸗ und Kommissionskosten⸗Jonds geleistet; er ist in den ein⸗ velnen Jahren, je nach dem Maße der erforderlichen Ausgaben für Hruck uͤnd Papier, von sehr verschiedenem Betrage gewesen, hat sich in der Regel aber zwischen 3— 7000 Thlr. PPPDEEEE “ Der Remunerations⸗Fonds für die Angestellten bei den Mi⸗ nisterien und andere Angestellte, insoweit für dieselben ein anderer derartiger Fonds nicht besteht, beträgt 7500 Thlrt. Zu Büreau⸗ und sonstigen Verwaltung skosten bei der Ab⸗ theikung für Domainen und Forsten sind im Etat 12/000 Thlr. und zu, Ausgaben auf Spezialbefehl 10,090 Thlr. ausgesetzt. Durch das Staatsgrundgesetz war nämlich der Regierung das Recht
gegeben, Ausgaben zu geheimen Verhandlungen, rücksichtlich deren von *
Seiten der Stände eine Nachforschung nicht stattfinden dürfe, zu machen, wenn diese Ausgaben durch eine von dem Könige 1 lichen Ministern zu unterzeichnende Verfügung als zu 11“ nothwendig bezeichnet würden. Das Verfassungsgesetz von 1848 ste 6 zwar diese Bestimmung des Grundgesetzes nicht bG her gleichm ohl ist die Unvermeidlichkeit solcher Ausgaben von den Ständen aner⸗ kannt und dazu seit langen Jahren der obige Betrag bewilligt worden. 8 1“”“ Die Ausgaben für die Stände sind im Etat für “ 88. 64,418 Thlr. veranschlagt, von welchen 40950 Thlr. b die n hi⸗ meine Stände⸗Versammlung und 24,268 Thlr. auf die Provinzial. Landschaften treffen. Früher hatte das Land Fe; Aigeinehh. 1 dern nur Provinzial⸗Stände (Landschaften). Am 15. T 1814 wurden die sämmtlichen Stände zu der ersten provisorischen er⸗ s 28. Dezember 1819 zur ersten definitiven Ver⸗ sammlung und am 28. Dezember 9 1 8 sammlung berufen, nachdem zuvor am 7. Dezember des letzteren Ja h⸗ res das Patent über die Verfassung des Königreichs erlassen G war. Die Stände bestanden aus zwei Kammern, von alchen die erste hauptsächlich aus Abgeordneten der Ritterschaft, die Snhn f 9 Abgeordneten der Städte zusammengesetzt war. ds 88 grundgesetz von 1833 wurde in der Zusammensetzung der Hüset Fenna⸗ mer nichts Wesentliches geändert, dagegen wurden in die Zwei e mer neben 36 städtischen Deputirten noch 38 Abgeordnete nicht ritterschaftlichen und nicht städtischen Grundbesitzer 1 j fassungsgesetz von 1848 bildete die Erste Kammer vo aag ü l snh es die ritterschaftlichen Deputirten als solche völlig ausf 1 8 — Vertretung des größeren Grundbesitzes, des Handels⸗ un 8 L standes, der Kirche und Schule und des Standes G sgelehr 188 schuf. In der Zweiten Kammer aber setzte die .“” unter Vermehrung der Zahl der städtischen Abgeordneten “ . Stelle der 38 Deputirten der Grundbesitzer 41 Abgeordne e der 78” gemeinden und der zur Wahl städtischer Deputirten nicht berechtigten Städte und Flecken. 1 oöö für die allgemeinen Stände, die im 85 Fügügs⸗ sehen sind, bestehen in den Besoldungen der ständischen Beam 9 der Büreaukosten, sowie den Diäten und Reisekosten der Rügeh ne 5 Die Besoldungen betragen 7150 Thlr.; es befinden sich Fenn er die Besoldungs⸗Maximalsätze für die Gencral⸗Secretaire ft allgemei⸗ nen Ständeversammlung mit 2000 Thlr., die b urch Wah Kam. mern bestellt werden, als solche Mitglieder de Geeccs, i Fheedn⸗ sind, sonst aber kein anderes Geschäft hetpethen hetsch 78 8. ihre dienstliche Stellung, Unabhängigkeit oder Thätig ei fdeg önn e. Die Büreaukosten sind auf 8000 Thlr. veranschlagt; -. werden daraus auch die Kosten des Drucks der Verhandlungen bestritten. Zu Diäten und Reisekosten der Mitglieder der allgemeinen Stände⸗ versammlung endlich sind 25,000 Thlr. ausgesetzt. ö1AAX“ Die Provinzial⸗Landschaften, die. im Jahre b 8cs hergestellt wurden, haben einen großen Theil äͤhrer Bed Fhe eöhg ver 1 da ihre wesentlichsten Rechte in Bezug auf Steuerbewik igung, eseß⸗ gebung und Verwaltung den allgemeinen Ständen übertragen ftsecie sind. Es bestehen für den Landdrosteibezirk S annover zwei Landse zaf ten, die Calenbergische und die Hoy a⸗Diey 913sch⸗ 8 den Landdrosteibezirk Hildesheim ebenfalls zwei, die Hel hch hecb. die Göttingen⸗Grubenhagensche, für leden. 88 Füng. drosteibezirke Lüneburg, Stade, Osnabrück 1Ghe h - ö schaft. Jede derselben ist zusammengesetzt aus 1b 1b h selbstständiger Verwaltung versehenen Städte 8. “ Uis anh Abgeordneten des Landes, nämlich der großen E w 88 8 Landgemeinden. Die im Etat für die Provinzial Landschaften A ge⸗ worfene Summe zerlegt sich in 19,268 Thlr. ““ 1eg. 8 schaftlichen Beamten (Syndici, Secretaire ꝛc.) und 5000 Thlr. G
ocß 4 . .S 1 2 3 „. 4 8 8 opo für die Verfammlungen und Versammlungs⸗Lokale; in dem letzteren
Betrage sind auch die Diäten und Reisekosten der Mitglieder der Pro⸗ vinzial⸗Landschaften oder ihrer Ausschüsse änberdis . Das Ministerium der auswärtigen Ange igeae Ddie Ausgaben für dieses Ministerium hesragen ghness hen von en Besoldungen des Ministers, der Referenten 2c., die b erei G. den Ausgaben für das Gesammt⸗Ministerium mit 1m nsa⸗ cnn. men sind, übereinstimmend Ui de früheren Rechnungsjahre 162,700 Thlr., die sich wieder zerlegen in: v“ 8 zu Bmwecken des deutschen Bundes b t.g . fassen hauptsächlich die Beiträge zum Bau und 18 b 18 n de Bundesfestungen, zur Bundeskanzlei und zur Matri ularkasse; Kosten für Grenzberichtigungen, auswärtige Fösthin ggter nch nstige Ausgaben in auswärtigen Angelegenheiten, auch diplomatisch
zeschenke 12,000 Thlr.) “]
Kosten der Gesandtschaften 95,700 Thlr.; diese zerlegen sich wieder in 90,700 Thlr. Besoldungen und Emolumente und 5000 Thlr. Ex⸗ pensen. Die Maximalbesoldungssätze für die in London, St. Peters⸗ burg, Paris, Wien und Frankfurt accreditirten Gesandten betragen 3000 Thlr. und für die Geschäftsträgerposten zu München, Dresden, Hamburg und im Haag 2500 Thlr. Unter dem Namen »Expensen⸗ werden die Ausgaben der Gesandtschaften an Büreaukosten, für Couriere, zur Unterstützung von Hannoveranern im Auslande und zu ähnlichen Zwecken verstanden.
Das Kviegs Ministerium.
Die Ausgaben der Militair⸗Verwaltung sind für 1866—67 auf 2,710,700 Thlr. oder 12,7 Prozent der gesammten Staatsausgaben veranschlagt und gegen den Etat des Vorjahrs nur um den geringen Betrag von 500 Thlr. erhöht worden.
Nach dem Gesetz vom 23. Februar 1843 währt die Militairpflicht vom vollendeten 20. bis zum 27. Lebensjahre und geschieht die Ein⸗ stellung der Ergänzungsmannschaft aus allen dienstpflichtigen und waffenfähigen Einwohnern durch das Loos, wobei indeß Stellvertre⸗ tung gestattet ist. Die Armee war eingetheilt in ein Ingenieur⸗Corps und eine Artillerie⸗Brigade, 8 Kavallerie⸗Regimenter, sowie 8 Regi⸗ menter und 4 leichte Bataillone Infanterie.
Die obige Gesammtausgabe für die Armee ist aus folgenden ein⸗ zelnen Positionen zusammengesetzt:
Feststehender ordentlicher Beitrag zum Militair⸗Etat 2,096,700 Thlr.; hierzu gehören: die Gagen und fixirten Geldvergü⸗ tungen für die Truppen, die Ausgaben für die Bekleidung, für Divi⸗ sions⸗ und Brigade⸗Uebungen, Truppen⸗Inspizirungen, die Kosten des Militair⸗Justiz⸗ und Medizinalwesens, der Geistlichkeit, des Militair⸗, Bau⸗, Proviant⸗ und Kommandantur⸗Personals, die gewöhnlichen Unterhaltungskosten der Gebäude, Fortificationswerke, Wachen ꝛc.; fer⸗ ner die Ausgaben für die Unterhaltung und Ergänzung des Armee⸗ Materials und der Munition, für die Militair⸗Bildungsanstalten, der Beitrag zur Offizier⸗Pensions⸗Kasse, der Zuschuß zur Offizier⸗Wittwen⸗ Kasse u. a. 1
Außerordentlicher Zuschuß auf Brotportionen 28,000 Thlr., derselbe soll jedoch bestimmungsmäßig nur in dem Falle gewährt wer⸗ den, wenn der Durchschnittspreis des Roggens den Betrag von 40 Groschen für den Himten übersteigt. “
Temporärer Verpflegungszuschuß 46,000 Thlr.; dieser ist im Jahre 1864—65 zum ersten Male in Ansatz gekommen und dazu bestimmt, den Mannschaften, welche statt der Naturalverpflegung eine Portionsvergütung beziehen, eine Zulage von 5 Pfennigen täglich zu gewähren. “
Für Kavallerie⸗Verpflegung, einschließlich der Hartfutter⸗ gelder⸗ für etwaige Mehrkosten der Rationen für wirklich gehaltene Offizierpferde, für extraordinairen Servis, für Kriegsfuhren und Trans⸗ portkosten 459,000 Thlr. 3 IA““
Zuschuß zur Erhöhung des Vergütungssatzes für Ver⸗ pflegung der Truppen in Gemäßheit des Gesetzes vom 16. Juli 1862 35,000 Thlr. 18
Militair⸗Aushebungskosten 16,000 Thlr.; es werden hieraus die auf 13,000 Thlr. veranschlagten Vergütungen für das Personal der Militair⸗Aushebungs⸗Kommission bestritten, die aus einem Distrikts⸗Kommissar, einem Militair⸗Kommissar (in der Regel einem Stabsoffizier) und dem Verwaltungsbeamten des obrigkeitlichen Be⸗ zirks, in welchem das Aushebungsgeschäft vorgenommen wird, gebildet werden; für die vorzunehmenden ärztlichen Untersuchungen wird außer⸗ dem ein Militair⸗Arzt zugezogen. Außerdem sind im Etat unter die⸗ ser Position noch 3000 Thlr. angesetzt für die Begleitung und Ablie⸗ ferung der ausgehobenen Militairpflichtigen am Einstellungsorte; es werden daraus die Vergütungen an die Unterbeamten, welche das Kontingent bis zum Einstellungsorte zu begleiten haben, so wie die Ausgaben für etwa nothwendige Transportmittel, Wege, Brücken⸗ gelder ꝛc. bestritten. In früherer Zeit hatte diese letzteren Kosten jeie obrigkeitliche Bezirk für die ihm angehörenden Militairpflichtigen selbst zu tragen. 8 1 18 4 Za schuß zur Etappen⸗Verpflegung fremder Truppen
2500 Thlr. Diese Ausgaben entspringen daraus, daß Hannover an
Preußen die Benutzung einer Etappenstraße von Halberstadt nach Minden eingeräumt hatte. Für die Bequartierung und Verpflegung der durchmarschirenden Truppen, sowie für die Leistung des Vorspanns ꝛc. wurden vertragsmäßig von der preußischen Regierung Vergütungen gezahlt, die indeß keine völlig ausreichend e Entschädigung gewährten, weshalb den Quartierwirthen für die Verpflegung und sonstigen Leistungen ein Zuschuß aus der Staatskasse gezahlt wurde. In fru⸗ heren Jahren beliefen sich diese Zuschüsse gewöhnlich auf 12 — 14/00, Thlr., haben indeß, weil die Truppen meist auf den Eisenbahnen be⸗ fördert wurden, bis auf den angegebenen Betrag ermäßigt werden können. Zuschuß an die Hospital⸗ und Militair⸗Unter⸗ stützungskasse 17,500 Thlr. Diese Kasse besteht zur Pensionirung der Unteroffiziere, Musiker und Soldaten; das zinsbar belegte Kapital⸗ Vermögen derselben belief sich am 1. Juli 1865 auf 318,050 8 hlr. 88 Gold und 217,700 Thlr. Courant, es sind daraus in e u. gezahlt worden: 56,972 Thlr. Gnadengehalte an invalide EEE“ und Soldaten und 11,753 1 sü. 1.“ an Invaliden au n Befreiungskriegen von 1813— 15. 1 8G8
den Bereugg den ⸗gen rkosten u Vergütungen an Soldaten für Reisen von und nach den Garnisonorten „auch Lö Kosten der Entsendung militairischer Vorgesetzten nach den ahnhöfen bei gleichzeitigen Beurlaubungen oder Einberufungen 10,000 Thlr. In früheren Zeiten gaben einzelne Gemeinden den mittellosen Rekru⸗ ten ein kleines Jahrgeld, um zur Einstellung nach den Garnisonsorten und bei Beurlaubungen von dort nach der Heimath gelangen zu kön⸗ Als die Ablieferungskosten des Kontingents auf die Staatskasse vurden, geschah auch ein Gleiches mit diesen Vergütungen.