1866 / 270 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

amt und werden demselben weder Reisekosten noch sonstige Auslagen

vergütet. Zum

„&

Geschäf ise des irks s gehören:

Geschäftskreise des Bezirksrath g 1) Sdie asaatgung zu Grenzveränderungen der h“ gen und Begutachtung 81s Auflösung, Neubildung oder Ve

ni iner Gemei it einer andern; K nigung einer Gemeinde mit einer andern 12 die Genehmigung zu Abänderungen in den außerordentlichen * meinde⸗Einnahmen, namentlich zur Einführung einer neuen 1 Aufhebung einer bestehenden Abgabe, sowie die Genehmigung z Abänderungen im ie Genehmigung der Veräußerung G - dirpital⸗Aufnahmen der Gemeinden, der Verwendung des stockvermögens zu laufenden Bedürfnissen, sowie gewisser Wald⸗ aussteckungen und außerordentlichen Holzhiebe; 11I die Entscheidung über Beschwerden wegen verweigerter Bürger⸗ Aufnahme; die Genehmigung des⸗ die Entscheidung der Frage, aus gesetzlich bestimmte, ihr jedoch vom

nachen habe; abe zut ie on Streitigkeiten zwischen mehreren Gemein⸗

ie Entscheidung von 1 2 Gemein⸗ den 8eegg Füöhge⸗ ob Ausgaben, für welche keine privatrecht⸗

indlichkei öffentli teresse von der Verbindlichkeit besteht, im öffentlichen In eesse ; ne oder anderen Gemeinde 885 LE“ gemeinschaftlich in welchem Verhältniß zu tragen eien; 1 und Antscheidung über die von den Gemeinden jährlich . führenden Nachbarwege und die verhältnißmäßige Heranzie 18 u den Kosten derselben, wobei betreffs der Richtung der Verbin⸗

. . 8 der ungswege verschiedener Gemeinden das vorherige Gutachten der

Baubehörde anzuhören; “*“ di ischeidung über die gesetzliche Zulässigkeit einer sgabe, 1““ Gemeinde beschlossen, vom Amte aber beanstan⸗ b1“ is icher Angel heiten und die je Beautachtung gewisser gewerblicher Angelegenh

1.“ acn Gesuche Ce ethshafc anzeseonea,. 8 h idung über die Vertheilung der Un 1 dte gst tet beven Verurtheilung für Entschädigungen bei Zusam en; 4 ; 8* 74 * 2 34 1 nerggs neglnng über Entschädigung der Eigenthümer megfen ansteckender Krankheiten getödteten Viehs aus der Staa a 88 13) die Entscheidung bei Beschwerden über verweigerte od er 8 gende Armenunterstützung 1 unfen Zuziehung entsprechender insbe

uch örtlicher Sachverständiger. . 8 über öffentliche Interessen bei den Arzu⸗ Hngen, gsg. es den oberen Verwaltungsstellen und dem wouhe aeaecäl ich 1 ände sein Gutachten einzuholen. Er B ander; Gegenstanden ein J Fsäns regeimmaßzge Siungstage fest wrordentliche Versammlunge cüͤhrt im Bezirksrathe den Vorsitz, nöcgan an b

Abstimmung Theil und handhabt die Geschäftsordnung. Erlasse u Eingaben für den Bezirksrath werden an diesem für die Beschlußfassung vorbereitet. 8 Vollziehung der Beschlüsse des Bezirksraths ob. 9 Nusbleiben oder vorzeitiges Entfernen aus den Sitzungen de raths wird mit 1 bis 15 Fl. Strafe von demselben belegt. teresse Gegen Beschlüsse des Bezirksraths, die im öffentlichen ein wesentliches Bedenken erregen, kann der Amtmann Einsprache er⸗ heben und die Sache zur Entscheidung der Landesvegieruncx vra ge 1b die Beschlüsse des Bezirksrath dadur 3 ebenso steht gegen die Beschlüsse der srat n daic) Zer. ili er Beschwerdeweg an die Landesregierung Prr. er⸗ v des Legeteracts mit Ausnahme über rein persön⸗ t gelegenheiten, öffentlich. 1t Üiche Angelsgerafrung us Verwaltung der Gemeinden regelt 8— Gesetz vom 26. Juli 1854, nebst dazu gehöriger Wahlordnung vom

12. Pugust 16e., Ende 1865 zusammen gun dehezirke zählte das Herzogthum Ende zusamr 825 Gerteindelähten, 8 Flecken und 817 Dörfern, wozu 238 einzelne, außer dem Ortsringe belegene Höfe und Wohngebäude, 1078 Mühlen⸗ Hammerwerke gehörten. Bei einer Bevölkerung

und 52 Hütten⸗ un hörten. Beoee an 8 usammen 465,636 Seelen kamen dur hschni des Herzogthums von 5 s 1

v jed emeindebezirk run len 8 1 8 zut jeden chf die Gemꝛeindebezirke betrifft, so kann deren Auf⸗ nur durch ein Gesetz erfolgen, während Nererugsgen, im

Wege des Vertrages unter den betheiligten Gemeinden mit Genehmi⸗ gung der Landesregierung vorgenommen werden können. 82—Den Gemeinden selbst aber spricht das Gesetz vom 2o. Juli 8 das Recht der eigenen Besorgung ihrer Angelegenheiten berhg pt, vorbehaltlich der ufsicht der Regierung, insbesondere der selbs 5

erwaltung ihres Vermögens gemäß der näheren gesetzlichen 6 11“ Pflicht zu, die örtliche Polizei »im Auftrage nach Vorschrift der Regierung zu handhaben,« insofern hierfür nich eine besondere Behörde bestellt wird. , Die Verwaltung in jeder Gemeinde ist dem E11 anvertraut, der aus dem ürgermeister, erforderlichen Fa Roch Fh Rathsschreiber und den Gemeindevorstehern besteht. eben dem Ge— meinderath besteht in jeder Gemeinde ein Feldgericht. In den gesetzlich bestimmten Fällen tritt die Gemeinde⸗Ver⸗ sammlung oder der von derselben erwählte Bürger⸗Ausschuß

ur Mitwirkung bei Verwaltung der Gemeinde⸗Angelegenheiten zu⸗

anengie der auf 3 Jahre gewählten Mitglieder des Gemeinderaths

Die Zahl beträgt in Gemeinden bis zu 800 Secelen drei, in solchen von In Fen

1500 Seelen 6, in solchen von 150] bis 5000 Seelen 9 von über 5000 Seelen 12 Gemeindevorsteher.

von Gemeindeliegenschaften,

—₰ 8 2₰ 8 [H 8 8 Betrags des Bürgeraufnahmegelde ; ob eine Gemeinde eine nicht durch⸗ Amte angesonnene Aus⸗

10) 11)

Dem Amtmann liegt die Ungerechtfertigtes Bezirks⸗

Gemeinderathe

festgesetzt.

das Amt gerichtet und von

Die gemäß der besonderen Wahlordnung vom 12. August 182 LE4““ bedürsen der Bestätigung der ö rung; wird diese zweimal versagt oder die Wahl verweigert, 2 die Landesregierung den Bürgermeister auf 6 Jahre, 8 2 8 . der erwählten und bestätigten Bürgermeister lebentstatgtich rs hrt. 8 Wahl der Gemeinderäthe bedarf der Bestätigung nicht. 2 e. Jahre erfolgt die Neuwahl eines Drittheils der Mitglieder des Gemstaer . und zwar zuerst der von der ersten Abtheilung, dann P Poß 1 zweiten und demnächst der von der dritten Abtheilung Erwaäh 9 Wird für die Stellvertretung und Beihülfe des Bürgermeisters 3 Genehmigung der Landesregierung ein Veigeordneter gewähl 4 se gi betreffs dessen Wahl dasselbe wie. bei der Wahl des

Das Amt des Bürgermeister s ist ein Ehrenamt. 24 1 88 69 Gebühren, welche ihm nach der Instruction zukommenf bezieh . be als Entschädigung für Auslagen und Zeitversäumniß eine; eFer tung und eine Aversionalsumme für Schreibm Aüg2c 1 en 8 1r Gemeindekasse. Die Vergütung. darf nicht unter 2 r. vnc * uüͤber 1 Fl. 30 Kr. auf die Familie betragen und wir 88 722 85 desregierung nach Anhörung des Gemeinderaths und des Bezirksrath Das Aversum für Schreib materialien beträgt je nach der Größe der Gemeinden 9 bis 60 Fl. Die Mitglieder „des 88 meinderaths verrichten ihr Amt unentgeltlich und werden nur für au 8 ordentliche Gänge entschädigt. Der Rathsschreiber bezieht ein feste Gehag meister, Gemeinderechner und Gemeindevorsteher, welche sich Vergehen oder Vernachlässigungen zu Schulden le o men.assag wüder das zu einer wirksamen Dienstführung erforderliche Ver rauen verlo⸗ ren haben, können von der Landesregierung entlassen G ah A.

Der Gemeinderath berathschlagt und beschließt über alle hh.

elegenheiten, die nach den Gesetzen, so wie nach den JI 68 Verwaltungsbehörde seiner Berathung unterworfen werden, vor t⸗ G der bezüglichen 11“ und des Bü⸗ husses, wie der Aufsi er Staatsbehörden. Bürserauxeecsdlungen des Gemeinderaths sind öffentlicht und 96 Berathung und Beschlußfassung geschieht kollegialisch, unter . mit Vollzug des Bürgermeisters. Derselbe führt die Aufsicht über da Gemeindevermögen, handhabt die Ortspolizei im ge und untel Leitung der Regierung, und erläßt die erforderlichen Hrts ö ordnungen mit Strafandrohung bis zu 3 Fl. oder 6 Tage lOrbeit zum Besten der Gemeindekasse, welche auch, nc - die Aemter in Gefängnißstrafe umgewandelt werden können. sind zur Annahme von. Gemeinde⸗Aemtern nur mit Landesregierung 1b; em Gemeinderath n j als die Lokalbehörde für die Mitwirkung bei der Periget ag der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dasselbe besteht aus dem 8 meister und bis 9 lebenslänglichen Feldgerichtsschöffen, nach der Größe der Bevölkerung in der Gemarkung. Die letzteren Klasse 88 redliche, der Gemartun th 8 fahsc vom Ankt nach gutachtlichem Vorschlag der Ge⸗ meinde, beziehungsweise des Bürgerausschusses und des Feldgerichts ernannt. Dem Feldgericht ist die Aufsicht über die Gemarkungs grenzen und die Grenzen der Privatgüterstücke anvertraut. Es führt zu diesem Behufe die vorhandenen Lagerbücher und soRsti zur Siche⸗ rung des Grundeigenthums dienende ücher, nimmt die deö den Vermessungen und Aussteinungen nach Maßgabe der 268. en Bestimmungen vor, führt das Hypothekenbuch und fertigt die zur Errichtung der Hypotheken,

lich der Mitwirkung

Landwirthschaft

vorgeschriebenen Auszüge und Attestate nach Maßgabe der desfallsigen Bestimmungen und hat in re Schätzer besti sind, den Werth der Grundstücke gesetzlich andere Schätzer bestimmt sind, den T ( geseah. als anderer zur Landwirthschaft gehörigen Gegenstände, z. B. Vollziehung wie die Gebühren für ihre Verrichtungen setzt ihre In⸗ Der Bürgermeister leitet alle Seichegs 86 Feldgerichts, erläßt iselben in Feldpolizeisachen Strafverordnun - ode -ie die Staa sbehörden zulässig ist. Der Bürgermeister kann in Nothfällen mit Zuziehung von vier aller Personen an, welche eigenthümliches Vermöͤgen hinterlassen und heh gen, Er nimmt, wo dies von den Beamten nicht selbst geschieht, die Versiegelung und Entsiegelung von Verlassenschaften vor. 1 Entsiegegncg 18g Vorschriften mitzuwirken. Er zeigt die Fälle an, wo Wonnzr Ffchagten und Kuratoren anzuordnen End und schlägt mit dem Feldgerich E11“ Veräußerungen des Immo⸗ biliarvermögens dispositionsunfähiger Personen mitzuwirken. Er ist emeinde zu beglaubigen, so wie auf Anstehen der Betheiligten ie- G 1 Willenserklärungen vorzunehmen. Er nimmt die Versteigerungen vor, zu vollziehen sind.

so wie bei dem Uebergang von Grund⸗ Eigenthum durch Kauf, Tausch u. s. w. allen Fällen, wo die Interessenten nicht andere Taxatoren wählen oder Vieh, Früchte, Geräthschaften u. s. w. abzuschätzen. Die Art der struction fest; ein Gehalt haben sie nicht zu beanspruchen. en bis 3 Fl. oder 6 Tage Arbeit, gegen welche Rekurs an Testamentszeugen Testamente aufnehmen. Er zeigt die Sterbefälle Nachlassenschaft die Rechte von abwesenden, minderjährigen und bevormundeten Personen zur Sprache kommen. Er hat bei Inventarisationen und Erbtheilungen nach den gesetzlichen den Vormund oder Kurator vor, hat auch bei der Begutachtung von berechtigt und verpflichtet, Namensunterschriften von Angehörigen sei⸗ öffnung von einseitigen d Er hhnn 4 die nicht von den Landoberschultheißen

2

W

Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗Departements

(Nr. 42 vom 3. November) enthält eine Generalver ügung vom

Fl. Oktober, betreffend Portofreiheit für die Korrespondenz der in

8 8

über das bisherige Bundeseigenthum.

besteht in jeder Gemeinde ein Feld—

Auftrage und unter

wenn nicht vollziehbar, durch Lehrer Zustimmung der

sollen zur und Häuserbesitzer gehören und aner⸗ kundige Männer

rank⸗ furt a. M. zusammengetretenen Kommission Behufs Nüch denderseßzung

Statistische Nachrichten.

Monaten dieses ten Eisen und Stahls beträgt 1,881,751 Pfd. St. in der entsprechenden Periode des Jahres 1865, somit ei

uwachs von nicht weniger denn 1,153,940 Pfd. St. befinden sich Roh⸗ und Puddeleisen für 193,988 und Riegeleisen für 366,992 Reifeisen und Platten 224,265 Pfd. St., Gußeisen 12,242 deten Zustande 435,451 Pfd. St.

Pfd. St., Schmiedeeisen 151,00

nachweisen wird.

In Norwegen existiren, den »H. N.“« zufolge, au enblicklich 8 fünfzig Vereine zur Unterstützung in« rantheitssällen mit ungefähr 10,000 Mitgliedern und einem Kapital von 30 à 40,000

ferner sind vorhanden: 5 Consumtionsvereine, 1 Volksbank

einige und

Spezies; und 1 Pensionsverein für Arbeiter.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten. Am 23. September d. J. brach auf der Rheinischen Eisenba

Eisenbahn⸗ Gesellschaft zugehörigen Güterwagen beim Rangiren des⸗ selben eine Krupp'sche Gußstahlachse. Der Bruch war vollständig und zwar ¾₰% innerhalb der Radnabe; die Bruchfläche hatte jedoch einen alten Einbruch, war aber sonst feinkörnig und gleichmäßig. Die Achse wurde im Dezember 1861 geliefert und hatte überhaupt 7921 Meilen und seit der letzten Revision 58 Meilen durchlaufen. Cappeln, den 1. November. (E. Z.) Unsere Schleibrücke hat am gestrigen Tage ihre Weihe erhalten, sie ist dem allgemeinen Ver⸗ kehr übergeben, und das höheren Orts bestätigte Reglement tritt heute in Kraft. Die ganze Länge der Brücke beträgt ca. 1000 Fuß, bei einer nur durchschnittlich angenommenen Breite von 20 Fuß. Stockholm, 1. November. (H. N.) In Norrköping hat sich eine neue Dampfschifffahrtsgesellschaft gebildet, welche beabsichtigt, ein Dampfschiff auf der Linie Norrköping, Westervik, Oscarshamn und

Kalmar in Gang zu setzen.

Kopenhagen, 3. November. (H. N.) Capitain⸗Lieutenant Hammer ist mit dem Dampfschiffe »Thomas Roys« gestern von seiner Wallfischfang⸗Expedition in den isländischen Gewässern zurück⸗

gekehrt. Das Dampsschiff liegt jetzt auf der hiesigen Rhede vor Anker

Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten. 8 6

Kopenhagen, 3. November. (H. B. H.) Der festgesetzten Be⸗ stimmung gemäß ist die Eisenbahn Middelfart⸗Stieb und Friedericia⸗ Kolding⸗Vandrup am Donnerstag eröffnet worden. Die Post und Passagiere werden, der »Fredericia Avis« zufolge, vorläufig per Dampfschiff »Pioneer« über den Belt befördeerrt.

Königliche Schauspiele. Donnerstag, den 8. November. Im Opernhause. Vorstellung.)

Wartburg. Gr. Oper in 3 Akten von R. Frl. Grüün. Tannhäuser: Hr. Niemann.

9— (185ste Tannhäuser, oder: Der Sängerkrieg auf der

Wagner. Elisabeth:

3931 London, 5. November. Der Werth des in den ersten acht Jahres aus dem Vereinigten Königreiche exportir⸗

Pfd. St. gegen 727,811

Unter der Masse Pfd. St., Stangen⸗ Pfd. St., Schieneneisen 507,809 Pfd. 8 ittel⸗

Pfd. St., Eisen und Stahl im ungeschmie⸗ 51 Auch während der Monate Sep⸗ tember und Oktober ist viel Schieneneisen nach den Vereinigten Staa⸗ ten von Amerika ausgeführt worden, so daß die Gesammtexportmasse dieses Jahres ein sehr bedeutendes Uebergewicht über die des vorigen

hn

if dem Bahnhofe zu Bingerbrück unter einem der Cöln⸗Mindener

1 Im Schauspielhause. (208. Abonnements⸗Vorstellung.

vah 8— öö] Akten mit freier U ie Collins, v 1b irch⸗P

. wenttek⸗ Preise ns, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

n Freitag, 9. November. Im Opernhause. 186ste Vorstellung.

Ballanda, oder: Der Raub der Mefehenufe Seste: vrst Attes

von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

reise. Im Schauspielhause. (209te Abonnements⸗Vorstellung.)

Wallensteins Tod. Trauerspiel in 5 Abthei von Schi Mittel⸗Preise. sp heilungen von Schiller.

Telegraphische Witterungsberichte.

Tempe-

Beobachtungszeit. E 9 ratur. V 1

meter . 8 Paris.

[Linien.

AHlgemeine

Fean⸗- 8 Wind. . Himmels- Frur. ansicht..

Auswärtige Statione’n.

7. November. 7,6 [S., schwach. bedeckt, Nebel. 9,60e SSW., s. schw. bewölkt.

5,0 [NW., s. schwach. bedeckt.

1,8 [NW., schwach. bedeckt.

Schnee. 1 3, 0,1 N., schwach. sbedeckt. hisa ... 331,2/ y4,2 NW., stark. sbewölkt.

Libau 1“

Moskau... 1In““

Ktockholm. 334,, waw.,

Paris 341,6 Brüssel. 338,2 Haparanda. 330,1 Helsingfors 330, 8 Naechts

Petersburg. V 328,7

heiter. Gestern Abend WNW. schw. Schnee u. Regen. Max. 6,1. [SW., frisch. bewölkt. bedeckt. sehr bewölkt. feaast heiter. schwach. bewölkt.

s. schw.

Skudesnäs. Gröningen. Helder... Hernösand. Christians.. Flensburg.

333,5 338, 3 S., still. 338,2 SW., mässig. 331,9 W 3 331, 1

vS N N

80., 3 1 Preussische Stationen. 7. November. 8 NW., stark. W., stark. wolkig. WNW., stark. bedeckt, Regen. bezg., gest. Abd. Blütz, Regen, Hagel, Orkan, Nachts Sturm. strübe.

332,8 334, 7 334,9 335, 8

trübe, Regen.

S.

f 92 8

11“ 2 49—

336,4 338,3 337,2 335, 7 337,5 335,7 333,3

337,4 330,1

NW., mässig WNW., stark. strübe. W., lebhaft. bbew., gest. Regen. W., stark. strübe, gst. Regen. SW., schwach. strübe. SW., mässig. heiter.

W., stark. trübe, Nehts. etw. W., schw.

Regen. SW., mässig. 8

82—

Stettin

Münster... Torgau . Breslau..

E ½ S ½8 S I8

Ratibor...

Mittel⸗Preise.

wolkig.

trübe. 335,1 [SW., schwach. trübe, neblig.

Anzeiger.

Handels⸗Register.

Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu

8

Unter Nr. 1919 unseres Gesellschafts⸗Registers, woselbst die hiesige

Handlung, Firma 1 H. J. Rehfisch Söhne, und als deren Inhaber die Kaufleute Isidor Rehfisch und Sigismund Rehfisch vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Kaufmann Sigismund Rehfisch ist aus der Handels⸗ Ge ausgeschieden. Der Kaufmann Isidor Rehfisch zu Beerlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 4722 des Firmen⸗Registers. Unter Nr. 4722 des Firmen⸗Registers ist heut der Kaufmann Isidor Rehfisch zu Berlin als Inhaber der Handlung, Firma: H. J. Rehfisch Söhne, (jetziges Geschäftslokal: Klosterstr. Nr. 69),

eingetragen. 86 I. das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist unter ue Der Kaufmann (CToiletteseifen⸗ und C“ Ludwig Hermann Theodor Magnus zu Berlin, 1 Ort der Niederlassung: Berlin (jetziges Geschäftslokal: Melchiorstr. Nr. 19), Firma: L. Magnus,

eingetragen zufolge Verfügung vom 6. November 1866 am selben Tage. G

Oeffentlicher

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Carius & Goldstein (WBijouterie⸗ und Galanterie⸗Waaren⸗Fabrik, jetziges Geschäftslokal Neue Jakobsstr. Nr. 7) am 1. Oktober 1866 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: 2 der Nadlermeister Gottfried Eduard Carius, 1 8 2) der Kaufmann Joel Julius Goldstein, 1 beide zau Berlin. Dies ist in das Gesellschafts⸗Register des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 1956 zufolge Verfügung vom 6. November 1866 am selben Tage eingetragen. 8 1

woselbst

Unter Nr. 996 unseres Gesellschafts⸗Registers,

Handlung, Firma: 1 C. L. Walter u. Söhne,

und als deren Inhaber die Kaufleute

1) Carl Ludwig Walter,

2) Georg Carl Wilhelm Walter,

3) Emil Julius Heinrich Walter, 88 vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Verfügung einget CI Der Kaufmann Carl Ludwig; alter zu - Handelsgesellschaft ausgeschieden.

Berlin, den 6. November 1866.

Koönigliches Stadtgericht, Abtheilung für

8

hiesige

erlin ist aus

1 Civilsachen. Ie11