in diplomatischer Beziehung ist durch den Mikado oder Dairi ath der Dreizehn (Gorogio), is acht Erbfürsten der der Reichs⸗Gouverneur ist, der ausübt, so daß ‚einen höchsten (Taikun) und denen ersterer den Hirtenstab, ortefeuille führt. en mit den Aus— wie es
Reichsbudget; eine Souverainetät gemäßigt so wie durch den R Taikun und ar
Lage der Din auch über d sei, kräftig Juarez zu unter⸗ etheiligten Par⸗
Neutrali⸗
s einzige Mittel, eine bessere herbeizuführen eshalb die b- n in Kenntniß setze, daß mexikanischen duldet werden sollen. Anhänger der Kaiserlichen Ortega, S Juarez ist als Haupt anerkannt
darin, daß da am Rio Grande
und daß d in Mjaco,
der aus fünf Vasallen des besteht, und dessen eigentlich die Japan einen einen Hohen der zweite da Der Mikado oder bekanntlich seit geraumen Jahren nicht jährtes Recht geb Einfluß, sobald über die »Herrschaften die Neuerungen Anfangs einen pa Widerstand erhoben h in 604 Gebiete, wovon d den Geschlechtern (Daimios) sind; en Städte; die »Fürsten« olche des Taikun, doch hab es Fürsten (Sio⸗ ärer Machtvollkomme r und Städte haben gesonderte V
Regierung alle b Verletzungen der und der Vereinigten Diese In⸗
stützen, teien davo täts⸗Gesetze zwischen der Staaten Regierung structionen Regierung,
Vorsitzen Kaiserliche Allerhöchsten (Dairi) Herrscher hat, von s Schwert und der dritte das5 Dairi hat seit den Kämp eine politische Rolle mehr Sitte gewesen, doch unver⸗ Der Hof von Mjaco gewann an die Taikuns in Yeddo nicht mehr unbedingt 1« verfügen konnten, nachdem diese gegen ssiven, dann einen offenen ällt nämlich territorial n die »Herrschaften« unter den Rest bilden di sind Lehnsträger, mei⸗ die Daimios Vasallen, von sekundärer und solche »Herrschaften«, erwaltung, erstere rstorbene Taikun war mi hden verwickelt und sein dem Fürsten Dieser Fürst ist s und hat ein
nicht ge Machtvollkommenheit
sowohl gegen 2 Parteien t werden.
Mexiko an inem Stabe unbe Sie waren im iko eine con
in Kraft gesetz Regierung innt worden. lästigt in New⸗ Begriff, nach Browns⸗ stitutionelle Regierung daß die Behörden Ortega fallen, und daß man s festnehmen wird.
a New⸗-York macht Zurüstungen ichsten Jahre stattfinden 1b sämmtlich
liberalen General Ortega ist m rleans eingetroffen. ville abzugehen, um wieder herzustellen. nicht gestatten ihn wahrf
ländern gespielt,
in Mex lieben war. Es wird berichtet, in Mexiko einzu
werden, v⸗Orlean
lich in Ner Yacht⸗Club in die im naͤ ähr 34 Nachts angemeldet, einige von Eisen.
Japan zerf
einer Wettfahrt, ie acht größte
sind dazu bis jetzt un in Amerika gebaut, Fahrt geht
— Zwi
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e Fürsten— darunter auch ümer und frei VYork nach schen den kriegführe
Anfänge er Einnahme des Forts um die ungl Humaita's, zu neinem Er
von New en auch so daß
von terti Fürstenthüme auch besondere Heere. Der nun ve den »Herrschaften« gefolge ward noch kurz Kiusiu, Tokungawa Kidon der fünfmächtigste Halb⸗Souve
men von neun Millione
am La Plata gemacht trafen die
nden Parteien Unterhandlungen Curuzu
eich wichtigeren We berennen. Indessen staunen ein Parla⸗ des Diktators von Paraguay ern der Alliirten verlangte. kam und machte Frie⸗ arauf verstehen, die den freilich lich Erfolg 1 22., statt, cht; 5 Panzer⸗ Feuer, um or und
nheit giebt. Diese
worden. Alliirten Vorbereitungen, von Curupaity, den Schlüssel erschien am 11. Sep mentair im Lager, d eine Unterredung mit den General Mitre ging darau densvorschläge, wollte sich abe t niederzulegen.
wiederholt in Fe vor seinem Tode von o, geschlagen. rain de n Franken.
tember zu er im Namen Befehlshab f ein; Lopez r keinesfalls d Die Vorschläge wur doch werden sie schwe Curapaity wurde er September versucht iffe eröffneten das die Sturmkolonnen vor vor der inneren Linie aber ttags mußten dier licher Ordnung«, wie sie ens gewesen. Sie ver⸗ Verwundeten, welche schen und auf die arge Panzerdampfer erlitten Paraguiten blieb Alliirten ist. Verstär⸗ brasilische Re⸗
Telegraphische Depeschen
Präsidentschaf aus dem Wolfs'schen Telegraphen⸗Büreau
den Regierungen zuge Der Sturm gegen wie vorher bestimmt, a und 8 andere Uhr Morgens rü nahmen die erste Ver prallten sie zurü den Rückzug an sagen; ihre loren etwa 9 sich fast gleichzeitig ar schen Truppen vertheilten. Beschädigungen. Am 25. Septemb dessen Resultat no erdessen auf dem altmaßregeln
de erst an “ Mailand, Mittwoch, 7. November, Abends. Wie die severanza« meldet, sind die Wahlen im Tridenter Bezirk für den Tyroler Landtag durchweg der ausgefallen und werden die Gewählten sich der Theilnahme am
Landtage enthalten.
dampfer Kriegssch halb eilf die ir “ ungslinie, nie Kationalpartei günstig Nachmi Alliirten
drei Uhr sie selbst
treten, »in ziem ren vergeb odten und
Anstrengungen wa 3700 Mann an T auf die brasili Zwei ihrer Der Verlust der er hielten die ch ein Geheimniß Wege, und die schreiten zu wollen, jetzige Modus der iste verknüpft. — om drei Tage lang, der und viele kleinere ten sich Unglücks— auf der Fahrt von am 24. September an dem schaft rettete
Statistisches aus Nassau
Das Unterrichtswes er Lehranstalten, soweit die Kosten
durch die Beiträge de ährt die Staatskasse für das
erhebliche unbekannt. Kriegsrath, kungen sind unt scheint zu Gew schneller zu ergän r mit zu gro
derselben
Zur Unterhaltun e der Ge⸗
nicht durch die eigenen Einnahmen und meinden ꝛc. gedeckt werden können, gew Zuschuß von 133,054 Fl. Edikt vom 24. März 1817 ist der Kirche und der ausschieß allen Richtungen hin durchgeführt. gesammten Dienstverhältnissen hre Vorbildung in Seminarien, e unterrichten nach den von dieser werden von regierungsseitig ernann⸗ Der Schulunterricht ist 8 Jahre atorisch. Neben zahlreichen und en Privatlehranstalten bestehen die Elementarschulen, die höhere en mit der höheren Bürger⸗ Dillenburg, das Real— en zu Hadamar, Weil⸗
Jahr 1866 einen Durch das reißung der Schule von nung unter die Regierung nach Die nur von der Regierung in ihren abhängigen Lehrer erhalten i der Regierung geleitet werden, si vorgeschriebenen Lehrbüchern und ten Schulinspektoren beaufsichtigt. lang, vom 6. bis 14. Lebensjahre oblig namentlich in neuerer Zeit sich mehrend öffentliche in folgenden Abstufungen: Töchterschule zu Wiesbaden, die Realschul schule zu Wiesbaden, gymnasium burg und Wiesbaden; dane minare zu Herborn und Montabaur und Usingen, baden, die mit dem Pädagogium zu Dillenburg verbun Taubstummen⸗Institut zu Camberg.
Was zunächst die Elementarsch sicht über dieselben und ihre Lehrer der Ortssch dem Edikt von 1817 aus dem Ortsp des Schulbezirks als ständigen — un Feldgerichts oder des Gemeinderaths der Bestätigung des Schulinspektors unterl gliedern bestehen soll. verschiedene fessionen
gierung
das Prinzip der Los⸗ lichen Unterord⸗
ßem Zeitverlr ta wüthete ein heftiger Stu ine ungewöhnliche Höhe auf dem Meere ere che Brigg »O scheiterte nambuco; die
bung ist ih dem La Pla Strom stieg auf e Schiffe sanken. Die österreichif Bahia nach dem Kanal, Riffe vor dem Hafen von sich ans Land. 8
Asien. offizielle Pekinger Zeit zur Beschaffung von sollen zur Befestigun des Zuganges zu Pe Man weiß nich jener Seite her bedrohen solle haupt diese kostspieligen Rüstungen Uebrigens glaubt man SummeV gezeichnet werden 1 deren auch nur s
der „Moniteur«, daß die ße National⸗Subscription Diese Geschütze heidigung
8 M“ Aus Peking erfährt ung eine gro 500 Geschützen anzeigt. des Petscheli, mithin zur Vert d in Hongkong angekauft eue Gefahren Peking von begreift nicht, wozu über⸗ der chinesischen Armee dienen nicht, daß eine hinlängliche ) Kanonen, wären es England sie für den asiatischen Ex⸗
das Pädagogium zu zu Wiesbaden und die Gymnasi ben als Fachschulen: die theologischen die Schullehrer⸗Seminarien zu zu Wies⸗ ndene Berg⸗
Leinburg,
king dienen un — 2⸗ 8 das landwirthschaftliche Institut
werden. t, welche n
schule und das so führt die Auf⸗ ulvorstand, der nach Bürgermeister
ulen betrifft,
farrer und dem d 2 bis 3 aus der Mitte des
alle 4 Jahre zu wählenden, iegenden unständigen Mit⸗ allen Orten, in denen verschiedener Kon⸗ dessen Pfarrgemeinde den Schulvorstand auf die äußere und berwachung des Lehrplans, so⸗ ußerdienstliche ädtische Schu⸗
vird, um 500
olche, wie port zu fabriziren pflegt, anzukaufen er Taikun, das weltlich Osaka mit Tode abgegangen, und zw Der verstorbene Taikun hieß
unger Mann.
bberhaupt in Japan, ist in ar an einer langwierigen Mina Motto IJ. und Nachfolger herrschte da nach der japanischen Reichs⸗ (Gorogio), unter (der Mitglieder der mit der ten Fürstenhäuser), den Nach⸗
Seit 1844 tritt an und Lehrer der Geistliche, und deren Schüler gehören, in ein. Der Wirkungskreis des letzteren erstreckt sich innere Einrichtung der Schulen, namentlich der Handhabung der dann auf die Privatinstitu Verhalten der Lehrer ꝛc. len, deren jede einzelne einen Schulv gebildet, zu w die Oberlehrer und Rektoren; aus der Bürgerschaft unter d gehören.
Die Bezir
2 Konfessionen S ein j ngifeh, in Yeddo noch Ungewißheit, verfassung die Mitglieder des Mitwirkung der Gosankios herrschenden Dynastie verbünde
Ueber seinen
höchsten Rathes auch auf die Ue Schulzucht, der Ausführung te, auf das dienstliche und o In Wiesbaden ist für alle st orstand hat, eine Schulkommission der Stadt, der Bürgermeister ochulen und gewählte Mitglieder em Vorsitze des städtischen Schulinspektors
(Taikunaden) stammverwandt heißen. e Regierung kam, wurden als die lüt angeführt: der Prinz von Meto, der
Der Taikun oder
drei Familien, welche Als Mina Motto IJ. drei Prinzen von Geb rinz von Owara un Sjogun ist der Kriegs
elcher sämmtliche Geistliche
d der Prinz von Ksin. Der V herr des Reiches und verfügt als solcher
8 sschulauf ren über 68 8
nq“]
in der Regel aus dem Stande der Geistlichen, evangelischen wie katho⸗ ischen, von der Regierung bestellt wurden; außer einer Entschädigung von 25 Thlrn. für Kanzleiaufwand erhalten dieselben für dieses Amt keine weitere Besoldung. Die Bezirke derselben sind mit Rücksicht auf die 28 Amtsbezirke gebildet und ist deshalb eine vollständige Trennung der Schulinspektorate nach Konfessionen nicht zu ermöglichen gewesen, o daß, abgesehen von den Schulen gemischter Ordnung, die Schulen einzelner Orte ihrer geographischen Lage wegen unter Inspektoren anderer Konfession stehen. Zum Wirkungskreise be Schulinspektoren ge⸗ hören: die Entlassung derSchüler, die Dispensation vomöffentlichen Unter⸗ richt, Genehmigung des Lehrplans, Ueberwachung aller Gesetze und Verord⸗ nungen über die Elementarschulen und deren Lehrer, die Aufsicht ü ber die Geschäftsführung der Schulvorstände, sowie die Oberaufsicht über alle Schulamts⸗Kandidaten und ⸗Aspiranten, sowie über das ganze Lehrer⸗ personal ihres Bezirks ohne Unterschied der Konfession.
Den Schulinspektoren koordinirt sind die Aemter( Bezirksverwal⸗ tungsstellen), die ediktmäßig bei Ordnung aller äußeren Verhältnisse der Schulen und namentlich bei allen Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden für die Schulen mitzuwirken haben. Die oberste Schul⸗ behörde ist die Landesregierung, betraut mit der Aufsicht über alle niedere und höhere, öffentliche und Privatunterrichtsanstalten, mit der äußeren und inneren Polizei derselben und mit der Verwaltung der dazu bestimmten Fonds. Im Jahre 1863 bestanden an 716 Schulorten Elementarschulen, in denen 36,435 Knaben und 35,861 Mädchen, überhaupt also 72,296 Kinder unterrichtet wurden; es gehörten von diesen 36,420 der evange⸗ lischen, 34,724 der katholischen, 51 der altlutherischen, 39 der deutsch⸗ katholischen und 1062 der israelitischen Konfession an. Von den 716 Schulen hatten 411 nur evangelische, 24 -nur katholische Lehrer, 46 Lehrer beider Konfessionen und 10 wurden alternirend mit Lehrern verschiedener Konfessionen besetzt. Die Gesammtzahl der Elementarlehrer betrug 1059, 604 evangelische und 455 katholische, mit einem Besoldungsbetrage von 387,004 Fl., so daß sich also der mittlere Durchschnitt des Gehalts
auf 365 ½ Fl. berechnet. Aus der Staatskasse wir für Aufbesserung der Gehalte der Lehrer an den Elementarschulen und zum Zwecke der Ermöglichung von dienstlich nothwendig gewordenen Versetzungen für 1866 ein Zuschuß von 10,500 Fl. gewährt.
Die Realschulen stehen unter der obern Leitung und Aufsicht der Regierung, welche nach Anhörung des Schulvorstandes Lehrplan und Lehrbücher vorschreibt. Der Kursus der je nach ihrer Frequenz zwei⸗, drei⸗ und vierklassigen Realschulen ist ein 4jähriger für Schüler vom 10.—14. Lebensjahre. Sie sind hauptsächlich bestimmt für Kna⸗ ben, die sich dem Handwerk, der Mechanik, dem Kaufmannsstande und der Landwirthschaft widmen wollen. Den Schülern des einen Kreises sollen sie gewisse elementare Kenntnisse aus der Mathe⸗ matik (Geometrie und Arithmetik, Rechnenkunst, Buchhaltung) und den Naturwissenschaften, namentlich auch aus den ersten Anfängen der Mechanik, Physik, Chemie und deren Anwendung in der Techno⸗ logie, sowie eine größere Fertigkeit im Zeichnen vermitteln, den Schü⸗ lern des anderen Kreises dagegen den Gebrauch der französischen und englischen Sprache bis zu einiger Sprachfertigkeit und Unterricht in Geographie mit Rücksicht auf erkehrsverhältnisse, Produktenhandel, Statistik ꝛc. Die Kosten der Realschulen werden, soweit dieselben für die Schullokale nebst Feuerung, Beleuchtung, Schulutensilien, für die Bibliothek, die Lehrapparate und die Schulbedienung erwachsen, aus⸗ schließlich aus den Gemeindekassen bestritten. Die Lehrerbesoldungen sollen zunächst aus den Eintritts⸗ und Schulgeldern gedeckt werden; reichen diese nicht zu, so wird zur Ausgleichung des Defizits ein Zu⸗ schuß aus der Staatskasse gewährt, der nach dem Etat für 1866 auf 14,000 Fl. festgestellt ü8
Im Jahre 1863 bestanden einschließlich der höheren Bürgerschule zu Wiesbaden 14 Realschulen, in denen 913 Schüler von 50 Lehrern unterrichtet wurden, die Besoldungen der letzteren beliefen sich auf 33,000 Fl., im Durchschnitt also 660 Fl. für jeden Lehrer.
Die höhere Töchterschule zu Wiesbaden wurde im Jahre 1847 mit 4 Klassen und 79 Schülerinnen begründet und zählt gegen⸗
wärtig 9 Klassen mit c. 300 Schülerinnen im Alter von 6—16 Jahren. Sie ist eine städtische, konfessionell gemischte Anstalt, an welcher außer einem unmittelbar an die Regierung berichtenden Rektor 5 Lehrer und 3 Lehrerinnen unterrichten, abgesehen von dem Hülfsunterricht in Re⸗ ligion, Zeichnen und Handarbeiten. Nach dem Stadthaushalts⸗Etat von Wiesbaden für 1866 belaufen sich die jährlichen Einnahmen dieser Schule an Schulgeldern auf 7700 Fl. während die Ausgaben an Be⸗ soldungen und Remunerationen des Lehrpersonals 8205 Fl. betragen, so daß also aus der Gemeindekasse noch ein jährlicher Zuschuß von 505 Fl. zu leisten ist, da der Staat für dieselbe keine Subvention gewährt.
Für die im Lande bestehenden Gelehrtenschulen und sonstigen höheren Lehranstalten ist die Landesregierung die Centralbehörde, welcher die Ueberwachung des Vollzuges aller das höhere Schulwesen betreffenden Gesetze und Verordnungen obliegt. Sämmtliche Ausgaben für die höheren Lehranstalten werden aus dem Central⸗Studienfonds bestritten. Das Edikt von 1817 verfügte nämlich die Auflösung aller bis dahin bestandenen lateinischen Schulen, Pädagogien und Gym⸗ nasien; es gründete aus allen zum öffentlichen Unterrichte bestimmten Central⸗ und Provinzialfonds und Stiftungen, nach Ausscheidung der fremdartigen Ausgaben und nach Ausgleichung mit anderen Fonds, einen unter die Verwaltung der Regierung gestellten Centralstudien⸗ Fonds, ohne Rücksicht auf die konfessionellen Fonds, und überwies demselben die Bestreitung der Kosten der neu errichteten Cchulen, also der Lehrerseminare, der landwirthschaftlichen Schule, der Pädagogien, Gymnasien und theologischen Seminare. Reichen die Revenüen des Centralstudienfonds dazu nicht aus, so wird der nöthige Zuschuß aus der Staatskasse geleistet. Der Etat des Fonds weist für 1866 eine Einnahme von 210,170 Fl. nach, dem eine Ausgabe von
höheren
3 Abtheilungen.
gleichem Betrage gegenübersteht. Die Einnahmen bestehen hauptsächli 9 den Eintritts⸗ und Schulgeldern, die ber den . vFlsccng bn “ im Betrage von 27,121 Fl. aus dem Ertrage von - ern un aldungen, die dem Fonds gehören, mit 30,097 Fl., aus den Zinsen von Kapitalien mit 37/784 Fl., aus den Zuschüssen, welche die Landeskasse mit 86,922 Fl. und einige andere Kassen mit 5458 Fl. gewähren, aus dem Erlös von Naturalien mit 20,106 Fl. und einigen anderen geringeren Erträgen Unter den Ausgaben betragen die Be⸗ soldungen und Remunerationen des Lehrerpersonals 188,606 Fl., nämlich bei dem Pädagogium und der Bergschule zu Dillen⸗ burg 11,175 Fl., beim Gymnasium zu Hadamar 18,475 Fl.
H Wei 285 6. 4 beim Gymnafium zu Weilburg 18,285 Fl., beim Gymnasium zu
Wiesbaden 22,225 Fl., beim Realgymnasium daselbst 11,506 Fl., bei S 5 P 112888. — g Velf v 1/ I - eim Seminar zu Montabaur 6415 Fl., beim Seminar zu Usingen 6625 Fl., beim landwirthschaftlichen Institut zu Wiesbaden 6900 Fl. und bei den theologischen Seminarien zu Herborn und Leimburg je 1000 Fl Im Einzelnen beziehen die Direktoren der Gymnasien an Besoldungen 1600 — 2400 Fl., die Gymnasial⸗Professoren (3— 4 an jedem Gymna⸗ sium), der Rektor des Pädagogiums und die Direktoren der Schullehrer⸗ Seminare 1600 — 2200 Fl., der Prorektor am Pädagogium 1500 bis 2000 Fl., die Konrektoren, sowie die Seminarhauptlehrer 1000 bis 9 89 die Kollaboratoren und Hülfslehrer an allen Staatsanstalten 2 89 gl die Zeichnenlehrer je nach der Zahl der Unterrichtsstunden
1 ußer den Besoldungen befinden sich unter den Ausgaben d Centralstudienfonds: 9014 Fl. w 3677 Fl. Ebö 6042 Fl. für Schulbedürfnisse, 1850 Fl. zur Erhaltung und Vermeh⸗ rung der Bibliotheken bei den einzelnen Lehranstalten, 6477 Fl. zur Unterhaltung des Inventars und der Apparate, 9745 Fl. Kosten der Oekonomie bei den beiden Lehrer⸗Seminarien, 21,471 Fl. Bau⸗ und Reparaturkosten der Gebäude, 1665 Fl. sonstige Kosten der Gebäude, wie: Grundsteuern, Brand⸗Assekuranzbeiträge ꝛc., 4772 Fl. Grund⸗ steuern und sonstige Kosten der Güter, 4981 Fl. Ausgaben für die Waldungen, zu denen namentlich Besoldungs⸗Beiträge wegen des Forstschutzes, Grundsteuern, so wie Holzfällungs⸗ und Kulturkosten
ehören, 9371 Fl. fundationsmäßige, auf dem Grundeigenthum haf⸗ ende Lasten und einige andere unbedeutendere Ausgaben.
„Ein konfessioneller Charakter der Gelehrtenschulen ist gesetzlich zwar nicht ausgesprochen, jedoch soll das Gymnasium zu Weilburg, so wie das Dillenburger Pädagogium vorzugsweise mit evangelischen, das zu Hadamar vorzugsweise mit katholischen, das zu Wiesbaden mit Leh⸗ rern beider Konfessionen besetzt sein.
Von den beiden Schullehrer⸗Seminarien bildet das zu Montabaur nur katholische, das zu Usingen nur evangelische Zöglinge aus.
Es unterrichten im Ganzen an sämmtlichen höheren Lehranstalten 72 Lehrer, die zu den Staatsdienern gezählt werden und alle Rechte derselben haben. Die Gymnasien einschließlich der Bergschuler wurden im Jahre 1863 von ca. 700 Schülern, die beiden Lehrer⸗Seminare von 139 Schülern und das landwirthschaftliche Institut von 67 Schü⸗ lern besucht. Die Berechtigung, Schüler nach bestandener Maturitäts⸗- prüfung zur Universität zu entlassen, haben nur die drei Gymnasien zu Hadamar, Weilburg und Wiesbaden; die Zahl der Abiturienten hat sich in den letzten 10 Jahren auf 286 belaufen.
Von den sonstigen im Lande bestehenden Unterrichtsanstalten ver⸗ dienen noch der Erwähnung: das Taubstummen⸗Institut zu Cam⸗ berg, die Blindenanstalt zu Wiesbaden und die Gewerbeschuken.
„Das Taubstum men⸗Institut ist im Jahre 1820 von einem Privatmann gegründet und später zur Staatsanstalt erhoben; zu den Unterhaltungskosten desselben sind im Etat für 1866 8593 Fl. ausge⸗ worfen. Die Anstalt nimmt die Kinder aller Religionsbekenntnisse mit dem 8. Jahre zu einem in der Regel sechsjährigen Unterricht auf, der mit der Confirmation der evangelischen, und mit der ersten Kom⸗ munion der katholischen Zöglinge zu schließen pflegt. Das Lehrer⸗ personal gemischter Konfession besteht aus 3 Lehrern, 2 Hülfslehrern und 1 Huͤlfslehrerin, welche 3900 Fl. Besoldung beziehen; für Ver⸗ pflegung von 42 armen T aubstummen sind 3400 Fl. ausgesetzt. Die Anstalt ist kein geschlossenes Institut, sondern eine Taubstummenschule, deren Zöglinge theils in den Familien der Lehrer, theils in Bürger⸗ familien der Stadt in Wohnung, Kost und Pflege gegeben sind.
Ueber die Zahl der Taubstummen im Lande ist bei Gründung des Camberger Instituts eine allgemeine Zählung vorgenommen welche 207 Taubstumme oder 0,07 Prozent der zu jener Zeit 305,005 Köpfe umfassenden Bevölkerung ergab. Die letzte allgemeine Zählung für die Zwecke des Camberger Instituts fand im Jahre 1863 stat
und ergab 380 taubstumme Personen, etwa 0,0s Prozent der ganzen
Bevölkerung.
Eine Blindenschule ist im Jahre 1861 durch einen Verein zu Wiesbaden begründet worden; es kamen dazu durch milde Beiträge vom ganzen Lande 9431 Fl. zusammen. An der Anstalt wirken 1l sehender Lehrer als Hausvater, 1 blinder Lehrer und 1 Werkmeister nebst der Hauswirthschafterin für den Industrie⸗Unterricht. Nach den durch die Landesregierung angeordneten Erhebungen wurden im Jahre 1861 23 Blinde im Alter von 5 — 20 Jahren, 12 Knaben und 11 Mäd⸗ chen ermittelt. Von diesen waren 9 in die Anstalt aufgenommen
3 besuchten auswärtige Schulen und die übrigen sollten nach zurück gelegtem 10. Lebensjahre, welches für die
Aufnahme festgesetzt ist, der Anstalt zugeführt werden. Die Kosten derselben sind bisher durch milde Beiträge bestritten.
Die Gewerbeschulen stehen unter der Leitung und Aufsicht des Centralvorstandes des Gewerbevereins; sie sind vorzugsweise be⸗ stimmt, jungen Handwerkern neben der Erlernung technischer Fertig⸗ keiten die erforderlichen Hülfskenntnisse zu geben. Fast alle enthalten Die Sonntagszeichnenschule, die gewerbliche Abend⸗ schule und einen vorbereitenden Zeichnenkursus.
Im Jahre 1865 betrug die Zahl der ulen 3